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In vielen Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden Maßnahmen zur Digitalisierung bislang nur zögerlich umgesetzt. Als Gründe gelten unter anderem strenge Datenschutzvorgaben, bürokratische Hürden sowie eine verbreitete Skepsis auf Seiten vieler Arbeitgeber*innen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karin Staffler (CSU), plädierte im vergangenen Herbst im Rahmen des Pflegeforums der AOK Bayern für schnellere und umfassendere Fortschritte bei der Digitalisierung in der Pflege. Sie erklärte, eine modernere, digital unterstützte Pflege könne langfristig mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen.

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Der Einsatz digitaler Hilfsmittel in Pflegeeinrichtungen könne nach Einschätzung Stafflers Pflegefachkräfte körperlich, mental und zeitlich entlasten. Digitale Systeme seien demnach in der Lage, Aufgaben zu übernehmen, die bislang noch manuell erledigt würden. So ließen sich etwa Vital und Körperfunktionen von Patient*innen mithilfe entsprechender Technologien überwachen. Zudem könne eine stärkere Digitalisierung eine effizientere und schnellere Pflegedokumentation ermöglichen, wodurch mehr Zeit für die direkte Versorgung zur Verfügung stünde.

Auch Patient*innen und deren Angehörige könnten von einer verbesserten digitalen Ausstattung profitieren. Über Apps oder vergleichbare Programme ließen sich Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen schneller und übersichtlicher abrufen. Voraussetzung sei jedoch, Angehörige für diese Neuerungen zu sensibilisieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sicherzustellen. Nach aktuellen Erhebungen äußert sich knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung skeptisch gegenüber digitalen Neuerungen im Gesundheitswesen, wobei ältere Menschen im Durchschnitt kritischer eingestellt sind als jüngere. Besonders groß ist die Ablehnung beim Einsatz von Robotik in der Pflege, der laut einer Umfrage des Unternehmens Deutsche Glasfaser von über 60 Prozent der Befragten abgelehnt wird.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung wurde im vergangenen Jahr mit der Einführung der elektronischen Patientenakte vollzogen. Diese würde im Oktober 2025 um weitere verpflichtende Angaben ergänzt, darunter Informationen zur Medikation sowie zur körperlichen Verfassung der Versicherten. Ziel ist es, den Umgang mit Arzneimitteln sicherer und transparenter zu gestalten. Mit den Erweiterungen könnte die elektronische Patientenakte nun weiter an Bedeutung gewinnen.

Zwar wird die Digitalisierung im Zukunftspakt Pflege als eines der zentralen Handlungsfelder benannt, auf das die Pflegekommission einen besonderen Fokus legt, dennoch stößt das Reformvorhaben auf Kritik. Pflegeverbände bemängeln, die angekündigten Maßnahmen seien zu unkonkret und wenig verbindlich, um Pflegebedürftige, Fachkräfte und Angehörige spürbar zu entlasten.

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Nach einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) im schleswig-holsteinischen Landtag hat die Landesregierung am 20. Januar 2026 zu präventiven Maßnahmen gegen soziale Isolation Stellung bezogen. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Zusammenhang von Pflegeinfrastruktur, Versorgungssicherheit und Einsamkeit im höheren Lebensalter.

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Am Beispiel des Kreises Nordfriesland beschreibt die Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der pflegerischen Versorgung. Dieses basiert auf mehreren ineinandergreifenden Elementen, die die Pflege bedürfnisorientierter und zugänglicher gestalten sollen. Dazu zählt unter anderem das Projekt „RollV - Rollender Beratungs- und Gesundheitskiosk für die ländliche Region“, eine mobile Anlaufstelle mit ärztlichen, sozialen und beratenden Angeboten. Ergänzend wurde der Pflegebedarfsplan des Kreises neu ausgerichtet und legt künftig einen stärkeren Fokus auf die ambulante Versorgung. Der Plan soll für einen Zeitraum von vier Jahren gelten.

Darüber hinaus befasste sich die Kreisverwaltung mit Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der Pflege. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt inzwischen vor. Ergänzt wird dies durch die geplante Einrichtung eines Pflegedialogs, der den beteiligten Institutionen und Akteur*innen einen regelmäßigen fachlichen Austausch ermöglichen soll.

