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Laut einem Bericht des NDR aus dem Februar verzeichnet Schleswig-Holstein einen erneuten Anstieg von Altersarmut. Demnach hat sich im Vergleich von 2021 zu 2022 der Anteil von Menschen über 65, die auf Grundsicherung angewiesen sind, um neun Prozent erhöht.

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Daten für 2023 sind liegen noch nicht vor. Wie der NDR unter Bezugnahme auf Zahlen des Statistikamts Nord schreibt, erhielten im Jahr 2022 24.600 Menschen, die älter als 65 Jahre sind, staatliche Leistungen. Ein Blick in die Statistik zeigt dabei einen deutlichen jährlichen Anstieg. Damit hat sich allein für Schleswig-Holstein die Zahl der auf Grundsicherung im Alter angewiesenen Personen in den letzten 20 Jahren verdoppelt.

Auch auf Bundesebene ist dieser Trend zu erkennen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festhält, stieg der Anteil der Personen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, seit 2006 von 2,3 Prozentpunkten auf 3,4 Prozentpunkte im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um knapp 48 % in 15 Jahren. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil in Schleswig-Holstein um 68 % an.

Überraschen sollte diese Entwicklung in den genannten Zeiträumen nicht. Bereits vor knapp einem Jahr hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Damals wurde aufgezeigt, dass ein Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten. Das Sozialamt übernimmt dann den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sogenannte "Regelbedarf", der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt seit dem 01.01.2024 in der ersten Regelbedarfsstufe 563 Euro.

  • Auf der Seite der Lebenshilfe finden sich umfangreiche Informationen und weiterführende Links zum Thema.
  • Auch das BMAS bietet einen umfangreichen Flyer zum Thema "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Im Beitrag des NDR wird die Notwendigkeit einer Reform mit einem Zitat von Tim Holborn, Geschäftsführer des Landessozialverbands Schleswig-Holstein (SOVD), hervorgehoben. Holborn geht von einer Zuspitzung der Rentensituation aus und fordert mehr Einnahmen für die gesetzliche Rentenkasse, "zum Beispiel indem auch Selbstständige verpflichtend einzahlen müssen".

Trotz Rentenreform könnte das Problem der Rente bereits bei nicht ausreichend entlohnter Arbeit angegangen werden. Der Niedriglohnsektor und soziostrukturelle Faktoren sind Grundlagen für eine schlechte Rente. Beispielhaft ist der Gender-Care-Gap zu nennen, also die Sorge-Arbeit, die meist immer noch von Frauen geleistet wird.

Dabei finden sich gerade in den Branchen, die dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind, immer wieder sogenannte "Scheinselbständigkeiten". Ob also Selbständige die Lücke decken und welche sozialen Folgen dies hat, muss ebenfalls berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass durch eine Rentenreform diejenigen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie keine oder kaum Rentenansprüche haben, diese auch weiterhin nicht haben werden, weil ihnen die Rentenpunkte fehlen. Laut BMAS haben nämlich 19,7 % der Menschen, die im Alter Grundsicherung beziehen, überhaupt kein anrechnungsfähiges Einkommen, also so wenig Rente, dass sie auf die volle Grundsicherung angewiesen sind. Bei weiteren 36,5 % sind weniger als 400 € anzurechnen.

Am Ende bleibt auch bei Altersarmut und Rentenreform die große Frage der Umverteilung zu stellen. Dabei können prekäre Arbeit und Gender-Care-Gap aufgegriffen werden. Dieser hat wiederum Auswirkungen auf den Gender-Pay-Gap (also die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern).

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Wie verschiedene Medien im Januar berichten, steigt die Zahl der Rentner*innen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, immer weiter an. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland analysiert hat. Demnach sei die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr 2022 um zwölf Prozent gestiegen.

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Wenn im Alter das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreicht, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten, kann ein Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) notwendig werden. Dabei übernimmt das Sozialamt den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sog. „Regelbedarf“, der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt für alleinstehende derzeit 502 Euro.

Nach Zahlen, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht hat, ist die Anzahl der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter von Juni bis September 2022 ­von knapp 628.600 auf mehr als 647.500 gestiegen. Vergleicht man den Monat September 2022 mit dem Monat im Vorjahr, seien es sogar fast 70.000 Menschen mehr gewesen, die die Altersgrundsicherung beantragen mussten. Das sei ein Anstieg von rund 12 Prozent.

