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Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat eine Stellungnahme zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an den Sozialausschuss versendet. Die Umsetzung begann mit dem Ersten Teilhabestärkungsgesetz, auf den sich diese Stellungnahme bezieht.

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In seiner Stellungnahme mahnt der Landesrechnungshof vor allem an, dass das Land die Eingliederungshilfe stärken und steuern müsse, auch wenn eine verstärkte Kommunalisierung vorgesehen ist. Die Verankerung von anlassunabhängigen Prüfungen bei Leistungserbringer/innen in der Eingliederungshilfe werden vom Landesrechnungshof begrüßt. Die Prüfungen bedeuten, dass die Einrichtungen bzw die Träger der Einrichtungen auch ohne vorhergehende Beschwerden von Hilfeempfänger/innen geprüft werden können.

Die komplette Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

Das Erste Teilhabestärkungsgesetz wurde vom Sozialministerium auch in einfache Sprache übersetzt.

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Am Dienstag, den 07.11.2017 soll von 9 bis 17 Uhr in Lübeck die Fachtagung "Neue Kleider für die Eingliederungshilfe?" zu Aspekten aus dem neuen Bundesteilhabegesetz ausgerichtet werden.

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Veranstalterin wird die BRÜCKE gGmbH Lübeck sein, als Themen am Vormittag sind bisher geplant:

  • Lebenslagen und Teilhabechancen psychisch erkrankter Menschen
  • Wirkungsorientierung und Wirksamkeit mehr als „Face-to-Face“ - Rahmenbedingungen für die Kombination individueller und gesellschaftlicher Wirkungen
  • Grundlagen der ICF – Bedarfsfeststellung mit weitem und doch geschärftem Blick?

Am Nachmittag sollen Workshops zu diesen Themen folgen:

  • Sozialraumorientierung                 
  • Wirksamkeit und Wirkung
  • ICF Orientierung in der Eingliederungshilfe - Praxiserfahrungen
  • Freier Workshop zu einem von den Teilnehmenden der Tagung selbst gewählten Thema

Weitere Informationen werden voraussichtlich auf der Homepage der Brücke gGmbH veröffentlicht werden.

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Wir berichteten bereits mehrfach über das Bundesteilhabegesetz. Nun hat sich auch der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, dazu geäußert. Er stellt Veränderungen bei dem verabschiedeten Bundesteilhabegesetz fest. Das Parlament habe den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Sinne der Menschen mit Behinderungen verbessert. Die UN-Konvention wurde jedoch nicht umgesetzt.

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Hase bilanziert dazu: „Allen Beteiligten war nach der Vorlage des Entwurfes klar, dass es ein Gesetz nach den Vorstellungen der Menschen mit Behinderungen nicht geben wird. Das heute beschlossene Gesetz ist der Auftakt für eine längst fällige Systemänderung und wir müssen für weitere Verbesserungen kämpfen!“

Die gesamte Pressemitteilung können Sie online nachlesen.

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Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes führt zu Kritik von zahlreichen Akteur/innen. 150 Verbände und Organisationen unterstützen sechs gemeinsame Kernforderungen. Diese richten sich z.B. gegen die Regionalisierung der Eingliederungshilfe und Öffnungsklauseln für Bundesländer, durch die einzelne Leistungen, Zugang, Umfang und Qualität eingeschränkt werden können.

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Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, der Deutsche Behindertenrat, die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben ein gemeinsames Forderungspapier dazu veröffentlicht. 150 Verbände und Organisationen unterstützen inzwischen die Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz.

Änderungsvorschläge vom Forum behinderter Jurist/innen betreffen die Definition des Personenkreises, eine Ausweitung der Eingliederungshilfe für Ausländer/innen, Sonderregelungen für Pflegebedürftige, Leistungen bezüglich besonderen Einzelfällen, Assistenzleistungen und Persönliche Assistenz, gemeinsame Leistungserbringung sowie die Einkommensanrechnung beim Leistungsbezug.

Der Deutsche Verein weist - ähnlich wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft - darauf hin, die gleichberechtigte selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiter zu entwickeln. Dies sollte eine inklusive Ausrichtung der Regelsysteme, eine bei Bedarf trägerübergreifend wirkende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung sowie eine nahtlose und schnelle Leistungserbringung beinhalten.

Online können Sie sich auch die Debatte zum Bundesteilhabegesetz vom 22.09.2016 im Bundestag anschauen.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert Korrekturen an dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG), um eine Diskriminierung von Menschen mit Demenz zu verhindern.

