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Altersdiskriminierung oder „Ageismus“ ist ein Problem, das sich nicht zuletzt in der Art und Weise zeigt, wie über Alter gesprochen wird. Doch bereits hier kann ein gedanklicher Fehlschluss entstehen, wenn man die beiden Begriffe gleichsetzt. So wird „Ageismus“ vor allem im Zusammenhang mit Diskriminierung von Menschen im höheren Lebensalter verwendet.

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Zum Thema Ageismus im Alter haben wir bereits einen Artikel geschrieben, der sich vor allem mit der sprachlichen Diskriminierung insbesondere in den Medien befasst. Hier ging es darum das Menschen im höheren Lebensalter als defizitär stigmatisiert oder, besonders in der Werbung, durch ein unerreichbares Ideal dargestellt werden.

Folgt man hingegen der Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, so ist eine Diskriminierung aufgrund des Lebensalters unabhängig von der Lebensphase zu verstehen: „Lebensalter als Diskriminierungsmerkmal spielte häufig im Arbeitsleben, dem Zugang zu privaten Versicherungen und bei Finanz- und Bankgeschäften, beim Zugang zu öffentlichen Gesundheits- und Sozialleistungen sowie beim Hochschulzugang eine Rolle.“ Während beispielsweise Formulierungen wie „junge, engagierte Mitarbeitende“ in Stellenausschreibungen ältere Bewerber*innen diskriminieren, werden dem gegenüber bspw. jüngere Frauen in Einstellungsverfahren benachteiligt, wenn Arbeitgeber*innen „Ausfälle durch Schwangerschaften oder Kinderbetreuung“ befürchten.

Vor diesem Hintergrund wirkt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Vorfeld der am 20. Mai 2024 in New York stattgefundenen Sitzung der „Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns“ (OEWG-A), nach einer „UN-Altenrechtskonvention“ etwas einseitig.

Nichtsdestoweniger bekräftigte auch die UN in ihrer angenommenen Resolution der Generalversammlung vom 20. Dezember 2012, „[…] dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden, […] ohne Unterscheidung irgendeiner Art, wie Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt oder sonstigem Status, […]“. Darüber hinaus betonte die UN in ihrer Resolution zur Generalversammlung vom 15. Dezember 2022, „dass die Zahl der Personen im Alter von 60 Jahren oder älter zwischen 2021 und 2030 voraussichtlich um 31 Prozent wachsen wird, von 1,1 Milliarden auf 1,4 Milliarden, weltweit die Jugend übertreffen und doppelt so viele wie Kinder unter 5 Jahren ausmachen wird, und dass dieser Anstieg in den Entwicklungsländern am größten und am schnellsten sein wird.“

Es wird also in Zukunft mehr alte Menschen geben. Allerdings stellt sich die Frage, ob es hier tatsächlich einer Altenrechtskonvention bedarf. In unserem Artikel zur „Altenrepublik“ haben wir bereits die kontroverse These des Soziologen Stefan Schulz aufgegriffen, dass mit einer wachsenden Gruppe älterer Menschen auch deren politischer und gesellschaftlicher Einfluss und damit ihre Verantwortung steigt. Ein Beispiel findet sich in extremer Form gerade in den USA in Form des amerikanischen Präsidenten. Aber auch in Deutschland liegt der Altersdurchschnitt des Bundestages (2021) bei 47,3 Jahren. All diese Menschen gehören damit zu einer Personengruppe in der, teilweise weit fortgeschrittenen, zweiten Lebenshälfte mit gleichzeitig viel Macht und Einfluss.

Betrachtet man nun nochmals die UN-Resolution von 2022, findet allerdings besonders in den Entwicklungsländern ein Zuwachs an älteren Menschen statt. Damit muss die Frage vorangestellt werden: Ist Alter tatsächlich der größte Diskriminierungsfaktor, oder ist es das Alter in Verbindung mit Armut bzw. mit gesundheitlichen Einschränkungen oder dem Geschlecht? Ein Blick in die Geschichte der Menschenrechte macht zudem deutlich, dass selbst diese nicht frei von Ambivalenz und Blindenflecken sind. Hierzu mehr in: „Außenpolitik und Zeitgeschichte“ (APuZ). Dennoch auch die Autoren von APuZ kommen zu dem Schluss das hinter das Prinzip eine immanente Menschenwürde qua Existenz als Mensch nicht zurückgegangen werden darf.

