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25. Februar 2017

Pflegestärkungsgesetz III

Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.

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Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.

Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.

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