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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im März 2024 eine Broschüre zur Europawahl veröffentlicht, in der Forderungen für eine altersgerechte Politik aufgestellt werden.

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„Politik für ältere Menschen muss viele Felder in den Blick nehmen und lässt sich eben nicht nur auf sozialpolitische oder gesundheitspolitische Aspekte reduzieren“, heißt es in der 18-seitigen Broschüre „Ein Recht auf Menschenwürde für ältere Menschen in Europa“. Die Gesellschaft könne noch mehr tun, in der Publikation finden sich zwölf Kapitel mit Themen wie Mobilität, Bildung und Kultur,  Wohnen oder Altersarmut. „Es kommt jetzt darauf an, Wechselwirkungen zwischen den Generationen zugunsten eines modernen Altersbildes Raum zu geben“, so der DGB.

Ebenso brauche es eine Stärkung der Teilhabe älterer Menschen am politischen Geschehen – auch in Europa. Politische Entscheidungen dürften nach DGB-Forderung nur mit und nicht über ältere Menschen getroffen werden, sofern sie ihre Lebensweise betrifft.

Auch das Thema soziale Isolation und Einsamkeit im Alter wird in der Broschüre zur Europawahl aufgegriffen: „Soziale Isolation ist ein objektiver Mangel an sozialen Kontakten und stellt einen Risikofaktor für Einsamkeit dar. Da ältere Menschen hiervon besonders betroffen sind, bedürfen sie auch einer entgegenkommenden Unterstützung“.

Es brauche deshalb dringend einen Auf- und Ausbau von Begegnungsstätten mit Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Auch Altenservicezentren, Stadtteilbüros oder aufsuchende Sozialarbeit spiele hierbei eine wichtige Rolle. Auf europäischer Ebene spricht sich der DGB für Initiativen aus, die über die Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung hinausgehen.

Die Europawahl findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt. Hier können Sie die Broschüre direkt herunterladen.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, demokratische Teilhabe von Senior*innen gesetzlich zu regeln. In einem mehrseitigen Papier werden Argumente für mehr Mitspracherechte aufgezählt.

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„Die Senior*innen sind eine aktive Gruppe, die sich verstärkt ins gesellschaftliche Leben einbringen will“, schreibt der geschäftsführende DGB-Bundesvorstand in einem im September veröffentlichten Papier. „Ein auf gesetzlicher Grundlage basierendes Mitwirkungs- und Mitspracherecht für Senior*innen ist notwendig, damit sie die Entscheidungen, die ihre Altersgruppe betreffen, mitgestalten können“, so der Bundesvorstand weiter.

In dem Dokument kritisiert der Gewerkschaftsbund unter anderem, dass derzeit mehr für Senior*innen als mit ihnen beschlossen werde. Es gebe bei der politischen Teilhabe also Handlungsbedarf, konkret werden auch mögliche Handlungsfelder vorgeschlagen. Für die Landesebene wären Handlungsfelder beispielsweise:

  • „Bündelung der Anliegen und Interessen der kommunalen Seniorenmitwirkungsstrukturen,
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die in der Seniorenpolitik tätig sind,
  • Beteiligung an allen Gesetzesvorhaben und Projekten des jeweiligen Landes, die Relevanz für die Senior*innen haben, wie z. B. Landesregelungen zu Pflege und Krankenhausplanung, Mobilität, Wohnen, Sicherheit sowie Kultur und Bildung (…)“

Die Forderung des DGB nach mehr gesetzlich geregelter Mitwirkung von Senior*innen ist nicht neu. An der Debatte um das Mitwirkungsgesetz in Thüringen 2019 beispielsweise hatte sich auch der Gewerkschaftsbund beteiligt, kritisierte allerdings, dass das Gesetz nicht weit genug gehe.

Wir berichteten vergangenes Jahr in einem Artikel ausführlicher darüber. Senior*innen-Mitwirkungsgesetze gibt es neben Thüringen bislang in Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

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Anlässlich der Überlegungen, ältere Bevölkerungsgruppen bei einigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen auszunehmen und diese weiter zu isolieren, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Mitte Mai ein Positionspapier veröffentlicht. Senior/innen generell anders zu behandeln sei altersdiskriminierend.

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In den letzten Wochen hat die Diskussion über eine Aufhebung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie weiter zugenommen, erste Lockerungen sind von Bund und Ländern bereits umgesetzt. Immer wieder hat es in der Debatte auch Vorschläge gegeben, Menschen über 60 Jahren aufgrund des höheren Risikos von weiteren Lockerungen auszunehmen.

