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Die Löhne für Pflegekräfte in Deutschland sind im vergangenen Jahr deutlich gestiegen – im Schnitt um 4,9 Prozent auf 23,70 Euro pro Stunde. Zwar profitieren Pflegekräfte von der besseren Bezahlung, doch für Pflegeheimbewohner bedeutet das höhere Kosten: Ihre Eigenanteile steigen voraussichtlich um rund 100 Euro pro Monat. Etwa 40 Euro davon werden durch Zuschüsse der Pflegekassen abgefedert.

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Insgesamt rechnet die Pflegeversicherung mit zusätzlichen Ausgaben von rund 260 Millionen Euro jährlich. Das geht aus neuen Daten des GKV-Spitzenverbands hervor, der auch die Pflegekassen vertritt.

Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten

Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Bewohner*innen müssen weiterhin selbst für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Heime und Ausbildungsumlagen aufkommen. Seit 2022 dürfen Pflegekassen nur noch mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen.

Auch ambulante Pflege betroffen

Auch Menschen, die zu Hause von ambulanten Diensten betreut werden, sind betroffen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz können viele sich die gestiegenen Kosten kaum leisten, weil die Zuschüsse hier nicht angepasst wurden. Manche müssten deshalb Pflegeleistungen kürzen oder auf Sozialhilfe zurückgreifen. Die Stiftung fordert deshalb staatliche Entlastungen, da viele Betroffene die höheren Kosten nicht mehr tragen können.

Lohnsteigerungen im Detail

Im Detail verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung jetzt im Schnitt 20,26 Euro pro Stunde (+5,2 %), Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung 22,62 Euro (+5,7 %) und Fachkräfte 27,06 Euro (+4,4 %). Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als im Vorjahr (damals +9 %), unterscheiden sich aber regional – mit besonders starken Zuwächsen in Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „signifikanten Anstieg“, warnt aber, dass dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen.

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Die Sozialausgaben Deutschlands bewegen sich auf einem anhaltend hohen Niveau. Das stellt vor allem Kommunen vor großen Herausforderungen und erschwert ein flexibles, bedürfnisorientiertes Handeln. Besonders prekär ist die Lage im Ruhrgebiet, einer für deutsche Verhältnisse finanziell eher unterentwickelten Region, welche über 5 Millionen Einwohner*innen zählt.

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Ein im Mai erschienener Fachbeitrag von Elke Dahlbeck, Mitarbeiterin des Instituts Arbeit und Technik (IAT) mit Sitz in Gelsenkirchen, zeigt die finanziellen Engpässe der Kommunen auf und verweist auch auf die Folgen für Senior*innen und die Pflegesituation vor Ort.

Bereits vor drei Jahren gaben die Kommunen in NRW mehr aus als sie einnahmen. Dieses Ungleichgewicht verhindert das Umsetzen einer optimalen Sozial- und Senior*innenpolitik, wodurch das Gemeinwohl der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt werden könne. Im Krankheits- und Pflegefall stünden zumeist weniger finanzielle, materielle und personelle Hilfsmaßnahmen als notwendig zur Verfügung.

Eine einheitliche Definition des Aufgabenbereiches der Kommunen existiert in Deutschland nicht. Grundsätzlich liegt ihre Verantwortung jedoch in der Familien- und Schulpolitik sowie in der Überwachung und Verwaltung der gesundheitlichen Lage. Je nach Aufgabe können die Kommunen beliebige Herangehensweisen wählen und dafür entsprechend viele finanzielle und personelle Mittel in Anspruch nehmen. Dies fällt den Kommunen allerdings zunehmend schwerer – einer der Gründe hierfür liegt in den steigenden Kosten der Pflegeversicherung. Können Versicherte diese nicht selbst tragen, ist es möglich, gemäß SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) zu beantragen, welche dann von den Kommunen übernommen wird. Der demographische Wandel in Kombination mit steigender Altersarmut führt zu einer immer höheren Nachfrage diesbezüglich, sodass umso weniger Gelder für andere kommunalpolitische Bereiche übrigbleiben.

