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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat auf seiner Internetseite einen Beitrag veröffentlicht, in dem Tipps für pflegende Angehörige bereitgestellt werden, wie Einsamkeit und Isolation älterer und pflegebedürftiger Menschen entgegengewirkt werden kann.

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Bei dem Zentrum für Qualität in der Pflege handelt es sich um eine bundesweite und gemeinnützige Stiftung, die auf der eigenen Internetseite unter anderem einen Beitrag unter dem Titel „Tipps gegen soziale Isolation und Einsamkeit“ veröffentlicht hat.

„Mit gezielten Angeboten können Sie pflegebedürftige Menschen unterstützen, sozial eingebunden zu sein – und Einsamkeitsgefühlen entgegenwirken“, informiert das ZQP darin. „Soziale Einbindung fördert die Gesundheit und kann zudem dazu beitragen, Krankheit und Pflegebedürftigkeit besser zu bewältigen.“ Der Beitrag gliedert sich in fünf Aspekte, die jeweils näher beleuchtet werden:

  • Kontakte fördern
  • Aktivität unterstützen
  • Sicherheit vermitteln
  • Hinweis für den Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Auf Warnsignale für Einsamkeit achten

Neben naheliegenden Empfehlungen wie dem regelmäßigen (z.B. telefonischen) Kontakt weist der Artikel auch auf Aspekte hin, die vielleicht nicht immer gesehen werden. So sei beispielsweise ein möglicher Grund für einen sozialen Rückzug auch die Angst vor Stürzen und eingeschränkter Beweglichkeit. Hier sei es daher wichtig, dass die betroffenen Personen Hilfsmittel richtig anwenden.

Die Stiftung gibt ebenfalls den Hinweis, mit pflegebedürftigen und älteren Menschen auch über ihre Bedürfnisse im Hinblick auf Wohnsituation und Betreuung zu sprechen und herauszufinden, ob es gegebenenfalls Bedarfe gibt, die derzeit nicht erfüllt werden können. Über Hinweise zu Wohnformen im Alter berichteten wir kürzlich in einem gesonderten Beitrag.

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Auch der Deutsche Ethikrat warnt vor Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen in der Corona-Pandemie. In einer Empfehlung fordert er nun ein Mindestmaß an sozialen Kontakten.

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Am 18. Dezember hat der Deutsche Ethikrat eine „Ad-hoc-Empfehlung“ verabschiedet. In dem Papier warnt der Ethikrat vor der sozialen Isolation, die in stationären Einrichtungen im Zuge der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankung die Folge sein könnte.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz habe der Gesetzgeber bereits reagiert und auch für Bewohner*innen ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ festgeschrieben. Generell seien soziale Kontakte dabei laut Deutschem Ethikrat aber nicht allein quantitativ, also in der Anzahl der Kontakte zu bemessen, auch die Qualität sei entscheidend.

Ein qualitativ hochwertiger Kontakt sei beispielsweise der zu einer Person, zu der ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehe und der Kontakt damit besonders zum Wohlbefinden beitragen kann. „Die Auswahl dieser Menschen steht allen Betroffenen individuell zu bzw. darf keinesfalls ohne ihre maßgebliche Mitwirkung erfolgen“, ergänzt der Ethikrat.

Konkret werden in der Stellungnahme weitere Empfehlungen ausgesprochen, dazu gehören beispielsweise:

  • Ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ müsse konsequent in allen Langzeitpflege-Einrichtungen umgesetzt werden und sollte auch bei behördlichen Überprüfungen von Pandemieplänen der Einrichtungen kontrolliert werden.
  • Sollten Angehörige fehlen, sollen laut Ethikrat auch bürgerschaftlich Engagierte einbezogen werden.
  • Sterbende müssten „die Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung durch An- und Zugehörige“ haben, bei Bedarf auch zu Hospizdiensten oder zu Seelsorgenden.

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme mit weiteren Empfehlungen lesen.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (CDU), appelliert daran, Pflegebedürftige in der Corona-Krise nicht zu vergessen. Maßnahmen wie Besuchsverbote führten für Bewohner*innen stationärer Einrichtungen und Angehörige zu kaum aushaltbaren Situationen.

