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Wie wir auf diesem Portal bereits berichteten, ist die sogenannte Grundrente mit dem Jahreswechsel 2021 in Kraft getreten. Über Einzelheiten informiert die Bundesregierung in einer leicht verständlichen, 20-seitigen Broschüre.

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„Die Grundrente ist vor allem für die Menschen gedacht, die über viele Jahre hinweg von ihrem geringen Lohn verpflichtend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie sollen mit einer höheren Rente ein besseres Auskommen haben“, heißt es in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz.

Auf 20 Seiten wird die Grundrente im Einzelnen erklärt, darunter werden in übersichtlicher und verständlicher Weise unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Was muss ich tun, um die Grundrente zu bekommen?
  • Wie hoch wird der Zuschlag zu meiner Rente?
  • Muss ich eine Steuererklärung machen?
  • Wie kann ich die Freibeträge erhalten?

Die Broschüre können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Meldungen zur Grundrente finden Sie hier in der Übersicht.

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Nachdem der Bundestag die sogenannte Grundrente im Sommer bereits beschlossen hatte, ist sie mit dem Jahreswechsel nun auch in Kraft getreten. Mit einer Auszahlung wird jedoch erst ab Mitte 2021 zu rechnen.

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Die Grundrente ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Davon sollen über eine Millionen Rentner*innen mit niedriger Rente profitieren. „Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren“, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in der Bundestagsdebatte Anfang Juli, als das Gesetz nach langem Ringen beschlossen wurde. „Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Heil weiter.

Dadurch, dass Anspruchsberechtigte keine Anträge einreichen müssen, sondern die Deutsche Rentenversicherung Ansprüche automatisch prüfen soll, verzögert sich die Auszahlung. Mit den ersten Bescheiden wird im Sommer 2021 gerechnet – Anspruchsberechtigte bekommen die Grundrente dann aber auch rückwirkend für den Verzögerungszeitraum ausbezahlt.

Einen Anspruch auf den Grundrenten-Zuschlag, der maximal 404,86 Euro (bei 35 Beitragsjahren) beträgt, haben diejenigen, die neben einer vergleichsweise niedrigen Rente mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. In der tagesschau vom 03.01.2021 sagt Verena Bentele, die Präsidenten des Sozialverbandes vdk dazu: „Was wir eben kritisieren ist, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Gut ist hingegen, dass Zeiten der Kindererziehung natürlich angerechnet werden.“

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Weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge zum Thema Grundrente finden Sie über diesen Link in der Übersicht.

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Damit ist es nach langer Verzögerung und wieder aufkehrenden Debatten nun endgültig beschlossen: Die Grundrente kommt. Der Bundestag hat dem Gesetz kurz vor der Sommerpause zugestimmt.

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„Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in seiner Bundestagsrede. Die Grundrente galt vor allem als sein Projekt und stand immer wieder auf der Kippe. Nachdem die Koalition aus Union und SPD nach langem Ringen eigentlich schon im letzten Jahr zu einer Einigung gekommen war, stellte die Union die Finanzierung zuletzt wieder infrage.

In der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2020 ist die Grundrente nun allerdings nach mehreren Verzögerungen auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, betont allerdings: „Ja, es ist wichtig – darauf legen wir als Union Wert –, die Rente als beitragsbezogene Leistung zu verstehen. Sie ist eben nicht Wohltat des Staates, sondern durch eigenen Beitrag erworbenes Recht.“

Die Grundrente soll bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Anspruchsberechtigt sind Rentner/innen mit mindestens 33 Beitragsjahren, sofern sie monatlich unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehe- und Lebenspartner/innen) zur Verfügung haben. Den vollen Betrag von bis zu 400 Euro können allerdings nur Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren erhalten. Anspruchsberechtigte sollen durch die Grundrente im Schnitt etwa 75 bis 80 Euro mehr bekommen.

