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Arbeit & Beruf

Erwerbstätigkeiten im Ruhestand sind verbreiteter als noch Mitte der 1990er Jahre. Gleichwohl ist es immer noch eine deutliche Minderheit der Rentner*innen, die nebenbei arbeiten gehen. Die Gründe für eine Erwerbstätigkeit seien dabei unterschiedlich und nicht nur finanziell bedingt, wie eine Studie des IAB nun verdeutlicht.

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Eine Minderheit der Rentenbezieher*innen in Deutschland ist zusätzlich erwerbstätig. Nach Ergebnissen der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind das im Schnitt 7,7 Prozent der Menschen ab 65 Jahren. Allerdings lohnt sich dabei ein genauerer Blick auf die Altersgruppen innerhalb des Ruhestandsalters: 15,0 Prozent der 65- bis 69-Jährigen sind parallel zum Rentenbezug erwerbstätig, ab 75 Jahren sind es nur noch 2,0 Prozent. Differenziert nach Beschäftigungsform ist die geringfügige Beschäftigung (sog. „Minijobs“) mit 67,5 Prozent die häufigste bei den 65- bis 74-Jährigen. Der Mittelwert der Wochenarbeitsstunden liegt bei 14,5 Stunden.

Mit jeweils über 90 Prozent sind „Spaß an der Arbeit“, „Weiterhin eine Aufgabe haben“ und „Kontakt zu anderen Menschen“ die Hauptmotive für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter. „Finanzielle Situation“ geben demnach nur 43 Prozent der arbeitenden Rentner*innen als Grund an. In der Studie wird allerdings nicht nur auf die Gründe für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgezielt. „Wir widmen uns auch der Frage, weshalb die meisten Rentnerinnen und Rentner keiner Erwerbstätigkeit nachgehen“, heißt es im IAB-Kurzbericht. Personen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren geben als Gründe für ihre Nicht-Erwerbstätigkeit an, „im Leben genug gearbeitet“ (83%) und/oder ausreichendes Haushaltseinkommen (81%) zu haben.

Der Bericht hält fest, dass es ganz unterschiedliche Gründe für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gibt. Die Wahrscheinlichkeit, einer entsprechenden Tätigkeit nachzugehen, steigt mit höherem Bildungsniveau und einer Integration in den Arbeitsmarkt bis zum Renteneintritt. „Wenngleich finanzielle Motive für die Erwerbsarbeit bei Rentenbeziehenden nicht im Vordergrund stehen, sind sie doch nicht zu vernachlässigen“, heißt es allerdings einordnend in dem Bericht. „Sie werden von mehr als 40 Prozent der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner als zusätzlicher Beweggrund genannt, überdurchschnittlich oft im unteren Einkommensbereich und von Rentnerinnen.“

Der IAB-Kurzbericht zur Studie mit dem Titel „Erwerbsarbeit im Ruhestand hat vielfältige Gründe – nicht nur finanzielle“ kann hier heruntergeladen werden.

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Der schleswig-holsteinische Landtag befasst sich derzeit unter anderem mit der Situation pflegender Angehöriger. Nach einem im November vorgelegten Bericht der Landesregierung liegt das Thema nun beim Sozialausschuss zur abschließenden Beratung.

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Zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden sind in den letzten Wochen beim Sozialausschuss des Landes Schleswig-Holstein eingegangen. Anlass dafür ist die abschließende Beratung, zu der das Thema in den Sozialausschuss überwiesen worden ist. Im November hatte die Landesregierung einen rund 40-seitigen Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein vorgelegt, der im 25.11.2021 in der Plenardebatte diskutiert wurde.