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Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung der Covid-19-Pandemie müssen gut abgewägt werden. So sei das Infektionsrisiko Pflegebedürftiger zweifellos hoch, gleichzeitig müsse die Gesellschaft lernen, mit dem Risiko umzugehen. „Pauschale Besuchsverbote können dabei in Pflegeeinrichtungen nur in Ausnahmefällen und vor allem nur für begrenzte Zeiträume eine Lösung sein“, bilanziert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einer aktuellen Pressemitteilung. Denn das habe „zu Situationen geführt, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kaum auszuhalten waren.“

Aktuell sieht Westerfellhaus trotz positiver Beispiel noch viele Einrichtungen, die vor allem auf soziale Isolation setzen. Das dürfe nicht mehr sein, für die Pflegebedürftigen handele es sich nicht um Pflegeeinrichtungen, „es ist ihr Zuhause“. Dort sei nicht nur Infektionsschutz gefragt, sondern auch soziale Nähe und Kontakte.

Dabei handele es sich jedoch auch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Wir sind als Gesellschaft gefordert, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um denen, die in der Pandemie besonderen Schutz benötigen, ein Maximum an Lebensqualität zu ermöglichen. Den Belangen und Bedarfen Pflegebedürftiger muss deshalb in der Diskussion besondere Priorität zukommen. Sie dürfen in dieser Pandemie nicht vergessen werden.“

Die vollständige Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Beiträge zum Pflegebevollmächtigten finden Sie hier.

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Der Tod ist unausweichlich und wird früher oder später jeden Menschen treffen. Einsamkeit hingegen als Defizit in der sozialen Teilhabe lässt sich vermeiden und ist trotzdem weit verbreitet. Gerade in den letzten Lebensjahren leiden viele Menschen unter mangelnder Austauschmöglichkeit durch interne und externe Faktoren, was sich negativ auf die meist ohnehin schon beeinträchtigte Lebensqualität auswirkt.

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Fehlende soziale Kontakte verkürzen nachweislich die Lebensdauer und können ernsthafte psychische Schäden mit sich ziehen.

Das Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie hat Einsamkeit unter Senior*innen unlängst auf seine Agenda gesetzt und lädt am Freitag, den 11. Oktober 2024 in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. in Berlin-Tiergarten zur alljährlichen Fachtagung Palliative Geriatrie ein, an der über 30 Mitwirkende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden beteiligt sind.

Von 09:00 bis 17:15 können sich die Teilnehmenden mit Fragen rund um Einsamkeit im Rentenalter auseinandersetzen, praxisnahe Ansätze entwickeln und damit zum wissenschaftlichen Diskurs beitragen. Erforscht werden sollen u.a. Ursachen, Folgen der sozialen Isolation älterer und dementer Menschen sowie mögliche Vorgehensweisen dagegen, damit konkrete Handlungsschritte sowohl in der Sozialpolitik als auch im unmittelbaren persönlichen Umfeld eingeleitet werden können.

Die Zielgruppe der Fachtagung unter der Leitung von Dirk Müller besteht dabei vorrangig aus medizinischem Fachpersonal, in der Geriatrie Beschäftigten und Fachkräften aus verwandten Arbeitsfeldern.

Die Teilnahmekosten inklusive Verpflegung belaufen sich grundsätzlich auf 134€ pro Person – eine Online-Teilnahme an der Fachtagung, für die eines von vier Themenbereichen ausgewählt wird, ist mit 89€ etwas günstiger.

Auf der Website zur Fachtagung finden Sie weitere Informationen wie auch den Flyer und das Tagungsprogramm zum kostenlosen Herunterladen. Für die Teilnahme können Sie das Anmeldeformular ausfüllen.

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Der demografische Wandel ist im Gange. Damit geht die Frage einher, wie der Bedarf an Pflege und struktureller Veränderung für eine würdige zweite Lebenshälfte gewährleistet werden kann. Gleichzeitig kann auch ein nicht zu unterschätzender Generationenkonflikt entstehen. Dieser Beitrag kann als Ausgangspunkt für einen komplexeren Diskurs genutzt werden.

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Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist jede zweite Person in Deutschland heute älter als 45 und jede fünfte Person älter als 66 Jahre.

