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Nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch ausgebildete Pflegefachkräfte stoßen im Umgang mit Patient*innen manchmal auf Situationen, die Hilflosigkeit, Scham oder Überforderung auslösen können. Erschwerte Herausforderungen ergeben sich zum Teil auch aus den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. In solchen Momenten können verständlich aufbereitete Informationen und praktische Handlungsempfehlungen Orientierung geben und Sicherheit im Pflegealltag vermitteln.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet kostenlose, online verfügbare Übersichten zu verschiedenen Themenfeldern der Pflege an. Die zwölf Ratgeber und neun Kurzratgeber Ratgeber im PDF-Format wurden auf Grundlage eines Methodenstandards entwickelt, in den die Expertise verschiedener Professionen eingeflossen ist. So soll sichergestellt werden, dass die Inhalte sowohl wissenschaftlich fundiert als auch leicht verständlich und praxisnah sind. Laut ZQP richten sie sich an alle Personen, die für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verantwortlich sind, und können sowohl im privaten als auch im professionellen Pflegekontext genutzt werden.

Die Ratgeber befassen sich mit häufig auftretenden Fragen und Herausforderungen im Pflegealltag. Behandelt werden unter anderem Themen wie Körper- und Mundpflege, Ernährung und Scham. Darüber hinaus geben sie Hinweise zum Umgang mit Pflegehilfsmitteln sowie zur Medikamenteneinnahme. Ziel ist es, Pflegende zu sensibilisieren, Berührungsängste abzubauen und praxisnahe Informationen rund um die Pflege bereitzustellen.

Das ZQP wurde im Jahr 2009 vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegründet. Es handelt sich um eine in Berlin ansässige, unabhängige, gemeinnützige und operativ tätige Fachstiftung. Die Mitarbeitenden des ZQP bringen Expertise aus verschiedenen Fachrichtungen ein und verfolgen das Ziel, Pflegenden Hinweise und Empfehlungen für eine möglichst gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen sowohl das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen als auch die körperliche und psychische Entlastung der Pflegenden gestärkt werden.

Neben den Ratgebern veröffentlicht das ZQP auch Studien, Artikel und Videos zu pflegerelevanten Themen. Auf diese Weise wird insbesondere pflegenden Angehörigen ein niedrigschwelliger Zugang zu fundierten Informationen ermöglicht. Auf der Webseite des ZQP können Ratgeber, Magazine, Flyer und Poster zu verschiedenen Praxisthemen kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden. Zudem lassen sich über die Beratungsdatenbank innerhalb weniger Sekunden wohnortnahe Beratungsstellen zum Thema Pflege finden.

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Bei Pflegestützpunkten handelt es sich um niedrigschwellige Beratungsstellen, die kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Gemäß § 7c SGB XI sind die Länder verpflichtet, Pflegestützpunkte einzurichten. Finanziert werden diese durch die Kranken- und Pflegekassen sowie durch kommunale Träger. Für eine Beratung müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein.

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Pflegestützpunkte werden insbesondere von Menschen genutzt, die Fragen zum Thema Pflege haben, weil sie beispielsweise Angehörige versorgen oder selbst pflegebedürftig sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit können sie den individuellen Unterstützungsbedarf ermitteln und Angehörigen geeignete Vorgehensweisen aufzeigen. Auch wer sich mit der Bürokratie, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergeht, überfordert oder orientierungslos fühlt, kann sich von den Berater*innen – oftmals ausgebildeten Pflegefachkräften – vor Ort unterstützen lassen. Ebenso geben die Mitarbeitenden Auskunft bei der Suche nach einem Pflegeheim oder Pflegedienst sowie zur Beantragung eines Pflegegrades.

Die Berater*innen verfügen über umfassende Kenntnisse der lokalen Angebote und Institutionen und können Ratsuchende bei Bedarf an diese vermitteln. Auch Fragen zur Selbstfürsorge pflegender Angehöriger können Anlass für den Besuch eines Pflegestützpunktes sein.