Solche Überlegungen seien deutlich zu kritisieren und entschieden zurückzuweisen, äußerte sich dazu der DGB Mitte Mai in einem Positionspapier. Es sei altersdiskriminierend und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt von jüngeren und älteren Menschen. Auch würden solche Kriterien der realen differenzierten Gefährdungslage nicht gerecht werden. „Auch in Zeiten von Corona gilt, dass alle Menschen das gleiche Recht auf Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben haben. Einschränkungen sind insoweit, auch nach Infektionsschutzgesetz, nur angemessen für (potentiell) Infizierte, aber nicht für altersabgegrenzte Personengruppen, die nicht erkrankt sind“, so der DGB weiter.

Auch im Hinblick auf die hohe Anzahl an Erwerbstätigen über 60 seien die Vorstöße unwirtschaftlich. „Überlegungen zu Sonderregelungen für Ältere vernachlässigen auf jeden Fall, dass die aktuelle Grenze für den Renteneintritt bei 65 Jahren und 9 Monaten liegt. So stellen über 60 Jährige einen relevanten Teil der Belegschaften in Betrieben und Verwaltungen“, betont der Gewerkschaftsbund. Auch in gesellschaftlich relevanten ehrenamtlichen Tätigkeiten gebe es viele Ältere, die man durch spezifische Einschränkungen von ihrem Engagement abhalten würde.

Das vollständige Positionspapier unter dem Titel „Corona-Krise und Senior/innen“ können Sie hier herunterladen.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will durch die in dieser Woche gestarteten Rentenkampagne die gesetzliche Rente stabilisieren und stärken. Diese Kampagne soll auf die anstehende Bundestagswahl wirken.

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Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte zum Kampagnenstart am Dienstag in Berlin: „Unsere zentrale Forderung für den Kurswechsel in der Rentenpolitik ist eine Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus. Wir fordern außerdem, dass das Rentenniveau langfristig deutlich erhöht werden muss. Und wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken und ausweiten. Der erste zwingende Schritt ist die Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus. [...] Denn wenn wir nichts ändern, werden 2040 oder 2050 Millionen der heute noch jungen Menschen von sozialem Abstieg oder gar Altersarmut betroffen sein. [...] Den demographischen Wandel mit Leistungskürzungen zu beantworten, ist keine Lösung und mutlos. Im Mittelpunkt der Rentenpolitik muss wieder eine verlässliche Leistung stehen. Unsere Vorschläge: Jetzt muss damit begonnen werden, die aktuell gute Situation der Rentenversicherung und die Rücklage zu nutzen, um Spielräume zu gewinnen. Dazu muss die Politik endlich alle versicherungsfremden Leistungen voll aus Steuermitteln erstatten, allen voran die rund sieben Milliarden Euro jährlich für die Mütterrente. Und wir müssen so früh wie möglich beginnen, den Beitragssatz maßvoll, in kleinen Schritten, auf 22 Prozent anzuheben. Dies wird bis 2030 sowieso notwendig sein. Ziehen wir die Erhöhung vor, können wir die Demografiereserve ausbauen und das Rentenniveau stabilisieren.  Wir brauchen aber auch gute und gutbezahlte Arbeit. [...] Auch daran messen wir die Rentenpolitik. [...]“

Die Kampagne des DGB wird von der Linken und der SPD begrüßt. Es gibt jedoch auch Kritik an der als zurückhaltend beschriebenen Position des DGB, dieser habe sich z.B. bei der erfolgten Anhebung des Renteneintrittsalters und bei Rentenkürzungen nicht klar gegen diese positioniert.

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Im Juli veröffentlichte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, ihren Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2023. Während der 35 Jahre des Amts der Bürgerbeauftragten wurden insgesamt 101.217 Petitionen eingereicht.

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Laut Bericht waren dabei die häufigsten Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Bürgergeld) mit 673 Petitionen, Sozialhilfe mit 412 Petitionen und gesetzliche Krankenversicherung mit 397 Petitionen.

Ein zunehmendes Thema ist die Pflege. So lag der Eigenanteil für die stationäre Pflege in Altenheimen im Jahr 2023 bei etwa 2.700 Euro monatlich. Aktuell liegt dieser Anteil für Schleswig-Holstein bei 2.855 Euro. Eine aktuelle Aufschlüsselung des Eigenanteils und der Kosten findet sich unter pflege.de. Zwar stellt der Bericht fest, dass betroffene Partner*innen „einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Form von Übernahme der Heimkosten für den Eigenanteil bei der stationären Pflege“ stellen können. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen.