"Wenn die Babyboomer in Rente sind, geht’s bergab", sagt der Soziologe Stefan Schulz in einer Podiumsdiskussion der Körber-Stiftung. Die Generation der Babyboomer beschreibt die Menschen, die ab Mitte der 1950er bis Anfang der 1970er Jahre geboren wurden. Dabei sind die Regionen, in denen ältere Menschen leben, ungleich verteilt. „In manchen Bundesländern wird es mehr zu pflegende Menschen geben als Wähler:innen unter 30.“ Während das auf der einen Seite zur eingangs angesprochenen Versorgungsproblematik führe, bedeute es auf der anderen Seite eine „Dominanz der Alten, die die Innovationskraft, Demokratie und den Wohlstand bedroht“. So die kontroverse These von Schulz.

Schulz legt dar, dass selbst in Metropolregionen wie Frankfurt mit einem durchschnittlichen Alter von ungefähr 41 Jahren ältere Menschen immer noch eine überproportional hohe Gewichtung besitzen, wenn es bspw. um Wahlergebnisse und damit um die politische Gestaltung gehe. Das liegt zum einen an ihrer Anzahl, zum anderen aber auch daran, dass jüngere Menschen nur halb so häufig zur Wahl gehen. Schulz verweist hier anekdotisch auf den für viele misslungenen Erstkontakten mit dem „Staat“ beim Auszahlen von Corona-Hilfen an jüngere Menschen. Sein Schluss ist, dass solche negativen Ereignisse den Politikverdruss der jungen Generation verstärken und in einem fundamentalen Kontrast zur grundsätzlichen Aufstiegsstimmung der 1950er Jahre stehen, die die Boomer-Generation geprägt habe.

Während Wahlen, Rentenschlüssel und wirtschaftlich skalierbare Innovationen eine Seite darstellen, die Schulz durch diese Schieflage gefährdet sieht, kann eine älter werdende Gesellschaft auch auf solidarischer Ebene ein Missverhältnis bedeuten. Einsamkeit und Anonymität sind dabei nur zwei der nicht einfach zu beziffernden Probleme. Auch das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung stellt die These auf: „Leere Eigenheime, Wohlstandsgefälle, soziale Isolation: Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre ab 2018 hat im schlimmsten Fall gravierende Auswirkungen auf das kommunale Leben. Im besten Fall birgt der Ruhestand der Babyboomer aber ein immenses Potenzial an politisch und gesellschaftlich Engagierten.“

Allerdings gelte es, dieses „immense Potenzial“ nicht nur wahrzunehmen, sondern es bedeute eine Verantwortung für die Babyboomer-Generation, die Weichen richtig zu stellen, deren Konsequenzen sie in Teilen nicht mehr erleben werden. Dabei spielen die Bewertung von Problemen und ihre Lösung aufgrund unterschiedlicher Lebenserfahrungen und Lebenshorizonte eine Rolle. Während die Generation, die 2029 65 wird, trotz Altersarmut einen intergenerationalen relativen Wohlstand erarbeiten konnte, finde sich am anderen Ende bei den gerade 18-Jährigen eine immer stärkere intergenerationale Vermögensungleichheit, betont Schulz. Damit sei nicht auszuschließen, dass Weltsicht, Politikverdrossenheit und die daraus resultierenden Bedürfnisse zwischen, aber auch innerhalb der Generationen, immer stärker auseinandergehen.

Die großen zu bearbeitenden Themenfelder scheinen dabei innovative Wohnformen im Alter und die Arbeitswelt der jungen Menschen zu sein. Einen Einblick in das Feld Wohnen zeigt z. B. ein Bericht des Deutschlandfunk aus 2019.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat im März 2024 eine Broschüre zur Europawahl veröffentlicht, in der Forderungen für eine altersgerechte Politik aufgestellt werden.

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„Politik für ältere Menschen muss viele Felder in den Blick nehmen und lässt sich eben nicht nur auf sozialpolitische oder gesundheitspolitische Aspekte reduzieren“, heißt es in der 18-seitigen Broschüre „Ein Recht auf Menschenwürde für ältere Menschen in Europa“. Die Gesellschaft könne noch mehr tun, in der Publikation finden sich zwölf Kapitel mit Themen wie Mobilität, Bildung und Kultur,  Wohnen oder Altersarmut. „Es kommt jetzt darauf an, Wechselwirkungen zwischen den Generationen zugunsten eines modernen Altersbildes Raum zu geben“, so der DGB.

