Logo DISW

Suchergebnis
Ältere Menschen in Deutschland erleben teils gravierende Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte, z. B. sichtbar durch zunehmende Altersarmut, die während der Coronapandemie anstieg. Die Gruppe ist äußerst vielfältig: Lebensumstände wie Einkommen, Bildung oder Wohnsituation prägen die individuelle Lage weit stärker als das reine Lebensalter.

Weiterlesen

Zu diesem wenig überraschenden Fazit kommt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde wiederholt zu diesem Thema berichtet, z. B. zur  Unterscheidung zwischen den Begriffen „Lebensphase, Lebenslage und Gebrechlichkeit“.

Nun kommt Bewegung in die internationale Politik: Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen erarbeiten soll – ein bedeutender Schritt in Richtung einer UN-Konvention.

Sowohl das Institut für Menschenrechte als auch die BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bezeichnen ihn als Meilenstein für die Rechte älterer Menschen. Während allgemein von Altersdiskriminierung gesprochen wird, betont die BAGSO besonders den fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und die mangelnde soziale Absicherung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich aktiv am internationalen Prozess zu beteiligen. Deutschland unterstützt die entsprechende UN-Resolution bislang allerdings nicht. Claudia Mahler vom Institut betont, dass der Schutz der Menschenrechte – auch in schwierigen Zeiten – weiterhin eine globale Priorität darstellt und Deutschland hier internationale Verantwortung übernehmen sollte.

Ein Blick in die konkrete Ausarbeitung zur „offenen und zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ zeigt, dass bereits Ende 2025 – noch vor der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats – eine vorbereitende Sitzung stattfinden soll. Bis zur 63. Sitzung soll ein Fortschrittsbericht vorliegen.

Neben der Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der Aufforderung an die Staaten zur Mitwirkung sollen insbesondere ältere Menschen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Auch die Einbindung vorhandener Studien, zivilgesellschaftlicher Expertise und internationaler Erfahrungen ist vorgesehen.

Eine Arbeitsgruppe ist ein Anfang, aber keine Garantie. Ob und wann eine Resolution verabschiedet wird, bleibt offen. Hinzu kommt: Altersdiskriminierung ist ein komplexes, sozioökonomisch eingebettetes Phänomen, bei dem Ursache (Alter als Diskriminierungsgrund) und Korrelation (Diskriminierung in einer späteren Lebensphase durch andere Faktoren) schwer voneinander zu trennen sind. Alter allein ist nicht zwangsläufig der Auslöser für Diskriminierung.

Im Kontext einer zukünftigen UN-Altenrechtskonvention ist es daher besonders wichtig, andere strukturelle Benachteiligungen nicht hinter dem Begriff „Alter“ zu verschleiern, sondern differenziert und intersektional hinzuschauen. Ob dies von der Arbeitsgruppe berücksichtigt wird, bleibt zu beobachten.

Schließen


Die Globale Allianz für die Rechte älterer Menschen (GAROP), ein Netzwerk von über 400 Menschenrechtsorganisationen aus rund 80 Ländern, fordert eine Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Weiterlesen

Die Altenrechtskonvention soll die Unsichtbarkeit älterer Personen im internationalen Menschenrechtsrahmen auflösen, damit die Rechte dieser Personengruppe konsequenter geschützt werden.

Für ihre Forderung startete die GAROP eine Petition, die online unterschrieben werden kann. Im Petitionstext wird hervorgehoben, dass viele ältere Menschen nicht in den Genuss ihrer Menschenrechte kommen würden. Mit einer Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen würden Staaten dazu verpflichtet werden, die Rechte von Älteren besser zu schützen. So müsste der Zugang zu Gesundheit, Arbeit, finanzieller Sicherheit und einem angemessenen Lebensstandard gesichert werden.

Dabei geht es nicht darum, neue Rechte zu schaffen, sondern festzuhalten, wie die Würde von älteren Menschen im Sinne der bestehenden Menschenrechte geachtet werden kann – ähnlich wie es bereits in den Konventionen für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderung festgehalten ist.

Die Petition wird unterstützt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, die eine Übersetzung des Petitionstexts herausgegeben hat. In einem Publikation der Global Alliance for the Rights of Older People wird ausführlich erklärt, warum eine UN-Altenrechtskonvention notwendig ist.

