Weiterlesen Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen. Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000 Unterstützer*innen gefunden hatte. Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr. Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“. Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden. Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.
Öffentl. Nahverkehr
Niedersächsische Seniorenkonferenz – 27.11.2023 – Hannover
17. November 2023Weiterlesen „Um den Herausforderungen einer zunehmend alternden Gesellschaft zu begegnen, müssen sich Kommunen noch altersfreundlicher aufstellen“, heißt es im Einladungsflyer zur 19. Niedersächsischen Seniorenkonferenz. Altersfreundlichkeit sei ein Schlüssel für nachhaltige Kommunen. Die Seniorenkonferenz will daher diskutieren, wie altersfreundlich unsere (Innen-)Städte sind, wie eine unter den Aspekten Barrierefreiheit, Mobilität und Infrastruktur vorgenommene Gestaltung aussehen könnte und welche Beiträge Seniorenvertretungen leisten können. Organisiert wird die Konferenz von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. (LVG & AFS Nds. HB e.V.). Die Fachtagung richtet sich an die Vertreter*innen des Landesseniorenrats Niedersachsen e. V., die Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene in Niedersachsen sowie an interessierte Bürger*innen. Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist eine Anmeldung erforderlich. Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Beschlüsse des Altenparlaments 2023
29. September 2023Weiterlesen Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen. Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten. Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe. Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert: Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen. Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet: Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden. Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf. Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden. Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird. Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird. Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen. Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden. Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen. Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen. Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden. Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen. Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren. Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern. Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage. Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird. Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen. Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden. Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden. Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden: Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird. Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt. Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen. Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken. Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss. Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe. Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind. Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten. WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird. Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten. Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben. Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken. Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.Zusammenfassung
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.Auswertung der Beschlüsse
Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität
Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung
Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken
Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen
Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen
Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit
Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen
Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren
Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige
Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen
Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich
Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen
Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen
Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten
Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum
Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum
Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten
Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen
Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen
Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit
Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen
Beschlüsse: Wohnen/Mobilität
Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen
Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen
Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern
Selbstbestimmtes Leben / Wohnen
Mehr barrierefreie Wohnungen
Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen
Barrierefreie Mobilität
Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität
Verstärkung des ÖPNV
Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren
Inklusivere Sportstätteninfrastruktur
Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern
Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen
Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung
Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention
Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken
Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen
Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen
Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben
Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein
Gemeindeschwester
Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner
Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen
Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen
Digitalisierungsbotschafter*in
Digitale Teilhabe
Ausbau des Internets
Datenschutzgrundverordnung
Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter
Stärkung von Sport als Bildungsträger
Zugangshürden beim Deutschlandticket
19. Mai 2023Weiterlesen Es soll vieles einfacher machen, das Deutschlandticket. Zu einem monatlichen Preis von 49 Euro kann man seit diesem Monat mit Verkehrsmitteln des Nahverkehrs quer durch die Bundesrepublik reisen. Tarifgebiete Verkehrsverbunde und Bundesländer sollen damit keine Rolle mehr spielen. Doch wie gelangt man nun an das bereits angebotene Ticket? Der ursprüngliche Plan von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), das 49-Euro-Ticket nur digital anzubieten, ist schon vor dem Start wieder verworfen worden. Zu groß war die Kritik, Menschen ohne Smartphone könnten von dem innovativen Ticket ausgeschlossen werden. Kund*innen sollen also optional eine Chipkarte ausgestellt bekommen. Allerdings zeigt sich derweil in der Praxis: Längst nicht überall ist das so einfach möglich. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass einige Anbieter die Möglichkeit eines analogen Ticketverkaufs an Schaltern oder Kundencenter explizit ausschließen. Bei anderen fehlten eindeutige Informationen dazu. „Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher:innen zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden“, wird vzbv-Vorständin Ramona Pop dazu in der Pressemitteilung zitiert. Auch bei Heike Felscher von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gingen viele Anrufe und Zuschriften zum Start des Deutschlandtickets ein. Die Referentin für Grundsatzfragen bei der BAGSO begrüßt gegenüber 24RHEIN zwar die Einführung einer deutschlandweiten Fahrkarte, kritisiert aber, dass nicht überall eine Chipkarten- oder Papierlösung verfügbar sei: „Wir stoßen seit Tagen immer wieder auf Fälle, wo Menschen uns berichten, dass bestimmte Verkehrsverbünde Chipkarten gar nicht anbieten“. Felscher berichtet dabei auch von einem konkreten Beispiel: „Da erreichte mich ein Anruf von jemandem, der aus Lörrach nach Freiburg fahren musste, um das Deutschlandticket als Chipkarte zu bekommen“ – einer Strecke von knapp 70 Kilometern. „Von unserer Seite wäre es am einfachsten gewesen, wenn die Deutsche Bahn und die Kundenzentren der Verkehrsverbünde einfach Formulare hätten, die man vor Ort ausfüllen und abgeben kann, und dann bekommt man danach seine Chipkarte zugeschickt. Das wäre die einfachste Möglichkeit für die Menschen gewesen, die kein Smartphone und keinen Computer haben“, betont Felscher. Eine solche Lösung sei bislang nicht in Sicht, man habe aber noch einmal das Verkehrsministerium kontaktiert und hoffe auf Verbesserungen. Die Bundesregierung sieht in dem digitalen Ticket, zu dem sie neben der App-Variante jedoch auch die Chipkarte zählen, indes eine große Chance. „Gerade in der ÖPNV-Branche besteht hier ein großer Nachholbedarf“, heißt es auf ihrer Internetseite. „Ein digitales Deutschlandticket ist ein wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung des Sektors.“ Dort wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass Verkehrsunternehmen bis Ende des Jahres übergangsweise ein Ticket in Papierform (mit QR-Code) ausgeben dürfen.
Entlastungspaket: Rentner*innen sollen 300 Euro bekommen
12. September 2022Weiterlesen 300 Euro – in dieser Höhe fällt die Energiepreispauschale aus, die Rentner*innen zum 1. Dezember dieses Jahres überwiesen bekommen sollen. Das haben Olaf Scholz und die Vorsitzenden der Regierungsparteien auf der Pressekonferenz am 4. September angekündigt. Weitere Maßnahmen des Pakets, die Senior*innen entlasten könnten, sind die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und die Ankündigung einer Wohngeldreform zum Jahreswechsel, durch die bis zu zwei Millionen Menschen anspruchsberechtigt auf die Unterstützungsleistung sein sollen. Im Zuge der Bürgergeldreform wurde auch angekündigt, die Regelbedarfe um rund 50 Euro zu erhöhen. Die Regelbedarfe liegen nicht nur dem jetzigen Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) und kommendem Bürgergeld zugrunde, sondern auch der Grundsicherung im Alter. Künftig sollen diese nicht mehr wie bislang anhand der zurückliegenden Preis- und Lohnentwicklung bemessen werden, sondern an der künftig zu erwartenden. Mit rund 500 Euro für eine alleinstehende Person fallen die Regelsätze daher dann etwas höher aus, als zuletzt vom Paritätischen befürchtet. Auch die Nachfolge des 9-Euro-Tickets wird als Teil des Entlastungspakets verkauft, allerdings wird der Nachfolger mit voraussichtlich 40 bis 60 Euro für die Endverbraucher*innen deutlich teurer werden und ein Inkrafttreten ist noch nicht in Sicht. Der Pressekonferenz vorausgegangen waren Verhandlungen, die die Nacht durch andauerten – obwohl die Ampelkoalition eigentlich keine Nachtsitzungen mehr abhalten wollte. Entsprechend unterschiedlich scheinen die Vorstellungen der drei Parteien gewesen zu sein. Die Beschlüsse der Koalition sind in einem 13-seitigen Papier zusammengetragen worden. Kritik kommt aus Zivilgesellschaft und Opposition. „Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben“, urteilt beispielsweise der Paritätische. Als „sozial unausgewogen“ bezeichnet auch Linke-Vorsitzende Janine Wissler die Koalitionsbeschlüsse. Es brauche vor allem eine dauerhafte Entlastung, Einmalzahlungen würden schnell verpuffen. Wissler fügt aber auch hinzu: „Das Entlastungspaket enthält einige sinnvolle Maßnahmen, das zeigt, dass es sich lohnt, Druck zu machen und auf die Straße zu gehen.“ Beispielsweise in Hamburg hatte es zuvor eine von Senior*innen organisierte Demonstration für eine Energiepreispauschale auch für diejenigen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, gegeben.
