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Wir berichteten bereits über den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetz zum Pflegeberufegesetz. Nun hat der Sozialausschuss Änderungsvorschläge formuliert.

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Am 23.10.2018 legte die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Entwurf für ein Ausführungsgesetz zu dem bundesweit ab 01.01.2020 geltenden Pflegeberufegesetz vor. Am 08.11.2018 hat der Landtag diesen Entwurf dann in den Sozialausschuss überwiesen. Am 23.11.2018 hat dieser abschließend dazu getagt und Änderungsvorschläge vorgelegt, wobei die im Entwurf genannten Paragraphen und Absätze unverändert bleiben sollen und §1 nach Ausschussempfehlung nur durch weitere Absätze ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Nennung weiterer, zu regelnder Bestandteile einer Prüfungsordnung.

Die Empfehlung des Ausschusses an den Landtag erfolgte einstimmig. Die vollständige Drucksache mit den vorgelegten Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier.

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Das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 17.06.2017, welches zum 01.01.2020 vollständig in Kraft treten wird, erfordert länderspezifische Ausführungsgesetze. Einen Entwurf dafür hat die schleswig-holsteinische Landesregierung nun vorgelegt.

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Zuletzt berichteten wir im September über den aktuellsten Stand der Umsetzung des Bundesgesetzes in Schleswig-Holstein. Das im letzten Jahr beschlossene Gesetz, welches unter anderem die Zusammenlegung der Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vorsieht, lässt den Bundesländern einen gewissen Ausgestaltungsspielraum in der konkreten Umsetzung. Dadurch werden weitere Landesregelungen erforderlich, zu denen die Landesregierung am 23.10.2018 einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes“ vorgelegt hat.

„Mit diesem Ausführungsgesetz soll daher zum einen die Rechtsgrundlage für Rechtsverordnungen geschaffen werden, in denen das für Gesundheit fachlich zuständige Ministerium die auf Landesebene erforderlichen Regelungen treffen kann. Zum anderen werden die zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes zuständigen Behörden bestimmt.“ Heißt es in der Beschreibung der Regierung.

Das Ausführungsgesetz wird, sofern es im Landtag beschlossen wird, am 01.01.2020 in Kraft treten, da das Pflegeberufegesetz zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gültig wird. Die vollständige Drucksache zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

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Wir berichteten schon häufiger über das Pflegeberufegesetz, das die Ausbildung in Pflegeberufen in den nächsten Jahren reformieren soll. In diesem Beitrag geht es um den aktuellen Stand der Umsetzung im Land Schleswig-Holstein.

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Das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG), welches das Pflegeberufegesetz beinhaltet, wurde im Sommer vergangenen Jahres im Bund verabschiedet. Beabsichtigt wird damit, die Ausbildungen in den Bereichen Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammenzuführen. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung des Schulgelds. Künftig ist eine einheitlich geplante, angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen.

Da das Gesetz schon am 01. Januar 2020, in Teilen bereits 2019, in Kraft treten soll, haben die Länder mit den Vorbereitungen für eine gelingende Umsetzung begonnen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 22.06.2018 einen Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung vorgelegt.

Schwerpunkt der Planung auf Landesebene ist die Finanzierung der Ausbildung. Dafür wurde ein Ausgleichsfond in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft und dem Forum Pflege geschaffen. Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages am 06.06.2018 sei der „öffentliche Startschuss der Pflegeberufereform in S-H“ gewesen.

In dem Bericht geht es auch um weitere Kooperationen. Dazu habe es bereits regelmäßige Treffen von Trägern und Schulen mit dem Sozialministerium gegeben. Auch über die Landesgrenze hinaus wird zusammengearbeitet, unter anderem mit weiteren norddeutschen Ländern.

Außerdem plant das Land Schleswig-Holstein eine Imagekampagne für die Pflegeberufe, wie es im aktuellen Koalitionsvertrag heißt. Dafür liegt jedoch noch keine genaue Konzeptionierung vor, wie aus einer Anfrage von Birte Pauls (SPD) zu entnehmen ist.

