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„Auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Zukunftspakt Pflege« bereiten wir eine große Reform vor, die echte Entlastung schafft, Unterstützung im Wohnumfeld stärkt und den Zugang zu Leistungen vereinfacht“. Mit diesen Worten verkündet die Bundestagsfraktion der SPD unter dem Vorsitz von Matthias Miersch das Vorhaben einer fundamentalen Umstrukturierung des Pflegesystems, dessen Mechanismus von zahlreichen Expert*innen und Verbänden bereits seit Jahren kritisiert wird.

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So formulieren die Sozialdemokrat*innen in ihrem Beschlusspapier anlässlich der Jahresauftaktklausur vom 8. und 9. Januar  u.a. das Vorhaben, sich für die gesellschaftliche Inklusion aller Menschen – unabhängig von Pflegebedürftigkeit, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung – einzusetzen. Die Pflege hierzulande müsse niedrigschwelliger, gerechter und unbürokratischer gestaltet werden, ebenso solle die erwähnte Reform (pflegende) Angehörige mehr in den Fokus nehmen. Anpassungen des Pflege- und gesamten Gesundheitssystems sollten sich dabei stets an den Anliegen der Patient*innen orientieren.

Zudem unterstützt die Fraktion eine Zusammenführung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, damit Versicherte ersterer weniger Nachteile gegenüber Versicherten letzterer erfahren. Begründet wird dies mit dem Ziel einer solidarischeren Finanzierung und einer allgemeinen Stabilisierung des Systems. Aufgrund der ablehnenden Haltung der mitregierenden Union erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die SPD ihre Position zum jetzigen Zeitpunkt wird durchsetzen können.

Anders als die Union, welche durch weitere Sozialausgaben eine Schwächung der deutschen Wirtschaft befürchtet, lehnt die SPD Leistungskürzungen in der Pflege ab.  Miersch selbst warnt in Anbetracht fortbestehender Arbeitsgruppen, welche Lösungenentwürfe entwickeln sollen, vor vorschnellen Leistungskürzungen. So beruht auch das Beschlusspapier auf Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche bereits in mehreren Artikeln dieses Portals erwähnt wurde.

Die ersten Entwürfe der 13-köpfigen Kommission zu einer Pflegereform ab Jahresende wurden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Skepsis aufgenommen. Entsprechend der Positionierung seiner Fraktion stellt sich Merz gegen eine Gleichstellung von privat und gesetzlich versicherten Pflegepatient*innen und hält die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht für zukunftsfähig. 

Auch zahlreiche Pflegefachverbände zeigten sich enttäuscht, da konketere und effizientere Handlungsoptionen erwartet wurden. Die finanzielle Situation des deutschen Pflegesystems ist bereits jetzt prekär; es wird davon ausgegangen, dass mehreren Pflegekassen schon in Kürze keine Zahlungen mehr tätigen können. Da auch Kredite nur eine vorübergehende Lösung darstellen, sei zu befürchten, dass das System ohne eine Reform zu kollabieren droht.

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Die Zahl der Menschen in Deutschland, die auf Pflege angewiesen sind, hat sich in weniger als einem Jahrzehnt nahezu verdoppelt: Zwischen 2015 und 2023 stieg sie von 3,0 Millionen auf 5,7 Millionen Personen. Dies geht aus dem gerade vorgestellten Pflegereport 2025 der BARMER hervor. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung von 3,21 % auf 6,24 % erhöht. Diese Entwicklung sorge für steigenden Reformdruck auf das Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung.

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Demografie nur ein Teil der Erklärung

Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei der demografische Wandel nur ein kleiner Faktor für den starken Anstieg der Pflegebedürftigkeit: Laut BARMER-Analyse sind nur ca. 15 % des Zuwachses auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Stattdessen zeigt der Report, dass die Pflegereform von 2017, mit der Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt und der Pflegebedürftigkeitsbegriff erheblich erweitert wurde, eine zentrale Rolle spiele. Dadurch konnten mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, was den Zuwachs maßgeblich erkläre.