Aktuell gibt es in Deutschland etwa 700 Pflegestützpunkte. Der Sozialverband VdK Deutschland bemängelt, dass mittlerweile zwar fast jedes Bundesland über Pflegestützpunkte verfügt, diese jedoch ungleich über das Bundesgebiet verteilt sind. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Länder selbst entscheiden können, wo und wie viele Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Besonders deutlich zeigt sich dies in Bayern, wo es regional große Unterschiede gibt. Vor allem ländlich geprägte Regionen, in denen die Versorgungsstrukturen ohnehin Lücken aufweisen, verfügen häufig über zu wenige Pflegestützpunkte.

„Der VdK fordert, dass die Pflege zu einer Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge wird“, heißt es in einer Stellungnahme vom 06. Juli. Auf diese Weise soll der Zugang zu Pflegestützpunkten allen Menschen unabhängig vom Wohnort ermöglicht werden.

Den Ihrem Wohnort nächstgelegenen Pflegestützpunkt können Sie auf der Website des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) durch die Eingabe Ihrer Adresse oder Postleitzahl ermitteln. Anschließend erhalten Sie eine Übersicht über sämtliche Pflegestützpunkte in Ihrer Region, einschließlich ihrer Kontaktdaten und Leistungen.

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Die klare Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause durch Angehörige versorgt. Diese Entscheidung wird durch die Familien nicht immer freiwillig getroffen, da die Unterbringung in einem Pflegeheim immer teurer wird und damit die finanziellen Möglichkeiten von immer mehr Menschen übersteigt.

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Der Mitte Juli veröffentlichte Report Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienst Bund führt zahlreiche quantitative Daten zur gegenwärtigen Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland auf. Auffallend ist dabei, dass sich die Anzahl der Personen mit Anspruch auf Pflegeleistungen innerhalb von weniger als zehn Jahren verdoppelt hat und nun bei rund 6 Millionen liegt. Schätzungen des Statistischen Bundesamts gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten 30 Jahre mehr als 1,5 Millionen weitere Personen pflegebedürftig werden.

Besonders die Zunahme der Pflegebedürftigkeit unter jüngeren Personen sticht hervor. Diese liegt in der Gruppe der unter 70-Jährigen bei über 150 Prozent. Der Anstieg lässt sich unter anderem durch die Pflegereform 2017 erklären, durch die die Beantragung eines Pflegegrades insbesondere im Falle psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen niedrigschwelliger geworden ist. Noch deutlicher zeigt sich dieser Trend bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen: Waren es im Jahr 2015 kaum mehr als 50.000, gelten aktuell rund 190.000 Minderjährige als pflegebedürftig.

Pflegegrad 2 ist mit rund einem Drittel der nach häuslichen Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst vergebenen Pflegegrade der am häufigsten vergebene Pflegegrad. Zudem konnte ermittelt werden, dass die meisten Menschen mit etwa 85 Jahren erstmals pflegebedürftig werden. Dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer, wobei gut 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland weiblich sind.

Nur etwas mehr als ein Zehntel aller Pflegebedürftigen lebt in einer stationären Pflegeeinrichtung, während etwa 85 Prozent in den eigenen vier Wänden wohnen. Besonders Frauen leben häufig allein, was sich darauf zurückführen lässt, dass ihre (männlichen) Ehepartner im Durchschnitt älter sind und eine geringere Lebenserwartung haben. Die häusliche Versorgung alleinlebender Personen nimmt Angehörige aufgrund des intensiven Abhängigkeitsverhältnisses besonders stark in die Verantwortung.

Obwohl die gegenwärtigen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen insbesondere durch die Union befürwortet werden, setzt sich die CSU verstärkt für eine Entlastung pflegender Angehöriger ein. Anlässlich dessen fanden bereits Gespräche zwischen Alexander Hoffmann, Vorsitzendem der CSU-Landesgruppe, und der Deutschen Presse-Agentur statt. Hoffmann sprach dabei von dem Ziel, die Entlastung der Pflegekassen mit der Unterstützung pflegender Angehöriger miteinander zu vereinbaren. Konkrete Angaben zu möglichen Maßnahmen sind bislang jedoch nicht bekannt.

