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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßt den siebten Altenbericht der Bundesregierung, fordert aber auch konkrete Konsequenzen seitens der Regierung.

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Der Altenbericht wurde - wie gesetzlich vorgeschrieben - veröffentlicht. Der derzeitige Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte stellte einige Inhalte z.B. auf einer Veranstaltung im September vor, über die hier ausführlich berichtet wurde. Weiterhin kann eine Stellungnahme des Bundeskabinetts Aufschluss darüber geben, wie dieses den Altenbericht bewertet.

Nun hat sich auch die BAGSO zu dem Altenbericht geäußert. Konkret werden folgende Forderungen gestellt:

  • Verbindlichkeit: Mittels eines Leitgesetzes zur Stärkung einer Politik für und mit älteren Menschen vor Ort. Geprüft werden müssen dabei auch Vorschläge, die Altenhilfe zu einer kommunalen Pflichtaufgabe zu machen und ein kommunales Basisbudget für die gemeinwesenorientierte Seniorenarbeit zu schaffen.
  • Nachhaltigkeit: Eine Gemeinschaftsaufgabe „Demografie“, die auch Binnen- und Außenwanderungen und deren Auswirkungen berücksichtigt, würde Planungssicherheit für Bund, Länder und Kommunen für die kommenden Jahrzehnte schaffen.
  • Gesicherte Planungsgrundlage: Die Datenbasis für kleinere räumliche Einheiten im demografischen Wandel muss verbessert werden. Kommunen brauchen qualifizierte Prognosen für ihre Umsetzungskonzepte.
  • Teilhabe und Teilnahme. Es gibt gute Beispiele für die Entwicklung lebendiger Stadtteile, Quartiere, Dörfer. Wichtig ist, dass die Prozesse gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestaltet werden.

Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

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Der siebte Altenbericht wurde, wie die bisherigen Altenberichte, durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben. Vor der Veröffentlichung wurde der Bericht ebenfalls durch die Regierung gesichtet. Hier können Sie nun eine Pressemitteilung zur Stellungnahme der Regierung lesen, die Hinweise darauf geben kann, welche politischen Schlüsse aus dem Bericht öffentlich wahrgenommen werden sollen.

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Am 02.11.2016 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Sie können diese Pressemitteilung auch kritisch vergleichen

Hier nun der Wortlaut der Pressemitteilung der Bundesregierung:

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Manuela Schwesig betont: „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können“, so Schwesig weiter.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

„Ich sehe in der Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen wegweisende Impulse für die zukünftige seniorenpolitische Arbeit auf allen Verantwortungsebenen“, erklärt Bundesseniorenministerin Schwesig. „Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort sind ein entscheidender Faktor für die Qualität des Lebens im Alter. Mit den Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder mit der Förderung der Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement unterstützen und stärken wir zum Beispiel die Kommunen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass diese in der Lage sind, ihrer Verantwortung für die regionale Daseinsvorsorge nachzukommen und älteren Menschen eine angemessene Infrastruktur zu bieten.“

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wird erst in einigen Tagen nach seiner Veröffentlichung zum Download auf den Seiten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Zeitgleich wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre mit einer Kurzfassung veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:

Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.

Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.

2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzenten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio.

Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.

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Der siebte Altenbericht ist seit dem 11.11.2016 öffentlich zugänglich. Sie können sowohl den kompletten Altenbericht selbst als auch eine zusammenfassende Broschüre lesen.

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Der Altenbericht ist Teil der Drucksache 18/10210 des Bundestages. Ihm vorangestellt ist eine Stellungnahme der Bundesregierung. Eine zusammenfassende und bebilderte Broschüre zum Altenbericht ist ebenfalls online erhältlich.

Alle Altenberichte seit 1993 können Sie auf der jeweiligen Homepage finden.

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Der 10.05.2017 war ein veranstaltungsreicher Tag. In Neumünster ging es z.B. um die Aktivierung von Potentiale in Kommunen, beim DEKV um demenzsensible Krankenhäuser. In Heidelberg wurde auf einem Fachtag über den diesjährigen Altenbericht der Bundesregierung diskutiert.

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Dies war nicht die erste dieser Veranstaltungen. Eine ähnliche Fachtagung wurde - noch vor dem Erscheinen des Altenberichtes - in Neumünster oder - nach dem Erscheinen - in Berlin abgehalten.

Mehr zu dem diesjährigen und den vergangenen Altenberichten können Sie hier nachlesen, die Pressemitteilung des Bundeskabinetts und die Forderungen der BAGSO bezüglich des Altenberichtes haben wir ebenfalls veröffentlicht.

Am 10.05.2017 richtete nun die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) eine Fachtagung zum siebten Altenbericht aus. Auf der Homepage der BaS finden Sie ein paar optische Eindrücke, Programm, Begrüßung, Grußwort und eine dreiseitige Zusammenfassung des Fachtages.

