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Die Globale Allianz für die Rechte älterer Menschen (GAROP), ein Netzwerk von über 400 Menschenrechtsorganisationen aus rund 80 Ländern, fordert eine Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

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Die Altenrechtskonvention soll die Unsichtbarkeit älterer Personen im internationalen Menschenrechtsrahmen auflösen, damit die Rechte dieser Personengruppe konsequenter geschützt werden.

Für ihre Forderung startete die GAROP eine Petition, die online unterschrieben werden kann. Im Petitionstext wird hervorgehoben, dass viele ältere Menschen nicht in den Genuss ihrer Menschenrechte kommen würden. Mit einer Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen würden Staaten dazu verpflichtet werden, die Rechte von Älteren besser zu schützen. So müsste der Zugang zu Gesundheit, Arbeit, finanzieller Sicherheit und einem angemessenen Lebensstandard gesichert werden.

Dabei geht es nicht darum, neue Rechte zu schaffen, sondern festzuhalten, wie die Würde von älteren Menschen im Sinne der bestehenden Menschenrechte geachtet werden kann – ähnlich wie es bereits in den Konventionen für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderung festgehalten ist.

Die Petition wird unterstützt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, die eine Übersetzung des Petitionstexts herausgegeben hat. In einem Publikation der Global Alliance for the Rights of Older People wird ausführlich erklärt, warum eine UN-Altenrechtskonvention notwendig ist.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

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Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stagniere. Ein entsprechender Bericht beklagt ein „ausgeprägtes System von Sonderstrukturen“.

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Ende August prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Staatenprüfung wird mit deutschen Regierungsvertreter*innen im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ in Genf stattfinden. Die Bundesrepublik hatte die Konvention 2008 ratifiziert.

Im Vorfeld der Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Parallelbericht an den UN-Ausschuss erstellt. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle des Instituts, dazu in Berlin. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren“, so Palleit weiter.

Kritisiert wird insbesondere, dass weiterhin an „Sondersystemen“ festgehalten werde. Das Institut beobachte mit Sorge, dass diese Sonderstrukturen mit einer „fehlgeleiteten Inklusionsrhetorik“ als Teil eines inklusiven Systems bezeichnet würden. „Die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015, Sondersysteme schrittweise abzubauen, wurden allenfalls ansatzweise aufgegriffen und zum Teil sogar negiert“, heißt es im Bericht. Dies zeige, dass die Konvention und ihre Vorgaben nicht durchgehend menschenrechtskonform interpretiert würden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte, auf der auch der rund 70-seitige Parallelbericht zum Download bereitgestellt wird.

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Zum gestrigen Internationalen Tag der älteren Menschen fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Senioren-Organisationen (BAGSO), die Ausarbeitung einer UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.

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In ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht der von den Vereinten Nationen eingesetzten Unabhängigen Expertin für die Menschenrechte Älterer schließt sich die BAGSO der zentralen Forderung an, Vorschläge zur Ausarbeitung einer Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.

Eine Ausgangsbasis könne die Inter-American Convention on Protecting the Human Rights of Older Persons (Interamerikanische Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer) von 2015 sein. Gerade für sogenannte Schwellen- und Entwicklungsländer könne ein solches spezifisches Menschenrechtsinstrument eine wichtige Grundlage zur Festschreibung von Grundrechten auf nationaler Ebene sein. Aber auch für Industrieländer wie Deutschland benennt die Erklärung einige Bereiche, in denen der rechtliche Schutz älterer Menschen ausgebaut werden sollte.

Eine Definition des alten Menschen ab einem bestimmten kalendarischen Lebensalter, wie sie die Interamerikanische Konvention vorsieht, hält die BAGSO allerdings für kontraproduktiv. Es könne nicht gewollt sein, dass sich z.B. eine pflegebedürftige Person nur deshalb nicht auf die Konvention berufen könne, weil er oder sie die Altersgrenze noch nicht erreicht hat.

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HelpAge hat eine Petition gestartet, welche Unterschriften für eine UN-Konvention für Ältere sammelt. In der Begründung wird auch auf die bereits existierenden Konventionen für andere benachteiligte Gruppen hingewiesen, wie z.B. für Menschen mit Beeinträchtigungen.

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Die Würde und Rechte älterer Menschen werden laut den InitiatorInnen in zahlreichen Ländern, auch in Deutschland, vielfach missachtet. Altersarmut, Pflegemissstände und Probleme der sozialen Absicherung treffen alte Menschen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, sich aktiv für die UN-Konvention für Ältere einzusetzen.