ARD-Korrespondent Kai Küster spricht in einem tagesschau-Kommentar bei der Grundrente von einem „Scheinriesen“: „Allein der Begriff Grundrente verspricht mehr, als er hält: Erweckt er doch den Eindruck, dass Rentenbezieher pauschal eine Sicherung eingebaut bekommen, die sie auch im Alter ruhig schlafen lässt“. Doch das sei nicht der Fall, vor Altersarmut schütze das Gesetz nicht, auch seien zu viele außen vor gelassen.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der Linken, die vor allem die von der Union eingebrachten Abmilderungen des Gesetzes kritisiert: „Die Union hat die vorgesehenen Leistungen gekürzt und bessere Renten bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit wieder aus dem Gesetz gestrichen. […] Die Union hat dafür gesorgt, dass die Folgen viel zu niedriger Löhne nicht bekämpft werden, sondern dass diese weiter direkt in die Altersarmut führen. Das ist armenfeindlich, rentnerfeindlich und völlig inakzeptabel“, bemängelt Matthias W. Birkwald als rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Einflussnahme der Union. Birkwald wiederholte im Bundestag die Forderung nach einer solidarischen Mindestrente nach österreichischem Beispiel.

Die FDP hingegen hält eine Grundrente weiterhin für den falschen Weg, sie löse das Problem der Altersarmut nicht.

Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz einen Tag nach der Bundestags-Entscheidung zugestimmt hatte, kann das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten, wobei mit erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden kann. Das liegt an dem Einkommensabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, einem großen Verwaltungsakt, der vor einer Auszahlung durchgeführt werden muss. Anspruchsberechtigte sollen den Rentenaufschlag dann aber ohne Antragsstellung automatisch überwiesen bekommen.

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Wortbeiträgen finden Sie hier.

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Eigentlich gilt die Grundrente als beschlossene Sache, nachdem die Große Koalition vergangenen Herbst zu einer Einigung kam. Aufgrund der aktuellen Situation wurde das Thema nun jedoch verschoben, die Union stellt nun sogar wieder die Finanzierbarkeit infrage.

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Im April sollte der Bundestag nach Willen der SPD eigentlich über die Grundrente beraten, doch die Union will die Grundrenten-Debatte um ein weiteres Jahr verschieben. CDU und CSU stellen das Projekt teilweise wieder ganz infrage, sie zweifeln an der Finanzierbarkeit.

Nach langer Diskussion hatte die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD erst vergangenen Herbst eine Einigung erzielt. Die SPD kritisiert die Verzögerung ihres Projekts scharf. "In der Union sehen manche in der Krise offenbar die Chance zum Sozialabbau, stellen sogar die vereinbarte Grundrente infrage“, äußerte sich beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich kürzlich in einem Spiegel Interview . „Die Grundrente betrifft aber gerade die jetzt als systemrelevant erkannten Berufsgruppen, die viele Jahre schlecht bezahlt wurden“, so der SPD-Politiker weiter. Es sei „zynisch“, das Projekt jetzt zu verschieben.

Auch Linke und Grüne drängen auf die Einführung Grundrente. „Die Koalition muss ihr Versprechen halten. Die Grundrente muss kommen“, wird beispielsweise Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt in der Augsburger Allgemeinen zitiert. Die Regierungsparteien sollten sich „am Riemen reißen, anstatt einen bereits beigelegten Streit wieder neu aufzumachen und damit Vertrauen zu schwächen“, mahnt Göring-Eckardt. Aus der FDP hingegen wird Unmut über die Grundrente geäußert. Sie ruft die Regierung dazu auf, auf das Projekt ganz zu verzichten.

Kommen sollte die Grundrente eigentlich 2021. Wie realistisch eine baldige Umsetzung des Projekts nach der erneuten Diskussion und Verzögerung noch ist, bleibt unklar. Von der Grundrente sollen insbesondere Personen mit geringen Einkommen profitieren.

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Nachdem wir bereits mehrfach über die Vorschläge einer Grundrente berichteten, ist die Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen. Diskussionen gibt es vor allem um das Thema Bedürftigkeitsprüfung.

