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Am 4. April soll - in einer Konferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - über den siebten Altenbericht der Bundesregierung diskutiert werden. Genauer sollen die Empfehlungen der Kommission zur Debatte gestellt werden.

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Die Konferenz trägt den Titel "Kommunen in der alternden Gesellschaft - Empfehlungen des Siebten Altenberichts der Bundesregierung", Mitglieder der Sachverständigenkommission werden zentrale Befunde sowie Empfehlungen des Berichtes präsentieren. Vertreter/innen der kommunalen Spitzenverbände sollen dazu Stellung nehmen. Weiterhin wird eine Podiumsdiskussion angekündigt, in der die Umsetzung der Empfehlungen thematisiert werden sollen.

Die Teilnahme an der Konferenz soll kostenfrei sein. Der Termin kann sich bereits vorgemerkt werden, eine Anmeldung kann jedoch noch nicht erfolgen. Genauere Informationen sollen demnächst auf der Homepage zum siebten Altenbericht erfolgen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßt den siebten Altenbericht der Bundesregierung, fordert aber auch konkrete Konsequenzen seitens der Regierung.

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Der Altenbericht wurde - wie gesetzlich vorgeschrieben - veröffentlicht. Der derzeitige Leiter der Geschäftsstelle für die Altenberichte stellte einige Inhalte z.B. auf einer Veranstaltung im September vor, über die hier ausführlich berichtet wurde. Weiterhin kann eine Stellungnahme des Bundeskabinetts Aufschluss darüber geben, wie dieses den Altenbericht bewertet.

Nun hat sich auch die BAGSO zu dem Altenbericht geäußert. Konkret werden folgende Forderungen gestellt:

  • Verbindlichkeit: Mittels eines Leitgesetzes zur Stärkung einer Politik für und mit älteren Menschen vor Ort. Geprüft werden müssen dabei auch Vorschläge, die Altenhilfe zu einer kommunalen Pflichtaufgabe zu machen und ein kommunales Basisbudget für die gemeinwesenorientierte Seniorenarbeit zu schaffen.
  • Nachhaltigkeit: Eine Gemeinschaftsaufgabe „Demografie“, die auch Binnen- und Außenwanderungen und deren Auswirkungen berücksichtigt, würde Planungssicherheit für Bund, Länder und Kommunen für die kommenden Jahrzehnte schaffen.
  • Gesicherte Planungsgrundlage: Die Datenbasis für kleinere räumliche Einheiten im demografischen Wandel muss verbessert werden. Kommunen brauchen qualifizierte Prognosen für ihre Umsetzungskonzepte.
  • Teilhabe und Teilnahme. Es gibt gute Beispiele für die Entwicklung lebendiger Stadtteile, Quartiere, Dörfer. Wichtig ist, dass die Prozesse gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestaltet werden.

Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.

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Der siebte Altenbericht wurde, wie die bisherigen Altenberichte, durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben. Vor der Veröffentlichung wurde der Bericht ebenfalls durch die Regierung gesichtet. Hier können Sie nun eine Pressemitteilung zur Stellungnahme der Regierung lesen, die Hinweise darauf geben kann, welche politischen Schlüsse aus dem Bericht öffentlich wahrgenommen werden sollen.

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Am 02.11.2016 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Sie können diese Pressemitteilung auch kritisch vergleichen

Hier nun der Wortlaut der Pressemitteilung der Bundesregierung:

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Manuela Schwesig betont: „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können“, so Schwesig weiter.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

„Ich sehe in der Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen wegweisende Impulse für die zukünftige seniorenpolitische Arbeit auf allen Verantwortungsebenen“, erklärt Bundesseniorenministerin Schwesig. „Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort sind ein entscheidender Faktor für die Qualität des Lebens im Alter. Mit den Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder mit der Förderung der Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement unterstützen und stärken wir zum Beispiel die Kommunen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass diese in der Lage sind, ihrer Verantwortung für die regionale Daseinsvorsorge nachzukommen und älteren Menschen eine angemessene Infrastruktur zu bieten.“

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wird erst in einigen Tagen nach seiner Veröffentlichung zum Download auf den Seiten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Zeitgleich wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre mit einer Kurzfassung veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:

Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.

Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.

2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzenten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio.

Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.