Ebenso brauche es eine Stärkung der Teilhabe älterer Menschen am politischen Geschehen – auch in Europa. Politische Entscheidungen dürften nach DGB-Forderung nur mit und nicht über ältere Menschen getroffen werden, sofern sie ihre Lebensweise betrifft.

Auch das Thema soziale Isolation und Einsamkeit im Alter wird in der Broschüre zur Europawahl aufgegriffen: „Soziale Isolation ist ein objektiver Mangel an sozialen Kontakten und stellt einen Risikofaktor für Einsamkeit dar. Da ältere Menschen hiervon besonders betroffen sind, bedürfen sie auch einer entgegenkommenden Unterstützung“.

Es brauche deshalb dringend einen Auf- und Ausbau von Begegnungsstätten mit Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Auch Altenservicezentren, Stadtteilbüros oder aufsuchende Sozialarbeit spiele hierbei eine wichtige Rolle. Auf europäischer Ebene spricht sich der DGB für Initiativen aus, die über die Einsamkeitsstrategie der Bundesregierung hinausgehen.

Die Europawahl findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt. Hier können Sie die Broschüre direkt herunterladen.

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Auf Aufforderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags veröffentlichte die Landesregierung am 9. Januar 2024 einen Bericht zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein. Darin wird die zahlenmäßige Entwicklung von Suiziden, Suizidversuchen und Suizidalität in Schleswig-Holstein aufgezeigt und bewertet. Zudem werden Hilfestrukturen und Präventionsmaßnahmen aufgelistet, die im Bundesland vorhanden sind.

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In dem Bericht wird deutlich gemacht, dass Suizide alle Alters- und Gesellschaftsschichten betrifft und Suizidprävention von zentraler Bedeutung in der Gesellschaft ist.

Die altersstandardisierte Sterberate durch Selbsttötungen betrug im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein 11,2 Fälle pro 100.000 Einwohner*innen. Während in dem Zeitraum von 2011 bis 2022 die Zahl der Suizidversuche um 42 Prozent zurückgegangen ist, hat die Anzahl der vollendeten Suizide um 6,2 Prozent leicht zugenommen. Die Angaben beruhen auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Da es oft schwierig ist festzustellen, was tatsächlich als Suizid(-versuch) oder als Unfall gekennzeichnet wurde, kann von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Ältere Menschen sind laut internationalen Studien verstärkt von Suiziden betroffen. In Schleswig-Holstein sind Menschen aus der Altersgruppe 50 bis 59 am stärksten betroffen, danach folgen die Altersgruppen 70-79 und 60-69 Jahre. Etwa jeder zweite Suizid wird in Schleswig-Holstein von Menschen über 60 Jahren verübt (nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik zwischen den Jahren 2011 und 2022). Etwa 67 Prozent der Suizide wurde von Männern begangen. Unter jungen Menschen sind Mädchen und junge Frauen jedoch deutlich überproportional von Suizidalität betroffen.

Risikofaktoren für Suizidalität seien dabei vorrangig psychische Erkrankungen. Weitere Risikofaktoren sind:

  • frühere Suizide/Suizidversuche in der Familiengeschichte
  • übermäßiger Konsum von Alkohol sowie anderen Drogen oder Suchtstoffen
  • außergewöhnlich belastende Erlebnisse
  • finanzielle Probleme und Arbeitsplatzverlust
  • chronische Schmerzen
  • Impulsivität oder aggressive Persönlichkeit
  • biologische Faktoren
  • Konflikte in und Verlust von Beziehungen sowie soziale Isolation
  • Zugang zu tödlichen Mitteln bzw. Methoden
  • fehlende Bitte um Hilfe

Diese Faktoren können sich auch gegenseitig bedingen und verstärken.

Zu den Hilfestrukturen für suizidgefährdete Menschen in Schleswig-Holstein zählt die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Diese kann über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr vermittelt werden. Hierbei sind jedoch Wartezeiten zu beachten.

Zudem gibt es 24 Einrichtungen der stationären psychiatrischen bzw. psychosomatischen Versorgung mit insgesamt 2.769 Betten in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus gibt es sozialpsychiatrische Dienste, offene psychische Hilfen, Selbsthilfegruppen und andere spezifische Angebote für Betroffene in Lebenskrisen. Auch für Angehörige gibt es Hilfestrukturen.

