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Selbstbestimmung und Teilhabe – das sind die Ziele der Mitglieder des Altenparlaments, die im Landeshaus am 29.09.2023 zusammenkamen. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Betreuungskosten fordert das schleswig-holsteinische Altenparlament, das seit 1989 jährlich tagt, u.a. eine Reform der Pflegeversicherung.

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Zusammenfassung

Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen.

Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten.

Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe.
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.

Auswertung der Beschlüsse

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert:

  • Erstens werden persönliche, vor allem zeitliche, Ressourcen der durchweg ehrenamtlich tätigenden Seniorenbeiräte und des LSR-Vorstandes für die Erarbeitung der Vorschläge aufgewendet.
  • Zweitens entsendet der LSR etwas mehr als ein Fünftel der Delegierten des Altenparlamentes.
  • Drittens ist die Kernaufgabe des LSR, die Senior*innen des Landes politisch zu vertreten, er ist also prinzipiell daran interessiert, deren politisches Gewicht zu vergrößern.

Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen.

Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet:


Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität

Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden.

Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf.

Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen.

Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden.

Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen.

Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden.

Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten.

Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird.

Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen

Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann.

Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird.

Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen

Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern:

  • Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern: von Check-Listen, Überlastungsanzeigen des Personals.
  • Ein System der Fehlerkultur ist einzurichten.
  • Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z.B. in Schweden),
  • Liste aller Patient*innen, die auf dem Flur behandelt werden.

Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen.

Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen

Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden.

Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen.

Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich

Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen.

Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird.

Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen.

Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind.

Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden.

Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum

Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden.

Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum

Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen.

Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen.

Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen.

Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird.

Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren.

Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen.

Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.


Beschlüsse: Wohnen/Mobilität

Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern.

Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage.

Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird.

Selbstbestimmtes Leben / Wohnen

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen.

Mehr barrierefreie Wohnungen

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden.

Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird.

Barrierefreie Mobilität

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden.

Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten.

Verstärkung des ÖPNV

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen.

Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, für Senior*innen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket auf den Weg zu bringen.
  • Der Erwerb des Deutschlandtickets soll dahingehend ergänzt werden, dass es, unabhängig von einem Abonnement, auch für eine einmonatliche Dauer erworben werden kann.
  • Der nicht-digitale Erwerb soll über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
  • In Städten und Gemeinden sind Hilfsmöglichkeiten einzurichten, um insbesondere Älteren und Alten ohne Internetzugang bzw. Smartphone ein Deutschlandticket in Papier- oder Kartenform zu ermöglichen.
  • Weitere Möglichkeiten der Personenbeförderung, die öffentlich gefördert werden, wie z. B. Fähren, müssen mit dem Deutschlandticket für Fahrgäste nutzbar gemacht werden.

Inklusivere Sportstätteninfrastruktur

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben.

Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken.


Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen

Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen.

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen.

Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird.

Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen.

Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird.

Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen.

Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt.

Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen.

Gemeindeschwester

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben.

Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken.

Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner

Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss.

Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe.

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind.

Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten.

WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden.

Digitalisierungsbotschafter*in

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird.

Digitale Teilhabe

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten.

Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen.

Ausbau des Internets

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben.

Datenschutzgrundverordnung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen.

Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben.

Stärkung von Sport als Bildungsträger

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken.

Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

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Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft hat die Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments 2020 analysiert. Es wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein (LSR) hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.

Mehr zur Vorgehensweise und Verwendung finden Sie in unserem Beitrag zu den Beschlüssen des Jahres 2019.

Die hier dargestellten Einschätzungen sollen grob zusammenfassen, ob die jeweiligen Rückmeldungen aus Parteien, Ausschüssen und Parlamenten im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen aus den Parteien widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden.

Die Ergebnisse lassen sich zu folgenden Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Zehn Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurden untersucht. Im Vorjahr gingen noch 15 Beschlüsse aus Anträgen des LSR hervor. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Die Abbildungen zeigen die Reaktionen aus der aktuellen Analyse (Altenparlament 2020). Um den Vergleich zu veranschaulichen, werden die Ergebnisse der Analysen seit dem Altenparlament 2015 dargestellt.