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Der siebte Altenbericht ist seit dem 11.11.2016 öffentlich zugänglich. Sie können sowohl den kompletten Altenbericht selbst als auch eine zusammenfassende Broschüre lesen.

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Der Altenbericht ist Teil der Drucksache 18/10210 des Bundestages. Ihm vorangestellt ist eine Stellungnahme der Bundesregierung. Eine zusammenfassende und bebilderte Broschüre zum Altenbericht ist ebenfalls online erhältlich.

Alle Altenberichte seit 1993 können Sie auf der jeweiligen Homepage finden.

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Das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich mit den Anträgen der Arbeitskreise, aus denen sich einige Beschlüsse ergeben haben, beschäftigt. Zu dem Arbeitskreis 1 – Kriminalitätsprävention und Verbraucherschutz, dem Arbeitskreis 2 – Armutsprävention sowie dem Arbeitskreis 3 – Gesundheitsprävention können Sie sich auf der Homepage des Landtages einen Überblick über die einzelnen Anträge verschaffen und diese jeweils als PDF abrufen.

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Nachfolgend werden einige alterspolitisch relevante Beschlüsse skizziert:

Spezielles Opferschutzprogramm für Senior/innen (Arbeitskreis 1): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für ein spezielles Programm des Opferschutzes für Senior/innen im Land einzusetzen. Demnach sollen Organisationen wie beispielsweis die Polizei besonders geschulte Ansprechpartner/innen zur Verfügung stellen. Dafür sind die notwendigen Ressourcen auf finanzieller, personeller und sächlicher Ebene sicherzustellen.

Vergrößerte Schriftgröße auf Verpackungen (Arbeitskreis 1): An den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Landesregierung wird die Bitte formuliert, Beschriftungen für Nahrungs- und Genussmittel sowie für Arzneimittel leichter lesbar zu gestalten.

Einsicht in die Patient/innenakte (Arbeitskreis 1): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat für die einfache, klare und übersichtlich gestaltete Möglichkeit der Einsicht in die Patient/innenakte. Darüber sollen die Patient/innen mittels eines Flyers informiert werden.


Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Armut im Alter (Arbeitskreis 2): Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung erhalten die Aufforderung für einen Einsatz im Bundesrat sowie gegenüber der Bundesregierung hinsichtlich wirkungsvoller Maßnahmen gegen stetig steigende Armut im Alter.

Um Altersarmut zu vermeiden, sei die politische Umsetzung der folgenden Maßnahmen notwendig:

  • ein Arbeitslohn, der zum Leben reicht durch einen deutlichen Ausbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse sowie eine zeitnahe Steigerung des Lohnniveaus,
  • eine Beschäftigungspolitik, die einer sozialen Orientierung folgt (z.B. Begrenzung der Leiharbeit),
  • eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns,
  • eine sozialgerechter ausgestaltete Gesetzliche Rentenversicherung, die drastischen Kürzungen des Rentenniveaus rückführen, die Anhebung des Renteneintrittsalters abschaffen
  • eine Altersvorsorge, in der die gesetzlichen Rente wieder eine wesentliche Rolle einnimmt.

Das Deutsche Rentensystem grundlegend überarbeiten (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur nachhaltigen und generationenverträglichen Stärkung des Rentensystems in der Bundesrepublik und zum Start einer Bundesinitiative zur grundlegenden Überarbeitung des Rentensystems mit dem Ziel, allen arbeitenden Personen im Alter eine zur Sicherung des Lebensunterhalts und -standards ausreichende Rente gewährleisten zu können. Gefordert wird eine solidarisch finanzierte Rente, die keiner weiteren staatlichen Unterstützung bedarf.

Erhöhung des Rentenniveaus (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung für den Einsatz im Bundesrat hinsichtlich einer Novellierung des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes. Die Steigerung und künftige Konsistenz des Rentenniveaus auf 55% muss erreicht werden.

Grundfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die folgenden Zielsetzungen:

  • ab 2018 ist für alle Steuerzahler/innen der Grundfreibetrag zur Vermeidung eines Rückfalls unter die Armutsgrenze bei Renten- bzw. Lohnerhöhungen neu zu berechnen
  • neues Überdenken der 2005 eingeführten nachgelagerten Besteuerung von Renten unter Berücksichtigung der steigenden prekären Arbeitsverhältnisse und deren Folgen für die künftigen Rentner/innen mit der Agenda 2010

Grundsicherungsfreibetrag (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zum Einsatz im Bundesrat für die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung.

