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Älteren Menschen fällt es leichter, Einsamkeit zu vermeiden, als sich aus bestehender Einsamkeit zu befreien. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Studie mit Daten des Deutschen Alterssurveys.

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Aufgrund der Vermutung, Ältere würden weniger soziale Kontakte pflegen und weniger oft etwas mit Anderen unternehmen, wird häufig angenommen, dass Einsamkeit im Alter besonders verbreitet sei. Umfangreichen Forschungen zufolge würden Einsamkeitserfahrungen allerdings keineswegs mit dem Alter zunehmen. Forscher am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) haben den Umgang mit Zeit und Energie von Menschen im Hinblick auf soziale Beziehungen untersucht.

Die Autoren der Studie halten fest, dass sich das Risiko, einsam zu werden, im mittleren und späten Erwachsenenalter kaum verändern würde. „Es ist wichtig, diese Tatsache so weit wie möglich zu verbreiten, da viele Laien und Politiker immer noch denken, dass Einsamkeit ein besonderes Problem des Alters ist“, heißt es in einer Zusammenfassung der Studie auf der Internetseite des DZA. „Da dieser Glaube in der öffentlichen Debatte häufig und prominent vertreten wird, könnte er negative Folgen für die älterwerdenden Menschen nach sich ziehen.“

Zurückgeführt wird dies unter anderem auf die durch Lebenserfahrung gewonnenen sozialen Fähigkeiten, die helfen würden, die Beziehungsqualität zu verbessern. Älteren Menschen seien zudem eher an engen zwischenmenschlichen Beziehungen interessiert als an zahlreichen sozialen Kontakten, wie es bei jüngeren Menschen häufiger der Fall sei.

Allerdings kommt die Untersuchung auch zu dem Ergebnis, dass ältere Erwachsene große Schwierigkeiten hätten, sich aus Einsamkeit zu befreien, wenn sie erst einmal erlebt werden würde. „Denn um sich nicht mehr einsam zu fühlen, ist es nötig entweder bestehende Kontakte zu vertiefen oder neue Bindungen aufzubauen. Beides kostet Zeit und Energie“, heißt es dazu im DZA-Bericht. „Dabei schränken die mit dem Alter zunehmenden gesundheitlichen Probleme und chronischen Krankheiten die Fähigkeit zu sozialem Engagement ein.“

Hier gelangen Sie zum englischsprachigen Originalartikel der Studienautoren.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungsanpassung e.V. hat ein Positionspapier vorgelegt, in welchem sie Wege für ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung aufzeigt – unabhängig von Alter und Beeinträchtigungen.

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„Im Zuge des demografischen Wandels und einer sich weiter verschärfenden Pflegesituation wird gerade der Bedarf nach altersgerechten, barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen in den nächsten Jahren enorm wachsen“, heißt es in dem Positionspapier der BAG Wohnungsanpassung. Derzeit würden gerade einmal zwei Prozent der Wohnungen diese Kriterien  erfüllen.

Die energetische Sanierung in Deutschland funktioniere gut, hier gebe es eine strukturell gute Organisierung und eine etablierte Förderkulisse, die auch bei Handwerker*innen und Eigentümer*innen zu einem guten Wissen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten führe. „Diese etablierten Förderprogramme und gut ausgebauten Beratungsstrukturen im Bereich der Energieeffizienz gilt es nun mit entsprechenden, weniger populären und etablierten, Programmen für das altersgerechte bzw. barrierereduzierte sowie – idealerweise auch für –  das barrierefreie Wohnen zu verzahnen“, argumentiert der 15-seitige Bericht.

Zu den Empfehlungen der BAG gehört zunächst, die Datenlage für Politik und Wohnungswirtschaft zu verbessern und allen zugänglich zu machen. Auch die Anerkennung, dass Barrierefreiheit für jede*n bezahlbar und nutzbar sein müsse, wird vorausgesetzt. Entwickelt und umgesetzt  werden sollten nach Vorstellung der BAG Wohnungsanpassung flächendeckende und unabhängige Stellen zur Wohn- und Technikberatung, bestehende Beratungsstrukturen müssten gestärkt werden. Im Bereich der Wohnraumförderung fordern die Verfasser*innen eine Kopplung der staatlichen Zuschüsse an Maßnahmen zur Barrierefreiheit, auch eine Förderung von sozialen Innovationen wie dem Wohnungstausch wird angeregt.

