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1. Februar 2018

Landesrechnungshof zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat eine Stellungnahme zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an den Sozialausschuss versendet. Die Umsetzung begann mit dem Ersten Teilhabestärkungsgesetz, auf den sich diese Stellungnahme bezieht.

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In seiner Stellungnahme mahnt der Landesrechnungshof vor allem an, dass das Land die Eingliederungshilfe stärken und steuern müsse, auch wenn eine verstärkte Kommunalisierung vorgesehen ist. Die Verankerung von anlassunabhängigen Prüfungen bei Leistungserbringer/innen in der Eingliederungshilfe werden vom Landesrechnungshof begrüßt. Die Prüfungen bedeuten, dass die Einrichtungen bzw die Träger der Einrichtungen auch ohne vorhergehende Beschwerden von Hilfeempfänger/innen geprüft werden können.

Die komplette Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Das Erste Teilhabestärkungsgesetz wurde vom Sozialministerium auch in einfache Sprache übersetzt.

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