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Durch den Fachkräftemangel fehlen gegenwärtig zehntausende Pflegekräfte in Seniorenheimen, Krankenhäusern, Rehakliniken und ähnlichen Einrichtungen. Die Ausbildung im Pflegebereich soll in Deutschland daher attraktiver, niedrigschwelliger und einheitlicher gestaltet werden, weshalb die zuständige elfköpfige Fachkommission am 30. Juni einen ersten Entwurf für die angekündigte Pflegefachassistenzausbildung vorlegte.

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Erste Überlegungen zur Erneuerung der Strukturen in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz wurden bereits im vorletzten Jahr seitens der Ampelregierung geäußert, verbunden mit dem Ziel eines Starts im Jahr 2027. Im vergangenen Jahr wurde der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen. Langfristiges Ziel ist es, mehr Interessent*innen für den Pflegeberuf zu gewinnen, um Lücken in der Personalabdeckung zu schließen und die Bürokratie zu reduzieren.

Der an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelte Entwurf umfasst sowohl einen Rahmenlehrplan als auch einen Rahmenausbildungsplan. Darin sind Inhalte, Strukturen, Regelungen, Rechte und Pflichten festgehalten, welche die geplante Pflegefachassistenzausbildung charakterisieren sollen. Diese sind nicht bindend; die Länder können jedoch Anpassungen vornehmen.

Laut einer Ministeriumssprecherin bietet der Ausbildungsplan Anregungen für (verpflichtende) Praxiseinsätze und Übungsaufgaben, um den Auszubildenden möglichst viele Kompetenzen zu vermitteln, die im Pflegeberuf von entscheidender Bedeutung sind. Die Dauer der Ausbildung wird mit 1,5 Jahren angegeben, sie lässt sich im Falle beruflicher Vorerfahrung allerdings verkürzen.

Die Pflegefachassistenzausbildung soll den bisherigen bundesweiten Flickenteppich vergleichbarer Ausbildungen ersetzen. Darüber hinaus soll es Absolvent*innen möglich sein, in jeder beliebigen Pflegeeinrichtung tätig zu sein und mehr Aufgaben als bislang übernehmen zu können, um diese je nach Bedarf gemeinsam mit Pflegefachpersonen wahrzunehmen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) befürworten die Flexibilität und Niedrigschwelligkeit des Modells und erhoffen sich eine langfristige Stabilisierung der seit Jahren angespannten Pflegesituation.

Im vergangenen Jahr entschieden sich knapp 64.000 Personen in Deutschland für eine Ausbildung zur Pflegefachkraft, was einem Plus im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Einen ähnlichen Anstieg verzeichnet auch das Pflegestudium, das 2025 von rund 1.800 Menschen begonnen wurde. An diese Entwicklung soll die Pflegefachassistenzausbildung anknüpfen – nicht zuletzt durch eine höhere Vergütung.

Das BMBFSFJ und das BMG werden die Vorschläge der Fachkommission innerhalb der nächsten Monate prüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Entwurf mit dem Pflegefachassistenzgesetz vereinbar ist, bevor die Pflegefachassistenzausbildung voraussichtlich am 1. Januar 2027 startet.

Die Pflegefachassistenzausbildung ist nicht mit Advanced Practice Nursing (APN) zu verwechseln. Dabei handelt es sich um Pflegefachpersonen mit erweiterten Befugnissen, unter anderem in der medizinischen Versorgung chronisch kranker Patient*innen. Darüber hinaus sollen sie eine Vermittlerrolle zwischen verschiedenen Akteur*innen im Gesundheits- und Pflegebereich übernehmen, um nicht notwendige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz formuliert werden, das das genaue Profil der APN definiert. Gespräche zwischen Nina Warken und einem Expert*innenstab laufen bereits.

