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In einer Publikation des Institut Arbeit und Technik (IAT) werden Herausforderungen und Chancen bei der bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Regionen beschrieben.

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Aktuelle Reformbestrebungen auf Bundes- und Landesebene (in Nordrhein-Westfalen), die eine Umstrukturierung des Kliniksektors in eine konzentrierte und qualitativ hochwertige Versorgungslandschaft anstreben, könnten besonders in ländlichen Regionen zur Unterversorgung der Bevölkerung führen.

Auch der Fachkräftemangel und der demografische Wandel haben negative Auswirkungen für die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land: „Einerseits führt die zunehmende Zahl älterer, häufig chronisch kranker und multimorbider Menschen zu einem erhöhten Versorgungsbedarf, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Ärzt:innen, die vergeblich Nachfolgeregelungen für ihre Praxis suchen“.

Die Autor*innen fordern „regional passgenaue Versorgungslösungen“ in ländlichen Räumen. Dafür schlagen sie den Ausbau Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) vor. Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit sind MVZ „eigenständige Leistungserbringer, in denen mehrere ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten“. Kommunen selbst können ein MVZ gründen, um die gesundheitliche Versorgung in der Region zu verbessern.

MVZ könnten eine „breite Palette von medizinischen Dienstleistungen“ anbieten und seien außerdem eine attraktive Arbeitsstätte, wie aus der Publikation hervorgeht. So könnten sie die bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung auf dem Land besser gewährleisten.

Jedoch empfehlen die Autor*innen genaue Bedarfs- und Standortsanalysen vor der Gründung eines MVZ. In der Publikation wird ein dreistufiges Analyseverfahren vorgestellt, welches am IAT entwickelt wurde, um „wichtige Hinweise zur Standortwahl [zu] liefern und prognostische Einschätzungen zu Fallprognosen geben, um zukünftige Gründer auch aus dem nicht-medizinischen Sektor bei der Standortwahl maßgeblich zu unterstützen.“

Dabei geht es im ersten Schritt um eine Analyse des Bestands, im zweiten um eine räumliche Einordnung und im dritten um eine Bedarfsprognose. Daraus könne eine Standortempfehlung erarbeitet werden.

Zur Publikation: Cirkel, Michael / Cramer, Elena / Ernste, Peter (2023): Bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum – Neue Chancen und Herausforderungen. Forschung aktuell, 11/2023. Online unter: doi.org/10.53190/fa/202311.

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Menschen und Initiativen, die sich mit digitalen Technologien und Angeboten für das Gemeinwohl einsetzen und digitale Teilhabe fördern, können sich noch bis Anfang April für den Preis für digitales Miteinander bewerben.

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„Wir möchten diejenigen auszeichnen, die sich dafür einsetzen, Menschen aus dem digitalen Abseits zu holen, andere auf dem Weg in die digitale Welt mitzunehmen und sie zu befähigen, sich darin selbstbestimmt und sicher zu bewegen“, ist auf der Internetseite der Initiative „Digital für alle“ zu lesen, die den Preis für digitales Miteinander ausschreibt. „Auch wollen wir diejenigen wertschätzen, die digitale Technologien für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen und so größere und neue Zielgruppen erreichen.“

Ab sofort und noch bis zum 7. April 2024 können sich Engagierte für den insgesamt mit 10.000 Euro dotierten Preis bewerben. Es gibt auch in diesem Jahr wieder die Kategorien „Digitale Teilhabe“ und „Digitales Engagement“, Bewerber*innen entscheiden sich für eine der beiden Kategorien. In jeder Kategorie wird es einen Ersten Platz geben, für den jeweils 5.000 Euro ausgeschrieben sind.

Hier geht es zum Bewerbungsformular.

Hier finden Sie die Preisträger*innen der letzten Jahre.

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Das Europäische Bildungsprojekt "Safeguarding Older People: Legal and Human Rights through Active Citizenship and Intergenerational Approach" befasst sich mit der Frage, wie die Menschenrechte im Alter besser geschützt werden können.

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Das Hauptaugenmerk des Projekts liegt darauf, Initiativen, Maßnahmen, Strukturen und Projekte zum Schutz der Menschenrechte im Alter kennenzulernen. Ebenso sollen Bereiche identifiziert werden, in denen die Menschenrechte älterer Menschen nicht ausreichend geschützt sind.

Dabei ist der internationale Austausch besonders wichtig. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) führt gemeinsam mit Projektpartner*innen aus Bulgarien, Irland und Österreich dreitägige Bildungsveranstaltungen durch, in denen bewährte Praxisbeispiele aus verschiedenen Ländern vorgestellt werden. Das Projekt wird über das ERASMUS+ Programm der Europäischen Union gefördert.

