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In vielen Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden Maßnahmen zur Digitalisierung bislang nur zögerlich umgesetzt. Als Gründe gelten unter anderem strenge Datenschutzvorgaben, bürokratische Hürden sowie eine verbreitete Skepsis auf Seiten vieler Arbeitgeber*innen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karin Staffler (CSU), plädierte im vergangenen Herbst im Rahmen des Pflegeforums der AOK Bayern für schnellere und umfassendere Fortschritte bei der Digitalisierung in der Pflege. Sie erklärte, eine modernere, digital unterstützte Pflege könne langfristig mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen.

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Der Einsatz digitaler Hilfsmittel in Pflegeeinrichtungen könne nach Einschätzung Stafflers Pflegefachkräfte körperlich, mental und zeitlich entlasten. Digitale Systeme seien demnach in der Lage, Aufgaben zu übernehmen, die bislang noch manuell erledigt würden. So ließen sich etwa Vital und Körperfunktionen von Patient*innen mithilfe entsprechender Technologien überwachen. Zudem könne eine stärkere Digitalisierung eine effizientere und schnellere Pflegedokumentation ermöglichen, wodurch mehr Zeit für die direkte Versorgung zur Verfügung stünde.

Auch Patient*innen und deren Angehörige könnten von einer verbesserten digitalen Ausstattung profitieren. Über Apps oder vergleichbare Programme ließen sich Informationen zum allgemeinen Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen schneller und übersichtlicher abrufen. Voraussetzung sei jedoch, Angehörige für diese Neuerungen zu sensibilisieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten sicherzustellen. Nach aktuellen Erhebungen äußert sich knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung skeptisch gegenüber digitalen Neuerungen im Gesundheitswesen, wobei ältere Menschen im Durchschnitt kritischer eingestellt sind als jüngere. Besonders groß ist die Ablehnung beim Einsatz von Robotik in der Pflege, der laut einer Umfrage des Unternehmens Deutsche Glasfaser von über 60 Prozent der Befragten abgelehnt wird.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung wurde im vergangenen Jahr mit der Einführung der elektronischen Patientenakte vollzogen. Diese würde im Oktober 2025 um weitere verpflichtende Angaben ergänzt, darunter Informationen zur Medikation sowie zur körperlichen Verfassung der Versicherten. Ziel ist es, den Umgang mit Arzneimitteln sicherer und transparenter zu gestalten. Mit den Erweiterungen könnte die elektronische Patientenakte nun weiter an Bedeutung gewinnen.

Zwar wird die Digitalisierung im Zukunftspakt Pflege als eines der zentralen Handlungsfelder benannt, auf das die Pflegekommission einen besonderen Fokus legt, dennoch stößt das Reformvorhaben auf Kritik. Pflegeverbände bemängeln, die angekündigten Maßnahmen seien zu unkonkret und wenig verbindlich, um Pflegebedürftige, Fachkräfte und Angehörige spürbar zu entlasten.

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Die gegenwärtige Qualität der Pflege in Deutschland hat bereits aus mehrerlei Gründen spübar nachgelassen – eine Entwicklung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen aller Voraussicht nach fortsetzen wird. Die Techniker Krankenkasse spricht vom höchsten Krankenstand aller Zeiten unter Pflegefachkräften, doch auch die Zahl der unbesetzten Arbeitsplätze steigt immer mehr, was für das Personal einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Auch gehen deutlich mehr Pflegefachkräfte (z.T. aufgrund der Arbeitsbedingungen auch verfrüht) in Rente als neue Pfleger*innen nachrücken.

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Eine Stabilisierung des Systems könnte durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie einen Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgen. Die der SPD nahestehenden Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit einer effizienten und auf das Pflegesystem abgestimmten Inklusion von KI beschäftigt. Oftmals mangelt es nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an digitalen Kompetenzen, welche für die Einbindung digitaler Hilfsmittel in die Pflege eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt nicht nur für Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Krankenhäuser, in welchen sich ebenfalls ein deutlicher Personalmangel abzeichnet.

In einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung werden vier Handlungsfelder benannt, die bei der Anwendung von KI in der Pflege berücksichtigt werden sollen. Zum Einen steht das Schließen von Evidenzlücken im Vordergrund. Dies meint, einen Überblick über die Wirkung von KI-basierten Anwendungen zu gewinnen, indem beispielsweise Erfahrungen aus bisherigen Pilotprojekten rund um Digitalisierung zusammengetragen werden. Metastudien sollen diesen Prozess unterstützen. Zuletzt seien auch arbeitsrechtliche Veränderung zu vollziehen, die es den Beschäftigten ermöglichen, interne Strukturen aufzubrechen und somit innerbetriebliche Dynamiken zu entzerren, damit die KI in diesen einen Platz findet.

