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Der Verein „Wege aus der Einsamkeit e.V.“ organisiert den 10. Wettbewerb unter dem Titel „Zuhause hat Zukunft“. Mit bis zu 2.000 Euro Preisgeldern sollen Projekte ausgezeichnet werden, die Senior/innen ein möglichst langes Leben in Eigenständigkeit ermöglichen.

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Aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen wünschen sich die meisten Älteren. „Sie wollen möglichst lange im vertrauten und gewohnten Umfeld wohnen bleiben, darum ist es so wichtig, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen“, heißt es in einem Flyer des Vereins, der hier ebenso wie die Teilnahmebedingungen heruntergeladen werden kann. Auf der Internetseite findet sich ebenfalls ein Bewerbungsformular. Bewerben können sich Organisationen, Stiftungen oder gemeinnützige Vereine, die Projekte durchführen, die sich mit der Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen befassen. „Jedes Projekt zu diesem Thema ist willkommen — ganz gleich, ob aus den Bereichen Kunst, Bildung, Technik, Ernährung, Wohnen, Digitalisierung oder andere hier nicht aufgeführten Bereichen“, so der Verein weiter.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30.04.2020. Dotiert ist der 1.Platz mit 2.000 Euro, doch auch für den 2. und 3.Platz soll es finanzielle Unterstützungen geben. 2019 wurde der Wettbewerb ausgesetzt, die Gewinner/innen aus 2018 können Sie sich hier ansehen.

Der Verein „Wege aus der Einsamkeit“ setzt sich für gute Lebensumstände älterer Menschen ein. Mehr Hintergründe zu den Zielen des Vereins finden Sie beispielsweise hier.

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Der Wettbewerb "Zuhause hat Zukunft", über den wir bereits letztes Jahr berichtet haben, hat in diesem Jahr zum achten Mal stattgefunden. Der erste Platz wird mit einem Preisgeld 2000€, der zweite Platz mit einem Preisgeld von 1500€ und der dritte Platz mit einem Preisgeld von 750€ honoriert.

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Zudem gibt es einen Sonderpreis in Höhe von 750€ für das beste Generationenprojekt. Insgesamt sind 90 Bewerbungen eingegangen, von denen die Gewinner/innen am 29.9.2017 in Hamburg bekannt gegeben werden.

Eine Einladung zur Veranstaltung, Anmeldung zur Veranstaltung sowie einen Flyer zum Wettbewerb finden Sie auf der Internetseite "Zuhause hat Zukunft".

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Mit dem Wettbewerb soll das Leben von SeniorInnen zu Hause in die Öffentlichkeit getragen werden. Den Bedürfnissen von älteren Menschen soll mehr Gehör verschafft und die oft entmutigenden Lebensverhältnisse durch die Förderung geeigneter Projekte verändert werden.

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Es können unterschiedliche Ideen oder Projekte bis zum 15.04.2016 eingereicht werden. Durch sie soll das Leben im Alter freundlicher, fröhlicher und gemeinschaftlicher gestalten werden und die Möglichkeit geschaffen werden, möglichst lange im eigenen Wohnraum zu leben. Die Preisgelder betragen je 500, 1500 und 3000 Euro.

Der Wettbewerb wird zum siebten Mal vom Hamburger Verein "Wege aus der Einsamkeit" organisiert. Teilnahmebedingungen, Bewerbungsformular, weitere Informationen für BewerberInnen und die Mitglieder der Jury finden Sie online.

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Der bundesweite Ideenwettbewerb „Zuhause hat Zukunft 2014" ist zum fünften Mal ausgeschrieben worden. Damit sollen Projekte ausgezeichnet werden, die dazu beitragen, dass Senioren möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen können.

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Zur Unterstützung und Entwicklung entsprechender Konzepte erhält der Gewinner ein Preisgeld von 3.000 Euro. Spenden, die zusätzlich für diesen Wettbewerb eingehen, erhöhen das Preisgeld entsprechend. Einsendeschluss ist der 15. April 2014.

Weitere Informationen: www.zuhause-hat-zukunft.de

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Mit der Fragestellung, wie Nachbarschaftsprojekte fit für die Zukunft werden können, hat sich die BaS-Nachbarschaftswerkstatt beschäftigt. Dazu ist jetzt eine Dokumentation erschienen.

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20 Teilnehmende aus 13 Seniorenbüros haben im zweijährigen Fortbildungsprogramm „Nachbarschaftswerkstatt“ im Rahmen des Programms "Zuhause im Alter" zusammen gearbeitetet.

Diese bestand aus Seminaren, Online-Phasen und Coachingtreffen. Dabei wurde auf das Setzen innovativer Impulse und die Nutzung kreativer Methoden sowie beteiligungsorientierter Ansätze Wert gelegt. Das ebenfalls entstandene Theaterstück wurde auf zwei bundesweiten Veranstaltungen aufgeführt.

Sie können hier die Dokumentation der Nachbarschaftswerkstatt nachlesen.

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Selbstbestimmung und Teilhabe – das sind die Ziele der Mitglieder des Altenparlaments, die im Landeshaus am 29.09.2023 zusammenkamen. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Betreuungskosten fordert das schleswig-holsteinische Altenparlament, das seit 1989 jährlich tagt, u.a. eine Reform der Pflegeversicherung.

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Zusammenfassung

Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen.

Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten.

Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe.
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.

