Logo DISW

Suchergebnis

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 07.07.2017 zugestimmt. Inhalte und Literaturhinweise zum Gesetz können diesen Beiträgen entnommen werden.

Weiterlesen

Die durch den Bundesrat vorgenommen Änderungen können Sie auf dieser Seite nachlesen. Die Staatssekretär/innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Bundesministerium für Gesundheit begrüßen laut einer Pressemitteilung den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Es soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt stehen.

Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek: „Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.“

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe: „Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen und den weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden.“

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Der Berufsanschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand solle so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren gehen.

Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.

Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben soll so genug Zeit bleiben, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.

Schließen


Die Fraktionen des schleswig-holsteinischen Landtages haben Vorschläge zu schriftlichen Anhörungen im Sozialausschuss unterbreitet. Die Anhörungen werden sich auf auf die geplante Zusammenlegung der Berufe Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege beziehen.

Weiterlesen

Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nachhören.

In dem Dokument des Landtages können Sie eine Auflistung der vorgeschlagenen Anzuhörenden und die jeweils vorschlagende Fraktion einsehen.

Schließen


In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

Weiterlesen

Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

Schließen


Auch 2019 findet wieder der führende deutsche Pflegekongress statt. Vom 14.03. bis zum 16.03.2019 wird beim „Deutschen Pflegetag“ mit Vorträgen, Podiumsdiskussion und ähnlichem über die Zukunft der Pflege diskutiert.

Weiterlesen

Der Deutsche Pflegetag gehört mit jährlich über 8.000 Gästen zu den bedeutendsten Pflegekongressen in Deutschland. Auch in diesem Jahr werden wieder zahlreiche Veranstaltungen über drei Tage angeboten. Diskutiert werden unter anderem die Themen Weiterentwicklung der Pflege, Umsetzung der Pflegeberufereform oder die Konzertierte Aktion Pflege. Das vollständige Programm des Kongresses finden Sie hier.

Schirmherr des Deutschen Pflegetages 2019 mit dem Motto „Gepflegt in die Zukunft – JETZT“ ist Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, schrieb Minister Jens Spahn in einem Grußwort: „Können wir darauf vertrauen, ‚gepflegt in die Zukunft‘ zu gehen? Das Motto des 6. Deutschen Pflegetages bietet genau ein Jahr nach dem Amtsantritt der Bundesregierung Gelegenheit für eine Zwischenbilanz“.

Die Fachveranstaltung richtet sich nicht nur an in der Pflege tätige Menschen, auch Pflegeinteressierte sind herzlich eingeladen. Tickets kosten allerdings bis zu 220€ für 3 Tage (abhängig von Personenzahl und Tagen). Organisiert wird der jährlich stattfindende Kongress von dem Deutschen Pflegerat e.V. und der Schlüterschen Verlagsgesellschaft.

Schließen


Wir berichteten schon häufiger über das Pflegeberufegesetz, das die Ausbildung in Pflegeberufen in den nächsten Jahren reformieren soll. In diesem Beitrag geht es um den aktuellen Stand der Umsetzung im Land Schleswig-Holstein.

Weiterlesen

Das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG), welches das Pflegeberufegesetz beinhaltet, wurde im Sommer vergangenen Jahres im Bund verabschiedet. Beabsichtigt wird damit, die Ausbildungen in den Bereichen Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammenzuführen. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung des Schulgelds. Künftig ist eine einheitlich geplante, angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen.

Da das Gesetz schon am 01. Januar 2020, in Teilen bereits 2019, in Kraft treten soll, haben die Länder mit den Vorbereitungen für eine gelingende Umsetzung begonnen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 22.06.2018 einen Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung vorgelegt.

Schwerpunkt der Planung auf Landesebene ist die Finanzierung der Ausbildung. Dafür wurde ein Ausgleichsfond in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft und dem Forum Pflege geschaffen. Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages am 06.06.2018 sei der „öffentliche Startschuss der Pflegeberufereform in S-H“ gewesen.

In dem Bericht geht es auch um weitere Kooperationen. Dazu habe es bereits regelmäßige Treffen von Trägern und Schulen mit dem Sozialministerium gegeben. Auch über die Landesgrenze hinaus wird zusammengearbeitet, unter anderem mit weiteren norddeutschen Ländern.