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Nach langen Diskussionen hat sich die Koalition in Berlin
nun auf eine Grundrente geeinigt. Ab 2021 sollen Rentner/innen voll von der
Grundrente profitieren, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen und maximal
1250 Euro (als Paar 1950 Euro) an zu versteuerndem Einkommen haben. Abschläge
gibt es bei weniger Beitragsjahren oder höherem Einkommen. Bei voller
Grundrente werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, die in
den jeweiligen Beitragsjahren durchschnittlich erworben worden sind,
verdoppelt. Um die 400 Euro liegt der Zuschlag, der nach den derzeitigen Plänen
des Gesetzes im Höchstfall ausgezahlt werden kann.

Von der Grundrente sollen nach Vorstellung der Regierungsparteien 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, wie die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in der Pressekonferenz erklärt. In Schleswig-Holstein würden nach Angaben der Lübecker Nachrichten 50.000 Rentner/innen die Grundrente beziehen können.

Die größten Diskussionen gab es in den Verhandlungen bei dem Thema der Bedürftigkeitsprüfung. Diese war eigentlich im Koalitionsvertrag im Zuge der Grundrente vereinbart worden, die SPD versuchte diese jedoch zu kippen. Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet der Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD nun nur eine Einkommensprüfung. Kritik kommt daran vor allem aus der Wirtschaft, doch auch Teile der Union sehen die Einigung kritisch. Befürchtet werde, von der Grundrente könnten auch Rentner/innen profitieren, die einen solchen Zuschuss aufgrund von Vermögens- und Immobilienwerten gar nicht benötigen würden, durch zeitgleich geringes Einkommen aber dennoch beziehen könnten.

Gewerkschaften und Teile der Opposition kritisieren jedoch auch die Einkommensprüfung als Teil einer bürokratischen Bedarfsprüfung. "Bei E-Autos gibt es üppige Kaufprämien mit der Gießkanne und bei der Grundrente schaut die Koalition ins Portemonnaie der Rentner, die jahrzehntelang eingezahlt haben", wird beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, auf Spiegel Online zitiert. Hilde Mattheis, SPD-Politikerin und Vorsitzende des Forums Demokratische Linke bemängelt ebenfalls den getroffenen Kompromiss: "Die Einkommensprüfung ist ein Kompromiss, der weit von dem SPD-Anspruch einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung entfernt ist."

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Immer mehr Menschen befürchten im fortgeschrittenen Alter nicht mehr genug Geld zur Verfügung zu haben. Die Lebenshaltungskosten steigen, aber die Rente sinkt. Hinzukommen eventuelle Kosten für Pflege, Ausstattungen für die seniorengerechte Wohnung oder benötigte Medikamente. Unter anderem verspricht die Bundesregierung mithilfe der Grundrente die Probleme anzugehen.

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Die gesellschaftliche Debatte um die Altersarmut in Deutschland ist seit Jahren aktuelles politisches Thema. Das griff nun auch der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD auf. Dort heißt es: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert werden.“ Schon in den Regierungszeiten vorher forderten die Parteien einschlägige Gesetze zur sogenannten Mindestrente. Bei nicht ausreichender Rente würden Rentner/innen einen Regelbedarf sowie etwaige Aufschläge einfordern können.

Neben Betroffenen befürchten jedoch auch Menschen Altersarmut, die nicht direkt an der derzeitigen vom Bund vorgeschriebenen Armutsgrenze von rund 800 Euro leben. Diese wurde unter anderem jedoch vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert: Sie reiche schlichtweg nicht für eine lebensstandardsichernde Rente.

Dabei berichtet die Welt, dass die Grundsicherung für Menschen ab 65 Jahren in Deutschland generell gewährleistet sei. Doch ebenso seien harte Einzelschicksale und vor allem die Angst vor der Altersarmut ernstzunehmende Probleme. Insbesondere Frauen seien von der Rentenarmut betroffen und auch das Ost-West-Gefälle zeige sich in der Grundversorgung der Senior/innen. Westdeutsche Renten würden im Schnitt hundert Euro höher sein und lägen damit bei 1200€. Eine letztliche Umsetzung der Grundrente sei jedoch erst für Mitte 2019 geplant, so Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

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Bundessozialminister Hubertus Heil will im Rahmen eines zweiten Rentenpaketes eine sogenannte Grundrente einführen, die über dem Niveau der Grundsicherung liege. Dieses Vorhaben hat sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) näher angeschaut.