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Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der DAlzG betont, dass das Gesetz auch für Demenzerkrankte wirkt, da sie auch als Menschen mit Behinderungen gelten. Ihnen wird jedoch laut Frau Schönhof durch das BTHG eine tatsächliche Teilhabe verweigert, in einigen Bereichen würden sie sogar schlechter gestellt als heute. Außerdem stünden Teile des Entwurfs im Widerspruch zur UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen.

„Die vorgesehene Begrenzung der Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65, und damit der Ausschluss des größten Teils von Menschen mit Demenz von den Leistungen auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist nicht akzeptabel“, so Bärbel Schönhof weiter. „Eine solche Altersgrenze ist der UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Durch das neue Gesetz wird zudem der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen erschwert. Betroffene, die gleichzeitig einen Pflegebedarf haben, werden von den Leistungen sogar ausgeschlossen. Das ist nicht hinnehmbar.“

Im Rahmen der „Allianz für Menschen mit Demenz“ haben sich alle Beteiligten, auch die Bundesministerien, öffentlich dafür ausgesprochen, dass Menschen mit Demenz so lange wie möglich die Chance haben sollen, am sozialen Leben teilzuhaben. In der Erklärung der Allianz heißt es: „Menschen mit Behinderungen, darunter auch Menschen mit Demenz, haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.“ In der Erklärung wird ausdrücklich formuliert, dass ein ganzheitliches und sektorenübergreifendes Unterstützungs- und Versorgungssystem notwendig ist, um Menschen mit Demenz und ihren Familien mit ihren jeweils individuellen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarfen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies ist nur möglich, wenn alle Betroffenen auch einen Zugang zu den individuell benötigten Leistungen haben, ohne dass bürokratische Hürden aufgebaut und bestimmte Leistungen grundsätzlich verwehrt werden.

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Am 16.11.2016 versammelten sich laut den Angaben der Veranstalter/innen ca. 7.300 Menschen in Kiel, um gegen den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes zu demonstrieren. Zur Demo aufgerufen hat ein breites gesellschaftliches Bündnis verschiedener Akteure.

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Betroffene, Angehörige, Träger, Verbände und Gewerkschaften wollen verhindern dass das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet wird. Menschen mit Behinderung wollen ein Teilhabegesetz ­ aber es muss sie in ihren Rechten stärken. Und es muss dem Ziel der Inklusion dienen.

Die Bundesregierung hat versprochen, die Hilfen für Menschen mit Behinderung nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention neu zu gestalten. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf hat große Enttäuschung und Ängste bei den betroffenen Menschen ausgelöst. Es sind darin viele Punkte enthalten, die stark in das Leben von Menschen mit Behinderung eingreifen und Verschlechterungen bringen.

Die Hauptkritikpunkte am vorgelegten Gesetzentwurf sind:

  • Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird stark eingeschränkt. Viele Menschen mit Behinderung haben zukünftig kein Recht mehr auf Eingliederungshilfe.
  • Zukünftig sollen Pflegeleistungen Vorrang vor den Leistungen in der Eingliederungshilfe haben. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention müsste es umgekehrt sein.
  • Menschen, die heute in Werkstätten oder betreuenden Tagesstätten einer Arbeit nachgehen, müssen in Zukunft ein ,,Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Leistung" nachweisen. Viele Menschen mit Behinderung fürchten zu Recht um ihre Plätze und die Teilhabe an Arbeit.
  • Um Leistungen zu bekommen, wird das Einkommen und Vermögen der meisten Menschen mit Behinderung weiterhin angerechnet. Sie müssen aus ihrem Einkommen und Vermögen dazuzahlen. Damit bleibt Behinderung ein Armutsrisiko.

,,Statt die Hilfen für Menschen mit Behinderung hin zu mehr Teilhabe auszubauen, verspricht die Bundesregierung den Bundesländern mit dem Gesetz 'Effizienzrendite' und Mechanismen, um den 'Zugang zu Leistungen wirksam zu begrenzen'. Das Bundesteilhabegesetz ist in der jetzigen Form ein Spargesetz zu Lasten von Menschen mit Behinderung", so der Vorstand des Paritätischen Schleswig-Holstein, Günter Ernst-Basten.

,,Wir sehen die große Gefahr von Leistungseinschränkungen gegenüber geltendem Recht. Wir fordern deshalb nachdrücklich Nachbesserungen am Bundesteilhabegesetz", so Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

,,Menschen mit Behinderung wollen Teilhabe statt Ausgrenzung, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Wir fordern ein Bundesteilhabegesetz, das die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich erfüllt", so Landespastor Heiko Naß vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein.