Neuordnung der Pflege- und Krankenversicherung (Arbeitskreis 2): Die gesetzliche Krankenversicherung sollte zur Pflichtversicherung und die bisherige Privatversicherung zur Zusatzversicherung für alle umgestaltet werden. Die Ermöglichung eines Wechsels der Krankenkasse zu jeder Zeit sollte eingeführt werden.

Beitragsbemessungsgrenze bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung abschaffen (Arbeitskreis 2): Zur gerechteren Beteiligung der Besserverdiener/innen an den steigenden Kosten, sollte eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Renten-, Pflege- und Krankenversicherung stattfinden.

„Seniorentickets“ als Service für alle älteren Bürger/innen Schleswig-Holsteins flächendeckend einführen (Arbeitskreis 2): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Schaffung der finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen verbilligter Fahrpreise für alle älteren Mitbürger/innen im Rentenalter.


Eine Strategie bezüglich der landesweiten Umsetzung des Präventionsgesetzes erarbeiten (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung einer landesweiten Umsetzungsstrategie des Präventionsgesetzes sowie zur Erarbeitung und Realisierung von speziellen Präventionsprogrammen für Personen über 70 Jahren auf der Basis der Landesvereinbarung und des neuen Koalitionsvertrages.

Gesundheitsprävention für Senior/innen durch Sport (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag erhalten die Aufforderung zur weiteren finanziellen Unterstützung für präventiven Senior/innensport nachdem die bisherigen Projekte diverser Verbände oder Institutionen ausgelaufen sind.

Stärkung der Prävention und Weiterentwicklung des Demenzplans (Arbeitskreis 3): Die Landesregierung Schleswig-Holstein erhält die Aufforderung zur Fokussierung der Prävention in der Weiterentwicklung des Demenzplans mit vor allem folgenden Zielen:

  • flächendeckende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung der Ernährung für das Gehirn und den Körper,
  • umfassende Angebote der Beratung über die vorbeugende Wirkung und Relevanz von sportlichen und bewegungsreichen Aktivitäten sowie die Sicherstellung von flächendeckenden altersgerechten Bewegungs- und Sportangeboten durch mehr Kooperationen mit den Kommunen,
  • flächendeckende Beratung über die vorbeugende Wirkung und Bedeutung sowie diverse Aktivitäten zum Erhalt der geistigen Fitness gewährleisten und fördern,
  • flächendeckende Angebote des sozialen Austauschs und des gemeinschaftlichen Engagements fördern.

7. Altenbericht der Bundesregierung umsetzen (Arbeitskreis 3): Alle Kommunen erhalten die Aufforderung zur Umsetzung der Vorschläge des 7. Altenberichtes.

In der vom Landtag als PDF zur Verfügung gestellten Datei erhalten Sie ausführliche Beschreibungen zu den Beschlüssen des Altenparlaments 2017.

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Die Zeitschrift „BaS impulse“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) hat es zum Ziel, wichtige Themen kurz zusammenzufassen, die diesbezüglichen Expertisen und Handlungsoptionen der Seniorenbüros erkenntlich zu machen und die Leser/innen zum Weiterdiskutieren anzuregen. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um ein Papier, welches in unregelmäßigen Abständen herausgebracht wird.

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Die erste Ausgabe dieses Jahres von „BaS impulse“ trug den Titel „Solidarität in einer älter werdenden Gesellschaft – Folgerungen aus dem Siebten Altenbericht“. Die BaS hat mit der Ausgabe die Erkenntnisse der Debatte, im Rahmen der Tagung vom 10. Mai 2017 in Heidelberg, im Hinblick auf die Betrachtung der Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Altenberichts und die Beleuchtung dieser hinsichtlich ihrer Relevanz für die Praxis zugänglich gemacht. Demnach werden die folgenden Aspekte des Altenberichtes aufgeführt und beschrieben, wobei diese nicht die Umfänglichkeit der Erkenntnisse abzubilden vermögen:


