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15. November 2016

Pressemitteilung des Bundeskabinetts zum 7. Altenbericht

Der siebte Altenbericht wurde, wie die bisherigen Altenberichte, durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben. Vor der Veröffentlichung wurde der Bericht ebenfalls durch die Regierung gesichtet. Hier können Sie nun eine Pressemitteilung zur Stellungnahme der Regierung lesen, die Hinweise darauf geben kann, welche politischen Schlüsse aus dem Bericht öffentlich wahrgenommen werden sollen.

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Am 02.11.2016 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Sie können diese Pressemitteilung auch kritisch vergleichen

Hier nun der Wortlaut der Pressemitteilung der Bundesregierung:

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Manuela Schwesig betont: „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können“, so Schwesig weiter.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

„Ich sehe in der Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen wegweisende Impulse für die zukünftige seniorenpolitische Arbeit auf allen Verantwortungsebenen“, erklärt Bundesseniorenministerin Schwesig. „Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort sind ein entscheidender Faktor für die Qualität des Lebens im Alter. Mit den Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder mit der Förderung der Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement unterstützen und stärken wir zum Beispiel die Kommunen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass diese in der Lage sind, ihrer Verantwortung für die regionale Daseinsvorsorge nachzukommen und älteren Menschen eine angemessene Infrastruktur zu bieten.“

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wird erst in einigen Tagen nach seiner Veröffentlichung zum Download auf den Seiten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Zeitgleich wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre mit einer Kurzfassung veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:

Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.

Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.

2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzenten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio.

Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.

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