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Im Dezember 2025 endete eine Übergangslösung bei der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente. Der bisher separat gezahlte Zuschlag wird dann dauerhaft in die Rente integriert.

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Getrennte Zahlungen gehören bald der Vergangenheit an

Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten den bisherigen Rentenzuschlag künftig nicht mehr als separate Überweisung. Wie der Sozialverband VdK berichtet, endet die Übergangslösung mit Ablauf des Jahres 2025. Ab Dezember wird der Zuschlag fest in die monatliche Rente eingerechnet und gemeinsam ausgezahlt. Bislang hatte die Deutsche Rentenversicherung den Zuschlag getrennt überwiesen. Diese Praxis war von Beginn an als Übergang vorgesehen.

Technische Umstellung ohne Antrag

Für die Betroffenen ist kein eigenes Handeln erforderlich. Die Rentenversicherung stellt die Berechnung automatisch um, indem sie die persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Dadurch steigt der monatliche Rentenbetrag entsprechend an.

Sollte es bei der Umstellung zu Abweichungen kommen, prüft die Rentenversicherung mögliche Nachzahlungen. Rückforderungen sind gesetzlich ausgeschlossen, selbst wenn es rechnerisch zu einer Überzahlung kommen sollte.

Zuschlag zählt künftig vollständig als Einkommen

Mit der Integration in die Rente ändert sich auch die rechtliche Einordnung des Zuschlags. Er gilt künftig uneingeschränkt als Einkommen. Das kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, etwa auf die Grundsicherung, das Wohngeld oder die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Der VdK weist darauf hin, dass Betroffene entsprechende Bescheide künftig besonders aufmerksam prüfen sollten, da sich durch die neue Berechnungsgrundlage Ansprüche verändern können.

Warum es den Zuschlag überhaupt gibt

Der Zuschlag wurde eingeführt, um eine Benachteiligung auszugleichen: Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, profitierten nicht von späteren Verbesserungen bei der Rentenberechnung. Um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, wurde ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 7,5 % beziehungsweise 4,5 % gewährt – abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Mit der nun geplanten Integration endet diese Sonderregelung endgültig.

VdK fordert weiterhin soziale Ausgleichsmaßnahmen

Der Sozialverband begrüßt zwar die Vereinfachung der Auszahlung, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere bei Menschen mit niedrigen Einkommen könnten sich durch die volle Anrechnung Nachteile ergeben. Der Verband fordert daher zusätzliche Freibeträge und gezielte Entlastungen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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Zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen haben Wissenschaftler/innen der Jacobs University Bremen Erfahrungen und Erwartungen von Erwerbsminderungsrentner/innen untersucht. Ein Prozent schaffe den Wiedereinstieg ins Berufsleben.

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In einer Studie (hier in englischer Sprache einsehbar) haben die Wissenschaftler/innen die Erwartungen und Erfahrungen von zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrentner/innen über einen Zeitraum von 17 Monaten untersucht. In der Region Oldenburg-Bremen haben 453 Betroffene an der Studie teilgenommen, ihr Durchschnittsalter lag bei 50 Jahren. „Viele der Studienteilnehmer wollen gerne wieder arbeiten. Ihre Motivation ist kurz nach Eintritt in die Erwerbsminderungsrente noch hoch. Je länger die Erwerbsminderung an­dauert, desto stärker nimmt die Motivation ab“, wird Sonia Lippke, Gesundheits­psy­chologin an der Jacobs University, im Ärzteblatt zitiert. Insbesondere die soziale Teilhabe spiele eine große Rolle bei der Motivation, wieder arbeiten zu wollen. Der Wiedereinstieg ins Berufsleben gelang während der Studiendauer allerdings nur vier Betroffenen, was nicht einmal einem Prozent entspricht.

2018 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente. Diese lag im Durchschnitt bei 795 Euro im Monat.