Damit läge das Problem allerdings weniger in einer fehlenden „Altenrechtskonvention“. Es scheint viel eher, das Alter (und hier in beide Richtungen) verbunden mit weiteren Marginalisierungsfaktoren wie Armut, Gesundheit oder Geschlecht zu sein, das zu Diskriminierungen führt. Damit ist nicht gesagt, dass, wie im Fall von medialer Berichterstattung, Alter nicht auch direkt diskriminiert wird. Wenn jedoch „Altersdiskriminierung“ thematisiert wird, ohne den Kontext zu betonen, könnten weitere grundlegende Ursachen für Diskriminierung in den Hintergrund treten.

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Das negative Rollenklischees und Stereotype gegenüber älteren Menschen weit verbreitet sind, zeigt unter anderem die 2022 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführte Studie „Ageismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“. Eine der Co-Autor*innen stellt die Ergebnisse der Studie am 16.05.2024 vor, in einer anschließenden Diskussion geht es um Ageismus in der Kulturarbeit.

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Laut der Studie stimmte fast ein Drittel der Befragten der Aussage zu, dass alte Menschen Platz machen sollten für die jüngere Generation, indem sie wichtige berufliche und gesellschaftliche Rollen aufgeben. Mehr als die Hälfte gab an, ältere Menschen trügen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Einen Überblick über diese und weitere Ergebnisse der Studie gibt die Co-Verfasserin Eva-Marie Kessler in der Online-Veranstaltung am 16. Mai.

Die Veranstaltung wird angeboten von kubia – Kulturelle Bildung im Alter in Nordrhein-Westfalen. Welche Auswirkungen Ageismus auf die eigene, das heißt die kulturelle Arbeit mit älteren Menschen hat, ist Gegenstand der im Anschluss geplanten Diskussion. Diese und weitere Fragen sollen thematisiert werden: „Welche Annahmen und Ideen über das Alter kommen auch durch ältere Beteiligte in unseren Kulturangeboten selbst zum Tragen? Spielen Generationenstereotypen in intergenerationellen Projekten eine Rolle?“

Bis zum 9. Mai können Sie sich über diesen Link anmelden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Veranstaltung.

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In einer Gesellschaft vorherrschende Bilder über „das Alter“ drücken sich nicht zuletzt in der Sprache aus. Altersdiskriminierung findet dabei alltäglich statt, auch in der Medienberichterstattung. Ein aktueller Kommunikationsleitfaden zeigt Alternativen.

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„Ageismus ist ein häufiges, wenig erkanntes und oft unwidersprochenes Phänomen“, heißt es im WHO Global Report on Ageism (2021). Unter dem Begriff Ageismus (im Englischen: ageism) wird die ungleiche Behandlung und Diskriminierung älterer Menschen verstanden, die auf defizitäre Altersbilder zurückzuführen sind. Hier komme auch den Medien große Bedeutung zu: Verbreitete Texte und Bilder können entscheidend das Denken, Fühlen und Handeln in Bezug auf ältere Menschen beeinflussen.

Einer Kommunikation, die der Diversität im Alter gerecht wird, hat sich der Kommunikationsleitfaden verschrieben, der vom Bundesseniorenministerium veröffentlicht wurde. „Ältere Menschen kommen medial relativ selten vor, und wenn, fallen die Darstellungen tendenziell eher negativ aus, punktuell aber auch übertrieben positiv, sodass sie nicht selten unauthentisch wirken“, stellt die Autorin Prof. Dr. Eva-Marie Kessler in der Publikation fest. Der Leitfaden hat das Ziel, für medialen Ageismus in Wort und Bild zu sensibilisieren und eine wissenschaftlich fundierte Hilfestellung zu geben. Zielgruppe sind daher Akteur*innen aus dem Medienbereich, aber auch Menschen, die im Kontext von Senior*innenarbeit kommunizieren.