Mehr Pflegebedürftige bei fast allen Erkrankungen

Die BARMER-Analyse untersuchte die Verknüpfung von Pflegebedürftigkeit mit verschiedenen Krankheiten: Sowohl bei akuten als auch bei chronischen Erkrankungen ist der Anteil der Betroffenen, die zugleich pflegebedürftig sind, deutlich gestiegen. So hat sich zum Beispiel der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die an Krebs und Demenz erkrankt sind, in den letzten Jahren erheblich erhöht. Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Soziologischen Forschungsinstitut SOCIUM der Universität Bremen sieht darin ein Kennzeichen der grundlegenden Veränderungen bei Zugangsberechtigungen und Leistungsansprüchen.

Unterschiedliche Pflegeverläufe – Dauer der Pflege wächst

Der Report weist zudem auf Unterschiede in Pflegeverläufen hin: Menschen mit langsam verlaufenden Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson bleiben im Durchschnitt länger im Pflegesystem – teils mehrere Monate länger als andere Pflegebedürftige. Diese Verlängerung der Pflegezeiten verstärke die Belastung für das System zusätzlich, weil mehr Ressourcen über längere Zeiträume gebunden würden.

Finanzielle Belastung und Reformdruck steigen

Angesichts dieser Entwicklungen warnt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub, vor einer weiteren Überforderung der Pflegeversicherung. Die Aufwendungen stiegen stark an, und die aktuellen Maßnahmen – etwa eine Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,2 Prozentpunkte – reichten nicht aus, um künftige Lasten zu decken. Laut Expert*innen müsse die Politik Bund und Länder stärker in die Pflicht nehmen, etwa durch die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder durch die Entlastung bei Pflege-Investitionskosten und Ausbildungskosten.

Pflegepolitik vor großer Herausforderung

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wurde bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die noch in diesem Jahr Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorlegen soll. Der Report verdeutlicht, dass es ohne strukturelle Anpassungen und eine breitere Finanzierungsbasis schwierig sein werde, die Versorgung der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger dauerhaft sicherzustellen, ohne die Beitragszahler*innen weiter zu belasten.

Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Neben der finanziellen und politischen Dimension beleuchtet der Pflegereport auch die realen Lebensverläufe Betroffener: Die steigende Anzahl von Pflegebedürftigen, die länger und intensiver Unterstützung benötigen, zeige die Notwendigkeit eines umfassenden Pflege- und Versorgungssystems, das sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige stützt.

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Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), spricht sich dafür aus, die 131-Euro-Haushaltshilfe im Pflegegrad 1 nicht mehr pauschal zu gewähren. Stattdessen solle im Rahmen der Begutachtung individuell entschieden werden, ob und welche Form der Haushaltshilfe im Einzelfall sinnvoll ist. Ziel sei es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten.

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Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen.

Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspaket Pflege“ plant, noch dieses Jahr konkrete Eckpunkte für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Das kündigte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), beim Pflegeforum der AOK Bayern an. Ziel sei ein modernes, effizienteres und stärker auf Selbstbestimmung ausgerichtetes Pflegesystem, das trotz demografischer Herausforderungen finanziell stabil bleibe. Zusätzliche Ausgaben, die nicht auf den demografischen Wandel zurückzuführen sind, soll es kaum geben – die Belastung der Beitragszahler*innen dürfe nicht weiter steigen.

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Kernpunkte der Reform sind

  • Bedarfsorientierte Pflegeleistungen,
  • mehr Entscheidungsfreiheit und Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige,
  • Fokus auf Pflege in der häuslichen Umgebung.

Zudem sollen lokale Angebote, Nachbarschaftshilfen und Modelle für Regionen mit wenigen Pflegeangeboten gestärkt werden. Prävention soll dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern und das System langfristig zu entlasten.