Zu den Präventionsangeboten werden im Bericht niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote genannt, die vor allem über die offenen psychischen Hilfen gefördert werden. Diese seien bewusst kommunal aufgestellt, um lokale Bedarfe besser abdecken zu können. Als weitere Präventionsmaßnahme wird die Beschränkung des Zugangs zu typischen Selbsttötungsmethoden aufgelistet. Auch die Endstigmatisierung psychischer Erkrankungen, die die Landesregierung im Jahr 2021 im Rahmen ihres Arbeitsprogramms mit Maßnahmen angegangen sei, wird genannt.

Hier geht es zum vollständigen Bericht der Landesregierung.

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Schon einige Male haben wir auf diesem Portal über den Verein Silbernetz e.V. und sein „Silbertelefon“ geschrieben. Das Angebot für ältere Menschen mit Einsamkeitsgefühlen wird seit diesem Jahr auch durch Landesmittel aus Nordrhein-Westfalen unterstützt.

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Auch im zurückliegenden Kalenderjahr 2023 ist die Nachfrage nach dem „einfach mal reden“-Angebot – wie der Verein selbst vom Silbertelefon spricht – weiter gestiegen. Laut Vereinsangaben sind im letzten Jahr über 155.000 Anrufe eingegangen, rund 3.000 mehr als im Vorjahr. Zum ersten Mal wählten knapp 6.000 Menschen aus ganz Deutschland die Hotline.

Zu den Bundesländern mit den meisten Anrufer*innen zählt Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung des bevölkerungsstärksten Bundeslandes fördert das Angebot seit Jahresbeginn mit Mitteln aus dem Landesförderplan „Alter und Pflege“. Bei der Förderung geht es um die Gewinnung und Betreuung von Ehrenamtlichen und um Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Verein hat dazu eine entsprechende Stelle ausgeschrieben.

„Umbruchsituationen wie der Eintritt der Pflegebedürftigkeit, das Versterben der Partnerin oder des Partners führen dazu, dass häufig niemand mehr zum Reden da ist. Mit dem Silbertelefon tritt Silbernetz Einsamkeit und sozialer Isolation entschieden entgegen – daher freue ich mich sehr, dass wir das Angebot fördern“, erklärte Sozialminister Karl-Josef Laumann zu dieser Entscheidung.

Die Informationen entstammen einer Pressemitteilung von Silbernetz e.V.

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Anlässlich der Wahlen zum Parlament der Europäischen Parlament im kommenden Jahr kann man sich in einer international vernetzten Welt fragen: Welchen Einfluss hat die Europäische Union auf die regionale Seniorenpolitik? Wie groß ist eigentlich der Einfluss der Weltpolitik auf die Seniorenpolitik in Deutschland? Nachdem wir uns in einem früheren Beitrag bereits der zweiten Frage gewidmet haben, wird hier der Einfluss der Europäischen Union betrachtet.

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Zunächst ist auch die Altenpolitik der EU von den Entwicklungen der Altenpolitik der Vereinten Nationen beeinflusst. So ist die Regionalkomission UNECE (United Nations Economic Comission for Europe) für die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans auf europäischer Ebene verantwortlich.

Die EU selbst beeinflusst die nationale Seniorenpolitik in Deutschland auf mehreren Ebenen, dazu gehören Erklärungen, Richtlinien und Verordnungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten implementiert werden müssen.

In Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben festgehalten. In der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade von 2023 wurde festgehalten, dass der digitale Wandel ältere Menschen inkludieren muss.

Bereits im Jahr 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ gezogen. Darin forderte der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken, das Thema des Alterns in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und ältere Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Schutzmaßnahmen in Gesundheitskrisen sollen in Bezug auf das Wohl älterer Menschen angemessen sein. Zudem sollen digitale Dienstleistungen den Zugang zu Gesundheits-, Sozial- und Langzeitpflegediensten erleichtern, während traditionelle Dienstleistungen weiterhin verfügbar bleiben sollen. Der letzte Punkt scheint aktuell besonders relevant auf EU-Ebene. 2023 veröffentlichte auch die FRA (European Agency for Fundamental Rights) einen Bericht, indem erforscht wird, inwiefern in den Mitgliedstaaten der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in digitalen Gesellschaften für ältere Menschen sichergestellt wird.