In den Medienberichten wird dazu Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch zitiert, der dem Redaktionsnetzwerk gegenüber kritisiert: „Die Altersarmut jagt von Rekord zu Rekord. 12 Prozent mehr seit der Bundestagswahl – die Inflation kommt im Sozialamt an.“ Bartsch fordert demnach eine Rentenreform in Deutschland, die den Lebensstandard sichert und vor Armut schützt.

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Existenzsichernde Leistungen wie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder die Grundsicherung im Alter werden in sogenannten Regelbedarfen erbracht. Diese steigen automatisch zu einem Jahreswechsel durch einen festgelegten Index. Der Paritätische hat ausgerechnet, was das für 2023 mit aktuellen Daten bedeuten würde, wenn die Regierung nicht noch eingreift: Ein Plus von 4,6 Prozent, während die Inflation momentan bei etwa 7,5 Prozent liegt.

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Neben den Unterkunfts- und Heizkosten bekommen Menschen, die Sozialhilfe und andere Grundsicherungsleistungen beziehen, monatlich Geld für Ernährung, Kleidung, Mobilität und viele weitere existenznotwendige Bedarfe. Der dafür vorgesehene Betrag ist pauschaliert und heißt „Regelbedarf“. Für alleinstehende liegt dieser derzeit bei 449 Euro. Ermittelt wird dieser Wert auf Grundlage einer alle fünf Jahre erstellten Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). In den Jahren, in denen keine neue EVS-Sonderauswertung vorliegt, werden die Regelbedarfe automatisch zum Jahreswechsel fortgeschrieben. Dafür ist ein gesetzlicher Mischindex aus Preisentwicklung (70 Prozent) und Lohnentwicklung (30 Prozent) vorgesehen. Wenn die Bundesregierung nicht vorher noch eingreifen sollte, bestimmt dieser Index auch die Regelbedarfsstufen für das kommende Kalenderjahr.

Die zur Berechnung dieses Fortschreibungsindex notwendigen Daten liegen nun vor, da sich diese auf das Jahr von Juli 2021 bis Juli 2022 beziehen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat mit diesen Daten errechnet, dass die Fortschreibung ein Plus von 4,6 Prozent zum 1. Januar bedeuten würde. Für eine alleinstehende Person wären das 470 statt 449 Euro wie bisher. „Unter anderen Umständen ohne Inflation könnte eine Anpassung um 4,6 Prozent eine relevante Erhöhung sein“, heißt es in der Meldung des Verbands. „Aktuell erleben wir aber eine extrem hohe Inflation.“

Tatsächlich lag die allgemeine Inflationsrate im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,5 Prozent, auch ist nicht abzusehen, dass die Preise in unmittelbarer Zukunft wieder drastisch sinken würden. „Die Inflation frisst damit die nominelle Erhöhung der Leistungen nicht nur auf, sondern sorgt dafür, dass die Betroffenen sich weniger leisten können als zuvor. Die Grundsicherungsleistungen sind unter dem Strich weniger wert. Einfacher ausgedrückt: sie werden faktisch ärmer“, warnt der Paritätische.

Was viele nicht wissen: Die Stromkosten der Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfänger*innen sind durch den ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Regelbedarfen zu decken. Sie werden nicht – wie oft angenommen – im Rahmen der Unterkunftskosten durch den zuständigen Träger separat übernommen. Die im Regelbedarf vorgesehenen Beträge für Haushaltsenergie hinken der Realität längst hinterher. Leistungsbezieher*innen müssen damit de facto an anderen Ausgaben sparen – zumeist zulasten sozialer Teilhabe.

Allerdings ist es bislang offen, ob es wirklich zu dieser faktischen Kürzung kommt. „Verschiedene Vertreter*innen der Ampel-Koalition haben sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass die Regelbedarfe stärker erhöht werden sollen. Bundesminister Heil hat gegenüber der Presse 40 bis 50 Euro an Erhöhung genannt“, erklärt der Paritätische in der Hoffnung, dass die Regierung es nicht bei dem Automatismus der Regelbedarfsfortschreibung belässt. Vor allem im Hinblick auf die FDP heißt es dazu vom Wohlfahrtsverband allerdings ergänzend: „Innerhalb der Regierung scheint es hierzu aber keinen Konsens zu geben.“

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Bundessozialminister Hubertus Heil will im Rahmen eines zweiten Rentenpaketes eine sogenannte Grundrente einführen, die über dem Niveau der Grundsicherung liege. Dieses Vorhaben hat sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) näher angeschaut.

