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Behinderungen äußern sich vielfältig und können Betroffene jahre- bis lebenslang in ihrem alltäglichen Leben einschränken. Hierzulande werden knapp 8 Millionen Schwerbehinderte gezählt – das entspricht annäherend der gesamten Bevölkerung der Schweiz. Diese Gruppe sieht sich nicht nur oft Diskriminierung (Ableismus; die Abwertung gegenüber Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Einschränkung) ausgesetzt, sondern ist auch auf eine flächendeckende Barrierefreiheit angewiesen.

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Durch die angekündigte Reformierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hatte die Bundesregierung zahlreichen Betroffenen Hoffnung gemacht, da eine massive Ausweitung der Barrierefreiheit in Aussicht schien. Die Ergebnisse einer vom Sozialverband VdK Deutschland durchgeführten Umfrage scheinen dagegen ernüchternd und zeigen, dass zahlreiche Behinderte in Deutschland sich noch immer nachteilig behandelt fühlen.

Alle 1.000 Befragten wiesen eine Behinderung auf und sollten Angaben zu ihrem individuellen Empfinden der Barrierefreiheit in ihrem Alltag machen. Zusätzlich wurde ermittelt, ob sie sich seitens der Politik gesehen und ernst genommen fühlten, was knapp 63% verneinten. Über ein Drittel bewertete die Situation sogar mit „sehr schlecht“, wohingegen nicht einmal jede*r Sechste*r angab, eher gut oder sehr gut mit den bisherigen politischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit zurechtzukommen.

Die meisten Befragten (40,7 %) sahen in der Mobilität, ihre größte alltägliche Herausforderung – der Mangel an (funktionierenden) Aufzügen, die benutzerunfreundlichen Fahrkartenautomaten sowie die teils schwer verständlichen Fahrpläne waren hierfür ausschlaggebend. Am zweithäufigsten wurde mit knapp 30% die Freizeitgestaltung genannt, es folgten die Arbeit, das Einkaufen, offizielle Termine und das Wohnen mit jeweils zwischen 12,8 % und 17,4 %.

Diese Zahlen wurden durch den Sozialverband VdK Deutschland mit großer Bestürzung aufgenommen. In einer Pressemitteilung wird der schwarz-roten Bundesregierung vorgeworfen, eine schnelle Umsetzung der zunächst anvisierten Reform versäumt zu haben, was durch die Umfrageergebnisse widergespiegelt werde. „Dass dies nicht auf den Weg gebracht wurde, zeigt erneut, dass Millionen schwerbehinderter Menschen auf der politischen Agenda keine Rolle spielen.“, sagt Verena Bentele, Vorsitzende des Verbands.

Folglich klagen Millionen Betroffene in Deutschland über Ausgrenzung und lückenhafte Möglichkeiten der Partizipation und Inklusion. Menschen mit einer Behinderung haben häufig mit schwerwiegenden Hindernissen zu kämpfen, die gewöhnliche Tätigkeiten wie das Nutzen des ÖPNV oder die Teilnahme an Kulturangeboten unnötig erschweren. Der Sozialverband VdK Deutschland ruft die Regierung daher zu schnellen Handlungen auf, sodass die Barrierefreiheit alle Menschen erreicht, die auf sie angewiesen sind.

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In Deutschland gelten über 300.000 Menschen aufgrund von schlechtem oder komplett fehlendem Sehvermögen als schwerbehindert. Auch viele weitere Personen leiden an starker Kurz- und/oder Weitsichtigkeit oder weiteren Augenkrankheiten wie Glaukom, Grüner- oder Grauer. Sie sind dadurch wiederholt Schwierigkeiten ausgesetzt, welche sich nicht immer mit Hilfe einer Brille oder durch Kontaktlinsen kompensieren lassen. Besonders auf den Konsum von Medien müssen viele Betroffene weitestgehend verzichten – ihre Möglichkeiten um kulturelle Teilhabe, das Einholen von Informationen sowie Kommunikation sind erheblich eingeschränkt.

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Die Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e. V. (kurz: MediBuS) möchte dies ändern. In Form eines Online-Archivs stellt sie verschiedene Formen deutschsprachiger barriefreier Literatur zusammen – dazu zählen E-Books, Hörbücher, Bücher in Blindenschrift sowie Bücher mit deutlich größerer Schrift.