Landesebene: Parteien

Auf der Landesebene reichten wie im Vorjahr CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD nahm zu keinem Beschluss Stellung. Im Untersuchungszeitraum hat damit erstmals eine im Landtag vertretene Partei zu keinem der Beschlüsse Stellung genommen.

Bei CDU, SPD, FDP und SSW ist der Anteil der Zustimmungen gestiegen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Zustimmungen gesetzgeberische Handlungen gefolgt sind.

Bei den Grünen ist der Anteil der Zustimmungen wie im Vorjahr leicht zurückgegangen. Die Grünen und vor allem die SPD kündigten häufiger Diskussionen zu den Beschlüssen an, das Ergebnis dieser Diskussionen könnten Seniorenvertreter*innen erfragen und kritisch hinterfragen.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist bei CDU, SPD und Grünen der Anteil der ablehnenden Reaktionen wieder etwas gestiegen.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben, 2020 wurde sogar neun von zehn Beschlüssen zugestimmt.

Landesregierung und Landtag

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2020 wieder etwas mehr kritische Rückmeldungen als im Vorjahr. Erstmals seit 2017 wurde sich wieder zu allen Beschlüssen des LSR geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2020 wieder seltener Bezüge zu Beschlüssen des Altenparlaments hergestellt werden.

In den Landtagsdebatten konnten dagegen zum ersten Mal zu mehr als der Hälfte der Beschlüsse inhaltliche Bezüge recherchiert werden.

Bundesebene

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne auf Bundesebene am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Landesgruppen von FDP und AfD haben 2020 keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert. Bei der CDU ist der Anteil der Rückmeldungen deutlich angestiegen, vor allen im Vergleich zum Vorjahr.

Die Linke gibt weiterhin – verglichen zu den anderen Bundesparteien desselben Jahres – am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und allem SPD ist im Vorjahresvergleich weiter leicht gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen weiter leicht gesunken.

Im Bundestag wurden zu der Hälfte der Beschlüsse des Altenparlamentes inhaltliche Bezüge in den Plenardebatten hergestellt, dies ist der höchste Anteil seit Beginn der Analysen.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf Landesebene Parteivertreter*innen deutlich häufiger auf die Beschlüsse reagieren.

Die 63-seitige Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments 2020 wurde durch den Vorstand des LSR zur Veröffentlichung freigegeben und kann hier direkt heruntergeladen werden.

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Mit der vorliegenden Auswertung des DISW e.V. werden mögliche politische Folgen der Beschlüsse des schleswig-holsteinischem Altenparlaments aufgezeigt. Dabei wurden alle Beschlüsse des 2019er Altenparlaments untersucht, welche aus Anträgen des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise und Verwendung

Um sicherzustellen, dass mögliche Vorgänge in Parlamenten oder Ausschüssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits abgeschlossen sind und gleichzeitig eine gewisse Aktualität der Ereignisse gewährleistet bleibt, wurden die Beschlüsse des Altenparlaments des Jahres 2019 untersucht.

Für die Jahre 1997 bis 2011 liegen bereits vergleichbare Untersuchungen vor. In diesen Betrachtungen – zunächst für die Jahre 1997 bis 2008, anschließend in Fortführung bis 2011 – wurden Beschlüsse der jeweiligen Jahrgänge in Kategorien wie Gesundheit oder Wohnen zusammengefasst und aus diesen Clustern beispielhafte Beschlüsse näher betrachtet.

In der Analyse der Altenparlamente 2015 und folgende wurde der Fokus verändert. Die Auswahl aus der Gesamtheit aller Beschlüsse des Altenparlaments wurde nicht auf Grundlage einer eigenen Kategorisierung getroffen. Für die Analyse wurden stattdessen die Beschlüsse ausgehend vom einreichenden Akteur ausgewählt. Es wurden alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden. Diese veränderte Auswahl wurde seitdem weiterverwendet und ergibt eine direkte Vergleichbarkeit für die Jahre 2015 bis 2019.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob

  • sie nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • sie umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • eine Diskussion bzw. engere Befassung mit dem Inhalt des Beschlusses angekündigt wird;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen im Bericht zitiert oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

In der Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • niedergeschriebene Beschlüsse des Altenparlaments
  • niedergeschriebene Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Zusammenfassung der Ergebnisse

15 Beschlüsse des Altenparlaments 2019 wurden untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr nicht verändert. Wie im Vorjahr wurden einzelne Anträge zusammengelegt.