Die Zahl von Menschen, die Angehörige in der Häuslichkeit pflegen, werde statistisch nicht erhoben. Laut Bericht liege die Zahl der Pflegegeldempfänger*innen im nördlichsten Bundesland jedoch bei 63.439. Darunter seien auch rund 7.000 Personen berücksichtigt, die aufgrund des Pflegegrades 1 ausschließlich den Entlastungsbetrag erhalten. Von allen Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein beziehen, würden rund 70 Prozent zu Hause versorgt. Die Pflege älterer Menschen müsse auch vor dem Hintergrund der Demografie zunehmend als „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ gesehen werden. Das bedeute ein „Ineinandergreifen von familiärer, niedrigschwelliger, semiprofessioneller, professioneller ambulanter und stationärer Versorgung“.

Ein wichtiges pflegepolitisches Ziel – in jedem Kreis und jeder kreisfreier Stadt eine niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle zu haben – habe man mit der Eröffnung des Pflegestützpunktes im Kreis Schleswig-Flensburg im Jahr 2020 erreicht. Auch die Zahl der Plätze in Tagespflegeeinrichtungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Als pflegepolitische Herausforderungen nennt der Bericht unter anderem den Ausbau der Kurzzeitpflege und die Digitalisierung.

Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, begrüßt den Bericht der Landesregierung. Der Bericht spiegele eine Reihe von Schwierigkeiten, die auch die Bürgerbeauftragte aus ihrer Beratungstätigkeit kenne. Allerdings käme es jetzt darauf an, wie die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden kann. „Entlastungen von pflegenden Angehörigen können nur durch eine Ausweitung der bestehenden Angebote, Prüfung der Funktionalität der bestehenden Angebote und der Vereinfachung der Nutzung von Leistungen der Pflegeversicherung erreicht werden“, so El Samadoni in ihrer Stellungnahme.

Der BIVA-Pflegeschutzbund bescheinigt dem Land, mit ihren Ansätzen „in die richtige Richtung (zu) gehen“. Gleichwohl sollte der Fokus noch stärker auf „Prävention und Einbettung der Menschen mit Pflegebedarf sowie die pflegenden Angehörigen in die Gesamtgesellschaft“ gelegt werden. Dies sei gerade in den Kommunen durch einen direkteren Zugang möglich, sodass hier Land und Kommunen eng zusammenarbeiten sollten. Zur Stellungnahme von BIVA gelangen Sie hier.

Der Sozialverband VdK Nord kritisiert, dass der Bericht das mit der Pflege von Angehörigen in Zusammenhang stehende Thema Armut vernachlässige. Insbesondere für Frauen, die häufiger Angehörige pflegen als Männer, habe das große finanzielle Folgen, darunter auch Armut im Alter. „Die Einkommensverluste schmälern später die Rente. Nur wenn Pflegende gut abgesichert werden, verhindert das Altersarmut und im schlimmsten Fall den Gang zum Sozialamt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. „Angehörigenpflege muss deshalb in der Rente den gleichen Stellenwert haben wie Kindererziehung.“

Interessant dürften auch die Ergebnisse einer Studie sein, die durch den Sozialverband VdK zur Situation pflegender Angehöriger in Auftrag gegeben wurde und voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht werden soll. „Mit der deutschlandweiten Studie soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Belastungen Menschen, die zu Hause pflegen und gepflegt werden, tatsächlich ausgesetzt sind und wie ihnen konkret und spürbar geholfen werden kann“, kündigt der Sozialverband an.

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Wie auch zu vergangenen Jahreswechseln üblich hat die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein auch dieses Mal Änderungen im Sozialrecht in einer Übersicht zur Verfügung gestellt.

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Samiah El Samadoni hat als Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheit Ende 2021 wieder einen Überblick veröffentlicht, was sich im Sozialrecht zum Jahreswechsel oder im Laufe des Jahres 2022 ändert. El Samadoni selbst berät Bürger*innen auch in sozialrechtlichen Fragen.

Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist ein relevanter Teil des Sozialrechts, in dem es eine Reihe von Änderungen gab oder geben wird. Die Bürgerbeauftrage nennt in ihrer Veröffentlichung einige dieser Änderungen, über die Pflege haben wir kürzlich allerdings schon in einem gesonderten Beitrag berichtet.