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Profitieren sollen davon vor allem Geringverdienende, die nur wenig in die Rentenversicherung einzahlen konnten, und ehemals alleinerziehende Seniorinnen. Obwohl Heil damit erreichen wolle, dass sich Bürger/innen auf die gesetzliche Rente verlassen könnten, scheint das System nicht fehlerfrei: „Mit der geplanten Grundrente hätte ich weniger als jetzt!“, sagt eine Grundsicherungs-Empfängerin aus Wedel dem SoVD: Die Seniorin bekomme aufgrund einer Erkrankung seit über zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente; darüber hinaus müsse sie seit einigen Jahren auch Grundsicherung beziehen.

Der Grund: steigende Kosten ihres Wohnraumes in Wedel. Weil sie als schwerbehindert mit dem Merkzeichen „G“ gelte, stände ihr zum Regelsatz noch ein zusätzlicher Mehrbedarf von 17% zu. Außerdem sei sie deswegen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit. Würde die Grundrente eingeführt, sei sie dazu nicht mehr berechtigt – im Endeffekt hätte sie also weniger Geld zur Verfügung. „Und so wie mir geht es ja vielen Menschen in Deutschland!“, sagt die 58-Jährige.

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Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat ein neues „Leitbild für Seniorenpolitik“ vorgelegt. Unter dem Titel „Den Jahren mehr leben!“ geht es auf über 20 Seiten um verschiedene Aspekte des Älterwerdens.

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Zunächst einmal geht es der CDU-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft in ihrem Positionspapier um ihr Bild vom Alter: „Ein selbstbestimmtes, weitestgehend unabhängiges, würdevolles, sinnstiftendes und aktives Leben bis zum letzten Atemzug ist möglich. Davon sind wir zutiefst überzeugt und willens, die dafür erforderlichen politischen Rahmenbedingungen zu setzen“, heißt es in dem im Juli veröffentlichten Leitbild. „Das ist unser ‚Altersbild‘, woran wir auch als CDU-Bürgerschaftsfraktion in Bremen arbeiten und gemessen werden wollen.“

Auf den folgenden Seiten geht es verschiedene Themen rund um das Alter. So wird das Einkommen im Alter, Gesundheit & Pflege, Mobilität, Digitalisierung und Einsamkeit. Gegenstand des Papiers ist auch die Grundrente: „Unsere Kritik richtet sich hierbei (…) auch an die Bundespolitik. Die 2021 eingeführte Grundrente, die langjährig Versicherten mit einem unterdurchschnittlichen rentenversicherungspflichtigen Einkommen einen Zuschlag zur Rente gewähren soll, kommt noch immer nicht bei den Menschen an“, heißt es in dem Positionspapier. „Viel zu langwierige und ineffektiv organisierte Prüfverfahren lassen die Zielgruppe weiterhin leer ausgehen.“ Diese Kritik aus den Reihen der CDU ist beachtenswert, waren es doch insbesondere die Christdemokrat*innen auf Bundesebene, die sich stets für eine weitreichendere Bedürftigkeitsprüfung eingesetzt hatten.

In einem angefügten Forderungskatalog kritisiert die Oppositionspartei die rot-grün-rote Landesregierung deutlich. So stehe beispielsweise der Altenplan des Senats aus dem Jahr 2007 „für dessen Handlungsunfähigkeit bezüglich einer zeitgemäßen Landesseniorenpolitik“. Die CDU fordert die Regierung auf, einen „Masterplan Seniorenpolitik“ vorzulegen, der unter anderem verlässlich aktualisierte Daten der Zielgruppe beinhalten soll.

In der Hansestadt leben rund 187.500 Menschen im Alter von über 60 Jahren. Davon gelten etwa 47.300 mit einem Alter von über 80 Jahren als hochaltrig.