Landesebene

Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Damit haben erstmals seit Beginn der jährlichen Evaluationen des Altenparlaments alle im Landtag vertretenen Parteien auf alle Beschlüsse reagiert.

Bei CDU, SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der Ankündigungen gestiegen, sich mit dem Thema des Antrags auseinanderzusetzen. Hier könnte es sich für den LSR lohnen zu prüfen, inwiefern diesen Ankündigungen Handlungen gefolgt sind.

Im Vergleich zum Vorjahr ist bei CDU, SPD, und FDP der Anteil der ablehnenden Reaktionen zurückgegangen.

Der Anteil der ablehnenden Reaktionen ist bei FDP und AfD in allen fünf untersuchten Jahren relativ hoch.

Der relativ hohe Anteil der zustimmenden Reaktionen ist bei dem SSW in allen untersuchten Altenparlamenten gegeben.

Zum ersten Mal haben in den untersuchten Zeiträumen im Jahr 2019 alle Landtags-Parteien Reaktionen auf alle Beschlüsse des Altenparlaments eingereicht.

Das jeweils zuständige Ministerium reagierte auf vier Beschlüsse nicht. In Ausschüssen wurden fünf Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache.

Aus den zuständigen Ministerien kamen 2019 deutlich weniger kritische Rückmeldungen als in den Vorjahren. Erstmals wurde sich zu etwas mehr als einem Viertel der Beschlüsse nicht direkt geäußert.

In den öffentlich zugänglichen Dokumenten der Ausschüsse des Landtages konnte im untersuchten Jahr 2019 erstmals seit 2016 nicht neutrale Positionen herausgelesen werden.

Im Landtag ist der Anteil der Beschlüsse, mit denen sich zumindest inhaltlich befasst wurde, im Vorjahresvergleich konstant geblieben.

Bundesebene

Auf der Bundesebene reagierten Abgeordnete der Landesgruppen aus SPD und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments, bei der Linken wurde zu einem Antrag keine Stellungnahme formuliert.

CDU, FDP und AfD reagierten auf keiner der Beschlüsse direkt, vereinzelte Stellungnahmen wurden aus Äußerungen in Bundestagsdebatten entnommen.

Im Bundestag wurden thematisch fünf Beschlüsse behandelt.

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Landesgruppen von CDU, FDP und AfD haben 2019 erstmals keine direkten Rückmeldungen zu den Beschlüssen geäußert, es konnten nur entsprechende Haltungen aus Bundestagsdebatten abgelesen werden. Vor allem bei der Bundes-CDU ist damit der Anteil der Rückmeldungen sehr stark zurückgegangen.

Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Der Anteil der zustimmenden Rückmeldungen von Grünen und vor allem SPD ist im Vorjahresvergleich gestiegen, der Anteil der neutralen Positionen gesunken.

Im Bundestag ist im gesamten Untersuchungszeitraum eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden.

Weitere Lektüre

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen durch die Parteienvertreter*innen angekündigt werden.

Die Auswertung der einzelnen Beschlüsse  können im 90seitigen Gesamtbericht nachgelesen werden. Dort finden sich auch weitere Abbildungen zur vereinfachten Darstellung der Ergebnisse.

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Auch in diesem Jahr kamen in Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt Kiel wieder Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten und Parteien zusammengekommen, über die Anliegen der älteren Menschen zu diskutieren und Forderungen an die Landes- und Bundespolitik zu richten. Das 34. Altenparlament fordert unter anderem mehr Unterstützung für das Ehrenamt.