Neben der sozialen Pflegeversicherung ist für die Seniorenpolitik sicherlich die Gesetzliche Rente von Bedeutung. Nachdem die Rente 2021 nur geringfügig gestiegen war, wurde Rentner*innen für das Jahr 2022 eine spürbarere Erhöhung versprochen. Waren im Herbst vergangenen Jahres Medienberichten zufolge allerdings noch über 5 Prozent geplant, dürfte die im Sommer erwartete Erhöhung nun doch schmaler ausfallen als zunächst angenommen (mehr dazu u.a. hier). Über weitere Änderungen bei der Rente informiert auch die Gesetzliche Rentenversicherung.

Höhere Regelsätze gelten nun auch in der Sozialhilfe. Allerdings sind die Sätze nur um drei Euro je Monat angehoben worden. Wie auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) beträgt der Regelsatz bei alleinstehenden Personen auch  bei der Sozialhilfe seit Jahresbeginn 449 statt 446 Euro.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es neben der elektronischen Krankmeldung nun auch das „E-Rezept“. „Auch bei den Rezepten für Arzneimittel schreitet die Digitalisierung voran“, heißt es dazu von El Samadoni. Seit dem 01. Januar müssen sogenannte E-Rezepte ausgestellt werden. Patient*innen können dann auf Wunsch auch digital verschreibungspflichtige Medikamente bestellen. Es gibt zwar weiterhin auch Rezepte in Papierform, diese enthalten nun allerdings zusätzlich einen QR-Code.

Mehr von der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten finden Sie hier – zum Beispiel auch Informationen über die Bürger*innensprechtage vor Ort.

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Mit dem Start ins Jahr 2022 treten wieder eine Reihe neuer Regelungen in Kraft. Was sich im Bereich Pflege mit dem Jahreswechsel ändert, hat unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in Übersicht zusammengestellt.

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„Eine große Pflegereform wurde zwar leider nicht auf den Weg gebracht, aber immerhin gibt es ein paar Verbesserungen und Erleichterungen bei verschiedenen Pflegeleistungen“, heißt es einleitend in dem BIVA-Beitrag, in dem einige Veränderungen in der Pflege erläutert werden. Grundlage der neuen Regelungen ist das im Sommer 2021 verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG). Das Gesetz war damals vielfach als unzureichend kritisiert worden. Der Pflegeschutzbund hat das Gesetz im Sommer als „Schönfärberei“ bezeichnet. „Statt einer Pflegereform bietet man nur ein Pflästerchen für die großen Probleme im Pflegesektor“, so der Vorsitzende Dr. Manfred Stegger im Juni in einer Pressemitteilung.

In dem nun erschienenen Beitrag auf der Internetseite des BIVA-Pflegeschutzbundes werden die nun eintretenden Änderungen erklärt. Dazu zählt beispielsweise, dass Pflegeheimbewohner*innen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen erhalten werden. Das soll die Betroffenen finanziell stärker als bislang entlasten. Mit der Dauer der Unterbringung soll der Zuschuss, der nicht beantragt werden muss, auf bis zu 70 Prozent (nach drei Jahren) steigen. Allerdings geht es dabei nur um Zuschüsse auf den Teil des Eigenanteils, welcher für die Pflegekosten vorgesehen ist. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden auch weiterhin nicht bezuschusst.

Neu geschaffen ist auch der ab Januar 2022 in Kraft tretende Anspruch auf zehntägige Übergangspflege, beispielsweise wenn eine Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Die BIVA empfiehlt, Fragen hierbei frühzeitig zu klären. Zuständig sei der Sozialdienst des Krankenhauses bzw. die Krankenkasse.

Neben einigen Verbesserungen für Pflegebedürftige zielt das Gesetz auch auf die Situation der Beschäftigten in der Pflege ab. So ist ein wesentlicher Bestandteil der Reform, dass künftig nur noch Einrichtungen zur Pflegeversorgung zugelassen werden sollen, die das Pflegepersonal mindestens nach Höhe eines Tarifvertrages entlohnen. Diese Regelung gilt allerdings erst ab September 2022.