Außerdem plant das Land Schleswig-Holstein eine Imagekampagne für die Pflegeberufe, wie es im aktuellen Koalitionsvertrag heißt. Dafür liegt jedoch noch keine genaue Konzeptionierung vor, wie aus einer Anfrage von Birte Pauls (SPD) zu entnehmen ist.

Mit der Ausbildungsreform erhofft man sich, durch eine attraktivere Ausbildung mehr Menschen für die Pflegeberufe begeistern zu können und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Wie das Ärzteblatt berichtet, können sich aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen jedoch nur rund ein Fünftel der Pflegebeschäftigten vorstellen, bis zur Rente in dem Bereich weiterzuarbeiten. Fraglich bleibt daher, ob eine Reform der Ausbildung und eine Imagekampagne ohne grundlegende Aufwertung der Berufe genügen werden, um den Berufszweig wieder attraktiver zu machen.

Schließen


Aus aktuellen Anlass widmet sich die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen dem Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes, welches im März zum ersten Mal im Bundestag beraten wurde. Dem Entwurf ging eine jahrelange Diskussion über die Zusammenfassung der Pflegeberufe voraus. Diesmal sind in den Literaturempfehlungen nicht nur wissenschaftliche Texte, sondern auch Stellungnahmen von Verbänden aufgelistet.

Weiterlesen

Zunächst zahlreiche Dokumente, die Sie online abrufen können:

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege (Hrsg.): Generalistik jetzt! Unterlagen für die Pressekonferenz vom 25.2.2016.

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Hrsg.): 2016 beginnt nicht gut für die Altenpflege" - bpa zur heutigen Kabinettsentscheidung zum Pflegeberufsgesetz. Pressemitteilung vom 13.1.2016.

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Hrsg.): Ministerin Steffens: Bund setzt pflegerische Versorgung in NRW aufs Spiel. Pressemitteilung vom 19.1.2016.

Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und Kassenärztliche Bundesvereinigung. (Hrsg.): Pflegeberufsgesetz: Opposition und Ärzte fordern Moratorium. Pressemitteilung vom 10.2.2016.

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Ergebnisbericht: Forschungsgutachten zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes. Stand: Oktober 2013.

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Pflegeberufsgesetz. Stand 2016.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (Hrsg.): Generalistische Ausbildung in der Pflege. Stand: 2014.

Deutscher Bundestag (Hrsg.): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG). Drucksache 18/7823 vom 9.3.2016.

Deutscher Pflegerat (Hrsg.): Reform der Pflegeberufe nicht fahrlässig gefährden. Der Deutsche Pflegerat steht zur generalistischen Pflegeausbildung. Pressemitteilung vom 12.2.2016.

Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen (Hrsg.): Bundesrat mahnt Verschiebung der Generalistik an. Pressemitteilung vom 28.2.2016.

Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen (Hrsg.): Moratorium: Zwischenbilanz der Initiatorin. Stand: 1.3.2016.

Dielmann / Gembus / Pommier / Wehrheim / Verdi (Hrsg.) (2016): Ausbildungsreport Pflegeberufe 2015.

Finanzen.de (Hrsg.): Pflegeberufegesetz: Einmalige Chance oder katastrophale Entwicklung? Nachrichten vom 25.2.2016.

Kapellmann Rechtsanwälte: Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Pflegeberufegesetzes. Stand: 18.2.2016.

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Alter, Pflege: Ministerin Steffens: Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Springer Medizin Verlag (Hrsg.): Ausbildung in der Pflege. Grüne pochen auf mehr Zeit für Reform. Pressemitteilung vom 10.2.2016.

Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk (Hrsg.): Ministerin Steffens: Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Rechtsdepesche (Hrsg.): Geplantes Pflegeberufsgesetz: Deutscher Pflegerat lehnt Moratorium ab. Pressemitteilung 16.2.2016.

Vincentz Network (Hrsg.): Generalistik. Die Kommunalen erneuern Kritik am Pflegeberufegesetz. Pressemitteilung vom 17.12.2015.

Vincentz Network (Hrsg.): Zusammenlegung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen. Steffens: Pflegeberufegesetz in Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Wallet: Die Pflegenden stehen hinter der Reform. Stuttgarter Nachrichten vom 24.2.2016.


Nun die Monografien und Sammelwerke:

Becker (2006): Empirische Begründung, theoretische Fundierung und praktische Umsetzung der "dualisierten" Ausbildungen für Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.

Becker / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (1995): Integrierte Ausbildung von Altenpflegerinnen und Erzieherinnen. Qualifikationskonzept und Ausbildungsrahmenplan eines Modells.