Schließen


Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

Weiterlesen

Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

Schließen


Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stagniere. Ein entsprechender Bericht beklagt ein „ausgeprägtes System von Sonderstrukturen“.

Weiterlesen

Ende August prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Staatenprüfung wird mit deutschen Regierungsvertreter*innen im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ in Genf stattfinden. Die Bundesrepublik hatte die Konvention 2008 ratifiziert.

Im Vorfeld der Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Parallelbericht an den UN-Ausschuss erstellt. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle des Instituts, dazu in Berlin. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren“, so Palleit weiter.

Kritisiert wird insbesondere, dass weiterhin an „Sondersystemen“ festgehalten werde. Das Institut beobachte mit Sorge, dass diese Sonderstrukturen mit einer „fehlgeleiteten Inklusionsrhetorik“ als Teil eines inklusiven Systems bezeichnet würden. „Die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015, Sondersysteme schrittweise abzubauen, wurden allenfalls ansatzweise aufgegriffen und zum Teil sogar negiert“, heißt es im Bericht. Dies zeige, dass die Konvention und ihre Vorgaben nicht durchgehend menschenrechtskonform interpretiert würden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte, auf der auch der rund 70-seitige Parallelbericht zum Download bereitgestellt wird.

Schließen

 

Zum gestrigen Internationalen Tag der älteren Menschen fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Senioren-Organisationen (BAGSO), die Ausarbeitung einer UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.

Weiterlesen

In ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht der von den Vereinten Nationen eingesetzten Unabhängigen Expertin für die Menschenrechte Älterer schließt sich die BAGSO der zentralen Forderung an, Vorschläge zur Ausarbeitung einer Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.

Eine Ausgangsbasis könne die Inter-American Convention on Protecting the Human Rights of Older Persons (Interamerikanische Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer) von 2015 sein. Gerade für sogenannte Schwellen- und Entwicklungsländer könne ein solches spezifisches Menschenrechtsinstrument eine wichtige Grundlage zur Festschreibung von Grundrechten auf nationaler Ebene sein. Aber auch für Industrieländer wie Deutschland benennt die Erklärung einige Bereiche, in denen der rechtliche Schutz älterer Menschen ausgebaut werden sollte.

Eine Definition des alten Menschen ab einem bestimmten kalendarischen Lebensalter, wie sie die Interamerikanische Konvention vorsieht, hält die BAGSO allerdings für kontraproduktiv. Es könne nicht gewollt sein, dass sich z.B. eine pflegebedürftige Person nur deshalb nicht auf die Konvention berufen könne, weil er oder sie die Altersgrenze noch nicht erreicht hat.

Schließen


HelpAge hat eine Petition gestartet, welche Unterschriften für eine UN-Konvention für Ältere sammelt. In der Begründung wird auch auf die bereits existierenden Konventionen für andere benachteiligte Gruppen hingewiesen, wie z.B. für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Weiterlesen

Die Würde und Rechte älterer Menschen werden laut den InitiatorInnen in zahlreichen Ländern, auch in Deutschland, vielfach missachtet. Altersarmut, Pflegemissstände und Probleme der sozialen Absicherung treffen alte Menschen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich aktiv für die UN-Konvention für Ältere einzusetzen.

Wenn Sie sich diesen Forderungen anschließen möchten, können Sie die Petition online unterschreiben. Der Verein HelpAge Deutschland stellt Interessierten weitere Hintergrundinformationen zur Verfügung.

Schließen

 


Die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen können als Thema betrachtet werden, welches jeden Menschen jeder Altersklasse betreffen kann. Behinderungen sollten dabei nicht nur als Zustand einer Person sondern auch aus soziologischer Perspektive betrachtet werden: Menschen werden durch gesellschaftliche Prozesse behindert.

Weiterlesen

So sagt der EU-Abgeordnete Ádám Kósa "Ich zum Beispiel kann nicht hören. Aber ich habe nicht das Gefühl, behindert zu sein. Es sind die Gesellschaft und ihre Strukturen, die mich behindern." Herr Kósa ist Verfasser des Berichtes Mobilität und Inklusion von Menschen mit Behinderung und die europäische Disabilty-Strategie und Mitglied der Arbeitsgruppe Behinderung des EU-Parlaments.