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60 Vertreter*innen im Alter zwischen 60 und 85 Jahren aus den verschiedenen seniorenpolitischen Zusammenschlüssen haben am 16. September 2022 etwa 30 Beschlüsse gefasst, die nun den Landtagsfraktionen, der Landesregierung und den Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein zugeleitet werden. Die Veranstaltung des sogenannten „Altenparlaments“ existiert im nördlichsten Bundesland seit 1989. Mit dieser jährlichen Veranstaltung fließe der Erfahrungsschatz der älteren Generation „fruchtbar in die Arbeit des Landtages ein“, wird Parlamentspräsidentin Kristina Herbst (CDU) mit ihrer Begrüßung zitiert. „Wenn das Plenum ein ‚Schaufenster des Parlaments‘ ist, dann ist das Altenparlament heute ein Schaufenster der Generation, die unser Land über Jahrzehnte hinweg durch ihre Arbeitsleistung, ihren Einsatz und ihre Ideen geprägt hat“, so die Präsidentin weiter.

Zwar sind die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend, sie stellen jedoch tatsächlich immer wieder Impulse dar, die auf anderen politischen Ebenen aufgegriffen werden. Das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW), durch das auch dieses Portal betrieben wird, hat im Auftrag des Landesseniorenrats Schleswig-Holstein analysiert, welche politischen Folgen die Beschlüsse des Altenparlaments haben. Im vergangenen Jahr ist zuletzt die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen – hier gelangen Sie zu dem Gesamtbericht.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung war das Thema Ehrenamt. Verschiedene Beschlüsse wurden dazu gefasst, unter anderem wird der Landtag und die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Stärkung und mehr Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeiten einzusetzen. Auch die Landtagspräsidentin Herbst sagt dazu: „Diese freiwillige und unentgeltliche Arbeit ist unentbehrlich. Es ist deshalb wichtig, dass das Ehrenamt wertgeschätzt und, wenn es nötig ist, auch steuerlich anders betrachtet wird.“ Das Altenparlament fordert in einem weiteren Beschluss eine nachhaltige und angemessene Finanzierung. Unter anderem müssten die Landeszuschüsse für die Ehrenamtsarbeit an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Auch die Initiierung eines „Ehrenamts-Kontos“ wird angeregt, durch das Menschen „in Form von Hilfe gegen Hilfe“ für das Ehrenamt gewonnen werden könnten.

Einen weiteren Schwerpunkt stellte das Thema Pflege dar. Unter anderem fordern die Delegierten eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die zwar bereits gesetzlich vorgeschriebene aber oft nicht eingehaltene Veröffentlichung der Prüfergebnisse des „Pflege-TÜV“ oder die grundsätzliche Einführung von Tempo 30 vor Pflegeheimen. Das Altenparlament spricht sich zudem für die Rekommunalisierung im Pflege- und Gesundheitswesen aus.

Unter diesem Link gelangen Sie zu den Beschlüssen des Altenparlaments 2022 und den Jahren zuvor. Dort finden Sie auch die Präsentation des Impulsvortrags zum 34. Altenparlament vom THW-Landesbeauftragten Dierk Hansen, der unter dem Titel „Ehrenamt als Instrument gesellschaftlicher Herausforderungen“ referierte. Sobald die Stellungnahmen der Landtagsfraktionen, der Landesregierung und der Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein vorliegen, wird dort wie in den vergangenen Jahren auch eine umfassende Broschüre mit Beschlüssen und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.

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Im September hat zum 33. Mal das jährlich zusammenkommende Altenparlament Schleswig-Holsteins getagt. Die Senior*innen haben sich dabei unter anderem für ein Entgegenwirken gegen Pandemie-Folgen wie Isolation und Einsamkeit, eine Stärkung digitaler Kompetenzen älterer Menschen und einen kostenfreien ÖPNV ausgesprochen.

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Wie schon im Altenparlament im letzten Jahr spielte das Thema Digitalisierung auch bei der 33. Tagung des Parlaments am 17. September eine wichtige Rolle. Die Senior*innen beschlossen z.B. einen Antrag mit dem Titel „Digitale Kompetenz für Ältere – Digitalisierung darf niemanden zurücklassen“, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Mittel für altengerechte Software und Schulungen zur Nutzung der digitalen Techniken bereitzustellen. Außerdem solle die Landesregierung Beratungen zu digitalen Zugängen für ältere Menschen etablieren. Auch der Breitband-Ausbau soll vorangetrieben werden und Internetzugänge schnell und bezahlbar sein.

