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Wohnen

Eine Studie der Stiftung Auge zur Augengesundheit von Senior/innen in 32 stationären Senioreneinrichtungen ergab ein ernüchterndes Ergebnis: 61 Prozent der 600 Teilnehmenden zeigten behandlungsbedürftige Befunde, am häufigsten grauer Star (Katarakt), grüner Star (Glaukom) und altersabhängige Makuladegeneration. Mangelnde Versorgung könne zu Sehverlust mit negativen Konsequenzen für die betroffenen Senior/innen führen.

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Dazu gehört nicht nur ein erhöhtes Sturzrisiko, eingeschränkte Selbständigkeit und Mobilität, sondern auch sozialer Rückzug und Depressionen. Gutes Sehen bis ins hohe Alter sei jedoch bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung von Augenerkrankungen möglich, so Ophthalmologe Dr. Frank Holz. Die augenärztliche Versorgung gelange aber offenbar häufig nicht zu Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen.

Der Grund dafür sei laut Augenarzt Dr. Peter Heinz der Transport: Der Besuch einer Altenheimbewohner/in bei Ärzt/innen scheitere am häufigsten daran, dass die Betroffenen nicht wüssten, wie sie in die Praxis und zurückkommen sollen. Außerdem würden Sehprobleme in Senioreneinrichtungen oft nicht als solche erkannt und daher nicht untersucht. Darüber hinaus hätten ältere Menschen einen erhöhten Betreuungsaufwand. Um die Bevölkerungsgruppe aktiver zu versorgen fehle für Augenärzt/innen ein finanzieller Anreiz.

In der Pharmazeutischen Zeitung Online können Sie sich weiter informieren.

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Smartes Wohnen kann vieles bedeuten: Heizungsmanagement, Einbruchsschutz, Entertainment und auch „altersgerechte Assistenzlösungen“, so Bastian Inthasane, Technologietransfer-Manager des Schwarzwald-Baar-Kreises. Der Kreis startete am 01.10.2016 in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer das Projekt „Smart Home & Living“ im Sachgebiet „Hilfe zu Pflege“.

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Ein Ziel des Projekts sei, marktfähige Produkte für Senior/innen zu entwickeln, die ihnen im Alltag behilflich sind. Obwohl dringender Bedarf bestehe, Älteren die Technik und ihre Vorteile greifbar zu machen, sei man bisher nicht erfolgreich genug gewesen: gründliche Feldversuche und gemeinsame Perspektive hätten gefehlt, so Inthasane.

Nun aber wurde zu Beginn des Projekts „Smart Home & Living“ intensiv recherchiert um einen Überblick über „die Produkte, den Markt und die verschiedenen Interessensgruppen zu bekommen“. Es fanden außerdem fünf Ideen- und Kooperationsworkshops mit verschiedenen Akteuren statt.

Der Landkreis wird das Projekt fortführen, sieht darin jedoch keine Daueraufgabe, so Landrat Sven Hinterseh. Die regionale Wirtschaft des Schwarzwald-Baar-Kreises bringe die Kraft auf wichtige Impulse zu geben, das Thema müsse jedoch später in neue Hände übergehen.

Genaue Zahlen zu der Finanzierung des Projekts und noch weitere Informationen finden sie hier.

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Viele ältere Migrant/innen der ersten Generation wollen in Deutschland bleiben und ihren Lebensabend verbringen. Wie in der BRD geborene Senior/innen haben sie den Wunsch, möglichst lange in der vertrauten Umgebung zu bleiben, sich selbst versorgen zu können sowie Kontakte und Begegnung mit der Nachbarschaft zu halten.

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Wie sich „interkulturelle Vielfalt im altengerechten Quartier“ für eingewanderte und einheimische Personen gemeinsam gestalten lässt, war Thema eines Fachtages des Landesbüros altengerechte Quartiere.NRW im Institut Arbeit und Technik der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen. 150 Interessierte aus Wissenschaft und Praxis suchten und gaben Impulse für die Quartiersarbeit.

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hob die Notwendigkeit hervor, angesichts des demografischen Wandels altengerechte Strukturveränderungen in den Quartieren vorzunehmen. „Diesen Wandel müssen wir gestalten, nicht einfach auf uns zukommen lassen!“ Dabei gelte es, die Vielfalt der Bedürfnisse zu berücksichtigen und die interkulturelle Öffnung voranzubringen. „Das kann in jedem Quartier anders sein, ein Patentrezept gibt es nicht.“