Seniorenpolitik kann und sollte auch für Menschen mit Behinderung eintreten. Dies kann ganz konkret geschehen, z.B. in den Bereichen des altersgerechten Umbauens oder der Stadtteilplanung. Aber auch bei anderen Themen lohnt sich der gedankliche Rückschluss, ob mit den geplanten Tätigkeiten nicht Menschen ausgeschlossen und damit behindert werden.

Wer diesem Grundsatz folgt, tut dies auch im Sinne eines weltweit formulierten Verständnisses. Das Übereinkommen der United Nations über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben bereits 154 Staaten ratifiziert.

Alle 50 Artikel der UN-Konvention sind ebenfalls in Gebärdensprache oder leichter Sprache veröffentlicht.

Schließen


Politische Beteiligung im späteren Lebensalter ist in Deutschland insgesamt eher selten. Nur ein kleiner Teil der Menschen ab etwa 40 Jahren engagiert sich aktiv in Parteien oder Bürgerinitiativen. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen jedoch deutlich, dass nicht das Alter allein über politische Aktivität entscheidet, sondern vor allem soziale Ungleichheiten, insbesondere der Bildungsstand.

Weiterlesen

Datengrundlage der Untersuchungen

Die Aussagen beruhen auf empirischen Analysen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). Grundlage ist der Deutsche Alterssurvey (DEAS), eine bundesweit repräsentative sozialwissenschaftliche Langzeitstudie. Der DEAS befragt seit den 1990er-Jahren regelmäßig mehrere Tausend Menschen in der zweiten Lebenshälfte zu ihren Lebensbedingungen, Einstellungen und ihrem gesellschaftlichen Engagement.

Für die hier zusammengefassten Ergebnisse wurden Daten von Personen ab etwa 40 Jahren ausgewertet. Der Survey ermöglicht es, politische Beteiligung differenziert nach Alter, Bildung, Geschlecht, Einkommen und Region (Ost-/Westdeutschland) zu untersuchen. Dadurch lassen sich nicht nur Altersunterschiede, sondern auch soziale Ungleichheiten zuverlässig abbilden.

Bildung als zentraler Einflussfaktor

Die Auswertungen des Alterssurveys zeigen, dass der Bildungsstand den stärksten Einfluss auf politisches Engagement im Alter hat. Menschen mit höherer formaler Bildung sind deutlich häufiger Mitglied in Parteien oder aktiv in Bürgerinitiativen als Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss. Besonders im Rentenalter wird dieser Unterschied sichtbar, da gut ausgebildete Personen langfristig bessere Zugänge zu politischen Strukturen haben.

Alter und Formen der Beteiligung

Zwar steigt die Wahrscheinlichkeit einer Parteimitgliedschaft mit zunehmendem Alter leicht an, doch dieser Effekt betrifft vor allem formal gebildetere Gruppen. Jüngere Altersgruppen beteiligen sich seltener an Parteien, sind aber etwas häufiger in zeitlich begrenzten und themenbezogenen Initiativen aktiv. Der Alterssurvey erlaubt es, diese Unterschiede zwischen konventionellen (Parteien) und unkonventionellen Beteiligungsformen systematisch zu vergleichen.

Weitere soziale Unterschiede

Neben Bildung zeigen die DEAS-Daten deutliche Unterschiede nach Einkommen, Geschlecht und Region. Menschen mit höherem Einkommen engagieren sich häufiger politisch als Personen mit geringem finanziellen Spielraum. Männer sind insbesondere in Parteien stärker vertreten als Frauen. Zudem ist politische Beteiligung in Westdeutschland verbreiteter als in Ostdeutschland.

Bedeutung der Ergebnisse

Die auf dem Deutschen Alterssurvey basierenden Befunde machen deutlich, dass politische Teilhabe im Alter sozial ungleich verteilt ist. Für eine funktionierende Demokratie bedeutet dies eine Herausforderung: Politische Organisationen müssen niedrigschwellige Zugänge schaffen, um auch Menschen mit einer formal geringeren Bildung oder weniger Ressourcen einzubeziehen. Gleichzeitig unterstreichen die Ergebnisse die wichtige Rolle von lebenslangem Lernen und politischer Bildung, um Beteiligungschancen über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu verbessern.