Ebenso bedeutsam ist das flächendeckende Überzeugen der Pflegefachkräfte vom tatsächlichen Nutzen KI-verwandter Methoden. Der zumeist zweifelnde Haltung des Pflegepersonals kann durch einen regen, akteursübergreifenden Austausch begegnet werden, um diese von den Vorteilen digitaler Anwendungsmöglichkeiten zu überzeugen. Umfragen zur Nutzung einzelner digitale Angebote helfen zudem dabei, Bedürfnisse und Schwachstellen zu lokalisieren und ggf. zu beheben. Erkenntnisse aus Theorie und Praxis sollen dadurch gebündelt und an geeigneter Stelle ausgeweitet werden.

Als drittes Handlungsfeld wird anvisiert, bewährte Methoden zu erhalten und stärker zu fördern. Ein Zuschuss für Pflegeeinrichtungen zwecks Investition digitaler Anwendungen besteht noch bis 2030 – davon abgesehen ist insbesondere die Langzeitpflege auf eine ausreichende gesetzlich vorgeschriebene Förderung und Refinanzierung angewiesen, um digitale Angebote wahrnehmen zu können. Dabei soll stets die Menge und Art der Anwendungen in einem realistischen bzw. effektiven Rahmen gehalten werden, um zu vermeiden, dass beispielsweise die Bedienung der Kombination digitaler Elemente den Zeitaufwand nicht wie angedacht verringert, sondern erhöht.

Zuletzt gilt es, das Potenzial der Pflegefachkräfte gezielter zu nutzen und deren Kompetenzen und Entscheidungen in innerbetrieblichen Angelegenheiten mehr Bedeutung beizumessen. Gleichzeitig möchte man Fehlwirkungen verhindern, um weder den Ruf von KI zu gefährden, noch Pfleger*innen damit unnötig zu belasten. Das Fundament für eine Digitalisierung der Pflege – etwa durch eine verbesserte Infrastruktur – ist hierfür genauso unverzichtbar wie eine überlegte Organisation bezüglich des Arrangements und der Bedienung digitaler Anwendungen. Diese müssen im Vorfeld auf ihre Tauglichkeit für den Betrieb geprüft und bei Bedarf umprogrammiert werden, was in der Regel umfassende IT-Kenntnisse voraussetzt. Eine Zentralisierung erscheint diesbezüglich vorteilhafter, damit einzelne Einrichtungen bei technischen Schwierigkeiten nicht alleingelassen werden. Die Bildung von Interessenvertreter*innen sowie ein allgemein stärkeres Bewusstsein für die Digitalisierung der Pflege rundet das Handlungsfeld schließlich ab.

Grundsätzlich lässt sich KI in mehreren Bereichen der Pflege einsetzen: In der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften kann sie beim Eingeben, Speichern und Vermitteln von Daten unterstützend wirken, während die Dokumentation und Verwaltung durch KI übersichtlicher und zeitsparender gestaltet werden können. Auszubildende können ihre Kompetenzen bereits jetzt durch Simulationstraining und virtuelle Assistent*innen trainieren und verbessern, Patient*innen können durch bestimmte Features in den Austausch mit diesen gehen und durch deren Hilfe ihren Alltag gestalten und selbst die physische Pflege kann durch digitale Anwendungen erleichtert werden. Siehe dazu auch unseren Artikel Roboter in der Pflege: Skepsis bei Expert*innen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfügt über eine Übersicht zur digitalen Dividende der Pflege, in welcher die in diesem Artikel genannten Aspekte ebenfalls dargestellt und in Form zweier Publikationen weiter vertieft werden.

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Die fortschreitende Digitalisierung hält in allen Lebensbereichen weiter Einzug. Jedoch scheint der Bereich der Pflegeheime eher das Schlusslicht zu bilden. Trotz der seit Juli 2025 bestehenden Pflicht seien bisher nur rund 30 Prozent der etwa 32.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

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Der DAK-Vorstandschef Storm weist laut dem Deutschen Ärzteblatt darauf hin, dass eine intensivere Unterstützung und passgenauere Lösungen vor allem für kleinere Pflegeeinrichtungen auf ihrem Weg in die Digitalisierung dringend notwendig seien.

Grundlage für den Ausbau der Digitalisierung bildet das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Dieses sieht verschiedene Förderprogramme vor, die den Alltag des Pflegepersonals erleichtern sollen – etwa durch mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen nachhaltig zu verbessern. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Stellen in Pflegeeinrichtungen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie die Förderung digitaler Anwendungen.

Für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte braucht es insbesondere eine funktionierende Infrastruktur. Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, ihre Server und Speichersysteme besser zu vernetzen und gleichzeitig die Datensicherheit zu stärken – darauf wies der Future Health Day der Telekom im Vorfeld der Digitalmesse DMEA in Berlin hin.

