Große Änderungen der Pflegefachassistenzausbildung ab 2027
7. Oktober 2024Weiterlesen Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein. Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen. Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien: Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen. Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können. Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist. Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen. Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten. Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden. Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.Hintergrund
Gesetzesentwurf
Kritik