Auswertung der Beschlüsse

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert:

  • Erstens werden persönliche, vor allem zeitliche, Ressourcen der durchweg ehrenamtlich tätigenden Seniorenbeiräte und des LSR-Vorstandes für die Erarbeitung der Vorschläge aufgewendet.
  • Zweitens entsendet der LSR etwas mehr als ein Fünftel der Delegierten des Altenparlamentes.
  • Drittens ist die Kernaufgabe des LSR, die Senior*innen des Landes politisch zu vertreten, er ist also prinzipiell daran interessiert, deren politisches Gewicht zu vergrößern.

Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen.

Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet:


Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität

Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden.

Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf.

Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen.

Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden.

Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen.

Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden.

Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten.

Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird.

Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen

Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann.

Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird.

Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen

Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern:

  • Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern: von Check-Listen, Überlastungsanzeigen des Personals.
  • Ein System der Fehlerkultur ist einzurichten.
  • Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z.B. in Schweden),
  • Liste aller Patient*innen, die auf dem Flur behandelt werden.

Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen.

Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen

Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden.

Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen.

Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich

Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen.

Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird.

Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen.

Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind.

Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden.

Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum

Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden.

Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum

Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen.

Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen.

Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen.

Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird.

Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren.

Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen.

Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.


Beschlüsse: Wohnen/Mobilität

Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern.

Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage.

Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird.

Selbstbestimmtes Leben / Wohnen

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen.

Mehr barrierefreie Wohnungen

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden.

Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird.

Barrierefreie Mobilität

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden.

Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten.

Verstärkung des ÖPNV

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen.

Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, für Senior*innen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket auf den Weg zu bringen.
  • Der Erwerb des Deutschlandtickets soll dahingehend ergänzt werden, dass es, unabhängig von einem Abonnement, auch für eine einmonatliche Dauer erworben werden kann.
  • Der nicht-digitale Erwerb soll über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
  • In Städten und Gemeinden sind Hilfsmöglichkeiten einzurichten, um insbesondere Älteren und Alten ohne Internetzugang bzw. Smartphone ein Deutschlandticket in Papier- oder Kartenform zu ermöglichen.
  • Weitere Möglichkeiten der Personenbeförderung, die öffentlich gefördert werden, wie z. B. Fähren, müssen mit dem Deutschlandticket für Fahrgäste nutzbar gemacht werden.

Inklusivere Sportstätteninfrastruktur

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben.

Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken.


Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen

Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen.

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen.

Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird.

Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen.

Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird.

Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen.

Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt.

Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen.

Gemeindeschwester

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben.

Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken.

Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner

Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss.

Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe.

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind.

Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten.

WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden.

Digitalisierungsbotschafter*in

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird.

Digitale Teilhabe

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten.

Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen.

Ausbau des Internets

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben.

Datenschutzgrundverordnung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen.

Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben.

Stärkung von Sport als Bildungsträger

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken.

Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

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Unter dem Titel „Alles Gold, was glänzt?“ hat die Robert Bosch Stiftung eine Kurz-Expertise zu Fördermitteln für die Integrationsarbeit in ländlichen Kreisen und Gemeinden veröffentlicht. Darin werden verschiedene Fördermittel vorgestellt und die Beantragung und Verwendung analysiert.

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In einer 28-seitigen Expertise hat sich die Robert Bosch Stiftung mit der Frage beschäftigt, wie Fördermittel für die Integrationsarbeit in der Praxis verwendet werden, welche Bedarfe es gibt und welche möglichen Hürden der Arbeit im Wege stehen. Dabei werden auch verschiedene Förderungsmöglichkeiten beschrieben.

Um die Situation vor Ort in Erfahrung zu bringen, wurden Akteur*innen aus Kommunen befragt. Hintergrund und Grundlage der erforschten Daten ist das Programm „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“, mit dem die Robert Bosch Stiftung zusammen mit der Universität Hildesheim Landkreise und ihre jeweiligen Akteur*innen dabei unterstützen will, „zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Zugewanderten in ländlichen Räumen weiterzuentwickeln.“

„Aus Sicht der befragten lokalen Akteurinnen und Akteure besteht ein großer Bedarf an externen Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt und gemeinwesenorientierter Arbeit“, heißt es beispielsweise in der Veröffentlichung. „Zahlreiche Förderprogramme adressieren diese Themen bereits, stellen jedoch Akteure und Akteurinnen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vor erhebliche praktische Herausforderungen.“ Beschrieben werden dabei beispielsweise bürokratische Hürden oder eine geringe Flexibilität von Förderprogrammen.

Die Expertise befasst sich auch mit der Förderung von freiwilligem Engagement: „Durch kleinere Finanzierungen aus dem kommunalen Haushalt konnten vielerorts Aktivitäten freiwillig Engagierter gefördert werden. Diese zumeist sehr überschaubaren Investitionen ersetzen jedoch nicht eine Stelle auf der Landkreisebene, die das freiwillige Engagement auch inhaltlich begleitet und Koordinationsaufgaben übernimmt“, heißt es dazu in der Publikation.

Einen steigenden Bedarf an externen Fördermitteln gebe es auch durch die Corona-Pandemie. Im Zuge der Regelungen zu Kontaktbeschränkungen habe die Zahl freiwillig oder ehrenamtlich Engagierter abgenommen.

Die Robert Bosch Stiftung ist eine gemeinnützige, unternehmensverbundene Stiftung, die sich seit über 50 Jahren für „soziales und gesellschaftliches Engagement in zeitgemäßer Form“ einsetzt. Weitere Publikationen der Stiftung finden Sie hier.