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Am 8. Mai wählt Schleswig-Holstein einen neuen Landtag. Welches Bild haben die Parteien vom Älterwerden? Wie wollen sie die Lebensqualität im Alter verbessern? Wir haben uns für Sie die Wahlprogramme der derzeit im Landtag vertretenen Fraktionen mit dem Fokus auf senior*innenbezogene Aspekte angesehen.

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Senior*innenpolitik ist ein Querschnittsthema. So betrifft ein großer Teil politischer Themenbereiche auch das Leben im Alter unmittelbar: Die Daseinsvorsorge, (bezahlbarer) Wohnraum, Stadtplanung, Verkehrssicherheit und Mobilität, Umweltschutz und vieles mehr. Wir haben uns in diesem Rahmen auf die Forderungen konzentriert, die die Parteien ausdrücklich (auch) auf Senior*innen beziehen. Es handelt sich um eine Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Die jeweiligen Programme sind daher auch zum eigenständigen Weiterlesen verlinkt.

CDU

Die CDU ist die größte Fraktion im Landtag und stellt derzeit mit Daniel Günther den Ministerpräsidenten. In ihrem Wahlprogramm haben sie senior*innenpolitischen Aspekten ein eigenes Unterkapitel mit dem Titel „Aktive Seniorinnen und Senioren – erfülltes und zufriedenes Leben im Alter“ gewidmet. „Wir setzen uns dafür ein, dass Seniorinnen und Senioren im Alter auskömmlich leben können“, heißt es darin. „Doch ist es auch Teil des Alterns, dass die Eigenständigkeit Einschränkungen erfahren kann, bei denen Seniorinnen und Senioren auf Familie, Fürsorge, Pflege und Unterstützung angewiesen sind.“ Deshalb wolle man beste Rahmenbedingungen für Lebensqualität im Alter schaffen.

Dazu zähle das Älterwerden in gewohnter Umgebung. Dafür kündigt die CDU an, Handlungsempfehlungen für das „Wohnen im Alter“ zu erarbeiten. Altersgerechte Wohnformen sollen finanziell und ideell gefördert werden.

Bedürfnisse von Senior*innen in Bezug auf bedarfsgerechte Infrastruktur und Verkehr sollen besser berücksichtigt werden. Dafür wolle die Partei die Senior*innenverbände bei der Verkehrsraumplanung mit einbeziehen und durch eine landesweite Kampagne über die altersspezifischen Bedürfnisse aufklären. Zur Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum seien zudem Bürger*innenbusse oder Anruf-Linien-Fahrten (ALFA) wichtig. Die Angebote wollen die Christdemokrat*innen zu einem kreisübergreifenden System ausbauen.

Ehrenamtstätigkeit sollen gefördert werden, die Höchstaltersbegrenzungen für bürgerschaftliches Engagement wolle man „auf den Prüfstand stellen“.

Ein weiteres Thema, dass nicht nur, aber im Besonderen auch ältere Menschen betrifft, ist zunehmende Einsamkeit. „Ungewollte Einsamkeit macht krank und ein Leben in Würde wird immer schwieriger“, heißt es im Wahlprogramm. Daher wolle die CDU ein Konzept gegen Einsamkeit auf den Weg bringen und das Hilfesystem unterstützen.

Außerdem sollen Bildungs- und Beratungsangebote unterstützt werden, die „die digitale Kompetenz und digitale Fitness der älteren Menschen fördern.“

SPD

Auch die Sozialdemokrat*innen haben ihre senior*innenpolitischen Ideen unter dem Titel „In Schleswig-Holstein kann man gut alt werden“ in einem eigenständigen Unterkapitel gebündelt. In dem SPD-Programm wird begrüßt, dass viele Senior*innen heutzutage gesellschaftlich engagiert sind: „Wir freuen uns über eine Generation, die sich stark ehrenamtlich engagiert und die kulturelle und touristische Vielfalt in Schleswig-Holstein schätzt.“ Dieses Engagement sei der „Kitt“, der die Gesellschaft heute zusammenhalte. Ziele einer modernen Politik für Senior*innen sei daher die Schaffung guter Rahmenbedingungen für nachberufliche Bildung, Kreativität und ehrenamtliches Engagement. Für ehrenamtliche Arbeit wolle man entsprechende Räumlichkeiten und Equipment bereitstellen.