Zwischen November 2024 und November 2025 fanden mehrere Gespräche zwischen Land und Kreis statt, die sich insbesondere auf den Praxistransfer der Maßnahmen konzentrierten. Die inhaltlichen Rahmenbedingungen waren zuvor durch den Landespflegeausschuss geprüft und bestätigt worden.

Auch der sogenannte Präventive Hausbesuch wurde im Zuge der Anfrage thematisiert. Dieses Instrument richtet sich insbesondere an ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Die Landesregierung weist jedoch auf erhebliche rechtliche und finanzielle Hürden bei der Umsetzung hin. Eine Finanzierung müsste über die Soziale Pflegeversicherung erfolgen, was derzeit aufgrund fehlender Mittel nicht realistisch erscheint. Entsprechend kann das Konzept bislang nur in einzelnen Pilotprojekten realisiert werden. Dennoch signalisiert das Land Unterstützung für kommunale Initiativen in diesem Bereich.

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Die Kosten für die stationäre Pflege in Deutschland steigen weiter deutlich an und belasten Pflegebedürftige sowie ihre Familien stark. Laut einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) mussten Bewohner*innen zum 1. Januar 2026 im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts durchschnittlich 3.245 € pro Monat aus eigener Tasche zahlen, Mitte 2025 waren es noch 3.108 €. Dies bedeutet einen Anstieg von rund 137 € innerhalb eines halben Jahres und von ca. 261 € seit Anfang 2025.

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Warum die Kosten steigen

Ein Großteil der Belastung entfällt auf den sogenannten Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung, der im Bundesdurchschnitt bei 1.982 € pro Monat liegt und im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist. Neben dem Pflegeanteil schlagen zusätzliche Posten wie Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten der Einrichtungen sowie Umlagen für Aus‑ und Weiterbildung von Personal zu Buche. Diese Aufwendungen müssen von den Pflegebedürftigen überwiegend selbst getragen werden, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten übernimmt.

Regionale Unterschiede sind erheblich

Die finanzielle Belastung variiert stark je nach Bundesland: Die höchsten durchschnittlichen Eigenanteile im ersten Jahr werden in Bremen (3.637 €) und im Saarland (3.601 €) gemessen, während in Sachsen‑Anhalt (2.720 €), Mecklenburg‑Vorpommern und Niedersachsen (jeweils 2.903 €) vergleichsweise geringere Beträge anfallen.

Entlastungszuschläge und Reformdruck

Seit 2022 gelten gestaffelte Entlastungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer im Heim ansteigen (z. B. 15 % im ersten Jahr, bis zu 75 % ab dem vierten Jahr), doch auch mit diesen Nachlässen bleibt die finanzielle Belastung hoch und wächst weiter. Im vierten Aufenthaltsjahr liegen die durchschnittlichen Eigenanteile trotz Zuschlägen bei mehr als 2.000 € monatlich.

Angesichts dieser Entwicklung wächst der Druck auf die Politik: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, noch in diesem Jahr eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung anzugehen, die eine Stabilisierung der Beiträge und spürbare Entlastungen für Betroffene bringen soll. Ein Teil der Diskussionen dreht sich zudem um die Frage, inwiefern Investitions‑ und Ausbildungskosten künftig stärker vom Staat statt von den Pflegebedürftigen getragen werden sollten.

Hintergrund und Ausblick

Die steigenden Eigenanteile sind nicht nur ein individuelles Problem für Betroffene und ihre Angehörigen, sondern schlagen sich zunehmend auch in den Haushalten der Kommunen nieder, wenn Sozialhilfe zur Finanzierung der Pflegekosten in Anspruch genommen werden muss. Expert*innen warnen, dass ohne tiefgreifende Reformen die Pflege im Alter für viele Menschen zum Armutsrisiko werden könnte.

Zur Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) gelangen sie hier.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, eine mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern genau zu untersuchen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte sie, dass Berichte über Missbrauch ernst genommen werden müssten und es „an der Zeit sei, Bilanz zu ziehen“, ob das Instrument in seiner jetzigen Form funktioniere.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, eine mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern genau zu untersuchen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte sie, dass Berichte über Missbrauch ernst genommen werden müssten und es „an der Zeit sei, Bilanz zu ziehen“, ob das Instrument in seiner jetzigen Form funktioniere.