ÖPNV: Abgehängt in Schleswig-Holsteins Gemeinden?
18. Juli 2022Weiterlesen „Nach dem Spätdienst mit Bus oder Bahn nach Hause, abends ins nächste Kino mit dem öffentlichen Nahverkehr: Für die Einwohner von 429 Gemeinden in Schleswig-Holstein ist das nicht spontan möglich“, schreibt der NDR zum Fazit einer eigenen Fahrplan-Analyse. In diesen Gemeinden gebe es nach 20 Uhr keine Haltestelle mehr, die regelmäßig angefahren werden würde. Diese Abend-Taktlücke betreffe über 230.000 Menschen und damit jede*n zwölfte*n Schleswig-Holsteiner*in. Bürgerbusse oder Anruftaxen blieben bei der Analyse unberücksichtigt, entscheidend für das Merkmal „abends abgehängt“ sei nur gewesen, ob es noch mindestens eine fahrplanmäßige Abfahrt gebe oder nicht. Auf Anfrage habe der Verkehrsverbund Nah.SH das Ergebnis der Recherche bestätigt. „Es ist richtig, dass einige Gemeinden in Schleswig-Holstein gegenwärtig nicht gut an den Nahverkehr angebunden sind, insbesondere auch abends und am Wochenende“, wird Sprecher Dennis Fiedel in dem NDR-Beitrag zitiert. Das Ziel müsse sein, zum Beispiel durch On-Demand-Systeme (Angebote auf Abruf) die Erreichbarkeit in ländlichen Regionen zu verbessern. Eine bessere Anbindung fordere auch Jörg Bülow vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag. „Wenn wirklich das Ziel der Politik ist, den Individualverkehr zu reduzieren, muss auch im ländlichen Raum der ÖPNV ausgebaut werden“, so Bülow in dem Artikel. Gleichzeitig sei es unrealistisch, jede dieser teilweise sehr kleinen Gemeinden mit einer regelmäßigen Abendanbindung auszustatten. Hier brauche es „bedarfsgerechte“ Antworten. Im Kreis Segeberg, zwischen Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Ellerau, liegt der kleine Ort Alveslohe. Weniger als 3.000 Menschen leben hier. Doch auch diese Menschen wollen mobil sein, was ohne Auto nicht einfach ist: „Wir haben hier so gut wie gar kein Angebot. Bus fährt hier eigentlich niemand“, wird der parteilose Bürgermeister des Ortes Peter Kroll in einem weiteren NDR-Beitrag zitiert. Neben dem Schulbus gebe es nur noch die Buslinie 6541 – einmal am Tag (morgens um 5:13) wird der Ort durch diese angefahren. Insbesondere für Senior*innen ist eine fehlende Anbindung ein großes Problem, denn neben denen, die gar kein Auto haben, gibt es auch noch einige, die nicht mehr Auto fahren können. Trotzdem müssen diese Menschen genauso zum Arzt, zur Bank, zur Post, zu Freundinnen und Freunden oder zu Senior*innentreffs. In Alveslohe hat man eine Lösung gefunden, den fehlenden ÖPNV teilweise zu ersetzen: Den Fahrdienst leistet nun Marita Beine, die seit 2019 auf 450-Euro-Basis angestellte „Kümmerin“ im Ort. „Es gibt viele Angebote hier im Dorf, also Seniorenclub, Hausfrauenbund, einen Spielenachmittag von der Kirche. Aber Viele können halt nicht mehr hin. Die müssen gefahren werden“, beschreibt die 67-jährige die Situation gegenüber dem NDR. „Es war ursprünglich so gedacht, dass ich ältere Menschen besuche, um die Vereinsamung ein bisschen abzumildern“, erzählt Beine, doch de facto ersetze sie auch den Personennahverkehr. „Wir sind froh, dass wir die haben“, so Peter Kroll. „Sonst wären wir komplett abgehängt.“ Eine bessere ÖPNV-Anbindung hätte der Bürgermeister des Orts allerdings trotzdem gerne. Über 400 Gemeinden ohne Abendanbindung
