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Auf ihrem diesjährigen Fachtag in Hamburg spricht die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS) über schwules Alter(n) „im 360 Grad Blickwinkel“.

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Als Interessenvertretung schwuler Senioren besteht die Arbeit von BISS darin, individuelle Vorstellungen eines guten schwulen Alter(n)s zu bündeln und an Politik, Altenhilfe und in die Communitys weiterzugeben, Forderungen zu entwickeln und Diskussionen anzuregen. Dazu soll der Fachtag am Freitag in Hamburg beitragen, bei dem unter anderem eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Schwules Altern im 360 Grad Blickwinkel“ geplant ist.

„Gutes schwules Alter(n) ist eine Grundsatzangelegenheit der Senior:innenpolitik, der Altenhilfe und der LSBTIQ*-Community“, heißt es von den Organisator*innen. Der Fachtag will Gelegenheit bieten, die notwendigen Rahmenbedingungen, Infrastrukturen und Inputs zu beleuchten, die es für ein gutes schwules Alter(n) benötigt.

Die Veranstaltung findet am 15. September 2023 von 12 bis ca. 17 Uhr im Magnus-Hirschfeld-Centrum in Hamburg ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Mehr zum BISS-Fachtag und zur Anmeldung finden Sie hier.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. hat jahrelang Menschen beraten, die als Betroffene der ehemaligen §§ 175, 175a StGB und § 151 StGB-DDR möglicherweise Anspruch auf Entschädigungen hatten. Zwar wurde die Entschädigungsfrist bis 2027 verlängert, die Beratungshotline 0800 175 2017 wird jedoch nicht weiter gefördert.

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„Die Verlängerung der Entschädigungsfrist hat uns hoffen lassen, durch eine erneute Förderung unserer Beratungshotline über den 31. Juli 2022 hinaus, mit bisher nicht erreichten Betroffenen in Kontakt kommen zu können. Auf Grundlage der Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Auswertung unserer Beratungstätigkeit der Jahre 2017 bis 2022 ist BISS e.V. rechtzeitig in Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium der Justiz und der Politik gegangen“, lässt sich Andreas Kringe, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V., im April in einer Pressemitteilung zitieren. Obwohl die Entschädigungsfrist bis zum 31. Juli 2027 verlängert wurde, ist die Förderung der BISS-Beratungshotline ausgelaufen. Die Hotline wurde dadurch zum 31. Mai 2023 abgeschaltet.

Betroffene werden auch nach dem 31. Juli 2022 durch BISS weiter beraten, wenn ihre Entschädigungsanliegen bis dahin nicht abgeschlossen waren. Erst im März 2023 ist das letzte Entschädigungsanliegen aus diesem Zeitraum abgeschlossen worden. Allerdings heißt das nicht, dass Betroffene nunmehr ohne Ansprechpartner*innen dastehen: „Wer Beratung zu möglichen Entschädigungsansprüchen und Unterstützung bei Antragsstellung benötigt, kann sich an das Bundesamt für Justiz wenden“, erklärt der BISS-Geschäftsstellenleiter Jan Bockemühl. „Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter:innen der Entschädigungsstelle war immer vertrauensvoll. Wir wissen alle Antragsstellenden dort in guten Händen“.

Hintergrund: In beiden ehemaligen deutschen Staaten wurden schwule Männer strafrechtlich verfolgt. Seit 2017 werden Betroffene rehabilitiert. Mehr dazu können Sie diesem Beitrag entnehmen.

BISS e.V. empfiehlt folgende Stelle für neue Anliegen und Beratungsbedarf:

  • Bundesamt für Justiz
  • Rehabilitierung
  • 53094 Bonn
  • Telefon: 0228 99 410-40
  • Fax: 0228 410-5050

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Unter dem Titel „Schwule Seniorenpolitik – wohin geht die Reise?“ findet am 23. und 24.09.2019 die Jahrestagung der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) statt. Tagungsort ist Berlin.

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Der Verein Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren setzt sich als Fachverband bundesweit für die Interessen homosexueller Männer im Alter ein. BISS kooperiert darüber hinaus mit vielen anderen Vereinen und Verbänden, die nicht nur Männer ansprechen (z.B. Lesben und Alter) und versteht sich als Lobbyorganisation.

