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Die Kieler Ratsversammlung hat aufgrund eines gestiegenen Mangels an bezahlbarem Wohnraum beschlossen, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Diese soll unter anderem neue Wohnungen bauen, aufkaufen und verwalten.

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„Der Wohnungsmarkt ist völlig aus dem Ruder gelaufen!“ sagt Jochen Kiersch vom Kieler Mieterbund. Gegen einen akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum soll eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft nun ein Mittel sein. Neben dem geplanten Neubau von Wohnungen soll eine Öffnungsklausel der Gesellschaft später ermöglichen, Grundstücke zu kaufen.

So eine kommunale Gesellschaft gab es bereits in Kiel, diese wurde vor 18 Jahren allerdings im Zuge von Privatisierungen veräußert. Ein großer Teil der damals 18.000 Sozialwohnungen in Kiel wurden privatisiert. Unter anderem die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia, die zur Zeit immer wieder in der Kritik steht, profitierte davon.

Sven Picker vom Sozialverband begrüßt den Schritt auch im Hinblick auf wachsende Altersarmut: „Wir erwarten in den nächsten Jahren eine Altersarmut, die sich gewaschen hat. Und wenn wir nun keinen bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen können, steuern wir hier auf eine sozialpolitische Katastrophe hin. Mit einer kommunalen Gesellschaft kann die Stadt den Wohnungsmarkt wieder selbst beeinflussen.“

Der Sozialverband Schleswig-Holstein fordert mittels einer Volksinitiative darüber hinaus, das Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung aufzunehmen. Dies ähnelt übrigens dem Beschluss 27/8 des Altenparlaments aus dem Jahr 2015.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior/innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, haben jedoch keine bindende Wirkung. In der Analyse wurden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen - welche aus Anträgen des Landesseniorenrates hervorgingen - genauer betrachtet sowie recherchiert, ob die Beschlüsse im Landtag Schleswig-Holstein, den Ausschüssen des Landtages oder im Bundestag thematisiert wurden.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) diesen Jahres. Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. Es sollen mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus den Jahren 2015 und 2016 aufgezeigt werden. Dabei werden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen. Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können.

Der LSR wendet einen beachtlichen Umfang an Zeitressourcen an die Vorbereitungen für das Altenparlament auf. So werden zunächst in verschiedenen Fachgruppen des LSR Antragsvorschläge diskutiert und an den Vorstand des LSR weitergereicht. Dieser ordnet die Vorschläge und gibt sie in die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung (MV) zur Diskussion und schließlich zur Abstimmung. Auf der MV beschlossene Anträge werden schließlich in das Altenparlament eingereicht.

Die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen nehmen Stellung zu den verfassten Beschlüssen. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior/innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior/innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Die gesamte Analyse kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Nachdem wir letzte Woche über eine Fachtagung für Seniorenbeiräte zum Thema Öffentlichkeitsarbeit berichteten, sollen in diesem Beitrag einige der kommunalen Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein vorgestellt werden.

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Seniorenbeiräte (oder „Seniorenräte“) sind beratende Gremien der jeweiligen kommunalpolitischen Ebene und die politische Vertretung der Senior/innen in der Kommune. Die kommunalen Seniorenbeiräte werden auf Landesebene unter dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) zusammengefasst (im Bild: der aktuelle Vorstand des LSR). Dabei sind die Kommunen Mitglied im LSR, während diese von Delegierten aus dem Seniorenbeirat beim LSR vertreten werden.  Ziel von Seniorenbeiräten ist es, für Interessen der älteren Generation gegenüber Politik und Öffentlichkeit einzutreten. In der Regel werden diese in den Kreistagen oder Gemeinderäten angehört und haben Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Ausführliche Informationen finden Sie in den Broschüren des Landesseniorenrats. Beispielhaft sollen hier Interessierten vereinzelte Seniorenbeiräte vorgestellt werden.