„Interkulturelle Kompetenz“ als Basis der Verständigung beleuchtete Dr. Mohammed Heidari, Waik-Institut Köln. In der Zusammenarbeit mit Menschen unterschiedlicher Herkunft, Glaubenszugehörigkeit und Sprache müsse statt „starrer Kulturalisierung“ Sensitivität für die Vielfalt entwickelt werden. „Wir müssen die Probleme benennen und lösen. Wenn man die Knackpunkte in der Kommunikation erkennt, stellt man fest, dass sie zum größten Teil auf beiderseitigen Missverständnissen beruhen.“

Ergebnisse aus der Sinusstudie zu den Milieus und Lebenswelten älterer Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stellte Klaus Gerhards, iD-Agentur-Ruhr vor. Die Migranten-Milieus unterscheiden sich weniger nach Herkunft und sozialer Lage als nach ihren Wertvorstellungen und Lebensstilen. Die hier lebenden älteren Migrant/innen leben zu überdurchschnittlich hohen Anteilen im „traditionellen Arbeitermilieu“ (43%) und „religiös verwurzelten Milieu“ (22%). Die erfolgreiche Etablierung im Aufnahmeland hängt von der Bildung, aber auch von der Herkunftsregion ab – ist diese urbaner, funktioniere die Integration besser.

Beispiele aus der Praxis brachte die Podiumsdiskussion. Denn die Zielgruppe der älteren Migrant/innen ist oft nicht einfach zu erreichen. „Wenn es ums Feiern geht, funktioniert Integration wunderbar“ stellten die Praktiker/innen aus verschiedenen Quartiersentwicklungsprojekten des MGEPA in NRW einhellig fest. Bei Fachthemen wie Wohnen, Mobilität oder Gesundheit wird es schwieriger. Viele Ideen gibt es: Ansprache in der Muttersprache direkt, mit Flyern, in Workshops, Islamunterricht an Schulen, kultursensible Spaziergänge im Quartier. Einig war man sich, dass die Quartiersarbeit „Türöffner“ braucht: Multiplikatoren, die Brücken bauen. Die „Expert/innen vor Ort“ müssen mit ins Boot, auch Wohnungsgesellschaften, Vereine, Sozialarbeiter/innen oder Ärzt/innen können helfen, Türen zu öffnen. Weitere Informationen finden Sie online.

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Die Bürger/innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat am 14. 09.2017 in Kiel ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgestellt. In dem Tätigkeitsbericht 2016, der im September 2017 veröffentlicht wurde, berichtet die Bürger/innenbeauftragte von Problemen mit Hartz IV, dem Zugang zum Krankenversicherungsschutz und bei Leistungen für Kinder mit Behinderungen.

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Die Bürger/innen richteten 3.323 Petitionen an die Beauftragte, um ihre Sorgen, Nöte und Ängste vorzutragen, weil sie Streitigkeiten und Probleme mit den Sozialbehörden hatten. Wie in den letzten Jahren bildeten die Eingaben zum Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV den Schwerpunkt der Arbeit (876). Seit Bestehen des Amtes (eingerichtet 1988) gab es insgesamt 76.923 Petitionen.

Der Bericht unterteilt sich inhaltlich in die drei Schwerpunkte: Anregungen und Vorschläge, Berichte sowie Fallbeispiele und enthält darüber hinaus u.a. Statistiken (z.B. Anzahl der Gesamtneueingaben, Entwicklung der Eingaben nach Sachgebiet, Eingaben nach Schwerpunkt der Beratung, Eingaben nach Petent/in, Entwicklung der absoluten jährlichen Eingabezahlen 2007 bis 2016, Abschließend bearbeitete Eingaben im Berichtsjahr mit Erledigungsart, Öffentlichkeitsarbeit) sowie ein Positionspapier zur Novellierung des SGB II mit Änderungsvorschlägen im Hinblick auf u.a. Zwangsverrentung; Kosten der Unterkunft; Hilfebedürftigkeit – Abschaffung der horizontalen und Einführung der vertikalen Berechnungsmethode; Leistungen zur Teilhabe und Bildung – Abschaffung des gesonderten Antrags nach „ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II; Ermittlung/Anpassung der Bedarfe zu den Leistungen zur Teilhabe und Bildung; Leistungen für Auszubildende aus dem SGB II ins BAföG und SGB III – „Doppelzuständigkeiten vermeiden“; Aufrechnung ($ 43 SGB II); Überprüfungsantrag $ 44 SGB X; Anrechnung einer einmaligen Einnahme bei vorzeitigem Verbrauch sowie mit Ausführungen zu einem grundlegenden systematischen Reformbedarf.

Anregungen und Vorschläge beziehen sich auf:

  • die Abschaffung der Zwangsverrentung nach § 12a Satz 2 Nr. 1 SGB II mit dem Vorschlag einer schrittweisen Anpassung dieser Regelung an das gestiegene Renteneintrittsalter;
  • die Bekämpfung von Altersarmut durch gestaffelte Rentenfreibeträge, die im SGB XII festgehalten werden und für private oder betrieblich sowie gesetzliche Renten Gültigkeit haben;
  • die Stärkung der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Erleichterung des Zugangs durch z.B. Teilkostentarife für Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Pflichtberatungen bei einem Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung.