Im September wird nun die Jahrestagung des 2015 gegründeten Vereins stattfinden. Veranstaltungsort wird die Schwulenberatung Berlin gGmbH sein. Zu der Beratungsstelle gehören 24 Privatwohnungen, eine Bibliothek, ein Veranstaltungsraum und eine Pflege-Wohngemeinschaft. Sie wurde mit dem Qualitätssiegel Lebensort Vielfalt ausgezeichnet.

Nähere Informationen sowie ein vollständiges Programm werden im August auf der Internetseite von BISS erscheinen.

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Wie der NDR im Juli berichtete, ist mehr als jede dritte Gemeinde in Schleswig-Holstein ab 20 Uhr abgehängt. Es gebe dort dann keine regelmäßige Bus- oder Bahntaktung mehr. Doch nicht nur abends gibt es Probleme mit dem Angebot des öffentlichen Nahverkehrs, in einem anderen Beitrag schildert der Rundfunksender beispielsweise die Situation im Ort Alveslohe, wo eine „Kümmerin“ den fehlenden ÖPNV für Senior*innen ersetzt.

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Über 400 Gemeinden ohne Abendanbindung

„Nach dem Spätdienst mit Bus oder Bahn nach Hause, abends ins nächste Kino mit dem öffentlichen Nahverkehr: Für die Einwohner von 429 Gemeinden in Schleswig-Holstein ist das nicht spontan möglich“, schreibt der NDR zum Fazit einer eigenen Fahrplan-Analyse. In diesen Gemeinden gebe es nach 20 Uhr keine Haltestelle mehr, die regelmäßig angefahren werden würde. Diese Abend-Taktlücke betreffe über 230.000 Menschen und damit jede*n zwölfte*n Schleswig-Holsteiner*in. Bürgerbusse oder Anruftaxen blieben bei der Analyse unberücksichtigt, entscheidend für das Merkmal „abends abgehängt“ sei nur gewesen, ob es noch mindestens eine fahrplanmäßige Abfahrt gebe oder nicht.

Auf Anfrage habe der Verkehrsverbund Nah.SH das Ergebnis der Recherche bestätigt. „Es ist richtig, dass einige Gemeinden in Schleswig-Holstein gegenwärtig nicht gut an den Nahverkehr angebunden sind, insbesondere auch abends und am Wochenende“, wird Sprecher Dennis Fiedel in dem NDR-Beitrag zitiert. Das Ziel müsse sein, zum Beispiel durch On-Demand-Systeme (Angebote auf Abruf) die Erreichbarkeit in ländlichen Regionen zu verbessern.

Eine bessere Anbindung fordere auch Jörg Bülow vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag. „Wenn wirklich das Ziel der Politik ist, den Individualverkehr zu reduzieren, muss auch im ländlichen Raum der ÖPNV ausgebaut werden“, so Bülow in dem Artikel. Gleichzeitig sei es unrealistisch, jede dieser teilweise sehr kleinen Gemeinden mit einer regelmäßigen Abendanbindung auszustatten. Hier brauche es „bedarfsgerechte“ Antworten.

Die „Kümmerin“ von Alveslohe

Im Kreis Segeberg, zwischen Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Ellerau, liegt der kleine Ort Alveslohe. Weniger als 3.000 Menschen leben hier. Doch auch diese Menschen wollen mobil sein, was ohne Auto nicht einfach ist: „Wir haben hier so gut wie gar kein Angebot. Bus fährt hier eigentlich niemand“, wird der parteilose Bürgermeister des Ortes Peter Kroll in einem weiteren NDR-Beitrag zitiert. Neben dem Schulbus gebe es nur noch die Buslinie 6541 – einmal am Tag (morgens um 5:13) wird der Ort durch diese angefahren.

Insbesondere für Senior*innen ist eine fehlende Anbindung ein großes Problem, denn neben denen, die gar kein Auto haben, gibt es auch noch einige, die nicht mehr Auto fahren können. Trotzdem müssen diese Menschen genauso zum Arzt, zur Bank, zur Post, zu Freundinnen und Freunden oder zu Senior*innentreffs. In Alveslohe hat man eine Lösung gefunden, den fehlenden ÖPNV teilweise zu ersetzen: Den Fahrdienst leistet nun Marita Beine, die seit 2019 auf 450-Euro-Basis angestellte „Kümmerin“ im Ort. „Es gibt viele Angebote hier im Dorf, also Seniorenclub, Hausfrauenbund, einen Spielenachmittag von der Kirche. Aber Viele können halt nicht mehr hin. Die müssen gefahren werden“, beschreibt die 67-jährige die Situation gegenüber dem NDR. „Es war ursprünglich so gedacht, dass ich ältere Menschen besuche, um die Vereinsamung ein bisschen abzumildern“, erzählt Beine, doch de facto ersetze sie auch den Personennahverkehr.