Das Thema Digitalisierung hat insbesondere im Rahmen der Kontakteinschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Bedeutung gewonnen, da digitale Angebote häufig die einzige Möglichkeit z.B. für Gruppentreffen waren. Ob mit Nutzung digitaler Angebote oder ohne – die Pandemie hat auch Einsamkeit und Isolation hervorgebracht. Für eine kommende Pandemie fordert das Altenparlament die Landesregierung auf, Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen besser zu schützen: „Die Landesregierung soll durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass in einem kommenden Pandemiefall die Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe gewahrt bleiben“.

Zur sozialen Teilhabe gehört auch die Mobilität. In Bezug auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fordern die Senior*innen eine kostenfreie Nutzung für Menschen im Ruhestand, Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Alle Beschlüsse aus diesem Jahr sind in einem Dokument zusammengefasst. Die Beschlüsse gehen nun zur Stellungnahme an die Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag, die Bundestagsabgeordneten des Bundeslandes und an die Landesregierung. Im Anschluss wird es eine Broschüre mit allen Beschlüssen und eingereichten Stellungnahmen geben.

Auch wenn die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend sind, beeinflussen sie doch immer wieder politische Entscheidungen. Zu den Wirkungen der Arbeit des Altenparlaments untersucht auch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) regelmäßig, inwieweit die Forderungen der Senior*innen von den Parteien und Parlamenten in Schleswig-Holstein und darüber hinaus aufgenommen und in den Folgejahren gegebenenfalls weiterbehandelt wurden. Zuletzt ist die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen, die zentralen Ergebnisse können Sie in hier auch auf diesem Portal lesen.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR). Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. In der Analyse wurden mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus dem Jahr 2018 aufgezeigt. Dabei wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Die Vorgehensweise, Zielsetzung und Verwendung der Analyse wurden - auch zur besseren Vergleichbarkeit - im Vergleich zur Analyse des Vorjahres nicht verändert.

Ergebnisse

15 Beschlüsse des Altenparlaments 2018 wurden in der vorliegenden Ausarbeitung untersucht. Die Anzahl der untersuchten Beschlüsse hat sich zum Vorjahr reduziert. Dies liegt vor allem an der reduzierten Gesamtanzahl der eingereichten Anträge, aber auch an der Zusammenlegung einzelner Anträge.

Im Vergleich zwischen Bundes- und Landesebene lässt sich feststellen, dass auf der Landesebene deutlich häufiger Diskussionen angekündigt werden. Es könnte sich für die beteiligten Seniorenvertretungen – vor allem dem LSR – lohnen, bei den entsprechenden Akteur*innen die Ergebnisse der ankündigten Diskussionen einzuholen bzw. an den noch ausstehenden Entscheidungsprozess zu erinnern.

Landesebene

Auf der Landesebene reichten Grüne, FDP, SSW und die AfD zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Das jeweils zuständige Ministerium, die SPD und die CDU reagierten auf jeweils einen Beschluss nicht. In Ausschüssen wurde vier Beschlüsse thematisiert, im Landtag kamen inhaltlich sieben Beschlüsse zur Sprache.

Bei SPD und Grünen ist die Zustimmung im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin leicht angestiegen.

Bei SPD, Grünen und FDP ist der Anteil der neutralen Rückmeldungen gesunken. Bei CDU und SSW ist dieser Anteil leicht gestiegen.

Im Jahr 2018 haben – erstmals seit 2015 – alle im Landtag vertretenen Parteien zu beinahe allen Beschlüssen des 30. Altenparlaments Stellung genommen. Bei der AfD – welche sich im Vorjahr seltener geäußert hatte – hat sich vor allem der Anteil der kritischen Rückmeldungen erhöht.

Aus den zuständigen Ministerien kamen überwiegend kritische und neutrale Rückmeldungen. In den Ausschüssen des Landtages und im Landtag selbst konnte häufiger als in den Vorjahren eine Befassung mit den Inhalten der Beschlüsse ausgemacht werden.

Bundesebene

Auf der Bundesebene reagierten Bundestagesabgeordnete bzw. Landesgruppen der Bundestagsfraktionen von SPD, Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die CDU reagierte auf sechs Beschlüsse, die FDP und AfD nahmen zu jeweils einem der Beschlüsse Stellung. Im Bundestag wurden thematisch vier Beschlüsse behandelt.