Doch viele ältere Menschen bräuchten auch gute Pflege. „Wir werden die Pflegeversorgung vor Ort umgestalten, verbessern und dabei den bewährten Grundsatz ambulant vor stationär in den Vordergrund stellen“, versprechen die Sozialdemokrat*innen in ihrem Programm. Zudem wolle man einen „präventiven Hausbesuch“ ab 75 Jahren einführen, welcher eine vorsorgende Beratung mit Blick auf eine altersgerechte Ausstattung der Wohnung beinhalten soll.

Dieses Angebot soll auch Teil einer „Vor-Ort-für-Dich-Kraft“ sein, die die SPD in einem eigenständigen Kapitel ihres Wahlprogramms vorschlägt. Sie soll Angebotslücken vor Ort schließen. „Die Vor-Ort-für-Dich-Kraft ist immer vor Ort und im Dorf oder Quartier mit den Menschen bekannt. Sie ist in Kontakt und sucht die Menschen auf.“

Zur Verbesserung der Pflege- und Gesundheitsversorgung wolle man zudem Landesgesundheits- und Pflegekonferenz unter Einbeziehung der Bevölkerung und Akteur*innen im Gesundheitsbereich ausrichten. Auch vor dem Hintergrund einer Entlastung pflegender Angehöriger sollen Angebote der Kurzzeitpflege ausgebaut werden. Auch das Angebot des Pflegenottelefons wolle die SPD erweitern, um ungeklärte Pflegesituationen zu reduzieren. Der Demenzplan soll „wieder in den Fokus“ gerückt und weiterentwickelt werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Im Wahlprogramm der Bündnisgrünen findet sich kein eigenes Kapitel zur Gruppe der Senior*innen. Trotzdem wird auch auf diese Altersgruppe stellenweise konkret Bezug genommen.

Im Bereich „Lebenslanges Lernen und Medienkompetenz stärken“ – wie eines der Abschnitte des Programms betitelt ist – wird beispielsweise angekündigt, dass man sich für ein landesweites Netzwerk ehrenamtlicher Senior*innen-Medienlots*innen einsetzen wolle. Auch Senior*innentreffs und andere öffentliche Orte wie Büchereien oder Gemeindezentren wolle man zu „Erlebnisräumen für digitales Kennenlernen“ machen. Die digitale Teilhabe der älteren Generation solle so gestärkt werden. Zur Verbesserung der Erwachsenenbildung sollen außerdem die Volkshochschulen bei einem Ausbau ihrer Angebote unterstützt werden.

Um speziellem Bedarf an Wohnräumen gerecht zu werden – dazu zählen die Grünen auch Senior*innen-WGs – soll zusammen mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern ein Förderprogramm entwickelt werden, mit dem leichter Wohnungen getauscht und/oder umgebaut werden können, wenn sich die Bedarfslage ändert (z.B. ein hohes Stockwerk im Alter nicht mehr erreicht werden kann). Älteren Menschen wolle man zudem ermöglichen, geeigneten Wohnraum zu finden. Vielen sei es wichtig, im Alter im Quartier zu bleiben. Explizit an ältere Menschen gerichtete Mehrgenerationenhäuser unterstütze man, ebenso den Ausbau gemeinschaftlicher Wohnformen. Für barrierefreien Wohnraum sollen weitere Förderprogramme geschaffen werden.

Beim Ausrichten der Infrastruktur an die Bewohner*innen sollen verschiedene Perspektiven wie die von Senior*innen mitgedacht werden. Alle wichtigen Ziele in einer Stadt sollen künftig innerhalb von 15 Minuten erreichbar sein.  Mittels einer „familien- und generationsgerechten Stadtplanung“ sollen mehr Sitzmöglichkeiten oder öffentliche Toiletten geschaffen werden. Die Wege sollen zugleich sicherer und barrierearm werden, denn häufig seien Gehwege zu schmal oder Kantsteine zu hoch.

