Schleswig-Holstein muss seniorenfreundlicher werden. Das fordert das Altenparlament und gibt konkrete Anregungen. So soll es flächendeckend ausreichend ÄrztInnen und Pflegekräfte geben – durch mehr Studienplätze und eine attraktivere Ausbildung. Im Straßenverkehr fordern die AltenparlamentarierInnen weniger Hindernisse sowie mehr Ampeln, Laternen und Zebrastreifen. Auch Busse und Bahnen sollen durchgehend barrierefrei werden. Es soll sich aber auch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen auseinandergesetzt werden.
Die 84 Delegierten aus Seniorenbeiräten, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Parteien haben am Freitag im Landeshaus ein gemeinsames Abschlusspapier verfasst, das nun den Abgeordneten aus Schleswig-Holstein zugeht. Die drei Arbeitskreise teilen sich auf in die Themen aktive SeniorInnen, Altersarmut und Digitalisierung.
Weitere Punkte aus dem Forderungskatalog, der in drei Arbeitskreisen vorbereitet und in einer Plenardebatte beschlossen wurde: Bankgeschäfte und Steuererklärungen sollen auch weiterhin auf Papier erledigt werden können – und nicht nur per Internet. Kfz-Versicherungen sollen keine Zusatzbeiträge von älteren AutofahrerInnen mehr kassieren dürfen. Mehr Polizeistreifen sollen für Sicherheit sorgen. Die SeniorInnen rufen Radio- und FernsehmoderatorInnen auf, im Interesse hörgeschädigter Menschen deutlicher zu sprechen. Keine Chance hatte hingegen die Forderung nach einer Quote für deutschsprachige Schlager und Operetten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Nun sind die Fraktionen des Landtages, die schleswig-holsteinischen Bundestags- und EU-Abgeordneten sowie die Landesregierung am Zug. Sie werden zu den rund 70 Anregungen Stellung beziehen. Abgeschlossen wird der Austausch zwischen Senioren und Politik mit einer weiteren Diskussionsrunde im März 2017.
Zur Eröffnung der diesjährigen 28. Auflage des Altenparlaments unterstrich Landtagspräsident Klaus Schlie die Bedeutung der Seniorenvertretung: „Wir brauchen Ihren Fach- und Sachverstand“, sagte Schlie zu den Delegierten: „Sie setzen Themen, die der Landtag in seine Arbeit einbeziehen wird.“
Präsident des Altenparlaments ist in diesem Jahr der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Peter Schildwächter aus Lübeck. Er unterstrich den Stellenwert der älteren Schleswig-HolsteinerInnen: „Wir sind die Generation, die dieses Land aufgebaut hat, und die einen gewissen Anteil daran hat, dass dieses Land gut dasteht.“
Im folgenden können Sie die detaillierten Forderungen aus den drei Arbeitskreisen nachlesen.
Arbeitskreis 1: „Aktive Senioren“
Mehr Informationen über Seniorensportprogramme: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, den Landessportverband beim Ausbau des Seniorensportbereichs weiter zu unterstützen.
Vergünstigtes Sportangebot für SeniorInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, für ein flächendeckendes und kostengünstiges Sportangebot für SeniorInnen zu sorgen.
Schaffung von barrierefreien multifunktionellen Bewegungs- und Begegnungsräumen im Wohnumfeld der Älteren: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, landesweit die Einrichtung barrierefreier multifunktionaler Bewegungs- und Begegnungsräume im Wohnumfeld der älteren Menschen zu unterstützen.
Der Landessportverband S.-H. ist Partner bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes und u. a. zuständig für gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere Menschen und für Hochbetagte in stationären Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, gemeinsam mit dem Partner Landessportverband S.-H. e. V. das Präventionsgesetz im Lande umzusetzen, indem gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für ältere und hochaltrige Menschen („Lübecker Modell Bewegungswelten“) unterstützt und bereitgestellt werden.
Umsetzung des Präventionsgesetzes im Hinblick auf SeniorInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Auskunft über Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins zu geben.
