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4. Mai 2018

Landesseniorenrat weist auf Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein hin – 06.05.2018

Am Sonntag, den 06.05., finden in Schleswig-Holstein die sogenannten Kommunalwahlen statt. Dies umfasst Wahlen in den über 1000 Gemeinden, in den elf Kreisen sowie vier kreisfreien Städten. Peter Schildwächter, der Vorstandsvorsitzende des Landesseniorenrates Schleswig-Holsteins, empfiehlt allen Senior/innen, an den Wahlen teilzunehmen:

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„Alle Senior/innen sind aufgerufen, sich an der Kommunalwahl zu beteiligen. Hierdurch können Sie auf Ihre Zukunft bestimmend einwirken.“

Die Kommunalwahlen unterscheiden sich je nach Gemeinde: In 28 Kleinstgemeinden, in denen weniger als 70 Einwohner/innen leben, wird keine Gemeindevertretung, also nur das jeweilige Kreisparlament gewählt. In Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster wird anstelle der Kreis- und der Gemeindevertretung ein Stadtparlament gewählt. In allen übrigen Gemeinden der Kreise finden zwei Wahlen – die des Kreisparlaments sowie die zur Gemeindevertretung – parallel statt.

Die Gemeinde- und Kreisvertretungen werden für fünf Jahre – also vom 01.06.2018 bis zum 31.05.2013 – gewählt. Gewählt wird am Sonntag, den 6. Mai 2018.

Mehr Informationen zur Wahl finden Sie auf der Seite des Landes.

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