Becker (2006): Die Materialien zur Ausbildung. Ausbildungsrahmenpläne, Rahmenlehrpläne, Lernsituationen und Erläuterungen zur praktischen Ausbildung der "dualisierten" Ausbildungen für Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.

Becker / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (Hrsg.) (2002): Gesundheits- und Sozialberufe - wissen wir genug, um über berufliche Reformen reden zu können?

Becker / Meifort (2002): Gesundheitsberufe: Alles "Pflege" - oder was? Personenbezogene Dienstleistungsberufe - Qualifikationsentwicklungen, Strukturveränderungen, Paradigmenwechsel.

Görres (2006): Pflegeausbildung von morgen - Zukunftslösungen heute. Das Modellprojekt "Integrierte Pflegeausbildung in Bremen" im Diskurs - wissenschaftliche Beiträge und praktische Erfahrungen.

Kühn-Hempe / Thiel (2013): Die generalistische Pflegeausbildung in Modulen. Berufspädagogische Überlegungen.

Oppenländer (2009): Aspekte der gegenwärtigen Pflegeausbildung.


Folgende Beiträge finden sich in Jacobs (2016): Schwerpunkt: Die Pflegenden im Fokus:

Igl: Rechtsfragen der Kooperation und Koordination der Berufe im Kontext der Langzeitpflege, S. 229-243.

Kälble / Pundt: Pflege und Pflegebildung im Wandel - der Pflegeberuf zwischen generalistischer Ausbildung und Akademisierung, S. 37-50.


Weitere Beiträge in Sammelwerken:

Huber / Stöcker (2002): Situation der Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. In: Stöcker (Hrsg.): Bildung und Pflege: eine berufs- und bildungspolitische Standortbestimmung, S. 95-131.

Schoska / Schwanke (2009): Kompetenzerfassung in der Pflegeausbildung am Beispiel des Berliner Modells - Generalistische Pflegeausbildung an der Wannsee-Schule. In: Walkenhorst, Ursula (Hrsg.): Kompetenzentwicklung im Gesundheits- und Sozialbereich, S. 109-118.


Folgende Beiträge finden sich im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge:

Funk, Eberhard (2014): Der (lange) Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung. Von den Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine integrierte Pflegeausbildung zu einem Pflegeberufegesetz, S. 299-302.

Funk, Eberhard (2015): Neues vom bevorstehenden Pflegeberufsgesetz, S. 501-502.


Diese Beiträge finden sich in der Zeitschrift Dr. med. Mabuse:

Dielmann (2010): Achtung Baustelle. Ausbildungsreformen in den Gesundheitsberufen, S. 24-27.

Hörmann (2010): Lernen im Betrieb. Die gemeinsame Pflegeausbildung braucht den Lernort Praxis, S. 35-37.

Meifort (2001): Eliten brauchen Heloten. Heiteres Berufebasteln in der Krankenpflege, S. 40-44.

Oppel / Zinik / Konrad / Jogerst-Ratzka (2016): Wohin soll es gehen? Pflege - Ausbildung - Generalistik, S. 14-15.


Diese Beiträge sind in der Fachzeitschrift Altenpflege veröffentlicht:

Bischoff-Wanner (2002): Zwischen Gewinn und Verlust. Eine gemeinsame Ausbildung für Alten- und Krankenpflege muss für die Altenpflege nicht von Nachteil sein, S. 26-28.

Hoppe (2009): Aller guten Dinge sind drei. Titelthema Ausbildung, S. 24-26.

Swoboda (2015): Aus drei mach eins. Generalistik, S. 19-28.

Westerfellhaus / Gaier (2015): "Eine Aufwertung aller Pflegeberufe". Generalistik; Interview, S. 38-39.


Artikel in der Zeitschrift Pflegewissenschaft, welche bis 2007 unter dem Namen PrInterNet erschien:

Adolphi / Bonse-Rohmann / Rommel (2011): Didaktische und curriculare Konsequenzen der Evaluation des Modellversuchs "PFLEGE - LEBEN: Eine generalistische Pflegeausbildung" für die Schulentwicklung der Freien Krankenpflegeschule an der Filterklinik, S. 162-175.

Holoch (2007): Integrative Pflegeausbildung. Das Stuttgarter Modell, S. 379-386.

Kutschke (2010): Aktuelle Erkenntnisse zur Schulentwicklung von Pflegebildungseinrichtungen, S. 197-211.