Neben den oben lediglich skizzierten Anregungen und Vorschlägen enthält der 116 Seiten lange Teilhabebericht 2016 weitere ausführlichere Anregungen und Vorschläge für die Themen:

  • BAB / BAföG: Vereinfachung der Regelungen für Auszubildende (SGB II),
  • Mindestens jährliche Aktualisierung der Mietrichtwerte (SGB II),
  • Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für Kinder unter drei Jahren mit Behinderung (SGB VIII).

Berichte thematisieren folgende Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Krankenversicherung – Als ein Problem wird die eingestellte Zahlung des Krankengeldes bei mutmaßlicher Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder bei verspäteter Arbeitsunfähigkeit angeführt. Entsprechend fordert die Bürgerbeauftragte die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenversicherung ohne die Versicherten mit darauf bezogenen Streitigkeiten zu belasten. Ein weiteres Problem sei die sogenannte Notversorgung mit Leistungen nach dem SGB V durch Beitragsschulden, woraus sich die Forderung der Bürger/innenbeauftragten eines gesetzlich eindeutig geregelten Anspruchs auf Abschluss einer tragfähigen Vereinbarung über Ratenzahlungen ergibt.
  • Gesetzliche Rentenversicherung – Als problematisch ist die drohende Armut bei Erwerbsminderungsrenten zu nennen. In Anbetracht des oft zu niedrigen Rentenniveaus begrüßt die Bürger/innenbeauftrage den Bundesregierungsbeschluss über langfristige Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten. Andere Forderungen im Hinblick auf die Einführung eines Rentenfreibetrags, die Stärkung der Rentenversicherung, die verstärkte Vollerwerbsfähigkeit, die Steigerung der Rentenbeiträge mittels eines angemessenen Mindestlohns etc. liegen laut der Bürger/innenbeauftragten begründet in dem generell sinkenden Rentenniveau und der damit verbundenen steigenden Altersarmut. Des Weiteren sei die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der versicherten Personen in Beobachtung der wachsenden Unzufriedenheit von Betroffenen mit den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherungsträger eine wichtige Aufgabe.
  • Soziale Pflegeversicherung – Anfragen wurden vor allem im Bereich des neu eingeführten Begutachtungssystems verzeichnet. Daneben bezogen sich andere auf die Voraussetzungen zur Förderung von Umbaumaßnahmen, um das individuelle Wohnumfeld zu verbessern (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sowie auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45 b SGB XI). Erfreulich ist, dass zur Sicherstellung der Gewährung einer wohnortnahen Beratung in 14 von 15 Kreisen und allen kreisfreien Städten Pflegestützpunkte vorhanden seien.
  • Sozialhilfe – Die meisten Petitionen kamen aus dem Bereich der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (mit Anfragen und/oder Beschwerden bezüglich der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie der zahnärztlichen Behandlung und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen), gefolgt von den Petitionen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie abschließend derer zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen und den Hilfen zum Lebensunterhalt. Damit bildete auch in diesem Jahr der Teilbereich Eingliederungshilfe einen Schwerpunkt der Arbeit, wobei der Fokus vor allem auf die bis vor kurzer Zeit schwierige Thematik der Schulbegleiter/innen gelegen habe.

Die grob umrissenen obigen Berichte werden von weiteren Berichten ergänzt:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Arbeitsförderung,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Beihilfe,
  • Kindergeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Rundfunkgebühren,
  • Schulangelegenheiten,
  • Unterhaltsvorschuss,
  • Wohngeld nach dem Wohngesetz.

Mittels der zum Schluss aufgeführten 19 Fallbeispiele werden die differenten Schwerpunktthemen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilfe/Schulbegleitung, Sozialhilfe, BAföG, Beihilfe, Schulangelegenheiten) des Teilhabeberichts 2016 anschaulich illustriert.

Allen interessierten Personen steht der Teilhabebericht 2016 als PDF zur Verfügung.

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Wir berichteten bereits im Sommer über den Bericht, in dem etwa 1000 Telefonbefragungen zu Bedarfen und Bedürfnissen älterer Türkeistämmiger in Deutschland im Hinblick auf das Leben im Alter ausgewertet wurden. Nun ist in der Zeitschrift "Forschung Aktuell" ein zusammenfassender Artikel erschienen.

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Den kompletten Bericht können Sie hier einsehen. Die Zusammenfassung steht Ihnen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung.