Seniorenbeirat Husum:

In einem Flugblatt des Husumer Seniorenbeirats heißt es: „In der schönen Storm-Stadt Husum leben mehr als 22.000 Menschen und davon über 7.000, die das 60. Lebensjahr überschritten haben. Unser Ziel ist es, bei der Gestaltung der Stadt Husum Ihre Interessen zu unterstützen. Hierfür gibt es viele Bespiele angefangen vom abgesenkten Bürgersteig bei der Straßenplanung, der seniorengerechten Planung von öffentlichen Gebäuden bis hin zur Durchführung von Veranstaltungen. Wir sind ein Team von 20 Aktiven, die alle vier Jahre durch die Seniorinnen und Senioren in öffentlicher Versammlung gewählt werden.“ Die Treffen finden regelmäßig einmal pro Quartal statt, bei Bedarf auch öfter. Der Beirat verfügt auch über einen kleinen Auftritt im Internet. Dieser ist - wie bei vielen Seniorenbeiräten - Teil der örtlichen Homepage.

Seniorenbeirat Flensburg:

Den Seniorenbeirat Flensburg gibt es seit mehr als 25 Jahren. Er stellt sich auf ihrer Internetseite selbst vor: „Wir sind überzeugt, dass wir die gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre nur meistern können, wenn es gelingt, den Zusammenhalt zwischen Jungen und Alten, Starken und Schwachen, Einheimischen und Zugewanderten zu fördern.“

Seniorenrat Elmshorn:

Der Seniorenrat Elmshorn gehört zu den älteren Seniorenräten in Schleswig-Holstein, er existiert seit 1986. Der Rat besteht aus 19 Mitgliedern, die alle vier Jahre gewählt werden. Das nächste öffentliche Treffen findet am 06.12.2018 statt, hier geht es zur Einladung und hier zur Internetseite.

Auftritte im Internet waren auch bei der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsarbeit Thema. Beispiele für solche - ausbaufähigen - Auftritte liefern auch die Seniorenbeiräte aus Kappeln und Kiel sowie der Kreisseniorenbeirat aus Nordfriesland.

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Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder führen dazu, dass sich Eltern nach anderen oder ergänzenden Möglichkeiten umschauen. Solange entsprechende Kontakte bestehen bzw. die Großeltern dazu in der Lage sind, können sie nicht nur die Betreuung sondern auch eine wichtige soziale Rolle erfüllen.

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Folgende Artikel können Sie direkt online herunterladen:

Brunello, Giorgio / Rocco, Lorenzo (2016): Is childcare bad for the mental health of grandparents? Evidence from SHARE. Online:

Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Tinker, Anthea (2016): The impact of caring for grandchildren on the health of grandparents in Europe. A lifecourse approach.

Holley-Moore, George / Beach, Brian / Urzí Brancati, Cesira / Bamford, Sally-Marie (2017): Grandparent army report.

Höpflinger, François (2016): Großelternschaft im Wandel neue Beziehungsmuster in der modernen Gesellschaft.

Kridahl, Linda (2017): Retirement timing and grandparenthood. A population-based study on Sweden.

Skopek, Jan / Leopold, Thomas (2017): Who becomes a grandparent and when? Educational differences in the chances and timing of grandparenthood.

Zanella, Giulio (2017): How does grandparent childcare affect labor supply? Childcare provided by grandparents helps young working mothers, but reduces the labor supply of older women.


Zu diesem Thema gibt es einige alleinstehende englischsprachige Werke:

Buchanan, Ann / Rotkirch, Anna (2016): Grandfathers. Global perspectives (Palgrave Macmillan studies in family and intimate life).

Meier, Isabelle (2017): Grandparents. Archetypal and clinical perspectives on grandparent-grandchild relationships.

Moore, Susan / Rosenthal, Doreen (2017): Grandparenting. Contemporary perspectives.

Shwalb, David W. / Hossain, Ziarat (2018): Grandparents in cultural context. New York: Routledge, Taylor & Francis Group, 2018.


Folge Beiträge finden sich in weiteren Herausgeberbänden:

Hayslip Jr., Bert / Blumenthal, Heidemarie (2016): Grandparenthood. A developmental perspective. In: Madonna  Harrington Meyer (Hrsg.): Gerontology. Santa Barbara, California: Praeger, an imprint of ABC-CLIO, S. 271-298.