„Wir sind froh, dass wir die haben“, so Peter Kroll. „Sonst wären wir komplett abgehängt.“ Eine bessere ÖPNV-Anbindung hätte der Bürgermeister des Orts allerdings trotzdem gerne.

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Kürzlich hat der NDR über einen nordfriesischen Pflegedienst berichtet, der die pflegebedürftigen Menschen auch auf Plattdeutsch betreut. Für viele Ältere sei das eine Erinnerung an die Kindheit und Jugend, in der viele mit Plattdeutsch als Muttersprache aufgewachsen sind.

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Johannes Carstensen ist der Name des ambulanten Pflegedienstes aus Haselund (Kreis Nordfriesland), um den es in einem Videobeitrag des NDR-Regionalprogramms Schleswig-Holstein Magazin geht. Nahezu „alle Mitarbeiter schnacken hier platt“, heißt es in dem zugehörigen Artikel in Bezug auf den Pflegedienst. Der Pflegedienstleiter Marco Wolff erklärt: „Die Kontakte sind alle eingeschränkt und die Leute können nicht mehr das machen, was sie vorher gemacht haben. Das merkt man schon. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man sich ein bisschen Zeit nimmt und mal ein bisschen schnackt, sonst bleiben sie auf der Strecke“. Das wäre zwar ebenso auf Hochdeutsch möglich, allerdings sprechen viele der älteren Pflegebedürftigen auch Plattdeutsch – sie sind zum Teil sogar damit aufgewachsen. „Ich höre lieber Plattdeutsch, da kann ich gleich mitschnacken. Das ist nunmal meine Sprache“, wird eine Seniorin in dem Bericht zitiert.

Auch Nina Petersen, stellvertretende Leiterin des Pflegedienstes, schätze es, mit den Senior*innen in niederdeutscher Sprache zu sprechen. „Man hat eine andere Vertrauensbasis, als wenn man auf Hochdeutsch redet“. Für viele ältere Norddeutsche sei das eine Erinnerung an die eigene Kindheit und Jugend. In dieser Sprache zu sprechen steigere ihr Wohlbefinden und nicht zuletzt ihre seelische Gesundheit.

Auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein setzt sich immer wieder für den Erhalt und die Ausweitung der niederdeutschen Sprache ein. In einem Antrag im Rahmen des 32. Altenparlament (2020) hat sich der Landesseniorenrat beispielsweise für Plattdeutsch in allen Ämtern in Schleswig-Holstein eingesetzt, entsprechende Module sollten Teil der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r werden. Ein Jahr zuvor wurden im 31. Altenparlament mehr feste Sendezeiten für plattdeutsche Sendungen im Fernsehen und auf NDR 1 Welle Nord gefordert – auch als Mittel gegen Vereinsamung, besonders für Ältere, die mit Plattdeutsch als Muttersprache aufgewachsen sind.

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Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) hatte vergangenes Jahr hunderte schwule, bi- und pansexuelle Männer zu Veränderung ihres Sexuallebens im Alter und durch die Coronapandemie befragt. In einem Positionspapier geht es unter Einbeziehung erster Befragungsergebnisse um sexuelle Selbstbestimmung schwuler Männer im Alter.

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Auch BISS war Teil des 13. Deutschen Seniorentags im November vergangenen Jahres. Mit dem Online-Workshop „Let’s talk about Sex!“ ging es der Interessenvertretung darum, neue Aufmerksamkeit für das Thema sexueller Selbstbestimmung im Alter zu schaffen. Vorgestellt wurde in dem Rahmen auch das Positionspapier „Schwule Sexualität im Alter – ‚Wir sind als Alte auch sexuelle Wesen‘“.

„Sexualität und sexuelle Identität sind Bestandteil jeder Persönlichkeit. Jeder Mensch hat ein Recht auf die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse bei gegenseitigem Einverständnis“, heißt es darin. Daher müsse Sexualität im Alter enttabuisiert werden und sollten entsprechend auch Aufgabe der Angebotspolitik in der Alten- und Selbsthilfe sein.