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Ältere Menschen aus der LSBTIQ* Community blicken häufig auf einen langen Kampf um Selbstbestimmung, Sichtbarkeit und gesellschaftliche Anerkennung zurück. Viele von ihnen haben Diskriminierung und Ausgrenzung erlebt und sind bis heute nicht geoutet. Umso wichtiger ist es, ihre individuellen Lebensrealitäten auch dann mitzudenken, wenn sie pflegerische Unterstützung benötigen oder in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Der 9. Altersbericht der Bundesregierung empfiehlt deshalb unter anderem eine diversitätssensible Gestaltung von Angeboten und Leistungen der Altenhilfe.

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Die Bundesinteressensvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. bietet aktuell einen kostenfreien digitalen Fortbildungskurs zum Thema LSBTIQ* in der Pflege an. Ziel ist es, für die Lebenswelten von LSBTIQ* Personen und Menschen mit HIV zu sensibilisieren. Das Angebot richtet sich an Pflegekräfte, Ausbilder*innen, Auszubildende in der Pflege sowie weitere Multiplikator*innen im Pflegebereich.

Der E-Learning-Kurs behandelt Themen wie die Geschichte der LSBTIQ* Community, wichtige Begrifflichkeiten sowie Diskriminierungserfahrungen. Die Inhalte werden unter anderem durch Videos, Biografiearbeit, Erfahrungsberichte und praxisnahe Beispiele vermittelt.

Ziel des Kurses ist es, Pflegekräfte und andere Fachpersonen dabei zu unterstützen, eine biografieorientierte und diversitätssensible Pflegepraxis umzusetzen. Gleichzeitig soll er Auszubildende bei der Vermittlung von Lehrinhalten zu LSBTIQ* und Menschen mit HIV unterstützen. Die curriculare Einheit CE 09 („Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen“) des Pflegeberufegesetzes bietet hierfür den fachlichen Rahmen. Gefördert wird das Angebot durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Der Kurs gliedert sich in zwei große Themenbereiche. Im ersten Teil steht die Vermittlung von Grundlagenwissen und Begrifflichkeiten im Vordergrund. Im zweiten Teil werden darauf aufbauend Methoden vorgestellt und erprobt, die später im Pflegealltag, im Unterricht oder in Schulungen eingesetzt werden können.

Für die Bearbeitung des gesamten Lernmaterials sollten etwa acht Stunden eingeplant werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat sowie acht Fortbildungspunkte für die „Registrierung beruflich Pflegender“. Der Kurs kann jederzeit begonnen werden. Weitere Informationen sowie den Link zur Teilnahme finden Sie hier.

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Können oder wollen Angehörige pflegebedürftiger Menschen deren Versorgung nicht selbst übernehmen, werden häufig Pflegedienste hinzugezogen. Diese beschäftigen Fachkräfte, deren zentrale Aufgabe darin besteht, Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld zu betreuen und zu versorgen. Damit stellen sie eine Alternative zum Pflegeheim dar und ermöglichen es vielen Menschen, länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Bei der Inanspruchnahme von Pflegediensten kann es jedoch auch zu Missverständnissen, Problemen und Mängeln in der Versorgung kommen.

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Die Verbraucherzentrale beschäftigt sich derzeit mit möglichen strukturellen Problemen in der ambulanten Pflege und sammelt deshalb Berichte über negative Erfahrungen mit Pflegediensten. Die Erfahrungen von Betroffenen können dazu beitragen, Schwachstellen in der ambulanten Pflege sichtbar zu machen und den Schutz Pflegebedürftiger langfristig zu stärken. Über ein niedrigschwelliges Online-Formular können verschiedene Beschwerden direkt an die Verbraucherzentrale übermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei und auf Wunsch anonym.