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Das beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung, über das wir kürzlich berichteten, sieht auch Änderungen in der Erwerbsminderungsrente vor, bei der längere Zurechnungszeiten geltend gemacht werden können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert, dass Verbesserungen nicht auch für bereits betroffene gelten.

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In einem aktuellen Artikel des SoVD Schleswig-Holstein wird der Fall einer 56-jährigen, an der Lungenkrankheit COPD erkrankten Frau aus Ahrensburg geschildert, die seit gut einem Jahr Erwerbsminderungsrente bezieht. Sie wird von der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, die im Zuge des gerade beschlossenen Rentenpakets in Kraft tritt, nicht profitieren. Die Änderungen gelten nur für Menschen, die neu in Rente gehen. Nachvollziehen könne die Betroffene das nicht. „Ich habe doch nicht weniger geleistet als andere. Das geht nicht in meinen Kopf rein.“, wird die Rentnerin in dem Artikel zitiert. Die  Erwerbsminderungsrente wird ab 2019 so berechnet, als wenn Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten.

Jutta Kühl, die Landesvorsitzende des SoVD Schleswig-Holstein, fordert abschließend: „Es ist vollkommen richtig, dass die Große Koalition das Rentenpaket auf den Weg gebracht hat. Dass die heutigen Erwerbsminderungsrentner davon aber nicht profitieren sollen, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Viele leben von so kleinen Renten, dass sie zusätzlich Grundsicherung brauchen. Hier muss die Bundesregierung nachlegen – und zwar sofort!“

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Etwa 1.800.000 Menschen in Deutschland haben im vergangenen Jahr eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von durchschnittlich 759 Euro, d.h. im Schnitt fast 100 Euro weniger als ein/e ‚normale/r‘ Altersrentner/in, bezogen. Diesbezüglich hat der Sozialverband Schleswig-Holstein (SoVD) eine Veröffentlichung mit dem Titel „Was sich bei Erwerbsminderungsrenten jetzt ändern muss“ herausgebracht.

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Der SoVD formuliert nicht zum ersten Mal Forderungen an die Politik, die die aktuelle Gesetzeslage zu ändern habe und damit den Erwerbsminderungsrenten sowie der Altersarmut entgegenzusteuern. Gründe für die im Vergleich zu den Altersrenten niedrigeren Erwerbsminderungsrenten sind laut dem SoVD:

  • die seit dem Jahr 2001 von der Politik eingeführten Abschläge in Höhe von bis zu 10,8 Prozent von der eigentlichen Rente
  • die Hochrechnung der bisherigen Beiträge bei Eintritt in die Rente aufgrund von Krankheit, die nur die Neurentner/innen betrifft.

Entsprechend der aktuellen Sachlage bei Erwerbsminderungsrenten fordert der SoVD, dass:

  • die Abschläge abgeschafft werden und damit einer weiteren Senkung der Erwerbsminderungsrente entgegengewirkt wird;
  • die Hochrechnung der geleisteten Beiträge nach dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz auch für die derzeitigen Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente zu gelten habe, damit auch dieser Personenkreis von dem Gesetz profitieren kann;
  • ein Freibetrag eingeführt wird, damit nicht mehr die volle Rentensumme auf die ggf. beantragte Grundsicherung angerechnet wird.

Den vollständigen Artikel sowie einen Link zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz finden Sie auf der Homepage des SoVD. Zudem können Sie weitere Informationen zu diesem Thema diesen Beiträgen entnehmen.

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Dass in vielen Krankenhäusern der Pflegenotstand droht, ist bereits heute absehbar: Aufgrund des demografischen Wandels gibt es für immer mehr ältere PatientInnen weniger Pflegekräfte auf den Stationen. Hohe Arbeitsbelastung, dafür wenig Anerkennung und Entlohnung lassen viele frühzeitig aus dem Beruf aussteigen. Ein Weg führt über die krankheitsbedingte Erwerbsminderung direkt in die Rente. Lesen Sie hier neben Erklärungsansätzen auch Handlungsempfehlungen dazu.