Im September 2023 fand bereits ein dreitägiges Event statt. Die wichtigsten Ergebnisse der Bildungsveranstaltungen wurden in einem Handbuch festgehalten, das sich an Personen richtet, die aktiv in der Senior*innenenarbeit tätig sind.

Das Handbuch kann auf der Webseite der BAGSO heruntergeladen werden.

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Der Journalist und Publizist Heribert Prantl spricht in einem aktuellen Interview von einem zunehmenden „Digitalzwang“, der zu Diskriminierung führe. Die Grund- und Daseinsvorsorge dürfe nicht von der Nutzung digitaler Angebote abhängig gemacht werden.

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„Der zunehmende Digitalzwang belastet den kleinen und den großen Alltag. Er ist eine Diskriminierung der Handylosen, die sich ein Smartphone nicht leisten können oder wollen.“ – erklärt der langjährige Süddeutsche-Chefredakteur Heribert Prantl gegenüber der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). In den Interview bemängelt er, dass Anträge bei Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge immer öfter nur online gestellt werden. Als Beispiele nennt Prantl Terminbuchungen, Ticketkäufe und Bankgeschäfte. Der politische Publizist weist darauf hin, dass viele Banken Papierüberweisungen nur noch gegen Extragebühr ausführen würden. „Es kann und darf nicht sein, dass das Handy zum Grundrechts-Zugangsgerät geworden ist“, so Prantl.

Auf Nachfrage, wer seiner Meinung nach durch diese Umstände diskriminiert werde, erklärt der Journalist, dass nicht nur Ältere betroffen seien. Es gebe auch Jüngere, die beispielsweise aus Gründen des Datenschutzes auf digitale Angebote verzichteten. Es seien oft also auch Technikkenner*innen, die Digitalisierung skeptisch beobachten. „Es ist daher herablassend und zynisch zu sagen: Wenn die 80-Jährigen die digitale Welt nicht kapieren, dann ist das ihr Problem. Wir alle brauchen ein Recht auf Wahlfreiheit.“

Auf die Frage, was zu tun sei, spricht Heribert Prantl von einem „Aufstand der Analogen“, der notwendig sei, um der Politik gegenüber die Bedeutung des grundsätzlichen Problems deutlich zu machen. Man könne sogar darüber nachdenken, den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3) um ein Recht auf analoges Leben zu verankern. So eine Ergänzung könne lauten: „Die Grund- und Daseinsvorsorge für einen Menschen darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass er digitale Angebote nutzt.“

Menschen, die ihr Recht auf ein analoges Leben verteidigen wollen, könnten sich beispielsweise an ihre Abgeordneten wenden. Jenen gibt er mit: „Sie sollen sich nicht scheu und schamhaft verstecken, weil sie die Technik nicht wollen oder nicht beherrschen.“

Das ganze Interview lesen Sie hier.

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Bis heute trauen sich viele ältere Menschen nicht, offen über ihre Sexualität zu sprechen. Auch in Pflegeeinrichtungen gibt es Unwissen, Stigmatisierungen und Berührungsängste. Paula Welgand und Prof. Dr. Andreas Schönfeld erklären in einem Fachartikel, wie diversitätssensible Pflege funktionieren kann.

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Unter dem Titel „Divers im Alter“ ist in der Februarausgabe des Fachmagazins Heilberufe zu lesen, wie Personen aus dem LGBTIQ*-Bereich empathisch gepflegt werden können. Denn selbstverständlich kommen auch in pflegerischen Einrichtungen lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen unter.

„Hierbei ist besonders zu beachten, dass die älteren Patient*innen eher aus einer Zeit kommen in der Diversity oder Diversität noch keine Begriffe waren, die in der Gesellschaft verankert wurden“, schreiben die Autor*innen des Beitrags. „In Deutschland wurde zudem erst 1994 der Paragraf 175 abgeschafft. Dieser Paragraf kriminalisierte Homosexualität und legitimierte zudem die Verfolgung homosexueller Männer.“ Vor diesem Hintergrund falle es vielen älteren Personen immer noch schwer, ihre Sexualität und ihre Identität offen auszuleben.

In dem Fachmagazin schlagen die Autor*innen unter anderem vor, diversitätssensible Pflege im Alter in die sogenannte Pflege-Charta aufzunehmen. Darin werden acht Artikel gelistet, die Rechte von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sammelt, um diese dadurch ausdrücklich zu stärken. Eine Aufnahme der Rechte von LGBTIQ* Menschen könne zur Entwicklung eines einheitlichen Pflegeleitfadens beitragen und damit das Wohlbefinden von Patient*innen und Mitarbeitenden verbessern.

Einen entsprechenden Leitfaden zur diversitätssensiblen Pflege gebe es bislang nicht. Gleichwohl weisen Welgand und Schönfeld darauf hin, dass es bereits Angebote gebe, die sich ausdrücklich an queere Personen richteten. Bei der Suche könnten Qualitätssiegel wie „Lebensort Vielfalt“ helfen.