Demnach besteht ein Vermögensfreibetrag für Ehepaare von 20.000 €. Zudem werden Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), also z.B. Grundsicherung im Alter und die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), nicht angegriffen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) beträgt die Grundrente für 2024 1.129 Euro. Die Grundsicherung liegt noch darunter. Auch Kindergeld – das gerade bei älteren Ehepaaren eher unwahrscheinlich ist – bleibt unberührt. Eine vollständige Liste findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale. Dort heißt es auch, dass zu den abzugsfähigen Beiträgen neben Einkommenssteuern und Beiträgen zur Sozialversicherung auch geförderte Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riesterverträge) bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Werbungskosten abgesetzt werden können. „Das Sozialamt beteiligt sich in diesen Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.“

Mit anderen Worten, Personen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen, machen im Prinzip zwei Steuererklärungen. Hinzu kommt, dass viele der abzugsfähigen Gründe beim Renteneintritt wegfallen oder minimiert werden.

Für Menschen mit wenig Vermögen oder Einkommen bedeutet ein Pflegefall, der nicht mehr zuhause versorgt werden kann, häufig, dass Ehepartner*innen in finanzielle Not geraten. Diese müssen oft große Teile ihres Einkommens aufwenden, was zu Altersarmut führen kann, kritisiert auch El Samadoni. Die logische Forderung wäre eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Form einer Vollkostenversicherung, ähnlich der Krankenversicherung, um eine gerechtere Finanzierung sicherzustellen.

Wie der Bericht mit Bezug auf den Anstieg von Petitionen im Jahr 2023 zeigt, ist das Thema von großem Interesse für die Bürger*innen Schleswig-Holsteins. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung und der Landtag den Bericht zur Kenntnis genommen haben. Gedanken zu Plänen zur Pflegereform oder zur Effizienz in der Pflege entnehmen Sie unseren jeweiligen Beiträgen.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant nach der Sommerpause ein Konzept für ein weitere Pflegereform vorzulegen. Der Grund hierfür sind steigende Kosten der Pflege in Milliardenhöhe. Dafür liegt ein Kommissionsbericht mit vier Finanzierungsmodellen vor.

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Nach Angaben der Tagesschau vom 03. Juli 2024 hat das Bundeskabinett heute über entsprechende Vorschläge einer Finanzreform abgestimmt. „Dabei soll es um ein Gesamtpaket für mehr Kapazitäten beim Pflegepersonal, eine bessere Prävention von Pflegebedürftigkeit und das Schließen der Finanzlücke gehen.“ Im vergangenen Jahr (2023) beliefen sich die Gesamtausgaben auf rund 59,2 Milliarden Euro. Nach dem Bericht der zuständigen Kommission „aus Experten, mehreren Bundesministerien und Vertretern der Bundesländer“ ist zukünftig mit einer Lücke von etwa 24 Milliarden Euro zu rechnen.

Wie das Ärzteblatt zusammenfasst, skizziert der Kommissionsbericht vier Finanzierungsmodelle:

  1. Status quo mit Versichertenbeiträgen, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen: Dieses Modell basiert auf einer Kombination aus Beiträgen der Versicherten, Steuermitteln und privaten Eigenleistungen, wie es aktuell praktiziert wird.
  2. Reduzierter privater Eigenanteil mit verpflichtender individueller Vorsorge: Dieses Modell schlägt vor, den Anteil der privaten Eigenleistungen zu verringern und zusätzlich eine neue, verpflichtende individuelle Vorsorge einzuführen. Dadurch soll das bisherige System weiterentwickelt werden.
  3. Umlagefinanzierte Vollversicherung mit Beiträgen und Steuermitteln: In diesem Modell wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgeschlagen, die sowohl durch Beiträge der Versicherten als auch durch Steuermittel finanziert wird.
  4. Umlagefinanzierte Vollversicherung allein durch ein Umlageverfahren: Hier wird eine umlagefinanzierte Vollversicherung vorgestellt, die ausschließlich über ein Umlageverfahren finanziert wird, ohne zusätzliche Beiträge oder Steuermittel.

