Weiterlesen Wie die Bürgerbeauftragte El Samadoni betont, geht es hier nicht nur um einfache Unannehmlichkeiten. Stattdessen stehen Bürger*innen immer wieder vor dem Problem, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, die ihre Existenz sichern oder ein würdevolles Leben ermöglichen sollen. Einer der Hauptgründe ist dabei der Personalmangel in den Behörden. Liest man allerdings etwas weiter, findet sich ebenso Kritik an der ineffizienten Gestaltung der vorhandenen Verwaltungsprozesse und der ineffizienten Umsetzung neuer Verwaltungsprozesse – wie bspw. bei der Einführung der Kindergrundsicherung – ohne dass in den nächsten Jahren mit einer besseren personellen Lage zu rechnen sei, bilanziert El Samadoni in ihrer Einführung. Während im Bericht eine grundlegende Pflegereform befürwortet wird, zeigt sich, dass von der Ineffizienz innerhalb der aktuellen bürokratischen Prozesse gerade hilfebedürftige Menschen in prekären Lebenslagen betroffen sein werden. Wenn es also um Personal und Geld für die Pflege geht – hier zu unserem Artikel zur Effizienz in der Pflege – braucht es ebenso in den vorgelagerten behördlichen Strukturen eine effiziente Administration. Ist diese nicht gegeben, werden Pflegebedürftige und deren Angehörige bereits in ihren „existenzsichernden und würdeerhaltenden“ Ansprüchen behindert, bevor der Diskurs über eine ausreichende Pflege überhaupt beginnt. Es ist unwahrscheinlich, dass „nur“ die Menschen , die hinter den „163 Eingaben zum Bereich der sozialen Pflegeversicherung“ stehen, im Jahr 2023 mit dem Thema zu kämpfen hatten. Es bleibt im Dunkeln, wie viele der Betroffenen nach einem abgelehnten Pflegegrad oder einer unzureichenden Einstufung
Pflege im Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten
22. August 2024Weiterlesen Laut Bericht waren dabei die häufigsten Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Bürgergeld) mit 673 Petitionen, Sozialhilfe mit 412 Petitionen und gesetzliche Krankenversicherung mit 397 Petitionen. Ein zunehmendes Thema ist die Pflege. So lag der Eigenanteil für die stationäre Pflege in Altenheimen im Jahr 2023 bei etwa 2.700 Euro monatlich. Aktuell liegt dieser Anteil für Schleswig-Holstein bei 2.855 Euro. Eine aktuelle Aufschlüsselung des Eigenanteils und der Kosten findet sich unter pflege.de. Zwar stellt der Bericht fest, dass betroffene Partner*innen „einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Form von Übernahme der Heimkosten für den Eigenanteil bei der stationären Pflege“ stellen können. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen. Demnach besteht ein Vermögensfreibetrag für Ehepaare von 20.000 €. Zudem werden Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), also z.B. Grundsicherung im Alter und die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), nicht angegriffen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) beträgt die Grundrente für 2024 1.129 Euro. Die Grundsicherung liegt noch darunter. Auch Kindergeld – das gerade bei älteren Ehepaaren eher unwahrscheinlich ist – bleibt unberührt. Eine vollständige Liste findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale. Dort heißt es auch, dass zu den abzugsfähigen Beiträgen neben Einkommenssteuern und Beiträgen zur Sozialversicherung auch geförderte Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riesterverträge) bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Werbungskosten abgesetzt werden können. „Das Sozialamt beteiligt sich in diesen Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.“ Mit anderen Worten, Personen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen, machen im Prinzip zwei Steuererklärungen. Hinzu kommt, dass viele der abzugsfähigen Gründe beim Renteneintritt wegfallen oder minimiert werden. Für Menschen mit wenig Vermögen oder Einkommen bedeutet ein Pflegefall, der nicht mehr zuhause versorgt werden kann, häufig, dass Ehepartner*innen in finanzielle Not geraten. Diese müssen oft große Teile ihres Einkommens aufwenden, was zu Altersarmut führen kann, kritisiert auch El Samadoni. Die logische Forderung wäre eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Form einer Vollkostenversicherung, ähnlich der Krankenversicherung, um eine gerechtere Finanzierung sicherzustellen. Wie der Bericht mit Bezug auf den Anstieg von Petitionen im Jahr 2023 zeigt, ist das Thema von großem Interesse für die Bürger*innen Schleswig-Holsteins. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung und der Landtag den Bericht zur Kenntnis genommen haben. Gedanken zu Plänen zur Pflegereform oder zur Effizienz in der Pflege entnehmen Sie unseren jeweiligen Beiträgen.