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Profitieren sollen davon vor allem Geringverdienende, die nur wenig in die Rentenversicherung einzahlen konnten, und ehemals alleinerziehende Seniorinnen. Obwohl Heil damit erreichen wolle, dass sich Bürger/innen auf die gesetzliche Rente verlassen könnten, scheint das System nicht fehlerfrei: „Mit der geplanten Grundrente hätte ich weniger als jetzt!“, sagt eine Grundsicherungs-Empfängerin aus Wedel dem SoVD: Die Seniorin bekomme aufgrund einer Erkrankung seit über zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente; darüber hinaus müsse sie seit einigen Jahren auch Grundsicherung beziehen.

Der Grund: steigende Kosten ihres Wohnraumes in Wedel. Weil sie als schwerbehindert mit dem Merkzeichen „G“ gelte, stände ihr zum Regelsatz noch ein zusätzlicher Mehrbedarf von 17% zu. Außerdem sei sie deswegen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit. Würde die Grundrente eingeführt, sei sie dazu nicht mehr berechtigt – im Endeffekt hätte sie also weniger Geld zur Verfügung. „Und so wie mir geht es ja vielen Menschen in Deutschland!“, sagt die 58-Jährige.

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Der Sozialverband Deutschlands (SoVD) in Schleswig-Holstein hat einen Flyer zur Grundsicherung im Alter herausgegeben. Mit ihm sollen Vorurteile und Unsicherheiten bezüglich der für nicht wenige Menschen lebensnotwendigen Sozialleistung beseitigt werden.

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Es werden in übersichtlicher Form Informationen geliefert, wann man Anrecht auf Grundsicherung im Alter haben kann und wo der Antrag gestellt werden kann. Bei Unklarheiten wird auch eine Kontaktmöglichkeit beim SoVD genannt. Der Flyer ist online hinterlegt.

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Die Anzahl der LeistungsbezieherInnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird weiter anwachsen. Jedoch schützt die Grundsicherung nicht ausreichend vor Armut, daher werden Verbesserungen in der Grundsicherung gefordert. Lesen Sie hier die Gründe für den mangelnden Schutz vor Armut und die daraus resultierenden Forderungen der Volkssolidarität.

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Die Grundsicherung setzt ein, wenn die Rente oder andere Einkünfte für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Für diesen Fall haben alle BürgerInnen ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf staatliche Unterstützung zur Sicherung ihres Existenzminimums und zur Gewährleistung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft.

Zwischen der Armutsgefährdungsschwelle (2013: 892 Euro) und dem durchschnittlichen Bruttobedarf von EmpfängerInnen der Grundsicherung (2013: 740 Euro) klafft eine Lücke von 152 Euro. Nach Berechnungen der Armutsforschung bezieht deutlich weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten über 65 tatsächlich die Leistungen der Grundsicherung. Das führt zu einem großen Anteil sogenannter verdeckter Altersarmut.

In der heutigen Form trägt die Grundsicherung im Alter auch unzureichend altersspezifischen Anforderungen Rechnung. Alter müsste als eigenständiger Lebensabschnitt betrachtet werden, es fehlen Möglichkeiten zur Verbesserung des eigenen sozialen Status.

Bei einer Reform der Grundsicherung sollen auch die gesellschaftlichen Ursachen von Armut bekämpft, die gesetzliche Rente wieder verstärkt auf die Lebensstandardsicherung ausgerichtet, das Absinken des Rentenniveaus gestoppt und besonders von Altersarmut bedrohte Gruppen besser abgesichert werden.


Folgendes fordert daher die Volkssolidarität:

Erhöhung des Regelsatzes für eine alleinstehende Person auf 450 Euro monatlich (2014).

Einführung eines Freibetrags für Alterseinkünfte bei der Einkommensanrechnung: Ein Grundfreibetrag von 100 Euro und ein zusätzlicher Freibetrag für Renten- bzw. Alterseinkünfte in Höhe von 15 % des Regelsatzes, d. h. beim aktuellen Regelsatz ca. 60 Euro.

Anhebung des Vermögensfreibetrags auf 150 Euro pro Lebensjahr und Erlaubnis zum Besitz eines Kraftfahrzeugs im Wert bis zu 7.500 Euro.

Öffnung der Grundsicherung im Alter für Arbeitslose, die ab dem 63. Lebensjahr eine Rente mit Abschlägen beziehen, sowie für Bezieher einer befristeten Erwerbsminderungsrente.