Schaut man sich die vier Modelle an, zeigen sich allerdings einige Gefahren, die eine Entsolidarisierung in der Gesellschaft fördern könnten. So könnte die Erhöhung des Eigenanteils, unabhängig davon, ob er progressiv gestaltet ist, insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel treffen, die bereits jetzt mit Preissteigerungen bei einem zu geringen Mindestlohn vor Problemen stehen (Umfangreiche Informationen zum Thema Mindestlohn bieten Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf ihrer Webseite).

Ähnliches könnte auch bei einer verpflichtenden individuellen Vorsorge entstehen, indem Menschen mit geringerem Einkommen auch nur geringer „individuell“ vorsorgen könnten oder eine verhältnismäßig höhere Belastung haben. Hinzu kommt, dass eine progressive Ausgestaltung vor dem Problem steht, dass „breitere Schultern“ meist eine bessere Lobby haben. Lediglich Modelle 3 und 4 erwähnen eine „Vollversicherung“. Ohne Vollversicherung stellt sich aber die Frage nach der Abstufung und ihren Kriterien.

In den 20 Uhr Nachrichten vom 03. Juli schließt die Tagesschau ihren Bericht mit der Anmerkung, dass der Druck auf Gesundheitsminister Lauterbach steige. Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur „Effizienz in der Pflege“ thematisiert haben, richtet sich dieser Druck vermutlich an die falsche Adresse. Bei Finanzierungsproblemen bräuchte es ggf. eine Reform der Schuldenbremse, welche nicht in Lauterbachs Entscheidungsbereich liegt.

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Das Bündnis für gute Pflege sieht die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland gefährdet. Anlass dafür gäben die aktuellen Sparbeschlüsse der Bundesregierung.

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In einer aktuellen Pressemitteilung zeigen sich die Bündnispartner*innen besorgt um den Zustand der Pflegekassen. Sie warnen, die Pflege durch Sparmaßnahmen „nicht gegen die Wand fahren“ zu lassen. Die Politik der vergangenen Jahre habe nicht nur immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus den Kassen der Sozialversicherungen finanziert, sondern nun auch noch den bisherigen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen. Und das obwohl im Koalitionsvertrag noch angekündigt worden sei, die defizitäre Finanzlage der Pflegeversicherung durch Bundeszuschüsse zu entlasten.

„Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf“, bewertet das Bündnis die Sparpolitik. Die Organisationen und Verbände fürchten, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dies durch höhere Eigenleistungen finanziell ausbaden müssten.

Im Bündnis für gute Pflege haben sich verschiedene Organisationen und Verbände – darunter die Sozialverbände SoVD und VdK,  der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB und der BIVA Pflegeschutzbund e.V. – zusammengeschlossen, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen als starke Lobby gegenüber Politik und Gesellschaft zu vertreten. Gemeinsam fordern die unter anderem bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen, eine gerechte Finanzierung und Unterstützung und Anerkennung für Angehörige.

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Vor dem Hintergrund weiter steigender Preise und einer möglichen Gasknappheit im Herbst fordern Verbraucher*innen- und Sozialverbände mehr Entlastung für die Bürger*innen. Darin müssten auch die Rentner*innen entlastet werden, die in den ersten beiden Entlastungspaketen unberücksichtigt geblieben seien.

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Hohe Inflationsrate, explodierende Gaspreise – bereits jetzt sind die Lebenshaltungskosten für viele Menschen in Deutschland spürbar gestiegen. Die Bundesregierung hatte mit verschiedenen Maßnahmen in zwei Entlastungspaketen versucht, auf die Situation zu reagieren. Das 9-Euro-Ticket, der Tankrabatt, Einmalzahlungen für bestimmte Sozialleistungsempfänger*innen oder steuerliche Entlastungen sind Mittel, mit denen die Ampelkoalition bislang versucht hatte, politische Antworten auf die Krise zu geben. Kritik gab es an den Maßnahmenpaketen allerdings in der Ausgestaltung. Insbesondere bemängelte die Opposition im Bundestag, dass Rentner*innen nicht entlastet worden seien. Tatsächlich profitierten Rentenbeziehende neben den allgemeinen Vergünstigungen bei der Mobilität (9-Euro-Ticket bzw. Tankrabatt) nur dann von den Paketen, wenn sie Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld bezogen.

Im Herbst könnte sich die Lage weiter zuspitzen, vor allem, wenn es einen Gasstopp aus Russland geben sollte. „Viele Menschen wissen nicht, wie sie die steigenden Kosten bezahlen sollen, ihnen drohen Gas- und Stromsperren“, warnt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband ein drittes Entlastungspaket. Dieses müsse für alle gelten, die bislang ausgenommen gewesen seien. Dazu zählt Bentele neben den Rentner*innen auch pflegende Angehörige.

