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Seit 2021 haben Rentner*innen in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf die Grundrente, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und präventiv gegen Altersarmut wirken soll. Sie wird zusätzlich zur eigenen Rente ausgezahlt und soll damit insbesondere Personen mit niedrigen Rentenbeiträgen finanziell stärken. Mehrere Sozialverbände kritisieren das System der Grundrente jedoch als unzulänglich und bemängeln zudem die deutlich verzögerte Auszahlung.

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Die Grundrente steht allen Personen zu, welche mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und während ihres gesamten Berufslebens im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient haben. Sie soll nicht nur vor finanziellen Notlagen im hohen Alter schützen, sondern auch als Anerkennung für die im Laufe des Lebens geleistete Arbeit dienen. Ähnliche Modelle existieren in Dänemark, Schweden und den Niederlanden.

Häufig bewegt sich die Beitragshöhe der Grundrente lediglich im zweistelligen Bereich, womit sich die finanzielle Lage der Betroffenen kaum bis gar nicht verbessere. Die Beantragung der Grundrente ist zudem mit einer Einkommensprüfung verbunden, was nicht nur für ein hohes Maß an Bürokratie sorgt, sondern auch die finanziellen Haushalte der Verwaltungen belastet. Oftmals stellt sich dabei auch heraus, dass die meisten Rentner*innen kein Recht auf eine Auszahlung der Grundrente haben und dadurch nicht von dem am 2. Juli 2020 durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz profitieren. 2024 wurde die Grundrente an nur etwas mehr als 5% aller Rentner*innen hierzulande ausgezahlt.

Der Sozialverband VdK Deutschland wirft der Bundesregierung vor, die Grundrente würde verheiratete Paare benachteiligen, da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners berücksichtigt wird. Erst kürzlich klagte eine Rentnerin, welcher der Anspruch auf Grundrente verwehrt wurde, erfolglos vor dem Bundessozialgericht, da die Beiträge ihres Ehemanns als zu hoch eingestuft wurden. Bei nicht verheirateten Paaren hat das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners dagegen keinen Einfluss auf den Bezug der Grundrente.

In einem weiteren Fall wurde die Zeit des Mutterschutzes von insgesamt sechs Wochen bei der Berechnung der Grundrente nicht beachtet. Diese und ähnliche Fehler können bisweilen zu deutlichen finanziellen Einbußen der Betroffenen führen, weshalb viele Stimmen eine Abschaffung bzw. Reformierung des Konzepts fordern.

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Wie wir auf diesem Portal bereits berichteten, ist die sogenannte Grundrente mit dem Jahreswechsel 2021 in Kraft getreten. Über Einzelheiten informiert die Bundesregierung in einer leicht verständlichen, 20-seitigen Broschüre.

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„Die Grundrente ist vor allem für die Menschen gedacht, die über viele Jahre hinweg von ihrem geringen Lohn verpflichtend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie sollen mit einer höheren Rente ein besseres Auskommen haben“, heißt es in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz.

Auf 20 Seiten wird die Grundrente im Einzelnen erklärt, darunter werden in übersichtlicher und verständlicher Weise unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Was muss ich tun, um die Grundrente zu bekommen?
  • Wie hoch wird der Zuschlag zu meiner Rente?
  • Muss ich eine Steuererklärung machen?
  • Wie kann ich die Freibeträge erhalten?

Die Broschüre können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Meldungen zur Grundrente finden Sie hier in der Übersicht.

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Nachdem der Bundestag die sogenannte Grundrente im Sommer bereits beschlossen hatte, ist sie mit dem Jahreswechsel nun auch in Kraft getreten. Mit einer Auszahlung wird jedoch erst ab Mitte 2021 zu rechnen.

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Die Grundrente ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Davon sollen über eine Millionen Rentner*innen mit niedriger Rente profitieren. „Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren“, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in der Bundestagsdebatte Anfang Juli, als das Gesetz nach langem Ringen beschlossen wurde. „Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Heil weiter.

Dadurch, dass Anspruchsberechtigte keine Anträge einreichen müssen, sondern die Deutsche Rentenversicherung Ansprüche automatisch prüfen soll, verzögert sich die Auszahlung. Mit den ersten Bescheiden wird im Sommer 2021 gerechnet – Anspruchsberechtigte bekommen die Grundrente dann aber auch rückwirkend für den Verzögerungszeitraum ausbezahlt.

