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3. August 2017

Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung für Rentner/innen

Laut der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten ist der  Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner/innen seit dem 01.08.2017 einfacher möglich.

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Bislang hatten viele Betroffene, die zeitweise privat krankenversichert waren, ab Beginn ihrer Rente nicht die Möglichkeit einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für viele Rentner/innen, die Kinder erzogen haben, ist eine Pflichtmitgliedschaft seit dieser Woche aufgrund einer Gesetzesänderung möglich. Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni empfiehlt allen Betroffenen, „[…] die von der neuen Regelung profitieren könnten, den Mitgliedschaftsstatus von der Krankenkasse prüfen zu lassen.“ Die Kassen seien dazu nicht von Amts wegen verpflichtet.

Wegen der sogenannten 9/10-Regelung werden Personen im Ruhestand nur dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Personen, die jene Vorversicherungszeit nicht erfüllen, werden entweder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert oder müssen privat versichert bleiben. Damit sind in aller Regel deutlich höhere Kosten gegenüber einer Pflichtmitgliedschaft verbunden. Künftig werden pro Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet – sowohl für die Mütter als auch für die Väter.

„Die Gesetzesänderung entlastet insbesondere Frauen, die während der Kindererziehung privat versichert waren und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückgekehrt sind“, hob Frau El Samadoni hervor. In anderen Konstellationen führe die 9/10-Regelung jedoch weiterhin zu unverhältnismäßigen Nachteilen, häufig zum Beispiel im Falle der Scheidung von Beamt/innen. Eine rechtliche Detailfragen bei der Anwendung seien jedoch noch nicht geklärt.

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