Sorge und Mitverantwortung

In ihrem Bericht weist die Kommission auf die Notwendigkeit zur Anerkennung der Komplexität der querschnittsorientierten Senior/innenpolitik sowie zur Schaffung der Voraussetzungen zu einem kooperativ geprägten Vorgehen der diversen haupt- und ehrenamtlichen Akteur/innen hin. Somit könne unter dem Aufbau „zukunftsfähiger Gemeinschaften“ in keinem Fall der Rückzug des Sozialstaates aus der Verantwortung verstanden werden. In dem Bericht findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen auf den zentralen Ebenen des Wohnens, der Gesundheit und Pflege statt. Diese gelten als bereits für sich große Problembereiche, die z.T. auch noch marktförmig organisiert sind. Des Weiteren werden die Aspekte des Daseinsvorsorge und Subsidiarität, die Verschiedenheit der materiellen und räumlichen Strukturen in den Regionen sowie die Ungleichheit der Geschlechter und der Lebenslagen analysiert. Zur Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen wird die Stärkung und Befähigung der Kommunen als zentraler Punkt erachtet. Demzufolge bedarf es wirksamkeitsfördernde Bedingungen für Eigeninitiative, gesellschaftliche Solidarität und die notwendige öffentliche Daseinssorge über die Eigenverantwortlichkeit hinaus. Solche Bedingungen zu schaffen und damit auch hochaltrige Personen einerseits als Leistungsempfänger/innen und andererseits als Kompetenzen- und Ressourcenträger/innen zu verstehen, kann als wünschenswertes Ergebnis angesehen werden.

Die vielen politischen Empfehlungen des Altenberichtes beinhalten als wesentlichen Kern die Forderung eine „Gemeinschaftsaufgabe Demografischer Wandel“ zu formulieren. Daneben wird der Vorschlag zu einem Altenhilfestrukturgesetz angebracht.


Soziale Ungleichheit und Teilhabe

Trotzdem Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist, ist es von einer relativen Ungleichheit der Lebenslagen gekennzeichnet. Die Zugangschancen zu sozialen oder gesundheitliche Leistungen, Bildung und Einkommen sind durch Merkmale, wie Ethnie, Schichtzugehörigkeit, Wohnort und Geschlecht entscheidend geprägt. Diese Diskrepanzen in der gesellschaftlichen Teilhabe werden auch im Altenbericht ausführlich berücksichtigt. Demnach finden Themen der Altersarmut, der Gesundheit sowie der Benachteiligung von Frauen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder älteren Schwulen und Lesben Raum für eine analytische Auseinandersetzung u.a. mit deren Exklusionswirkungen, die besondere negative Effekte im höheren Alter aufweisen.

Unabhängig von der Armutsdefinition sind gravierende Unterschiede in der materiellen Ausstattung zwischen bestimmten Gruppen unabweisbar. Als besondere Erschwernisse sind die mit dem Alter zumeist verbundene Reversibilität und die Auswirkungen lebenslanger Benachteiligungen zu verstehen. Davon betroffen sind in einem überproportionalen Anteil Frauen, die zumeist geringere Einkommen als Männer aufweisen und parallel geringere Renten wegen Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit beziehen. Außerdem ist die Annahme eines Anstiegs älterer Menschen, die auf Unterstützungen des Staats angewiesen sind eine zentrale Annahme des Altenberichts.

Als positive Aspekte werden dagegen die im letzten Jahrhundert eklatant zunehmende Lebenserwartung der Menschen und der meist gute Gesundheitszustand der älteren Personen angeführt. Entsprechend ist nur eine relativ kleine Gruppe Pflegebedürftiger zu verzeichnen, wobei diese den höheren Altersgruppen angehören. Allerdings wird die absolute Zahl der pflegebedürftigen Menschen in der Zukunft steigen. Als Risikogruppen im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit werden insbesondere Frauen und Migrant/innen in Begründung der Rollenverteilungen und der Arbeitsbedingungen erachtet. Solche und andere beobachtbaren Ungleichverteilungen bedürfen eines Handels auf politischer Ebene und einem aktiven Gegensteuern, um dem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen sowie den drohenden Verlust der Autonomie bei Pflegebedürftigkeit zu mindern bzw. zu beseitigen.