Insgesamt sei Sensibilität für alle ein Gewinn. Überarbeitete Diversitätskonzepte würden beispielsweise in Aufnahmefragebögen nach Diskriminierungserfahrungen fragen. Auch Schulungen für das Pflegepersonal oder passende Freizeitangebote für Bewohner*innen gehörten dazu. „Eine Änderung des normativen Konzepts kann für alle Beteiligten ein Gewinn sein und zu einer besseren und diversitätssensibleren Pflege beitragen“, heißt es dazu abschließend im Beitrag.

Hier gelangen Sie zu dem (leider kostenpflichtigen) Fachartikel.

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Die Alzheimer Gesellschaften Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern schließen sich zum fünften Mal zusammen, um den Norddeutschen Fachtag Demenz auszurichten.

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„‘Wohin des Weges?‘ – Versorgung von Menschen mit Demenz“ lautet der Titel des diesjährigen Fachtags, der am 19. April in Lüneburg stattfindet. Die Veranstaltung richtet sich an Haupt- und Ehrenamtliche in den Alzheimer Gesellschaften, Menschen mit Demenz und deren An- und Zugehörige, das Fachpublikum und weitere Interessierte.

Fragen nach einem Gelingen adäquater Versorgung von Menschen mit Demenz oder nach passgenauen Unterstützungen für An- und Zugehörige stehen im Mittelpunkt des Fachtags. „Neben einem Blick auf die Prävention der Alzheimer Krankheit wird sich die Veranstaltung insbesondere dem Umgang mit aktuellen Herausforderungen widmen und Beispiele aus der Versorgungslandschaft vorstellen, die aufzeigen, was für eine gute Versorgung wichtig ist und wie sie ermöglicht wird“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung.

Der Fachtag startet um 10 Uhr, bereits ab 9 Uhr ist ein Ankommen bei Kaffee und Tee möglich, währenddessen sich die vier Landesverbände vorstellen. Gegen 16 Uhr endet die Veranstaltung. Am Vorabend ist die  Filmvorführung „Blauer Himmel, Weiße Wolken“ im Scala Kino Lüneburg geplant, nach dem Film wird es eine Diskussion mit der Filmemacherin Astrid Menzel geben.

Hier finden Sie weitere Informationen und den Veranstaltungsflyer mit dem konkreten Programm und Zeitablauf.

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Die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Hansestadt Lübeck, Bauvereinen und Wohnbaugenossenschaften. Ab März bietet der Verein regelmäßig kostenfreie Führungen durch die Ausstellung in Lübeck.

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Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können. Ab sofort startet der Verein jeden 1. Donnerstag im Monat um 15 Uhr eine kostenfreie Führung durch die Ausstellung.

„Natürlich kann nicht jede Wohnung bautechnisch auf einen seniorengerechten Standard angepasst werden. Doch oft helfen schon kleine Veränderungen der Einrichtung oder der Einsatz von Alltagshilfen, um die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern“, ist auf der Internetseite des Vereins zu lesen. Daher hält die Ausstellungen auch kleinere Exponate für den Alltag wie Spezialbesteck, Trinkhilfen, einfach zu bedienende Telefone oder Notrufsysteme vor. Ziel des Vereins ist es, mit Anpassungen zum Wohnumfeld und mit Beratungen zu Hilfsmitteln im Alltag zu einem möglichst langen und selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden beizutragen.

Wer vorbeischauen möchte wird um eine Anmeldung, per Mail (info@wohnberatung-luebeck.de) oder telefonisch (0451 / 989 508 10), gebeten.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO) hat ihren Ratgeber „Berufsende in Sicht?! Annäherung an eine neue Lebensphase“ in aktualisierter Fassung veröffentlicht.

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Der Ratgeber bietet Inspiration und Ideen, um die Zeit nach dem Berufsleben bewusst zu gestalten und möchte dazu ermutigen, sich frühzeitig mit den eigenen Erwartungen und Ängsten auseinanderzusetzen. So kann diese neue Lebensphase „in Ruhe aktiv“ angegangen werden.

Die BAGSO plädiert in dem Ratgeber dafür, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, wie die Umstellung aussehen soll. Dazu werden in dem Ratgeber zahlreiche Anregungen gesetzt, um sich dieser Frage zu nähern. Damit soll die (Um-)Strukturierung des Lebens nach dem Berufsende leichter gestaltet werden.

Der Ratgeber liefert hierbei nützliche Tipps. So wird zum Beispiel aufgezeigt, wie man durch Aktivitäten im Ruhestand Sinn erleben kann, indem man ein passendes Engagement für sich findet. Aber auch Gesundheit, Lernen und das soziale Umfeld sind Thema in der Publikation.