Das Positionspapier finden Sie hier.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stagniere. Ein entsprechender Bericht beklagt ein „ausgeprägtes System von Sonderstrukturen“.

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Ende August prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Staatenprüfung wird mit deutschen Regierungsvertreter*innen im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ in Genf stattfinden. Die Bundesrepublik hatte die Konvention 2008 ratifiziert.

Im Vorfeld der Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Parallelbericht an den UN-Ausschuss erstellt. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle des Instituts, dazu in Berlin. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren“, so Palleit weiter.

Kritisiert wird insbesondere, dass weiterhin an „Sondersystemen“ festgehalten werde. Das Institut beobachte mit Sorge, dass diese Sonderstrukturen mit einer „fehlgeleiteten Inklusionsrhetorik“ als Teil eines inklusiven Systems bezeichnet würden. „Die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015, Sondersysteme schrittweise abzubauen, wurden allenfalls ansatzweise aufgegriffen und zum Teil sogar negiert“, heißt es im Bericht. Dies zeige, dass die Konvention und ihre Vorgaben nicht durchgehend menschenrechtskonform interpretiert würden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte, auf der auch der rund 70-seitige Parallelbericht zum Download bereitgestellt wird.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft hat die Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments 2020 analysiert. Es wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein (LSR) hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.

Mehr zur Vorgehensweise und Verwendung finden Sie in unserem Beitrag zu den Beschlüssen des Jahres 2019.

Die hier dargestellten Einschätzungen sollen grob zusammenfassen, ob die jeweiligen Rückmeldungen aus Parteien, Ausschüssen und Parlamenten im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen aus den Parteien widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden.

Die Ergebnisse lassen sich zu folgenden Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Zehn Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurden untersucht. Im Vorjahr gingen noch 15 Beschlüsse aus Anträgen des LSR hervor. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Die Abbildungen zeigen die Reaktionen aus der aktuellen Analyse (Altenparlament 2020). Um den Vergleich zu veranschaulichen, werden die Ergebnisse der Analysen seit dem Altenparlament 2015 dargestellt.

Landesebene: Parteien

Auf der Landesebene reichten wie im Vorjahr CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD nahm zu keinem Beschluss Stellung. Im Untersuchungszeitraum hat damit erstmals eine im Landtag vertretene Partei zu keinem der Beschlüsse Stellung genommen.

Bei CDU, SPD, FDP und SSW ist der Anteil der Zustimmungen gestiegen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Zustimmungen gesetzgeberische Handlungen gefolgt sind.

Bei den Grünen ist der Anteil der Zustimmungen wie im Vorjahr leicht zurückgegangen. Die Grünen und vor allem die SPD kündigten häufiger Diskussionen zu den Beschlüssen an, das Ergebnis dieser Diskussionen könnten Seniorenvertreter*innen erfragen und kritisch hinterfragen.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist bei CDU, SPD und Grünen der Anteil der ablehnenden Reaktionen wieder etwas gestiegen.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben, 2020 wurde sogar neun von zehn Beschlüssen zugestimmt.

Landesregierung und Landtag

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2020 wieder etwas mehr kritische Rückmeldungen als im Vorjahr. Erstmals seit 2017 wurde sich wieder zu allen Beschlüssen des LSR geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2020 wieder seltener Bezüge zu Beschlüssen des Altenparlaments hergestellt werden.

In den Landtagsdebatten konnten dagegen zum ersten Mal zu mehr als der Hälfte der Beschlüsse inhaltliche Bezüge recherchiert werden.

Bundesebene

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne auf Bundesebene am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Landesgruppen von FDP und AfD haben 2020 keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert. Bei der CDU ist der Anteil der Rückmeldungen deutlich angestiegen, vor allen im Vergleich zum Vorjahr.

Die Linke gibt weiterhin – verglichen zu den anderen Bundesparteien desselben Jahres – am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und allem SPD ist im Vorjahresvergleich weiter leicht gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen weiter leicht gesunken.