Gemeldet werden können unter anderem Probleme mit Kündigungsfristen, fehlerhafte Abrechnungen, Abtretungserklärungen oder Schwierigkeiten in der Kommunikation. Auch negative Erfahrungen mit Drittanbietern können geschildert werden, wenn diese unmittelbar in die Organisation der Pflegedienste eingebunden sind. Darüber hinaus können Beschwerden über Leistungen eingereicht werden, die gegen den Willen der Betroffenen erbracht wurden. Für die Schilderung der Erfahrungen steht ein Freitextfeld zur Verfügung.

Wie die Verbraucherzentrale betont, können Vertragsinhalte von Pflegediensten mitunter zum Nachteil Pflegebedürftiger ausfallen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass kurzfristige Kündigungen möglich sind oder Leistungen und Kosten nicht ausreichend transparent dargestellt werden. Darüber hinaus sind Fälle bekannt geworden, in denen Pflegebedürftige Verträge oder Zusatzangebote abgeschlossen haben, die sich später als Kostenfalle erwiesen.

Viele Betroffene sprechen Probleme nicht offen gegenüber ihrem Pflegedienst an, weil sie befürchten, dadurch Nachteile bei der Versorgung zu erfahren. Die Verbraucherzentrale möchte deshalb mithilfe der Erfahrungsberichte für mehr Transparenz sorgen, mögliche Missstände sichtbar machen und dazu beitragen, dass Pflegebedürftige faire und verlässliche Leistungen erhalten.

Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Wahl eines Pflegedienstes zu unterstützen, hat die Verbraucherzentrale zudem einen Leitfaden zusammengestellt.

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Die häusliche Pflege ist das mit Abstand am weitesten verbreitete Pflegemodell in Deutschland. Schätzungsweise werden hierzulande knapp fünf Millionen Menschen in den eigenen vier Wänden versorgt – in vielen Fällen durch Angehörige.

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Pflegende Angehörige stehen dabei oft vor der Herausforderung, die Pflege mit Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen zu vereinbaren. Nicht selten investieren sie täglich oder wöchentlich erhebliche körperliche, mentale und zeitliche Ressourcen in die Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder. Die eigenen Bedürfnisse treten dabei häufig in den Hintergrund, was langfristig zu Stress, Erschöpfung und Überlastung führen kann.

Der Impulstag am 20. Juni im nordrhein-westfälischen Siegburg (rund zehn Kilometer südöstlich von Köln) widmet sich deshalb der Selbstfürsorge und Regeneration pflegender Angehöriger. Die Veranstaltung richtet sich an Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, und soll neben dem gegenseitigen Austausch auch dabei unterstützen, persönliche Grenzen wahrzunehmen und chronischer Überlastung vorzubeugen. Veranstalter ist der Interessenverband wir pflegen NRW e.V., der den kostenlosen Impulstag als eine „wohlverdiente Pause vom Pflegealltag“ beschreibt.

Im digital verfügbaren Flyer finden sich alle wichtigen Informationen zur Veranstaltung sowie das vollständige Programm. Dort wird betont, dass der Impulstag dazu anregen soll, die eigenen Bedürfnisse bewusster wahrzunehmen und Ideen für einen entlastenderen Umgang mit Belastungen im Pflegealltag zu entwickeln. Im Vordergrund stehen dabei Selbstreflexion und neue Impulse für die persönliche Stressregulation.

Zu Beginn erhalten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich den Themen des Impulstags individuell anzunähern und Fragen einzubringen. So kann herausgefunden werden, welche Inhalte für die eigene Situation besonders relevant sind. Im weiteren Verlauf finden zwei jeweils gut einstündige Workshop-Runden statt. Dabei stehen die vier Themenbereiche Ressourcenstärkung, Regeneration, Bewegung und Ernährung im Mittelpunkt. Für die Verpflegung während einer Mittags- und Kaffeepause ist gesorgt.