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Die Publikation in der Reihe Forschung Aktuell des Institutes für Arbeit und Technik fasst zusammen, welche individuellen und gesellschaftlichen Einflussfaktoren Erwerbsminderungsrenten in der stationären Pflege begünstigen können.

Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) erhalten Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag oder gar nicht mehr arbeiten können. Laura Schröer hat untersucht, wodurch die Motivation und die Möglichkeiten von Pflegekräften beeinflusst werden, bis zum Rentenalter im Beruf tätig zu bleiben. Eine wesentliche Ursache für die Inanspruchnahme von EM-Renten sieht die IAT-Forscherin im Konflikt der Beschäftigten zwischen ihrem ursprünglichen Berufsideal und dem betrieblichen Alltag, dem „Hamsterrad aus Stress“. Bei einer durchschnittlichen Verweildauer der Patienten von 4,8 Tagen erleben viele Pflegekräfte ihre Arbeitssituation als „Rush-Hour rund-um-die-Uhr“. Der Personalmangel auf den Stationen führt zu erhöhtem Arbeitsdruck, beim Versuch diesen durch Mehrarbeit zu kompensieren stoßen viele zunehmend an ihre persönlichen Leistungsgrenzen. Folgen können Arbeitsunzufriedenheit und auch psychische Erkrankungen sein.

Diese Erkenntnisse sollten genutzt werden, um schon im Vorfeld Erwerbsminderungsrenten in der stationären Krankenpflege vorzubeugen, rät Laura Schröer. Denkbar wären entsprechende Ansätze im betrieblichen Gesundheitsmanagement und Rehabilitationsmaßnahmen mit Berufsbezug. Bestehende Rehabilitationsmaßnahmen sollten stärker berufsorientiert und präventiv ausgerichtet werden, um Weiterbeschäftigung zu ermöglichen und Erwerbsminderungsrenten in der Pflege zu vermeiden. Auch sollten Betriebsärzte und Führungskräfte durch Schulungen besser für die Probleme am Arbeitsplatz und Möglichkeiten der Prävention sensibilisiert werden.

Die gesamte Publikation können Sie online nachlesen.

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Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Der Bundesrat beschloss diese Erhöhung, um die wachsenden Kosten der Pflege langfristig zu finanzieren und die Pflegekassen stabil zu halten.

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Während Arbeitnehmer*innen diese Erhöhung sofort zahlten, betraf sie Rentner*innen erst ab Juli 2025 – dann jedoch rückwirkend für das erste Halbjahr. Das führte dazu, dass im Juli ein einmaliger Nachzahlungsbeitrag von 1,2 Prozent der Monatsrente fällig wurde, selbst für Personen, die erst im Laufe der ersten sechs Monate 2025 in Rente gegangen waren.

Kritik des Bundesverbands der Rentenberater

Der Bundesverband der Rentenberater kritisierte diese Regelung deutlich. Zum einen führte die Berechnungsweise dazu, dass die Nachzahlung auf die zum 1. Juli 2025 angepasste, also höhere Rente erhoben wurde. Dadurch entstand ein rechnerischer Zinsaufschlag von rund 13,3 Prozent, den die Rentner*innen ungewollt tragen mussten – eine Art „Zwangszins“. Zum anderen sei es ungerecht, dass auch Neu-Rentner*innen, die nur ein oder zwei Monate vom niedrigeren Beitragssatz profitiert haben, den vollen Nachzahlungsbetrag leisten müssen.

Der Verband betont, dass es einfachere und gerechtere Lösungen gegeben hätte. So wäre es möglich gewesen, die Beitragserhöhung mit einer kurzen Verzögerung, etwa ab März 2025, umzusetzen – ganz ohne Rückwirkung. Bei neuen Rentenzugängen hätte der höhere Beitrag zudem direkt berücksichtigt werden können.