Die Kommunen Nordrhein-Westfalens erhalten vom Land zwar Unterstützung beim Erarbeiten eines Plans für zukünftige sozialpolitische Maßnahmen, um die eigenen Aufgaben besser konzipieren und strukturieren zu können, eine Realisierung dessen ist aber nicht immer möglich. Eine Spezialisierung auf konkrete Pläne für Senior*innenpolitik konnte bisher auch nur in einem Bruchteil aller Kommunen des Landes erfolgen.

In den letzten 15 Jahren haben sich die Bruttosozialtransferausgaben pro Kopf in NRW in etwa verdoppelt, was durch die finanziellen Schwierigkeiten der Kommunen widergespiegelt wird. Zeitgleich ist der Anteil der Leistungsempfänger*innen von HzP im Land leicht angestiegen – 2023 waren dies gut 0,4% der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die Bruttoausgaben für die HzP pro Einwohner*in erlebte ebenfalls einen Anstieg und beträgt mittlerweile über 50 Euro pro Kopf. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der auf HzP angewiesenen Personen über einen hohen Pflegegrad verfügt, in Pflegeheimen untergebracht ist und dadurch eine Vielzahl unterschiedlicher Ressourcen benötigt. Mehr Leistungsempfänger*innen in stationären Einrichtungen bedeuten damit mehr Gelder seitens der Kommunen, die in die HzP fließen.

Eine allgemeine Verbesserung der Situation sei laut Fachbericht auf eine „aufgabengerechte Zuteilung der Steuern, eine Entbürokratisierung sowie eine Prüfung der durchzuführenden Aufgaben und der entsprechenden Finanzierung“ angwiesen, doch auch eine „Neuordnung des fragmentierten Sozialsystems“ müsse hierfür in Erwägung gezogen werden.

Darüber hinaus haben erste Kommunen bereits Bemühungen hinsichtlich einer intensiveren Prävention der Pflege geziegt, die stärker sozialraumorientiert ausgerichtet ist und auf Netzwerkarbeit fußt. Senior*innen, insbesondere die Gruppe der Pflegebedürftigen, sollen dadurch auf effektivere Hilfsmaßnahmen hoffen können, die sich mehr an den tatsächlichen Interessen der Bevölkerung orientieren und sowohl gesundheitlich als auch finanziell möglichst große Vorteile und Entlastungen bringen.

Damit ein solches Maßnahmenpaket die Bevölkerung erreichen kann, erscheint eine logistische Optimierung jedoch unabdingbar: Eine gerechtere Verteilung von Aufgaben und finanzieller Mittel spiele hierfür ebenso eine Rolle wie die Aufstockung des fehlenden Personals. Eine Senkung der Eigenanteile an der Pflegeversicherung als Gegenmaßnahme zur finanziell unter Druck stehenden Senior*innenpolitik der Kommunen ist dagegen bereits vom Tisch.

Sollte auch langfristig keine Lösung gefunden werden, um die Haushalte der Kommunen in NRW zielgerichteter zu unterstützen, drohen insbesondere in sozial schwächeren Regionen schwere gesundheitliche und finanzielle Nachteile für Senior*innen, sodass beispielsweise Pflegebedürftige nicht ohne Weiteres gemäß ihrer Bedürfnisse versorgt werden können. Abgesehen von einem dringend notwendigen Bürokratieabbau, besteht aktuell keine akute Möglichkeit, den kommunalen Etats engegenzukommen.

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Unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ traf sich am 07.07.2025 erstmalig die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), um sich über konkrete Maßnahmen im Pflegebereich zu einigen. Durch die alternde Gesellschaft droht das System bereits jetzt zu überlasten, weshalb sich die zuständigen Ministerinnen Karin Prien (CDU), Nina Warken (CDU) und Judith Gerlach (CSU) sowie Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich diesbezüglich berieten.

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Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen.

Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen.

Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen.

Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird.

Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche.

Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.

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Zum 1. Januar 2025 hat sich die Eigenbeteiligung, also der Betrag, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen selbst zahlen müssen, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erhöht. Im Durchschnitt stieg der Betrag von 2.687 Euro auf nun 2.984 Euro pro Monat für das erste Jahr im Pflegeheim. Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesamtzuzahlung für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts auf durchschnittlich 2.778 Euro pro Monat gestiegen.

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Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor.

„Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird.

Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes.

Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen.

Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“

Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“

Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen.

Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen:

Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird.

Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.