Insbesondere bei älteren Schwulen spiele die durch Verfolgung und Stigmatisierung geprägte Lebensbiografie eine große Rolle im Hinblick auf die eigene Sexualität. Neben der erlebten strafrechtlichen Verfolgung (u.a. aufgrund des § 175 StGB) gehöre auch die AIDS-Krise der 80er und 90er Jahren und gesellschaftliche Vorurteile zum kollektiven Erleben dieser Menschen.

Vom Juli bis Oktober 2021 hat BISS eine Online-Befragung mit insgesamt 572 schwulen, bi- und pansexuellen Männern zu ihrem Sexualleben im Alter durchgeführt. Die Befragung habe gezeigt: „Schwule ältere Männer wollen Akzeptanz, um sich in Angebote des Mainstreams integrieren zu können – sie benötigen für (Gesundheits-)Fragen, die ihre sexuelle Identität betreffen, aber auch eigene Strukturen und Angebote.“

Das 8-seitige Positionspapier steht hier zum Download zur Verfügung.

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Am 28. Juni 1996 fand in der Bar „Stonewall Inn“ in der New Yorker Christopher Street eine Polizeirazzia statt. Gäste der LSBTIQ-Bar widersetzen sich den drohenden Verhaftungen und starteten einen Aufstand, den „Stonewall Riots“. Das Ereignis gilt als Geburtsstunde der modernen LSBTIQ-Bewegung.

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An den Tag wird jährlich mit Paraden und Demonstrationen bei dem wichtigsten Termin der Bewegung, dem Christopher Street Day, erinnert.

Doch nicht für alle sind die CSD-Paraden einladend und barrierefrei zugänglich. Dazu gehören zum Beispiel ältere Menschen. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) und der Dachverband Lesben und Alter e. V. haben aus diesem Grund einen Praxis-Leitfaden für einen altersgerechten Christopher-Street-Day entwickelt.

Unter dem Titel „CSD ist für Alte da“ stellt die Initiative Maßnahmen vor, um CSDs altersfreundlicher zu gestalten. So schreiben sie auf ihrer Website: „Nur wenn ältere LSBTI an Planungsprozessen beteiligt und in Werbematerialien gezeigt werden, wenn sie stolz mitgehen oder auf den Wagen mitfahren, wird durch diese Inklusion und Sichtbarkeit signalisiert: Ihr seid willkommen.“ Es müsse sichergestellt werden, dass die Pionier*innen, die den Grundstein für die heutige CSD-Bewegung gelegt haben, sich willkommen fühlen und angemessen gefeiert würden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Vielfalt und die Fähigkeiten älterer Menschen anerkennen, und sich an ihren Bedürfnissen ausrichten.

Der Praxisleitfaden verfolgt dabei drei Ziele: Zum einen soll er Verständnis vermittelt, was altersgerechte Maßnahmen sind. Außerdem sollen Beispiele von CSDs aufgezeigt werden, die solche Maßnahmen bereits umsetzen. Schließlich soll mit der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung CSD-Organisator*innen die Möglichkeit gegeben werden, die Umsetzung von mindestens zehn der altersgerechten Maßnahmen zuzusichern. Die Maßnahmen werden in einer Checkliste zusammengestellt.

Die Bereiche der Checkliste basieren auf den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Lebensbereichen für altersgerechte Städte. Zu sechs dieser Bereiche macht „CSD ist für Alte da“ Vorschläge, welche Maßnahmen konkret von den Organisator*innen ergriffen werden können. So wird zum Beispiel in der Kategorie Respekt und soziale Inklusion vorgeschlagen,  dass für Demonstrationen Alternativen zum Laufen oder dem Fahren auf CSD-Wagen angeboten werden sollten – zum Beispiel Rikschas und Busse. Im Bereich gesellschaftliches Engagement wird unter anderem darauf hingewiesen, das ältere Menschen Teil des CSD-Organisationssteams oder -Beiräten sein sollten.

Auch wenn in diesem und im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie die CSDs nicht in einem klassischen Format stattfinden konnten, so bleiben die Hinweise des Praxisleitfadens für Veranstalter*innen weiterhin aktuell. Denn auch bei digitalen Veranstaltungen oder bei Alternativen für die Paraden wie Fahrraddemonstrationen sollte darauf geachtet werden, dass diese für LSBTIQ-Senior*innen zugänglich sind.

Mehr zu Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt können Sie auf unserem Portal echte-vielfalt.de nachlesen.