Weitere Änderungen – beispielsweise bei der Kurzzeitpflege, bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln oder bei der Frage von Erstattungsansprüchen nach dem Tod – werden in dem Artikel erklärt.

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Derzeit verhandeln SPD, Grüne und FDP noch über Inhalte einer möglichen gemeinsamen Koalition. Klar scheint schon: Bei der Rente wird es mit einer Ampelkoalition auf eine Form der Aktienrente hinauslaufen. Was damit gemeint ist, klären wir in diesem Beitrag.

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In ihrem im Oktober veröffentlichten Sondierungspapier haben die drei Parteien zugesichert, die Rente nicht zu kürzen und das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen. Ergänzend dazu heißt es dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“ Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die gesetzliche Altersvorsorge – eigentlich ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem Bezieher*innen Geld durch Beitragszahlende erhalten ­– um einen Kapitalmarkt-Anteil ergänzt würde. Als Kapitalstock planen die Ampelkoalitionär*innen laut Sondierungspapier zehn Milliarden Euro aus Bundesmitteln.

Unklar bleibt derzeit noch, wie groß der Anteil der Kapitaldeckung an den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung sein wird. Aufschluss darüber könnte ein im Februar veröffentlichtes Konzept der FDP-Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel und Christian Dürr geben. Momentan betragen die Rentenbeiträge, die jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vom Bruttolohn gezahlt werden, 18,6 Prozent. Dieser Betrag soll bleiben, allerdings sollen zwei Prozentpunkte davon in Kapitalanlagen wie Aktien angelegt werden. Das solle die Rente erhöhen, da die Zuwächse am Kapitalmarkt höher seien, während der Beitragssatz gleichzeitig nicht steigen soll. „Gerade Menschen mit geringen Einkommen würden so erstmals von den Chancen der globalen Aktienmärkte profitieren und zu Unternehmensteilhaberinnen und - teilhabern werden“, heißt es in dem FDP-Papier.

Die FDP orientiert sich dabei am schwedischen Modell. In Schweden wird die gesetzliche Rente bereits seit der Jahrtausendwende durch Anlagen in Fonds ergänzt. 2,5 Prozent des Bruttolohns müssen dort angelegt werden. Wer sich nicht aktiv für einen anderen Fonds entscheidet, zahlt automatisch in den risikoarmen „AP7“-Staatsfonds ein.

Während beispielsweise die Verbraucherzentrale das Vorhaben einer teilweise kapitalgedeckten Rente befürwortet, ist unter anderem Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal skeptisch. Aktienmärkte würden das Problem nicht lösen. „Ich glaube, dass wir die gesetzliche Rente stärken müssen. Das ist ja auch das Konzept, für das wir mit der SPD angetreten sind“, sagte die Juso-Vorsitzende im Oktober in der ARD. „Wenn wir uns da anschauen, was da wichtig ist, dann glaube ich, hilft es nicht, nur auf die Aktienmärkte zu schauen, sondern dass wir vor allem über Lohnniveau sprechen.“

Neben einem höheren Lohnniveau und damit auch höheren Beiträgen gäbe es auch weitere Alternativen, um die gesetzliche Altersvorsorge zu stärken. SPD und Grüne hatten im Wahlkampf noch eine Bürger*innen- bzw. Erwerbstätigenversicherung versprochen, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige und Berufsgruppen, die derzeit nicht Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Von diesem Vorschlag ist im Sondierungspapier allerdings nichts zu lesen. Denkbar wäre auch, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, wodurch Gutverdienende höhere Beiträge zahlen müssten. In seinem Buch „Die Rente“, welches wir in einem gesonderten Beitrag vorgestellt haben, schlägt der Autor Klaus Müller auch vor, die Rente durch staatliche Zuschüsse – finanziert durch eine gerechtere Steuerpolitik – zu ergänzen und damit das umlagefinanzierte System zu stabilisieren.