Das Pflegebudget war 2020 eingeführt worden, um mehr Pflegepersonal in Kliniken zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Warken erklärte, dass dieses Ziel in Teilen erreicht worden sei, es jedoch Hinweise gebe, dass nicht alle über das Budget finanzierten Kräfte in der direkten Versorgung von Patient*innen tätig seien.

Der Verband der Betriebskrankenkassen, die AOK und die Ersatzkassen hatten zuvor kritisiert, dass Kosten und Mitarbeiter*innenzahlen zwar gestiegen seien, sich die Situation am Bett der Patient*innen jedoch nicht spürbar verbessert habe. Insbesondere wurde angeführt, dass Krankenhäuser Pflegepersonal für andere Aufgaben umschulen, um diese über das Budget abrechnen zu können.

Warken forderte eine präzise Definition dessen, was „Pflege am Bett“ bedeutet und kündigte eine gründliche Überprüfung des Instruments an. Gleichzeitig solle geklärt werden, ob das Pflegebudget in seiner aktuellen Form weiterhin finanzierbar ist oder angepasst werden muss.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies Vorwürfe pauschalen Missbrauchs zurück und forderte sachliche Diskussionen über die Finanzierung und Regulierung. DKG‑Vorstand Gerald Gaß betonte, dass Probleme nicht grundsätzlich am System, sondern an fehlenden klaren Kriterien für die Personalbemessung lägen.

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßte die Prüfung und forderte zugleich eine grundlegende Reform des Pflegebudgets, um Fehlanreize zu vermeiden und effizientere Anreize für den Einsatz von Personal zu schaffen. Hintergrund ist, dass das Pflegebudget nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung finanziert wird und mehr Pflegepersonal unabhängiger von klassischen Fallpauschalen ermöglichen soll. Seit seiner Einführung sind die Zahlen der Pflegekräfte pro Behandlungstag gestiegen, die tatsächliche Versorgungsqualität der Patient*innen wird jedoch kontrovers bewertet.

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Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder zu Hause bei Verwandten und Freund*innen. Zwar werden dadurch die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gespart, allerdings fallen dabei oftmals hohe Ausgaben an, um die Wohnung pflegegerecht bzw. barrierefrei zu gestalten. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige hoffen daher auf finanzielle Entlastung und Unterstützung von staatlicher Seite. In einem Video des Sozialverband VdK klärt Sozialrechtsexpertin Kim Blum über Rechte und Pflichten diesbezüglich auf.

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Allgemeines

Grundsätzlich gilt, dass allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad gemäß §40 Abs. 4 SGB IX finanzielle Mittel aus den Pflegekassen zum Wohnungsumbau zwecks Barrierefreiheit zustehen. Seit vergangenem Jahr liegt die Höchstgrenze dafür bei 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt. Dabei werden nur konkrete bauliche Maßnahmen, die die Anpassung der Wohnung an sich betreffen (z.B. die Umgestaltung von Möbeln, Türen, Treppen usw.), finanziert, während reine Pflegemittel davon ausgenommen sind. Diese werden von den Pflegekassen separat übernommen, sodass Angehörige auch hierfür nicht selbst aufkommen müssen.

Antragsstellung

Um die Zuschüsse zum Wohnungsumbau zu erhalten, ist ein Kostenvorschlag an die Pflegekasse zu übermitteln. Der Antrag muss dabei als formloses Anschreiben mitgeschickt werden, in welchem bereits eine Begründung bzw. ein Ziel für die Antragsstellung formuliert sein sollte: Entweder die einfachere und effizientere Gestaltung der Pflege oder die Förderung der Selbstständigkeit. Gegebenenfalls kann auch ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit unterstreichen. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, berät diese sich mit dem medizinischen Dienst, um zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei empfiehlt Blum, den Wohnungsumbau erst zu beginnen, nachdem die Pflegekasse zugestimmt hat. Andernfalls müssen alle Rechnungen, welche die baulichen Maßnahmen betreffen, nachgereicht werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten und vermeidbarer Bürokratie führen kann.