Wie in den Vorjahren haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Die Linke nimmt weiterhin am häufigsten eine zustimmende Stellung zu den Beschlüssen des Altenparlamentes. Grüne und vor allem SPD nahmen häufiger eine neutralere Position ein. Das lag zum Teil daran, dass aus den Rückmeldungen nicht immer eine klare Positionierung ablesbar war.

Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen deutlich seltener und nehmen eine eher neutrale Haltung ein. Die zustimmenden und ablehnenden Reaktionen sind im vorliegenden Berichtsjahr zurückgegangen.

FDP und AfD reagieren wie schon bei den Beschlüssen des Jahres 2017 mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Beide Landesgruppen der Parteien haben nur – ablehnend – auf den ersten Beschluss aus den Reihen des LSR reagiert.

Im Bundestag ist weiterhin eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Es wird sich etwas häufiger mit Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins durch den LSR eingebracht wurden.

Gesamtbericht

Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR). Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. In der Analyse wurden mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus dem Jahr 2017 aufgezeigt. Dabei wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Ausgangslage

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen.

Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können. Diese richten sich meist an das Landesparlament und die Landesregierung Schleswig-Holsteins.

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise

Für die Analyse der Beschlüssen wird seit dem Altenparlament von 2015 alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob sie

  • nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen genannt oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Zielsetzung und Verwendung

In der vorliegenden Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • Beschlüsse des Altenparlaments
  • Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann also anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten in dem Bericht sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Ergebnisse

33 Beschlüsse des Altenparlaments 2017 wurden untersucht. Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und das jeweils zuständige Ministerium zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD reagierte auf 36% der Beschlüsse. In Ausschüssen wurde ein Beschluss thematisiert. Im Landtag kamen inhaltlich 15% der Beschlüsse zur Sprache.

Auf der Bundesebene reagierten Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die SPD nahm zu 94% der Beschlüsse Stellung, die CDU zu 30%. FDP und AfD nahmen zu 10 und 9% der Beschlüssen Stellung. Im Bundestag wurden thematisch 18% der Beschlüsse behandelt.

Auf der Landesebene sind die Reaktionen von SPD, Grünen und SSW über die Jahre zustimmender geworden sind. Auffallend ist auch, dass die AfD von den sieben Parteien, welche in den Jahren im Landtag saßen, mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlaments reagiert hat. Im Landtag oder Ausschüssen des Landtages ist zwischen 2015 und 2017 konstant selten eine Befassung mit den Beschlüssen des Altenparlaments nachzuweisen.

Auf der Bundesebene haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen seltener und nehmen eine kritischere Haltung ein. FDP und AfD reagieren mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Im Bundestag ist eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen: Es wird sich zwischen von 2015 bis 2017 etwas häufiger mit den Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins diskutiert wurden.

Gesamtbericht

Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Am 18.09.2020 hat das 32. Altenparlament in Schleswig-Holstein im Kieler Landtag getagt. Der Forderungskatalog der Senior*innen beinhaltet unter anderem eine Reihe an Digitalisierungsmaßnahmen.

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Die diesjährige Sitzung des schleswig-holsteinischen Altenparlaments stand im Zeichen der besonderen Pandemie-Bedingungen, so dass nur halb so viele Delegierte teilnehmen konnten wie sonst. Doch auch inhaltlich haben sich die 42 Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien mit der besonderen Situation beschäftigt. So seien insbesondere Heimbewohner*innen und Alleinstehende durch Zeiten sozialer Isolation von Einsamkeit betroffen. „Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in einem Beschluss des Altenparlaments.

Auch eine Reihe von Forderungen zum Thema Digitalisierung hat das 32. Altenparlament in Kiel aufgestellt. So müsse es WLAN in allen Wohn- und Pflegeeinrichtugnen geben, Computer sollen in ausreichender Form vorhanden sein und die Bewohner*innen sollen bei der Nutzung digitaler Angebote geschult werden. Senior*innen dürften „im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“, dafür müsse das Land sorgen. Um sich digital bilden zu können fordert die Delegierten beispielsweise die Öffnung die Hochschulen auch für Senior*innen und die Schaffung kommunaler Angebote zum digitalen Lernen.