Die Verbraucherzentrale fordert als wichtigen Bestandteil eines dritten Maßnahmenbündels einen höheren Heizkostenzuschuss, der an die Preisentwicklung gekoppelt ist. „Insbesondere Wohngeldempfänger:innen und auch Rentner:innen muss dieser Heizkostenzuschuss zugutekommen. Wir müssen die Menschen schützen vor Not und drohender Zahlungsunfähigkeit“, heißt es in einer Pressemitteilung Mitte Juli. Für ein weiteres Entlastungspaket spricht sich auch DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi aus. „Spätestens im September brauchen wir weitere Entscheidungen, wie wir durch die Krise kommen“, sagte Fahimi gegenüber dem Merkur.

Zahlreiche Verbände weisen auch auf die der Preisentwicklung weit zurückhängenden Leistungen der Grundsicherung hin. So müssten beispielsweise auch die Regelsätze der Grundsicherung im Alter an die realen Kosten für Lebensmittel und Energie angepasst werden. „Für die bevorstehende Heizperiode und die nächste Corona-Welle müssen die Regelsätze unbedingt angehoben und die Heizkosten im Wohngeld übernommen werden“, so Bentele.

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Bereits im August ist der „DigitalPakt Alter“ offiziell gestartet. Die Initiative setzt sich insbesondere für den Auf- und Ausbau von Bildungsangeboten für ältere Menschen ein, um diese beim Erlernen digitaler Kompetenzen zu unterstützen. Nun hat das Bündnis auch einen eigenen Internetauftritt.

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Im Rahmen des 13. Deutschen Seniorentages ist auch die neue Internetseite des DigitalPakt Alter online gegangen. Zu der Seite gelangen Sie über diesen Link.

In einer Erklärung zur Freischaltung des Online-Portals im Rahmen des Seniorentag sagt die damalige Bundesseniorenministerin Christine Lambrecht (SPD): „Die digitale Plattform ist ein lebendiges und interaktives Kommunikationswerkzeug für alle Partner und Interessierten. Sie finden dort Beispiele aus der Praxis, können eigene Initiativen anstoßen und sich mit anderen vernetzen. Auch neue Kooperationen werden dadurch gefördert.“

Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und anderen Vereinen und Verbänden gibt es allerdings eine Reihe weitere Projektpartner*innen.

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Partner*innen auf sechs gemeinsame Ziele verständigt. Dazu zählt, dass alle Menschen unabhängig ihrer Möglichkeiten den Zugang zu digitalen Medien haben sollen. Bei der Nutzung solcher Medien sollen sie entsprechend unterstützt werden, beispielsweise durch Anlaufstellen. Beispiel dafür sind die 100 digitalen Erfahrungsorte, die durch das Bündnis gefördert werden sollen.

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Jahrelang hat Franz Müntefering die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) geführt. Nun hat der bundesweit größte Dachverband für seniorenpolitische Belange eine neue Vorsitzende.

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Dr. Regina Görner heißt die Sozialpolitikerin und Gewerkschafterin, die seit der vergangenen Mitgliederversammlung neue Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft ist. Die CDU-Politikerin war von 1999 bis 2004 Landesministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Saarland und hat viele Jahre Erfahrungen als geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und bei der IG Metall. Bereits seit 2015 ist sie Teil des BAGSO-Vorstandes, bevor sie nun zur Vorsitzenden gewählt wurde.

Wie die BAGSO in einer Pressemitteilung bekannt gibt, habe Franz Müntefering nicht erneut für den Vorstand kandidiert. Der ehemalige SPD-Politiker und Bundesminister hatte den Vorsitz insgesamt sechs Jahre inne. Bei einigen Veranstaltungen im Rahmen des 13. Deutschen Seniorentags hatte Müntefering zuletzt noch in seiner Funktion als Vorsitzender des Dachverbands mitgewirkt – beispielsweise zum Thema „Ältere digital verbinden – Lehren aus dem Lockdown“. Die neue Vorsitzende Görner und die Mitgliederversammlung habe Müntefering für sein Engagement gedankt, laut BAGSO-Geschäftsführer Guido Klumpp habe er den Verband „für zentrale gesellschaftspolitische Themen wie Klimaschutz und Erhalt der Demokratie geöffnet und damit die Verantwortung der Älteren für die nachfolgenden Generationen sichtbar gemacht“.

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