Im Bundestag wurden zu der Hälfte der Beschlüsse des Altenparlamentes inhaltliche Bezüge in den Plenardebatten hergestellt, dies ist der höchste Anteil seit Beginn der Analysen.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf Landesebene Parteivertreter*innen deutlich häufiger auf die Beschlüsse reagieren.

Die 63-seitige Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurde durch den Vorstand des LSR zur Veröffentlichung freigegeben und kann hier direkt heruntergeladen werden.

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Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind im vergangenen Jahr deutschlandweit etwa 8.000 Menschen an den Folgen von Hitze verstorben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Zahl der Toten mit einem Nationalen Hitzeschutzplan halbieren.

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„Wir haben das Ziel, die Zahl der Sterbefälle in diesem Jahr zu halbieren, also unter 4000 zu halten“, erklärt der Minister am 28. Juli im Rahmen der Vorstellung eines ersten, konkreten Hitzeschutzplans für diesen Sommer. So sollen beispielsweise Hitzewarnstufen des Deutschen Wetterdienstes bekannter gemacht werden und die Bevölkerung über Apps und SMS-Warnsysteme besser geschützt werden. Eine zentrale Rolle bei der Hitzeprävention käme den Ärzt*innen zu: „Sie kennen besonders vulnerable Patienten, können diese und gegebenenfalls auch deren Angehörige rechtzeitig informieren und nützliche Tipps für den Umgang mit Hitze geben“, so Prof. Lauterbach.

Kommunen erhalten nun Hinweise für wirksame Maßnahmen auch über die Internetseite www.hitzeservice.de. Pflegedienste und Pflegeheime sind zudem über ihre Verbände angeschrieben und darüber informiert worden, was Pflegebedürftige bei Hitzewellen bräuchten.

Der Hitzeschutzplan verfolgt folgende Ziele:

  • „Sensibilisierung der Bevölkerung sowie insbesondere der vulnerablen Gruppen zur Vornahme von Schutzmaßnahmen bei auftretenden Hitzeschutzwellen.
  • Reduzierung und Vermeidung von hitzeassoziierten Todesfällen sowie Abmilderung von Krankheitsverläufen.
  • Auslösen von Interventions- und Kommunikationskaskaden (Auslösen von Schutzmaßnahmen) durch gezielte Warn-Information.
  • Verbesserung und Verbreitung der wissenschaftlichen Evidenz.“

Das Auftreten von Hitzewellen ist mit dem Klimawandel immer wahrscheinlicher geworden. Besonders für ältere Menschen sind die hohen Temperaturen belastend. Ihr Körper passt sich nicht mehr so leicht an die Hitze an, Flüssigkeitsmangel – zum Beispiel durch abnehmendes Durstgefühl mit zunehmendem Alter – kann die Gefahren verstärken.

Hier gelangen Sie zur Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums, auf der Sie den Hitzeschutzplan herunterladen können. Auch ein Hitzeschutzposter ist dort zum Download verfügbar.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bietet ihren Ratgeber „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ nun auch mit russischer oder türkischer Übersetzung an. Er soll auch damit auch Zugewanderten eine Orientierungshilfe bieten.

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„Unter den Älteren sind immer mehr Menschen, die in jungen Jahren nach Deutschland zugewandert sind“, heißt es von der BAGSO in einer Pressemitteilung. „Wenn sie auf Pflege angewiesen sind, stellt sich auch für sie und ihre Familien die Frage nach einer passenden pflegerischen Versorgung und gegebenenfalls der Wahl eines Pflegeheims.“ Der BAGSO-Ratgeber bietet in solchen Fällen Orientierung und Hilfestellung an – nun auch für Zugewanderte aus türkisch- und aus russischsprachigen Ländern.

Die Publikation enthält neben allgemeinen Informationen auch eine Checkliste, die bei der Auswahl einer Einrichtung helfen soll. Der Fragenkatalog, mit dem sich Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen lassen, ist in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund entwickelt worden. Die zweisprachigen Ausgaben wurden durch das Bundesseniorenministerium gefördert.