Einen Anspruch auf den Grundrenten-Zuschlag, der maximal 404,86 Euro (bei 35 Beitragsjahren) beträgt, haben diejenigen, die neben einer vergleichsweise niedrigen Rente mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. In der tagesschau vom 03.01.2021 sagt Verena Bentele, die Präsidenten des Sozialverbandes vdk dazu: „Was wir eben kritisieren ist, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Gut ist hingegen, dass Zeiten der Kindererziehung natürlich angerechnet werden.“

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Weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge zum Thema Grundrente finden Sie über diesen Link in der Übersicht.

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Damit ist es nach langer Verzögerung und wieder aufkehrenden Debatten nun endgültig beschlossen: Die Grundrente kommt. Der Bundestag hat dem Gesetz kurz vor der Sommerpause zugestimmt.

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„Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in seiner Bundestagsrede. Die Grundrente galt vor allem als sein Projekt und stand immer wieder auf der Kippe. Nachdem die Koalition aus Union und SPD nach langem Ringen eigentlich schon im letzten Jahr zu einer Einigung gekommen war, stellte die Union die Finanzierung zuletzt wieder infrage.

In der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2020 ist die Grundrente nun allerdings nach mehreren Verzögerungen auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, betont allerdings: „Ja, es ist wichtig – darauf legen wir als Union Wert –, die Rente als beitragsbezogene Leistung zu verstehen. Sie ist eben nicht Wohltat des Staates, sondern durch eigenen Beitrag erworbenes Recht.“

Die Grundrente soll bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Anspruchsberechtigt sind Rentner/innen mit mindestens 33 Beitragsjahren, sofern sie monatlich unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehe- und Lebenspartner/innen) zur Verfügung haben. Den vollen Betrag von bis zu 400 Euro können allerdings nur Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren erhalten. Anspruchsberechtigte sollen durch die Grundrente im Schnitt etwa 75 bis 80 Euro mehr bekommen.

ARD-Korrespondent Kai Küster spricht in einem tagesschau-Kommentar bei der Grundrente von einem „Scheinriesen“: „Allein der Begriff Grundrente verspricht mehr, als er hält: Erweckt er doch den Eindruck, dass Rentenbezieher pauschal eine Sicherung eingebaut bekommen, die sie auch im Alter ruhig schlafen lässt“. Doch das sei nicht der Fall, vor Altersarmut schütze das Gesetz nicht, auch seien zu viele außen vor gelassen.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der Linken, die vor allem die von der Union eingebrachten Abmilderungen des Gesetzes kritisiert: „Die Union hat die vorgesehenen Leistungen gekürzt und bessere Renten bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit wieder aus dem Gesetz gestrichen. […] Die Union hat dafür gesorgt, dass die Folgen viel zu niedriger Löhne nicht bekämpft werden, sondern dass diese weiter direkt in die Altersarmut führen. Das ist armenfeindlich, rentnerfeindlich und völlig inakzeptabel“, bemängelt Matthias W. Birkwald als rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Einflussnahme der Union. Birkwald wiederholte im Bundestag die Forderung nach einer solidarischen Mindestrente nach österreichischem Beispiel.

Die FDP hingegen hält eine Grundrente weiterhin für den falschen Weg, sie löse das Problem der Altersarmut nicht.

Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz einen Tag nach der Bundestags-Entscheidung zugestimmt hatte, kann das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten, wobei mit erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden kann. Das liegt an dem Einkommensabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, einem großen Verwaltungsakt, der vor einer Auszahlung durchgeführt werden muss. Anspruchsberechtigte sollen den Rentenaufschlag dann aber ohne Antragsstellung automatisch überwiesen bekommen.

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Wortbeiträgen finden Sie hier.

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Eigentlich gilt die Grundrente als beschlossene Sache, nachdem die Große Koalition vergangenen Herbst zu einer Einigung kam. Aufgrund der aktuellen Situation wurde das Thema nun jedoch verschoben, die Union stellt nun sogar wieder die Finanzierbarkeit infrage.

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Im April sollte der Bundestag nach Willen der SPD eigentlich über die Grundrente beraten, doch die Union will die Grundrenten-Debatte um ein weiteres Jahr verschieben. CDU und CSU stellen das Projekt teilweise wieder ganz infrage, sie zweifeln an der Finanzierbarkeit.