Mahne, Katharina / Klaus, Daniela (2017): Zwischen Enkelglück und (Groß-)Elternpflicht. Die Bedeutung und Ausgestaltung von Beziehungen zwischen Großeltern und Enkelkindern. In: Katharina Mahne / Julia K. Wolff / Julia Simonson / Clemens Tesch-Römer (Hrsg.): Altern im Wandel, S. 231-245.

Steinfort-Diedenhofen, Julia (2017): Herausforderung Großelternschaft. Gestaltung intergenerationeller und multilokaler Familienbeziehungen. In: Liane Schirra-Weirich (Hrsg.): Alter(n) und Teilhabe, S. 135-148.


Zu dem Thema sind vor allem Aufsätze in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst sind zwei in der Zeitschrift „Ageing and society“ zu nennen:

  • Craog, Lyn / Jenkins, Bridget (2017): The composition of parents and grandparents child-care time. Gender and generational patterns in activity, multi-tasking and co-presence, S. 785-810.
  • Bordone, Valeria / Arpino, Bruno / Aassve, Arnstein (2017): Patterns of grandparental child care across Europe: the role of the policy context and working mothers' need, S. 845-873.

The journals of gerontology:

  • Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Price, Debora (2016): What drives national differences in intensive grandparental childcare in Europe? S. 141-153.
  • Di Gessa, Giorgio / Glaser, Karen / Tinker, Anthea: The health impact of intensive and nonintensive grandchild care in europe. New evidence from SHARE, S. 867-879.

The gerontologist:

  • Chapman, Ashton / Ganong, Lawrence / Coleman, Marilyn / Kang, Youngjin / Sanner, Caroline / Russel, Luke T. (2017): Negotiating a place in the family. A grounded theory exploration of stepgrandmothers' enactment of roles, S. 1148-1157.
  • Moorman, Sara M. / Stokes, Jeffrey E. (2016): Solidarity in the grandparent-adult grandchild relationship and trajectories of depressive symptoms, S. 408-420.

Artikel in weiteren Fachzeitschriften:

Adam, Ursula / Mühling, Tanja (2016): Enkelkinderbetreuung als Aufgabe im höheren Lebensalter. In: Informationsdienst Altersfragen, S. 11-19.

Jang, Heejung / Tang, Fengyan (2016): Effects of social support and volunteering on depression among grandparents raising grandchildren. In: The international journal of aging & human development, S. 491-507.

Knigge, Antonie (2016): Beyond the parental generation. The influence of grandfathers and great-grandfathers on status attainment. In: Demography, S. 1219-1244.

Peterson, Tina L. (2017): Changes in health perceptions among older grandparents raising adolescent grandchildren. In: Social work in public health, S. 394-406.

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Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.

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Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.

„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.

Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Im Rahmen eines Fachtages nahmen Vertreter/innen aus kommunalen Seniorenbeiräte an einer Fachtagung teil, die sich um Presse- und Öffentlichkeitsarbeit drehte. Genauer ging es um eine Veränderung oder Entwicklung einer Strategie, mit der die jeweiligen Seniorenvertretungen ihre Öffentlichkeitsarbeit angehen wollen.

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Die Veranstaltung wurde durch den Landesseniorenrat Schleswig-Holstein (LSR) organisiert, die nun vorliegende Ergebnissicherung erstellte das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW).

Durch den Fachtag sollte den Teilnehmer/innen die Möglichkeit eröffnet werden, eine Strategie für die eigene Seniorenvertretung zu überarbeiten oder zu erstellen. Dies sollte durch Einblicke in Theorien des Marketings angestoßen und durch Diskussionen vertieft werden. Die Vertiefungen sollten vor allem einen Perspektivwechsel der Diskutierenden ermöglichen. Begriffe des Marketings sollten dabei – mit Unterstützung – in die Tätigkeit der Seniorenvertretungen übersetzt werden können.

Die gesamte Ergebnissicherung können Sie hier herunterladen.