Der Protest wendet sich gegen Verschlechterungen der Perspektiven der Menschen mit Behinderung. Die Teilnehmer/innen an der Demonstration fordern ein faires Teilhabegesetz.

,,Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Selbstbestimmung und sie haben das Recht auf Inklusion! Der Entwurf darf in der aktuellen Form nicht Gesetz werden! Wir fordern alle Politikerinnen und Politiker, Landes- wie Bundespolitiker aus Schleswig-Holstein auf, sich in Berlin für einen Stopp des jetzigen Entwurfs einzusetzen", so die Bündnispartner/innen.

Das Bündnis, welches zur Demonstration aufgerufen hat, setzt sich zusammen aus:

  • Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein
  • Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
  • Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein
  • Sozialverband Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein
  • Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Schleswig-Holstein
  • Dachverband Gemeindepsychiatrie,
  • Lebenshilfe Schleswig-Holstein
  • DGB ­ KERN
  • ver.di - Bezirk Schleswig-Holstein
  • LAG Werkstätten für behinderte Menschen
  • LAG der Werkstatträte Schleswig-Holstein
  • Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie
  • Hilfe für das autistische Kind
  • AStA der Fachhochschule Kiel
  • AStA der Christian-Albrechts Universität
  • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland
  • Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter ­ Landesverband Schleswig-Holstein

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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) liegt zur Zeit im Kabinettsentwurf vor. Sollte das Gesetz beschlossen werden, sind unter anderem Folgen für Menschen mit Beeinträchtigung oder Menschen mit Pflegebedarf absehbar. Durch diesen Beitrag finden Sie eine Reihe von Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben.

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Durch das BTHG soll das Verhältnis der Leistungen zur Eingliederung für Menschen mit Beeinträchtigung zu den Leistungen der Pflegeversicherung neu geregelt werden. Zuhause lebende Menschen sollen vorrangig Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Es ist bisher noch fraglich, ob bzw. in welcher Höhe Eingliederungshilfeleistungen zur Verfügung stehen werden. Dies kann auch ältere Menschen in ihrer sozialen Teilhabe einschränken, wenn sie z.B. aus einer sogenannten Werkstatt für behinderte Menschen ausgeschieden sind.

Auf der Seite "Gemeinsam einfach machen", herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales und Arbeit, ist eine große Anzahl von Stellungnahmen zum geplanten BTHG aufgelistet. Die Diakonie bietet z.B. eine Zusammenfassung ihrer Stellungnahme an.

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Mitte Oktober haben sich die Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung getroffen. Zum Abschluss des Zusammenkommens wurden Forderungen an einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode aufgestellt. So brauche es beispielsweise eine „umfassende Barrierefreiheit“.

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In Dresden haben sich am 14. und 15. Oktober 2021 die Behindertenbeauftragte des Bundes und die jeweiligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum 62. Mal getroffen. Fachlicher Schwerpunkt war das Thema Digitale Barrierefreiheit – ein Thema, dass derzeit vor allem vor dem Hintergrund des Umsetzungsprozesses einer entsprechenden EU-Richtlinie aktuell ist.

Abschließend haben die Beauftragten dann im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die „Dresdner Positionen“ (beispielsweise hier zum Download bereitgestellt) verabschiedet. Gemeinsam formulieren sie darin Forderungen an die Koalitionäre in Berlin und appellieren, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen als Querschnittsthema berücksichtigt werden.

Zum Themenfeld „Umfassende Barrierefreiheit“ werden in einer Pressemitteilung beispielhaft zentrale Positionen der insgesamt 40 Einzelforderungen des Positionspapiers beschrieben. Gefordert werde demnach unter anderem:

  • „die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm „Altersgerecht umbauen“) verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und barrierefreie Digitalisierung. Ein weiteres zentrales Thema ist "Inklusion im Gesundheitswesen", zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.“

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Seit 2009 gibt es das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in Schleswig-Holstein, welches Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung schützen und ihre Selbstbestimmung stärken soll. Seit April diesen Jahres beschäftigt sich der Landtag nun mit Änderungsvorschlägen, insbesondere soll das Gesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst werden.

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Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich.

Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“

Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht.

Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“

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Mit dem Jahreswechsel wurden einige sozialrechtliche Änderungen wirksam, weitere sind im Verlauf des Jahres 2020 vorgesehen. Nachdem wir im Februar über die anhaltende Diskussion zu den Hartz IV-Sanktionen berichteten, nennen wir hier einige der weiteren Änderungen.