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Zum fünften Mal vergab die Rudi Assauer Initiative Demenz und Gesellschaft heute den Rudi Assauer Preis. Insgesamt wurden fünf Projekte ausgezeichnet und ein Medienpreis vergeben. Die Rudi Assauer Initiative Demenz und Gesellschaft zeichnet mit dem Preis fünf innovative Projekte von Einzelpersonen oder Gruppen aus, die zum Ziel haben, die Lebensqualität von an Demenz erkrankten Menschen und betreuenden Angehörigen zu verbessern. Einer der Preise ging nach Schleswig-Holstein.

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Ebenfalls ausgezeichnet werden im Rahmen des sogenannten „Medienpreises“ Informationskampagnen oder Medienberichte, die  dazu beitragen, das Krankheitsbild Demenz in der Öffentlichkeit weiter zu enttabuisieren.

Der erste Preis, dotiert mit 4000 Euro, ging an die Oper Köln mit dem Projekt „Oper für Jung und Alt“. Seit der Spielzeit 2013/2014 ermöglicht das Projekt Menschen mit Demenz und deren Angehörigen sowie Kindern Opernbesuche. Neben der Anpassung der Rahmenbedingungen des Opernbesuchs entsprechend der kognitiven und körperlichen Fähigkeiten unterstützt das Projekt auch die intergenerative Begegnung von Kindern und Demenzerkrankten.

Der zweite Preis mit 3000 Euro ging an das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein. „Der Bauernhof als Ort für Menschen mit Demenz“ wurde als Kooperationsprojekt der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein und der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ins Leben gerufen. Seit 2015 werden Freizeitangebote auf dem teilnehmenden Höfen für Menschen mit Demenz angeboten. Wir berichteten z.B. über das Angebot aus Krukow.

Das Projekt „Gesundheit in Bewegung 2.0“ der Fachhochschule Kärnten  in Österreich wurde mit dem dritten Preis von 1000 Euro ausgezeichnet. Das Projekt befasst sich mit der partizipativen Entwicklung eines bedürfnis- und bedarfsgerechten Bewegungsprogramms für Menschen mit Demenz im Bereich Pflegeheim, sowie dessen Umsetzung, Evaluation und nachhaltiger Verankerung in der Lebenswelt von Menschen mit Demenz.

Die Mitarbeiter/innen des Caritas SeniorenHauses in Schönenberg-Kübelberg in Rheinland-Pfalz freuten sich über den vierten Rudi Assauer Preis über 700 Euro. Ausgezeichnet wurde das seit 2011 bestehende Projekt „Mitternachtsbetreuung“. Täglich zwischen 18.30 und Mitternacht werden in dem Haus verschiedene Angebote, wie Gesellschaftsspiele, Vorlesungen, Singen, Spaziergänge, für Menschen mit Demenz gemacht. Das Projekt hat zum Ziel, veränderten Schlafgewohnheiten der Erkrankten gerecht zu werden sowie die Gabe von Psychopharmaka und Schlafmedikationen zu reduzieren.

Karola Becker, aus Rehweiler in Rheinland-Pfalz erhielt den fünften Preis, der mit 500 Euro Preisgeld versehen ist. Becker ist seit 2013 Marte Meo Fachberaterin für Angehörige von Menschen mit Demenz sowie für Pflege- und Betreuungskräfte.

Der Medienpreis, der mit 1000 Euro dotiert ist, ging in diesem Jahr an Dr. Bernhard Albrecht, Autor der Stern-Redaktion, Ressort Wissen. Ausgezeichnet wurde Albrecht für sein stern-Gespräch „Auch wenn die Krankheit das Leben nimmt, die Liebe kann sie nicht nehmen“, erschienen am 08.06.2017 im Stern.

Mehr zur Rudi-Assauer-Initiative finden Sie online.

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Im Juni dieses Jahres hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den vierten Infobrief zum Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen herausgebracht. Dieser Infobrief thematisiert neue Wohnformen und die technische Unterstützung.

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Demnach werden neue Technologien zur Unterstützung Pflegebedürftiger in ihrer Häuslichkeit sowie qualitative und an den Nutzer/innen orientierte neue Wohnformen betrachtet und diskutiert. Diese inhaltliche Darstellung ist als eine Zwischenbilanz des bisherigen Modellprogramms, zu dem im Laufe dieses Monats ein weiterer Infobrief erscheinen wird und welches nächstes Jahr im Sommer seinen Abschluss finden wird, zu verstehen. Im Rahmen des vierten Infobriefs erhalten Sie Informationen:

  • zum Bericht der Forschungsstelle Pflegeversicherung,
  • zu neuen Wohnformen und technischer Unterstützung,
  • zum Projekt „ALPHA Technikunterstützte Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“,
  • zum Projekt „QuoVadis: Vernetztes Wohnen im Quartier mit Demenz“ sowie
  • zum Projekt „Pflege@Quartier“.