Grenzen der Regelung

Im Antrag muss ersichtlich sein, dass sich der geplante Umbau zur Barrierefreiheit im Sinne der pflegebedürftigen Person ausschließlich auf ihren eigenen festen Wohnsitz bezieht. Für Wohnungen von Dritten sowie für Pflege- und Seniorenheime darf die von der Pflegekasse bereitgestellte finanzielle Maßnahme nicht eingesetzt werden. Lebt die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung, muss zudem eine schriftliche Zustimmung der Vermieter*in eingeholt werden. Zudem wird der Zuschuss von maximal 4.180 Euro nur dann neu ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person nach der ersten Auszahlung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder des Wechsels auf einen höheren Pflegegrad auf weitere bauliche Maßnahmen angewiesen ist und dies zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorauszusehen gewesen war.

Beratungsmöglichkeiten

Teilweise bieten kommunale Vertreter*innen Beratungen zu pflegegerechtem Wohnungsumbau inklusive Antragsstellung an. Weitere Anlaufstelle sind die vielerorts in Deutschland verfügbaren Pflegestützpunkte und es ist auch möglich, sich von Mitarbeiter*innen des Sozialverbands VdK Deutschland beraten zu lassen.

Zu dem Video mit Kim Blum gelangen Sie hier.

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Die jüngsten Erfahrungen mit dem großflächigen Stromausfall im Südwesten Berlins haben erneut die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen gezeigt, besonders in Pflegeeinrichtungen. Patientenschutzorganisationen und Expert*innen sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Bewohner*innen vor künftigen Krisen besser zu schützen.

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Anfang Januar wurde ein Brandanschlag auf Teile der Berliner Stromversorgung verübt, wodurch zehntausende Haushalte und zahlreiche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser und Pflegeheime, über mehrere Tage ohne stabile Stromversorgung auskommen mussten. Die Folgen waren gravierend: Neben ausgefallener Heizung führte der Stromausfall zum Stillstand zentraler Sicherheitssysteme wie Zimmernotrufen, Aufzügen und anderen lebenswichtigen technischen Anlagen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine gesetzliche Nachrüstung: Demnach sollen alle rund 16.000 Pflegeheime in Deutschland künftig verpflichtet werden, eine Notstromversorgung für mindestens 24 Stunden vorzuhalten, ähnlich wie es bereits für Krankenhäuser der Fall ist. Nur so, so der Patientenschützer Eugen Brysch, könnten kritische Versorgungsfunktionen auch bei länger andauernden Ausfällen gewährleistet werden.

Brysch kritisiert scharf, dass Pflegeeinrichtungen aktuell schlechter geschützt seien als Krankenhäuser. Er fordert, Bund und Länder müssten ihre Verantwortung wahrnehmen und Pflegeheime bei der Krisenresilienz gleichstellen. Dazu gehöre auch ein milliardenschwerer Krisenresilienz-Fonds, der den Ausbau der Infrastruktur in stationären Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt. Zudem solle ein Untersuchungsausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus die Ursachen und das Management des Stromausfalls klären.

Fachleute betonen, dass ein Stromausfall für Pflegeheime weitreichende Konsequenzen haben kann. Ohne gesetzlich verankerte Vorgaben für Notstromanlagen oder regelmäßige Prüf- und Wartungszyklen stehen viele Einrichtungen im Krisenfall vor organisatorischen und logistischen Herausforderungen, im Extremfall sogar vor einer teilweisen Evakuierung der Heime.

Die Debatte zeigt: Kritische Versorgungsinfrastrukturen müssen auch für Pflegeeinrichtungen neu gedacht werden, um gesundheitliche Versorgung, Sicherheit und Lebensqualität für ältere und pflegebedürftige Menschen selbst in Krisenzeiten zu gewährleisten.

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Viele Senior*innen und Menschen mit Behinderung sehen dem kommenden Jahr mit gemischten Gefühlen entgegen. So zeigt eine von Aktion Mensch durchgeführte Befragung eine verbreitete Verunsicherung. Auch wenn sich die Umfrage nicht ausschließlich an ältere Menschen richtete, lassen sich die Ergebnisse gerade für diese Gruppe deutlich zuspitzen, denn gesundheitliche, soziale und finanzielle Herausforderungen verdichten sich im Alter häufig.