Allerdings haben die möglichen Koalitionspartner*innen dem durch Nicht-Einführung einer Vermögenssteuer offenbar bereits eine Absage erteilt.

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Im November nimmt die neue „Bundesstiftung Gleichstellung“ ihre Arbeit auf. Die Stiftung wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland zu fördern.

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Die Errichtung einer Bundesstiftung zum Thema Gleichstellung war im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vorgesehen, im Mai dieses Jahres ist das Gesetz zur Errichtung der Stiftung bereits in Kraft getreten. Unter der Direktion von Lisi Maier und Dr. Arn Sauer startet die Bundesstiftung mit Sitz in Berlin mit der geschäftsführenden Arbeit nun im November.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Lisi Maier und Dr. Arn Sauer ein innovatives und engagiertes Tandem für die operative Leitung der Bundesstiftung Gleichstellung gewinnen konnten“, erklärt die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) in einer Pressemitteilung. „Ich bin mir sicher, dass die Stiftung unter ihrer Leitung die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland beschleunigen wird.“

Um dieses Ziel zu erreichen, will die Bundesstiftung Gleichstellung auf unterschiedliche Weise ansetzen. Einerseits sollen Daten und Informationen zusammengetragen, aufbereitet und verfügbar gemacht werden. Gleichzeitig will die Stiftung die Gleichstellungsarbeit in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft oder Wissenschaften stärken, Akteur*innen vernetzen und mit ihnen zusammen neue Ideen entwickeln. Die konkreten Stiftungszwecke sind auch im Gesetz festgeschrieben. Demnach soll die Stiftung „für mehr Wissen, mehr Aktion und mehr Innovation in der Gleichstellungspolitik sorgen. Und dabei ein offenes Haus für die Gleichstellung sein.“

Unter „offenes Haus“ versteht die Bundesregierung einen Ort, an dem Initiativen zusammenkommen und vernetzen können. „Sie sollten sich untereinander austauschen und bestärken können. Das macht ihre Arbeit effektiver und wirkungsvoller“, heißt es in einer Übersicht, die auf der Internetseite des Ministeriums bereitgestellt ist. „Dafür braucht es einen Ort und eine Stiftung, die den Austausch an diesem Ort organisiert.“ Mehr Informationen zu den festgeschriebenen Aufgabenbereichen sowie zur Struktur der Stiftung finden Sie hier.

In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt noch immer 18 Prozent weniger als Männer oder sind deutlich seltener in Führungspositionen, sie leisten auch eineinhalbmal so viel unbezahlte Sorgearbeit (z.B. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) wie Männer.

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In einem zweiten Bericht zur Umsetzung der Vereinbarungen, die die Bundesregierung im Zuge der Konzertierten Aktion Pflege zur Stärkung der Pflege getroffen hatten, wird Bilanz gezogen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht von „echten Verbesserungen“ für die Pflegekräfte.

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In dem im August vorgelegten, 120-seitigen Bericht gibt die Bundesregierung Auskunft über den Umsetzungsstand von Maßnahmen zur Stärkung der Pflege. Dabei geht es insbesondere um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und die Steigerung der Attraktivität der Berufe. Auf die Maßnahmen hatten sich das Bundesgesundheits-, das Bundesarbeits- und das Bundesfamilienministerium zusammen mit Partner*innen aus dem Pflegebereich im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) geeinigt. Diese wurde 2018 ins Leben gerufen und hatte 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Die Regierung stellt sich bei der bisherigen Umsetzung selbst ein gutes Zeugnis aus: „Mit der Konzertierten Aktion Pflege haben wir Bewegung in eine über lange Jahre festgefahrene Debatte gebracht und für die Pflegerinnen und Pfleger echte Verbesserungen geschaffen“, äußerte sich beispielsweise der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Veröffentlichung des Berichts. Dabei beruft er sich unter anderem auf die bundesweit einheitlichen Mindestlöhne, die ab September nächsten Jahres in der Pflege gelten. Ab diesem Zeitpunkt sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die mindestens nach einem Pflegetarifvertrag bezahlen. „Pflege war, ist und bleibt in einer alternden Gesellschaft eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Themen. Das hat die Pandemie uns allen deutlich vor Augen geführt“, unterstreicht auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Bedeutung des Themas.