Sport und Bewegung für Ältere als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu veranlassen, dass Gemeinden per Rechtsvorschrift gesetzlich verpflichtet werden, als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit (§ 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein -GO-) die Förderung des organisierten Sports im Hinblick auf Bewegung für ältere Menschen wahrzunehmen.
Verbot der Teilnahme von Vertretern eines Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates, des Landesseniorenrates an Sitzungen der Gemeindevertretung, des Kreistages an den für „nichtöffentlich“ erklärten Teil der Sitzungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die VertreterInnen des Seniorenbeirates an dem „nichtöffentlichen“ Teil der Gemeindevertretersitzung oder Kreistagssitzung und in den jeweiligen Ausschüssen teilnehmen können. Ausnahme: Der Vertreter des Seniorenbeirates/Kreisseniorenbeirates selbst ist Betroffener.
§ 47 d und § 47 f der Gemeindeordnung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Gemeindeordnung § 47 d „Sonstige Beiräte“ und § 47 e „Stellung der sonstigen Beiräte“ eine zeitgemäße Änderung erfahren.
Seniorenämter einführen – das Kommunalrecht ergänzen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, das schleswig-holsteinische Kommunalrecht dahingehend zu ändern, dass Kommunen verpflichtet werden, Seniorenämter einzuführen.
Stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine stärkere Ausgestaltung des Gleichstellungsgesetzes einzusetzen.
Sicherstellung und Ausbau der ärztlichen Versorgung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert,
- mehr Studienplätze für die ärztliche Ausbildung zu schaffen und dies auch auf Bundesebene mit Nachdruck zu fordern und die neu zu schaffenden Studienplätze von Beginn an darauf auszurichten Ärzte für den ländlichen Räume verpflichtend zu qualifizieren und
- die neu auszubildenden Ärzte zu einem Teil dazu zu verpflichten, einen bestimmten Zeitpunkt nach dem Studium im Lande zu verbleiben und dort ihre Tätigkeit auszuüben.
Die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung SH sollen in stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die BeraterInnen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH im „§ 18 der Landesverordnung in den stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden. Der Bewohnerbeirat sollte zur Bewältigung seiner Aufgaben einE BeraterIn hinzuziehen.
Namentliche Aufnahme der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Heimmitwirkung SH e.V. in die zu überarbeitende DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, bei der anstehenden „Überarbeitung der DVO zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz die „LAG Heimmitwirkung SH e.V.“ namentlich aufzunehmen.
Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Durchführungsverordnung ein neuer Absatz 2 in § 14 eingefügt wird, der folgenden Inhalt hat: „Ein Beirat wird auch in besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gemäß SbStG gewählt, wenn in diesen Einrichtungen keine Wahlfreiheit bzgl. der Pflege, der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.“
Mitwirkung und Mitbestimmung – Verstöße der Einrichtungsleitungen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verstöße gegen die Mitwirkung und Mitbestimmung gemäß der Durchführungsverordnung (SbStG-DVO) als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.
Die stationären Einrichtungen müssen die Mitbestimmung der Bewohnerbeiräte gemäß § 19 Abs. 2 (SbStG-DVO) umsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in stationären Einrichtungen auch kulturelle Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung angeboten und umgesetzt werden.
Personalstellenschlüssel anpassen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Personalstellenschlüssel in den stationären Einrichtungen dem tatsächlichen pflegerischen Bedarf angepasst wird.
Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die junge Menschen motiviert, eine Ausbildung in der Altenpflege bzw. ab 2018 in der generalistischen Pflege aufzunehmen und im Berufsfeld zu verbleiben. Für Pflegeausbildungen müssen endlich die gleichen bildungspolitischen Prinzipien realisiert werden wie es für andere Erstausbildungen in Schleswig-Holstein selbstverständlich ist, nämlich die Integration in das System der staatlichen Berufsschulen*. Damit gewährleistet werden soll
- die Teilnahme am berufsübergreifenden Unterricht im Umfang von mind. 360 Stunden (wichtig für Persönlichkeitsentwicklung und berufliche Mobilität),
- die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Berufsabschluss die Fachhochschulreife zu erreichen (Durchlässigkeit z. B. zu einem Pflegestudium),
- die Verknüpfung von Theorie- und Praxisunterricht durch qualifizierte Lehrer/innen (Standard an den staatlichen Berufsschulen: Ausbildung im Berufsfeld + Hochschulstudium + Referendariat),
- dass SchülerInnen reguläre Schulbusse zu den Berufsschulstandorten nutzen können und nicht mehr zu weit auseinanderliegenden Lernorten mit eigenem PKW fahren müssen (hoher Zeitaufwand und hohe Kosten),
- Gendergerechtigkeit (oben beschriebene Maßnahmen gelten in den männerdominierten Berufsausbildungen als selbstverständlich!).
Darüber hinaus muss durch flankierende Maßnahmen (Beratung, Schulung und Kontrolle der Ausbildungsbetriebe) gewährleistet werden, dass die Schülerinnen in erster Linie als Auszubildende und nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden).
Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben einsetzen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Betreuungskräfte nach § 87b Abs. 3 SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend ihren Aufgaben eingesetzt werden.
Verbesserung der ärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Maßnahmen, basierend auf dem PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) vom 29. Juni 2012, durchgesetzt werden, die ärztliche und fachärztliche Versorgung der Bewohner in Pflegeinrichtungen zu verbessern. Dazu gehören:
- Auswertung der Erfahrungen der Pflegeeinrichtungen, die Kooperationsverträge aufgrund des PNGes bis Dezember 2015 abgeschlossen haben,
- Kooperationsverträge als Standardvorgaben festlegen,
- Kooperationsverträge, wenn möglich mit Ärzten mit der Zusatzausbildung Geriatrie abschließen,
- in die Kooperationsverträge übrige Fachärzte mit einbeziehen (Augenärzte, Dermatologen, Endokrinologen, Neurologen, (Geronto)-Psychiater, Urologen, Gynäkologen, Orthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte etc.),
- Bereitstellung eines Behandlungszimmers mit einer vereinbarten Grundausstattung (zu finanzieren aus den beträchtlichen Investitionskostenzuschüssen), Einrichtung einer Basis-Haus-Apotheke in der Pflegeinrichtung (Vereinbarung wie beim Sprechstundenbedarf (SSB) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen).
Medikamentenabgabe durch Ärzte im Notdienst: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass wegen der Ausdünnung der notdiensthabenden Apotheken die Ärzte im Notdienst die benötigten Arzneimittel selbst beim Patienten abgeben dürfen. Hierzu ist es natürlich erforderlich, dass der Arzt im Notdienst ein Grundsortiment an dringend erforderlichen Arzneimitteln mit sich führt. Dafür sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. {Vereinbarung auf einer Grundlage wie beim SSB (Sprechstundenbedarf) zwischen den Vertragsparteien KV und Landesverbände der Krankenkassen bzw. wie beim Entlassungsmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 7 SGB V bei der Verordnung von Arzneimitteln}.
Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen. Zu gewährleisten ist daher:
- Eine verpflichtende Erstellung und regelmäßig zu aktualisierende Liste essentieller Medikamente aus speziellen Fachgebieten mit Kennzeichnung unverzichtbarer, in 24 Stunden auszuliefernder Arzneimittel,
- verpflichtende Eintragung der Hersteller ihrer Lieferengpässe in diese Engpassliste,
- angemessene Vorhaltepflicht lebensnotwendiger Medikamente entlang der Lieferkette,
- angemessene Vorhaltepflicht entlang der Produktionskette,
- keine Monopolanbieter für lebenswichtige Medikamente,
- wenn Rabattverträge, dann mindestens zwei Anbieter,
- wenn Rabattverträge, dann mit Kontrolle der Lieferfähigkeit, Festlegen der Dauer der Lieferfähigkeit und Sanktionen bei Ausfall der Lieferfähigkeit,
- landesweites/nationales Vorratslager entsprechend der aktualisierten Liste,
- Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Landesebene, besser Bundesebene BfArM), die Hilfestellung bei den auftretenden Problemen (Kontakte zu anderen Herstellern, Beschaffung von Rohstoffen, beschleunigte Inspektionen, Parallelimporten, Ausnahmeregelungen) leistet.
Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen wie z. B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige und diagnostisch sichere kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.
Mindeststandards ÖPNV – seniorengerechte Leistungsangebote: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es seniorengerechte Leistungsangebote im ÖPNV gibt und die Tarife entsprechend für Senioren attraktiv gestaltet werden. Hierzu gehört ein im NAH.SH-Verbund geltendes Seniorenticket, das die Individualverkehre verringert sowie der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz dient.
Mindeststandards ÖPNV: ÖPNV-Haltepunkte dort einrichten, wo sie wirklich gebraucht werden. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass die Betreiber der ÖPNV-Verkehrsbetriebe gefordert sind, Haltepunkte so auszuwählen und auszustatten, dass für die Versorgung wichtige und lebensnotwendige Einrichtungen mit verträglichem Aufwand barrierefrei erreicht werden können.
Mindeststandards ÖPNV: Barrierefreiheit im ÖPNV. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Aufgabenträger des ÖPNV (Landkreise, kreisangehörige und kreisfreie Städte) über die NAH.SH GmbH die Barrierefreiheit 1. in den Transportmitteln des ÖPNV, 2. an den Haltepunkten des ÖPNV bis 2022 herstellen. Zu 1. gehören einheitliche Standards für die Ausstattung der Transportmittel (Busse und Bahnen), die es erlauben, den Beförderungsauftrag zu erfüllen. Zu 2. gehören die stufenlose Ein- und Ausstiegsmöglichkeit, gut lesbare Informationen und überdachte Wartehäuschen mit behinderten- und seniorengerechten Sitzmöglichkeiten.
Geltungserweiterung des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO (sonstige Parkerleichterung ohne parken auf speziellen Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol): Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Geltungsbereich des „gelben“ Zusatzausweises zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung nach § 46 Abs. 1 StVO für alle Bundesländer gilt, insbesondere für Hamburg und Niedersachsen.
§ 2 Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen – Ergänzung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die „Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen“ in Bezug auf öffentliche Garagen dahingehend erweitert wird, dass für Schwerbehinderte mit Gehbehinderung (Merkzeichen G) mindestens zwei Parkplätze vorgehalten und als solche gekennzeichnet werden.
Mindeststandards für den öffentlichen Verkehrsraum – Querungshilfen für Fußgänger: Das Wirtschafts- und Innenministerium sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, dass die Mindeststandards altersübergreifend für sicher zu begehende Querungen der Fahrbahn von Straßen mit öffentlichem Verkehr senioren-, familien- und kinderfreundlich gestaltet werden und deshalb die Entscheidungen die Straßenverkehrsämter, Kommunen und Landkreise des Landes die nachstehenden Punkte verbindlich beachten müssen:
- Leicht erkennbare wie erreichbare sichere Übergänge in fairen Entfernungen nach Bedürfnis und nicht nach Querungshäufigkeit zu installieren,
- genügend breite, für mindestens 2 Rollstühle geeignete Schutzinseln in der Fahrbahnmitte bei Querungshilfen zu errichten,
- Ampeln fußgängerfreundlich mit unkomplizierten Schaltungen, deutlich wahrnehmbaren multisensorischen Signalen und genügend Querungsdauer einzurichten,
- Zebrastreifen innerörtlich von den Kommunen regeln zu lassen und durch frühzeitige Voranzeigen, Vorwarnsignale und Geschwindigkeitsbegrenzung zu sichern.
Verordnungen, die diesen Standards nicht genügen, sind zu aktualisieren bzw. aufzuheben. Sofern sie Bundesrecht betreffen, ist auf deren Änderung hinzuwirken. Das schließt bei Nichtachtung höhere Bußgelder, Strafpunkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis ein.
