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Am 21.11.2019 bietet der Pflegestützpunkt Kiel eine Veranstaltung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Pflegestützpunkt konkret“ gab es in diesem Jahr verschiedene Veranstaltungen rund um die Themen des Älterwerdens. Die letzte der Veranstaltungen im Jahr 2019 findet am 21.11.2019 in den Räumlichkeiten des Amts für Soziale Dienste in Kiel statt.

Unter dem Titel „…und plötzlich ist alles anders – wer hilft mir, wenn ich nicht mehr für mich sorgen kann?“ wird Joanna Batista von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. dort über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sprechen. Nach einer Einführung wird Raum für ihre individuellen Fragen zum Thema sein.

Die Veranstaltung beginnt um 16:30 Uhr und endet gegen 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, aufgrund der beschränkten Zahl an Teilnehmer/innen ist eine Anmeldung allerdings notwendig. Kontaktdaten dazu sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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Im Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) mit dem Aktenzeichen XII ZB 61/16 geht es um die Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Konkreter wurde der Abbruch der künstlichen Ernährung verhandelt.

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Die Situation des Abbruches muss laut dem BGH in einer Patientenverfügung präzise beschrieben werden, z.B. kann dies durch die Benennung von ärztlichen Maßnahmen oder einer bestimmten Behandlungssituation erfolgen.

Sind die Angaben nicht konkret genug, kann es auf die durch die Vorsorgevollmacht ermächtigte Person ankommen, wenn eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Patient/in vorliegt. Aber auch in der Vollmacht muss die Entscheidungskompetenz klar beschrieben sein.

Online können Sie eine Zusammenfassung des Beschlusses sowie den entsprechenden Volltext nachlesen.

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In Heft 43/2015 veröffentlichte das Ärzteblatt eine Studie über die Aussagekraft von PatientInnenverfügungen in Akutsituationen. Konkret wurden Angehörige, ÄrztInnen und OberärztInnen befragt, wie sie die Verfügungen auslegen. Die Antworten wurden anschließend zwischen den drei Gruppen verglichen. Gegenstand der Untersuchung waren Patientenverfügungen derjenigen, die in einer Intensivtherapiestation behandelt worden und den eigenen Willen nicht mehr äußern konnten.

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Grundlage der Ergebnisse bilden Befragungen rund um 50 PatientInnerfügungen, welche die obengenannten Kriterien erfüllten und bei denen eine Befragung der Beteiligten möglich war.

Deutlichster Unterschied zwischen Angehörigen und ÄrztInnen, aber auch zwischen ÄrztInnen und OberärztInnen, lag in der Einschätzung, ob die Verfügung für die medizinische Situation gültig ist. Aber auch wünschten sich Angehörige eine etwas wörtlichere Anwendung der Verfügung als die ÄrztInnen.  Die AutorInnen des Artikels schließen aus den Ergebnissen, dass vorliegende PatientInnenverfügungen besser auf medizinische Intensivsituationen angepasst werden sollten bzw. der Umgang mit ihnen in der medizinischen Aus- und Weiterbildung eine größere Rolle spielen müsste.

Mehr zur Untersuchungsmethodik und alle weiteren Ergebnisse finden Sie online.

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Im Leben eines jeden Menschen können Situationen eintreten, in denen der betroffene Mensch nicht mehr seine Wünsche äußern kann. Dies ist besonders bedeutsam im Falle von medizinischen Notfallsituationen. Diese Situationen sind manchmal nicht nur der Grund für die nicht mehr mögliche Willensäußerung, sondern verlangen häufig auch medizinische und pflegerische Maßnahmen, denen die PatientIn zustimmen müsste.

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Dieser Problematik lässt sich mit einer möglichst detailliert ausgefüllten PatientInnenverfügung begegnen. Nicht nur die Frage der möglicherweise lebensrettenden, aber massiv in die spätere Lebensweise eingreifenden Maßnahmen wird beantwortet. Es wird z.B. auch auf den Umgang mit dem Menschen in späteren Pflegesituationen eingegangen. Mehr Tipps und Hinweise zum Umgang finden Sie in der Broschüre des Bundesjustizministeriums.

Dort wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die PatientInnenverfügung vor allem auch auffindbar sein sollte. Nahestehende Menschen sollten also über den Aufbewahrungsort informiert sein. Einen Hinweis über Existenz und Ort einer Patientenverfügung bei Krankenkassenkarte oder Personalausweis kann ebenso hilfreich sein.

Aus den Textbausteinen der Broschüre bieten wir Ihnen hier einen Entwurf einer PatientInnenverfügung an, den Sie ausdrucken und ausfüllen können.