Das Antragsverfahren für Leistungen der Grundsicherung soll erleichtert werden.


Für eine bessere Sicherung des Wohnraums von Menschen, die über geringe Alterseinkünfte verfügen, wird gefordert:

Eine Anhebung des Wohngeldes und die Einführung einer Energiekostenkomponente.

Eine stärkere Berücksichtigung von altersspezifischen Aspekten bei Überschreitung der Kriterien für 'angemessenen' Wohnraum auf kommunaler Ebene.


Sie können hier den gesamten Bericht und die Forderungen im Detail nachlesen.

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Aus einer neuen Veröffentlichung des Statistikamtes Nord geht hervor, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2013 rund 8% mehr ältere Menschen im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich auf eine Grundsicherung für laufende Lebensführung angewiesen waren.

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Hierbei handelt es sich um die höchste Zahl seit Einführung der Statistik 2003. Gegenüber dem Jahr 2008 ist die Zahl um insgesamt 24% gestiegen.

Bei der Erhebung wurden alle Menschen ab einem Alter von 64 Jahren erfasst. Insgesamt erhielten 18 889 Menschen Grundsicherungsleistungen für die laufende Lebensführung. 63% der betroffenen Menschen waren Frauen, 14% lebten zum Zeitpunkt der Erhebung in Wohneinrichtungen. 78% erhielten Grundsicherung als Ergänzung zur Altersrente. Von diesen 78% erhielten zuvor 29% Arbeitslosengeld II (nach SGB II) und 18% Sozialhilfe (nach SGB XII).

Die hier dargestellten Zahlen belegen vorherrschende Tendenzen eines steigenden Risikos von Altersarmut.

Hier geht es zur Drucksache „Statistik informiert Nr. 116/2014

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Das Stistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein informiert über aktuelle Zahlen zu Grundsicherungsleistungen für alte Menschen in Schleswig-Holstein. Demnach ist die Zahl der Unterstützten in 2012 um fünf Prozent gestiegen angestiegen.

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In Schleswig-Holstein haben am Jahresende 2012 insgesamt 17.433 Menschen im Alter von mehr als 64 Jahren Grundsicherungsleistungen für die laufende Lebensführung erhalten, das sind gut fünf Prozent mehr als vor Jahresfrist und 26 Prozent mehr als 2007, so das Statistikamt Nord.

63 Prozent der Unterstützten waren Frauen, 15 Prozent aller Hilfebeziehe-rinnen und -bezieher wohnten in Heimen und gut drei Viertel (77 Prozent) bezogen die Grundsicherungsleistung ergänzend zur Altersrente. 31 Pro-zent waren zuvor auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und 20 Prozent auf Sozialhilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Schleswig-Holsteins lebten Ende 2012 knapp drei Prozent der über 64-Jährigen ganz oder teilweise von Grundsicherungsleistungen.

Weitere Informationen: www.satitstik-nord.de

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Im Dezember 2025 endete eine Übergangslösung bei der Auszahlung der Erwerbsminderungsrente. Der bisher separat gezahlte Zuschlag wird dann dauerhaft in die Rente integriert.

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Getrennte Zahlungen gehören bald der Vergangenheit an

Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten den bisherigen Rentenzuschlag künftig nicht mehr als separate Überweisung. Wie der Sozialverband VdK berichtet, endet die Übergangslösung mit Ablauf des Jahres 2025. Ab Dezember wird der Zuschlag fest in die monatliche Rente eingerechnet und gemeinsam ausgezahlt. Bislang hatte die Deutsche Rentenversicherung den Zuschlag getrennt überwiesen. Diese Praxis war von Beginn an als Übergang vorgesehen.

Technische Umstellung ohne Antrag

Für die Betroffenen ist kein eigenes Handeln erforderlich. Die Rentenversicherung stellt die Berechnung automatisch um, indem sie die persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Dadurch steigt der monatliche Rentenbetrag entsprechend an.

Sollte es bei der Umstellung zu Abweichungen kommen, prüft die Rentenversicherung mögliche Nachzahlungen. Rückforderungen sind gesetzlich ausgeschlossen, selbst wenn es rechnerisch zu einer Überzahlung kommen sollte.

Zuschlag zählt künftig vollständig als Einkommen

Mit der Integration in die Rente ändert sich auch die rechtliche Einordnung des Zuschlags. Er gilt künftig uneingeschränkt als Einkommen. Das kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben, etwa auf die Grundsicherung, das Wohngeld oder die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Der VdK weist darauf hin, dass Betroffene entsprechende Bescheide künftig besonders aufmerksam prüfen sollten, da sich durch die neue Berechnungsgrundlage Ansprüche verändern können.