Mindeststandards: Sichere Ausgestaltung der Geh- und Fahrradwege. Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Straßenverkehrsbehörden sowie die Städte und Gemeinden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu verpflichten und folgende Maßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrsordnung zeitnah durchzuführen:
- Rad-und Gehwege sollen immer getrennt und breit genug gestaltet werden. Wenn ein Radfahren auf der Fahrbahn mit Fahrradstreifen zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, ist dies entsprechend zu regeln.
- Radwege bzw. Radfahrstreifen müssen stets sicher erkennbar markiert sein (durch Verkehrsschilder und/oder Bodenmarkierungen).
- Absenkungen des Gehwegs für Rollstuhlfahrende, Rollatoren nutzende oder Kinderwagen schiebende Menschen sowie Blindenleitstreifen bzw. Bordsteinmarkierungen für Blinde müssen ebenso selbstverständlich sein wie die Beseitigung von Stolperfallen nach Frost oder baulichen Eingriffen in die Pflasterung.
- Die Beleuchtung der Gehwege muss möglichst flächendeckend sein. Durch LED-Leuchten mit Kegellicht dürfen keine gravierenden Helligkeitsdefizite entstehen. Vordringlich bedarf es einer Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein mit folgender Zielrichtung:
Die Straßenbaulastträger und die sonstigen Veranlasser von Straßenbaumaßnahmen werden verpflichtet, bezüglich der Gestaltung von Gehwegen und Bürgersteigen etwaige Abweichungen von der DIN-Norm 18040-3 bzw. der im Entwurf befindlichen DIN-Norm 18070 schriftlich zu begründen. Die zuständigen Genehmigungsbehörden haben die Begründung auf ihre Schlüssigkeit hin zu prüfen. Das Ergebnis des Prüfverfahrens ist öffentlich zugänglich zu machen.
Politikevaluation: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, eine Politikevaluation zur Umsetzung der Beschlüsse des Altenparlaments (2009 bis 2014) bei einem unabhängigen und dafür prädestinierten politikwissenschaftlichen Institut in Auftrag zu geben und dem Altenparlament zu berichten.
Gesellschaftliche Anerkennung für die Beschäftigten im Pflegebereich: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Beschäftigten im Pflegebereich gesellschaftliche Anerkennung erhalten und ihre Vergütung den tatsächlichen Leistungen entspricht.
Arbeitskreis 2: „Altersarmut/Generationengerechtigkeit“
Rentenniveau: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Novellierung des 2004 beschlossenen RV-Nachhaltigkeitsgesetzes einzusetzen. Das Rentenniveau muss wieder auf mindestens 50 Prozent angehoben und dort für künftige Generationen gehalten werden.
Bedingungsloses Grundeinkommen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich mit der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens zu befassen.
Hälftige Zahlung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung durch den Rententräger für RentnerInnen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und auch im Bundesrat sich dafür einzusetzen, dass Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung wie die Regelbeiträge hälftig von allen Pflichtversicherten und hälftig von den Rentenversicherungen getragen werden. Die jetzige Regelung, dass Zusatzbeiträge allein von den Pflichtversicherten getragen werden, muss entfallen.
Kostenlose Kinderbetreuung, Gebühren für Kindertagesstätten und Kindergärten aufheben: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, eine Initiative zu ergreifen, mit dem Ziel, dass auch in Schleswig-Holstein die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Kindergärten generell kostenfrei ist.
„Mütterrente“: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Entgeltpunkte erhalten. Die Leistungen der Mütterrente müssen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung komplett und bereits jetzt aus Steuermitteln finanziert werden.
Erhöhung des Barbetrages für BewohnerInnen stationärer Einrichtungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Bundestag den derzeitigen Barbetrag nach § 27 b SGB XII in Höhe von 109,08 € auf 200,00 € erhöht, um mittellosen BewohnerInnen von stationären Einrichtungen ein Leben in Würde und ihre Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.