Engagement und Partizipation

In vielen Abschnitten der Ausführungen des Altenberichts wird das Potenzial einer angemessenen Einbindung des gesellschaftlichen Engagements aufgegriffen. Damit ist Bezug genommen auf die mangelnde Unterstützung, Förderung und Wahrnehmung dieser wichtigen Ressourcen der zivilen Gesellschaft. Parallel wird die Warnung hinsichtlich einer einseitigen Indienstnahme der freiwilligen Leistungen formuliert. Vielmehr bedarf es nach Meinung der Kommission abgestimmte, d.h. in gleichberechtigter Weise der Akteur/innen ausgehandelte Unterstützungssettings. Schwierig wird dies jedoch in den Bereichen der Pflege und Gesundheit, da diese Sektoren diverse Regelungen aufweisen und wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Detailliertere Hinweise zur Gestaltung sinnvoller und solidarischer Arrangements stehen in dem 2. Engagementbericht der Bundesregierung zur Verfügung.

Zu berücksichtigen gilt in Bezug auf ehrenamtliches Engagement die Bedeutung von Partizipation im Sinne der Erweiterung für eine stärkere Mitwirkung auf der Basis der Freiwilligkeit. Erforderlich ist ein Diskurs über soziale Tugenden auf beiden Seiten.


Kommunen und Seniorenbüros

Die jeweiligen Lebensbedingungen durch Maßnahmen des Ausgleichs in eine Chancengleichheit zu bringen und diese nicht als Schicksal zu betrachten, wird bereits in Artikel 72 des Grundgesetzes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse thematisiert.

Mit diesem Anspruch, der in der Realität durch sehr differente regionale und wirtschaftliche Verhältnisse begrenzt wird, setzt sich auch der Altenbericht umfänglich auseinander. Folglich kommt die Kommission dem Bemühen den Begriff der Subsidiarität neu auszufüllen und die Gestaltungsmacht dessen wieder stärker auf den kleineren Ebenen, insbesondere den Kommunen anzusiedeln nach. Dafür müssen laut des Berichtes ein Abbau rechtlicher Hemmnisse, eine Erweiterung politischer Handlungsspielräume und die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen vollzogen werden.

Hiermit findet der Tätigkeitsradius der Seniorenbüros, die auf kommunaler Ebene aktiv sind, Berücksichtigung. Folglich können die Seniorenbüros im Spannungsfeld der Unterstützung von freiwilligem Engagement und der Förderung eines selbstbestimmten Älterwerdens wirksam agieren. Ziel der Arbeit der Seniorenbüros ist die gerechte Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen an der von Vielfältigkeit geprägten Gesellschaft.

Für die eigene Auseinandersetzung mit den oben beschriebenen Themenschwerpunkten steht Ihnen die BaS impulse Ausgabe 1/2017 als PDF zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie hier auf die bisher veröffentlichten Ausgaben des BaS impulse zugreifen.

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Der 10.05.2017 war ein veranstaltungsreicher Tag. In Neumünster ging es z.B. um die Aktivierung von Potentiale in Kommunen, beim DEKV um demenzsensible Krankenhäuser. In Heidelberg wurde auf einem Fachtag über den diesjährigen Altenbericht der Bundesregierung diskutiert.

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Dies war nicht die erste dieser Veranstaltungen. Eine ähnliche Fachtagung wurde - noch vor dem Erscheinen des Altenberichtes - in Neumünster oder - nach dem Erscheinen - in Berlin abgehalten.

Mehr zu dem diesjährigen und den vergangenen Altenberichten können Sie hier nachlesen, die Pressemitteilung des Bundeskabinetts und die Forderungen der BAGSO bezüglich des Altenberichtes haben wir ebenfalls veröffentlicht.

Am 10.05.2017 richtete nun die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) eine Fachtagung zum siebten Altenbericht aus. Auf der Homepage der BaS finden Sie ein paar optische Eindrücke, Programm, Begrüßung, Grußwort und eine dreiseitige Zusammenfassung des Fachtages.

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Dem Thema Queerness im Alter wurde lange wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei sind Fragen rund um diskriminierungsfreie Pflege sowie die Sensibilisierung für die besonderen Bedürfnisse älterer queerer Menschen von zentraler Bedeutung. Erstmals wurde im Neunten Altersbericht der Bundesregierung das Thema LSBTIQ* in den Vordergrund gerückt.