Nach langer Diskussion hatte die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD erst vergangenen Herbst eine Einigung erzielt. Die SPD kritisiert die Verzögerung ihres Projekts scharf. "In der Union sehen manche in der Krise offenbar die Chance zum Sozialabbau, stellen sogar die vereinbarte Grundrente infrage“, äußerte sich beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich kürzlich in einem Spiegel Interview . „Die Grundrente betrifft aber gerade die jetzt als systemrelevant erkannten Berufsgruppen, die viele Jahre schlecht bezahlt wurden“, so der SPD-Politiker weiter. Es sei „zynisch“, das Projekt jetzt zu verschieben.

Auch Linke und Grüne drängen auf die Einführung Grundrente. „Die Koalition muss ihr Versprechen halten. Die Grundrente muss kommen“, wird beispielsweise Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt in der Augsburger Allgemeinen zitiert. Die Regierungsparteien sollten sich „am Riemen reißen, anstatt einen bereits beigelegten Streit wieder neu aufzumachen und damit Vertrauen zu schwächen“, mahnt Göring-Eckardt. Aus der FDP hingegen wird Unmut über die Grundrente geäußert. Sie ruft die Regierung dazu auf, auf das Projekt ganz zu verzichten.

Kommen sollte die Grundrente eigentlich 2021. Wie realistisch eine baldige Umsetzung des Projekts nach der erneuten Diskussion und Verzögerung noch ist, bleibt unklar. Von der Grundrente sollen insbesondere Personen mit geringen Einkommen profitieren.

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Nachdem wir bereits mehrfach über die Vorschläge einer Grundrente berichteten, ist die Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen. Diskussionen gibt es vor allem um das Thema Bedürftigkeitsprüfung.

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Nach langen Diskussionen hat sich die Koalition in Berlin
nun auf eine Grundrente geeinigt. Ab 2021 sollen Rentner/innen voll von der
Grundrente profitieren, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen und maximal
1250 Euro (als Paar 1950 Euro) an zu versteuerndem Einkommen haben. Abschläge
gibt es bei weniger Beitragsjahren oder höherem Einkommen. Bei voller
Grundrente werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, die in
den jeweiligen Beitragsjahren durchschnittlich erworben worden sind,
verdoppelt. Um die 400 Euro liegt der Zuschlag, der nach den derzeitigen Plänen
des Gesetzes im Höchstfall ausgezahlt werden kann.

Von der Grundrente sollen nach Vorstellung der Regierungsparteien 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, wie die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in der Pressekonferenz erklärt. In Schleswig-Holstein würden nach Angaben der Lübecker Nachrichten 50.000 Rentner/innen die Grundrente beziehen können.

Die größten Diskussionen gab es in den Verhandlungen bei dem Thema der Bedürftigkeitsprüfung. Diese war eigentlich im Koalitionsvertrag im Zuge der Grundrente vereinbart worden, die SPD versuchte diese jedoch zu kippen. Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet der Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD nun nur eine Einkommensprüfung. Kritik kommt daran vor allem aus der Wirtschaft, doch auch Teile der Union sehen die Einigung kritisch. Befürchtet werde, von der Grundrente könnten auch Rentner/innen profitieren, die einen solchen Zuschuss aufgrund von Vermögens- und Immobilienwerten gar nicht benötigen würden, durch zeitgleich geringes Einkommen aber dennoch beziehen könnten.

Gewerkschaften und Teile der Opposition kritisieren jedoch auch die Einkommensprüfung als Teil einer bürokratischen Bedarfsprüfung. "Bei E-Autos gibt es üppige Kaufprämien mit der Gießkanne und bei der Grundrente schaut die Koalition ins Portemonnaie der Rentner, die jahrzehntelang eingezahlt haben", wird beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, auf Spiegel Online zitiert. Hilde Mattheis, SPD-Politikerin und Vorsitzende des Forums Demokratische Linke bemängelt ebenfalls den getroffenen Kompromiss: "Die Einkommensprüfung ist ein Kompromiss, der weit von dem SPD-Anspruch einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung entfernt ist."

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Immer mehr Menschen befürchten im fortgeschrittenen Alter nicht mehr genug Geld zur Verfügung zu haben. Die Lebenshaltungskosten steigen, aber die Rente sinkt. Hinzukommen eventuelle Kosten für Pflege, Ausstattungen für die seniorengerechte Wohnung oder benötigte Medikamente. Unter anderem verspricht die Bundesregierung mithilfe der Grundrente die Probleme anzugehen.

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Die gesellschaftliche Debatte um die Altersarmut in Deutschland ist seit Jahren aktuelles politisches Thema. Das griff nun auch der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD auf. Dort heißt es: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert werden.“ Schon in den Regierungszeiten vorher forderten die Parteien einschlägige Gesetze zur sogenannten Mindestrente. Bei nicht ausreichender Rente würden Rentner/innen einen Regelbedarf sowie etwaige Aufschläge einfordern können.