Pflegeeinrichtungen können aus den genannten Förderprogrammen bis zu 40 Prozent ihrer Ausgaben erstattet bekommen, maximal 12.000 Euro pro Einrichtung. Storm mahnt eine vereinfachte Antragstellung und gezielte Aufklärungskampagnen an, damit auch kleinere Einrichtungen die Unterstützung nutzen können.

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Die Katholische Hochschule Freiburg sucht für die Teilnahme an einer Online-Umfrage noch bis zum 15. Juli 2025 zum Thema „Digitalisierung, Alltag und Gesundheit im Alter“ vorrangig ältere Personen, die sich bereiterklären, einige anonymisierte Angaben zu ihrem Medienkonsum zu machen.

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Bei der Umfrage selbst handelt es sich um eine Erhebung zu einem umfangreicheren Projektes namens „Digitale Bildungsprozesse für ältere Menschen in seniorenspezifischen Wohnformen der institutionalisierten Altenhilfe (DiBiWohn)“, das im kommenden August voraussichtlich abgeschlossen wird. Seit September 2020 konzentriert sich das Team auf den Schnittpunkt von Gerontologie, Medienpädagogik und sozio-ökonomischen Aspekten wie etwa der Wohnsituation.

Fünf einzelne Forschungsschwerpunkte wurden im Vorfeld festgelegt. Einer davon ist die Mediengerontologische Forschung, die sich mit dem Erwerb und dem Ausbau digitaler Medien und Geräte in Pflege- und Altenheimen beschäftigt. Sowohl zu Pflegende als auch Fachkräfte werden hinsichtlich ihrer Medienkompetenzen befragt, um ein möglichst akkurates Bild über den Grad der Digitalisierung in deutschen geriatrischen Einrichtungen zu erhalten. Ein weiterer Schwerpunkt befasst sich intensiv mit der Biographie- und der Sozialraumforschung von stationär betreuten Senior*innen und ist damit ein wesentlicher Bestandteil der klassischen Sozialen Arbeit.

Darüber hinaus gibt es auch ein Projekt, welches an fünf Standorten im südwestlichen Deutschland gemeinsam mit Senior*innen Konzepte zu einem effektiveren und v.a. partizipativen medienbezogenen Kompetenztraining erarbeitet. Grundlage sind die individuellen Lebenserfahrungen der Teilnehmer*innen, die ihnen zeitgleich als persönliche Ressource dienen. Doch auch an Technikbegleiter*innen – ehrenamtlich Tätige, die beim Umgang mit digitalen Medien assistieren – ist gedacht, da in einem separaten Projekt deren Ausbildung optimiert werden soll. Gemeinsam mit älteren Menschen wird nach originellen Mitteln gesucht, um eigene Fähigkeiten und Wissen im Ehrenamt auszubauen.

Schließlich ist ein Projekt für die Logistik und Personalplanung vorgesehen. Abläufe werden organisiert und koordiniert, sodass Veranstaltungen eine reibungslose Durchführung in stationären Einrichtungen für Senior*innen erfahren können.

Persönliche Daten müssen in der Befragung selbstverständlich nicht angegeben werden. Abgefragt werden hauptsächlich Informationen zur Art und Menge ihrer Nutzung von digitalen Medien. Im Anschluss werden Sie dazu aufgefordert, Ihre eigene Medienkompetenz zu bewerten, was Ihnen auch widerspiegeln kann, in welchen Bereichen Sie eventuell noch Unterstützung benötigen. Die Umfrage dauert ca. 15 Minuten und kann zwischendurch pausiert werden.

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Mit einer Forderung zur Digitalisierung richtet sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die AWO, die BAG-Selbsthilfe und 25 weitere Organisationen in einem offenen Brief an Bahnvorstand und den Bundesminister für Digitales und Verkehr:

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„Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Öffentliche Mobilität muss daher niedrigschwellig angeboten werden und von allen gut nutzbar sein – auch von Menschen, die keinen Internetzugang haben oder aus anderen Gründen digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen.“

Dabei beziehen die Unterzeichner*innen explizit keine Position „gegen eine Digitalisierung“. Stattdessen geht es darum, bei der Digitalisierung nicht in eine Diskriminierung von Menschen abzurutschen, die aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zur digitalen Welt haben.

Bereits im März hatte die Bahn angekündigt, dass ab dem 09.06.2024 keine weiteren BahnCards in physischer Form ausgegeben würden. Wie die Tagesschau mit Bezug auf die Bahn berichtet, betrifft das rund 5,1 Millionen Nutzer*innen. Zwar würden die existierenden Karten noch ihre Gültigkeit behalten, allerdings wären sie bei Verlust oder Ablauf nur noch digital abrufbar. Zwar bietet die Bahn die Möglichkeit, die Karte auszudrucken, jedoch benötigen die Kund*innen laut BAGSO auch hierfür ein digitales Kundenkonto und eine E-Mail-Adresse. Hinzu kommt, dass „bereits seit Oktober 2023 […] Sparpreis-Tickets nicht mehr als klassische Papierfahrkarten ohne E-Mail-Adresse oder Mobilnummer verkauft [werden]“.