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Für die Altersberichte der Bundesregierung wählt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) üblicherweise ein Schwerpunktthema. Seit 1993 sollen die Berichte dazu dienen, die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sichtbar zu machen. Eine unabhängige Sachverständigenkommission trägt Erkenntnisse zu dem jeweiligen Thema zusammen und formuliert darauf aufbauend Forderungen an die Politik.

Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung wurde Anfang 2025 unter dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht. Darin wurde die Vielfalt der Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland aufgezeigt. Insbesondere ältere Menschen mit Migrationserfahrung sowie ältere LSBTIQ*-Personen wurden in den Fokus gerückt. Dass LSBTIQ* in diesem Altersbericht besonders berücksichtigt werden sollte, wurde bereits im Aktionsplan „Queer Leben“ der scheidenden Regierung festgehalten. Ob der Aktionsplan von der neuen Regierung von Union und SPD weitergeführt wird, ist bisher nicht bekannt.

Zur Lebensrealität älterer queere Menschen wird in dem Bericht betont, dass viele die Zeit der Strafverfolgung homosexueller Personen, der Pathologisierung queerer Lebensformen, der „menschenrechtsverletzenden Auswirkungen“ des Transsexuellengesetzes sowie der „gesellschaftlichen Ächtung und Stigmatisierung als prägend erlebt haben“. Menschen, die aufgrund ihrer Sexualität strafrechtlich verfolgt wurden, können Entschädigungsleistungen beantragen (weitere Informationen dazu auf der Webseite des LSVD+). Die Sachverständigenkommission fordert in dem Bericht, dass nicht verausgabte Mittel für ebensolche Entschädigungsleistungen „zur Förderung von LSBTIQ*-Selbstvertretungen, der Erinnerungskultur und einer diversitätssensiblen Altenhilfe“ genutzt werden sollen.

Das Nachwirken der rechtlichen Diskriminierung sowie weitere Diskriminierungserfahrungen in der Altenhilfe und -pflege hätten zu einem Misstrauen gegenüber solchen Strukturen geführt. Die Sachverständigenkommission fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer diversitätssensiblen Pflege und Altenhilfe. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Arbeit der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. (BISS) und des Dachverbandes Lesben und Alter e.V., die vom BMFSFJ projektbezogene Förderungen erhielten. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann erklärte zudem, dass beide Verbände im Bundesaltenplan finanziell abgesichert werden konnten, somit sei „die wichtige und wertvolle Arbeit der beiden Träger gesichert“.

Zum ersten Mal wurde in einem Altersbericht der Bundesregierung auch explizit auf trans* und inter* Personen eingegangen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei auch in Hinblick auf ältere LSBTIQ* Personen lobenswert, so die Kommission: „Es ist davon auszugehen, dass von der vereinfachten Möglichkeit den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, auch ältere Menschen Gebrauch machen werden, die aufgrund der bisher hohen Hürden davon abgesehen hatten.“

Zum Thema „Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Alter“ als Teil des Neunten Altersberichts der Bundesregierung gibt es am 12. Juni 2025 in Köln eine Veranstaltung. Weitere Informationen und der vollständige Bericht sowie eine Kurzfassung sind online aufrufbar.

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Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) hat im April einen Entwurf für ein Altenhilfestrukturgesetz vorgestellt. Damit soll die vage Grundlage kommunaler Altenhilfe aus § 71 SGB XII in Form eines Landesgesetzes zur Pflichtaufgabe konkretisiert werden. Dem Entwurf war ein intensiver Dialogprozess vorausgegangen.

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Ende vergangenen Jahres hatten wir schon einmal über § 71 SGB XII berichtet. Damals ging es um ein Rechtsgutachten, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben hatte. Die Norm sieht vor, dass älteren Menschen Altenhilfe gewährt werden soll. Das sind beispielsweise offene Treffs für Senior*innen, in denen sie sich mit anderen Menschen treffen, an Veranstaltungen teilnehmen oder kulturelle Bedürfnisse erfüllen können. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen kommen als Leistungen der Altenhilfe in Betracht.