Die „Kümmerin“ von Alveslohe
Entlastungspaket erhält Zustimmung im Bundestag
25. Mai 2022Weiterlesen Am 13. Mai 2022 wurden die Entlastungspakete der Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Parlament verabschiedet. Das erste Paket hatte der Koalitionsausschuss bereits im Februar beschlossen, es beinhaltet unter anderem einen einmaligen Heizkostenzuschuss und den Wegfall der EEG-Umlage. Derzeit noch stärker in der öffentlichen Debatte ist jedoch das zweite Entlastungspaket, dass der Koalitionsausschuss im März beschlossen hatte. Es beinhaltet unter anderem das 9-Euro-Ticket, eine Energiepauschale für einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen und Einmalzahlungen für Sozialleistungsbeziehende. Bereits als die Koalition die Maßnahmen vorgelegt hatte, gab es Kritik – auch und vor allem von Senior*innenverbänden. Von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) als größtem senior*innenpolitischen Dachverband in Deutschland hieß es dazu: „Die Entscheidung, ältere Menschen nicht zu berücksichtigen, ist (…) vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel“. Die Kritik macht sich vor allem daran fest, dass die Energiepauschale nur Erwerbstätigen zugutekomme. Damit würden Rentenbezieher*innen mit den hohen Energiekosten allein gelassen. „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht“, heißt es in einer aktualisierten Pressemitteilung der BAGSO kurz vor der Abstimmung im Bundestag. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“. Die Anmerkungen seien in Form eines Briefes dem Finanzausschuss übermittelt worden. Die Kritik führte bislang allerdings offensichtlich noch nicht zum Umdenken der Mehrheit der Abgeordneten. Die Maßnahmen im Einzelnen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Bundesfinanzministeriums in einer Übersicht.
„Unsichtbare Barrieren sichtbar machen“
9. Mai 2022Weiterlesen Drei einfache Maßnahmen seien es, die die Teilhabe von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Blinden verbessern würden: Die Mobilität würde durch diese Maßnahmen verbessert werden und das Risiko zu verunfallen gesenkt. Das gebe auch ein Stück Lebensqualität. Die Forderungen richtet der Verein an Städte und Gemeinden und politische Entscheidungsträger*innen, aber auch an Leitungen von Einrichtungen und Unternehmen. „Mit kleinen Veränderungen können Sie viel erreichen“, appelliert Dario Madani, Vorsitzender von PRO RETINA Deutschland e. V., in einer Pressemitteilung. „Zögern Sie nicht länger und setzen Sie ein Zeichen – für die Teilhabe aller Menschen, auch derjenigen mit unsichtbarer Behinderung“. Von einer unsichtbaren Behinderung spricht die gemeinnützige Patientenvereinigung deshalb, da die Beeinträchtigung in der Regel nicht von außen zu erkennen ist. Somit würde die Umwelt häufig mit Unverständnis reagieren, wenn sehbeeinträchtigte und blinde Menschen zum Beispiel an Ampeln unsicher sind oder sich nicht zurechtfinden. Doch die Unsichtbarkeit habe im Sinne einer „doppelten Herausforderung“ noch eine weitere Komponente: Auch die Barrieren im Alltag seheingeschränkter Menschen seien für viele unsichtbar, da normal Sehende diese nicht als Barrieren erkennen würden.
Mobilität im Alter: Fahrschein statt Führerschein?