Datum, Zeit und Ort der Veranstaltung:

Samstag, 20. Juni 2026, von 10 bis 16 Uhr
Katholisch-Soziales Institut (KSI)
Bergstraße 26
53721 Siegburg

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Kinder großzuziehen ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Sorge vor wirtschaftlichen Belastungen gehört zu den häufigsten Gründen, weshalb sich Frauen in Deutschland gegen eigene Kinder entscheiden. Dies zeigen Ergebnisse einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Umfrage von Statista. Gleichzeitig werden viele pflegebedürftige Menschen im Alter von ihren Angehörigen unterstützt oder gepflegt – häufig von den eigenen Kindern.

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Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung diskutiert die Bundesregierung derzeit über eine mögliche Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge für kinderlose Personen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen müssten kinderlose Versicherte ab einem Alter von 23 Jahren künftig einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Damit läge ihr Beitrag deutlich über dem von Versicherten mit Kindern, deren Beitragssatz sich je nach Kinderzahl auf bis zu 3,6 Prozent beläuft. Der Beitragszuschlag für Kinderlose würde demnach auf 0,7 Prozent steigen. Nach Schätzungen des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) könnten die Pflegekassen dadurch Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro erzielen.

Angestoßen wurde der Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Er ist Teil mehrerer Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern möchte. Die geplanten Änderungen sollen in die umfassende Pflegereform einfließen, deren Gesetzentwurf für Anfang Juli erwartet wird.

Die Pläne stoßen jedoch nicht überall auf Zustimmung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert insbesondere die stärkere Belastung kinderloser Versicherter. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warnt davor, dass diese Personengruppe unverhältnismäßig belastet werde, ohne dass dadurch die grundlegenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung gelöst würden. Statt zusätzlicher Beiträge fordert sie Maßnahmen zur Senkung der Eigenanteile, um Pflege langfristig bezahlbar zu halten.

Kritisch gesehen wird zudem die vorgesehene Altersgrenze von 23 Jahren. Frauen bekommen in Deutschland ihr erstes Kind durchschnittlich erst mit Ende zwanzig, Männer werden häufig noch später erstmals Vater. Gleichzeitig befinden sich viele Menschen in diesem Alter noch in Ausbildung, Studium oder den ersten Berufsjahren und verfügen oftmals über vergleichsweise geringe Einkommen.

Die geplante Pflegereform wird insgesamt kontrovers diskutiert. Zahlreiche Verbände bewerten einzelne Maßnahmen als sozial unausgewogen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflegeleistungen und die Eigenanteile von Pflegebedürftigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden kann, bleibt daher eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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Um den Sozialstaat zu entlasten und die Finanzierbarkeit der Pflege langfristig zu sichern, wurden in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Vorschläge diskutiert. Ein weiterer, nicht unumstrittener Ansatz stammt vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Albert Stegemann.

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Die Idee des 50-Jährigen folgt dem Grundgedanken mehrerer Vorschläge aus den Reihen der Union, Pflegebedürftige und Angehörige stärker an den Kosten zu beteiligen. Stegemann spricht sich dafür aus, Kinder von Pflegebedürftigen stärker an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Seit 2020 ist dies gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur dann erforderlich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Kinder mindestens 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze soll nach Stegemanns Vorstellungen deutlich gesenkt werden. Mit dieser Maßnahme könne ein weiterer Anstieg der Beiträge verhindert werden. Die bestehende Regelung bezeichnete er dagegen als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“.

Zudem plädiert Stegemann dafür, selbst genutztes Wohneigentum stärker in die Finanzierung der Pflege einzubeziehen und gleichzeitig die Beteiligung der Sozialämter an den Kosten zu reduzieren. Er begründet dies mit einer aus seiner Sicht rückläufigen Verantwortung innerhalb von Familien und verweist auf andere Länder, in denen die Finanzierung von Pflegeleistungen durch Angehörige bereits stärker verbreitet sei. Dies gelte beispielsweise für mehrere südeuropäische und asiatische Staaten.

