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Gesundheit

Der Verein Qualitätsausschuss Pflege hat Maßstäbe zur Qualitätssicherung in der Pflege verabschiedet. Künftig sollen jährlich Daten zur Qualitätsentwicklung erhoben und ausgewertet werden.

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Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde dem Qualitätsausschuss Pflege die Aufgabe übertragen, eine Neuregelung für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Pflege zu erarbeiten. Der Verein hat dazu nun Maßstäbe entwickelt, nach denen künftige Daten ausgewertet werden können. „Diese Daten bilden die Basis für die interne Qualitätsentwicklung der Einrichtungen sowie für die Qualitätsberichterstattung und werden auch bei externen Qualitätsprüfungen genutzt. Deshalb muss die Zusammenführung und Auswertung der Daten durch eine fachlich unabhängige Institution erfolgen“, heißt es in der Pressemitteilung. Diese unabhängige Institution ist das Institut für angewandte Qualitätsförderung (aQua-Institut) in Göttingen, welches den Zuschlag für die Erhebungen erhalten hat. Dort werden künftig Daten der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zusammengeführt und nach den festgelegten Maßstäben ausgewertet. Beginn soll der reguläre Betrieb der Qualitätsberichterstattung am 01.09.2019 nach einer kurzen Testphase.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege, wo Sie auch die beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze herunterladen können.

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Zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen kam im Februar ein neuer Sachverständigenrat zur konstituierenden Sitzung zusammen. Ernannt wurde der Rat von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

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„Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten“, heißt es in der Pressemitteilung des neuen Sachverständigenrates.

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunden an die Mitglieder des Sachverständigenrates durch den Gesundheitsminister Jens Spahn kam es zur konstituierenden Sitzung, auf der erste Schritte geplant worden sind. Erstes Ziel soll ein Gutachten über Digitalisierung im Gesundheitsbereich sein, in dem unter anderem Chancen und Risiken erläutert werden sollen.

Nähere Informationen, wie z.B. eine Übersicht der Sachverständigen, können Sie dem Internetauftritt des Sachverständigenrates entnehmen. Über weitere Entwicklungen und Berichte des Rates informieren wir auch auf diesem Portal.

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In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 14 Pflegestützpunkte. Die meisten Beratungen fanden 2017 im Pflegestützpunkt Flensburg statt, wie aus einer Kleinen Anfrage hervorgeht. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der Standorte.

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Pflegestützpunkte sind kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen, die auf Initiative der Bundesländer durch die Pflege- und Krankenkassen errichtet werden. Dabei ist das Personal von Pflege- und Krankenkassen zusammen mit dem der Altenhilfe und Sozialhilfeträger unter einem Dach. Dadurch sollen Pflegestützpunkte zu einer besseren Versorgungsstruktur beitragen. In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 14 Pflegestützpunkte, also in allen Kreisen (ausgenommen Schleswig-Flensburg) und kreisfreien Städten.

Die genauen Kontaktdaten und Adressen der jeweiligen Standorte finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holsteins.

Mit über 4.600 Beratungen im Jahr 2017 ist der Pflegestützpunkt Flensburg der meist genutzte. Mit 2,4 Vollzeitstellen ist die Beratungsstelle auch personell am besten ausgestattet. Genauere Daten zu Beratungszahlen oder finanziellen Zuwendungen des Landes können Sie direkt der Kleinen Anfrage von Birte Pauls (SPD) entnehmen.

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Der Eigenanteil an den Kosten für Pflegeheime ist weiter gestiegen. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert, dass die Mehrkosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen. Auch die Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative.

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„Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige gezwungen sind, die Mehrkosten alleine zu tragen“, wird El Samadoni in der Pressemitteilung zitiert. Bislang müssen Pflegebedürftige jene Kosten selber tragen, die nicht in den Pauschalbeträgen der Pflegeversicherung enthalten sind. Enthaltene Pauschalbeträge würden durchschnittlich höchstens 52 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Bei steigenden Kosten, z.B. Personalkosten, würden die Pauschalbeträge immer noch gleich bleiben, was zu Mehrkosten auf Seiten der Bedürftigen führt.