Altersarmut endlich wirkungsvoll eindämmen! Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Landesebene und im Bundesrat für wirkungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut einzusetzen. Hierzu gehören unter anderem:
- Eine zeitnahe Erhöhung des Lohnniveaus und eine deutliche Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Jobs, damit der Arbeitslohn zum Leben reicht,
- eine entsprechend deutliche Anhebung des Mindestlohns,
- ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt, unter anderem für Alleinerziehende durch bedarfsgerechte Betreuungsangebote und flexiblere Arbeitszeitmodelle,
- eine sozial gerechtere Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge.
Einführung einer Erwerbstätigenpflichtversicherung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung einer Pflichtversicherung für Erwerbstätige einzusetzen.
Schonbetrag für GrundsicherungsbezieherInnen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass der Schonbetrag von GrundsicherungsbezieherInnen von 2.600 € (lt. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i. v. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a (DVO) auf 10.350 € angehoben wird, wie bei den SGB II-Leistungsempfängern.
Freibetrag SGB XII: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung nach dem SGB XII einzusetzen.
Zwangsverrentung durch das SGB II: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Zwangsverrentung durch das SGB II erfolgt. Der Weg zu einer vorgezogenen, verminderten Altersrente sollte allenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen.
Die Pharmaindustrie soll unterschiedliche Verpackungsgrößen anbieten, die dem tatsächlichen Bedarf entsprechen: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wirtschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pharmaindustrie die Medikamente in unterschiedlichen Verpackungsgrößen anbietet.
Neuregelung der Renten und Altersversorgung: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Renten und die Altersversorgung neu geregelt und für alle RentnerInnen erneuert werden.
Alleinerziehende Mütter und Väter sozial besserstellen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Alleinerziehende sozial besser gestellt werden, damit sie nicht in Altersarmut abrutschen.
Intergenerativer Dialog: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, Regionalkonferenzen zur Verständigung von Jung und Alt über die Ausgestaltung des demografischen Wandels durchzuführen.
Kostenlose Inanspruchnahme der Verbraucherzentralen im Lande: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, die Verbraucherzentralen des Landes finanziell so auszustatten, das diese zum Wohle aller Bürger wieder kostenfrei Auskünfte und Hilfe erteilen. Die finanziellen Mittel dafür sollten aus den verhängten Bußgeldern des Bundeskartellamtes bereitgestellt werden.
Abschaffung der Anliegerkosten im Straßenbau: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert wird, dass die Anliegerkosten entfallen.
Auch im Alter gut und sicher leben: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat einzusetzen für: Gut und sicher leben – auch im Alter – für einen neuen Generationenvertrag.
Informationen bezüglich zuzahlungsbefreiter (rezeptpflichtiger) Medikamente an den Patienten: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Zuzahlungsbefreiung von rezeptpflichtigen Medikamenten ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen (Beispiel von der AOK 2007). Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung nachzufragen.
Hilfsmittelversorgung durch Kranken- und Pflegekassen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass nach Verordnung von Hilfsmitteln auf notwendige Qualität und Eignung der gelieferten Produkte geachtet wird. Niedrigstpreise dürfen nicht mit noch niedrigerer Qualität bzw. Unbrauchbarkeit verbunden sein.
Seniorenzuschläge bei Autoversicherungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung mögen sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Autoversicherer nicht mehr Aufschläge von Senioren fordern.
Sprachkurse für Flüchtlinge: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jedem sich in Schleswig-Holstein aufhaltenden registrierten Flüchtling, unabhängig von seiner Bleibeperspektive, sofort Sprach- und Integrationskurse (im Herbst 2015 noch Einstiegskurse genannt) zu vermitteln und die dafür entstehenden Kosten aus Landesmitteln zu tragen.
Bestattungsordnungen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu beschließen, dass das Bestattungswesen liberalisiert wird.
Lockerung des Friedhofszwangs: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, den Friedhofszwangs aufzuheben, eine neue Art der Beerdigung einzuführen und eine gebührenfreie Privatbestattung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Verstreuung der Totenasche, wenn es der letzte Wille des Verstorbenen ist, auf seinem eigenen Grundstück, auf privaten Grundstücken, in Parks, Flüssen oder ausgewiesenen Flächen zu gestatten.