Als typisch nennt der Leitfaden beispielsweise das sogenannte „Othering“ in der Kommunikation über das Alter, also das Sprechen im Sinne von „den Anderen“. „Die Älteren“ oder „Die alte Generation“ sind Beispiele dafür. Als Alternative dazu wird vorgeschlagen, von „Menschen im höheren und höchsten Lebensalter“ oder „Menschen (zum Beispiel) über 70 Jahren“ zu sprechen.

Auch apokalyptische Bilder vom Altern wie „Die überalterte Gesellschaft“ oder „Demographische Alterung“ sollten laut Leitfaden durch ein Verständnis des demographischen Wandel als gestaltbare Chance abgelöst werden (z.B. „Die Gesellschaft des längeren Lebens“).

Beispiele für Ageismus in Bildform sind typische defizitäre Darstellungen, die häufig Zeitungsartikel zum Thema Alter bebildern und ältere Menschen zum Beispiel mit Gehwagen im Krankenhaus zeigen. Die Autorin des Kommunikationsleitfadens kritisiert: „Statt Gesichtern sieht man oft nur einzelne Körperteile – häufig faltige, knöchrige Hände. Typischerweise kommen solche anonym anmutenden Fotos im Zusammenhang mit Problemen bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme und der Pflege zum Einsatz.“

Diese und weitere Beispiele zur Sensibilisierung der Sprache finden Sie in dem Kommunikationsleitfaden „‚Altern - ältere Menschen - demografischer Wandel‘ in Sprache und Bild“. Die Broschüre ist Teil des Programms Altersbilder des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Noch vor Ende der kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode hatte die hessische Landesregierung eine Kampagne gegen Diskriminierung gestartet. Unter dem Titel „Hessen. Da geht noch was.“ wird auch über Altersdiskriminierung informiert und zeigt, was jede*r dagegen tun kann.

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Auch wenn laut hessischer Landesverfassung vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, so sieht die Realität doch anders aus. „Ausgrenzung und Benachteiligung sind Alltag in Hessen“, ist auf der Kampagnenseite „Hessen. Da geht noch was.“ zu lesen. Die Internetseite klärt über verschiedene Diskriminierungsformen auf und macht Projekte, Vereine und Initiativen sichtbar, die sich für Solidarität, Respekt und Akzeptanz einsetzen.

Auch die Diskriminierung aufgrund von Alter wird auf der Kampagnenseite thematisiert. Altersdiskriminierung – gegenüber jungen Menschen auch „Adultismus“ und gegenüber älteren Menschen auch „Ageismus“ genannt – sei die „vielleicht am weitesten verbreitete Diskriminierungsform“. Trotzdem werde kaum darüber gesprochen.

Auf der Kampagnenseite finden Sie ein Interview zur Altersdiskriminierung mit der Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Dr. Ursula Kämmerer-Rütten von der University for Applied Sciences. Kämmerer-Rütten lehrt und forscht dort im Fachbereich „Soziale Arbeit und Gesundheit“ insbesondere zur Diskriminierung älterer Menschen im Gesundheitssystem. Neben dem Interview und weiteren Informationen finden sich auf der Seite auch Anlaufstellen für von Altersdiskriminierung Betroffene in Hessen.

Die noch in der Legislaturperiode vor der Landtagswahl im Oktober gestartete Antidiskriminierungskampagne war im Koalitionsvertrag (2018) vereinbart worden. Sie soll ein Beitrag für eine „Kultur des Respekts und der Solidarität“ leisten.

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Der UN-Menschenrechtsrat hat Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte Älterer in einer kürzlich verabschiedeten Resolution unter dem Titel „Human rights of older persons“ (Menschenrechte älterer Menschen) festgehalten. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung der Menschenrechte älterer Personen auf internationaler Ebene, so die BAGSO.

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Die Vereinten Nationen verurteilen in dem Dokument jede Form von Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt gegen ältere Menschen. Alle Staaten werden zu einer diskriminierungsfreien Politik und zur Verabschiedung von Gesetzen, Aktionsplänen und nationalen Strategien aufgefordert. Aus der 4-seitigen Resolution geht hervor, dass die Grundfreiheiten und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte älterer Menschen beeinträchtigt werden.

Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der ­Seniorenorganisationen e.V.) forderte bereits bei den Verhandlungen über die Resolution, dass sich Deutschland aktiv beteilige. Außerdem sollten Ältere mit in die Gespräche einbezogen werden, beispielsweise durch Interessenvertretungen und Menschenrechtsorganisationen.