Die Broschüren können auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Mit der vorliegenden Auswertung des DISW e.V. werden mögliche politische Folgen der Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments aufgezeigt. Dabei wurden alle Beschlüsse des 2019er Altenparlaments untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise und Verwendung

Um sicherzustellen, dass mögliche Vorgänge in Parlamenten oder Ausschüssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits abgeschlossen sind und gleichzeitig eine gewisse Aktualität der Ereignisse gewährleistet bleibt, wurden die Beschlüsse des Altenparlaments des Jahres 2019 untersucht.

Für die Jahre 1997 bis 2011 liegen bereits vergleichbare Untersuchungen vor. In diesen Betrachtungen – zunächst für die Jahre 1997 bis 2008, anschließend in Fortführung bis 2011 – wurden Beschlüsse der jeweiligen Jahrgänge in Kategorien wie Gesundheit oder Wohnen zusammengefasst und aus diesen Clustern beispielhafte Beschlüsse näher betrachtet.

In der Analyse der Altenparlamente 2015 und folgende wurde der Fokus verändert. Die Auswahl aus der Gesamtheit aller Beschlüsse des Altenparlaments wurde nicht auf Grundlage einer eigenen Kategorisierung getroffen. Für die Analyse wurden stattdessen die Beschlüsse ausgehend vom einreichenden Akteur ausgewählt. Es wurden alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden. Diese veränderte Auswahl wurde seitdem weiterverwendet und ergibt eine direkte Vergleichbarkeit für die Jahre 2015 bis 2019.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob

  • sie nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • sie umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • eine Diskussion bzw. engere Befassung mit dem Inhalt des Beschlusses angekündigt wird;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen im Bericht zitiert oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

In der Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • niedergeschriebene Beschlüsse des Altenparlaments
  • niedergeschriebene Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

15 Beschlüsse des Altenparlaments 2019 wurden untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Landesebene

Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Damit haben erstmals seit Beginn der jährlichen Evaluationen des Altenparlaments alle im Landtag vertretenen Parteien auf alle Beschlüsse reagiert.

Bei CDU, SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der Ankündigungen gestiegen, sich mit dem Thema des Antrags auseinanderzusetzen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Ankündigungen Handlungen gefolgt sind.

Im Vergleich zum Vorjahr ist bei CDU, SPD, und FDP der Anteil der ablehnenden Reaktionen zurückgegangen.

Der Anteil der ablehnenden Reaktionen ist bei FDP und AfD in allen fünf untersuchten Jahren relativ hoch.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben.

Zum ersten Mal haben in den untersuchten Zeiträumen im Jahr 2019 alle Landtags-Parteien Reaktionen auf alle Beschlüsse des Altenparlaments eingereicht.

Das jeweils zuständige Ministerium reagierte auf vier Beschlüsse nicht. In Ausschüssen wurden fünf Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache.

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2019 deutlich weniger kritische Rückmeldungen als in den Vorjahren. Erstmals wurde sich zu etwas mehr als einem Viertel der Beschlüsse nicht direkt geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2019 erstmals seit 2016 nicht neutrale Positionen herausgelesen werden.

Im Landtag ist der Anteil der Beschlüsse, mit denen sich zumindest inhaltlich befasst wurde, im Vorjahresvergleich konstant geblieben.

Bundesebene

Auf der Bundesebene reagierten Abgeordnete der Landesgruppen aus SPD und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments, bei der Linken wurde zu einem Antrag keine Stellungnahme formuliert.

CDU, FDP und AfD reagierten auf keiner der Beschlüsse direkt, vereinzelte Stellungnahmen wurden aus Äußerungen in Bundestagsdebatten entnommen.

Im Bundestag wurden thematisch fünf Beschlüsse behandelt.

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Landesgruppen von CDU, FDP und AfD haben 2019 erstmals keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert, es konnten nur entsprechende Haltungen aus Bundestagsdebatten abgelesen werden. Vor allem bei der Bundes-CDU ist damit der Anteil der Rückmeldungen sehr stark zurückgegangen.

Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und vor allem SPD ist im Vorjahresvergleich gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen gesunken.