Die Bürgerbeauftragte sieht in den steigenden Kosten auch ein Anteil für wachsende Altersarmut. El Samadoni kritisiert, dass dadurch immer mehr Rentner/innen Sozialleistungen beziehen müssten. Als Konsequenz fordert die Beauftragte eine Pflegevollversicherung: „Eine Versicherung, die alle anfallenden Pflegekosten deckt und hohe private Zuzahlungen entfallen lässt, ist unentbehrlich, um eine Verarmung der Pflegebedürftigen zu verhindern und ein würdevolles Leben bis ins hohe Alter sicherzustellen“. Mit diesem Vorschlag unterstützt sie die Idee des schleswig-holsteinischen Sozialministers Heiner Garg (FDP), der ähnliche Punkte mittels einer Initiative in den Bundesrat tragen will. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Behandlungskosten in staionären Pflegeeinrichtungen durch die Krankenversicherung zu tragen.

Weiteres zu der geplanten Bundesratsinitiative können Sie unter anderem hier lesen. Weitere Artikel über Stellungnahmen der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert eine bessere Umsetzung des Enlastungsbetrages für  Pflegebedürftige. Dieser werde von 70% der Betroffenen nicht beansprucht.

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Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat soll die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger im Alltag fördern und pflegende Angehörige damit entlasten. Der Betrag ist beispielsweise für Dienstleistungen bei der Haushaltsbewältigung vorgesehen. Das so wenige Pflegebedürftige diesen Betrag nutzten, habe mehrere Gründe. Zum einen sei die Möglichkeit nicht bekannt genug - es ginge daher auch um Information und Aufklärung – zum anderen gebe es zu wenig Nutzungsmöglichkeiten. „Viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht umsetzen, obwohl sie es wollen“, wird El Samadoni in einer Pressemitteilung zitiert. Der Betrag von 125€ im Monat wird nämlich nicht nach einmaliger Beantragung einfach regelmäßig ausgezahlt, sondern er ist zweckgebunden. Das heißt, dass zusätzliche Leistungen bis zu 125€ als Entlastung für Pflegebedürftige auf Antrag übernommen werden können. Es gilt hier die Nachweispflicht.

Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen, so müssen die genutzten Dienstleister/innen beispielsweise gewisse Qualifikationen haben. Dadurch kann in vielen Fällen beispielsweise eine Haushaltsunterstützung nicht einfach von Bekannten oder Nachbar/innen (bezahlt) übernommen werden. Für die Nutzung des Betrages fehle es im Land Schleswig-Holstein außerdem an Angeboten, die den Nutzungsvoraussetzungen entsprechen würden. Abschließend appelliert die Bürgerbeauftragte daher: „Die Landesregierung sollte deshalb die hohen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach der Verordnung überarbeiten, damit es künftig mehr Angebote für eine Unterstützung gibt“.

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Pflege ist nicht nur ein Thema für ältere Generationen, viele Familien setzen sich mit dem Thema auseinander. Pflege in der Familie ist eine außergewöhnliche, oftmals herausfordernde Situation. Diesem Thema begegnet das Projekt PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein und der Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg Eckernförde mit einer gemeinsamen Veranstaltung.

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Die Kostbarkeit, dass Menschen andere im Alter, in Zeiten von Krankheit oder auf dem letzten Wegabschnitt begleiten, wird durch die Veranstalter/innen hervorgehoben. Für Menschen, die helfen, begleiten und pflegen, stelle sich die Frage: "Wie viel kann ich für andere tun und wie viel muss ich für mich tun?"

Wer auf Dauer für andere da sein will, dürfe den Blick auf die eigenen Möglichkeiten und Grenzen nicht vergessen. Selbstsorge und Fürsorge seien täglich neu auszubalancieren. Ebenso wie für alle pflegenden Berufe gelte dies auch für pflegende Angehörige.