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An erster Stelle stehen in der Umfrage die Sorgen um medizinische Versorgung und Pflege. Für Senior*innen und Menschen mit Behinderung sind stabile Strukturen in diesem Bereich keine abstrakte politische Frage, sondern eine Voraussetzung für den Alltag. In diesem Kontext verstärken Diskussionen über steigende Beiträge, Pflegemangel und Reformen im Gesundheitswesen die Befürchtung, dass Unterstützung künftig schwerer erreichbar oder teurer werden könnte.

Steigende Kosten treffen Senior*innen und Menschen mit Behinderung dabei besonders hart, da ihr finanzieller Spielraum oft begrenzt ist. Wer auf Rente oder Sozialleistungen angewiesen ist und zugleich Kosten für Hilfsmittel, Medikamente oder Assistenz tragen muss, spürt zusätzliche Belastungen unmittelbar. Die Angst vor sozialem Abstieg oder finanzieller Überforderung ist entsprechend groß.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Wohnen im Alter. Bezahlbare, barrierefreie Wohnungen sind rar, obwohl sie entscheidend dafür sind, möglichst lange selbstständig leben zu können. Für viele Betroffene ist die Wohnsituation daher eng mit der Frage verbunden, ob sie auf institutionelle Betreuung angewiesen sein werden.

Über all dem steht das Gefühl, politisch kaum gehört zu werden. Ein Großteil der Befragten empfindet die eigene Lebensrealität als unzureichend vertreten. So zeichnen die Ergebnisse insgesamt ein Bild von wachsender Unsicherheit. Für viele Menschen ist der Blick nach vorn weniger von Zuversicht als von der Frage geprägt, ob Pflege, soziale Absicherung und Teilhabe auch künftig verlässlich gewährleistet sein werden.

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„Auf Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Zukunftspakt Pflege« bereiten wir eine große Reform vor, die echte Entlastung schafft, Unterstützung im Wohnumfeld stärkt und den Zugang zu Leistungen vereinfacht“. Mit diesen Worten verkündet die Bundestagsfraktion der SPD unter dem Vorsitz von Matthias Miersch das Vorhaben einer fundamentalen Umstrukturierung des Pflegesystems, dessen Mechanismus von zahlreichen Expert*innen und Verbänden bereits seit Jahren kritisiert wird.

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So formulieren die Sozialdemokrat*innen in ihrem Beschlusspapier anlässlich der Jahresauftaktklausur vom 8. und 9. Januar  u.a. das Vorhaben, sich für die gesellschaftliche Inklusion aller Menschen – unabhängig von Pflegebedürftigkeit, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung – einzusetzen. Die Pflege hierzulande müsse niedrigschwelliger, gerechter und unbürokratischer gestaltet werden, ebenso solle die erwähnte Reform (pflegende) Angehörige mehr in den Fokus nehmen. Anpassungen des Pflege- und gesamten Gesundheitssystems sollten sich dabei stets an den Anliegen der Patient*innen orientieren.

Zudem unterstützt die Fraktion eine Zusammenführung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung, damit Versicherte ersterer weniger Nachteile gegenüber Versicherten letzterer erfahren. Begründet wird dies mit dem Ziel einer solidarischeren Finanzierung und einer allgemeinen Stabilisierung des Systems. Aufgrund der ablehnenden Haltung der mitregierenden Union erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass die SPD ihre Position zum jetzigen Zeitpunkt wird durchsetzen können.

Anders als die Union, welche durch weitere Sozialausgaben eine Schwächung der deutschen Wirtschaft befürchtet, lehnt die SPD Leistungskürzungen in der Pflege ab.  Miersch selbst warnt in Anbetracht fortbestehender Arbeitsgruppen, welche Lösungenentwürfe entwickeln sollen, vor vorschnellen Leistungskürzungen. So beruht auch das Beschlusspapier auf Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche bereits in mehreren Artikeln dieses Portals erwähnt wurde.

Die ersten Entwürfe der 13-köpfigen Kommission zu einer Pflegereform ab Jahresende wurden von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Skepsis aufgenommen. Entsprechend der Positionierung seiner Fraktion stellt sich Merz gegen eine Gleichstellung von privat und gesetzlich versicherten Pflegepatient*innen und hält die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht für zukunftsfähig. 