Konkret habe es in dieser Legislaturperiode laut Zahlen des zweiten Umsetzungsberichts mehr Personal für die Pflege gegeben (in der Altenpflege rund 10 Prozent mehr), die Löhne seien je nach Pflegebereich im Schnitt um 9,8 bis 15,6 Prozent gestiegen und insgesamt hätten über 57.000 Menschen im Jahr 2020 mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung begonnen. Weitere Maßnahmen werden im Bericht zum Stand der Umsetzung erläutert. Ob diese ausreichen werden, um die großen Herausforderungen in der Pflege zu bewältigen, wird sich erst in der Zukunft zeigen.

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In dem im Juli ausgestrahlten NDR-Beitrag „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ wird neben Dorfschmieden oder dem „Fräulein vom Amt“ auch der Beruf der Gemeindeschwester vorgestellt. Gleichzeitig führen immer mehr Kommunen das Konzept wieder ein, auch das schleswig-holsteinische Altenparlament hat die Wiedereinführung in den vergangenen Jahren mehrmals gefordert.

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„Zeit, Nähe, Vertrauen – das macht ihre Arbeit aus“, heißt es zu dem Beruf der Gemeindeschwestern in dem 45-minütigen Fernsehbeitrag des NDR. Gezeigt werden in der Sendung insgesamt eine Reihe von Berufen, die es in der heutigen Zeit – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht mehr gibt. Auch Kohlenhändler, Wanderschäfer oder Dorfschmiede werden darin vorgestellt und mit alten Filmaufnahmen veranschaulicht.

Einen bildlichen Einblick über den Beruf der Gemeindeschwester bekommt man in der Sendung vor allem durch Ausschnitte aus dem DEFA-Film „Gemeindeschwester Agnes“, der 1975 in der DDR ausgestrahlt wurde. Tatsächlich kommt das Konzept aus der DDR, wo Gemeindeschwestern seit den 50er-Jahren das das Bindeglied zwischen Ärzt*innen und Patient*innen darstellten. Typischerweise – so auch im Film „Gemeindeschwester Agnes“ zu sehen – fuhren die Frauen auf einer Schwalbe durch die Orte und versorgten die Bewohner*innen.

Unter anderem die Süddeutsche Zeitung hat in einem 2019 erschienenen Artikel die Geschichte des Berufes erläutert.  Besonders das Ende der DDR und der Beitritt zum Geltungsbereich der BRD stellte demnach einen großen Einschnitt dar: „Ihre Stationen wurden für immer geschlossen oder anderweitig genutzt, die Schwestern durch Sozialstationen oder Pflegedienste ersetzt. Das was die Frauen geleistet hatten, war auf einmal nicht mehr gewollt.“

Seit einigen Jahren kommt das Konzept allerdings zurück. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise ein Modellprojekt unter dem Namen „Gemeindeschwester plus“. Auf der Internetseite des Projekts heißt es: „Neben dieser individuellen Beratung und Begleitung ist die Arbeit der Gemeindeschwesternplus darauf ausgerichtet, die regionalen Netzwerke und sozialen Unterstützungssysteme – zum Beispiel von Kirchen- und Ortsgemeinden – aber auch die Nachbarschaften zu stärken und engmaschiger zu knüpfen. Dieses vernetzte Wirken der Gemeindeschwesternplus trägt dazu bei, dass noch fehlende vorbeugende Angebote angestoßen werden.“

Auch „Agnes“, wie die Gemeindeschwester aus dem in Ostdeutschland vielen noch bekannte Film heißt, ist wieder zurück. In Mecklenburg-Vorpommern ist 2008 ein Modellprojekt unter gleichen Namen gestartet und in weiteren Bundesländern übernommen worden. Dabei wird „AGnES“ als Abkürzung für „Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention“ genutzt.