Bericht der Forschungsstelle Pflegeversicherung

Technologien nehmen in immer mehr gesellschaftlichen Bereichen und damit auch für ältere sowie pflegebedürftige Menschen durch die Eröffnung neuer Möglichkeiten der Entwicklung und Gestaltung eine wichtige Rolle ein. Beispielsweise steigern Sicherheits- und Sensorsysteme in Wohnungen die Unabhängigkeit der Nutzer/innen. Kritisiert wird jedoch die bislang nur punktuelle Integration technologische Entwicklungen in den Pflegealltag. Dies hat seine Ursache in dem Mangel an Arbeiten, die solche Technologien in den differenten pflegerischen Settings unter Berücksichtigung diverser Aspekte messen und evaluieren. Aus diesem Grund wurden die in diesem Infobrief aufgeführten Projekte für eine ausführliche Beschreibung ausgewählt.


Neue Wohnformen und technische Unterstützung

Neben der wachsenden Bedeutung von technischen Unterstützungssystemen im gesundheitlichen Bereich ist auch ein Anstieg im Bereich des Wohnens im Alter und im Hinblick auf pflegebedürftige Menschen als Nutzer/innen zu verzeichnen. Nutzer/innen neuer Wohnformen erachten technische Unterstützungssysteme zunehmend als wichtig, wobei die Affinität zu Nutzung dieser bei den hochaltrigen Personen geringer ist. Damit wird auch deutlich, dass die Akzeptanz technologischer Unterstützung neben dem konkreten Nutzen vom Alter abhängt. Zudem zeigt sich, dass die Technologien sich an den individuellen Bedarfen sowie den Zugangsmöglichkeiten im Sinne einer systematischen Aufklärung der Nutzer/innen zu orientieren haben und im Hinblick auf die Wohnungswirtschaft der Aspekt der Nachhaltigkeit erfüllt sein müsse.


Projekt „ALPHA Technikunterstützte Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“

Das Projekt verfolgt das Ziel die Fähigkeiten und Ressourcen von Personen mit Demenz in Wohngemeinschaften aufrechtzuerhalten und zu stabilisieren. Hierbei nehmen die Aspekte:

  • der fachlichen Gestaltung des Umfelds,
  • der gesicherten Teilhabe am gesellschaftliche Leben von Bewohner/innen sowie
  • der gesteigerten Lebensqualität und Sicherheit

eine wichtige Stellung ein. Zur Unterstützung von autonomen und selbstbestimmten Strukturen sollen technische Systeme der Assistenz Anwendung finden. Zur Umsetzung dieser Ziele hat das Projekt folgende technische Assistenzsysteme zur Umgebungsgestaltung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen eingesetzt:

  • automatische Raumbeleuchtung beim Aufstehen zur Reduktion der Sturzgefahr,
  • Bewegungsmelder und Türkontakte mit Kopplung zum Telefon des Personals zur Unterstützung in ihrem Arbeitsalltag.

Projekt „QuaVadis: Vernetztes Wohnen im Quartier mit Demenz“

Ziel des Projektes ist die Ermöglichung möglichst langanhaltender Selbstständigkeit und Sicherheit von Menschen mit leichten Kognitionseinschränkungen (vor allem Personen mit beginnender Demenz) in ihrer eigenen Wohnung und somit die Verhinderung einer vorzeitigen stationären Unterbringung. Hierzu wurde ein Betreuungs- und Sicherheitssystem, welches eine Verbindung von technischer Wohnungsausstattung und quartierbezogenem Management aufweist, eingesetzt. Dieses Versorgungskonzept berücksichtigt Aspekte der Nutzerorientierung, der leichten Bedienbarkeit und der Unauffälligkeit der technischen Geräte (z.B. Hausnotrufsystem, Türkontakt, Herdabschaltung, Bewegungsmelder, Stromsensoren usw.). Das Techniksystem werde durch die Ermöglichung der fachgerechten und situativen Reaktionen auf Notfälle und Probleme im Ergebnis als hilfreich erachtet.