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Welchen Umgang mit Sexualität haben ältere schwule Männer und vor welchen Herausforderungen stehen diese? Dieser Frage widmen sich Dr. Heiko Gerlach, Diplom Pflegewirt und Altenpfleger, und der Gesundheitswissenschaftler Christian Szillat.

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Über die sexuellen Bedürfnisse schwuler Männer gäbe es nur wenige Forschungsdaten so Gerlach und Szillat am Anfang ihres Essays. Es scheine zudem, als ob die Tabuisierung des Themas Sexualität im Alter auch bei schwulen Männern fortwirke, gleichzeitig fänden aber auch Emanzipationsbemühungen statt.

Die Autoren beginnen mit einer Darstellung des Themenkomplexes „Sexualität im Alter“. Entgegen bestehender Vorurteile ist Sexualität im Alter nicht unbedingt rückläufig und ihr kann ein hoher Stellenwert zu kommen. Die Häufigkeit von Geschlechtsverkehr und die Intensität von sexuellem Verlangen nimmt zwar ab, aber das Bedürfnis nach körperlicher Nähe und Zuneigung bleibt. Körperliche Alterungsprozesse und der Gesundheitszustand einer Person haben Einfluss auf das sexuelle Verhalten und auf das Erleben von Sexualität.

Die Biografien schwuler Senioren sind durch staatliche Verfolgung und gesellschaftliche Stigmatisierungen und Diskriminierungen geprägt. Einige, so die Autoren, hätten einen offenen Umgang mit ihrer schwulen Identität und finden auch im Alter Wege, ihre sexuellen Bedürfnisse umzusetzen bzw. an veränderte Bedingungen anzupassen. Andere, die bisher einen verschlossenen Umgang mit ihrer sexuellen Identität gelebt haben, verinnerlichen eher Vorstellungen von einer defizitären Alterssexualität.

Gesundheitsbedingte sexuelle Probleme und Dysfunktionen können Identitätskrisen auslösen. Auch Attraktivitätsnormen der schwulen Szene können sich auf das Selbstbild älterer schwuler Männer auswirken. Einige schwule Männer versuchen den altersbedingten körperlichen Veränderungen durch bestimmte Maßnahmen entgegenzuwirken. Anderen gelänge es eher, ein Altersselbstbild aufzubauen, in welchem körperlichen Veränderungen gelassener entgegengesehen werde, schreiben Gerlach und Szillat. Alternative Beziehungsmodelle als das der monogamen Zweierbeziehung werden bei schwulen Senioren häufiger gelebt als bei heterosexuellen älteren Menschen. So öffnen zum Beispiel schwule Paare mit der Dauer ihrer Partnerschaft diese eher für Sexualkontakte außerhalb der Beziehung.

Gerlach und Szillat gehen im Weiteren auf die verschiedenen Umgänge pflegebedürftiger schwuler Senioren mit ihrer Sexualität ein. Diese unterscheiden sich teilweise je nach Persönlichkeit und Biografie deutlich voneinander.

Zum Ende des Essays konstatieren die beiden, dass die Gesellschaft in Sachen der Alterssexualität zwar grundsätzlich liberaler geworden sei. Dennoch fehlten vor allem bei Beratungsstellen oder in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine akzeptierende und respektvolle Haltung gegenüber sexuellen Wünschen und Problemen im Alter.

Es besteht auf jeden Fall noch weiterer Forschungsbedarf. Um mehr über die sexuellen Bedürfnisse und Wünsche von älteren schwulen Männern zu erfahren, sei es notwendig, diese Altersgruppen in allgemeinen Studien miteinzubeziehen oder auch eigene Erhebungen durchzuführen, konstatieren die Autoren.

Das Essay kann hier heruntergeladen werden. Es wurde von der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren in Auftrag gegebenen.

Mehr zu Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt können Sie auf unserem Portal echte-vielfalt.de nachlesen.

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Viele Senior*innen gelangen früher oder später an den Punkt, an dem die bisherigen Wohnverhältnisse den Bedarfen des Alters nicht mehr gerecht werden. In einem von BISS (Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V.) veröffentlichten Artikel werden verschiedene Wohnformen beschrieben, die im Alter eine Rolle spielen können.

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Die eigene Wohnung bietet Sicherheit und Orientierung. Unabhängigkeit und Selbstbestimmung hängt zu einem nicht geringen Teil auch mit der Frage zusammen, wo und wie jemand wohnt. „Wie aber lässt sich Selbstbestimmung und Unabhängigkeit leben, wenn Körper und Geist im Alterungsprozess Einschränkungen unterworfen sind? Welche Wohnformen gibt es, beides im größtmöglichen Maße aufrechtzuerhalten?“.