Auch das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich in Anträgen und Beschlüssen bereits mehrmals mit dem Thema auseinandergesetzt. Das 32. Altenparlament hat sich im letzten Jahr beispielsweise dafür ausgesprochen, „eine Versorgung, insbesondere im ländlichen Bereich, durch eine Gemeindebetreuung (Gemeindeschwester)“ auch in Schleswig-Holstein sicherzustellen. Im schleswig-holsteinischen Kreis Bad Segeberg ist der Vorschlag Ende vergangenen Jahres bereits umgesetzt worden. Dort wurde das Konzept wieder eingeführt, die Gemeindeschwester „klingelt bei Menschen über 70“.

Das 31. Altenparlament hatte 2019 bereits zwei Anträge zu ähnlichen Forderungen gemeinsam beraten und dann in geänderter Fassung unter dem Titel „Kommunale Quartiersbetreuungen gegen Vereinsamung im Alter“ angenommen. In der Antragsbegründung des einen integrierten Antrags vom Diakonischen Werk werden die möglichen Aufgaben einer solchen Quartiersbetreuung skizziert: Senior*innen könnten dadurch unter anderem „in einem Zeitraum von drei Jahren nach Renteneintritt in ihrer häuslichen Umgebung im persönlichen Gespräch mit den bestehenden Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Betätigung und zur Erlangung von Hilfe bei der Bewältigung von im Alter auftretenden Problemen vertraut gemacht werden.“

Hier finden Sie ein Dokument, in dem alle Beschlüsse des letzten Altenparlaments inkl. Stellungnahmen der Parteien und zuständigen Ministerien enthalten sind. Für das hier ebenfalls zitierte 31. Altenparlament ist das entsprechende Dokument hier abrufbar. Die oben erwähnte NDR-Sendung „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ ist im Rahmen der Reihe „Unsere Geschichte“ erschienen und kann in der Mediathek des NDR angesehen werden. Um den Beruf der Gemeindeschwester geht es etwa zwischen Minute 23 und 30.

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Der Bundesfinanzhof hat sich im Mai mit Klagen zweier Rentner befasst, die eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung ihrer Renten beklagt hatten. In einem Urteil wurden die Klagen zwar abgewiesen, der Senat warnte allerdings vor der steigenden Gefahr einer Doppelbesteuerung künftiger Rentner*innen.

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Am 31. Mai hat der Bundesfinanzhof in München ein möglicherweise wegweisendes Urteil zur Besteuerung der Rentenbeiträge und der Renten öffentlich gemacht. Erstmals wurden Berechnungsparamater definiert, mit der eine mögliche Doppelbesteuerung ermittelt werden könne.

Die bisherige Praxis der Besteuerung sei zwar verfassungskonform, im Urteil hielten die Richter*innen allerdings fest, „dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften.“

Eine sogenannte Doppelbesteuerung der Renten wäre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 verfassungswidrig. Genau so eine hatte jedoch der 78-jährige Rentner und ehemaliger Steuerberater Horst Bangert, dessen Klage im Verfahren anhängig war, vermutet. Eine doppelte Besteuerung liegt dann vor, wenn die Rentenbeiträge, die man aus versteuertem Einkommen im Erwerbsleben zahlt, höher sind als der steuerfreie Teil der Rente.

Hintergrund der Debatte um eine mögliche Doppelbesteuerung ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) aus dem Jahr 2005. Das regelt unter anderem die schrittweise Umstellung der „vorgelagerten“ in eine „nachgelagerte“ Besteuerung der Rente. Das heißt, dass die früher weitgehend steuerfreie Rente ab 2040 voll und bis dahin mit schrittweise steigenden Prozentsätzen besteuert wird. Im Gegenzug steigen die Steuerersparnisse bei den Altersvorsorgebeiträgen im Erwerbsleben.