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Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen stammt aus dem Jahr 2002 und soll mittels des Nationalen Aktionsplans umgesetzt werden. In Deutschland wurde diesbezüglich bei der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2002 die Regionale Implementierungsstrategie der UNECE-Länder beschlossen. Im Fokus sollen die Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels auf internationalehr Ebene, das Aufzeigen von Handlungsfeldern für Perspektiven des Lebens im Alter und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

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Im Hinblick auf diese Schwerpunkte hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die zehn Verpflichtungen der Regionalen Implementierungsstrategie mit Blick auf die bisherige und zukünftige Senior/innenpolitik (Stellungnahme und Maßnahmen der Bundesregierung) betrachtet. Darüber hinaus beinhalteten die Ausführungen zu den zehn Verpflichtungen exemplarische Maßnahmen der einzelnen Bundesländer sowie jeweils eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft. Nachfolgend werden die zehn Verpflichtungen aufgeführt und die diesbezüglich von der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen grob skizziert.


Verpflichtung I: Die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Generationen sowie die Schaffung von Harmonie zwischen den Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der einen Seite und dem demografischen Wandel auf der anderen Seite durch das Einbeziehen der Altersdimensionen in alle Bereiche der Politik.

Die Bundesregierung fokussiert im Rahmen der ersten Verpflichtung die folgenden senior/innenpolitischen Maßnahmen:

  • Nachhaltige Angleichung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen;
  • Schaffung eines positiven Verständnisses in der Öffentlichkeit zum Alter und Altern;
  • Förderung der Selbständigkeit und aktiven Teilhabe Älterer;
  • Unterstützung von auf Senior/innen ausgerichteten Organisationen;
  • Förderung einer generationsübergreifenden solidarischen und verantwortungsbewussten Haltung;
  • Chancen älterer Personen im Bereich der Bildung erhalten und erweitern;
  • Gesetzgebungen zu den Themen Schutz und Hilfe im Alter;
  • Stärkung der qualitativen Hilfe und Pflege im Alter;
  • umfassende Analysen der Konsequenzen des demografischen Wandels;
  • Stärkung des Alters als Wirtschaftsfaktor;
  • Stärkung der Wahrnehmung von älteren Personen als Verbraucher/innen;
  • Spezifische Bedarfe Älterer mit Migrationshintergrund sowie Älterer mit Behinderung berücksichtigen;
  • Geschlechterdifferenzierte Senior/innenpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse und Erfahrungen;
  • den Gender-Mainstreaming Ansatz innerhalb aller Projekte berücksichtigen;
  • die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.

Verpflichtung II: Die gesellschaftliche Integration und Teilhabe älterer Menschen vollumfänglich gewährleisten.

Die Handlungen der Bundesregierung zu der zweiten Verpflichtung verorten sich auf den Ebenen der Öffentlichkeitsarbeit und Altersforschung inbegriffen

  • des Deutschen Zentrums für Altersfragen;
  • der Altenberichte der Bundesregierung
  • der Datenbanken, Kontakt- und Informationsstellen;
  • der Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO);
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und dem Deutschen Seniorentag;
  • der Verbraucherpolitik für ältere Personen;
  • dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG);
  • der Initiative ZivilEngagement „Miteinander – füreinander“ und dem „Beauftragten ZivilEngagement“;
  • der Förderung von Modellprojekten und -programmen auf Bundesebene;
  • den Modellprogrammen „Alter schafft Neues - Aktiv im Alter“, „Seniorenbüros“, „Selbstorganisation älterer Menschen im Umbau des Sozialstaats“ und „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ sowie „Erfahrungswissen für Initiativen – EFI“;
  • dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“;
  • den Modellprojekten „MoQua – Motivation und Qualifikation von älteren Erwachsenen für bürgerschaftliches Engagement“, „BehinderteSeniorenComputer“, „Aufbau einer Seniorinnen/ Senioren-Online-Redaktion“ und „Richtig fit ab 50“ sowie „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“;
  • der Kampagne „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Wegweiser „Ältere Bürger – Wegweiser durch die digitale Welt“;
  • der Baumodellförderung des Bundes;
  • der modellhaften Programme bezüglich älterer Migrant/innen in Deutschland;
  • dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration;
  • der Informations- und Kontaktstelle Migration - IKoM;
  • dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.

Verpflichtung III: Das Wirtschaftswachstum unter den Aspekten der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördern.

Zur dritten Verpflichtung führt die Bundesregierung Tätigkeiten in Form von Reformen des Arbeitsmarktes, des Steuerrechts und der sozialen Sicherungssysteme sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie, des „Marktplatzes für alle Generationen“ und der Familien unterstützenden Dienstleistungen an.


Verpflichtung IV: Die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme auf die alternde Bevölkerung.

Zur Verpflichtung vier zählt die Bundesregierung folgende Bestimmungen:

  • die Rentenreform von 2001 sowie die Gesundheitsreform von 2003 und 2007;
  • das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004;
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung;
  • die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie von Pflegezeiten bei der Rente;
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Verpflichtung V: Die Arbeitsmärkte in der Angleichung an die Alterung der Gesellschaft und ihrer Folgen unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur fünften Verpflichtung beziehen sich auf Gesetzte (Gesetzte für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen), auf Initiativen („Initiative 50plus“, „Neue Qualität der Arbeit – INQA“, „Erste und Zweite Demographie-Initiative“ und dem vorangegangenen Transferprojekt „Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer Wandel“, „Erfahrung ist Zukunft“), auf Instrumente der arbeitsfragenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sowie auf die Integration von Menschen ausländischer Herkunft und von behinderten Menschen in die Arbeitsmärkte und auf Aktivitäten („Selbstständigkeit im Alter – Dienstleistungen und Technologien“).