Auch die von der Bundesregierung im Juli auf den Weg gebrachte „Nationale Demenzstrategie“ ist Gegenstand eines Beschlusses des Altenparlaments. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Strategie auch in den Kreisen und kreisfreien Städten umsetzen zu können.

Seit 1989 tagt jährlich das Altenparlament in Schleswig-Holstein. Der Forderungskatalog geht nach der Sitzung an die Fraktionen im Landtag, die Landesregierung und die Bundestagsabgeordnete aus dem Norden. Dadurch stellen die Beschlüsse immer wieder Impulse für politische Maßnahmen dar. Die Beschlüsse des Gremiums und eine Zusammenfassung finden Sie in schriftlicher Form auch in dieser Pressemitteilung des Landtags. Beiträge zu den Altenparlamenten der letzten Jahre finden Sie hier in der Übersicht.

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Mitte September tagte im Kieler Landtag das 31.Altenparlament des Landes Schleswig-Holstein. Soziale Teilhabe, Armut und Wohnen waren dabei die Schwerpunkte der Delegierten.

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Am 13.09.2019 kamen in Kiel 84 Delegierte aus dem Landesseniorenrat, Gewerkschaften, den Parteien und anderen Verbänden zu dem diesjährigen Altenparlament zusammen. Es gab insgesamt drei Arbeitskreise, in denen einzelne Themen schwerpunktmäßig behandelt werden konnten: Soziale Teilhabe und Ehrenamt, Armut und Absicherung und Wohnen und Quartier. Zu den Beschlüssen gehören Forderungen wie die nach einer Beratungsstelle zum Thema Einsamkeit im Alter, die Befreiung von Zuzahlungen bei Medikamenten oder effektivere Maßnahmen für bezahlbares Wohnen.

Das schleswig-holsteinische Altenparlament findet seit 1989 jährlich statt. Die Idee der Veranstaltung ist, nicht nur über Senior/innen zu reden, sondern mit ihnen. Ihre Bedürfnisse und Interessen sollen so einen Raum bekommen, in dem diese diskutiert werden können. Immer wieder mischen sich die Delegierten in aktuelle Diskussionen ein und stellen klare Forderungen an die Politik, wie auch die letzten Jahre schon gezeigt haben. "Die Beschlüsse beeinflussen immer wieder die politischen Entscheidungen, auch wenn sie nicht bindend sind“, heißt es auf der Internetseite des schleswig-holsteinischen Landtags, in dessen Sitzungssaal die jährliche Veranstaltung stattfindet.

Eingeleitet wurde der diesjährige Sitzungstag durch eine Rede des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf, der seit Jahrzehnten in einer Wohngemeinschaft mit Freunden lebt. Mittlerweile ist er 80 Jahre alt. Dem Thema hat der NDR einen eigen Artikel gewidmet. Dort ist auch eine im April unter dem Titel „Die junge Idee von der Alten-WG“ entstandene Sendung zu finden, die auf der Seite des NDR kostenlos zur Verfügung steht.  

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Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior/innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, haben jedoch keine bindende Wirkung. In der Analyse wurden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen - welche aus Anträgen des Landesseniorenrates hervorgingen - genauer betrachtet sowie recherchiert, ob die Beschlüsse im Landtag Schleswig-Holstein, den Ausschüssen des Landtages oder im Bundestag thematisiert wurden.

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Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) diesen Jahres. Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. Es sollen mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus den Jahren 2015 und 2016 aufgezeigt werden. Dabei werden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen. Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können.

Der LSR wendet einen beachtlichen Umfang an Zeitressourcen an die Vorbereitungen für das Altenparlament auf. So werden zunächst in verschiedenen Fachgruppen des LSR Antragsvorschläge diskutiert und an den Vorstand des LSR weitergereicht. Dieser ordnet die Vorschläge und gibt sie in die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung (MV) zur Diskussion und schließlich zur Abstimmung. Auf der MV beschlossene Anträge werden schließlich in das Altenparlament eingereicht.

Die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen nehmen Stellung zu den verfassten Beschlüssen. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior/innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior/innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.

Die gesamte Analyse kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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