Diesen und weiteren Fragen geht Andreas Kringe in einem für BISS verfassten Artikel nach.

Oft werden sich Gedanken über mögliche künftige Wohnformen, die den Bedarfen des Älterwerdens gerecht werden, erst gemacht, wenn die eigenen Wohnverhältnisse bereits zur Herausforderung werden. Der Artikel soll dazu beitragen, vorher über verschiedene Wohnformen im Alter aufzuklären.

Neben der Möglichkeit, in Senior*innen- und Pflegeeinrichtungen oder in Formen Betreuten Wohnens zu leben, wird beispielsweise das Modell der „Senioren-Wohngemeinschaft“ beschrieben: „Die Motivation dafür, in eine Senioren-WG zu ziehen, ist meist der Wunsch, im Alter nicht allein leben zu wollen“, heißt es dazu in dem aktuellen Beitrag. „Die Bewohner teilen sich ein Haus oder eine Wohnung und nutzen einen Pflegedienst für den Fall, dass einer oder mehrere Mitbewohner pflegerische Unterstützung benötigt. Diese Wohnform entsteht oft schon vor dem Renteneintrittsalter, wenn es etwa darum geht, Freizeit mit gleichgesinnten zu verbringen.“

Eine weitere Variante sei das „Mehrgenerationenwohnen“, bei dem „verschiedene Generationen unter einem Dach wohnen, ohne miteinander verwandt sein zu müssen.“ Dabei gebe es sowohl einen „persönlichen Wohnbereich“ als auch einen „gemeinsam genutzten Bereich.“

Mehr Beispiele und Informationen zu verschiedenen Wohnformen im Alter finden Sie direkt in dem BISS-Artikel.

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Seit 2017 gibt es für Opfer des ehemaligen §175 StGB die Möglichkeit einer Entschädigung. Bei der Beantragung oder den Voraussetzungen hilft die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) mit einer Beratungshotline. Der Paragraph 175 hatte Homosexualität lange unter Strafe gestellt.

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Vor drei Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, Opfer einer Strafverfolgung im Rahmen des ehemaligen §175 StGB zu entschädigen. 2019 ist der Entschädigungskreis noch einmal erweitert worden, zunächst hatten nur diejenigen einen Anspruch auf Entschädigungen, die tatsächlich richterlich verurteilt worden sind.

Um bei der Beantragung einer Entschädigung Unterstützung zu geben, bietet die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren eine kostenlose Beratungshotline an. Unter der Nummer 0800 175 2017 können Beratungssuchende immer montags bis freitags zwischen 11 und 17 Uhr Hilfe erlangen.

Eindrücke zu dem Thema sind nun auch in einem Film verfügbar, der seit Dezember auf dem Youtube-Kanal der BISS-Geschäftsstelle abrufbar ist.

https://www.youtube.com/embed/2CBI1kjd5PM

Darin wird sehr veranschaulichend dargestellt, was es mit den Entschädigungen auf sich hat und wie man vorgehen kann. Auch Zeitzeuge Klaus Schirdewahn erzählt in dem Film, wie es zu seiner Verurteilung aufgrund seiner Homosexualität gekommen war. Georg Roth, Vorstandsvorsitzender von BISS e.V. erklärt in dem Filmbeitrag die Hintergründe der Entschädigungskampagne: „Diese Schwulenbewegung hat auch dazu geführt, dass wir im Jahr 2015 die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gegründet haben (…). Eines unserer wichtigsten Ziele von Anfang an war die Aufhebung der Urteile aus der Zeit nach 1945.“

Durch den Paragraphen 175 wurden schwule Männer jahrzehntelang verfolgt. 1872 ist die Norm beschlossen worden, die dann im Faschismus weiter verschärft wurde. Es drohten bis zu fünf Jahre Haft. Selbst in der Bundesrepublik hielt man auch nach 1945 an der Fassung der Nazis fest – erst mit den Reformen 1969 ist die Rechtsnorm abgemildert worden. Ersatzlos gestrichen ist §175 erst seit 1994. Politische Verfolgung von Schwulen gab es auch in der DDR durch §151 StGB-DDR, allerdings war die Zahl der Verurteilten deutlich geringer als in der BRD.

Zur Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren gelangen Sie über diesen Link.

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