Im Bundestag ist im gesamten Untersuchungszeitraum eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen durch die Parteienvertreter*innen angekündigt werden.

Die Auswertung der einzelnen Beschlüsse  können im 90seitigen Gesamtbericht nachgelesen werden. Dort finden sich auch weitere Abbildungen zur vereinfachten Darstellung der Ergebnisse.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hatte sich im Januar mit zwei Anträgen befasst, in denen es um niedrigschwellige Hilfe für Ältere geht. Die Anträge sind an den Sozialausschuss überwiesen worden, der sich für September auf eine mündliche Anhörung geeinigt hat.

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Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“).

Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“

In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband.

Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.

Die Anzuhörendenliste für die mündliche Anhörung im Sozialausschuss nach der Sommerpause finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Übersicht im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein mit weiteren Dokumenten und Stellungnahmen.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ambulante Pflegedienstleister auf, unfaire Regelungen zu stoppen. Ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht Vorschläge für gesetzliche Verbesserungen.

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Verbraucher*innen, die auf ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, seien nicht ausreichend geschützt. Das bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung im Juni. Es gebe aktuell keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdiensten.

„Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich“, erklärt die vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“

Der Verband fordert daher „faire Verbraucherverträge“ mit verständlichen und detaillierten Informationen zu Leistungen und Kosten sowie zu Regelungen für nachträgliche Anpassungen der Verträge. Eine Kündigung durch Anbieter soll zudem nur in Ausnahmefällen (Begründungspflicht) und mit einer Frist von drei Monaten möglich sein. In Streitfällen zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdienstleistern sollten Anbieter außerdem künftig verpflichtet werden, an einem „Verbraucherschlichtungsverfahren“ teilzunehmen. „Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen“, heißt es in der Pressemitteilung. Ein solches außergerichtliches Klärungsverfahren könne ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel für die Betroffenen sein, ihre Rechte durchzusetzen.

„Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop weiter. Der vzbv hat zu diesem Thema ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass konkrete Vorschläge macht. Das über 30-seitige Dokument finden Sie hier.

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Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat seinen zweiten Bericht vorgelegt. In den Handlungsempfehlungen setzen sich die Expert*innen unter anderem für eine Lohnersatzleistung für privat Pflegende ein.

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2015 hat das Bundesfamilienministerium den unabhängigen Beirat ins Leben gerufen, in dem 21 Vertreter*innen aus den fachlich betroffenen Interessenverbänden, Politik und Wissenschaft ehrenamtlich arbeiten. Alle vier Jahre legt der Beirat einen Bericht mit Handlungsempfehlungen für Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vor. 2019 war der erste Bericht erschienen, nun hat das Gremium seinen zweiten Bericht vorgelegt.

Die Expert*innen fordern unter anderem ein neues Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, analog zum Elterngeld. Der Anspruch soll 36 Monate je pflegebedürftiger Person umfassen, anspruchsberechtigt sind pflegende Angehörige. Den Begriff der Angehörigen will der Beirat dabei allerdings ausweiten, neben pflegenden Angehörigen sollten auch nahestehende Personen darunter verstanden werden können, wenn sie die Pflege übernehmen.

„Pflegende Erwerbstätige brauchen dringend mehr Zeit und mehr Flexibilität, denn Pflegeverläufe sind nicht planbar“, lässt sich die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in einer Pressemitteilung zum Bericht des Beirats zitieren. Sie setze sich dafür ein, über nahe Angehörige hinaus alle Nahestehenden einzubeziehen, da dies der gelebten sozialen Realität entspreche. „Die Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liefern für unsere Reform wichtige Ansätze. Wir bleiben mit den Expertinnen und Experten des Beirats in engem Austausch.“

Der Beirat betont bei dem Vorschlag jedoch, dass die Einführung einer Lohnersatzleistung und die Freistellungsmöglichkeiten nur eine Seite der Vereinbarkeitsproblematik lösen helfen würden. „Auf der anderen Seite muss eine verlässliche, flächendeckende und den Bedarfen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen entsprechende professionelle Pflegeinfrastruktur vorhanden sein“, heißt es im Bericht.

Den Bericht können Sie hier herunterladen.

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