Projekt „Pflege@Quartier“

Das Projekt Pflege@Quartier wurde von der GESOBAU und der AOK Nordost zur Entwicklung von innovativen Konzepten der Unterstützung pflegebedürftiger Personen, pflegender Angehöriger und beruflich Pflegenden gegründet. Fokussiert werden die Entwicklung und Umsetzungen von innovativen Lösungen, die übergeordnet die Selbstbestimmung sowie Selbstständigkeit in der Häuslichkeit erhalten und damit untergeordnet die Verbesserung der individuellen Versorgung, die Erleichterung im alltäglichen Leben, die Erhöhung des Wohlbefindens und der Sicherheit sowie die Schaffung von Möglichkeiten der Information, des Kontaktes und der Kommunikation erreichen. Hierzu sollen der Einsatz technischer Systeme und persönlicher Dienstleistungen miteinander verknüpft werden. Neben der Gewinnung von Teilnehmer/innen, der Durchführung von analytisch ausgerichteten Workshops und der Rekrutierung von Firmen zur Ausstattung der Wohnungen des Projektes bietet die entstandene Musterwohnung „Pflege@Quartier im Märkischen Viertel in Berlin interessierten Personen einmal in der Woche Raum für Sprechzeiten in Bezug auf das Konzept und Möglichkeiten der Umsetzung in der eigenen Wohnung.

Der Infobrief des GKV-Spitzenverbands steht Ihnen mit vertiefenden Informationen zu den obigen Ausführungen und weiteren Hinweisen (z.B. Kontaktdaten und Laufzeiten der Projekte) als PDF zur Verfügung.

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Am Tag der älteren Menschen hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) das Augenmerk besonders auf die Menschen, die unter den Beschwerden des Alters zu leiden haben, gelenkt. Neben den vielen aktiven und gesunden Senior/innen, die es heute gibt, leben auch alte Menschen mit gravierenden Einschränkungen im Abseits der Gesellschaft.

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Diese Lebensumstände würden häufig übersehen. Eine Veränderung zum Besseren könne laut der BIVA aber dann nur erfolgen, wenn diese Themen ungeschönt angesprochen werden.

Hinter verschlossenen Türen von Privatwohnungen und stationären Pflegeeinrichtungen leben ca. drei Millionen Menschen weitgehend im Verborgenen. Sie sind im öffentlichen Raum kaum sichtbar. Allein schon darin sieht BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger einen der Gründe, warum dieses Thema eine untergeordnete Rolle in der gesellschaftlichen Debatte spielt. Hinzu komme, dass die meisten Menschen um dieses Thema lieber einen Bogen machen, weil jeder Mensch die Hoffnung hat, im Alter selbst von Beschwerden und Leiden verschont zu bleiben. Auch Journalist/innen würden da keine Ausnahme bilden.

Die BIVA wünscht sich, dass dieses soziale Thema in Zukunft mehr Gewicht bekommt und seiner Bedeutung mehr Rechnung getragen wird. Stegger appelliert in dem Zusammenhang auch an eine neue Bundesregierung, sich mehr als bisher für ein würdiges Leben im Alter einzusetzen. Die Pflegepolitik spiele dabei eine zentrale Rolle.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase hat eine Broschüre zum Thema barrierefreies Bauen vorgestellt. In der Broschüre werden die Fragestellungen „Wie sind die Anforderungen an Barrierefreiheit?“, „Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?“ beantwortet.

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Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit den Architekten und Sachverständigen für Barrierefreiheit André Burkhardt und Marc Jestrimsky sowie dem Deutschen Seminar für Tourismus Berlin e.V. entwickelt. „Ein Faltblatt von 2011 diente als Orientierungshilfe zum Thema Barrierefreiheit. Darin fanden sich Anlaufstellen zur Beratung. Jetzt stellen wir bauliche Hürden im Alltag von Menschen mit Behinderungen dar und zeigen konkrete Maßnahmen auf, wie diese Hürden abgebaut werden können“, so der Landesbeauftragte. Berücksichtigt sind Barrieren, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen, mit Hör- oder Sehschädigung sowie kognitiven Einschränkungen behindern.

Mit §2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wird bereits ersichtlich, wie umfangreich Barrierefreiheit ist. Knapp zwanzig Prozent, also etwa 545.000 Personen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein haben Beeinträchtigungen. Ein großer Anteil dieser Personen ist im Alltag baulichen Hürden ausgesetzt. Das sind beispielsweise schwer zu öffnende Türen oder zu überwindende Ebenen. Sie sind auch für Menschen ohne Behinderung Hürden, wie für Personen mit Gepäck oder Kinderwagen. Welche Bereiche weiterhin Hürden aufweisen können und wann sie als barrierefrei gelten, wird zu Beginn der Broschüre definiert. Demnach werden u.a. die Bereiche:

  • Bauliche Anlage,
  • Verkehrsmittel,
  • Gebrauchsgegenstände auf technischer Ebene,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • Visuelle und akustische Kommunikationseinrichtungen und Informationsquellen

aufgeführt, die als barrierefrei gelten, sofern sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Unterstützung und ohne besonderen Aufwand zugänglich und damit nutzbar sind. Daneben thematisiert das Vorwort der Broschüre das Verständnis des Begriffes der Barrierefreiheit auf der Ebene der UN-Behindertenrechtskonvention, welches die Grundlage der Broschüre bildet. Entsprechend werden die folgenden Schwerpunkte unter dem Fokus des barrierefreien Planens und Bauens inhaltlich betrachtet:

  • Gestaltung von Bewegungsfreiheit: Vor allem für Menschen, die Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen nutzen sind Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich. Das gilt für Sanitärräume, Flure, Wege im Außenbereich sowie für Flächen vor Türen, Fahrstühlen und Bedienelementen.
  • Ermöglichung von Sitzplätzen: Für Personen, die eine Gehbehinderung haben oder für besonders große Menschen bedarf es Sitzgelegenheiten mit größerer Beinfreiheit. Zudem sollten Begleitpersonen von Rollstuhlfahrer/innen Sitzplätze in Nähe der Standplätze der Rollstühle eingerichtet werden und bei fest eingebauten Tischen darauf geachtet werden, dass diese eine von Rollstühlen zu unterfahrene Höhe aufweisen.
  • Erleichterung in der Betätigung von Türen: Türen sollten zu öffnen und zu schließen sein, indem der Kraftaufwand dieser Handlung auf ein Minimum begrenzt wird oder die Türen über z.B. Automatiken auf entsprechender Greiftiefe, die für Menschen mit Sehbehinderung durch starke Kontraste erkennbar gemacht werden sollten, verfügen.
  • Barrierefreiheit von Sanitärräumen: Jedes Gebäude der Öffentlichkeit muss über mindestens eine barrierefreie Toilette mit nach außen öffnenden Türen verfügen. Diese sollte von beiden Seiten anzufahren sein, Aspekte einer ausreichend großen Bewegungsfläche vor den diversen Sanitäranlagen (z.B. Waschbecken, WC-Becken) sowie die Unterfahrbarkeit dieser und Ausstattungen wie Stützklappgriffe, Rückenstützen sowie Notrufvorrichtungen aufweisen.
  • Erleichterung des Zugangs: Eingänge oder Türschwellen sollten mit Rampen, die maximal eine Neigung von 6% haben und deren Geländer 30cm vor Anfang der Rampe beginnt und auch erst 30cm nach Ende der Rampe abschließt.
  • Überwindung von Stockwerken: Neben den unverzichtbaren Aufzügen und ihren bereits angesprochenen Bewegungsflächen sind die Breiten der Aufzugtüren von mindestens 90cm und die Kabinen der Aufzüge von mindestens 1,10 x 1,40 Meter wichtige bauliche Merkmale. Darüber hinaus bedarf es taktil erfassbarer Bedienfelder mit Pyramiden- und Brailleschrift, Sprachansagen sowie sicht- und hörbare Anzeigen der Notrufeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Schaltern und Tasten: Alle Schalter und Taster in öffentlichen Gebäuden sollten über ein visuell, akustisch und taktil wahrnehmbares Bedienelement mit vorgelagerter ausreichender Bewegungsfläche verfügen. Damit sollen der Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser Rechnung getragen werden.
  • Sicherheit von Treppen: Empfehlenswert sind Treppenaufgänge mit beidseitig durchgängigen Handläufen, die 30cm vor der Treppe beginnen sowie 30cm nach dieser enden. Daneben sind taktil wahrnehmbare Bodenindikatoren und deutlich gekennzeichnete Stufenkantenmarkierungen für sehbehinderte und blinde Personen sicherheitsfördernde Aspekte.
  • Gestaltung von Wegen: Als Unterstützung blinder und sehbehinderter Personen beim gezielten Vorankommen dienen Orientierungs- und Warnelemente, wie z.B. Richtungs- und Aufmerksamkeitsfelder sowie Leit- und Auffindestreifen, im Bodenbereich. Diese sollten eine abweichende Oberflächenstruktur sowie visuelle Kontraste nach DIN 32975 aufweisen.
  • Sicherheit durch Kontraste: Im Hinblick auf Glaselemente, Absturzkanten, in Verkehrsflächen hineinragende Gegenstände usw. ist eine auf Augen- und Kniehöhe kontrastierende Sicherheitsmarkierung und/oder eine taktil wahrnehmbare Absperrung für sehbehinderte Menschen unerlässlich.
  • Barrierefreiheit von Rettungswegen: Für Personen mit eingeschränkter Sensorik, Motorik oder Kognition sollten angepasste Rettungskonzepte vorliegen. Demnach sollten für Rollstuhlfahrer/innen speziell gekennzeichnete Rettungswege vorhanden sein sowie für hörgeschädigte Menschen Aufenthaltsräume mit Blitzleuchten und für kognitiv eingeschränkte Menschen separierte Wartebereiche, von denen aus die Personen von den Rettungskräften hinausbegleitet werden können, eingerichtet sein.
  • Vermittlung von Sprachinhalten per Induktion: Neben den optischen Kommunikationshilfen für gehörlose und ertaubte Personen bieten sich bei hörgeschädigten Menschen technische Hilfen in Form von induktiven Höranlagen (Ring- oder Induktionsschleifen) an. Diese ermöglichen die unmittelbare Übertragung der Sprache auf mit einer sogenannten T-Spule ausgestattete Hörgeräte oder Cochlea Implantate.