Im Katalog können Sie nach Literatur Ihrer Wahl suchen und diese kostenlos ausleihen, sofern Sie sich vorher in einer der mit MediBuS kooperierenden Bibliotheken angemeldet haben. Dadurch erhalten Sie Zugriff auf über 100.000 Medien verschiedener Formen und Genres – vom Liebesroman bis zum Psychothriller. Alternativ können Sie auch eigene Vorschläge einreichen, wenn Ihr Wunschbuch nicht im Katalog enthalten ist.

MediBuS wurde 2004 im hessischen Marburg gegründet und setzt sich seitdem für die Verfügbarkeit, Produktion und Organisation barrierefreier Literatur ein. Auch bestehende Barrieren sollen nach Möglichkeit aufgehoben werden. Dies geschieht durch zahlreiche gemeinnützige Mitgliedsorganisationen, die auch untereinander im Austausch stehen und dafür sorgen, dass den Nutzer*innen ein möglichst breites Spektrum an Literatur zur Verfügung gestellt werden kann.

Weitere Projekte und Initiativen mit ähnlichen Zielen werden durch den Verein unterstützt, während MediBuS selbst von Aktion Mensch gefördert wird. Zudem wird sich, gemeinsam mit weiteren Verbänden und Organisationen, auf politischer Ebene für die Stärkung der Rechte von sehbehinderten Menschen eingesetzt.

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Nachdem es bereits am 15.06.2022 durch die scheidende Ampel-Regierung verabschiedet wurde, trifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nun am 28.06.2025 in Kraft. Die konkreten Inhalte des Gesetzes orientieren sich an einer bereits länger bestehenden EU-Richtlinie, dem European Accessibility Act.

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Diese werden auf einem 23-seitigen Papier geregelt. Für die Situation von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Lernschwäche in Deutschland kann dies als ein Meilenstein betrachtet werden, da mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig Privatunternehmen verbindlich allen Kund*innen und Nutzer*innen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. §3 Abs. 1 definiert Barrierefreiheit als „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“.

Hauptsächlich gilt das BFSG für digitale Produkte und Dienstleistungen, da Menschen mit Beeinträchtigungen erhebliche Einschränkungen bezüglich Inklusion, Partizipation und Eigenständigkeit erleben, wenn ihnen die Nutzung digitaler Angebote aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verwehrt wird.

Sämtliche digitale Endgeräte wie Computer, Fernseher, Handys, Tablets und Zubehör, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten sowie E-Book-Lesegeräte müssen gemäß des BFSG zukünftig barrierefrei hergestellt werden, sodass alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, diese mühelos bedienen und nutzen können. Zeitgleich sollen auch Telekommunikation, Online-Banking, Online-Käufe und Buchungsmöglichkeiten im Internet durch Inkrafttreten des BFSG ausschließlich barrierefrei verfügbar sein. Bereiche wie Arbeit, Medien, Finanzen und Kommunikation sollen dadurch für alle Menschen gleichermaßen nutzbar werden.

Das BFSG umfasst alle Teilnehmer*innen auf dem Markt, die an der Herstellung, am Transport und am Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus sind diese dazu verpflichtet, sämtliche Produkte ausgiebig zu dokumentieren und entsprechend der Barrierefreiheit zu kennzeichnen. Hiervon ausgenommen sind private sowie ausschließlich geschäftliche Waren, aber auch Kleinstunternehmen. Verstöße gegen das BFSG werden strafrechtlich verfolgt und ziehen Bußgelder, Abmahnungen oder gar die Schließung des Betriebs mit sich. Überwacht wird die Einhaltung des BFSG von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

Mehr Informationen über das BFSG mitsamt einer umfangreichen Stellungnahme seitens des Sozialverbands VdK Deutschland erhalten Sie hier. Die Seite ist barrierefrei sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar.

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Derzeit werden die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) reformiert und durch weitere Ziele wie Gesundheit und Klimaschutz ergänzt werden. Verbände fordern, auch die Barrierefreiheit als Ziel festzuschreiben.

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Im September hat der Bundestag in erster Lesung ein Gesetz beraten, das unter anderem die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in Kommunen erleichtern soll. Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung Berücksichtigungen finden. Darauf hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag verständigt.