Auch wenn der Brief es nicht genauer ausführt, spielt dabei nicht nur das Alter eine Rolle. Auch Faktoren wie Einsamkeit, das soziale Netz oder ob es sich um eine Person mit Behinderung handelt, führen zur Gefahr einer multiplen Diskriminierung. Es geht also keineswegs nur darum, ob es weiterhin Ticketautomaten geben soll, sondern dass Personen über den reinen digitalen Zugang zu Sparangeboten systematisch von diesen ausgeschlossen werden.

Die Unterzeichner des Offenen Brief fordern deshalb:

  • einen analogen und barrierefreien Zugang zu BahnCard und Sparpreisen ohne Mehrkosten
  • barrierefreie Service-Schalter
  • frühzeitige, vollständige und verständliche Information der Bahnkund*innen über Änderungen bei Dienstleistungen und Angeboten
  • frühzeitiges Einbeziehen der Bahnkund*innen in den Digitalisierungsprozess, um Bedarfe und Hürden zu erkennen und zu berücksichtigen

Auch wenn es beim jetzigen Übergang nicht gelungen ist, bleibt abzuwarten, ob die Bahn sich auf Verbesserungen einlässt und wie die anderen Verkehrsverbünde ihre Digitalisierung gestalten werden.

Dabei handelt es sich keineswegs nur um einen politischen Streit, sondern um explizite rechtliche Ansprüche auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG). Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes explizit ausführt, ist jede Kund*in durch das AGG geschützt, sofern es sich bei dem Kaufvertrag um ein „Massengeschäft“ handelt. Dazu zählen „[…] Verträge des täglichen Lebens wie […] die Nutzung von Verkehrsmitteln. Die Produkte bzw. Dienstleistungen werden standardisiert angeboten. Der Vertrag wird grundsätzlich mit allen Kund*innen geschlossen, sofern diese zahlungswillig sind“. All das trifft auf BahnCard und Sparangebote der Bahn zu.

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Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

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In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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Am 16. Juni fand zum vierten Mal der Digitaltag statt. Laut Veranstalter*innen haben über 2.000 Aktionen in ganz Deutschland einen Beitrag zur Förderung digitaler Teilhabe geleistet.

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Auch in diesem Jahr hat das Bündnis „Digital für alle“ den Digitaltag ausgerufen. Mit diesem Aktionstag will die Initiative digitale Teilhabe erlebbar machen und stärken, digitales Engagement fördern, Kompetenzen in den Vordergrund zu rücken und zu einer Überwindung digitaler Teilhabe beitragen. Das passende Motto des Digitaltags in diesem Jahr: „Digitalisierung – Entdecken. Verstehen. Gestalten.“

Laut Bericht der Veranstalter*innen habe es den Tag über bundesweit über 5.000 Stunden Programm gegeben.  „Die Menschen haben Lust, die Digitalisierung zu entdecken und besser zu verstehen“, lässt sich Kimberly Klebolte, Geschäftsführerin der Initiative „Digital für alle“, in der Meldung zum diesjährigen Digitaltag zitieren. „Die positive Resonanz, die wir heute erfahren haben, bestätigt unsere Arbeit: der Bedarf an Angeboten, die Digitalisierung alltagsnah erlebbar zu machen, ist hoch – und es wird auch schon viel umgesetzt. Mit dem Digitaltag zeigen wir, was möglich ist.“

Das hinter dem Digitaltag stehende Bündnis besteht aus mehr als 25 Organisationen aus der Zivilgesellschaft und Wohlfahrt, der Wissenschaft, Wirtschaft und der Kultur. Eine dieser Organisationen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die sich auch mit eigenen Angeboten an dem Aktionstag beteiligt hat. So fanden unter anderem Veranstaltungen in Osnabrück und Stuttgart unter dem Titel „Jung. Alt. Digital“ statt, die einen intergenerationalen Austausch über den Umgang mit digitalen Technologien ermöglichten.

Im Sommer 2024 jährt sich das Konzept des Digitaltags zum fünften Mal. Das Datum für den Aktionstag im Jubiläumsjahr wird der 7. Juni 2024 sein.

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Unter dem Titel „Gemeinsam Digital“ hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgelegt. Zu den Kernvorhaben zählt unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), der Ausbau der Telemedizin und die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Digitalisierung und Pflege“.