Verpflichtung VI: Die Abstimmung des Bildungssystems auf die veränderte Bevölkerungsstruktur und ihre Konsequenzen im Rahmen der Förderung lebenslangen Lernens.

Die Tätigkeiten im Rahmen der sechsten Verpflichtung sieht die Bundesregierung in:

  • der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) - Strategie für Lebenslanges Lernen;
  • dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens - Der Weg in die Zukunft“;
  • den Modellprogrammen „Erfahrungswissen für Initiativen“, „BehinderteSeniorenComputer“ sowie „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Bundesmodellprojekt „KEB 40 plus - Kompetenz – Erfahrung – Beschäftigungsfähigkeit“;
  • dem Programm „Lernende Regionen“ und dem Projekt „Alt hilft Jung“ als Teil des Programms „Lernende Netzwerk Region Rheingau-Taunus (Hessen)“;
  • der Fortbildung „AMPEL ArbeitsMarkt, Politische Entwicklung, Lebenslanges Lernen“;
  • dem Lernverbund Norderstedt/ Segeberg (Schleswig-Holstein);
  • den Projekten „Neuer Start ab 50“ (Lernende Region Tölzer Land – Bayern) und „Migration und Alter“ (Lernende Region Nürnberg-Fürth-Erlangen – Bayern) sowie „FLUXUS - das Netzwerk für Lebens- und Berufsorientierung Hannover (Niedersachsen)“.

Verpflichtung VII: Versuche die Lebensqualität in allen Altersgruppen sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten.

Von der Bundesregierung in Zusammenhang mit Verpflichtung sieben aufgeführte Schritte seien:

  • Reformen (Gesundheitsreform 2003 und 2007);
  • die gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit inbegriffen der Presseworkshops;
  • die Pflegeversicherung sowie ihre Zukunft und Weiterentwicklung;
  • Gesetze (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, Heimgesetz mit inbegriffener Heimaufsicht, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Altenpflegegesetz des Bundes);
  • Veröffentlichungen (Newsletter Alternsforschung, Broschüren zu speziellen Erkrankungen, Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Erster Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen, Forschungsbericht „Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“, „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“, Amtliche Pflegestatistiken, die Broschüre „Gesund altern – Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter“);
  • der „Runde Tisch Pflege“;
  • die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“;
  • der Bundes-Pflegeausschuss;
  • der Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter Zuhause“;
  • die Expertenstandards in der Pflege;
  • das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“;
  • Modellprogramme und -projekte (z.B. „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, „Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“, „Aktionsprogramm Demenz“, „Leuchtturmprojekt Demenz“, Modellprojekte zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung, „Wohnen mit ländlicher Orientierung für Menschen mit Demenz“, „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, „Gesundheitsprävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte“);
  • das Internetportal „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“;
  • die Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des DCM-Verfahrens;
  • die Verbesserung der Dokumentationsqualität mittels sprachgesteuerter Technik;
  • der Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen;
  • die eingerichteten Beschwerdestelle Altenpflege (München);
  • das KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für den Altenpflegebereich;
  • die europäischen Initiative „Ambient Assisted Living (AAL)“;
  • die Innovationsallianz „Selbstständigkeit im Alter - Dienstleistungen und Technologien“;
  • der Deutsche Präventionspreis;
  • das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Kampagnen („Fit im Alter: Gesund essen, besser leben.“, „Informationskampagne Demenz“);
  • die Früherkennungsleistungen der Krankenversicherung;
  • die Bundeskoordination Frauengesundheit;
  • das Frauengesundheitsportal;
  • die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, das Alzheimer Telefon und die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.;
  • die Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“ sowie weitere Forschungsverbünde und diverse Förderschwerpunkte sowie differente Kompetenznetze in der Medizin

Verpflichtung VIII: Eine an Gleichstellung orientierte Strategie einbringen in eine alternde Bevölkerung.

Die Aktivitäten der Bundesregierung seien zur Verpflichtung acht die Themenschwerpunkte: die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, das Elterngeld, der Girls’Day – Mädchen – Zukunftstag und die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender-Mainstreaming).


Verpflichtung IX: Familien, die die Betreuung älterer Personen übernehmen unterstützen sowie die inter- und intragenerationelle solidarische Haltung unter den Familienangehörigen fördern.

Im Rahmen der neunten Verpflichtung formuliert die Bundesregierung ihre Tätigkeiten in Form der Familienberichte, der Familien unterstützenden Dienstleistungen, der lokalen Bündnisse für Familien, der gegründeten Allianz für die Familie, des Kindergeldes und -zuschlags, des Unterhaltvorschusses, der qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung, der Kinderbetreuungskosten, des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser sowie des Modellprogramms der Generationsübergreifenden Freiwilligendienste.


Verpflichtung X: Mittels regionaler Kooperationen die Umsetzung und Weiterverfolgung der Regionalen Implementierungsstrategie fördern.

Der Verpflichtung zehn werde die Bundesregierung in vier Schritten der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sowie durch die Commission for Social Development, die „Task-Force“ zum „Monitoring RIS“ und die UNECE-Konferenz gerecht.