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Rose Tolksdorf, Dipl. Sozialpädagogin und Leiterin der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt Kiel, bietet im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Pflegestützpunkt konkret" eine Einführung mit dem Titel "... und plötzlich ist alles anders - Wer hilft mir, wenn ich nicht mehr für mich sorgen kann?" an. Anschließend steht Ihnen Frau Tolksdorf für persönliche Fragen zur Verfügung.

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Wo: Amt für Soziale Dienste, Stephan-Heinzel-Str. 2 (Wilhelmplatz), 2. Stock, Raum 208

Wann: Donnerstag, 23.04.15, 16:30 - 18 Uhr

Kosten: Keine

Anmeldung unter 0431/901-3696 oder -3627

Nähere Informationen finden Sie hier.

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Rose Tolksdorf, Dipl. Sozialpädagogin und Leiterin der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt Kiel, hält im Rahmen der Veranstaltungsreihe "von Senioren für Senioren" einen Vortrag zu Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

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Wo: Begegnungsstätte der Michaeliskirche, Wulfsbrook 29, Kiel

Wann: Mittwoch, 18.02.15 10 Uhr

Kosten: keine

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die TeilnehmerInnen treffen sich im Clubraum des Gemeindehauses. Fragen zu der Reihe beantwortet die Leiterin der Begegnungsstätte, Marianne Mißfeldt. Tel.: 0431/685 342.

Die Vortragsreihe wird von Klaus Stepputat organisiert. Wenn Sie sich selbst als Referent engagieren möchten, können Sie ihn unter Tel.: 0431/687 509 oder klaus-j@stepputat.com kontaktieren.

Weitere Veranstaltungen der Begegnungsstätte finden Sie hier.

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet vom 6. bis 10. November 2023 im Rahmen der „Woche der Vorsorge“ Online-Vorträge zu verschiedenen Aspekten der Vorsorge an.

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Für Krankheitsfälle oder sonstige Situationen, in der nicht mehr selbstbestimmt entschieden werden kann, kann im Voraus Vorsorge geleistet werden. Eine ausführliche Vorsorge beinhaltet unter anderem die Klärung, wer einen im Krankheitsfall vertreten soll oder welche medizinischen Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsfällen oder -verläufen angewendet werden sollen. Unter dem Motto „Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen“ sollen die folgenden Online-Vorträge der Verbraucherzentralen dabei helfen, diese und weitere Fragen zur Vorsorge zu klären:


Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

In der Patientenverfügung kann jeder in gesunden Tagen vorsorglich schriftlich festhalten, ob und welche medizinischen Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen durchgeführt werden sollen.

Termine: Montag 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag 10.11.2023 15 Uhr und 18 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

In der Vorsorgevollmacht wird die Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten an eine oder mehrere Personen für einen Zeitraum übertragen, in der aus gesundheitlichen Gründen die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht vorhanden ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung kann festgehalten werden, wen das Gericht auswählen soll.

Termine: Montag, 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch digital vorhanden. Die Hinterbliebenen haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Termine: Montag, 06.11.2023, 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 15 und 18 Uhr

Der Weg zum Pflegegrad: Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen

In den Online-Vorträgen erläutern die Verbraucherzentralen den Weg zum Pflegegrad - von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Sie informieren über den Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade. Die Vorträge richten sich an alle Interessierten, insbesondere an Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Termine: Montag, 06.11.2023, 15 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 15 Uhr


Die Anmeldung läuft über die Webseite der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Kaum ein Rechtsgebiet ist in Deutschland so alltagsrelevant und dabei so komplex wie das Sozialrecht. Neben Rechtsberatungen und Informationen auf der Internetseite des Sozialverbands (SoVD) bietet der schleswig-holsteinische Landesverband auch regelmäßige Erklärvideos zu Renten, Krankengeld oder zur Pflegeversicherung auf YouTube.

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„Muss ich mit der Patientenverfügung zum Notar?“, „Rente mit Behinderung“ oder „Rente mit 63 – aber vorher arbeitslos“ – all das sind Titel von kurzen Videos, die der SoVD Schleswig-Holstein auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung stellt. Dabei werden die praxisrelevanten Inhalte verständlich dargestellt und erklärt. Neue Videos erscheinen jeweils montags und freitags gegen 18:15 Uhr.

In den Videobeschreibungen findet sich jeweils ein Link zu einem passenden Beitrag auf der Internetseite des Sozialverbandes Schleswig-Holstein. Auch dort gibt es regelmäßige Tipps und Informationen zu sozialrechtlichen Fragen.