Ein Zusammenschluss aus sechs Verbänden und Organisationen begrüßt die laufende Reformierung des Straßenverkehrsrechts, fordert allerdings die Aufnahme eines weiteren Ziels: die Barrierefreiheit. Vom „Bündnis für Barrierefreiheit im Straßenverkehrsrecht“ heißt es in einem Statement: „Auf fast jedem Weg zu Fuß, auch zu Haltestellen, Bahnhöfen und Parkplätzen, müssen Fahrbahnen überquert werden. Dies ist bei hohen Fahrgeschwindigkeiten gerade für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, oft gefährlich und teils gar nicht möglich.“ Als zentrale Themen werden die sichere Überquerung von Fahrbahnen, barrierefreie Kreuzungen und freie und sichere Gehwege formuliert.

„Barrierefreiheit muss endlich gesetzlich verankert werden. Noch immer gibt es keine einheitlichen Regelungen, die zum barrierefreien Straßenausbau verpflichten“, so auch Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK, der Teil des Bündnisses ist. „Obwohl 20 Prozent aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf Barrierefreiheit angewiesen sind, ist diese Grundlage für selbstbestimmte Mobilität noch lange nicht erreicht.“

Hier gelangen Sie zum Gesetzentwurf.

Das Statement des Bündnisses für Barrierefreiheit können Sie hier herunterladen.

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Blinden- und Sehbehindertenverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben den Zusammenschluss „Home Designed for All“ gebildet. Gemeinsam setzen sie sich für barrierefreie Haushaltsgeräte ein und wollen für das Thema sensibilisieren.

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Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV hat zusammen mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich BSVÖ, dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND und dem Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV „Home Designed for All“ ins Leben gerufen. Hintergrund ist die zunehmende Problematik, dass Haushaltsgeräte nicht mehr für alle Anspruchsgruppen gleichermaßen bedienbar sind. Druckknöpfe oder Schalter, die leicht ertastbar sind und durch Einrasten oder Stellung der Schalter vergleichsweise einfach zu bedienen sind, werden mehr und mehr durch Sensortasten und Touchscreens ersetzt, die allein auf den Sehsinn setzen. „Bei Drehrädern ohne mechanischen Anschlag und bei Endlos-Menüs ist man schnell verloren. Die Displays haben oft eine winzige Schrift und kontrastarme Symbole. All das macht die Bedienung für blinde und sehbehinderten Menschen schwer bis unmöglich“, beschreibt auch Oliver Nadig, Leiter des Fachausschusses für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) beim DBSV, das Problem auf der Internetseite des Verbands.

„Als gebündelte Interessensvertretung für das Anliegen barrierefreier Haushaltsgeräte für blinde und sehbehinderte Menschen wird seitdem aktiv an der Lösung der Problemstellung gearbeitet“, heißt es vor diesem Hintergrund auf der Seite des DBSV zu dem Zusammenschluss. Die Ziele des Zusammenschlusses der verschiedenen deutschsprachigen Verbände lauten:

  • „Beseitigung von Diskriminierung durch Anwendung von ‚Universal Design‘ resp. ‚Design for All‘,
  • Teilhabe am technischen Fortschritt,
  • Wahlfreiheit beim Kauf und verständliche Bedienungsanleitungen und
  • Einbeziehung der Barrierefreiheit als Zielsetzung in den Entwicklungs- und Designprozess und als Kriterium in Warentests.“

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Mitte Oktober haben sich die Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung getroffen. Zum Abschluss des Zusammenkommens wurden Forderungen an einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode aufgestellt. So brauche es beispielsweise eine „umfassende Barrierefreiheit“.

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In Dresden haben sich am 14. und 15. Oktober 2021 die Behindertenbeauftragte des Bundes und die jeweiligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum 62. Mal getroffen. Fachlicher Schwerpunkt war das Thema Digitale Barrierefreiheit – ein Thema, dass derzeit vor allem vor dem Hintergrund des Umsetzungsprozesses einer entsprechenden EU-Richtlinie aktuell ist.

Abschließend haben die Beauftragten dann im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die „Dresdner Positionen“ (beispielsweise hier zum Download bereitgestellt) verabschiedet. Gemeinsam formulieren sie darin Forderungen an die Koalitionäre in Berlin und appellieren, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen als Querschnittsthema berücksichtigt werden.