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Risiken schneller erkennen, Fehlmedikation reduzieren, weniger Dokumentationsaufwand – all das sind Hoffnungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssektors verbunden sind. Sie biete für diesen Bereich ein „enormes Potenzial, das wir bislang noch zu wenig nutzen“, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Vorwort zu der nun vorgelegten Digitalisierungsstrategie erklärt. „Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass Digitalisierung konkret erlebbare Mehrwerte bietet, die eine erfolgreiche Transformation ermöglichen: In dieser Zeit hat sich beispielsweise die Zahl der Videosprechstunden vervielfacht“, so der Minister. „Die Pflegeberatung wurde digitalisiert. Mit der Corona-Warn-App (CWA) und dem digitalen Impfzertifikat haben viele Menschen zum ersten Mal eine gesundheitsbezogene digitale Anwendung auf ihrem Smartphone genutzt.“

Die Digitalisierungs-Vorhaben, die sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen hat, werden in der 44-seitigen Publikation erklärt. Als zentrales Vorhaben gilt die Entwicklung der elektronische Patientenakte. Nach Vorstellung des BMG sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine solche ePA verfügen. Gelingen soll das unter anderem dadurch, dass lediglich ein sogenanntes „Opt-Out-Prinzip“ gelten wird. Es ist also keine aktive Zustimmung notwendig – solange ein*e Versicherte*r nicht widerspricht, erhält er oder sie zukünftig automatisch eine elektronische Akte. „Die ePA wird für die Versicherten zur zentralen Plattform für ihre Gesundheitsversorgung“, heißt es in der Strategie. „Sie erhalten Kontextinformationen zu ihren persönlichen Daten, etwa Erläuterungen zu Diagnosen und Behandlungsoptionen sowie für sie relevante Erinnerungen und medizinische Hinweise. Außerdem sollen Daten aus Behandlungssituationen oder der Nutzung von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA/DiPA) automatisiert in die ePA übertragen und anschließend zu Forschungszwecken nutzbar gemacht werden können.“

Ausgebaut werden soll auch die Telemedizin, einer digitalen Form der medizinischen Versorgung. Insbesondere hausärztlich unterversorgte Regionen sollen davon profitieren, bis 2026 soll es in mindestens 60 Prozent dieser Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben.

Die Digitalisierungsstrategie ist unter Einbindung verschiedener Akteur*innen des Gesundheits- und Pflegewesens erarbeitet worden, darunter auch Patient*innenvertretungen.

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Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl vergleichen wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien zu seniorenpolitisch relevanten Bereichen. In diesem Beitrag geht es um die Forderungen zum Thema Digitalisierung.

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In unserem letzten Beitrag aus der Rubrik haben wir zunächst die rentenpolitischen Positionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Grüne vorgestellt. Auch das Thema Digitalisierung wird für die Seniorenpolitik immer relevanter ­– nicht zuletzt die Corona-Pandemie führte dazu, dass immer mehr digitale Lösungen zum Austausch gefunden werden mussten, z.B. durch Videokonferenzen. Doch was fordern die Parteien insbesondere zu Zugängen oder der Barrierefreiheit digitaler Möglichkeiten?

Außer Betracht bleiben in diesem Rahmen für die Seniorenpolitik weniger relevante Teilaspekte der Digitalisierung wie bspw. die technische Ausstattung an Schulen. Außerdem kann aufgrund der teilweise zahlreichen Vorschläge hier nur ein Einblick in einige der Positionen der Parteien gegeben werden. Die vollständigen Programme sind für eine weitergehende Beschäftigung jeweils in den Absätzen zu der jeweiligen Partei verlinkt.


CDU/CSU

Das Thema Digitalisierung stellt im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU zwar kein eigenständiges Kapitel da, findet sich aber als „Querschnittsaufgabe“ – wie die Union die Digitalisierung beschreibt – an vielen Stellen des Wahlprogramms. So soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Schiene und von Fahrzeugen oder der Arbeitswelt vorangebracht werden. Koordiniert werden sollen digitalpolitische Projekte in einem neuen, einzurichtenden „Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation“, wie es im Wahlprogramm betitelt wird.

Das Ehrenamt wolle die Union außerdem durch ehrenamtliche Digitalbotschafter*innen „mit der digitalen Welt zusammenbringen.“ Das soll den Zusammenhalt stärken und helfen, dass die Digitalisierung im Alltag der Breite der Gesellschaft ankommt. Auch in der Pflege soll die Digitalisierung „älteren Menschen mehr Sicherheit und Eigenständigkeit“ durch die Weiterentwicklung von Assistenzsystemen geben. Bis 2025 soll flächendeckend das 5G-Mobilfunknetz (5. Generation des Mobilfunks) ausgebaut sein.