Begründung der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung begründete ihr Vorgehen wie folgt: Die Rentenanpassung, also die jährliche Erhöhung der Renten, erfolgt traditionell zum 1. Juli. Da die Systeme der Deutschen Rentenversicherung für Berechnung und Auszahlung auf diesen Termin abgestimmt sind, konnten sie nicht kurzfristig an die neue Beitragserhöhung zum 1. Januar angepasst werden. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, entschieden sich die Rentenversicherungsträger daher für eine sogenannte „verwaltungsarme Lösung“. Diese sollte die Umsetzung vereinfachen, führte jedoch dazu, dass die Beitragserhöhung für Rentner*innen erst verzögert und rückwirkend umgesetzt wurde – was für die Betroffenen eine finanzielle Mehrbelastung bedeutete.

Fallbeispiel aus Schleswig-Holstein

Die Rentnerin Marina Thyen aus Schönwalde erhält seit rund zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Sie bemerkte, dass ihre Rente im Juli 2025 niedriger ausfiel, weil ein einmaliger Pflegeversicherungs-Aufschlag abgezogen wurde. Zwar ist der finanzielle Unterschied gering, doch sie empfindet die Regelung als ungerecht, da der Beitrag auf die bereits erhöhte Juli-Rente berechnet wurde und damit mehr Geld einbehalten wurde, als eigentlich fair wäre.

Marina Thyen kritisiert vor allem den Umgang mit Rentner*innen, die ihrer Meinung nach wieder einmal benachteiligt werden. Rechtlich könne man dagegen nichts unternehmen, sagt sie, doch sie empfindet die Situation als moralisch unfair und nicht in Ordnung.

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Mit dem neuen Jahr 2024 gibt einige Veränderungen im Sozialrecht, die unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialhilfe und die soziale Pflegeversicherung betreffen. Im folgenden Artikel haben wir die relevantesten Neuerungen für Senior*innen zusammengefasst.

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Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn.

Sozialhilfe

Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden.

Pflegeversicherung

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben.

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent.

Sozialgesetzbuch XIV

Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht.

Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten.


Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.

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Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September haben die Parteien in den letzten Wochen und Monaten ihre Wahlprogramme beschlossen. Wir fassen hier die Forderungen der Parteien zum Thema Rente zusammen.

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Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl werden wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ in den nächsten Wochen bis zur Wahl zentrale Forderungen der Parteien zu ausgewählten, seniorenpolitisch interessanten Themen zusammenfassen. Dabei beschränken wir uns auf die sechs derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen.

Im heutigen, ersten Beitrag der Reihe geht es um die Positionen zur Rentenpolitik. Schon vor einigen Jahren hatten wir die Kernforderungen der Parteien zur Rente in einer Übersicht zusammengefasst. Anlässlich der Bundestagswahl und der veröffentlichten, aktuellen Wahlprogramme fassen wir die Grundüberzeugungen und Forderungen hier in der Reihenfolge der Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl noch einmal zusammen:


CDU/CSU

Die Union ziehe laut einiger Medienberichte mit der sogenannten „Generationenrente“ in den Wahlkampf – einem neuen Konzept der Altersvorsorge, bei dem ein Pensionsfond mit staatlichen Zuschüssen ab Geburt angelegt werden solle. Tatsächlich findet sich dieser Vorschlag auch in dem 140-seitigen Wahlprogramm der Union, allerdings steht darin vor allem, dass man eine entsprechende Ausgestaltung prüfen werde. Klar wird durch den Vorschlag dennoch, dass die Union weiter auch auf Formen kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen will.

Auch unabhängig von der Generationenrente knüpfe man an geplante Maßnahmen „die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen.“ Daher sollen auch Kriterien für ein privates Standardvorsorgeprodukt festgelegt werden, in welche dann alle Arbeitnehmer*innen einbezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.

Passend dazu soll auch der bisherige Sozialbeirat, der bislang nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, zu einem „Alterssicherungsbeirat“ entwickeln, der alle Formen der Altersvorsorge in den Blick nehmen solle.

Auch die betriebliche Altersvorsorge solle als wichtige Säule der Altersvorsorge in Form eines nicht weiter erklärten und noch zu entwickelnden Konzeptes „Betriebliche Altersvorsorge für alle“ gestärkt werden.