Neben Betroffenen befürchten jedoch auch Menschen Altersarmut, die nicht direkt an der derzeitigen vom Bund vorgeschriebenen Armutsgrenze von rund 800 Euro leben. Diese wurde unter anderem jedoch vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert: Sie reiche schlichtweg nicht für eine lebensstandardsichernde Rente.

Dabei berichtet die Welt, dass die Grundsicherung für Menschen ab 65 Jahren in Deutschland generell gewährleistet sei. Doch ebenso seien harte Einzelschicksale und vor allem die Angst vor der Altersarmut ernstzunehmende Probleme. Insbesondere Frauen seien von der Rentenarmut betroffen und auch das Ost-West-Gefälle zeige sich in der Grundversorgung der Senior/innen. Westdeutsche Renten würden im Schnitt hundert Euro höher sein und lägen damit bei 1200€. Eine letztliche Umsetzung der Grundrente sei jedoch erst für Mitte 2019 geplant, so Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

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Bundessozialminister Hubertus Heil will im Rahmen eines zweiten Rentenpaketes eine sogenannte Grundrente einführen, die über dem Niveau der Grundsicherung liege. Dieses Vorhaben hat sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) näher angeschaut.

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Profitieren sollen davon vor allem Geringverdienende, die nur wenig in die Rentenversicherung einzahlen konnten, und ehemals alleinerziehende Seniorinnen. Obwohl Heil damit erreichen wolle, dass sich Bürger/innen auf die gesetzliche Rente verlassen könnten, scheint das System nicht fehlerfrei: „Mit der geplanten Grundrente hätte ich weniger als jetzt!“, sagt eine Grundsicherungs-Empfängerin aus Wedel dem SoVD: Die Seniorin bekomme aufgrund einer Erkrankung seit über zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente; darüber hinaus müsse sie seit einigen Jahren auch Grundsicherung beziehen.

Der Grund: steigende Kosten ihres Wohnraumes in Wedel. Weil sie als schwerbehindert mit dem Merkzeichen „G“ gelte, stände ihr zum Regelsatz noch ein zusätzlicher Mehrbedarf von 17% zu. Außerdem sei sie deswegen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit. Würde die Grundrente eingeführt, sei sie dazu nicht mehr berechtigt – im Endeffekt hätte sie also weniger Geld zur Verfügung. „Und so wie mir geht es ja vielen Menschen in Deutschland!“, sagt die 58-Jährige.

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Fast 20 Prozent aller Senior*innen in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Während jüngere Generationen im Durchschnitt häufiger eine finanziell stabile Situation erfahren, werden ältere Menschen mit steigender Tendenz immer häufiger zu Opfern wachsender sozialer Ungleichheit. Wie der im Dezember vergangenen Jahres veröffentlichte Siebte Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung zeigt, nimmt ein erheblicher Anteil betroffener Senior*innen die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch. In diesen Fällen spricht man von „verdeckter Armut“.

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Der Sozialverband VdK Deutschland beklagt in einer Meldung vom 22. Januar, dass etwa ein Drittel bis über die Hälfte aller älteren Menschen mit einem prinzipiellen Anspruch auf Sozialleistungen diese nicht in Anspruch nehmen. Ein noch höherer Anteil lässt sich bei der Grundrente feststellen, was auf eine weite Verbreitung verdeckter Armut in Deutschland schließen lässt.

Im Siebten und damit aktuellsten Armuts- und Reichtumsbericht hat sich die Bundesregierung erstmals umfassender mit dem Phänomen der verdeckten Armut befasst. Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme finanzieller Unterstützung sind bislang kaum wissenschaftlich erforscht. Im Rahmen der Forschungen zum Bericht dienten unter anderem Interviews mit 70 Personen als Grundlage. Die Ergebnisse legen nahe, dass häufig das Zusammenspiel mehrerer Faktoren dazu führt, dass Menschen auf Sozialleistungen verzichten.

In den Befragungen und Diskussionsrunden konnten fünf zentrale Motive für den Verzicht auf die Beantragung von Sozialleistungen herausgearbeitet werden.