Auch zahlreiche Pflegefachverbände zeigten sich enttäuscht, da konketere und effizientere Handlungsoptionen erwartet wurden. Die finanzielle Situation des deutschen Pflegesystems ist bereits jetzt prekär; es wird davon ausgegangen, dass mehreren Pflegekassen schon in Kürze keine Zahlungen mehr tätigen können. Da auch Kredite nur eine vorübergehende Lösung darstellen, sei zu befürchten, dass das System ohne eine Reform zu kollabieren droht.

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Die Zahl der Menschen in Deutschland, die auf Pflege angewiesen sind, hat sich in weniger als einem Jahrzehnt nahezu verdoppelt: Zwischen 2015 und 2023 stieg sie von 3,0 Millionen auf 5,7 Millionen Personen. Dies geht aus dem gerade vorgestellten Pflegereport 2025 der BARMER hervor. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung von 3,21 % auf 6,24 % erhöht. Diese Entwicklung sorge für steigenden Reformdruck auf das Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung.

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Demografie nur ein Teil der Erklärung

Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei der demografische Wandel nur ein kleiner Faktor für den starken Anstieg der Pflegebedürftigkeit: Laut BARMER-Analyse sind nur ca. 15 % des Zuwachses auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Stattdessen zeigt der Report, dass die Pflegereform von 2017, mit der Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt und der Pflegebedürftigkeitsbegriff erheblich erweitert wurde, eine zentrale Rolle spiele. Dadurch konnten mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, was den Zuwachs maßgeblich erkläre.

Mehr Pflegebedürftige bei fast allen Erkrankungen

Die BARMER-Analyse untersuchte die Verknüpfung von Pflegebedürftigkeit mit verschiedenen Krankheiten: Sowohl bei akuten als auch bei chronischen Erkrankungen ist der Anteil der Betroffenen, die zugleich pflegebedürftig sind, deutlich gestiegen. So hat sich zum Beispiel der Anteil pflegebedürftiger Menschen, die an Krebs und Demenz erkrankt sind, in den letzten Jahren erheblich erhöht. Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang vom Soziologischen Forschungsinstitut SOCIUM der Universität Bremen sieht darin ein Kennzeichen der grundlegenden Veränderungen bei Zugangsberechtigungen und Leistungsansprüchen.

Unterschiedliche Pflegeverläufe – Dauer der Pflege wächst

Der Report weist zudem auf Unterschiede in Pflegeverläufen hin: Menschen mit langsam verlaufenden Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson bleiben im Durchschnitt länger im Pflegesystem – teils mehrere Monate länger als andere Pflegebedürftige. Diese Verlängerung der Pflegezeiten verstärke die Belastung für das System zusätzlich, weil mehr Ressourcen über längere Zeiträume gebunden würden.

Finanzielle Belastung und Reformdruck steigen

Angesichts dieser Entwicklungen warnt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub, vor einer weiteren Überforderung der Pflegeversicherung. Die Aufwendungen stiegen stark an, und die aktuellen Maßnahmen – etwa eine Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,2 Prozentpunkte – reichten nicht aus, um künftige Lasten zu decken. Laut Expert*innen müsse die Politik Bund und Länder stärker in die Pflicht nehmen, etwa durch die Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder durch die Entlastung bei Pflege-Investitionskosten und Ausbildungskosten.

Pflegepolitik vor großer Herausforderung

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wurde bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die noch in diesem Jahr Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorlegen soll. Der Report verdeutlicht, dass es ohne strukturelle Anpassungen und eine breitere Finanzierungsbasis schwierig sein werde, die Versorgung der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger dauerhaft sicherzustellen, ohne die Beitragszahler*innen weiter zu belasten.

Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Neben der finanziellen und politischen Dimension beleuchtet der Pflegereport auch die realen Lebensverläufe Betroffener: Die steigende Anzahl von Pflegebedürftigen, die länger und intensiver Unterstützung benötigen, zeige die Notwendigkeit eines umfassenden Pflege- und Versorgungssystems, das sowohl professionelle Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige stützt.

