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30. Juli 2016

Bürgerbeauftragte warnt vor Dramatisierung anlässlich demografischen Wandels

Ende Mai veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Kurzbericht, in dem angesichts des demografischen Wandels gefordert wird, das Renteneintrittsalter stufenweise auf 73 Jahre anzuheben. „Eine solche Rentenreform wäre nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern auch unnötiger Aktionismus“, mahnte die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni.

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Zwar steigt in Deutschland durch die zunehmende Lebenserwartung der Bevölkerung und gleichzeitig rückläufige Geburtenraten tatsächlich der Anteil älterer Menschen gegenüber dem Anteil Jüngerer. Das stelle, so El Samadoni, zweifellos eine Herausforderung für die umlagefinanzierte Rente dar. Darauf könne und müsse die Politik jedoch mit sinnvollen Maßnahmen reagieren.

Ein schlichtes Anheben des gesetzlichen Renteneintrittalters ist demnach keine sinnvolle Maßnahme. Dies ist 2007 mit der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittalters auf 67 geschehen und wird, so z.B. auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung, als ein Grund für steigende Altersarmut gewertet. Für Menschen, die das gesetzlich vorgeschriebene Alter nicht im Beruf erreichen, bedeutet dies meist eine Minderung des Rentenanspruches.

„Ansatzpunkte für eine künftig bedarfsdeckende Rente sind zum Beispiel die verstärkte Vollerwerbstätigkeit von Frauen und Männern, eine schnelle, nachhaltige Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt und die Steigerung der Rentenbeiträge durch einen angemessenen Mindestlohn“, sagte El Samadoni. Auch der Einschluss von BeamtInnen und Selbständigen in die Gruppe der BeitragszahlerInnen könne diskutiert werden.

„Besonders wichtig ist es jedoch, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen“, ergänzte El Samadoni. Bereits heute könnten zu viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Renteneintrittsalter arbeiten. In diesem Zusammenhang sei die Einführung des § 287 b SGB VI eine positive Entwicklung, wonach das Budget der Rentenversicherungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nun demografische Komponenten berücksichtigt. „Das ist aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Prävention und Rehabilitation müssen weiter deutlich stärker gefördert werden“, hob El Samadoni hervor. Unabhängig davon sei es in keiner Weise zumutbar, dass Versicherte nach 73 Jahren durchschnittlich nur circa zehn Jahre ihren Ruhestand genießen sollen. „Das widerspricht ganz einfach der Lebensleistung der Menschen“, betonte die Bürgerbeauftragte.

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