Dr. Hanneli Döhner vom Verein „Allianz pflegende Angehörige – Interessengemeinschaft und Selbsthilfe“ beschäftige sich seit vielen Jahren mit den Fragestellungen von pflegenden und
unterstützenden Angehörigen. Im Rahmen der Veranstaltung wird sie verschiedene Facetten der Angehörigenpflege beleuchten und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Der Eintritt ist frei. Ort der Veranstaltung: Bürgerhaus Kronshagen, Raum Klöndeel, Kopperpahler Allee 69, 24119 Kronshagen

Um Anmeldung wird unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten gebeten:

  • Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg, Tel. 04331/202 1247, pflegestuetzpunkt@kreis-rd.de
  • PflegeNotTelefon Schleswig-Holstein, Sibeliusweg 4, 24109 Kiel, Tel. 0431/5114-551, Fax: 0431/5114-559, post@pflege-not-telefon.de

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat eine neue Broschüre veröffenlicht, die logopädische Ansätze in Verbindung mit Demenz thematisiert. Die Broschüre ist kostenfrei erhältlich.

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In Schleswig-Holstein leben etwa 60.000 demenzkranke Menschen. Demenz kann sich stark auf Kommunikation oder Ernährungsweisen negativ auswirken, wobei logopädische Ansätze helfen sollen. Die Logopädie behandelt Störungen der Sprache oder des Schluckens. Unter dem Titel „Logopädie und Demenz“ hat das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein nun eine Broschüre herausgegeben, die sich mit der Thematik eingehender beschäftigt.

Zu den Zielen der Broschüre heißt es unter anderem: „Mit dieser Broschüre soll Menschen mit Demenz, ihren Angehörigen, Pflegenden und Ärzt*innen ein Einblick in die logopädische Arbeit im Bereich Demenz ermöglicht werden. Wie hilfreich Logopädie Menschen mit Demenz unterstützen kann, wird anhand von Beispielen aus den unterschiedlichen Einsatzgebieten Kommunikation/Sprache und Schlucken erläutert.“ Außerdem erklärt Anne Brandt, stellvertretende Leitung des Kompetenzzentrums: „Wir möchten auf die positiven Effekte der Logopädie als einer möglichen unterstützenden Therapieform bei einer Demenzerkrankung hinweisen. Logopädie wird noch viel zu selten eingefordert und verordnet“.

Die kostenfreie Broschüre kann hier heruntergeladen werden. Ausgedruckte Exemplare können gegen die Übernahme des Portos auch direkt beim Kompetenzzentrum Demenz bestellt werden.

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Die Arbeiterwohlfahrtsorganisation (AWO) hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition unter dem Titel „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ eingereicht.

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Brigitte Döcker, AWO-Vorstandsmitglied, wird in der Pressemitteilung zu den Zielen der Petition mit den Worten zitiert: „Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“. Die AWO befürchtet, dass es zukünftig immer mehr Rentner/innen geben wird, die Sozialhilfe beziehen müssen, um ihre Pflege zahlen zu können. „Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Der Deutsche Bundestag ist gezwungen, sich mit einer gesetzlichen Neuregelung zu befassen, wenn die Petition in den nächsten Wochen mindestens 50.000 Unterzeichner/innen findet. Die AWO ruft daher nun dazu auf, an der Petition teilzunehmen. Online kann an der Petition direkt auf dem Internetportal des Deutschen Bundestages teilgenommen werden, Unterschriftenlisten zum ausdrucken und sammeln können hingegen auf der Seite der AWO heruntergeladen werden.

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Im Februar wurde Prof. Kathrin Reetz von der Uniklinik RWTH Aachen mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000€ für weitere Forschungszwecke ausgezeichnet. Die Professorin forscht seit Jahren bzgl. der Alzheimer-Krankheit.

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Die Erwin-Niehaus-Stiftung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. zeichnete die Aachener Professorin Prof. Kathrin Reetz am 15.02.2019 mit dem Erwin-Niehaus-Preis aus. Grund dafür sind die Forschungen der 41-jährigen zu der Krankheit Alzheimer. Schwerpunkt der Forschungen sind die Zusammenhänge zwischen Alzheimer und Gefäßproblemen.