In der Resolution wird hervorgehoben, dass die Menschenrechte Älterer unter anderem in folgenden Bereichen besonders verwundbar seien: Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, Recht auf Nahrung und Wohnen, Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung, Bildung, Zugang zu Justiz, gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Der UN-Menschenrechtsrat hebt Altersdiskriminierung als Kernursache für die Gewalt gegen und Vernachlässigung von älteren Menschen hervor. Dies sei auch ein Grund dafür, dass Ältere oft weniger Zugang zu öffentlichen Entscheidungsprozessen hätten.

Staaten werden deshalb dazu aufgerufen, dieser Form von Diskriminierung mit politischen Maßnahmen, Aktionsplänen, Vorschriften und Gesetzen zu entgegnen. Außerdem soll der gleichberechtigte Zugang zum Rechtssystem für Ältere gesichert werden. Staaten sollen die Gesellschaft auf das Thema sensibilisieren, insbesondere auf die Bedeutung und Folgen von Gewalt gegen sowie Missbrauch und Vernachlässigung von älteren Menschen.

Hier kann die Resolution in allen offiziellen UN-Sprachen heruntergeladen werden.

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Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung will Altersdiskriminierung zu einem Kernanliegen ihrer Amtszeit machen. Bei einem Runden Tisch mit Expert*innen wurden dabei drei konkrete Forderungen formuliert.

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Neun Expert*innen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft waren zu einem Runden Tisch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geladen. Darunter Claudia Mahler, die UN-Expertin für die Rechte älterer Menschen und der stellvertretende BAGSO-Vorsitzende Jens-Peter Kruse. Eingeladen zu dem Fachgespräch hatte Ferda Ataman, die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Sie wolle das Thema Altersdiskriminierung zu einem zentralen Thema in ihrer Amtszeit machen.

Angesichts des Ausmaßes dieser Diskriminierungsform ist das sicher eine sinnvolle Entscheidung – immerhin gut ein Fünftel geben Umfragen zufolge an, aufgrund des Alters in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Die Folgen von Stereotypen gegenüber älteren Menschen zeigen sich unter anderem in den Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Teilhabe ausgeschlossen und abgehängt werden“, äußert Ataman zu Beginn des Fachgesprächs. Dabei nimmt sie ausdrücklich auch die jüngere Generation in den Blick: „Wir müssen Kinder und Kindeswohl ernster nehmen, Perspektiven junger Menschen stärker in politischen Gremien einbinden und ältere Menschen stärker bei der Digitalisierung mitnehmen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Form von Diskriminierungsprävention“, argumentiert die Antidiskriminierungs-Beauftragte weiter.

Drei konkrete Forderungen haben die Fachleute zusammengetragen:

  • „Lebensalter“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zügig zu reformieren und
  • die Bekämpfung von Altersdiskriminierung als ausdrückliches Handlungsfeld in Parteiprogrammen.

Es bleibt abzuwarten, ob es noch in der laufenden Legislaturperiode sichtbare Schritte in diese Richtung geben wird. Insbesondere die Forderung nach einer Aufnahme des Merkmals Alter in das Grundgesetz und die AGG-Reform liegen schon länger auf dem Tisch. Eine Reform des AGG sieht sogar der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vor.

Mehr zur Debatte um eine AGG-Reform lesen Sie hier.

Über diesen Link gelangen Sie zur Seite der Antidiskriminierungsstelle.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgelegt. Eine Änderung des Gesetzes hatten die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag angekündigt.

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„Immer wieder haben sich Seniorinnen und Senioren an die BAGSO gewandt, weil sie sich durch das bestehende AGG nicht hinreichend vor Diskriminierung geschützt sahen“, heißt es von dem Interessenverband der älteren Generationen in der Stellungnahme. Daher begrüße die BAGSO, dass das AGG aus dem Jahr 2006 einer Novellierung unterzogen werden soll. „Zahlreiche Verbände und Institutionen fordern schon seit einigen Jahren eine Stärkung und Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung, insbesondere auch durch Änderungen und Ergänzungen des AGG“, unterstreicht der Dachverband die Wichtigkeit des Anliegens. Eine Novellierung haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Das Bundesjustizministerium plant, zur Änderung des Gesetztes ein Eckpunktepapier vorzulegen.