Zum Themenfeld „Umfassende Barrierefreiheit“ werden in einer Pressemitteilung beispielhaft zentrale Positionen der insgesamt 40 Einzelforderungen des Positionspapiers beschrieben. Gefordert werde demnach unter anderem:

  • „die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm „Altersgerecht umbauen“) verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und barrierefreie Digitalisierung. Ein weiteres zentrales Thema ist "Inklusion im Gesundheitswesen", zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.“

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Die Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Bund und Ländern haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) aufgefordert, ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nachzukommen und den barrierefreien Zugang zu Ärzt*innen zu verbessern.

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Seit dem 01.01.2020 muss die Kassenärztliche Vereinigung im Internet über die Barrierefreiheit beim Zugang zu ärztlicher Versorgung informieren. Das geht aus § 75 Abs. 1a SGB V hervor, der im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) um den Satz ergänzt wurde, dass „die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit)“ informieren müssten. Diesem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag käme die KV nicht nach, kritisieren die Behindertenbeauftragten der Bundesländer und des Bundes in einer gemeinsamen Erklärung.

Durch die fehlenden Informationen über barrierefreie Zugänge sei „das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Darin fordern die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht nur, die Informationen über Barrierefreiheit ins Internet zu stellen, sondern auch einen Kriterienkatalog zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu entwickeln, der alle Arten von Behinderungen berücksichtige.

Ärzt*innen dürften damit nicht alleine gelassen werden. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe – so die Beauftragten weiter – die Umsetzung zusammen mit den Landesgesundheitsminister*innen zu begleiten und zu unterstützen. Auch müsse sich der Gesetzgeber dafür einsetzen, barrierefreie Angebote der ärztlichen Versorgung besser zu honorieren und ggf. Kürzungen bei Nicht-Umsetzung in Betracht zu ziehen. Das Ziel müsse sein, alle Praxen barrierefrei zu gestalten.

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Das im letzten Jahr beschlossene europäische Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act) muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis nächsten Sommer umgesetzt werden. Blindenverbände haben nun ihre Erwartungen an die Umsetzung in einem Forderungskatalog formuliert.

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Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) haben in einem  gemeinsamen Positionspapier Forderungen aufgestellt, die Deutschland bei der Umsetzung der EU-Vorgaben beachten solle. Die Europäische Union hatte vergangenen Sommer ein Gesetz zur Barrierefreiheit verabschiedet, was auf nationaler Ebene der Mitgliedstaaten schrittweise bis zum 28.06.2022 umgesetzt werden soll. Spätestens angewandt werden sollen diese Regelungen dann ab dem 28.07.2025. Die Richtlinie sieht beispielsweise vor, den Online-Handel künftig barrierefrei zu gestalten (hier finden Sie einen Beitrag zur Digitalen Barrierefreiheit). Auch Hardware-Systeme (Computer, Smartphones etc.) sollen barrierefrei gestaltet werden.

„Der Zugang zu Produkten und Dienstleistungen der öffentlichen Hand und privater Anbieter ist ein Menschenrecht. Die Pflicht zum Handeln ergibt sich nicht nur aus dem EAA, sondern auch aus der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention“, heißt es in der Stellungnahme der Verbände. Diese fordern darin zum Beispiel, die in der Richtlinie geforderten technischen Standards im Geist der Teilhabe zu definieren. An der Definition dieser Standards sollen auch Menschen mit Behinderungen beteiligt werden. Auch empfohlen wird die Einführung eines „Barrierefreiheit-Siegels“, um die Transparenz für Verbraucher/innen zu erhöhen. Die weiteren zahlreichen Forderungen und Erwartungen können Sie der Stellungnahme entnehmen.

Einen beispielhaften Einblick in den Alltag sehbehinderter Menschen in der digitalen Welt erhalten Sie auch durch dieses YouTube-Video, das der DBSV unter dem Forderungskatalog verlinkt hat:

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=wyBlWELmKdg&feature=emb_title[/embed]

Weitere Beiträge zu dem Thema Barrierefreiheit finden Sie hier in einer Übersicht.

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Die Internetseite kinofüralle.de ist die erste umfassende Plattform, die Infos zu barrierefreien Filmen bereitstellt. „Kino für alle“ ist ein Projekt des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes.  