Verwaltungsleistungen sollen ebenfalls digitalisiert werden. Dazu gehört die Schaffung eines Rechtsanspruchs für jede*n auf eine digitale Bürgeridentität („e-ID“), mit der beispielsweise Steuer-ID oder Sozialversicherungsnummer zusammengeführt werden könnten. Außerdem sollen Apps für Verbraucherrechte nach dem Vorbild der Fluggastrechte-App entwickelt werden, mit denen Bürger*innen „schnell relevante Informationen und Serviceleistungen erhalten, um ihre Rechte durchzusetzen.“ Ein einheitliches „IT-Sicherheitskennzeichen“ soll Verbraucher*innen zudem Auskunft über die Sicherheit von Produkten geben.

Bei der Digitalisierung dürfe allerdings niemand zurückgelassen werden. „Daher behalten wir auch diejenigen im Blick, die nicht in einer digitalen Welt aufgewachsen sind und die weniger Kenntnisse in diesem Bereich haben“, ergänzt die Union. Gleichzeitig gebe es auch ein Recht auf digitalen Zugang, wie die Schwesterparteien unter der Abschnittsüberschrift „Inklusion im Alltag leben“ argumentieren. Eine wichtige Rolle spiele daher eine barrierefreie Medienvielfalt in der Bundesrepublik – „Menschen mit Behinderungen sollen ihr Recht auf informatorische Selbstbestimmung wahrnehmen können“, auch wenn diese in Einrichtungen leben.


SPD

Im Gegensatz zu dem Wahlprogramm der Union hat die SPD dem Thema Digitalisierung ein eigenes Kapitel gewidmet. Im insgesamt 66-seitigen „Zukunftsprogramm“ der Sozialdemokrat*innen wird als Ziel formuliert, Deutschland bis zum Ende der 2020er Jahre zur „Gigabit-Gesellschaft“ zu machen. Dazu soll die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit (Einheit für Datenmenge) pro Sekunde garantiert werden. Im 21. Jahrhundert sei ein schneller Internetzugang unverzichtbar.

Ähnlich wie CDU und CSU will auch die Sozialdemokratische Partei digitale Verwaltungsleistungen ausbauen. „Jede*r Bürger*in soll ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben, diese Leistungen freiwillig und datenschutzkonform mit einer digitalen Identität zu nutzen“, heißt es dazu im Programm. Wer wann auf die Daten zugreift, sollen die Bürger*innen selbst kontrollieren und erteilte Berechtigungen somit auch wieder löschen können.

Die Marktmacht einiger Digitalkonzerne sehen die Sozialdemokrat*innen kritisch, sie schade dem Wettbewerb und den Verbraucher*innen. Daten sollten auch gemeinwohlorientiert, z.B. für digitale Dienstleistungen, nutzbar gemacht werden und nicht nur „Daten-Monopolisten“ nutzen. Die SPD kündigt daher ein „Datengesetz“ an, welches „das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt.“

Außerdem betont die SPD das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Um dieses weiter zu schützen, solle die Datenschutzverordnung verbessert werden. Zusätzlich kündigt die Partei „ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich“ zu schaffen.

Um die Gesellschaft durch die Digitalisierung nicht zu spalten, müsse diese bezahlbar sein. Für den Netzzugang schlägt die SPD daher neben Schüler*innen und Studierenden auch für Bürger*innen mit geringem Einkommen einen „Sozialtarif“ vor, der im Programm allerdings nicht weiter konkretisiert wird. Außerdem setze sich die SPD für ein „Recht auf digitale Bildung und Weiterbildung für alle Generationen“ ein. Insbesondere der Volkshochschulen käme hier eine besondere Bedeutung zu, mit einem Förderprogramm des Bundes sollen diese bei ihrer Entwicklung gefördert werden.


AfD

Als „Chance für die Verbesserung des Lebens“ aller Bürger*innen beschreibt die Alternative für Deutschland die Digitalisierung in ihrem Wahlprogramm „Deutschland. Aber normal.“, in welchem dem Thema als Teil des Kapitels „Klima, Energie, Technik und Digitalisierung“ einige Seiten eingeräumt werden.

Gleichzeitig zur „Chance“ betont die Partei jedoch, dass digitale Techniken nicht zu einer „Überwachung oder Bevormundung von Bürgern und Unternehmen führen“ dürften. Die AfD will daher die Neutralität von sozialen Plattformen, die „Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien“ auch im Netz und die Verhinderung sogenannter Upload-Filter (Software, die Dateien wie z.B. Videos vor dem Hochladen prüfen). Auch eine zentrale Meldestelle für Bürger*innen, die von Rechtsverletzungen auf Plattformen betroffen sind, gehört zu den Vorschlägen der Partei.

Ausgebaut werden müsse das Glasfaser- und Mobilfunknetz, bei dem Ausbau von 5G-Netzen ist die Partei allerdings zurückhaltender. Mögliche „gesundheitliche Risiken“ müssten weiterhin wissenschaftlich untersucht werden. Wie die vorhergehend vorgestellten Parteien sieht auch die AfD darüber hinaus noch Potential bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Sie betont allerdings, dass Bargeldzahlungen für Dienstleistungen möglich bleiben und Bürger*innen in Zukunft die Wahl haben sollen zwischen einer persönlichen Kontaktaufnahme oder einer digitalen Abwicklung.