  • Informationsdefizite: Zahlreiche Personen gaben an, sich ihres Anspruchs auf Sozialhilfe nicht bewusst gewesen zu sein. Zudem fehle es häufig an Wissen über die Art der Leistungen sowie über deren Beantragung oder dieses beruhe auf Fehlinformationen. Besonders betroffen seien Menschen mit Migrationshintergrund und Personen ohne Internetzugang.
  • Hoher Aufwand: Der Umfang der notwendigen Schritte schreckt viele Menschen ab und lässt die finanzielle Unterstützung weniger attraktiv erscheinen. Vor allem zeitlich und organisatorisch sehen sich viele Senior*innen nicht in der Lage, den Antrag erfolgreich abzuschließen.
  • Institutionelle Hürden: Ein weiterer, mit Bürokratie verbundener Aspekt ist die Komplexität der Antragstellung, die häufig mit mehreren Behördengängen verbunden ist. Erfahrungen mit Ämtern führten bei einigen Befragten zu Unbehagen, sodass sie eine bereits begonnene Antragstellung abbrachen.
  • Einstellungen, Werte und Diskriminierungserfahrungen: Für zahlreiche Befragte ist die Antragstellung mit Scham verbunden und stellt eine psychologische Belastung dar. Verstärkt werde dies durch abfällige Bemerkungen aus dem sozialen Umfeld. Zudem berichteten einige Betroffene von respektlosem oder herablassendem Verhalten seitens Mitarbeitender in Behörden.
  • Alternativen zum Leistungsbezug: Manche Menschen greifen stattdessen auf andere Strategien zurück, um finanziell über die Runden zu kommen. Genannt wurden die Unterstützung durch Angehörige, Einkünfte aus nicht gemeldeten Nebentätigkeiten sowie eine besonders sparsame Lebensweise.

Welche politischen Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden und welche Reformen gefordert werden, können Sie hier nachlesen.

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Im Juli veröffentlichte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, ihren Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2023. Während der 35 Jahre des Amts der Bürgerbeauftragten wurden insgesamt 101.217 Petitionen eingereicht.

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Laut Bericht waren dabei die häufigsten Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Bürgergeld) mit 673 Petitionen, Sozialhilfe mit 412 Petitionen und gesetzliche Krankenversicherung mit 397 Petitionen.

Ein zunehmendes Thema ist die Pflege. So lag der Eigenanteil für die stationäre Pflege in Altenheimen im Jahr 2023 bei etwa 2.700 Euro monatlich. Aktuell liegt dieser Anteil für Schleswig-Holstein bei 2.855 Euro. Eine aktuelle Aufschlüsselung des Eigenanteils und der Kosten findet sich unter pflege.de. Zwar stellt der Bericht fest, dass betroffene Partner*innen „einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Form von Übernahme der Heimkosten für den Eigenanteil bei der stationären Pflege“ stellen können. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen.

Demnach besteht ein Vermögensfreibetrag für Ehepaare von 20.000 €. Zudem werden Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), also z.B. Grundsicherung im Alter und die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), nicht angegriffen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) beträgt die Grundrente für 2024 1.129 Euro. Die Grundsicherung liegt noch darunter. Auch Kindergeld – das gerade bei älteren Ehepaaren eher unwahrscheinlich ist – bleibt unberührt. Eine vollständige Liste findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale. Dort heißt es auch, dass zu den abzugsfähigen Beiträgen neben Einkommenssteuern und Beiträgen zur Sozialversicherung auch geförderte Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riesterverträge) bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Werbungskosten abgesetzt werden können. „Das Sozialamt beteiligt sich in diesen Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.“

Mit anderen Worten, Personen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen, machen im Prinzip zwei Steuererklärungen. Hinzu kommt, dass viele der abzugsfähigen Gründe beim Renteneintritt wegfallen oder minimiert werden.

Für Menschen mit wenig Vermögen oder Einkommen bedeutet ein Pflegefall, der nicht mehr zuhause versorgt werden kann, häufig, dass Ehepartner*innen in finanzielle Not geraten. Diese müssen oft große Teile ihres Einkommens aufwenden, was zu Altersarmut führen kann, kritisiert auch El Samadoni. Die logische Forderung wäre eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Form einer Vollkostenversicherung, ähnlich der Krankenversicherung, um eine gerechtere Finanzierung sicherzustellen.

Wie der Bericht mit Bezug auf den Anstieg von Petitionen im Jahr 2023 zeigt, ist das Thema von großem Interesse für die Bürger*innen Schleswig-Holsteins. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung und der Landtag den Bericht zur Kenntnis genommen haben. Gedanken zu Plänen zur Pflegereform oder zur Effizienz in der Pflege entnehmen Sie unseren jeweiligen Beiträgen.

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