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Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni entnommen. Wir haben die Änderungen, die für Senior/innen von besonderer Relevanz sein könnten, hier übernommen. Zu einigen der genannten Aspekte finden Sie Links zu weiterführenden Beiträgen auf diesem Portal. Die vollständige Zusammenfassung der Bürgerbeauftragten finden Sie hier.


Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Rentenerhöhungen: Auch im Jahr 2020 ist mit Erhöhungen der gesetzlichen Renten zu rechnen. Diese werden ab Juli 2020 voraussichtlich zwischen 3% und 4 % höher ausfallen.

Grundrente: Bezüglich geplanter Änderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung wird aktuell am häufigsten über das Thema Grundrente diskutiert. Nach aktuellem Stand hat sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf ein Grundrentenkonzept geeinigt, welches ab Januar 2021 eingeführt werden soll. Details zur Umsetzung der Grundrente müssen im Gesetzgebungsverfahren aber noch geklärt werden. Die Bürgerbeauftragte wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten und die Bürger*innen rechtzeitig informieren.


Änderungen im Wohngeldgesetz

Erhöhung des Wohngeldes: Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine Wohngeldreform. Das Wohngeld wird dabei an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2016 angepasst. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der aktuell bereits Wohngeld erhält, wird das Wohngeld von ca. 145 € monatlich um ca. 30 % auf ca. 190 € monatlich steigen.


Änderungen in der Sozialhilfe

Erhöhung der Regelsätze: Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2020 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 432 € statt 424 €, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Entlastung von Angehörigen: Pflegebedürftige, die ihre Pflegekosten zum Beispiel für einen Heimplatz nicht allein tragen können, erhalten auf Antrag Leistungen der Sozialhilfe. Die Sozialhilfeträger können sich aber zumindest einen Teil des Geldes zurückholen, und zwar bei den Kindern oder Eltern der Pflegebedürftigen (sog. Unterhaltsrückgriff). Bislang dürfen Sozialhilfeträger z. B. auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder zurückgreifen, wenn diese ab ca. 22.000 € im Jahr verdienen. Diese Einkommensgrenze steigt ab Januar 2020 auf 100.000 € brutto, und zwar auch für die Eltern von erwachsenen Kindern, die zum Beispiel wegen einer Behinderung pflegebedürftig sind; die Grenze gilt pro Elternteil.


Änderungen in der Eingliederungshilfe

Überführung der Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX: Durch die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wird die Eingliederungshilfe vom SGB XII als „Besondere Leistung zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen“ in das SGB IX übertragen und reformiert.

Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen: Ab dem 1. Januar 2020 können existenzsichernde Leistungen und Fachleistungen nicht mehr vom gleichen Träger  erbracht werden. Der Träger der Eingliederungshilfe soll künftig auch für Menschen, die in Einrichtungen leben, lediglich die reinen (therapeutischen, pädagogischen oder sonstigen) Fachleistungen erbringen, während die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder dem SGB II erbracht werden. Es ändert sich also die Art der Leistungserbringung für alle Leistungsbeziehenden in Einrichtungen.

Neue Berechnung des Eigenbetrags bei der Eingliederungshilfe: Die bisherigen sozialhilferechtlichen Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz werden durch ein neues System zum Eigenbeitrag ersetzt. Dadurch bezahlen viele Eingliederungshilfeempfänger/innen ab Januar 2020 geringere Beträge an die Eingliederungshilfe.

Weitere Änderungen: Künftig wird ein Budget für Ausbildung eingeführt, mit dem Menschen mit Behinderungen während einer regulären Ausbildung unterstützt werden sollen. Die unabhängige Teilhabeberatung, die Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich Rehabilitation und Teilhabe an der Gesellschaft unterstützt, wird auch 2020 weiter staatlich gefördert.


Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung:

Regelungen zu Heilmittel-Verordnungen: Für Versicherte, die z. B. Krankengymnastik oder Ergotherapie benötigen, ändert sich ab dem 1. Oktober 2020 das Verfahren. Das aktuell noch komplizierte System von Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Künftig gibt es nur noch ein Rezept pro Fall mit einer sogenannten „orientierenden Behandlungsmenge“. Ärzt/innen dürfen damit ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen als vorgesehen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist.

Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten: Nach aktueller Rechtslage müssen auf Betriebsrenten über einem Grenzwert von aktuell 155,75 € Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe gezahlt werden, geringere Betriebsrenten sind beitragsfrei. Ab 2020 soll nun ein Freibetrag von 159,25 € pro Monat eingeführt werden, auf den gar keine Beiträge zu entrichten sind. Beiträge werden - anders als bisher - also erst fällig für die darüber hinausgehende Summe.

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