Weiterlesen Mit Sorge blicken die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Situation vieler Verwaltungen. Auch durch die Corona-Pandemie habe sich der Zugang zu Dienstleistungen der Behörden in den letzten Jahren verschlechtert: Reduzierte oder gar abgeschaffte Sprechzeiten, erforderliche Terminvereinbarungen für weit in der Zukunft liegende Termine oder eingeschränkte persönliche Zugänge. „Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, lässt sich Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni in einer Pressemitteilung zitieren. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“, so die Mitunterzeichnerin des Papiers weiter. Lösungen für die Probleme seien nicht zu erkennen, bemängeln die Beauftragten der Länder, es brauche jedoch eine „gesamtstaatliche Kraftanstrengung“. Viele Verwaltungen würden nur für sich kämpfen, heißt es in der Erklärung. Ein Faktor sei die Digitalisierung. Dazu zähle ein umfassender Online-Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Ein solcher sei gesetzlich schon bis Ende 2022 vorgeschrieben gewesen – das Ziel sei jedoch weit verfehlt worden. Bei aller nötigen und richtigen Forderung nach digitalen Leistungen und Zugängen weisen die Unterzeichner*innen jedoch auch darauf hin, dass Menschen ohne entsprechende Ausstattung nicht vergessen werden dürften: „Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.“ Dazu zählten auch Menschen, die einfach gerne im persönlichen Gespräch erfahren würden, ob sie ein Formular richtig verstanden haben. Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten. Die Schweriner Erklärung ist dem Anhang zu entnehmen.
Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten Schleswig-Holsteins 2020
20. September 2021Weiterlesen Bei der Sitzung des Sozialausschusses am 2. September 2021 hat Samiah El Samadoni ihre beiden Tätigkeitsberichte für die Berichtsjahre 2019 (dazu mehr unter diesem Link) und 2020 vorgestellt. Die Bürgerbeauftragte hatte den Bericht für 2020, den Sie hier im Ganzen lesen können, bereits im Juni veröffentlicht. Über 3.500 Petitionen habe die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Berichtsjahr erhalten. „Dabei standen die Probleme, Ängste und Herausforderungen vieler Bürger*innen während der Corona-Pandemie im Mittelpunkt meiner Arbeit“, beschreibt El Samadoni zur Veröffentlichung des Berichts ihr Tätigkeitsjahr. Besonders hart getroffen habe die Pandemie die Schutzbedürftigsten. „Wir müssen aus der Corona-Krise deshalb die richtigen Lehren ziehen und die bestehenden Probleme jetzt in Angriff nehmen.“ Welche Lehren das sein könnten zeigt sich in dem über 100-seitigen Dokument. Darin regt die Bürgerbeauftragte unter anderem die Einführung eines „digitalen Existenzminimums“ im SGB II / SGB XII (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld und Sozialhilfe) an. Derzeit sind nur wenige Euro des monatlichen Regelbedarfs von maximal 446 Euro für digitale Ausstattungen vorgesehen, was nicht ausreiche. Knapp 250 Petitionen erreichten die Bürgerbeauftragte auch im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte habe es vermehrt Anfragen zur Grundrente gegeben, die vergangenen Sommer nach langem Ringen beschlossen wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Samiah El Samadoni begrüße zwar die Einführung der Grundrente, kritisiert aber, dass diese in der aktuellen Form nicht ausreiche: „Sie (Die Bürgerbeauftragte) geht nach ihren Beobachtungen in der Beratungspraxis davon aus, dass zu wenige von Altersarmut betroffene oder bedrohte Menschen durch die Grundrente entlastet werden. Denn häufig werden die erforderlichen 33 Jahre an Grundrentenzeiten nicht vorliegen“, heißt es im Bericht. Die Bürgerbeauftragte berät und unterstützt Bürger*innen bei Fragen, Anliegen oder Problemen, z.B. mit Sozialbehörden. Sie ist vom Landtag gewählt und berichtet diesem unter anderem mit den jährlichen Tätigkeitsberichten von ihrer Beratungsarbeit.
Online-Sprechtag der Bürgerbeauftragten – 20.07.2021
16. Juli 2021Weiterlesen Samiah El Samadoni ist Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten in Deutschlands nördlichstem Bundesland. In dieser Funktion berät sie Bürger*innen beispielsweise als Ansprechpartnerin für Fragen zu Hilfen zum Lebensunterhalt, zum Wohngeld oder zu Leistungen der Krankenkassen. Neben sozialrechtlichen Themen ist Samadoni gleichzeitig auch Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes. Aktuell bietet die Landesbeauftragte aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie Sprechtage nur Online an. In einer entsprechenden Meldung heißt es: „Die Bürgerbeauftragte unterstützt weiterhin die Entscheidung des Landtagspräsidenten, angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die Zahl der persönlichen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher können auch in den kommenden Wochen persönliche Sprechtage vor Ort nicht stattfinden.“ Der Sprechtag, der am 20. Juli eigentlich in Heide stattfinden sollte, wird also im Online-Format und von 11:00 bis 15:00 Uhr stattfinden. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos, es wird jedoch um eine telefonische Voranmeldung unter 0431/988-1240 gebeten. Der Link zu einem digitalen Raum für die Beratung bekommen Sie dann zugeschickt. Alternativ ist auch eine telefonische Beratung ohne Internetnutzung möglich. Weitere Termine für geplante Sprechtage finden Sie hier. Inwieweit auch die Termine im August und September online stattfinden müssen, ist noch unklar. Es sollte vorher auf der Internetseite nach aktuellen Meldungen geschaut werden.