Das BAGSO-Gutachten kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass sich aus § 71 SGB XII für Kommunen durchaus eine Pflicht zum Vorhalten eines gewissen Umfangs an Leistungen der Altenhilfe ableiten lässt. Allerdings ist der Paragraf recht vage formuliert und der örtliche Sozialhilfeträger hat ein weites Gestaltungsermessen, in welcher Form die Angebote fördern oder selbst vorhalten. Als erstes Bundesland soll Berlin die Vorschrift nun in einem Landesgesetz zur Pflichtaufgabe erklären – jedenfalls wenn es nach dem Landesseniorenrat geht.

Der LSBB hat am 17. April 2023 einen Entwurf vorgelegt, wie ein „Altenhilfestrukturgesetz“ aussehen könnte. Der über zwei Jahre stattgefundene Diskussions- und Erarbeitungsprozess wurde von Prof. Thomas Klie geleitet, der den Gesetzentwurf dem LSBB überreicht hatte. Thomas Klie ist Mitautor des 7. Altenberichts der Bundesregierung.

Der Gesetzesvorschlag trägt den Titel „Gutes Leben im Alter“. Mit diesem komme das Land „seinen Verpflichtungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII nach“, wie es im Entwurf heißt. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, im Ausführungsgesetz zum SGB XII einen neuen Paragrafen einzufügen, der älteren Menschen einen klaren Anspruch auf Leistungen nach § 71 SGB XII zugesteht. In dieser neuen Vorschrift sollen auch konkrete Leistungen genannt werden.

„Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Ziel verfolgt, die in § 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen“, so in der Zielsetzung des eingebrachten Entwurfs weiter. Der Einsatz für ein Altenhilfestrukturgesetz mache darüber hinaus das Thema bekannter. „Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik“, erklärt der LSBB. Auch die BAGSO unterstütze das Projekt.

Bislang war das Vorhaben bereits in den Richtlinien der rot-grün-roten Regierungspolitik aufgenommen worden und auch im kürzlich verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung (CDU und SPD) ist festgehalten, ein Altenhilfestrukturgesetz „im Dialog mit Seniorengruppen“ in dieser Legislaturperiode zu erarbeiten.

Den Entwurf des LSBB finden Sie hier.

Unter diesem Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des LSBB.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat wie zuletzt 2017 im Vorfeld zur Bundestagswahl Fragen an die im Bundestag vertretenen Parteien rund um die Themen Seniorenpolitik, Alterssicherung oder digitale Teilhabe formuliert.

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Am 26. September diesen Jahres steht wieder eine Bundestagswahl an, die über die neue Zusammensetzung des Parlaments in Berlin entscheidet.

Rund fünf Monate vorher hat die BAGSO als Interessenvertretung älterer Menschen zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden Fragen an die Parteien formuliert, die Aufschluss über seniorenpolitische Themen geben sollen und Senior*innen dabei im Sinne von „Wahlprüfsteinen“ bei der Entscheidungsfindung unterstützen können.

Untergliedert sind die Fragen in die acht Bereiche Seniorenpolitik, Rechte älterer Menschen, Alterssicherung, Freiwilliges Engagement und Partizipation, Gesundheit, Pflege, Wohnen und Wohnumfeld und Digitalisierung. Hier einige Beispiele aus verschiedenen Bereichen:

  • Inwieweit wird sich Ihre Partei im Sinne der Empfehlungen des Siebten Altenberichts der Bundesregierung für eine moderne, zukunftsfähige und verlässlich finanzierte Seniorenpolitik einsetzen und wie soll die Handlungsfähigkeit von Kommunen sichergestellt werden?
  • Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach einer UN-Altenrechtskonvention und wie setzt sie sich darüber hinaus dafür ein, die Menschenrechte Älterer weltweit zu stärken?
  • Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um Altersarmut zu bekämpfen?
  • Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die digitale Teilhabe sozial gerechter zu gestalten?

In ihrer Einleitung der Wahlprüfsteine weist die Bundesarbeitsgemeinschaft darauf hin, dass die Bundespolitik zwar nicht für alles allein verantwortlich sei, allerdings von großer Bedeutung.

„Wir setzen uns für ein aktives, selbstbestimmtes und gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein“, so die Beschreibung des eigenen Anliegens. Hier können Sie das gesamte Dokument der BAGSO herunterladen.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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