Stifter Erwin Niehaus wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Erfolge in der Alzheimer-Forschung entstehen aus der Grundlagenforschung an Universitäten. Damit Alzheimer eines Tages eine heilbare oder vermeidbare Krankheit wird, engagieren wir uns seit Jahren gemeinsam mit der Alzheimer Forschung Initiative. Wir freuen uns, dass wir mit Kathrin Reetz eine innovative Forscherin unterstützen können, deren Projektergebnisse direkt den Alzheimer-Patienten zu Gute kommen werden“. Preisträgerin Prof. Kathrin Reetz äußerte selber: „Das Engagement der Düsseldorfer Erwin Niehaus Stiftung ermöglicht dieses Forschungsprojekt. Dafür bedanke ich mich herzlich. So kommen wir dem Ziel, die Alzheimer-Krankheit besser zu verstehen und auch die individualisierte Therapie zu verbessern, ein Stück näher.“

Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. In Deutschland erkranken jährlich etwa 200.000 Menschen an der Krankheit. Es ist zwar bereits möglich, den Krankheitsverlauf zu verzögern, allerdings muss die Krankheit dafür früh erkannt zu werden. Um weitere medizinische Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu entwickeln, sind weitere Forschungen notwendig. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. unterstützt als gemeinnütziger Verein daher immer wieder Forschungsprojekte, die sich der Alzheimer-Erkrankung widmen. Der Erwin-Niehaus-Preis der Initiative wird alle drei Jahre vergeben.

Eine vollständige Pressemappe mit weiteren Informationen zu der Krankheit, der Forschungsinitiative oder der Preisträgerin finden Sie hier.

Bereits im Januar wurde auch Alzheimer-Forscher Dr. Matthias Megges von der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit dem Helga und Dieter Steinle-Preis ausgezeichnet und erhielt für sein Forschungsprojekt „Entzündungen bei der Alzheimer-Krankheit verhindern“ ein Preisgeld in Höhe von 40.000€. Ausgewählt wurde das Projekt vom wissenschaftlichen Beirat der Alzheimer Forschung Initiative e.V..

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„wir pflegen e.V.“ hat kürzlich ein Positionspapier mit dem Titel „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ veröffentlicht. Für mehr zeitliche und finanzielle Flexilibität fordert der Verein darin ein „Vereinbarkeitsbudget“.

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Das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ sei besonders bedeutsam, da 94 Prozent der Erwerbstätigen im Falle eines Pflegefalls in der Familie weiter arbeiten wollen würden. „Die Angehörigenpflege ist in den meisten Fällen ein zeitlich langer Prozess der häufig mit psychischen, körperlichen und sozialen Folgen einhergeht.“, heißt es in dem 17-seitigen Positionspapier des Vereins „wir pflegen“.

Da geltende Regelungen zu Pflegezeiten nicht ausreichten, um eine zeitliche und finanzielle Flexibilität wirklich zu ermöglichen, schlägt „wir pflegen“ ein Vereinbarkeitsbudget vor. Dieses soll einen Zeitraum von insgesamt 36 Monaten abdecken, welcher sowohl längere Auszeiten, als auch mehrere kürzere ermöglichen soll. 12 Monate soll dabei maximal als Vollfreistellung möglich sein. Zusätzlich sollen jährlich 20 Tage zur kurzfristigen Arbeitsfreistellung geltend gemacht werden können, was mit häufig auftretenden spontanen Verschlechterungen begründet wird.

Zu den zeitlichen Verbesserungen beinhaltet der Vorschlag des Vereinbarkeitsbudget auch finanzielle: In Anlehnung an das Elterngeld sollen auch im Pflegefall für maximal 36 Monate ein Anspruch auf Lohnersatz von mindestens 65 Prozent bestehen. Anspruchsberechtigt sollen alle Beschäftigten sein, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein Verwandschaftsgrad als Voraussetzung soll nicht vorliegen müssen. Dadurch soll es auch für Freund/innen oder Nachbar/innen einfacher sein, sich in Pflegefällen zu kümmern.

Das Vereinbarkeitsbudget sei ein längerfristiger politischer Vorschlag, der Verein macht jedoch auch Vorschläge für erste mögliche politische Schritte. Dazu gehören beispielsweise die Ausweitung der Pflegezeiten oder die Erweiterung der kurzfristigen Arbeitsverhinderung von 10 auf 20 Tage.

Eine Zusammenfassung des Positionspapiers finden Sie hier.

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