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Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung aufgefordert, sich für barrierefreien Wohnungsbau einzusetzen. Bei ihrem 56. Treffen in Hamburg haben die Beauftragten der Länder und des Bundes eine umfassende Erklärung zur dringend notwendigen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum verfasst.

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Die Erklärung enthält sechs konkrete Forderungen, um die Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau umfassend zu gestalten. Die Beauftragten knüpfen damit an den sogenannten Wohngipfel von Bund und Ländern aus dem September 2018 an, bei dem eine Wohnraumförderung von 5 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren vereinbart wurde. „Nur mit barrierefreiem Wohnraum können Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen erreicht werden“, erklärte der Landesbeauftragte.

Die gesamte Erklärung können Sie hier herunterladen.

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Das beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung, über das wir kürzlich berichteten, sieht auch Änderungen in der Erwerbsminderungsrente vor, bei der längere Zurechnungszeiten geltend gemacht werden können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert, dass Verbesserungen nicht auch für bereits betroffene gelten.

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In einem aktuellen Artikel des SoVD Schleswig-Holstein wird der Fall einer 56-jährigen, an der Lungenkrankheit COPD erkrankten Frau aus Ahrensburg geschildert, die seit gut einem Jahr Erwerbsminderungsrente bezieht. Sie wird von der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, die im Zuge des gerade beschlossenen Rentenpakets in Kraft tritt, nicht profitieren. Die Änderungen gelten nur für Menschen, die neu in Rente gehen. Nachvollziehen könne die Betroffene das nicht. „Ich habe doch nicht weniger geleistet als andere. Das geht nicht in meinen Kopf rein.“, wird die Rentnerin in dem Artikel zitiert. Die  Erwerbsminderungsrente wird ab 2019 so berechnet, als wenn Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten.

Jutta Kühl, die Landesvorsitzende des SoVD Schleswig-Holstein, fordert abschließend: „Es ist vollkommen richtig, dass die Große Koalition das Rentenpaket auf den Weg gebracht hat. Dass die heutigen Erwerbsminderungsrentner davon aber nicht profitieren sollen, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Viele leben von so kleinen Renten, dass sie zusätzlich Grundsicherung brauchen. Hier muss die Bundesregierung nachlegen – und zwar sofort!“

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Der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages diskutierte gestern erneut über eine mögliche schrittweise Abschaffung des Schulgelds in Gesundheitsberufen. Dies hatte die SPD-Fraktion bereits im Januar beantragt.

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In der Sitzung des Sozialausschusses des Landtags vom 22.11.2018 stand unter anderem der Punkt „Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei gestalten“ auf der Tagesordnung. Unter selbem Titel hatte die SPD-Fraktion bereits zu Beginn des Jahres einen Antrag gestellt. In der Antragsbegründung hieß es: „Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der therapeutischen Verordnungen weiter ansteigen. Der Fachkräftemangel ist damit eine Gefährdung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Zahl der Physiotherapieschüler hat in den vergangenen Jahren nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung um 30 Prozent abgenommen. Die Ausbildung zu den therapeutischen Gesundheitsfachberufen ist teuer und für viele nicht finanzierbar.“

Unterstütz worden ist die Forderung von zahlreichen Fachverbänden und Ausbildungsstätten von Gesundheitsberufen. So äußerte das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in einer Stellungnahme: „Da es sich hierbei um Ausbildungsberufe handelt, ist es zunehmend schwer vermittelbar, warum hier ein Schulgeld zu zahlen ist, während es in anderen Berufen üblich ist, eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Die Schulgeldbefreiung ist daher aus unserer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

In einem Alternativantrag forderte die Landesregierung lediglich die Prüfung, „wie sich die Ausbildungsgänge mit Hilfe des Bundes kostenfrei realisieren lassen“, sicherte jedoch zu, die Landesmittel für das Schulgeld im Haushaltsentwurf noch einmal aufzustocken.

Das Thema ist in den Sozialausschuss überwiesen und seitdem einige Male verschoben worden. Es geht dabei um die Schulgeldfreiheit von Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

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