Ausführliche Informationen zu den benannten Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der zehn Verpflichtungen und zu diesen selbst sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Bundesregierung stehen Ihnen in der PDF-Datei mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans, Madrid 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie, Berlin, 2002“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie in dieser Datei auch die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft einsehen. Diese bieten Ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der einzelnen Verpflichtungen, d.h. sie können als Bewertungen der bisherigen Arbeit der Bundesregierung verstanden werden und enthalten auf die Zukunft bezogene Forderungen an Politik und weitere gesellschaftliche Akteure.

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Die Robert-Bosch-Stiftung hat sich in diesem Jahr dem Thema "Vielfältig Wohnen" zugewandt. Mit dem deutschen Alterspreis 2016 wurden drei Projekte ausgezeichnet, das "LebensPhasenHaus – Ein Zuhause ein Leben lang" der Universität Tübingen, die Lebenstraumgemeinschaft Jahnishausen in Riesa und das Hamburger Wohnprojekt für Senior/innen unterschiedlicher Kulturen Veringeck.

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Im LebensPhasenHaus der Universität Tübingen erleben Besucher/innen, welche Techniken bereits heute den Alltag von Senior/innen erleichtern. Die Tür zum Modellhaus öffnet sich per Fingerabdruck, im Boden verlegte Lichtbänder leiten die Bewohner/innen nachts vom Bett zum Badezimmer. Arbeitsflächen und Schränke können mit dem Rollstuhl unterfahren werden, der Herd ist höhenverstellbar. Die meisten Exponate sind keine Zukunftsprodukte, sondern im Handel verfügbar. Das Haus dient auch als Ort, an dem Vertreter/innen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft untereinander und mit potenziellen Nutzer/innen ins Gespräch kommen.

Die Lebenstraumgemeinschaft Jahnishausen wurde 2001 von sieben Frauen auf einem Rittergut in Sachsen gegründet. Mittlerweile wohnen in der genossenschaftlich organisierten Gemeinschaft 42 Erwachsene und 5 Kinder, je nach Wünschen und Bedürfnissen in Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen. Über die Hälfte der Bewohner/innen ist älter als 60 Jahre. Sie alle engagieren sich im Rittergut oder in der Region und gestalten in der Gemeinschaft ihren Lebens- und Wohnraum gemeinsam. Für die Jury sind die Bewohner/innen Vorbild und Inspiration dafür, wie Menschen ihre Wünsche für das Wohnen im Alter selbst gestalten und kreativ umsetzen können.

Das Wohnprojekt Veringeck wird als Glücksfall für den Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg beschrieben. Es spiegelt als interkulturelles Wohnhaus für ältere Menschen die kulturelle Vielfalt des Stadtviertels wider und hat vor Ort eine Versorgungslücke geschlossen. Neben betreutem Wohnen für Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen bietet das Haus im Erdgeschoss eine multinationale Tagespflege sowie im Dachgeschoss eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft für türkischsprachige Menschen mit Demenz.

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In unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter stellen wir Ihnen dieses Mal das Plöner Modell der Senioren-Assistenz vor. Unsere Fragen zu diesem innovativen Ansatz beantwortete die Projektgründerin, Ute Büchmann.

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In diesem Beitrag werden die Senioren-Assistent/innen aus verschiedenen Perspektiven betrachtet:

  • Einerseits ist es möglich, sich zur Senioren-Assistent/in ausbilden zu lassen. Hier geht es um Senioren-Assistenz als Ausbildung und Beruf.
  • Andererseits können Senior/innen das Angebot der Assistent/innen nutzen, um eine Lücke zwischen medizinisch-pflegerischer und nachbarschaftlicher Hilfe zu schließen.
  • Das Plöner Modell wurde durch Ute Büchmann initiiert. Möchten Bürger/innen vor Ort ein vergleichbares Projekt umsetzen, können sie aus Frau Büchmanns Erfahrungen großen Nutzen ziehen.

Im Vergleich zu dem Projekt, welches im vorigen Beitrag dieser Reihe vorgestellt wurde, fällt auf: Beide Projekte, sowohl die Senioren-Assistenz als auch die Mitfahrbank, sind Reaktionen auf Lücken in der Versorgung von älteren Menschen, auch wenn sie den Staat nicht aus der Verantwortung nehmen oder ersetzen können. Mitfahrbänke können einen gut ausgestatteten öffentlichen Nahverkehr nicht ersetzen. Die Senioren-Assistent/innen können sich arme oder von Armut bedrohte Menschen möglicherweise nicht leisten, hier fehlt es noch an staatlicher Unterstützung.


Senioren-Assistenz als Ausbildung und Beruf

Professionelle Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben bietet die Dienstleistung „Senioren-Assistenz“, die von Ute Büchmann vor rund zehn Jahren im Kreis Plön in Schleswig-Holstein konzipiert und als Qualifizierung im Rahmen eines Modellprojektes 2006 mit europäischen Mitteln gefördert wurde. Der Kreis der Teilnehmer/innen, bislang zu 90 Prozent Frauen, wird darin geschult, alte Menschen zu unterstützen, die meist nicht mehr rüstig genug sind, um ihren Alltag alleine zu meistern. Jährlich finden rund zehn Seminare an den Standorten Kiel, Hamburg, Berlin und Nürnberg statt. Rund 1000 Senioren-Assistent/innen wurden bislang bundesweit ausgebildet.