12. Januar 2022Weiterlesen Mit zunehmendem Alter wird oft auch Seh- und Reaktionsvermögen schlechter. Das wird insbesondere im Hinblick auf den Straßenverkehr oft kritisch diskutiert, schließlich entstehe daher auch ein Fremdgefährden anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Sollte es regelmäßige verpflichtende Tests zur Überprüfung des Fahrvermögens geben? Sollte man ab einem bestimmten Alter nicht mehr Autofahren dürfen? Solche und ähnliche Fragen finden sich in der Debatte wieder. Bei der Frage, welche Altersgruppe statistisch die meisten Unfälle baut, liegen ältere Menschen allerdings nicht vorne: „Das höchste auf die Fahrleistung bezogene Risiko, als Pkw-Fahrer an einem Unfall mit Getöteten als Hauptverursacher beteiligt zu sein, liegt wiederum bei den 18- bis 20-Jährigen“, heißt es in der Studie „Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr“, die die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 2018 publiziert hat. Die Studie ist zudem Grundlage für die SENIORWALK-Studie zur Sicherheit älterer Fußgänger*innen, über die wir im Dezember berichtet hatten. Richtig ist aber auch, dass das Unfallrisiko mit zunehmendem Alter wieder steigt. Der Risikowert von Senior*innen liege etwas höher als der von 21- bis 24-Jährigen. „Sie sollten die eigenen Fahrfähigkeiten regelmäßig, vor allem aber selbstkritisch hinterfragen“, empfiehlt daher ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Der ADAC bietet zwar freiwillige Tests zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit an, spricht sich selbst jedoch gegen regelmäßige verpflichtende Tests von Menschen über 65 Jahren aus. Die älteren Fahrer*innen würden riskante Manöver meiden und größere Abstände einhalten. „Mit einem derart besonnenen und selbstkritischen Fahrverhalten können altersbedingte Leistungseinbußen häufig ausreichend kompensiert werden“, heißt es weiter auf der Internetseite des Automobilclubs. Autofahren ist Teil von Mobilität und damit auch eine Frage von Teilhabechancen und Unabhängigkeit im Alter. Zumal es – gerade in ländlichen Regionen – vielerorts an Alternativen fehlt. Mit Hilfe von Modellprojekten versuchen aber immer mehr Kommunen, für ältere Menschen Anreize zu schaffen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dem Auto vorzuziehen. Wie der BR in einem Fernsehbeitrag Anfang 2020 berichtet, haben Seniorinnen und Senioren beispielsweise in Bamberg die Möglichkeit, ihren Führerschein für immer abzugeben – und im Gegenzug eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV zu erhalten. Allerdings wird diese nur für ein Jahr von der Stadt übernommen, danach müssen die Nutzer*innen selbst für das entsprechende Ticket aufkommen. Ähnliche Projekte gibt es auch in anderen Städten wie im nordrhein-westfälischen Recklinghausen. Auch die schleswig-holsteinische Stadt Lübeck hat im August 2021 ein in diesem Jahr beginnendes Modellprojekt beschlossen, das mehr Menschen zu einem Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen soll. Auch hier bekommen Personen eine kostenfreie Jahreskarte für den ÖPNV, wenn sie im Gegenzug ihren Führerschein abgeben. Hierbei geht es allerdings nicht explizit nur um Senior*innen, auch, wenn das Projekt für diese vermutlich am interessantesten sein dürfte. „Ziel des Modellversuchs ist es, in Lübeck die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Kfz-Verkehr einschließlich des ruhenden Verkehrs zu reduzieren, Menschen für den ÖPNV zu begeistern und so einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten“, heißt es in der Begründung des in der Lübecker Bürgerschaft angenommenen Antrags. Die Kosten für die Stadt würden sich am Ende einer dreijährigen Laufzeit auf rund 315.000 Euro belaufen. Bereits 2019 gab es in Lübeck einen entsprechenden interfraktionellen Antrag von SPD und CDU. Im damaligen Beschlussvorschlag heißt es, der Lübecker Senior*innenbeirat stimme dem Vorschlag ausdrücklich zu. Fraglich ist allerdings, ob die Abgabe des Führerscheins für immer im Gegenzug zu lediglich einem Jahr kostenfreier ÖPNV-Nutzung ein guter Tausch ist. So bleibt abzuwarten, wie nachgefragt das Angebot der Stadt wirklich sein wird. Auch in Fragen der Verkehrssicherheit wäre ein zumindest für Senior*innen grundsätzlich kostenfreier ÖPNV sicherlich die attraktivere Alternative. Auch das im September 2021 zusammengekommene Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich zum wiederholten Male dafür eingesetzt. Im entsprechenden Beschluss heißt es: „Die Landesregierung Schleswig-Holstein möge sich dafür einsetzen, dass alle Bürger*innen ab Eintritt in den Ruhestand, alle Bürger*innen mit Grundsicherung und alle Bürger*innen mit einem Grad der Behinderung ab 50% den ÖPNV in Schleswig-Holstein kostenfrei nutzen können.