Wenn Sie sich diesen Forderungen anschließen möchten, können Sie die Petition online unterschreiben. Der Verein HelpAge Deutschland stellt Interessierten weitere Hintergrundinformationen zur Verfügung.

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Die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen können als Thema betrachtet werden, welches jeden Menschen jeder Altersklasse betreffen kann. Behinderungen sollten dabei nicht nur als Zustand einer Person sondern auch aus soziologischer Perspektive betrachtet werden: Menschen werden durch gesellschaftliche Prozesse behindert.

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So sagt der EU-Abgeordnete Ádám Kósa "Ich zum Beispiel kann nicht hören. Aber ich habe nicht das Gefühl, behindert zu sein. Es sind die Gesellschaft und ihre Strukturen, die mich behindern." Herr Kósa ist Verfasser des Berichtes Mobilität und Inklusion von Menschen mit Behinderung und die europäische Disabilty-Strategie und Mitglied der Arbeitsgruppe Behinderung des EU-Parlaments.

Seniorenpolitik kann und sollte auch für Menschen mit Behinderung eintreten. Dies kann ganz konkret geschehen, z.B. in den Bereichen des altersgerechten Umbauens oder der Stadtteilplanung. Aber auch bei anderen Themen lohnt sich der gedankliche Rückschluss, ob mit den geplanten Tätigkeiten nicht Menschen ausgeschlossen und damit behindert werden.

Wer diesem Grundsatz folgt, tut dies auch im Sinne eines weltweit formulierten Verständnisses. Das Übereinkommen der United Nations über die Rechte von Menschen mit Behinderung haben bereits 154 Staaten ratifiziert.

Alle 50 Artikel der UN-Konvention sind ebenfalls in Gebärdensprache oder leichter Sprache veröffentlicht.

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Selbstbestimmung und Teilhabe – das sind die Ziele der Mitglieder des Altenparlaments, die im Landeshaus am 29.09.2023 zusammenkamen. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Betreuungskosten fordert das schleswig-holsteinische Altenparlament, das seit 1989 jährlich tagt, u.a. eine Reform der Pflegeversicherung.

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Zusammenfassung

Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen.

Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten.

Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe.
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.

Auswertung der Beschlüsse

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert:

  • Erstens werden persönliche, vor allem zeitliche, Ressourcen der durchweg ehrenamtlich tätigenden Seniorenbeiräte und des LSR-Vorstandes für die Erarbeitung der Vorschläge aufgewendet.
  • Zweitens entsendet der LSR etwas mehr als ein Fünftel der Delegierten des Altenparlamentes.
  • Drittens ist die Kernaufgabe des LSR, die Senior*innen des Landes politisch zu vertreten, er ist also prinzipiell daran interessiert, deren politisches Gewicht zu vergrößern.

Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen.

Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet:


Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität

Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden.

Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf.

Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen.

Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden.

Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen.

Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden.

Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten.

Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird.

Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen

Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann.

Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird.

Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen

Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern:

  • Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern: von Check-Listen, Überlastungsanzeigen des Personals.
  • Ein System der Fehlerkultur ist einzurichten.
  • Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z.B. in Schweden),
  • Liste aller Patient*innen, die auf dem Flur behandelt werden.

Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen.

Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen

Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden.

Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen.

Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich

Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen.

Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird.

Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen.

Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind.

Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden.

Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum

Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden.

Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum

Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen.

Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen.

Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen.

Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird.

Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren.

Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen.

Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.


Beschlüsse: Wohnen/Mobilität

Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern.

Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage.

Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird.

Selbstbestimmtes Leben / Wohnen

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen.

Mehr barrierefreie Wohnungen

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden.

Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird.

Barrierefreie Mobilität

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden.

Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten.

Verstärkung des ÖPNV

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen.

Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, für Senior*innen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket auf den Weg zu bringen.
  • Der Erwerb des Deutschlandtickets soll dahingehend ergänzt werden, dass es, unabhängig von einem Abonnement, auch für eine einmonatliche Dauer erworben werden kann.
  • Der nicht-digitale Erwerb soll über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
  • In Städten und Gemeinden sind Hilfsmöglichkeiten einzurichten, um insbesondere Älteren und Alten ohne Internetzugang bzw. Smartphone ein Deutschlandticket in Papier- oder Kartenform zu ermöglichen.
  • Weitere Möglichkeiten der Personenbeförderung, die öffentlich gefördert werden, wie z. B. Fähren, müssen mit dem Deutschlandticket für Fahrgäste nutzbar gemacht werden.