Die Ausbildung nach dem Plöner Modell umfasst ein Gesamtkonzept aus Unterricht (120 Stunden) und Nachbetreuung. Das nötige Knowhow erhalten die Teilnehmer/innen in verschiedenen Modulen. So erwerben sie Grundwissen auch in rechtlichen Fragen, beispielsweise, worauf die Verfasser/innen einer Patient/innenverfügung oder eines Testaments achten sollten. Ebenso spielen psychologische Aspekte eine Rolle, wie der Umgang mit Verlust und Trauer. Zudem gehören alltagspraktische Fragen der Ernährung, der Freizeitgestaltung, der körperlichen und geistigen Fitness zum Programm. Zugleich vermittelt die Weiterbildung das nötige Wissen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen – denn nach der Ausbildung sind die Teilnehmer/innen in der Regel selbstständig tätig.  Auch nach Ausbildungsabschluss werden die Teilnehmenden, die meist den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, nicht allein gelassen. Büchmann Seminare

  • bietet pro Jahr zwei eintägige Netzwerk- und Weiterbildungstreffen an, die dem Austausch, Kontakt, dem Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten unter den Senioren-Assistent/innen und dem fachlichen Input dienen,
  • stellt das Logo des inzwischen bundesweiten Netzwerks zur Verfügung,
  • bietet den Assistent/innen die Möglichkeit, sich in das kosten- und zugangsfreie Vermittlungsportal einzutragen und auf dieser Seite einen eigenen kleinen Web-Auftritt mit eigener Profiladresse zu erhalten,
  • hält weitere ehrenamtlich arbeitende Ansprechpartner/innen im Netzwerk bereit, welche auch bei Fragen nach Ausbildungsabschluss beraten.

Die Kosten der Ausbildung einschließlich Nachbetreuung am Standort Schwentinental bei Kiel liegen bei rund 1.650 Euro. In Schleswig-Holstein erhalten die Teilnehmenden gegebenenfalls eine Förderung über den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und können so 50 Prozent der Kosten sparen.

Die Idee zu diesem innovativen Ausbildungszweig hat mit Büchmanns eigener Lebenserfahrung zu tun: „Als meine Mutter starb, fiel mein Vater in ein tiefes Loch. Ich habe daraufhin nach einer qualifizierten Person gesucht, die ihn regelmäßig besucht und sich mit ihm über Politik und Sport unterhält.“ Aber sie fand niemanden, der diese Tätigkeit qualifiziert ausübte. Mit ihrem 2007 gegründeten Weiterbildungsunternehmen möchte sie Senior/innen mehr Lebensqualität ermöglichen. „Senioren egal welchen Alters wollen Zukunft haben, eine Lebensqualität, die über ‚satt und sauber’ hinausgeht“, sagt die Seminaranbieterin.

Die meisten Teilnehmer/innen steigen aus anderen Berufsbereichen um. Lebenserfahrene Menschen, die sich entweder ein zweites Standbein aufbauen wollen, oder Lust haben, soziales Engagement mit einer sinnvollen Tätigkeit im sozialen Bereich zu verbinden und damit auch Geld zu verdienen. Häufig fällt in Vorgesprächen der Satz: „Ich möchte nicht mehr mit Zahlen und Bürokram zu tun haben, sondern mit Menschen." Aber auch andere Beweggründe führen dazu, dass Interessierte Kenntnisse im Bereich der Betreuung von Senior/innen erwerben wollen: So nutzen Teilnehmende, die häufig ältere Kund/innen haben, diese Weiterbildung dazu, ihre Kundenkompetenz zu vertiefen. Andere wiederum verbinden bereits vorhandene Kompetenzen oder einen Erstberuf mit Senioren-Assistenz.

Ihre Aufgabe sehen die professionellen Seniorenbetreuer/innen darin, ältere Menschen zu begleiten, ihnen Wertschätzung und Anerkennung entgegen zu bringen und sich um die vielen kleinen Dinge des Alltags zu kümmern, die die älteren Menschen nicht mehr machen können oder wollen und für die Pflegedienste keine Zeit haben. Im Fokus steht immer das Ziel, Senior/innen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und einen Umzug ins Heim zu verhindern oder zumindest lange hinaus zu schieben. „Senioren-Assistenten erledigen all das, was nicht zur pflegerischen Betreuung zählt“, erklärt Büchmann. Die Assistent/innen bieten ein paar Stunden pro Woche punktuelle Unterstützung, indem sie die Älteren bei Behördengängen, zu Arztterminen, beim Einkaufen oder auf den Friedhof begleiten, mit ihnen ihr Gedächtnis und ihre Fitness trainieren oder ganz einfach Gesprächspartner/in sind.

Die meisten Senioren-Assistent/innen machen sich selbstständig und arbeiten in Voll- oder Teilzeit. Andere streben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an. Sie arbeiten in Seniorenresidenzen, bei Wohnungsbaugenossenschaften, bei Wohlfahrtsverbänden, in Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder städtischen Seniorentreffs. Durch die Ausbildung verbessern sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Im Laufe der Zeit hat Frau Büchmann, und mit ihr das entstandene Familienunternehmen Büchmann Seminare KG, die Erfahrung gemacht, dass die wichtigsten Eigenschaften der Senioren-Assistent/innen Kommunikationsfähigkeit, Empathie und ein gutes Allgemeinwissen sein sollten. Kommunikation  ist das Handwerkszeug, denn häufig geht es darum, insbesondere allein lebenden älteren Menschen wieder Lebensmut zu geben und für Lebensqualität in ihrem Alltag zu sorgen. Wer diese Fähigkeit nicht hat, sollte nicht in diesem Bereich arbeiten. Wer diese Eigenschaften besitzt und zudem einen guten Zugang zu Senior/innen hat, für den könnte die Tätigkeit in der Senioren-Assistenz eine Berufung sein.