Im Bereich der Pflege wolle man ambulante Pflegeformen ausbauen, die in ein Umfeld eingebettet sind, „das ältere Menschen dabei unterstützt, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.“ Außerdem soll Kommunen künftig verbindliche Pflegebedarfsplanungen vornehmen dürfen; unterstützt durch Mittel eines zu schaffenden Bundesprogramms für eine Anschubfinanzierung.

FDP

„Was das Land jetzt braucht“ ist der Titel des Wahlprogramms der Freien Demokrat*innen. „Unsere Senioren: Ein Leben lang selbstbestimmt“ heißt der Abschnitt, in dem es um die älteren Menschen in Schleswig-Holstein geht. Gemeinsam „mit Jung und Alt“ sollen Konzepte zur Zukunftsgestaltung entwickelt werden. „Erst wenn die Vorurteile gegenüber dem Alter fallen, ist eine verantwortungsvolle und nachhaltige Politik für alle Generationen möglich“, heißt es zudem einleitend im senior*innenpolitischen Kapitel.

Ein wichtiger Aspekt scheint der FDP das Thema Alterseinsamkeit zu sein, mit dem die Freien Demokrat*innen beginnen. Als Gegenstrategie wolle man den „intragenerationalen Austausch“ stärken und in dem Zusammenhang beispielsweise generationenübergreifende Wohnprojekte fördern. Auch ehrenamtliches Engagement älterer Menschen soll gefördert werden. „Wir halten nichts davon, Menschen aufgrund ihres Alters in unterschiedliche Gruppen zu trennen. Gemeinsam können wir mehr erreichen und uns gegenseitig unterstützen.“ Es gebe bereits viele innovative, an Senior*innen gerichtete Angebote in Schleswig-Holstein, diese müsse man jedoch auch finden. Die schleswig-holsteinische FDP schlägt dafür eine digitale Plattform vor, die die Projekte gebündelt darstellen soll.

Der ÖPNV und die Barrierefreiheit müsse dringend weiter ausgebaut werden. Mobilität sei ein Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig kündigt die FDP an, die Mobilität im Alter auch präventiv zu verbessern, z.B. durch den Ausbau von Gesundheitsberatungen oder Sportangeboten.

Gezielt fördern wolle die FDP auch Bildungs- und Lernangebote, die sich an die älteren Generationen richtet. Dabei setze man auch auf Digitales. „Durch die Verlagerung vieler Lebensbereiche ins Netz verändert sich die gesellschaftliche Teilhabe.“ Auch digitale Lernangebote sollen entsprechend gefördert werden.

Das Renteneintrittsalter wolle man flexibler gestalten, so das ältere Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen. Arbeit im Ruhestand solle attraktiver gestaltet werden. Auf Bundesebene wolle man durch Einführung einer „Basis-Rente“ Altersarmut entgegenwirken.

SSW

Das Wahlprogramm des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) sieht kein explizit an die Bedarfe älterer Menschen gerichtetes Kapitel vor. Im Unterschied zum Grünen-Wahlprogramm, das ebenfalls kein eigenständigen Abschnitt zu Senior*innen beinhaltet, finden sich im SSW-Programm jedoch auch sonst wenig Ausführungen, die die Zielgruppe der Älteren in den Blick nimmt. Stellenweise werden einige Forderungen aber mit Zusätzen wie „für alle Altersgruppen“ oder „alle Lebensalter“ versehen. So beispielsweise bei der Forderung nach kostenfreien Bildungsangeboten und der Gewährleistung kultureller Bildung.