Für den Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit fordert die AfD, die Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) abzuschaffen und durch ein neues, schlankeres Gesetz zur Sicherstellung der informellen Selbstbestimmung zu ersetzen. Die Rolle von Datenschutzbehörden will die jüngste der im Bundestag vertretenden Parteien bestärken.


FDP

Das Thema der Digitalisierung findet sich an vielen Stellen des FDP-Wahlprogramms mit dem Titel „Nie gab es mehr zu tun“. So beispielsweise bei den Themen Gesundheitswesen, Pflege oder Umweltpolitik. Doch es gibt auch ein eigenes Kapitel mit der Überschrift „Digitalisierung“, in dem die FDP wie die Unionsparteien ein Digitalministerium (genannt „Ministerium für digitale Transformation“) fordern.

Als konkrete Maßnahme schlägt die Partei – wie schon in unserem Beitrag zu den Antworten der Parteien auf die BAGSO-Wahlprüfsteine erwähnt – sogenannte „Gigabit-Gutscheine“ vor. Durch eine teilweise Erstattung von Kosten, die durch die Umstellung auf Gigabit entstehen, soll der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzten nachfrageorientiert ausgebaut werden. Außerdem will die FDP „eine flächendeckende und hochleistungsfähige Mobilfunkabdeckung“, wozu ein bundesweiter Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes bis 2025 gehört.

Die FDP will die Cybersicherheit stärken und fordert eine „agile Cybersicherheitsstrategie“. Konkret sollen Hersteller*innen beispielsweise Haftung für Schäden übernehmen, die durch IT-Sicherheitslücken entstehen. Weitere Bestandteile sollen ein Recht auf Verschlüssung von Daten sowie ein Schwachstellenmanagement sein.

Bei der Digitalisierung im Verwaltungsbereich sprechen die Freien Demokrat*innen in ihrem Programm von „Virtueller Verwaltung“. Alle Amtsgänge sollen barrierefrei und digital ermöglicht werden, bestimmte Daten sollen nach Vorstellung der FDP künftig auch nur nach einmal – nicht an jede Behörde einzeln – übermittelt werden.

Zwar nicht im Kapitel zum Thema Digitalisierung, aber unter der Überschrift „Fairness für alle Generationen“, werden auch ältere Menschen im Programm thematisiert: „Ältere Menschen sollen auch in Alten- oder Seniorenwohnheimen Zugang zum schnellen Internet haben“, fordert die FDP. Außerdem sollen als Beitrag zur digitalen Teilhabe öffentliche Stellen mindestens zu einer barrierearmen, idealerweise zu einer barrierefreien Anbietung digitaler Angebote verpflichtet werden.


Die Linke

Auch Die Linke hat in ihrem Wahlprogramm ein eigenständiges, rund acht Seiten umfassendes Kapitel zur Digitalisierung verfasst. Darin beginnt die Partei zunächst mit einer kritischen Haltung. Zwar eröffne die Digitalisierung „Chancen (…) für selbstbestimmtes Arbeiten und Leben“, werde aber auch immer wieder missbraucht – beispielsweise zur Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. „Auf dem neoliberalen Weg wird Digitalisierung zu mehr prekärer Arbeit führen, die soziale Spaltung vertiefen, werden Überwachungstechnologien und wachsende Konzernmacht die Demokratie weiter aushöhlen“, merkt Die Linke dazu an.

Internet und Telefon gehörten zur Grundversorgung und dürften wie z.B. Wasser auch bei Zahlungsrückstand nicht abgestellt werden. Generell soll die digitale Versorgung gemeinwohlorientiert sein. So fordert Die Linke unter anderem die Übernahme von Breitband- und Mobilfunknetzen in öffentliche Hand. Das Glasfasernetz soll mit jährlich 10 Milliarden Euro an Investitionen ausgebaut werden.

In den Dörfern will die Partei „wohnortnahe soziale Zentren (…) schaffen, die als Orte der Begegnung dienen“ und grundlegende Dienstleistungen anbieten. Neben Post und Bank soll dazu auch ein öffentlicher Internetzugang gehören. In den Kommen soll zudem öffentliches WLAN durch Freifunk, nicht durch kommerzielle Anbieter ausgebaut werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung „erleichtert neue Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen, transparente Entscheidungen und schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen.“ Gleichzeitig dürfe dies aber nicht zum Personalabbau im öffentlichen Dienst führen. Es brauche weiter auch persönliche Ansprechbarkeiten.