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„Kinos sind Orte der Teilhabe, der Gemeinschaft und der Begegnung“, heißt es auf der Internetseite des Projektes. Es setze sich daher „dafür ein, dass ALLE ins Kino gehen und Filme gleichberechtigt genießen können.“ Barrierefreie Filme sind solche, die auch für Menschen mit beeinträchtigtem Hör- oder Sehvermögen zugänglich sind. Das kann zum Beispiel durch erweiterte Untertitel und eine Audiodeskription, also eine ausführliche akustische Schilderung des Geschehens, gewährleistet werden. „Die Erstellung einer Audiodeskription ist eine Teamarbeit von sehenden und nicht sehenden oder hochgradig sehbehinderten Menschen“, wird der Begriff Audiodeskription auf kinofüralle.de näher erläutert. „Die Bildbeschreibungen werden zunächst von speziell ausgebildeten Autoren und Autorinnen erstellt. Dabei ist die Mitwirkung einer blinden oder sehbehinderten Person von größter Bedeutung, da sie die Notwendigkeit zusätzlicher Erklärungen besser beurteilen kann.“

Die Barrierefreiheit von Filmen kann auf mehreren Wegen ermöglicht werden:

  • Die Kino-Ausstrahlung selber ist bereits barrierefrei,
  • es gibt ein Kino-eigenes System, z.B. Kopfhörer mit Audiodeskription, oder
  • Kino-unabhängige Apps (Smartphone-Programme) wie die App „Greta“.

Das Internetportal gibt beispielsweise Auskunft über verfügbare Untertitel aktueller Kinofilme, barrierefreie Kinos in Ihrer Umgebung oder Sondervorstellungen. Die Plattform wird laufend ergänzt und befindet sich zum Teil noch im Aufbau. Bei Anregungen und Ergänzung können Sie sich direkt an das „Kino für alle“-Projekt wenden, die Kontaktdaten finden sich auf der Seite.

Lesen Sie hier auch unseren zuletzt erschienenen Beitrag zur digitalen Barrierefreiheit.

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Ende vergangenen Jahres trafen sich die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im bayrischen Bad Gögging. Dort verabschiedeten die Beauftragten eine Erklärung, die digitale Barrierefreiheit fordert.

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Am 21. und 22.November 2019 kamen die Beauftragten der Länder für Belange von Menschen mit Behinderungen zusammen. Darunter auch Ulrich Hase, der Landesbeauftragte von Schleswig-Holstein. Er fordert die schleswig-holsteinische Regierung in einer Pressemitteilung auf, die Pflicht zu barrierefreien Angeboten für gewerbliche und private Anbieter im Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Dabei bezieht er sich auch auf die „Bad Gögginger Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern“, die sich für digitale Barrierefreiheit einsetzt. Darin heißt es unter anderem: „Die Beauftragten erwarten, dass gut 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) durch die Bundesrepublik Deutschland die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut wird. Ziel muss letztlich eine barrierefreie digitale Welt sein.“

Unter „digitaler Barrierefreiheit“ wird verstanden, dass digitale Angebote (z.B. Internetseiten) auch für Menschen mit Einschränkungen (z.B. Seh- oder Hörschwächen aufgrund von Alter oder Beeinträchtigungen) zugänglich sind. Weitestgehend barrierefrei sind daher zum Beispiel Seiten, die eine sichtbare Vorlese-Funktion anbieten, in leichter Sprache formuliert sind oder übersichtlich und verständlich aufgebaut sind. Bei Film- und Videoangeboten können beispielsweise auch Untertitel oder der Einsatz von Gebärdensprache dazu beitragen, Barrieren abzubauen.

Auch auf diesem Portal achten wir darauf, unsere Artikel möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher arbeiten wir beispielsweise mit größeren Zeilenabständen und einem übersichtlichen Seitenaufbau. Anfang diesen Jahres wurde seniorenpolitik-aktuell auch im Hinblick auf Barrierefreiheit und verbesserte Nutzerfreundlichkeit überarbeitet. So sind nun ergänzende Texte in Gebärdensprache und Leichter Sprache zu finden, auch ist die Seite mit Screenreadern (Bildschirmlesern) besser bedienbar.

„Die Barrierefreiheit muss standardmäßig bei allen digitalen Angeboten in allen Facetten berücksichtigt und entsprechend umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung der Landesbeauftragten. „Bei Neu- und Umgestaltungen ist der Aspekt bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.“ Auch in der digitalen Arbeitswelt müsse es mehr Barrierefreiheit geben: „Unternehmen sollen die digitale Arbeitswelt von vornherein barrierefrei gestalten, um niemanden auszuschließen.“

Die Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten inklusive der Bad Gögginger Erklärung finden Sie hier.

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