“ Weiterführende Links zum Thema: NDR: Modellversuch in Lübeck: Bus-Jahreskarte gegen Führerschein NDR: Autofahren im Alter – Mehr Sicherheit durch freiwilliges Training Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Verkehrssicherheit für Seniorinnen und Senioren
Parteien zur Wahl: Mobilität
24. September 2021Weiterlesen Die Parteien werden hier in der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl dargestellt. Da wir in den „Parteien zur Wahl“-Beiträgen in der Regel nur einen Auszug der Ideen der Parteien zu einem bestimmten Thema zusammenfassen können, empfehlen wir für eine weitergehende Beschäftigung mit den Forderungen in die Wahlprogramme zu sehen. Dazu finden Sie jeweils einen Link in den Absätzen zu den einzelnen Parteien. Zu einer Wahlentscheidung können auch der „Wahl-O-Mat“ oder der „Sozial-O-Mat“ beitragen, die wir Ihnen vergangene Woche vorgestellt haben. „Unser Ziel ist es, überall ein bedarfsgerechtes Grundangebot im öffentlichen Verkehr sicherzustellen – auch auf dem Land“, heißt es im gemeinsamen Wahlprogramm der Unionsparteien zur Mobilität. Die Parteien sprechen darin von der Schaffung von einem „flächendeckenden Mindeststandard“, um den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln für alle zu gewährleisten. Der Deutschlandtakt soll realisiert werden. Außerdem stellen die Christdemokrat*innen fest, dass Angebote der Verkehrsbetriebe dann mehr genutzt werden würden, wenn Menschen besser über sie informiert wären. Daher unterstütze man den Betrieb einer Mobilitätsplattform als „Eingangstür für alle Angebote“. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im CDU/CSU-Programm keine Angaben. Der Nahverkehr soll laut Wahlprogramm der Sozialdemokratie klimaneutral ausgebaut werden. Mobilität soll neu gedacht werden und „nachhaltig, bezahlbar, barrierefrei und verlässlich“ sein. Mit einer Mobilitätsgarantie sollen alle Bürger*innen auch auf dem Land eine wohnortnahe Anbindung haben. Bahnfahren solle künftig günstiger und attraktiver sein als Fliegen. Der Deutschlandtakt soll realisiert, ein Europatakt darüber hinaus aufgebaut werden. Modelle wie ein 365-Euro-Ticket zur Bezahlbarkeit der Angebote unterstütze die SPD, ebenso Modellprojekte für ticketlosen ÖPNV. Der Straßenverkehr soll sicherer gestaltet werden, insbesondere auch für Radfahrer*innen. Auch durch Förderprogramme und Änderungen im Straßenverkehrsrecht sollen Kommunen mehr Flächen für öffentlichen Verkehr, Radfahrende und Fußgänger*innen bereitstellen können. Die AfD hat zwar ein eigenständiges Kapitel zu den Themen „Mobilität und Verkehrspolitik“ in ihrem Wahlprogramm, darin geht es allerdings kaum um öffentliche Mobilität. An einer Stelle spricht sich die AfD allerdings für den Ausbau des Schienenverkehrs aus und verweist auf das Modell Schweiz als Positivbeispiel. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im AfD-Programm keine Angaben. Öffentliche Verkehrsangebote werden im Wahlprogramm der Freien Demokrat*innen kaum diskutiert, das Thema Mobilität wird meist mit Begriffen wie „Technologieoffenheit“ und „Innovation“ genannt und zum Beispiel auf die Emissionsfreiheit von Autos bezogen. ÖPNV wird kaum erwähnt, allerdings sprechen sich die Liberalen für mehr Wettbewerb im Bahnverkehr durch Privatisierungen aus – der Bund solle allerdings das Netz im Eigentum halten. „Durch eine organisatorische Trennung kann sich der Bund voll auf die Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur konzentrieren“, heißt es in der Begründung des Vorschlags zu Privatisierungen. Dadurch würden auch die Nutzer*innen der Angebote durch günstigere Preise profitieren. Explizit erwähnt die FDP beim Thema Mobilität hingegen die Barrierefreiheit: „Wir Freie Demokraten fordern die vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität ist Bewegungsfreiheit. Von ihr profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne.“ Bei der Verkehrsplanung spricht sich die Partei außerdem für eine umfassende Berücksichtigung des Radverkehrs aus, auch um Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden. Das Thema Mobilität ist im Wahlprogramm der Linken an verschiedenen Stellen zu finden. So heißt es beispielsweise im Kapitel „Soziale Sicherheit für alle“: „Auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen müssen Menschen Zugang zu öffentlicher Verwaltung, Einzelhandel und Versorgungseinrichtungen haben. Der öffentliche Nahverkehr, Rufbusse und mobile Versorgungsangebote sollen ausgebaut werden.“ Konkretisiert wird die Forderung dann rund 30 Seiten weiter hinten im Programm – dort spricht sich die Partei für eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum von 6 bis 22 Uhr aus. Eine Grundversorgung soll durch weitere Angebote wie Bürgerbusse oder Flächenrufbussysteme ergänzt werden. Insgesamt soll der ÖPNV in Stadt und Land ausgebaut werden. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel schlägt Die Linke auf Sozialtickets und kostengünstige „365-Tage-Tickets“ vor. Eine „Sozial-Bahncard“ soll die Ticketpreise halbieren. Die Kosten für die Nutzer*innen sollen insgesamt drastisch gesenkt werden und perspektivisch ganz wegfallen. Außerdem setze sich die Linkspartei für barrierefreie und nutzerfreundliche Bahnhöfe mit mehr Personal ein. Auf allen Bahnhöfen solle es künftig wieder Personal geben, Kameras und Informationssäulen würden keinen ausreichenden Schutz darstellen. Um die Verkehrsplanung zu demokratisieren, sollen zudem „Bürgerräte“ auf Bundes-, regionaler und kommunaler Ebene eingerichtet werden und Bürger*innen frühzeitig mit einbezogen werden. Auch die Grünen greifen das Thema Mobilität an vielen Stellen in ihrem Wahlprogramm auf. Sie sprechen von einer „Mobilitätswende“ und haben insbesondere die Klimaneutralität vor Augen. Die Partei setze sich, wie die Mehrheit der Parteien, auch für einen flächendeckenden ÖPNV ein. „Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen Bedürfnissen entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw“, schreiben die Grünen in ihrem Programm. „Dafür muss das Nahverkehrsangebot in den Städten und auf dem Land ausgebaut und intelligent vernetzt sowie mit intelligenten On-Demand-Systemen wie beispielsweise Rufbussen ergänzt werden.“ Es brauche flächendeckend barrierefreie Zugänge zum ÖPNV und ausreichend Möglichkeiten zum Ausruhen auf Wegen zu öffentlichen Verkehrsmitteln. An anderer Stelle im Programm erwähnt die Partei auch Senior*innen und Menschen mit Handicaps, die neben Kindern und Jugendlichen zu den „Verletzlichsten in unserer Gesellschaft“ gehörten. Verkehrspolitisch hieße das für die Grünen, nicht das Verkehrsmittel Auto, sondern den Menschen in den Mittelpunkt stellen zu wollen. Diesen Bevölkerungsgruppen bräuchten auch beim Thema Sicherheit eine besondere Aufmerksamkeit bei der Verkehrsplanung. Um sie zu schützen, setze man beispielsweise auf Tempo 30 als Regel in der Stadt, Tempo 50 solle dann vor Ort ausgewiesen werden. Ein „Mobilpass“, der Angebote von 120 Verkehrs- und Tarifverbünden in Deutschland vereinfachen soll, soll eingeführt und ein einheitliches Ticketsystem Standard werden. Mehr Investitionen in Fahrzeuge und das ÖPNV-Netz, eine Mobilitätsgarantie mit flächendeckenden Anbindungen oder die Barrierefreiheit der Bahn – das sind weitere Forderungen von Bündnis 90/ Die Grünen. Zusätzlich müsse der ÖPNV für die Nutzer*innen bezahlbar sein. „Mobilität darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, daher wolle man Länder, Kommunen und Verbünde bei attraktiven Preisangeboten „bis hin zu ticketlosem ÖPNV“ zu unterstützen. Auch der Radverkehr soll durch den Ausbau und die Modernisierung von Radwegen attraktiver gestaltet werden.
CDU/CSU
SPD
AfD
FDP
Die Linke
Bündnis 90/ Die Grünen