Menschen ohne Smartphone oder Computer dürften nicht ausgeschlossen werden. So will Die Linke sicherstellen, dass beispielsweise Verkehrsangebote in einer „digitalen Verkehrswelt“ auch ohne notwendige Apps oder Smartphones nutzbar bleiben.

Weitere Forderungen sind z.B. die Verankerung der Netzneutralität im Grundgesetz und der Ausbau von Datenschutz und -sicherheit, unter anderem durch eine Erweiterung der Datenschutzgrundverordnung. Sogenannte Upload-Filter (s.o.) oder Netzsperren lehnt Die Linke ab.


Bündnis 90/Die Grünen

In ihrem Bundestagswahlprogramm widmen sich auch die Grünen der Digitalisierung in einem eigenen Kapitel. Darin spricht sich die Partei unter anderem für die Regulierung von „Internetgiganten“ ein, die eine „übermäßige Marktmacht“ hätten. Außerdem sollen die sogenannten Algorithmen (der Software zugrunde liegende Entscheidungssysteme, nach der z.B. entschieden wird, wem auf sozialen Plattformen welche Inhalte angezeigt werden) transparent sein und nach klaren, nachvollziehbaren Regeln funktionieren.

Viele Forderungen der Partei zur Digitalisierung finden sich jedoch gar nicht in dem dafür vorgesehenen Kapitel, sondern an anderen Stellen. So fordern Die Grünen im Abschnitt zu „lebenswerte(n) Städten und Dörfern“ zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, welcher durch die Festlegung von Mindestbandbreiten festgesetzt werden soll. Ziel sei ein Glasfaseranschluss in jedem Haus. Auch das Mobilfunknetz soll flächendeckend ausgebaut werden.

Die Verwaltung soll weiter digitalisiert werden, doch ähnlich wie einige der anderen Parteien wollen auch Die Grünen gewährleisten, „dass die Türen des Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürger*innen geöffnet bleiben“.

Im Gesundheitsbereich werben Die Grünen mit einer App, die digitalen Impfpass, Informationen zur Krankheitsgeschichte oder aktuelle Blutwerte zusammenführt. Auch die elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden.

Die Grünen beziehen sich explizit auf den Ansatz „Age-friendly Cities and Communities“ (übersetzt etwa Altersfreundliche Städte und Gemeinden) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und damit auch auf ältere Menschen. Um die digitale Teilhabe Älterer zu fördern schlägt die Partei vor diesem Hintergrund vor, „Initiativen praktischer Bildung und Anwendung im Lebensumfeld und in den Treffpunkten älterer Menschen wie Nachbarschaftszentren und Bibliotheken“ zu fördern.

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Am 18.09.2020 hat das 32. Altenparlament in Schleswig-Holstein im Kieler Landtag getagt. Der Forderungskatalog der Senior*innen beinhaltet unter anderem eine Reihe an Digitalisierungsmaßnahmen.

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Die diesjährige Sitzung des schleswig-holsteinischen Altenparlaments stand im Zeichen der besonderen Pandemie-Bedingungen, so dass nur halb so viele Delegierte teilnehmen konnten wie sonst. Doch auch inhaltlich haben sich die 42 Vertreter*innen aus Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien mit der besonderen Situation beschäftigt. So seien insbesondere Heimbewohner*innen und Alleinstehende durch Zeiten sozialer Isolation von Einsamkeit betroffen. „Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in einem Beschluss des Altenparlaments.

Auch eine Reihe von Forderungen zum Thema Digitalisierung hat das 32. Altenparlament in Kiel aufgestellt. So müsse es WLAN in allen Wohn- und Pflegeeinrichtugnen geben, Computer sollen in ausreichender Form vorhanden sein und die Bewohner*innen sollen bei der Nutzung digitaler Angebote geschult werden. Senior*innen dürften „im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“, dafür müsse das Land sorgen. Um sich digital bilden zu können fordert die Delegierten beispielsweise die Öffnung die Hochschulen auch für Senior*innen und die Schaffung kommunaler Angebote zum digitalen Lernen.

Auch die von der Bundesregierung im Juli auf den Weg gebrachte „Nationale Demenzstrategie“ ist Gegenstand eines Beschlusses des Altenparlaments. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Strategie auch in den Kreisen und kreisfreien Städten umsetzen zu können.

Seit 1989 tagt jährlich das Altenparlament in Schleswig-Holstein. Der Forderungskatalog geht nach der Sitzung an die Fraktionen im Landtag, die Landesregierung und die Bundestagsabgeordnete aus dem Norden. Dadurch stellen die Beschlüsse immer wieder Impulse für politische Maßnahmen dar. Die Beschlüsse des Gremiums und eine Zusammenfassung finden Sie in schriftlicher Form auch in dieser Pressemitteilung des Landtags. Beiträge zu den Altenparlamenten der letzten Jahre finden Sie hier in der Übersicht.

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