Für Selbstständige, die noch nicht für ihr Alter vorsorgen, plant die Union eine Altersvorsorgepflicht.

Außerdem soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindert werden. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine aktuelle Vorgabe des Bundesfinanzhofs, welcher die Gefahr einer Doppelbesteuerung vor allem bei künftigen Rentner*innen sieht.


SPD

Die SPD wolle sich dafür einsetzen, das Rentenniveau dauerhaft stabil bei mindestens 48 Prozent zu halten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehne man ab.

Die SPD will darüber hinaus eine Rentenversicherung aller Erwerbstätigen, in die dann auch Selbstständige oder Beamt*innen einzahlen sollen. Sondersysteme der Alterssicherung sollen langfristig überwunden werden, wobei sich eine Zusammenführung nicht negativ auf das Gesamtniveau der Beamt*innenversorgung im Alter auswirken soll.

Außerdem stellen die Sozialdemokraten in ihrem Wahlprogramm fest: „Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend.“ Daher sollen Kosten klassischer privater Altersvorsorgeformen gesenkt und Bürokratien abgebaut werden. Für die Säule der privaten Altersvorsorge will die SPD darüber hinaus ein neues kostengünstiges „standardisiertes Angebot“ schaffen, dass von einer öffentlichen Institution angeboten werden soll. Mit Zuschüssen sollen dann auch nur noch untere und mittlere Einkommen gefördert werden.

Zudem kündigt die SPD in ihrem „Zukunftsprogramm“ Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine „geschlechtergerechte Rente“ an.


AfD

Die AfD steht nach dem Einzug ins Parlament vor vier Jahren mit derzeitigen Umfragewerten von um die 10 Prozent vor ihrer zweiten Legislaturperiode als Fraktion im Deutschen Bundestag. In ihrem Programm „Deutschland. Aber normal“ fordert die Partei im Hinblick auf die Rente unter anderem höhere Steuerzuschüsse, um die Beitragszahler*innen nicht zu überlasten. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen jedoch abgelehnt. Gegenfinanziert werden sollen höhere Steuerzuschüsse in der Rentenversicherung durch „konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen“, die die Partei „beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik“ sieht.

Pensionen von Politiker*innen will die AfD abschaffen. „Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, fordert die Partei. Gleiches gilt allerdings nicht für Beamt*innen, die weiterhin ihre Pensionen beziehen sollen. Zukünftig solle der Beamtenstatus jedoch auf „hoheitliche Aufgaben“ (genannt werden z.B. Bundeswehr, Polizei oder Finanzverwaltung) beschränkt werden.

Familien mit Kindern sollen nach Vorstellung der Partei dadurch entlastet werden, dass sie für jedes Kind 20.000 Euro an Rentenbeiträgen aus Steuermitteln erstattet bekommen. Sollten bei Geburt des Kindes noch keine Beiträge in dieser Höhe angefallen sein, solle das bei künftigen Abgaben in die Rentenkasse berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über das Renteneintrittsalter soll individualisiert werden. Die AfD wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten.“ Wer länger arbeitet, solle demnach auch höhere Rentenbezüge erhalten.

Außerdem soll eine Doppelbesteuerung der Renten abgeschafft werden (s.o.) und „Ungleichheiten bei der Überleitung der Ostrenten“ durch Einmalzahlungen ausgeglichen werden. Ein Freibetrag für Rentenleistungen von 25 Prozent bei der Grundsicherung im Alter soll zudem Altersarmut entgegenwirken.