Konkret benannt wird das Thema Altersarmut. Um dem entgegenzuwirken, müsse die gesetzliche Altersvorsorge sozial gerecht ausgestaltet werden. Die Einführung der Grundrente sei dabei ein erster Schritt in die Richtung, langfristiges Ziel sei jedoch ein „solidarisches, umlagefinanziertes Versicherungssystem in Form einer Erwerbstätigenversicherung, welche alle Erwerbstätigen und Einkommensarten mit einbezieht und geschlechtergerecht ausgestaltet ist.“

Zahlreiche Vorschläge macht der SSW im Bereich der Pflege- und Gesundheitsversorgung. Dazu zählt die Behebung des Pflegenotstandes unter anderem durch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Einführung eines allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrags in der Altenpflege. Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum sollen verbessert werden, das Land solle auch die Sanierung sowie Neubauten von Kliniken „weiterhin tatkräftig“ unterstützen. Grundsätzlich strebe man einen Systemwechsel der Pflegeversicherung hin zu einer Vollversicherung (ohne Zuzahlungen) an.

Auch zum Bereich Mobilität stellt der SSW eine Reihe von Forderungen auf, die allerdings nicht explizit auf die besondere Lebenslage älterer Generationen abzielen. Der SSW steht dem „motorisierten Individualverkehr“ eher kritisch gegenüber, in den Städten werde er zur „Belastung“. Deshalb müsse der ÖPNV weiter ausgebaut und fahrgastfreundlicher und kosteneffizienter werden.

Bei den Themen Einsamkeit und Isolation will man ein kontinuierliches Monitoring, auf dessen Grundlage Projekte entwickelt werden könnten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkten.

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Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für 2020 Anfang September dem Sozialausschuss vorgestellt. Veröffentlicht wurde der Bericht bereits im Juni – inhaltlich steht die Corona-Pandemie im Mittelpunkt.

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Bei der Sitzung des Sozialausschusses am 2. September 2021 hat Samiah El Samadoni ihre beiden Tätigkeitsberichte für die Berichtsjahre 2019 (dazu mehr unter diesem Link) und 2020 vorgestellt. Die Bürgerbeauftragte hatte den Bericht für 2020, den Sie hier im Ganzen lesen können, bereits im Juni veröffentlicht.

Über 3.500 Petitionen habe die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Berichtsjahr erhalten. „Dabei standen die Probleme, Ängste und Herausforderungen vieler Bürger*innen während der Corona-Pandemie im Mittelpunkt meiner Arbeit“, beschreibt El Samadoni zur Veröffentlichung des Berichts ihr Tätigkeitsjahr. Besonders hart getroffen habe die Pandemie die Schutzbedürftigsten. „Wir müssen aus der Corona-Krise deshalb die richtigen Lehren ziehen und die bestehenden Probleme jetzt in Angriff nehmen.“

Welche Lehren das sein könnten zeigt sich in dem über 100-seitigen Dokument. Darin regt die Bürgerbeauftragte unter anderem die Einführung eines „digitalen Existenzminimums“ im SGB II / SGB XII (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld und Sozialhilfe) an. Derzeit sind nur wenige Euro des monatlichen Regelbedarfs von maximal 446 Euro für digitale Ausstattungen vorgesehen, was nicht ausreiche.

Knapp 250 Petitionen erreichten die Bürgerbeauftragte auch im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte habe es vermehrt Anfragen zur Grundrente gegeben, die vergangenen Sommer nach langem Ringen beschlossen wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Samiah El Samadoni begrüße zwar die Einführung der Grundrente, kritisiert aber, dass diese in der aktuellen Form nicht ausreiche: „Sie (Die Bürgerbeauftragte) geht nach ihren Beobachtungen in der Beratungspraxis davon aus, dass zu wenige von Altersarmut betroffene oder bedrohte Menschen durch die Grundrente entlastet werden. Denn häufig werden die erforderlichen 33 Jahre an Grundrentenzeiten nicht vorliegen“, heißt es im Bericht.

Die Bürgerbeauftragte berät und unterstützt Bürger*innen bei Fragen, Anliegen oder Problemen, z.B. mit Sozialbehörden. Sie ist vom Landtag gewählt und berichtet diesem unter anderem mit den jährlichen Tätigkeitsberichten von ihrer Beratungsarbeit.

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