Weiterlesen Das rund 100-seitige Dokument besteht aus Vorschlägen und Anregungen der Bürgerbeauftragten an politische Entscheidungsträger/innen, aus Berichten über Anfragen und Themen für einzelne Bereiche und aus Fallbeispielen. Zu den Anregungen gehört zum Beispiel, Unterschiede der Krankenkassen transparenter zu machen, um Versicherten mehr Informationen zur Kassenwahl zu geben. „Zur besseren Vergleichbarkeit sollten Krankenkassen durch eine Regelung im SGB V verpflichtet werden, aussagekräftige Statistiken zu veröffentlichen. So sollten z. B. Zahlen über abgelehnte Leistungsansprüche oder erfolgreiche Widersprüche transparent und detailliert dargestellt werden“, so die Bürgerbeauftragte im Bericht. „Versicherte müssen nachvollziehen können, wie hoch die Bewilligungsquoten für einzelne Leistungen jeweils sind und wie viele Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide Erfolg haben.“ Weitere Themen des Berichts sind beispielsweise Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Krankengeld, Rente und viele weitere soziale Angelegenheiten. Den vollständigen Bericht können Sie hier einsehen. Weitere Informationen zur Bürgerbeauftragten El Samadoni und den Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier .
Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten 2018
2. August 2019Die Bürgerbeauftrage des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat einen umfassenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 vorgelegt.
2018 wurde das Amt als Bürgerbeauftragte/r für soziale Angelegenheiten 30 Jahre alt – 1988 setzte Schleswig-Holstein das erste Mal einen Bürgerbeauftragten ein. Gedacht ist das Amt für die Beratung von Bürger/innen in sozialen Angelegenheiten und als Vertretung ihrer Interessen. „Als Bürgerbeauftragte bin ich vom schleswig-holsteinischen Landtag gewählt und berichte den Abgeordneten unmittelbar – auch von Einzelfällen – aus meiner Beratungsarbeit“, heißt es beispielsweise auf der Internetseite der Bürgerbeauftragten, die sich immer wieder auch mit Stellungnahmen zu aktuellen politischen Anliegen äußert.
In dem kürzlich vorgelegten Bericht werden auch mehrere Vorschläge unterbreitet, was nach Meinung von El Samadoni geändert werden könnte. So empfiehlt sie beispielsweise die Übernahme eines digitalen Endgeräts für Schulzwecke im Rahmen der Bildungs- und Teilhabepakete des SGB II. Neben weiteren Anregungen werden auch Fallbeispiele aus dem Beratungskontext beschrieben. Den vollständigen Bericht finden Sie hier.
Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, fordert eine bessere Umsetzung des Enlastungsbetrages für Pflegebedürftige. Dieser werde von 70% der Betroffenen nicht beansprucht.
Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat soll die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger im Alltag fördern und pflegende Angehörige damit entlasten. Der Betrag ist beispielsweise für Dienstleistungen bei der Haushaltsbewältigung vorgesehen. Das so wenige Pflegebedürftige diesen Betrag nutzten, habe mehrere Gründe. Zum einen sei die Möglichkeit nicht bekannt genug - es ginge daher auch um Information und Aufklärung – zum anderen gebe es zu wenig Nutzungsmöglichkeiten. „Viele Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht umsetzen, obwohl sie es wollen“, wird El Samadoni in einer Pressemitteilung zitiert. Der Betrag von 125€ im Monat wird nämlich nicht nach einmaliger Beantragung einfach regelmäßig ausgezahlt, sondern er ist zweckgebunden. Das heißt, dass zusätzliche Leistungen bis zu 125€ als Entlastung für Pflegebedürftige auf Antrag übernommen werden können. Es gilt hier die Nachweispflicht.
Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen, so müssen die genutzten Dienstleister/innen beispielsweise gewisse Qualifikationen haben. Dadurch kann in vielen Fällen beispielsweise eine Haushaltsunterstützung nicht einfach von Bekannten oder Nachbar/innen (bezahlt) übernommen werden. Für die Nutzung des Betrages fehle es im Land Schleswig-Holstein außerdem an Angeboten, die den Nutzungsvoraussetzungen entsprechen würden. Abschließend appelliert die Bürgerbeauftragte daher: „Die Landesregierung sollte deshalb die hohen Voraussetzungen für eine Anerkennung nach der Verordnung überarbeiten, damit es künftig mehr Angebote für eine Unterstützung gibt“.