Für armutsgefährdete ältere Menschen sind die gesammelten Hinweise vermutlich realitätsfern. Denn die Situation älterer Menschen, die aus Armutsgründen weiterarbeiten müssen (da z. B. die gesetzliche Rente nicht für die Alltags- und Mietkosten ausreicht), wird nicht angesprochen.

Auf der Webseite der BAGSO kann der Ratgeber kostenlos heruntergeladen werden.

Der Ratgeber ist auch als barrierefreies Hörbuch im DAISY-Format erhältlich, welches per E-Mail bestellt werden kann: bestellungen@bagso.de

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Der demographische Wandel setzt insbesondere den Pflegesektor unter Transformationsdruck: Immer mehr ältere und pflegebedürftige Personen stehen immer weniger jungen Menschen, die familiär oder beruflich pflegen können, gegenüber. Vor diesem Hintergrund wird zunehmend der Einsatz neuer Technologie in der Pflege diskutiert.

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Eine dieser Diskussionen findet am 14.03.2024 nach dem Online Vortrag „Sollen Roboter Menschen pflegen? Sorgeethische Perspektiven auf die technische Revolution der Pflege“ statt. Der Vortrag beginnt um 18:30, die Diskussion soll gegen 20:00 abgeschlossen sein.

Ein besonders prominentes und zugleich umstrittenes Beispiel für den Einsatz von Technologien sind humanoide, in ihrer äußeren Gestalt also menschenähnliche, Pflegeroboter. Diese sollen Pflegende in körperlich herausfordernden Aufgaben assistieren und zugleich den Pflegebedürftigen als soziale Interaktionspartner dienen.

Der Vortrag reflektiert den Einsatz von Robotern aus sorgeethischer Perspektive. Ausgehend von der menschlichen Vulnerabilität und der Fähigkeit zur Sorge problematisiert er die Nutzung in der emotional-sozialen Begleitung von Pflegebedürftigen, stellt aber gleichzeitig fest, dass ihr Gebrauch zum Zweck der Entlastung von Pflegenden ethisch sogar geboten sein kann.

Referent ist Johannes Welsch. Er leitet das Referat Neue Technologien und gesellschaftliche Transformation der Akademie für Politik und Zeitgeschehen in der Hanns-Seidel-Stiftung.

Vortrag und Diskussion sind kostenfrei. Den Organisator*innen ist vor allem die Teilnahme älterer Menschen wichtig. Sie können sich unter erwachsenenbildung@erzbistum-bamberg.de anmelden.

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In diesem Frühjahr kehrt die BIVA-Vortragsreihe „Pflegebedürftig – was nun?“ zurück. Der BIVA-Pflegeschutzbund behandelt in verschiedenen Veranstaltungen eine Bandbreite von Themen rund um die Pflegebedürftigkeit.

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Welche Leistungen trägt die Pflegekasse?  Welche Rechte haben Betroffene? Wie wird Pflege finanziert? – solche und weitere Fragen sollen bei den zehn Veranstaltungen der Online-Vortragsreihe geklärt werden. Beginnen wird die diesjährige Reihe mit dem Thema „Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ bereits heute, am 4. März.

Die Teilnahme an einer einzelnen Veranstaltung kostet 10 Euro, alle Vorträge können für 50 Euro besucht werden (für Mitglieder jeweils die Hälfte). Bis zum 8. März findet täglich ein Vortrag statt, die zweite Runde läuft dann mit weiteren Veranstaltungen vom 8. bis zum 12. April. Mehr zur ersten Veranstaltung (und weiter unten auch zu den anderen) erfahren Sie hier.

Die Einzeltermine im Überblick:

  • Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen? (Mo, 04.03.2024)
  • Versorgungs- und Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit – Wie finde ich die richtige für mich und wie kann ich sie finanzieren? (Di, 05.03.2024)
  • Was tun, wenn der MDK kommt? Alles Wissenswerte zu Pflegegrad & Begutachtung (Mi, 06.03.2024)
  • Wie plant man die Versorgung zu Hause? Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige bei ambulanter Pflege (Do, 07.03.2024)
  • Pflege & Berufstätigkeit – Wie soll das gehen? Diese Organisations- und Unterstützungsmöglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor (Fr, 08.03.2024)
  • Wer zahlt was? So wird Pflege finanziert (Mo, 08.04.2024)
  • Meine Rechte als Pflegeheimbewohner – Wie das Gesetz pflegebedürftige Menschen schützt (Di, 09.04.2024)
  • Pflegemängel konstruktiv lösen (Mi, 10.04.2024)
  • Demenz & Betreuung (Do, 11.04.2024)
  • Testament – Was muss ich beim Erben und Vererben beachten? (Fr, 12.04.2024)

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