Zum Nachlesen der obigen Ausführungen steht Ihnen die Broschüre als PDF zur Verfügung.

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2006 startete die Ehrenamt Agentur Essen e.V. das Projekt „17/70 – Junge Paten für Senioren“. Bisher nahmen daran 300 Jugendliche und mehr als 300 Senior/innen teil. Im Rahmen unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter können Sie in diesem Beitrag mehr über das Projekt erfahren.

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Weiterhin sucht die Agentur ehrenamtliche Jugendliche ab 14 Lebensjahren, deren Teilnahme nicht nur interessante neue Erfahrungen verspricht, sondern auch die Möglichkeit bietet, den Engagementnachweis des Landes Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Sicherlich liefert das Projekt für die Jugendlichen somit nicht nur einen Ansporn auf „Lebenslauf-Aufpolierung“, auch aber „für fröhliche Stunden“. So wird auf der Website des Vereins der kurze Informationstext über das Thema betitelt.

Denn gerade darum geht es bei „17/70“ tatsächlich: Jüngere und ältere Menschen teilen Zeit, genießen gemeinsam und lernen voneinander. Es entsteht ein Dialog, der in dieser Form viel zu selten auftritt. Gerade Senior/innen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, kommen, was zwischenmenschliche Interaktion angeht, oft zu kurz. Besuche der Jugendlichen sollen eben dem entgegenwirken: Circa sechs Stunden monatlich, das heißt anderthalb Stunden in der Woche, besuchen die Pat/innen die Senior/innen in den Pflegeeinrichtungen.

Alles weitere bleibt den Teilnehmer/innen selbst überlassen: Von Unterhalten bis hin zu Malen und Spazieren ist alles erlaubt. „Es macht mir Freude, älteren Menschen etwas von meiner Zeit zu schenken, denn man kann viel von ihnen lernen“, sagt Rebecca Witt, Seniorenpatin.

An „Vertrautheit, Nähe, Zuneigung“ kann es Senior/innen, die im zunehmenden Alter aus gesundheitlichen Gründen, Mobilitätsfragen oder psychischen Einschränkungen wie Demenz in ihrem Sozialleben eingeschränkt werden, fehlen. Die Jugendlichen werden im Rahmen ihrer Patenschaft durch Workshops auf diese Thematik sensibilisiert. „In Workshops habe ich auch viel Wissenswertes über Demenz und Gedächtnistraining gelernt.“, so Rebecca Witt.

Dass Jugendliche ein besseres Verständnis für die Schwierigkeiten, die das Älter-Werden mit sich bringt, entwickeln, ist selbstverständlich nicht nur in Bezug auf Seniorenpatenschaften sinnvoll. Allgemein könnte durch solche Projekte die Affinität zwischen „Jung und Alt“ gesteigert werden und für eine diversere Vernetzung innerhalb der Gesellschaft sorgen.

Die Vorteile eines solchen Projektes können über den sozialen Aspekt hinausgehen: Man kann das Angebot auch als eine Investition in die Zukunft sehen. Findet nämlich ein Austausch zwischen den Generationen statt, profitieren nicht nur Senior/innen von der Gesellschaft junger Leute, sondern haben bestimmt auch oft reichlich zu erzählen. Dass Jugendliche so quasi aus erster Hand von der Geschichte hören und erfahren kann ein Interesse daran erhöhen, bestimmte Fehler nicht zu wiederholen.

An Projekten wie „17/70“ kann die Wichtigkeit gezeigt werden, Senior/innen politisch und gesellschaftlich besser zu (re)integrieren. Das Konzept des Projektes kann dies mit geringen Kostenaufwand ermöglichen. Hinter dem Erfolg in der Umsetzung steht jedoch ein Zeitaufwand durch notwendige Koordination, der im Laufe des Projektes abnehmen kann.

Die Vermittlung der jungen Pat/innen ruht zur Zeit. Das Projekt wird aber als eines der erfolgreichsten des Vereins betrachtet.

Wenn Sie an der Umsetzung eines ähnlichen Vorhabens interessiert sind, können Sie zu dem Verein Ehrenamt Agentur Essen Kontakt aufnehmen:

  • Bredeneyer Straße 6b, 45133 Essen
  • Telefon: 0201 / 839 149-0
  • per Mail: info@ehrenamtessen.de

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