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Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) hat im April einen Entwurf für ein Altenhilfestrukturgesetz vorgestellt. Damit soll die vage Grundlage kommunaler Altenhilfe aus § 71 SGB XII in Form eines Landesgesetzes zur Pflichtaufgabe konkretisiert werden. Dem Entwurf war ein intensiver Dialogprozess vorausgegangen.

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Ende vergangenen Jahres hatten wir schon einmal über § 71 SGB XII berichtet. Damals ging es um ein Rechtsgutachten, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben hatte. Die Norm sieht vor, dass älteren Menschen Altenhilfe gewährt werden soll. Das sind beispielsweise offene Treffs für Senior*innen, in denen sie sich mit anderen Menschen treffen, an Veranstaltungen teilnehmen oder kulturelle Bedürfnisse erfüllen können. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen kommen als Leistungen der Altenhilfe in Betracht.

Das BAGSO-Gutachten kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass sich aus § 71 SGB XII für Kommunen durchaus eine Pflicht zum Vorhalten eines gewissen Umfangs an Leistungen der Altenhilfe ableiten lässt. Allerdings ist der Paragraf recht vage formuliert und der örtliche Sozialhilfeträger hat ein weites Gestaltungsermessen, in welcher Form die Angebote fördern oder selbst vorhalten. Als erstes Bundesland soll Berlin die Vorschrift nun in einem Landesgesetz zur Pflichtaufgabe erklären – jedenfalls wenn es nach dem Landesseniorenrat geht.

Der LSBB hat am 17. April 2023 einen Entwurf vorgelegt, wie ein „Altenhilfestrukturgesetz“ aussehen könnte. Der über zwei Jahre stattgefundene Diskussions- und Erarbeitungsprozess wurde von Prof. Thomas Klie geleitet, der den Gesetzentwurf dem LSBB überreicht hatte. Thomas Klie ist Mitautor des 7. Altenberichts der Bundesregierung.

Der Gesetzesvorschlag trägt den Titel „Gutes Leben im Alter“. Mit diesem komme das Land „seinen Verpflichtungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII nach“, wie es im Entwurf heißt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, im Ausführungsgesetz zum SGB XII einen neuen Paragrafen einzufügen, der älteren Menschen einen klaren Anspruch auf Leistungen nach § 71 SGB XII zugesteht. In dieser neuen Vorschrift sollen auch konkrete Leistungen genannt werden.

„Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Ziel verfolgt, die in § 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen“, so in der Zielsetzung des eingebrachten Entwurfs weiter. Der Einsatz für ein Altenhilfestrukturgesetz mache darüber hinaus das Thema bekannter. „Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik“, erklärt der LSBB. Auch die BAGSO unterstütze das Projekt.

Bislang war das Vorhaben bereits in den Richtlinien der rot-grün-roten Regierungspolitik aufgenommen worden und auch im kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung (CDU und SPD) ist festgehalten, ein Altenhilfestrukturgesetz „im Dialog mit Seniorengruppen“ in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten.

Den Entwurf des LSBB finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des LSBB.

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Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich mit den Anträgen der Arbeitskreise, aus denen sich einige Beschlüsse ergeben haben, beschäftigt. Zu dem Arbeitskreis 1 – Kriminalitätsprävention und Verbraucherschutz, dem Arbeitskreis 2 – Armutsprävention sowie dem Arbeitskreis 3 – Gesundheitsprävention können Sie sich auf der Homepage des Landtages einen Überblick über die einzelnen Anträge verschaffen und diese jeweils als PDF abrufen.

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Nachfolgend werden einige alterspolitisch relevante Beschlüsse skizziert:

Spezielles Opferschutzprogramm für Senior/innen (Arbeitskreis 1): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für ein spezielles Programm des Opferschutzes für Senior/innen im Land einzusetzen. Demnach sollen Organisationen wie beispielsweis die Polizei besonders geschulte Ansprechpartner/innen zur Verfügung stellen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen auf finanzieller, personeller und sächlicher Ebene sicherzustellen.

Vergrößerte Schriftgröße auf Verpackungen (Arbeitskreis 1): An den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung wird die Bitte formuliert, Beschriftungen für Nahrungs- und Genussmittel sowie für Arzneimittel leichter lesbar zu gestalten.

Einsicht in die Patient/innenakte (Arbeitskreis 1): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat für die einfache, klare und übersichtlich gestaltete Möglichkeit der Einsicht in die Patient/innenakte. Darüber sollen die Patient/innen mittels eines Flyers informiert werden.


Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Armut im Alter (Arbeitskreis 2): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung erhalten die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat sowie gegenüber der Bundesregierung hinsichtlich wirkungsvoller Maßnahmen gegen stetig steigende Armut im Alter.