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Knapp drei Jahrzehnte nach Einführung der Pflegeversicherung habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das gegenwärtige System an seine Grenzen stoße. Kleine Reformen würden die wesentlichen Probleme nicht lösen. In einem Positionspapier fordert die BAGSO eine grundlegende Neuausrichtung.

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1995 wurde die soziale Pflegeversicherung als eigenständiger Sozialversicherungszweig eingeführt. Knapp dreißig Jahre später habe sich laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) die Erkenntnis verfestigt, dass das derzeitige System nicht mehr zeitgemäß sei. Wesentliche Probleme blieben ungelöst. Dazu zählt die BAGSO beispielsweise die permanente überschrittenen Belastungsgrenzen professioneller Pflegekräfte, die Zunahme älterer und pflegebedürftiger Menschen und das Defizit an spezifischen Angeboten. Problematisch sei zudem, dass ein großer Teil der Sorge- und Pflegearbeit auf pflegenden Angehörigen laste, viele befänden sich in extremen Belastungssituationen.

In einem 16-seitigen Positionspapier mit dem Titel „Sorge und Pflege: Neue Strukturen in kommunaler Verantwortung“, dass der BAGSO-Vorstand im Mai verabschiedet hat, fordert der Dachverband eine Neukonzeption der Pflege in Deutschland. Unter anderem müssten den Kommunen die Steuerungs- und Gestaltungsverantwortung für die Altenhilfe und Pflege zugewiesen werden, die mit der Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) stark eingeschränkt worden sei. „Dem Quartiersansatz folgend muss Sorge und Pflege lokal gedacht und sozialraumbezogen sowie sektorenübergreifend organisiert werden“, heißt es in dem Papier. „Ziel muss sein, Lebensorte zu fördern und zu entwickeln, in denen altengerechtes Wohnen und individuell ausgerichtete unterstützende Hilfsangebote zur Verfügung stehen und Teilhabe möglich ist.“

Des Weiteren müssten präventive Angebote der Altenhilfe nach § 71 SGB XII ausgebaut werden. Darunter fallen beispielsweise Begegnungsstätten und Informations- und Beratungsstellen, in der Realität führe die Vorschrift jedoch ein „Schattendasein“. Vielerorts seien entsprechende Angebote gar nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. Zuletzt berichteten wir im Rahmen des vom Berliner Seniorenbeirat eingebrachten Altenhilfestrukturgesetzes über die Norm.

Im Falle der Pflegebedürftigkeit dürfe Pflege nicht arm machen, dies sei derzeit häufig der Fall. So müssten unter anderem die Eigenanteile nachhaltig begrenzt werden. Außerdem stellt die BAGSO klar: „Pflege hat sich zu einem lukrativen Markt entwickelt, in dem Wirtschaftlichkeitsaspekte eine immer stärkere Rolle spielen. Die Qualität der Pflege und die Beiträge zur Pflegeversicherung dürfen aber nicht von Renditeerwartungen von Leistungserbringern und Investoren dominiert werden; zumindest müssen Grenzen definiert werden.“

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten solle. Kritik gibt es nicht nur aus der Opposition und von Sozialverbänden, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.

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Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.

Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen.

Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab.

Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige.

Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.

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Mit dem Start ins Jahr 2022 treten wieder eine Reihe neuer Regelungen in Kraft. Was sich im Bereich Pflege mit dem Jahreswechsel ändert, hat unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in Übersicht zusammengestellt.

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„Eine große Pflegereform wurde zwar leider nicht auf den Weg gebracht, aber immerhin gibt es ein paar Verbesserungen und Erleichterungen bei verschiedenen Pflegeleistungen“, heißt es einleitend in dem BIVA-Beitrag, in dem einige Veränderungen in der Pflege erläutert werden. Grundlage der neuen Regelungen ist das im Sommer 2021 verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG). Das Gesetz war damals vielfach als unzureichend kritisiert worden. Der Pflegeschutzbund hat das Gesetz im Sommer als „Schönfärberei“ bezeichnet. „Statt einer Pflegereform bietet man nur ein Pflästerchen für die großen Probleme im Pflegesektor“, so der Vorsitzende Dr. Manfred Stegger im Juni in einer Pressemitteilung.