Nach Auffassung der BAGSO sollte das Vorhaben genutzt werden, auch der Altersdiskriminierung wirksam entgegenzutreten. In ihrer vierseitigen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft insbesondere die Beschränkung des Benachteiligungsverbot auf sog. Massengeschäfte – derzeit in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG normiert. In einer weiteren Pressemitteilung führt die BAGSO an, dass diese Beschränkung beispielsweise dazu führe, dass Benachteiligungen bei der Vermietung eines Hotelzimmers verboten sei, nicht aber bei der Vermietung einer Wohnung. „Die 2006 in Kraft getretene Regelung hat zur Folge, dass der gesetzliche Diskriminierungsschutz in vielen Fällen nicht gilt. Die Novellierung bietet nach mehr als 15 Jahren die Chance, das zu ändern.“

Darüber hinaus kritisiert die BAGSO das pauschale Festlegen von Versicherungstarifen nach Altersgruppen. Es gebe viel aussagekräftigere Kriterien einer individuellen Risikozuordnung, die aktuelle Rechtslage nehme für die Unfälle weniger alle in Mithaftung. Skeptisch ist die Bundesarbeitsgemeinschaft auch hinsichtlich automatisierter Entscheidungsverfahren („Algorithmen“), die beispielsweise durch Banken zur Prüfung von Darlehenskonditionen genutzt werden würden. Auch hier bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, um wirksam vor Diskriminierung zu schützen.

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Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat als Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) einen Bericht veröffentlicht, der sich erstmals ausführlich mit dem Thema Altersdiskriminierung beschäftigt. Weltweit sei jede*r zweite Erwachsene voreingenommen gegenüber älteren Menschen.

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Im März dieses Jahres hat die Weltgesundheitsorganisation den ersten „Global Report on Ageism“ veröffentlicht. Die Mitgliedsstaaten hatten die Organisation 2016 damit beauftragt, einen entsprechenden Bericht zu dem Thema vorzulegen.

„Es ist an der Zeit, Nein zu Altersdiskriminierung zu sagen“, heißt es in dem Bericht, der gleichzeitig den Start einer weltweiten Kampagne markieren soll.

„Wenn Regierungen, UN-Organisationen, Entwicklungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen und akademische und Forschungsinstitutionen wirksame Strategien umsetzen und in weitere Forschung investieren, und wenn Einzelpersonen und Gemeinschaften sich der Bewegung anschließen und jede Form von Altersdiskriminierung bekämpfen, dann schaffen wir gemeinsam eine Welt für alle Altersgruppen [von seniorenpolitik-aktuell aus dem Original übersetzt].“

Im Rahmen der gestarteten Kampagne hat die UN-Organisation die Veröffentlichung des Berichts am 18. März 2021 als Videomitschnitt im Internet übertragen. Zu Beginn ist ein Kampagnenvideo zu sehen, indem Menschen verschiedenen Alters einen Eindruck vermitteln, wie sich Diskriminierung aufgrund von Alter anfühlen kann. Darin steht abschließend der Satz „Alter definiert dich nicht. Hilf uns, die Botschaft zu verbreiten [übersetzt].“ Die Videoaufnahme können Sie hier direkt anschauen:

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=1fKD7aHFpZw[/embed]

 

Weltweit habe laut UN-Bericht jede*r Zweite Vorurteile gegenüber Menschen höheren Alters. Generell gebe es Altersdiskriminierung laut WHO-Bericht allerdings nicht nur gegen Ältere, sondern auch gegen jüngere Menschen.

Bei der Diskriminierung aufgrund von Alter – der Bericht benutzt im englischen den Ausdruck „Ageism“, der auch im Titel des Berichts vorkommt – geht es grundsätzlich um Zuschreibungen verschiedener Eigenschaften aufgrund des Lebensalters, die zu Nachteilen oder Ungerechtigkeiten führen. Verallgemeinerungen über Junge und Alte seien vor allem in der Corona-Pandemie deutlich geworden.