In einem Video von Anfang November geht es beispielsweise um die Frage, ob das Arbeitslosengeld als Wartezeit für die Rente zählt, wenn es nach Auslauf des Krankengeldes bezogen wurde. Zu dem Thema habe es immer wieder Fragen gegeben, sodass das dazu ein eigenständiges Video erstellt wurde. Erklärt wird in Bezug auf die Altersrente für langjährig Versicherte, dass Arbeitslosengeld I grundsätzlich als Wartezeit für die Rentenversicherung angerechnet wird, allerdings nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn. Ob vorher Krankengeld bezogen wurde oder nicht, spiele dabei keine Rolle.

Der SoVD bietet darüber hinaus auch individuelle Beratungen in sozialrechtlichen Fragen an, hierfür ist allerdings eine Mitgliedschaft im Verband Voraussetzung.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft kritisierte innerhalb der inzwischen beschlossenen vierten Arzneimittelgesetz (AMG) Novelle die Formulierungen zu gruppennützigen Forschungen an nicht-einwilligungsfähigen Menschen.

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Grund für die Kritik der Alzheimer Gesellschaft ist ein Ausnahmetatbestand, der die gruppennützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen ermöglicht, wenn diese einer solchen Forschung in einer Verfügung allgemein zugestimmt haben. Patientenverfügungen müssten eine möglicherweise selbst in Gefahr bringende Untersuchung genau umreißen. Dies ist aber bei bisher unbekannten Forschungsvorhaben nicht möglich. Weitere Kritikpunkte finden Sie in der Stellungnahme der Alzheimer Gesellschaft.

Trotz der Kritik wurde die vierte AMG-Novelle durch den Bundestag mit 358 zu 164 Stimmen beschlossen. Die Abstimmung unterlag keinem Fraktionszwang, die Ergebnisse im Überblick:

  • CDU/CSU (255 dafür / 21 dagegen)
  • SPD (103 / 70)
  • Die Linke ( 0 / 28)
  • Die Grünen ( 0 / 45)

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80% der Pflege demenziell erkrankter Menschen wird von Angehörigen in der häuslichen Umgebung erbracht. Doch die Pflegesituation kann schnell zur Belastungsprobe werden. Wichtig ist es deshalb Unterstützung von außen zu bekommen.

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Die Veranstaltungsreihe „Leben ohne Erinnerung“ des Pflegestützpunktes im Kreis Segeberg in Kooperation mit der Alzheimer Gesellschaft Norderstedt-Segeberg e.V. möchte diese Menschen unterstützen indem sie die wichtigsten Themen rund um die Pflege demenziell erkrankter Menschen behandelt und eine Möglichkeit zum Austausch schafft. Die Veranstaltungen finden wöchentlich, jeweils mittwochs von 17-18:30 Uhr im Rathaus Norderstedt statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist jedoch dringend notwendig!

Veranstaltungskalender:
15.10.14 Einführung in den Kurs (Raum K 130/131)
Kennen lernen und Überblick über die einzelnen Termine

22.10.14 Demenz im Alter (Raum K 130/131)
Ursachen und Erscheinungsformen und Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten

29.10.14 Menschen mit Demenz verstehen (Raum K 202)
Erleben der Krankheit, Verhalten der Erkrankten und Auswirkungen auf Familie und Umfeld

05.11.14 Begleitung von Menschen mit Demenz (Raum K 202)
Einstellung, Umgang und Kommunikation

12.11.14 Beschäftigung und Aktivierung von Menschen mit Demenz (Raum K 202)
Wahrnehmung, Beschäftigung und Aktivierung

19.11.14 Pflegepraktische Hilfen (Raum K 202)
Bewegungsabläufe, Körperpflege, Pflegehilfsmittel

26.11.14 Gesetzliche Grundlagen (Raum K 202)
Pflegeversicherung und Schwerbehindertengesetz

03.12.14 Gesetzliche Betreuung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung (Raum K 130/131)
Erläuterungen für die Praxis

10.12.14 „Manchmal wird mir alles zuviel“ (Raum K 202)
Für sich selber sorgen und Unterstützungsangebote

Veranstaltungsort:
Rathaus Norderstedt
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Anmeldung bei:
Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg
Heidbergstraße 28
22846 Norderstedt
Telefon: 040 - 528 83 830
E-Mail: info@pflegestuetzpunkt-se.de

Hier gelangen Sie zum ausführlichen Artikel auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de

 Hier finden Sie weitere geplante Veranstaltungen des Pflegestützpunktes im Kreis Segeberg

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