Diese Übergangsregelung, mit der die rot-grüne Regierung der damaligen Legislaturperiode auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte, sei an sich nicht grundgesetzwidrig. Das höchste deutsche Finanzgericht konnte in den behandelten Fällen mit einer neu definierten Berechnungsweise aufgrund der derzeitigen Steuerfreibeträge bei der Rente keine Doppelbesteuerung feststellen.

„Diese zeichnet sich allerdings für spätere Rentnerjahrgänge, für die der Rentenfreibetrag nach der gesetzlichen Übergangsregelung immer weiter abgeschmolzen wird, ab“, warnen die Münchner Richter*innen gleichzeitig. „Denn auch diese Rentnerjahrgänge haben erhebliche Teile ihrer Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet.“

Der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz begrüßte das Urteil in Bezug auf die abgewiesenen Klagen. Schließlich hatten die beiden Kläger – neben Horst Bangert hatte noch ein Zahnarzt Klage eingereicht – auch gegen das Ministerium des SPD-Politikers geklagt. Im Hinblick auf die Warnungen vor doppelter Besteuerung, die vor allem (künftige) Rentner*innen ab 2025 betreffen könnte, kündigte Scholz allerdings schon eine entsprechende Steuerreform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode an. In welcher Position der aktuelle Vize-Kanzler dann sein wird, wird jedoch erst die Bundestagswahl zeigen.

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Am 12. Mai fand wieder der jährliche internationale Tag der Pflege mit zahlreichen Protestaktionen statt. Zuvor hatte unter anderem die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Beschäftigte aus dem Pflegebereich aufgefordert, sich auch an dem Tag öffentlichkeitswirksam für Verbesserungen einzusetzen.

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Wie in den Jahren zuvor nutzen Verbände und Gewerkschaften auch in diesem Jahr den 12. Mai dazu, auf die nach wie vor bestehenden Defizite bei der Pflege hinzuweisen. Dabei geht es insbesondere um bessere Arbeitsbedingungen, eine bessere Entlohnung und einen anderen Personalschlüssel.

In diesem Jahr stand der Tag der Pflege vielleicht sogar noch stärker als im vergangenen Jahr unter dem Eindruck der Pandemie, die im Mai letzten Jahres erst wenige Monate andauerte. Mittlerweile hat es viele weitere Gesetzesvorhaben und Ankündigungen der Politik gegeben, die laut der Gewerkschaft ver.di allerdings nicht ausreichen würden. Kritisiert wird dabei vor allem der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):

„Spahn muss sich daran messen lassen, ob sich der berufliche Alltag von Pflegekräften in den letzten Jahren verbessert hat – doch da ist Fehlanzeige“, kritisiert die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständige Sylvia Bühler in einer Pressemitteilung. „Seit Jahren fordern Pflegekräfte Entlastung. Doch auch zum Ende seiner Amtszeit weigert sich der Bundesgesundheitsminister, längst überfällige verbindliche und bedarfsgerechte Personalvorgaben auf den Weg zu bringen.“

Die Gewerkschaft forderte die Beschäftigten daher auf, dem Minister die „Rote Karte“ zu zeigen. Vor dem Roten Rathaus in Berlin waren beispielsweise 1000 Teilnehmer*innen zu einer Protestaktion angemeldet.

Neben den beruflich Pflegenden nahm die Deutsche Alzheimer Gesellschaft auch die pflegenden Angehörigen zum Tag der Pflege in den Blick: „Mehr denn je sehen wir, wie wichtig pflegende Angehörige, ebenso wie beruflich Pflegende, für unser Gesundheitssystem sind“, äußert sich Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. „Sie verdienen daher nicht nur unsere Wertschätzung sondern auch Unterstützung auf allen Ebenen.“

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