Bürgerbeauftragte: Änderungen im Sozialrecht 2019
14. Dezember 2018Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, informiert über verschiedene sozialrechtliche Änderungen, welche im nächsten Jahr gültig werden.
Wir geben hier die Zusammenfassung von Frau El Samadoni wieder.
Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen von 416 Euro auf 424 Euro im Monat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten statt 374 Euro künftig 382 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Geburtstag) erhöht sich um 6 Euro auf 322 Euro. Für Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag werden statt 296 Euro ab Januar 302 Euro geleistet. Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag bekommen 5 Euro mehr als bisher und damit 245 Euro. Erwachsene mit einer Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben, sowie nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, die im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten weiter einen geringeren Regelsatz. Statt 332 Euro beträgt dieser ab Januar aber 339 Euro.
Unterstützung von Langzeitarbeitslosen
Zum 1. Januar 2019 werden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ zwei neue Möglichkeiten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Für Personen, die sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezogen haben, erhalten künftige Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren einer Anstellung einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Die Dauer der Förderung soll maximal fünf Jahre betragen und sieht zusätzlich ein begleitendes Coaching für die Beschäftigten und Arbeitgeber vor. Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitssuchend sind, kann künftig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ebenfalls ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden. Dieser beträgt im ersten Jahr der Anstellung 75 Prozent, im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz sinkt zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
Verbesserung in der Arbeitsförderung
Beschäftigte erhalten künftig eine bessere Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie infolge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden einzelne Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer Weiterbildung erweitert. Beides ist jedoch grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.
Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe (SGB XII)
Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2019 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 424 Euro statt 416 Euro, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.
Paritätische Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der kassenabhängige Zusatzbeitrag wird damit künftig ebenfalls paritätisch finanziert.
Beitragsentlastung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung
Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Es gilt dann eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Bislang wird hauptberuflich Selbständigen ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro unterstellt. Künftig wird deren Mindestbeitrag damit mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem ist es für die Beitragsbemessung dann nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.
Erweitertes Angebot bei den Terminservicestellen
Voraussichtlich ab April 2019 können sich Versicherte auch zur Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und wegen einer Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten an die Servicestellen wenden. Die Terminservicestellen sollen dafür neben der Telefonzentrale auch ein Online-Angebot einrichten.
HIV-Prophylaxe
Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko sollen ab Frühjahr 2019 einen Anspruch auf die sogenannten „Präexpositionsprophylaxe“ (PrEP) erhalten. Erforderliche ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen dann erstattet. Künstliche Befruchtung: Ebenfalls ab Frühjahr 2019 soll der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen erweitert werden, wenn eine keimzellschädigende Behandlung (z. B. bei einer Krebserkrankung) zu Fertilitätsverlust führen könnte und die Kryokonservierung erforderlich ist, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.
Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente
Die sogenannte „Zurechnungszeit“ wird für künftige Renten wegen Erwerbsminderung ab dem Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Bislang müssen Betroffene Rentenabschläge von häufig über 10,00 Prozent in Kauf nehmen – vergleichbar mit Menschen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beanspruchen.
Anpassung der „Mütterrente“
Mütter – in seltenen Fällen stattdessen auch Väter – von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten bislang nur zwei Jahre statt drei Jahren Erziehungszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Künftig wird es einen halben weiteren Rentenpunkt geben - entgegen den ursprünglichen Plänen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, die noch einen ganzen Rentenpunkt vorgesehen hatten.
Erhöhung der Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung
Zum 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen dann 3,30 Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung, für Beitragszahler mit Kindern sind es 3,05 Prozent.
Erhöhung der Pflegepauschale in der Kinder- und Jugendhilfe
Die monatliche Pauschale für den Unterhalt von Pflegekindern erhöht sich in Schleswig-Holstein für Kinder vom 12. bis zum 18. Geburtstag um 33 Euro auf 954 Euro. Vom 6. bis zum 12. Geburtstag werden künftig 889 Euro gezahlt; bislang sind es 837 Euro. Für kleinere Kinder sind ab Januar 2019 805 Euro statt 762 Euro vorgesehen.
Höheres Kindergeld
Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der um 10,00 € monatlich. Eltern bekommen dann 204 Euro statt 194 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind werden es künftig 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro gezahlt. Bereits zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro auf 7.620 Euro im Jahr. Auf diese Summe wird für Eltern keine Einkommenssteuer fällig.
Tätigkeitsbericht 2017 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein
26. November 2018Wir berichteten bereits über den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni. Nun ist der Gesamtbericht mit über 100 Seiten erschienen.