Während es in Deutschland keinen nationalen Aktionsplan zur Sicherstellung der Inklusion älterer Menschen in die digitale Gesellschaft gibt, kann beispielsweise der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte DigitalPakt Alter, über den wir in einem früheren Artikel berichteten, als konkrete Maßnahme in diesem Problemfeld hervorgehoben werden.

Auch der Digital-Kompass, ein Programm zur Überwindung digitaler Barrieren (gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) könnte als Maßnahme interpretiert werden, die Politiken auf EU-Ebene zum Thema Alter und Digitalisierung widerspiegelt.

Auch mit der Förderung von verschiedenen Projekten kann die Europäische Union die Entwicklung der Lebensbedingungen von älteren Menschen in den Mitgliedstaaten beeinflussen. Zudem kann die EU-Einfluss auf sozialpolitische Fragen in Deutschland haben, die ältere Menschen betreffen, auch wenn diese eher im nationalstaatlichen Kompetenzfeld bleiben.

So konnte beispielsweise mit dem Europäischen Sozialfonds die Finanzierung von Projekten wie dem Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer - Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter" gesichert werden. So kann die Europäische Union die Situation von Älteren in Deutschland mit verschiedenen Mitteln fördern und verhandelt Fragen zu dem demographischen Wandel, der Situation von älteren Menschen in ländlichen Regionen, dem Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Partizipation Älterer.

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Oft werden Isolation, Verwahrlosung oder Unterversorgung alleinlebender älterer Menschen erst dann deutlich, wenn ein Rettungsdienst gerufen oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Ein Pilotprojekt der Stadt Wiesbaden konnte zeigen, dass eine Kooperation zwischen Rettungsdiensten und Altenhilfe Krankenhauseinweisungen vermeiden und zeitnahe Betreuung organisiert werden konnte.

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„Schnittstellenmanagement bei Krankenhausaufnahme und -Entlassung“ heißt des Wiesbadener Projekt, bei dem Rettungsdienste mit den Beratungsstellen Leben im Alter des Sozialdezernats kooperieren. Über das Pilotprojekt informiert unter anderem das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in einem ausführlichen Beitrag vom 30. März 2023. Zitiert wird darin Johannes Weber, der 2018 die Projektleitung als Abteilungsleiter der Altenarbeit im Sozialdezernat übernommen hatte: „Nach unserer Kenntnis gibt es diese Kooperation nur in Wiesbaden“, so der Projektleiter. „Es geht in Wiesbaden deshalb, weil die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter im Sozialdezernat die Meldungen der Rettungsdienste annehmen und weiterbearbeiten können. Ein solcher Dienst ist Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Kooperation.“

Eine Besonderheit des Projektes ist es, dass Rettungskräfte bei älteren Notrufenden nicht allein den gesundheitlichen Status überprüfen, sondern auch das Vorliegen möglicher sozialer Bedarfe. Dabei hilft den Einsatzkräften ein Meldebogen mit vorgegeben Kategorien. Je nach medizinischer Einschätzung erfolgt die Versorgung vor Ort oder durch einen Krankenhaustransport. Ob dann zusätzlich auch das Amt für soziale Arbeit eingebunden wird, entscheidet das Rettungsteam vor Ort. Die Rettungskräfte werden entsprechend geschult. Im Anschluss an die Meldung haben die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen fünf Werktage Zeit, eine Rückmeldung über die Versorgung der Person an den Rettungsdienst zu übermitteln.

Das Projekt wurde von Dr. Petra Schönemann-Gieck vom Institut für Gerontologie Universität Heidelberg wissenschaftlich begleitet. Sie kommt zu dem Schluss: „Das Kooperationsverfahren ist ein vielversprechender Ansatz zur Entlastung des Rettungsdiensts und der Krankenhäuser“. Durch das vierjährige Pilotprojekt habe man einen Beitrag zur Reduzierung von medizinisch nicht notwendigen Krankenhauseinweisungen geleistet. „Das Interesse am Verfahren ist groß und erstreckt sich auf Anfragen aus anderen Gebietskörperschaften“, wird Schönemann-Gieck in dem KDA-Beitrag weiter zitiert. Hingewiesen wird allerdings darüber hinaus darauf, dass die Weiterentwicklung der Notfallversorgung in Zukunft weitere Betrachtungen über die Grenzen von Gesundheitswesen und Altenhilfe hinweg bedürfe.

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