Viele Senioren-Assistent/innen erzählen, wie befriedigend es ist, einen Job ganz nah am Menschen auszuüben und zu einer wichtigen (manchmal der wichtigsten) Bezugsperson im Alltag der Älteren zu werden. Insofern ist die Senioren-Assistenz nicht nur eine berufliche und finanzielle Chance für lebenserfahrene Menschen, sondern auch eine Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen.

„Im Zuge der demographischen Entwicklung hat das Interesse der Kunden an stundenweiser Unterstützung enorm zugenommen“, sagt Büchmann. In einer Großstadt wie Hamburg sind viele Senioren-Assistent/innen so ausgelastet, dass sie keine Kund/innen mehr annehmen können. In Schleswig-Holstein läuft es in Städten ab 10.000 Einwohner/innen gut. Lediglich auf dem Land, wo die nachbarschaftlichen Unterstützungsstrukturen noch stärker greifen, gibt es manchmal Schwierigkeiten, die Preise für die Dienstleistung durchzusetzen, die selbstständig tätige Senioren-Assistent/innen veranschlagen. Aber auch hier ändert sich in letzter Zeit etwas. Senior/innen und/oder Angehörige rechnen genau aus, was der Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung kostet und wie teuer eine stundenweise Unterstützungsleistung ist, die zudem den Charme hat, dass der ältere Mensch im eigenen Zuhause wohnen bleiben kann und der Umzug in eine Einrichtung zumindest hinausgezögert wird.

Der durchschnittliche Stundensatz einer Senioren-Assistenz ist bundesweit sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein liegt er bei mindestens 25 Euro. In München beispielsweise bei rund 40 Euro. „Doch das Wohnen im eigenen Zuhause unter Nutzung der Dienstleistung Senioren-Assistenz ist nicht teurer als das Wohnen in einer Einrichtung“, erklärt Büchmann. Inklusive staatlicher Förderung (§ 35a EStG) koste die Betreuung durch eine Senioren-Assistenz bei fünf Stunden pro Woche zwischen 350 und 450 Euro monatlich.


Senioren-Assistenz als Angebot und Dienstleistung

Nur wenige Senior/innen benötigen eine Vollversorgung. Senioren-Assistent/innen leisten stundenweise und nach Bedarf Individualbetreuung in Privathaushalten oder Senioreneinrichtungen. Diese Betreuung ist im Sinne einer „aktivierenden Begleitung“ darauf ausgerichtet, verloren geglaubte Potenziale älterer Menschen wieder zu aktivieren. Ziel ist es, dass Ältere mit Unterstützung im eigenen Zuhause wohnen bleiben können und ein Aufenthalt in einer Einrichtung verhindert, aber zumindest hinausgezögert wird. Aus dem Netzwerk der Senioren-Assistent/innen können wir mögliche Leistungsbeispiele zeigen:

  • Zeit zum Zuhören und für Unterhaltungen
  • Wecken und Festhalten von Erinnerungen
  • Vorlesen, Spiele spielen, Gedächtnisunterstützung
  • Hilfe im Alltag bei
    • Einkauf, Kochen für oder mit den älteren Menschen
    • Behördenangelegenheiten und Schriftwechsel
    • Übergang von Krankenhaus-Aufenthalten ins Zuhause
    • Umgang mit moderner Technik
  • Begleitung zu
    • Arzt oder zur Therapie
    • Spaziergang oder ins Lieblingslokal
    • Konzerten
    • Ausflügen und Reisen
  • Informationen über
    • Vorsorge, Vollmachten und Testament
    • Wohnraumanpassung und Pflegethemen
  • Geachtet wird auf

    • gute Ernährung, Bewegung und Gesundheit
    • Haus und Haustier, wenn der/die Senior/in verhindert ist
  • Organisation von
    • Festlichkeiten und sozialen Kontakte
    • Tagesausflügen oder Reisen
  • Liebevolle Sorge um Personen mit Demenz

Zielgruppe der Senioren-Assistent/innen sind Senior/innen ab ca. 70 Jahre und deren Angehörige. Diese Senior/innen oder ihre Angehörigen verfügen über ein mindestens durchschnittliches bis überdurchschnittliches Einkommen. Kund/innen der Senioren-Assistent/innen sind in der Regel Menschen, die

  • alleine wohnen,
  • über eine eingeschränkte Mobilität verfügen,
  • sich einsam fühlen und Gespräche suchen,
  • qualifizierte Alltagsunterstützung und Koordination benötigen,
  • mehr vom Leben wollen und keinesfalls ins Heim wollen.

Insbesondere da, wo Angehörige nicht vor Ort wohnen und wenig ehrenamtliche oder nachbarschaftliche Unterstützung gegeben ist, gibt es einen Markt für die Dienstleistung Senioren-Assistenz. Das betrifft vor allem Städte ab 10.000 Einwohner/innen und dort insbesondere in den exklusiveren Stadtteilen. Dabei liegt der individuelle Bedarf für die Kund/innen meist zwischen fünf und acht Stunden pro Woche. Häufig brauchen viele Ältere nur punktuelle Unterstützung (beispielsweise an drei Tagen in der Woche für jeweils zwei Stunden). Es sollte aber jemand da sein, dem man vertrauen kann, der kompetente Hilfe leistet und die Dinge des Alltags koordiniert. Bereits eine solche zeitlich wenig aufwändige Unterstützung reicht häufig aus, einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung zu vermeiden.