Um Altersarmut zu vermeiden, sei die politische Umsetzung der folgenden Maßnahmen notwendig:

  • ein Arbeitslohn, der zum Leben reicht durch einen deutlichen Ausbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse sowie eine zeitnahe Steigerung des Lohnniveaus,
  • eine Beschäftigungspolitik, die einer sozialen Orientierung folgt (z.B. Begrenzung der Leiharbeit),
  • eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns,
  • eine sozialgerechter ausgestaltete Gesetzliche Rentenversicherung, die drastischen Kürzungen des Rentenniveaus rückführen, die Anhebung des Renteneintrittsalters abschaffen
  • eine Altersvorsorge, in der die gesetzlichen Rente wieder eine wesentliche Rolle einnimmt.

Das Deutsche Rentensystem grundlegend überarbeiten (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur nachhaltigen und generationenverträglichen Stärkung des Rentensystems in der Bundesrepublik und zum Start einer Bundesinitiative zur grundlegenden Überarbeitung des Rentensystems mit dem Ziel, allen arbeitenden Personen im Alter eine zur Sicherung des Lebensunterhalts und -standards ausreichende Rente gewährleisten zu können. Gefordert wird eine solidarisch finanzierte Rente, die keiner weiteren staatlichen Unterstützung bedarf.

Erhöhung des Rentenniveaus (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für den Einsatz im Bundesrat hinsichtlich einer Novellierung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes. Die Steigerung und künftige Konsistenz des Rentenniveaus auf 55% muss erreicht werden.

Grundfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die folgenden Zielsetzungen:

  • ab 2018 ist für alle Steuerzahler/innen der Grundfreibetrag zur Vermeidung eines Rückfalls unter die Armutsgrenze bei Renten- bzw. Lohnerhöhungen neu zu berechnen
  • neues Überdenken der 2005 eingeführten nachgelagerten Besteuerung von Renten unter Berücksichtigung der steigenden prekären Arbeitsverhältnisse und deren Folgen für die künftigen Rentner/innen mit der Agenda 2010

Grundsicherungsfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung.

Neuordnung der Pflege- und Krankenversicherung (Arbeitskreis 2): Die gesetzliche Krankenversicherung sollte zur Pflichtversicherung und die bisherige Privatversicherung zur Zusatzversicherung für alle umgestaltet werden. Die Ermöglichung eines Wechsels der Krankenkasse zu jeder Zeit sollte eingeführt werden.

Beitragsbemessungsgrenze bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung abschaffen (Arbeitskreis 2): Zur gerechteren Beteiligung der Besserverdiener/innen an den steigenden Kosten, sollte eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung stattfinden.

„Seniorentickets“ als Service für alle älteren Bürger/innen Schleswig-Holsteins flächendeckend einführen (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Schaffung der finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen verbilligter Fahrpreise für alle älteren Mitbürger/innen im Rentenalter.


Eine Strategie bezüglich der landesweiten Umsetzung des Präventionsgesetzes erarbeiten (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung einer landesweiten Umsetzungsstrategie des Präventionsgesetzes sowie zur Erarbeitung und Realisierung von speziellen Präventionsprogrammen für Personen über 70 Jahren auf der Basis der Landesvereinbarung und des neuen Koalitionsvertrages.

Gesundheitsprävention für Senior/innen durch Sport (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur weiteren finanziellen Unterstützung für präventiven Senior/innensport nachdem die bisherigen Projekte diverser Verbände oder Institutionen ausgelaufen sind.

Stärkung der Prävention und Weiterentwicklung des Demenzplans (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zur Fokussierung der Prävention in der Weiterentwicklung des Demenzplans mit vor allem folgenden Zielen:

  • flächendeckende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung der Ernährung für das Gehirn und den Körper,
  • umfassende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Relevanz von sportlichen und bewegungsreichen Aktivitäten sowie die Sicherstellung von flächendeckenden altersgerechten Bewegungs- und Sportangeboten durch mehr Kooperationen mit den Kommunen,
  • flächendeckende Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung sowie diverse Aktivitäten zum Erhalt der geistigen Fitness gewährleisten und fördern,
  • flächendeckende Angebote des sozialen Austauschs und des gemeinschaftlichen Engagements fördern.

7. Altenbericht der Bundesregierung umsetzen (Arbeitskreis 3): Alle Kommunen erhalten die Aufforderung zur Umsetzung der Vorschläge des 7. Altenberichtes.

In der vom Landtag als PDF zur Verfügung gestellten Datei erhalten Sie ausführliche Beschreibungen zu den Beschlüssen des Altenparlaments 2017.

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Die Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fand im November statt, nun wurde die Dokumentation der zweitägigen Veranstaltung veröffentlicht.