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Der Sozialverband VdK Deutschland spricht sich für die Einrichtung eigenständiger Pflegeämter in den Kommunen aus, um die pflegerische Versorgung in Deutschland grundlegend zu verbessern. Hintergrund sind die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen, der zunehmende Fachkräftemangel und die Erfahrung vieler Betroffener, sich im bestehenden Pflegesystem nur schwer zurechtzufinden. Nach Auffassung des Verbandes ist die Pflege derzeit zu stark zersplittert organisiert: Zuständigkeiten sind zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und Leistungserbringern aufgeteilt, ohne klare Steuerung und Verantwortung. Die Folge sind regionale Unterschiede, Versorgungslücken und ein hoher bürokratischer Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige.

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Der Vorschlag: Pflegeämter auf kommunaler Ebene

Um diese strukturellen Probleme zu beheben, schlägt der VdK vor, Pflegeämter als feste Anlaufstellen in den Kommunen einzurichten. Diese sollen Beratung, Koordination und Bedarfsplanung bündeln und Pflegeangebote vor Ort besser miteinander vernetzen. Kommunen kennen nach Ansicht des Verbandes die soziale Lage und den konkreten Pflegebedarf ihrer Bevölkerung besonders gut und könnten deshalb gezielter reagieren als übergeordnete Ebenen. Wenn bestehende Angebote nicht ausreichen, sollen Kommunen auch selbst tätig werden dürfen, etwa durch die Gründung kommunaler Pflegedienste oder ergänzender Unterstützungsangebote.

Chancen: Mehr Übersicht und bessere Versorgung vor Ort

Zu den zentralen Chancen kommunaler Pflegeämter zählt eine bessere Steuerung der Pflege auf lokaler Ebene. Versorgungslücken könnten frühzeitig erkannt und geschlossen werden, insbesondere in ländlichen Regionen. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entstünde ein klarer Ansprechpartner, der Orientierung bietet und den Weg durch das komplexe Pflegesystem erleichtert. Pflege würde stärker als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge verstanden und weniger dem Zufall regionaler Marktstrukturen überlassen. Der VdK verweist in diesem Zusammenhang auf Dänemark, wo Pflege weitgehend kommunal organisiert ist und als vergleichsweise gut zugänglich gilt.

Risiken: Finanzierung und neue Ungleichheiten

Gleichzeitig birgt der Vorschlag auch Risiken. Eine zentrale Herausforderung ist die Finanzierung, da viele Kommunen bereits heute unter finanziellem Druck stehen. Ohne eine vollständige und dauerhafte Finanzierung durch Bund und Länder könnten Pflegeämter zu einer zusätzlichen Belastung werden, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern. Zudem besteht die Gefahr, dass regionale Unterschiede zunehmen, wenn finanzstarke Kommunen bessere Pflegeangebote aufbauen können als strukturschwache. Kritiker*innen warnen außerdem vor zusätzlicher Bürokratie und möglichen Konflikten mit bestehenden Akteuren wie Pflegekassen oder freien Trägern, falls Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind.

Voraussetzungen für den Erfolg

Der VdK betont daher, dass Pflege zu einer verbindlichen Pflichtaufgabe der Kommunen werden müsse. Bund und Länder seien gefordert, die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, etwa über den kommunalen Finanzausgleich. Gleichzeitig soll die Rolle der Pflegekassen als Kostenträger individueller Leistungen erhalten bleiben. Nur mit klaren Zuständigkeiten und ausreichenden Ressourcen könnten Pflegeämter einen echten Mehrwert für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schaffen.

Einordnung: Strukturreform statt Einzelmaßnahmen

Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband auch die aktuelle Pflegereformdebatte. Die bisherigen Vorschläge griffen zu kurz, da sie sich zu sehr auf Einzelmaßnahmen konzentrierten und die grundlegenden strukturellen Probleme des Pflegesystems nicht lösten. Kommunale Pflegeämter werden daher als möglicher Baustein einer umfassenden Reform verstanden, die Pflege übersichtlicher, gerechter und langfristig tragfähig machen soll.


Mehr zur Einrichtung eigenständiger Pflegeämter aus Perspektive des Sozialverbandes können Sie hier nachlesen.

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