Erste Aussagen der Arbeitsgruppe Mitte Oktober 2025 bestärken die oben genannten Punkte:

Hamburgs Sozialsenatorin betont die Bedeutung der ambulanten Pflege, damit Menschen möglichst lange zu Hause leben können. Angehörige sollen stärker unterstützt werden, um Pflege, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Zudem fordert sie eine faire Finanzierung, bei der Leistungsstarke mehr beitragen und Pflegebedürftige finanziell entlastet werden.

NRW-Minister Laumann sieht die Notwendigkeit, das komplizierte Leistungsrecht der Pflegeversicherung zu vereinfachen und Lösungen für kurzfristige Pflege-Notfälle zu schaffen. Er betont ebenfalls die Bedeutung der häuslichen Pflege, da der Großteil der Versorgung zu Hause stattfindet.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Arbeitsgruppe betrifft die Digitalisierung: Sie soll Pflegekräfte und Angehörige entlasten, etwa durch digitale Informationsplattformen, effizientere Dokumentation und technische Assistenzsysteme. Hürden wie strenge Datenschutzauflagen müssten jedoch abgebaut werden. Fachleute betonen, dass digitale Lösungen helfen könnten, Zeit zu sparen und Pflegepersonal sinnvoller einzusetzen – nicht zuletzt, indem unnötige Routinearbeiten vermieden werden.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Eckpunkte zur Pflegereform vorgestellt. Sie will die Pflegegrade beibehalten, beim Pflegegrad 1 aber den Fokus stärker auf Prävention und bessere fachliche Begleitung legen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Leistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und die finanziellen Mittel effizienter genutzt werden müssten. Für 2026 rechnet sie mit einem Defizit von rund zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, lehnt jedoch eine Beitragserhöhung ab.

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Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen.

Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht.

Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden.

Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen.

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.

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Am 12. Mai 2025 findet jährlich der Internationalen Tag der Pflegenden statt, um die Arbeit von Pflegenden zu würdigen und auf Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen. Dieses Jahr wurde zu diesem Anlass eine Petition für eine umfassende Pflegereform im Bundestag eingereicht.

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Unter dem Motto „Mach dich stark für Pflege“ wurde die Petition von Organisationen initiiert, die sich für gute Pflege einsetzen. Darunter gehören der AWO Bundesverband; der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.; der Paritätische Gesamtverband sowie die Diakonie Deutschland.

Die Petition wurde mit 143.000 Unterschriften im Bundestag vorgelegt. Damit soll die Regierung aufgefordert werden, in ihrer angekündigten Pflegereform Maßnahmen zu ergreifen, um pflegende Angehörige abzusichern, pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser zu unterstützen und die Finanzierung von Pflege besser abzusichern.

Kritisiert wurde, dass die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nicht bei der Übergabe vor Ort war. Zum Tag der Internationalen Tag der Pflegenden sprach sich Warken dennoch für besser Arbeitsbedingungen und mehr Kompetenzen für Pflegekräfte aus.

Ebenfalls in der Kritik stehen angekündigte Einsparungen im Gesundheitssystem, in der Pflege und Altersversorgung. Gesundheit scheine in der aktuellen Legislaturperiode nicht priorisiert zu werden.

Lisa Thelen vom Verband der pflegenden Angehörigen betont die Verantwortung der Politik: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – sie darf nicht länger stillschweigend auf Familien, vor allem auf Frauen, abgewälzt werden“ (Deutsches Ärzteblatt).

Im Juli 2025 traf sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) erstmals, um Maßnahmen zu besprechen (mehr Informationen zu dem Treffen in einem früheren Artikel). Konkrete Ideen wurden dabei noch nicht öffentlich gemacht.

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Unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ traf sich am 07.07.2025 erstmalig die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), um sich über konkrete Maßnahmen im Pflegebereich zu einigen. Durch die alternde Gesellschaft droht das System bereits jetzt zu überlasten, weshalb sich die zuständigen Ministerinnen Karin Prien (CDU), Nina Warken (CDU) und Judith Gerlach (CSU) sowie Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich diesbezüglich berieten.

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Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen.

Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen.

Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen.

Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird.

Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche.

Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.

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