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Laut Angaben der Veranstalter/innen nahmen mehr als 160 haupt- und ehrenamtliche Akteure aus Seniorenarbeit und -politik teil. Es wurden über die Empfehlungen der Altenberichtskommission und die Stellungnahme der Bundesregierung diskutiert. Als Lektüre dazu empfehlen wir Ihnen die Forderungen der BAGSO zum 7. Altenbericht.

Auf den Seiten der BAGSO finden Sie die komplette Dokumentation der Jahrestagung.

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In der zweiten Jahreshälfte 2016 wird der 7. Altenbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ veröffentlicht. Darin geht es in erster Linie um die Unterstützung für älter werdende Menschen im lokalen Umfeld. Für das Sozialministerium Schleswig-Holstein und den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag steht die Frage im Mittelpunkt der Überlegungen, wie die Menschen im Land zukünftig leben und alt werden wollen.

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Dazu wird im Rahmen einer Veranstaltung am 15. September 2016 Dr. Frank Berner vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA), Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte der Bundesregierung, den 7. Altenbericht ausführlich vorstellen und im Rahmen einer anschließenden Podiumsrunde diskutieren. Am Nachmittag werden praktische Erfahrungen und gute Beispiele aus Schleswig-Holstein vorgestellt und es wird der Frage nachgegangen, wie sich die Vorstellungen und Ideen von einem lebenswerten Älterwerden in die kommunale Praxis und auf lokaler Ebene umsetzen lassen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Wann: 15.09.2016, 10:00 - 15:00

Wo: Festhalle der Stadthalle Neumünster, Kleinflecken 1

Anmeldung bis zum 02. September 2016 bei Herrn Dennis Wegener (Sozialministerium) per E-Mail (Dennis.Wegener@sozmi.landsh.de) oder per Fax (0431 618 988 5653). Für die Anmeldung geben Sie bitte Ihren Vor- und Zunamen sowie ggf. Ihre Organisation oder Ihren Tätigkeitsbereich an.


Der Ablauf ist wie folgt geplant:

09:30 Ankunft

10:00 Begrüßung durch Kristin Alheit (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung) und Jörg Bülow (Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages)

10:30 Vortrag zum 7. Altenbericht der Bundesregierung von Dr. Frank Berner

11:30 Podiumsdiskussion zu den Ergebnissen des 7. Altenberichtes

12:30 Mittagessen im Foyer

13:30 Aus der Praxis für die Praxis – Beispiele vorgestellt von Gemeinden und Ämtern

15:00 Schlussworte, anschließend Kaffee und Kuchen

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Im Rahmen der Konferenz „Die Vielfalt gestalten! Senioren- und engagementpolitische Herausforderungen vor Ort“ lädt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Veranstalter in Kooperation mit dem Institut 'Deutsches Zentrum für Altersfragen' Entscheidungsträger_innen aus Politik, lokal tätigen Wohlfahrtsverbänden, Vermittlungsstellen und Netzwerken bürgerschaftlichen Engagements oder Einrichtungen der Altenpflege kostenfrei am 24.11.2014 von 10.00 - 17.00 Uhr zur Eröterung und Diskussion des Siebten Alten- und des Zweiten Engagementberichts in Berlin ein.

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In Workshops, Plenarvorträgen und Gesprächrunden mit hochrangigen Politiker_innen, Mitgliedern verschiedener Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler_innen sollen gemeinsam mit den Teilnehmer_innen die Themen der für 2015 geplanten Berichte mit den Titeln  'Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften' sowie 'Demographischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement - Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung' sein.
Da zwischen den einzelnen Kommunen in Deutschland noch immer große Unterschiede herrschen, sollen thematische Überschneidungen der beiden Berichte in Hinblick auf Fragen der kommunalen Politik, der Daseinsvorsorge und des Auf- bzw. Ausbaus lokaler Strukturen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels disktuiert werden.
Themen sind weiter z.B. die Entwicklung von Strategien zur Frage, wie ehrenamtliche oder bürgerliche Mitwirkung gefördert zu fördern ist, um auf lokaler Ebene einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels zu leisten, ohne zur Kosteneinsparung instrumentalisiert zu werden. Eine andere Frage ist u.a. die nach der Bedeutung der Kirche für das lokale Zusammenleben bzw. für das Gemeinwesen.

Den Flyer mit dem Programm und organisatorischen Informationen finden Sie hier. Die Anmeldung erfolgt über das Internet.
Detaillierte Angaben zu allen weiteren Fragen finden Sie auch auf der Seite der Veranstalter bzw. Herausgeber.
Ansprechpartnerin des Deutschen Zentrum für Altersfragen für weitere Fragen der Organisation  ist

Frau Angela Braas
Tel.: 030 - 260 740 86
E-Mail: angela.braasch@dza.de

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