Hier können Sie sich den englischsprachigen Bericht (rund 200 Seiten) als PDF-Datei herunterladen. Ebenfalls steht dort eine deutlich kompaktere Zusammenfassung zum Download bereit, die derzeit auch in französischer und spanischer Sprache verfügbar ist.

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„ICH? Zu alt?“ hieß die Studie zum Thema Altersdiskriminierung, die die Bundesregierung 2018 in Auftrag gegeben hatte. Über den Abschlussbericht informierten wir bereits im vergangenen Jahr, nun sind die Ergebnisse zusammengefasst auch in einer Handreichung zu finden.

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Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt (Main) hatte das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Praxisforschungsprojekt durchgeführt und 2019 einen rund 60-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Auf der Seite des Instituts können Sie nun auch eine Broschüre herunterladen, die die Ergebnisse der Studie übersichtlich zusammenfasst. Die Handreichung solle „für das Thema Diskriminierung älterer Menschen sensibilisieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie man Altersdiskriminierungen entgegenwirken kann“, so Dr. Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Vorwort.

Dass es im Alltag in allen möglichen Kontexten und Situationen zu Diskriminierungen aufgrund des Alters kommt, hat die Studie gezeigt. Beispiele dafür können eine Kreditverweigerung bei der Bank aufgrund fortgeschrittenen Alters, Altersgrenzen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder eine nicht altengerechte Umgebung sein. „Benachteiligungen aufgrund des Alters werden häufig nicht hinterfragt“, heißt es in der Publikation des Instituts.

„Für viele scheint es natürlich, mit höherem Alter nicht mehr alle Möglichkeiten des Handelns zu haben. Den Begriff Diskriminierung kennen viele Menschen nur aus anderen Kontexten, beispielsweise Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aufgrund von Migrationshintergrund oder einer Behinderung.“

Die einzelnen Gebiete, in denen Diskriminierung aufgrund des Alters sichtbar werden, werden in der Informationsbroschüre nacheinander beschrieben. Bei Fällen von konkreter Altersdiskriminierung verweisen die Verfasser/innen zuletzt auch auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.

Immer wieder berichten wir auch auf diesem Portal über das Thema Altersdiskriminierung.

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2018 hatte die Bundesregierung eine Studie zum Thema Altersdiskriminierung in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „ICH? Zu alt?“ Diskriminierung älterer Menschen hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) nun einen Abschlussbericht vorgelegt.

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Das ISS in Frankfurt a.M. hat die Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Der Studie ginge es weniger um eine Repräsentativität als um unterschiedliche Perspektiven und subjektive Erfahrungen älterer Menschen. Dafür wurden vor allem Interviews geführt, sowohl mit Expert/innen als auch mit Betroffenen oder Gruppen.  „In den Interviews wurde (…) oftmals auf fehlende Barrierefreiheit, vor allem im eigenen Wohnumfeld, verwiesen. Derartige Einschränkungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern ebenso Menschen mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung“, heißt es in dem Abschlussbericht der Studie. Weitere diskriminierende Aspekte im Alltag, die in den Interviews genannt wurden, sind beispielsweise fehlende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, zu niedrige Toiletten, zu kurz getaktete Ampeln oder Busfahrer/innen die losfahren, bevor ältere oder gehbehinderte Menschen sitzen. Außerdem fehle es an Aufzügen an Bahnhaltestellen oder Begleitdiensten, auch Zutaten auf Lebensmitteln seien zu klein geschrieben.

Ziel der Studie sei es gewesen, „die Alltags-/Lebenswelten betroffener älterer Menschen zu untersuchen, um Altersdiskriminierung sozialwissenschaftlich zu definieren.“ Laut Zahlen der Antidiskriminierungsstelle fühlten sich 15,3 Prozent der Über-60-jährigen bereits als „zu alt“ diskriminiert. Die Dunkelziffer an Menschen, die Altersdiskriminierung erfahren würden, sei jedoch noch höher, da vermutet wird, „dass ältere Personen benachteiligende Erfahrungen häufig in geringem Maße als Diskriminierung bewerten und wenig dafür sensibilisiert sind, weil sie diese Erfahrungen als ‚normal‘ wahrnehmen.“

Weitere Beiträge zum Thema Altersdiskriminierung finden Sie hier.

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