Arbeitskreis 3: „Senioren und Digitalisierung“
Freier und kostenloser Zugang zum Internet, offenes WLAN für alle öffentlichen Gebäude: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, in den öffentlich genutzten Gebäuden des Landes einen offenen und kostenfreien Zugang zum Internet anzubieten und sich dafür einzusetzen, dass dies in allen öffentlich genutzten Gebäuden angeboten wird.
Digitalisierung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Störerhaftung ersatzlos gestrichen wird.
Digitales Testament: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass eindeutige und einheitliche Regelungen zum Wohle aller Bürger für das digitale Erbe im Internet geschaffen werden, dass die Regelungen öffentlich gemacht werden und die bestehenden Broschüren, PDF-Dateien und sachbezogene Schriftstücke, unter Beachtung der neu geschaffenen Regelungen, geändert werden.
Mehr Verbraucherschutz im Internet: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für mehr Verbraucherschutz im Internet und in der Telekommunikation einzusetzen.
Sicherheit der Bürger im Land: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Bürger durch eine dichte Polizeipräsenz, Einsatz von digitaler Technik, vermehrte Streifen und Neueinrichtung von Polizeiposten im ländlichen Bereich erhöht wird.
Rentenbesteuerung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, mehr Informationsangebote für RentnerInnen zur Überprüfung der Steuerpflichtigkeit anzubieten.
Informationen bezüglich der Wahlfreiheit rezeptpflichtiger Medikamente, für die es Nachahmer-Präparate (Generika) gibt: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, zu beschließen und sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die GKV ihre Krankenkassen verpflichtet, Informationsmaterial als Flyer bezüglich der Wahlfreiheit zwischen dem Wunschmedikament und dem Vertragsmedikament ihren Mitgliedern zuzuschicken und in den Arztpraxen auszulegen. Gleichzeitig sollte der Flyer die Patienten ermutigen, bei den Ärzten und Apotheken bezüglich seines Wunschmedikamentes nachzufragen.
Digitalisierung aller Lebensbereiche – Rechte der SeniorInnen berücksichtigen: Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, durch gesetzliche bzw. administrative Regelungen zu gewährleisten, dass auch zukünftig Behördenkontakte und Bankgeschäfte, insbesondere Steuererklärungen ohne Verwendung des Internets und ohne zusätzliche Kosten getätigt werden können, damit auch zukünftig in allen Lebensbereichen die mündliche und schriftliche Beteiligung möglich bleibt. Auf die Entwicklung technischer Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen ist auf benutzergerechte und damit altersgerechte Handhabung im Interesse vor allem der Senioren durch geeignete Maßnahmen Einfluss zu nehmen.
Einfluss der Digitalisierung auf soziale und ökonomische Informationsverbreitung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die zu erwartende Digitalisierung sozialverträglich und barrierefrei umzusetzen.
Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung: Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich für einen Ausbau der Hilfen für die Einkommensteuererklärung einzusetzen.
Broschüren und PDF-Dateien und weitere betroffene Schriftstücke auf Bundes- und Landesebene zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die oben genannten Broschüren, Schriftstücke und digitalen Dateien um den Passus Einkäufe, Versicherungsabschlüsse und Geschäftsabschlüsse über das Internet erweitert werden.
Niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die niederdeutsche Sprache im Rundfunk und TV der Landesprogramme eine umfangreichere Sendezeit erhält.
Sprache im Radio und Fernsehen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, zu berücksichtigen, dass der Anteil der älteren Bevölkerung erheblich zunimmt und einher die Hörfähigkeit der Älteren altersbedingt abnimmt, die Rundfunk- und Fernsehsender dafür Sorge tragen müssen, dass die Moderatoren eine umfassende Sprachausbildung erhalten. Die Technik der Modulation, Sprache und Hintergrundmusik, auf das beste technische Niveau angehoben wird.
Weitere Informationen zum Altenparlament finden Sie auf der Homepage des Landtages.