Die Kontaktaufnahme zu Senioren-Assistent/innen erfolgt in der Regel über das Vermittlungsportal der Senioren-Assistent/innen. Dieses ist kostenfrei.

Aber Senioren-Assistent/innen pflegen nicht und können die Pflege  nicht ersetzen. Sie koordinieren den Alltag der Senior/innen und wenn eine Pflegestufe nötig ist, können sie Senior/innen und deren Angehörige bei der Antragstellung beraten und später einen ambulanten Pflegedienst engagieren.


Ute Büchmann berichtet aus ihren Erfahrungen als Projektinitiatorin

Zur Motivation: "Zwei Ereignisse trafen im Jahr 2006 zusammen. Ich war städtische Frauenbeauftragte in Preetz/Kreis Plön und hatte viele Begegnungen mit Frauen mittleren Alters, die wissbegierig, aktiv, aber häufig im beruflichen Umbruch oder nach längerer Familienpause noch ohne Beschäftigung waren. Dieses brachliegende Potential wurde staatlich nur unzureichend gefördert. Mein hochbetagter Vater vermisste in seinen letzten Lebensjahren einen Gesprächspartner, mit dem er seine Erlebnisse aus seinem erfüllten Leben teilen konnte. Zwar beanspruchte er verschiedene technische Pflegeleistungen, fühlte sich aber gesellschaftlich abgehängt.

Nach meiner damaligen Recherche gab es noch keine und schon gar keine staatlich unterstützten Angebote zur mentalen Seniorenbegleitung. Die Lücke, die das Fehlen dieser Betreuung bildete, war noch gar nicht entdeckt. So fügte ich das Interesse der Älteren mit den Interessen meiner Frauen-Klientel zusammen und kreierte erstmals im Jahr 2006 die Senioren-Assistenz, die es bis dahin nicht gab.

Noch als Frauenbeauftragte warb ich Europäische Gelder ein und führte zunächst modellhaft eine Qualifizierung mit Frauen aus dem Kreis Plön durch. Denn mir war klar, wer helfen will, muss auch wissen wie. Das 'Plöner Modell' war geboren. 2007 machte ich mich zunächst in Nebentätigkeit selbstständig, 2009 kündigte ich meinen Job im öffentlichen Dienst."

Zu den Voraussetzungen: "Ich hatte es mit zwei Zielgruppen zu tun: mit den Frauen, die nach einem sinnvollen Job suchten und mit den Senioren, die es noch galt, als Kunden zu gewinnen. Mein Vorteil war, dass ich bereits mehrere Seminare für Frauen organisiert hatte (z.B. 12-tägiges Existenzgründungsseminar, 12-tägige Tagesmütterqualifizierung). Zum anderen war mir die Zielgruppe Frauen durch meine Arbeit als Frauenbeauftragte gut bekannt. Die Kenntnisse über die Zielgruppe Senioren eignete ich mir durch Gespräche mit Referenten, älteren Menschen und Netzwerkpartnern an. Darüber hinaus war das Studium geeigneter Fachlektüre ein Muss."

Frau Büchmann gibt Tipps für die Realisierung vergleichbarer Modellprojekte:

  • "Sie sollten sich ausführlich mit der Frage beschäftigen, welchen Nutzen die Dienstleistung für die Zielgruppe tatsächlich hat.
  • Wo immer es möglich ist, sollte ein intensiver Austausch mit Bündnispartnern erfolgen. Es reicht nicht, wenn man nur selbst das Projekt gut findet
  • Gerade im Bildungsbereich ist es wichtig, sehr gute Dozenten zu haben. Die findet man eher selten über Internetportale, sondern eher über Kontakte und Empfehlungen. Für wichtig halte ich auch, die guten Dozenten auch gut zu bezahlen."

Diese Hinweise gibt Frau Büchmann für die Jahre nach Gründung eines Weiterbildungsunternehmens:

  • "Viele Weiterbildungsanbieter beschränken sich auf das Unterrichtsangebot. Nach Erhalt des Zertifikats werden die Teilnehmenden dann allein gelassen. Wer als Weiterbildungsunternehmen für die Selbstständigkeit ausbildet, sollte dafür sorgen, dass die Teilnehmenden auch nach der Weiterbildung Kontakt halten. Das erleichtert den Schritt in die Selbstständigkeit enorm. Mit Netzwerktreffen, Ansprechpartnern aus dem Pool der ausgebildeten Senioren-Assistenten und dem kostenlosen Vermittlungsportal sind wir hier auf einem guten Weg. Das ist zwar sehr zeit-, kosten- und personalintensiv, lohnt sich aber langfristig und zeichnet ein Unternehmen als seriös und als 'Kümmerer' aus.
  • Sofern Sie sich dann tatsächlich selbstständig machen wollen, denken Sie auch über eine Teilzeitgründung nach und versuchen Sie ihren sozialversicherungspflichtigen Job weiter zu führen.  Wenn die Gründung dann gut angelaufen  ist, können Sie sich immer noch voll selbstständig machen.
  • Sollte Ihr Unternehmen dann 'Fahrt aufnehmen', denken Sie über eine Zertifizierung nach. Diese hat zwei Vorteile: Zum einen lassen Sie ihren Laden einmal von externer Seite gutachterlich überprüfen. Eine gute Möglichkeit, einer 'Betriebsblindheit' vorzubeugen oder auch entgegen zu wirken. Zum anderen gelten Weiterbildungsträger, die zertifiziert sind, nach außen hin als seriös."

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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