FDP

„Nie gab es mehr zu tun.“ heißt das rund 90-seitige Programm der FDP zur Bundestagswahl. Ihrem rentenpolitischen Kapitel haben die Liberalen die Überschrift „Enkelfitte Rente“ verliehen. Passend dazu betont die Partei im ersten Satz den demographischen Wandel und die Notwendigkeit, „das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken.“

Um diesem Ziel nachzukommen will die FDP die erste Säule des Rentensystems um eine „Gesetzliche Aktienrente“ als zweiten Pfeiler neben der umlagefinanzierten Rentenversicherung erweitern. Dabei handelt es sich um eine Form kapitalgedeckter Altersvorsorge, in die dann allerdings ein kleiner Teil des Bruttoeinkommens monatlich eingezahlt werden soll. „Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten“, verspricht die FDP dazu im Wahlprogramm.

Insgesamt haben die Freien Demokraten eine Rente nach „Baukastenprinzip“ im Sinn, nach der verschiedene Angebote aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge miteinander kombiniert werden können sollen. Flexibilisiert werden soll auch das Renteneintrittsalter. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres sollen Menschen – sofern sie mindestens das Grundsicherungsniveau bei der Alterssicherung erreichen – selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Wer früher in Rente geht, bekäme dann entsprechend höhere Abschläge als diejenigen, die länger im Beruf bleiben wollen.

Weitere Forderungen sind die Erleichterung des Rentensplittings und Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem wollen auch die Freien Demokraten einen Freibetrag für Rentenbezüge bei der Grundsicherung im Alter einrichten.


Linke

„Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!“ ist der Titel des 148 Seiten umfassenden Programms, dass die Linke vorgelegt hat. Entsprechend viele Punkte finden sich auch zum Thema Rente, der die Partei allein drei Seiten widmet. Aus der Überschrift des Rentenkapitels „Gute Renten, Gutes Leben – Solidarische Erwerbstätigenversicherung“ wird eines der Kernanliegen bereits deutlich: Die Zusammenfassung aller Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung.

Um „den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“ zu können fordert die Linke drei zentrale Sofortmaßnahmen:

  1. Die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent
  2. Wie bereits an der Kapitelüberschrift festzustellen: Die Erweiterung der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die auch Selbstständige, Beamt*innen oder Politiker*innen einzahlen sollen und
  3. Die Einführung einer Garantie von monatlich 1.200 Euro für alle, deren Renten darunter liegen würden, als „Solidarische Mindestrente“. Diese soll steuerfinanziert und einkommens- und vermögensgeprüft sein.

Außerdem will die Linke den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtern, Ostrenten sofort ans Westniveau angleichen und die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen.

Zudem brauche es einen „Solidarausgleich für Niedriglohn“, die Grundrente der Bundesregierung greife hier zu kurz. Konkret fordert die Linke eine „‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ auch für Zeiten nach 1992“.

Die Rente mit 67 soll zurückgenommen werden. „Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar“, heißt es dazu im Wahlprogramm. Bei mindestens 40 Beitragsjahren soll ein abschlagsfreier Renteneintritt sogar schon ab 60 Jahren möglich sein.

Die Riester-Rente sei „gescheitert“ und soll nach Vorstellung der Linken in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Die staatlichen Zuschüsse, die dadurch wegfallen würden, sollen der Gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Wer bereits eingezahlt hat, soll die erworbenen Ansprüche behalten können und die Rentenversicherung übernehmen können.


Grüne

Langfristig streben die Grünen eine „Bürger*innenversicherung“ an, in die alle einzahlen sollen. In einem ersten Schritt dahin sollen zumindest Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, wobei bestehende, private Altersvorsorgeformen mit berücksichtigt werden sollen.

Kapitalgedeckte Altersvorsorgeformen würden das Umlagesystem „sinnvoll ergänzen“ können. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente seien aber „teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, heißt es im Wahlprogramm mit dem Titel „Deutschland. Alles ist drin.“. Daher will die Partei diese Formen der privaten Altersvorsorge „durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen“ und die Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen konzentrieren. In den Fonds sollen dann alle Bürger*innen einzahlen, die nicht aktiv widersprechen. Auch Arbeitgeber*innen sollen den Fonds als Standard für betriebliche Altersvorsorge-Angebote und eigene Finanzierungsbeiträge nutzen.