Oelke (2007): Gemeinsamkeiten in den pflege- und gesundheitsberuflichen Ausbildungen. Ein Vergleich der Ausbildungsrichtlinien für Kranken- und Kinderkrankenpflege-, Hebammen-, Logopädie- und Physiotherapieschulen in Nordrhein-Westfalen, S. 152-166.

Reibnitz (2006): Integrierte Versorgungsformen stellen neue Anforderungen an die Pflegeausbildung, S. 151-156.

Schmitt / Bomball (2006): Kompetenzerfassung im Rahmen der Evaluation des Berliner Modellversuches "Generalistische Pflegeausbildung", S. 691-696.

Schmitt / Stöver / Görres (2010): Kompetenzmessung zur Sicherung zukunftsfähiger Ausbildungsstrukturen im Rahmen der Integrativen Pflegeausbildung. Das Stuttgarter Modell. Externe Evaluationsergebnisse des zweiten Modellkurses, S. 69-74.

Stöver / Schmitt / Görres (2008): Relevanz und Tragweite der Integrativen Pflegeausbildung: das Stuttgarter Modell. Ergebnisse der externen Evaluation, S. 325-331.

Twenhöfel (2014): Die Vernachlässigung der Langzeitpflege in Vorschlägen zur generalistischen Ausbildungsreform als normatives Defizit. Gesichtspunkte für eine Öffnung der Diskussion vor ihrer Schließung, S. 178-193.

Windfelder / Wittneben (2007): Schulinterne Curriculumentwicklung nach dem Lernfeldkonzept. Implementationsschritte und Evalutationsergebnisse (Teil 2), S. 387-397.


Im Themenheft "Schwerpunkt generalistische Pflegeausbildung" der Zeitschrift Padua (2014):

Ammende: Die Generalistische Pflegeausbildung. Ein notwendiger Schritt zur internationalen Anschlussfähigkeit, S. 27-31.

Quernheim: Praxisanleitung. Zur Situation der praktischen Pflegeausbildung, S. 33-35.

Roes: Auf dem Weg der Generalistischen Pflegeausbildung. Generalistische Pflegeausbildung - Pro und Contra, S. 4-18.

Sahmel: Kritische Debatte zur Generalistischen Pflegeausbildung. Einspruch gegen den Versuch, eine grundlegende und kritische Debatte über die "Generalistische Pflegeausbildung" zu unterbinden, S. 19-26.


Diese Artikel können Sie in der Pflegezeitschrift lesen:

Heyelmann (2016): Pflegeberufereformgesetz - Wer arbeitet zukünftig in der Altenpflege? Was sie werden, oder wo ich sie sehe? S. 207-212.

Sahmel (2015): Getrennte Wege nach einer gemeinsamen Grundausbildung. Die generalistische Pflegeausbildung ist nach wie vor heftig umstritten. Der Hochschullehrer Prof. Karl-Heinz Sahmel plädiert für einen Kompromiss, S. 646-651.


Weitere Artikel aus Fachzeitschriften:

Dangel / Korporal (2016): Die novellierte berufsgesetzliche Regelung der Pflege. Struktur und mögliche Wirkungen. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, S. 8-18.

Dibelius (1996): Kooperationsfähigkeit - erlernbar und vermittelbar? Ein integratives Ausbildungskonzept für die Altenpflege. In: Pflegepädagogik, S. 16-18.

Grieshaber (1996): Pflege braucht vor allem Innovation. Generalistischer Studiengang an der Evangelischen Fachhochschule Bochum. In: Forum Sozialstation, S. 14-17.

Hofschulz / Lenninger / Sieger /Baumgärtner (2000): Weg von der Medizin, aber wohin? Expertengespräch. In: Diakonie, S. 28-32.

Richter (2001): Schlüsselfrage Ausbildung. Pflege. In: Gesundheit und Gesellschaft, S. 28-30-33.

Vogler (2013): Gelebter Alltag. Der erfolgreiche Weg zur Generalistik. In: Heilberufe. 65, 6, S. 42-44.

Von Germeten-Ortmann (2015): Die Pflege von Menschen in allen Lebensphasen ist das Ziel. In: Neue Caritas, S. 20-23.

Zopfy (2000): Warum brauchen wir die generalistische Ausbildung für die Pflege? In: Pflege aktuell, S. 276-278.

Schließen


www.seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}