In dem nun erschienenen Beitrag auf der Internetseite des BIVA-Pflegeschutzbundes werden die nun eintretenden Änderungen erklärt. Dazu zählt beispielsweise, dass Pflegeheimbewohner*innen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen erhalten werden. Das soll die Betroffenen finanziell stärker als bislang entlasten. Mit der Dauer der Unterbringung soll der Zuschuss, der nicht beantragt werden muss, auf bis zu 70 Prozent (nach drei Jahren) steigen. Allerdings geht es dabei nur um Zuschüsse auf den Teil des Eigenanteils, welcher für die Pflegekosten vorgesehen ist. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden auch weiterhin nicht bezuschusst.

Neu geschaffen ist auch der ab Januar 2022 in Kraft tretende Anspruch auf zehntägige Übergangspflege, beispielsweise wenn eine Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Die BIVA empfiehlt, Fragen hierbei frühzeitig zu klären. Zuständig sei der Sozialdienst des Krankenhauses bzw. die Krankenkasse.

Neben einigen Verbesserungen für Pflegebedürftige zielt das Gesetz auch auf die Situation der Beschäftigten in der Pflege ab. So ist ein wesentlicher Bestandteil der Reform, dass künftig nur noch Einrichtungen zur Pflegeversorgung zugelassen werden sollen, die das Pflegepersonal mindestens nach Höhe eines Tarifvertrages entlohnen. Diese Regelung gilt allerdings erst ab September 2022.

Weitere Änderungen – beispielsweise bei der Kurzzeitpflege, bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln oder bei der Frage von Erstattungsansprüchen nach dem Tod – werden in dem Artikel erklärt.

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Der Deutsche Pflegerat hat im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen in einem Positionspapier Forderungen an die Parteien gerichtet. Es müsse nun mehr für eine gute Pflege getan werden als unter der Vorgängerregierung.

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Schon seit langem kranke das Pflegesystem am Pflegenotstand, stellt der Deutsche Pflegerat in einem an die Parteien gerichtetes Forderungspapier fest. Auch wenn noch nicht klar ist, auf welche Koalition es am Ende hinauslaufen wird, so stehe fest, dass bei der Pflege mehr getan werden müsse. Die Forderungen des Pflegerats sollen in den kommenden Verhandlungen berücksichtigt werden.

In Deutschlands Krankenhäusern fehlten rund 100.000 Pflegekräfte, in stationären Pflegeeinrichtungen sogar 120.000, heißt es in dem Papier. Um dem Pflegenotstand Einhalt zu gebieten sollen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden und eine „auskömmliche Personalbemessung“ festgelegt werden. Auch Kompetenzen Pflegender sollen erweitert werden, um die Pflege zu professionalisieren. „Um die enormen Herausforderungen hinsichtlich insbesondere einer älter werdenden Bevölkerung und der damit verbundenen Zunahme chronischer Krankheiten zu bewältigen, werden professionell Pflegende mit erweiterten Pflegekompetenzen benötigt“, so der Deutsche Pflegerat. Als Beispiel werden unter anderem „Community Health Nurses (CHN)“ genannt, beispielsweise „zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung“. Als Teil einer Professionalisierung sollen nach dem Forderungskatalog unter anderem auch Pflegestudiengänge massiv ausgebaut und attraktiv gestaltet werden.

Auch ein stärkeres Mitspracherecht der Pflegeprofession in den Selbstverwaltungsstrukturen des Gesundheitsbereichs ist dem Deutschen Pflegerat wichtig, bisher seien professionell Pflegende „wenig eingebunden bzw. mit eingeschränkten Rechten in den Gremien der sozialrechtlichen Selbstverwaltung.“ Konkret wird demnach eine stimmberechtigte Vertretung der Profession in allen Selbstverwaltungsgremien sowie in politischen Gremien geben. Außerdem fordert der Rat zu einer Deckelung der Eigenanteile von Pflegekosten auf, die Pflegebedürftige selbst zu tragen haben. Insgesamt müsse die Pflegeversicherung auch finanziell z.B. durch höhere Sozialbeiträge oder größere Zuschüsse gestärkt werden.

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Nachdem die sogenannte Pflegereform im Bundestag bereits beschlossen wurde, billigte nun auch der Bundesrat das Gesetzespaket. Die Reform soll Pflegebedürftige entlasten und für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen. Gewerkschaften sprechen von einem „Reförmchen“.