Außerdem sprechen sich die Grünen für eine Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent aus. Zu einer Stärkung der Rente sollen auch Maßnahmen wie die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, ein „echtes Einwanderungsgesetz“ oder die Verbesserung der Beschäftigungslage älterer Arbeitnehmer*innen beitragen.

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Nachdem der Bundestag die sogenannte Grundrente im Sommer bereits beschlossen hatte, ist sie mit dem Jahreswechsel nun auch in Kraft getreten. Mit einer Auszahlung wird jedoch erst ab Mitte 2021 zu rechnen.

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Die Grundrente ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Davon sollen über eine Millionen Rentner*innen mit niedriger Rente profitieren. „Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren“, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in der Bundestagsdebatte Anfang Juli, als das Gesetz nach langem Ringen beschlossen wurde. „Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Heil weiter.

Dadurch, dass Anspruchsberechtigte keine Anträge einreichen müssen, sondern die Deutsche Rentenversicherung Ansprüche automatisch prüfen soll, verzögert sich die Auszahlung. Mit den ersten Bescheiden wird im Sommer 2021 gerechnet – Anspruchsberechtigte bekommen die Grundrente dann aber auch rückwirkend für den Verzögerungszeitraum ausbezahlt.

Einen Anspruch auf den Grundrenten-Zuschlag, der maximal 404,86 Euro (bei 35 Beitragsjahren) beträgt, haben diejenigen, die neben einer vergleichsweise niedrigen Rente mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. In der tagesschau vom 03.01.2021 sagt Verena Bentele, die Präsidenten des Sozialverbandes vdk dazu: „Was wir eben kritisieren ist, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Gut ist hingegen, dass Zeiten der Kindererziehung natürlich angerechnet werden.“

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Weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge zum Thema Grundrente finden Sie über diesen Link in der Übersicht.

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Der Sozialverband VdK hatte bereits 2019 die „#Rentefüralle“-Kampagne ins Leben gerufen. Seitdem gab es zahlreiche Aktionen, die sich für ein gerechtes Rentensystem stark gemacht haben.

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Im Mai des vergangenen Jahres hatte der Sozialverband VdK den Startschuss für eine Rentenkampagne gegeben. Auf Aktionsplakaten stellte der Sozialverband Fragen, die eine gesellschaftliche Debatte anregen sollten. „Warum werden Renten besteuert, Vermögen aber nicht?“, ist dort beispielsweise zu lesen. Seit dem Kampagnenstart hat es zahlreiche Protestaktionen geben. Dazu gehören Infostände, Flashmobs oder andere kreative Aktionsformen. Einige Eindrücke gibt ein Video, mit welchem die Kampagne im Dezember eine erste Bilanz gezogen hatte.

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Doch #Rentefüralle ist noch längst nicht vorbei. Weitere Aktionen sollen kommen. Auch eine Großdemonstration war in München für den 28.03.2020 geplant. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Corona-Virus ist die Veranstaltung jedoch im Vorfeld abgesagt worden. Weitere Informationen (z.B. Termine oder Aktionsberichte) finden Sie auf der Kampagnenseite.

Auf der Internetseite des Sozialverbands finden Sie die rentenpolitischen Forderungen, die dieser aufstellt:

  • Alle Erwerbstätigen müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, auch Beamte, Selbstständige und Politiker.
  • Alle Generationen, Alt und Jung, müssen sich auf eine gute Absicherung durch die gesetzliche Rente verlassen können.
  • Große Vermögen und hohe Einkommen müssen so besteuert werden, dass ein sozialer Ausgleich ermöglicht und Altersarmut verhindert wird.
  • Arbeit und Lebensleistung müssen belohnt werden. Wer jahrzehntelang auch aus kleinen Einkommen Beiträge bezahlt hat, muss auf eine ausreichende gesetzliche Rente im Alter vertrauen können.
  • Damit Krankheit nicht arm macht, müssen die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente komplett gestrichen werden.

Weitere Beiträge zum Thema Rente auf diesem Portal finden Sie in der Übersicht.

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