Warum es den Zuschlag überhaupt gibt

Der Zuschlag wurde eingeführt, um eine Benachteiligung auszugleichen: Menschen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, profitierten nicht von späteren Verbesserungen bei der Rentenberechnung. Um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren, wurde ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 7,5 % beziehungsweise 4,5 % gewährt – abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns. Mit der nun geplanten Integration endet diese Sonderregelung endgültig.

VdK fordert weiterhin soziale Ausgleichsmaßnahmen

Der Sozialverband begrüßt zwar die Vereinfachung der Auszahlung, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Insbesondere bei Menschen mit niedrigen Einkommen könnten sich durch die volle Anrechnung Nachteile ergeben. Der Verband fordert daher zusätzliche Freibeträge und gezielte Entlastungen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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Das IMK (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung) hat in einer aktuellen Analyse dargelegt, dass eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus nicht nur sozial wünschenswert, sondern auch finanziell tragbar und generationengerecht ist.

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Was bedeutet „Rentenniveau“?

Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen ausfällt. Es vergleicht die sogenannte Standardrente – also die Rente einer Person, die 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen verdient hat – mit dem aktuellen Durchschnittslohn aller Beschäftigten. Es handelt sich dabei um eine statistische Kennzahl, nicht um die individuelle Rentenhöhe. Das Rentenniveau zeigt damit, wie viel vom früheren Lebensstandard durch die gesetzliche Rente im Alter abgesichert werden kann.

Warum das Thema wieder wichtig wird

Seit den späten 1970er Jahren ist das sogenannte Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf heute rund 48 Prozent gefallen. Damit hat die gesetzliche Rente im Verhältnis zu Durchschnittseinkommen erheblich an Wert verloren. Dies zeichnet eine Entwicklung, die viele vor dem Ruhestand stehende Menschen und aktuelle Rentner*innen verunsichert.

Angesichts dieser Tendenz kommt dem kürzlich vorgestellten Gesetzespaket zur Stabilisierung des Rentenniveaus große Bedeutung zu: Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Linie von 48 Prozent bis mindestens 2031 abgesichert werden.

Eine Reform mit Mehrwert – laut IMK

Laut IMK profitieren von einer solchen Stabilisierung nicht nur heutige Rentner*innen, sondern alle Generationen — auch junge Menschen und selbst diejenigen, die erst in einigen Jahrzehnten in Rente gehen.

Die Untersuchung zeigt: Bei stabilem Rentenniveau verbessert sich die „interne Rendite“ der gesetzlichen Rentenversicherung, also das Verhältnis aus gezahlten Beiträgen und späteren Rentenleistungen. Für viele Jahrgänge liegt diese Rendite bei 3,1 bis 4,5 Prozent.

Damit entkräftet das IMK gängige Kritik, wonach eine Rentenstabilisierung unverhältnismäßig junge Generationen belaste. Im Gegenteil: Die Studie zeigt, dass sich die Rentenversicherung auf lange Sicht für alle Gruppen lohnt.

Finanzierung möglich und sinnvoll

Die Simulationen mit dem neuen dynamischen Rentenversicherungsmodell machen klar: Eine stabile Rente kann auch mit höheren Beiträgen finanziert werden, vorausgesetzt, versicherungsfremde Leistungen werden nicht weiter ausgedehnt.

Zugleich warnen die Forscher*innen davor, das Absinken des Rentenniveaus ungebremst fortzusetzen. Das führe nicht nur zu geringeren Renten, sondern verschiebe die Belastung letztlich auf die Grundsicherung  und damit wieder auf die Allgemeinheit.

Rentenstabilisierung und Sozialstaat

Das IMK hebt hervor, dass Sicherheit im Alter für das Vertrauen in das gesamte Rentensystem essenziell ist. Ein stabiles Rentenniveau trage entscheidend dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule des Sozialstaats zu erhalten — generationsübergreifend, solidarisch und verlässlich.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und wachsender Unsicherheit bei vielen Beschäftigten sei die Stabilisierung nicht nur eine Option, sondern längst eine Notwendigkeit. Das IMK sieht darin eine Investition in den sozialen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit auch für künftige Generationen.


Die gesamte Analyse des IMK finden Sie online.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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