Wie zahlreiche andere Vorschläge zur Pflegereform aus den Reihen der Union stößt auch Stegemanns Vorstoß auf Kritik. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz zeigt sich alarmiert, spricht von „Existenzängsten“ unter Pflegebedürftigen und wirft der CDU/CSU-Fraktion vor, die Vorlage der Pflegereform immer weiter hinauszuzögern. Auch der Sozialverband VdK Deutschland warnt davor, dass viele Pflegebedürftige und ihre Familien bereits heute große Schwierigkeiten hätten, die Kosten eines Pflegeheimplatzes zu tragen. Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kinder würde diese Belastung weiter erhöhen.

Unter den im Bundestag vertretenen Parteien lehnen insbesondere die SPD und das BSW den Vorschlag ab. Sie sehen darin eine unverhältnismäßige Belastung vieler Familien und sprechen sich gegen eine stärkere Heranziehung selbst genutzten Wohneigentums zur Finanzierung von Pflegekosten aus. Das Vertrauen der Bürger*innen in die Politik dürfe nicht weiter belastet werden.

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Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein immer weniger stationäre Pflegeplätze. Obwohl der demografische Wandel einen zunehmenden Bedarf vermuten lässt, sank die Anzahl innerhalb der letzten drei Jahre um etwa 300 Plätze (auf gegenwärtig rund 38.500). Der Rückgang lässt sich insbesondere in den Landkreisen Segeberg, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde verorten. In Lübeck und Schleswig-Flensburg hingegen ist die Anzahl der Plätze angestiegen.

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Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, die landesweite Pflege weitestgehend zu ignorieren. Zugleich weist Birte Pauls, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, auf die zum Teil verzweifelte Lage ganzer Familien hin, welche bei der Suche nach einem Pflegeplatz für ihre Angehörigen wiederholt keinen Erfolg hätten.

Um ein genaueres Bild über die Lage der Bevölkerung bezüglich der Pflege in Schleswig-Holstein zu erhalten, hat die AOK eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Land ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im Umgang mit dem Pflegesystem gibt.

40 Prozent der Befragten vergaben für den Umgang die Note 6 (ungenügend), weitere 26 Prozent die Note 5 (mangelhaft). Außerdem gaben 85 Prozent der Befragten an, Angst vor finanziellen Lasten zu haben, welche häufig bereits jetzt nicht mehr zu stemmen seien. Jeweils knapp die Hälfte benannte die Sorge, im eigenen Pflegefall keinen stationären Platz zu finden und Angehörigen zur Last zu fallen. Lokale Angebote im Bereich der Pflege (hierzu zählen neben Pflegeheimen auch ambulante Dienste, Tagespflege und Beratungsstellen) wurden in der Umfrage ebenfalls häufig als unzureichend bewertet. Zufrieden hiermit war nur ein knappes Drittel der Befragten.

Anfang des Jahres stieg der Kosteneigenanteil für einen stationären Pflegeplatz in Schleswig-Holstein auf über 3.000 Euro, womit er sich innerhalb der vergangenen acht Jahre verdoppelt hat. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die gestiegenen Personalkosten, welche in Schleswig-Holstein inzwischen überwiegend an Tariflöhne gekoppelt sind. Mit der durchschnittlichen Rente in Schleswig-Holstein von knapp unter 1.700 Euro kann ein Heimplatz demnach häufig nicht annähernd finanziert werden.

Verglichen mit anderen Bundesländern bewegen sich die Pflegekosten in Schleswig-Holstein dennoch auf einem eher moderaten Niveau. Am höchsten sind diese in Bremen, wo ein Platz monatlich im Schnitt 3.637 Euro kostet. Darauf folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit nur geringfügig niedrigeren Kosten. Am geringsten fallen die Kosten mit 2.720 Euro in Sachsen-Anhalt aus.

Neben Forderungen an die Bundesregierung, Pflege zukunftssicher und finanziell stabil zu gestalten, wird auch nach spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Lösungen gesucht. Ein Vorschlag seitens des Sozialverbands VdK Nord zielt darauf ab, die Investitionskosten (Einrichtungen, Ausstattung, Instandhaltung) vom Land tragen zu lassen, was den Eigenanteil um etwa ein Sechstel senken könnte.

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