Inklusivere Sportstätteninfrastruktur

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben.

Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken.


Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen

Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen.

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen.

Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird.

Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen.

Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird.

Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen.

Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt.

Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen.

Gemeindeschwester

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben.

Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken.

Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner

Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss.

Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe.

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind.

Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten.

WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden.

Digitalisierungsbotschafter*in

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird.

Digitale Teilhabe

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten.

Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen.

Ausbau des Internets

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben.

Datenschutzgrundverordnung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen.

Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben.

Stärkung von Sport als Bildungsträger

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken.

Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

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Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, immer wieder auch in Einrichtungen. Zusammen mit einem Institut für Gewaltprävention hat die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nun Informationen erarbeitet, wie Einrichtungen wirksame Konzepte umsetzen können.

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„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit“, halten die Vereinten Nationen in ihrer Behindertenrechtskonvention in Artikel 17 fest. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird in der Realität immer wieder unterlaufen. Überdurchschnittlich oft sind Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt, insbesondere Frauen sind von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Davor schützen selbst Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht, auch dort kommt es immer wieder zu Gewalt.

Um ihren Schutzauftrag zu erfüllen, sind Einrichtungen inzwischen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten. Bei der Umsetzung hilft nun die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries und das Petze-Institut für Gewaltprävention. Gemeinsam haben sie Informationen erarbeitet, die bei einer Konzepterarbeitung helfen sollen.

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden“, wird die Petze-Geschäftsführerin Heike Holz in einer Pressemitteilung zitiert. „Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.“ Die Landesbeauftragte Pries ergänzt: „Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen Angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Im Mittelteil der Broschüre findet sich eine Checkliste, die den Einrichtungen als Orientierung dienen kann. Darin gelistete Kriterien für wirksamen Gewaltschutz sind beispielsweise:

  • „Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.“
  • „Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.“
  • „Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.“
  • „Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.“
  • „Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.“

Rechtliche Grundlage für die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist § 37a SGB IX. Die entsprechenden Änderungen gelten in Deutschland seit Juni 2021.

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Dezember 2022 dem Deutschen Bundestag seinen 7. Menschenrechtsbericht übermittelt. Darin befassen sich die Autor*innen auch mit der Situation älterer Menschen und sieht Handlungsbedarf.

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„Die Pandemie hat deutlich gemacht: Ältere Menschen sind in Deutschland in vielerlei Hinsicht in ihren Grund- und Menschenrechten eingeschränkt“, heißt es einleitend in dem Kapitel des Berichts, das sich mit der Lage älterer Generationen beschäftigt. Gemeint ist damit unter anderem die Gefahr, bei einer pandemiebedingten Triage durch das Alter benachteiligt zu werden, ebenso seien ältere Menschen in Einrichtungen massiv in ihrer gesellschaftlicher Teilhabe beschränkt worden.

Doch auch auf die Altersarmut weist der Bericht hin: „Die Armutsquote – also die Zahl der Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung zur Verfügung hat – ist für Menschen ab 65 von 15,7 Prozent in 2019 über 16,3 Prozent in 2020 auf 17,4 Prozent in 2021 gestiegen und erreichte damit einen neuen Höchstwert“, heißt es in der Publikation. Aus menschenrechtlicher Sicht müsse die Bekämpfung von Altersarmut laut Bericht jedoch auch vorher ansetzen, beispielsweise mit einem vor Armut schützenden Lohnniveau und einem diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Im Hinblick auf internationale Übereinkommen zur Menschenrechtslage älterer Menschen argumentiert der Bericht: „Eine internationale Konvention für die Rechte Älterer wäre ein wichtiger Baustein, um die menschenrechtlichen Schutzlücken anzuerkennen und die Pflichten des Staates zum Schutz älterer Menschen verbindlich zu machen.“ Bislang gebe es eine solche Konvention, wie es beispielsweise für Kinder oder Menschen mit Behinderungen gibt, nicht. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung daher, sich national und international nachdrücklich für eine entsprechende Konvention für die Rechte Älterer einzusetzen.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier, eine Pressemitteilung mit den wesentlichen Befunden finden Sie unter diesem Link.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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