Schließen


Mit zunehmendem Alter wird oft erwartet, dass man sich „ruhig und würdevoll“ verhält. Menschen, die diese Konventionen brechen, erleben nicht selten belächelnde Blicke oder offene Ablehnung. Diese Altersdiskriminierung zeigt sich besonders in einem Raum, der eigentlich für Offenheit und Freiheit stehen sollte – der Clubszene.

Weiterlesen

Zwar bieten Großstädte wie Berlin und Hamburg Möglichkeiten, Generationen zusammenzubringen, doch die visuelle und auditive Außenwirkung der Clubkultur wird meist von jungen Menschen geprägt. In unserer digitalen Zeit spielen dabei besonders Plattformen wie TikTok und Co. eine kaum zu unterschätzende Rolle. Diese Darstellung verstärkt den Druck, sich „alterskonform“ zu verhalten, und weicht selten von stereotypischen Bildern des Alters ab.

Frauen sind hier besonders betroffen. Das Nachtleben ist oft mit Jugend und einem bestimmten Schönheitsideal verbunden, wodurch insbesondere ältere Frauen häufig ausgeschlossen oder unterrepräsentiert sind. Während Männer wie David Guetta (57) oder Armin van Buuren (48) weiterhin ohne Probleme die Szene prägen und auch im Mainstream präsent sind, sind weibliche DJs über 40 so gut wie unsichtbar. Das beschreibt Lydia Huckebrink, Journalistin beim SWR, in ihrem Artikel „DJ mit 70: Wie ältere Frauen die Clubszene aufmischen“. Für Frauen so heißt es weiter, fehlen hingegen häufig Angebote und Räume. Ein Positivbeispiel liefert hier der Workshop „Forever fresh“:

Um diese Strukturen aufzubrechen, hat die DJ Pia Leonhardt in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat NRW den Workshop ins Leben gerufen – für Frauen über 70. Das Ziel: Sichtbarkeit und Raum schaffen, wo dieser oft verwehrt bleibt. Beim diesjährigen C/O-Pop Festival in Köln werden die Teilnehmerinnen ihr Können zum ersten Mal vor Publikum zeigen. Der Workshop bietet ein umfassendes Programm, von Mixing über Social Media bis hin zur technischen Ausrüstung. Auch wenn die Plätze des Projekts auf 11 begrenzt sind, kann das Projekt durchaus als Inspirationsquelle dienen, die auch für andere Bereiche des Kulturbetriebs, des Sports und andere Sphären adaptiert werden kann.

Sexismus und Altersdiskriminierung verstärken sich gegenseitig. Das ist keine neue Erkenntnis, aber es unterstreicht die Tragweite. Besonders dann, wenn man berücksichtigt, dass Frauen im Alter statistisch länger leben (hierzu ein Artikel der AOK) und geistig fitter bleiben (hierzu ein Beitrag des Deutschlandfunks), stehen sie über die Lebensphasen hinweg stärker unter gesellschaftlichem Druck.

Schließen


Die Bundesregierung hat am 11.12.2024 den Entwurf der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention beschlossen. Zwischen 2025 und 2030 soll die Umsetzung von 120 Maßnahmen zu einem wirksamen Schutz von Frauen vor Gewalt führen.

Weiterlesen

Das kürzlich erschienene Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ des Bundeskriminalamts (wir berichteten) hat erneut verdeutlich, dass die Gewalt gegen Frauen weiter zu nimmt und dringender Handlungsbedarf besteht.

Die neue Gewaltschutzstrategie umfasst 120 konkrete Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Neben der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll digitale Gewalt bekämpft werden. Ein Gewalthilfegesetz soll darüber hinaus den kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beraten sicherstellen. Aktionspläne, Präventionsangebote und Monitorings mit verschiedenen Schwerpunkten sollen die Strategie abrunden.

Bei der Konzeptualisierung des neuen Gesetzes und der Maßnahmen waren Expert*innen der Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beteiligt, wie Ministerin Lisa Paus erläuterte.

In die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind diverse Ministerien und Ressorts eingebunden. Um die Ziele, Maßnahmen und Vorgehensweisen konstruktiv zu koordinieren, wird eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet.

Mit der neuen Strategie kommt die Bundesregierung Forderungen der Istanbul-Konvention nach, einem internationalen, völkerrechtlichen Abkommen des Europarats.

Alle Maßnahmen sowie weitere Informationen können Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.

Schließen


www.seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}