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Nachdem lange unklar war, ob die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode kommt, ist ein entsprechendes Gesetz nun beschlossen worden. Das Kabinett hatte sich Anfang Juni auf eine Reform geeinigt, inzwischen haben auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)“ sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte ab September 2022 nur noch nach Tarifvertrag bzw. nicht untertariflich entlohnt werden dürfen. Auch soll es einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel und mehr Kompetenzen für die Beschäftigten geben. „Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver“, so Spahn auf der Internetseite seines Ministeriums.

Gleichzeitig sollen auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlastet werden, indem die Pflegeversicherung einen Teil der Eigenanteile übernimmt, die die Betroffenen bislang zu 100 Prozent tragen mussten. In Form eines je nach Dauer der Pflege unterschiedlichen Zuschlags werden Anteile davon dann durch die Pflegeversicherung übernommen. Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag fünf, im zweiten 25 Prozent. Nach drei Jahren werden 45 Prozent und nach über vier Jahren 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen.

Teilen der Opposition sowie Verbänden und Gewerkschaften geht das Gesetz nicht weit genug. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht beispielsweise von einem „Reförmchen“. „Das hilft niemandem – weder den Pflegebedürftigen noch den Angehörigen und schon erst gar nicht den Beschäftigten in der Altenpflege“, heißt es in der Stellungnahme.

„Weder wird das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit begrenzt, noch garantiert, dass alle Pflegebeschäftigten mehr Geld erhalten werden.“ Statt eines flächendeckenden Tarifvertrages könne die nun beschlossene Reform Lohnunterschiede zwischen Regionen (z.B. Ost und West) noch verschärfen, da Einrichtungen, die bislang nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, einen an anderen Einrichtungen der Region orientierten Lohn zahlen müssten.

Kritiker*innen der Reform bemängeln zudem eine fehlende Deckelung der Eigenanteile, die dadurch – wie in den letzten Jahren geschehen – weiter rasant steigen könnten. So ergebe sich zumindest in den ersten Jahren der Pflege für Betroffene keine wirkliche Entlastung.

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Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Ob diese noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen wird, ist unklar. Inzwischen ist Kritik an den Plänen lauter geworden.

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Im November 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem die neue Pflegereform skizziert wurde. Der Vorschlag sah unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege von 700 Euro monatlich für 36 Monate vor.

Im März 2021 überarbeitete Spahn die Pläne. Ein neuer Arbeitsentwurf sah dann nur noch eine Deckelung in einem Stufenmodell vor. Danach wären die Eigenanteile der Pflegebedürftigen im ersten Jahr voll zu zahlen, erst im zweiten Jahr der stationären Pflege würden die Eigenanteile um 25 Prozent reduziert werden. Nach über 24 Monaten dann um die Hälfte.

An dieser Veränderung der geplanten Reform gibt es Kritik, wie unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in einer Fakten- und Kritiksammlung zu dem Vorhaben beschreibt. Demnach kritisiere beispielsweise der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang, durch das Stufenmodell statt einer ursprünglich geplanten Deckelung blieben die Eigenanteile für die Betroffenen unkalkulierbar. Viele Pflegebedürftige hätten von so einer ‚relativen Deckelung‘ gar nichts, da 25 Prozent der Bewohner*innen nicht länger als ein Jahr blieben und damit weiterhin die vollen Eigenanteile zu zahlen wären.

Auch innerhalb der Regierungskoalitionen gebe es noch keine Einigung. „Wir liegen inhaltlich noch sehr weit auseinander“, wird SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas Mitte April im Ärzteblatt zitiert. Es gehe vor allem um Finanzierungsfragen. Nach Berechnungen des Gesundheitsministers Spahn beliefen sich die Mehrkosten auf 6,3 Milliarden Euro jährlich, von denen die Länder einen Teil übernehmen sollen.

Auch bleibt unklar, ob es ein entsprechendes Reformgesetz wie ursprünglich angekündigt noch in der laufenden Legislaturperiode – also bis September – geben wird. „Für ein geregeltes Verfahren im Parlament ist es jetzt fast zu spät“, so Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, im Ärzteblatt.

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