Mit der Ausbildungsreform erhofft man sich, durch eine attraktivere Ausbildung mehr Menschen für die Pflegeberufe begeistern zu können und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Wie das Ärzteblatt berichtet, können sich aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen jedoch nur rund ein Fünftel der Pflegebeschäftigten vorstellen, bis zur Rente in dem Bereich weiterzuarbeiten. Fraglich bleibt daher, ob eine Reform der Ausbildung und eine Imagekampagne ohne grundlegende Aufwertung der Berufe genügen werden, um den Berufszweig wieder attraktiver zu machen.

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Wir präsentierten bereits einige Stellungnahmen zum geplanten Pflegeberufegesetz. In dem heutigen Beitrag konzentrieren wir uns darauf, was Akteure aus Schleswig-Holstein zu der geplanten Zusammenlegung der drei Pflegeberufe zu sagen haben.

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Der Antrag im Landtag Schleswig-Holsteins befasst sich mit der Vereinheitlichung der Ausbildung zur Krankheits-/GesundheitspflegerIn, AltenpflegerIn und KinderkrankenpflegerIn. Dabei geht es vor allem um die Ausgestaltung einer gemeinsamen Ausbildung. Es wird unterschieden zwischen einem generalistischen (eine gemeinsame Ausbildung mit möglichst gemeinsamen Ausbildungsinhalten, Spezialisierungen würden dann nach der Ausbildung erfolgen) und einem integrativen Ansatz (innerhalb einer Ausbildung lassen sich mehrere gleichwertige Ausbildungsabschlüsse erzielen).

Die Stellungnahmen, die sich meistens in dem Spektrum von generalistisch bis integrativ verorten lassen, haben wir für Sie aufgelistet:

Vereinzelt gingen im Landtag noch Stellungnahmen von Organisationen aus dem Bund ein:

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Verschiedene Akteure haben zum geplanten Pflegeberufegesetz Stellung genommen. Lesen Sie hier eine Zusammenstellung von VerterInnen aus dem Bund  sowie aus Schleswig-Holstein. Mit dem Pflegeberufegesetz sollen die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kinderkrankenpflege zusammen gelegt werden.

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Informationen zu der Reform finden Sie auf Onlineportalen und vertiefend in aktuellen Literaturvorschlägen. Sie können auch eine immer noch aktuelle Diskussion zu den Reformplänen aus dem Januar nach hören.

Die Argumente der beiden beteiligten Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind auf den Seiten des BMG nachzulesen.

Die Linke sieht den größten Vorteil der Zusammenlegung bei der ArbeitgeberIn. Dagegen würden notwendige Ausbildungsinhalte in einer generalisierten, nicht verlängerten Ausbildung verloren gehen. Die Linke fordert daher eine zweijährige Grundausbildung mit einer anschließenden einjährigen Schwerpunktsetzung.

Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Moratorium des Gesetzgebungsverfahrens. Sie befürchten durch eine hektische Umsetzung eine Verminderung von Finanzierung und Qualität der Ausbildungsinhalte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) möchte in ihrer Stellungnahme aus dem Dezember vor allem die Interessen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen vertreten.

Eine ähnliche Perspektive nimmt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebedürftige Menschen ein. Sie sieht eine Chance für eine Verbesserung der Pflegequalität und hofft durch die generalistische Ausbildung auf eine Anhebung der Gehälter für AltenpflegerInnen.

Der Arbeitskreis Ausbildungsstätten für Altenpflege in Deutschland (AAA) fordert einen Erhalt der drei einzelnen Ausbildungsberufe. Auf der Homepage des AAA wurden einige weitere kritische Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zusammengestellt. Diese beziehen sich allerdings noch auf den Referentenentwurf.

Der Deutsche Pflegerat spricht sich dagegen klar für eine generalistische Ausbildung aus, die historisch gewachsenen Unterschiede entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.

Laut dem Bundesverband des Paritätischen ist die Zusammenlegung notwendig für eine Anhebung von Qualität und Attraktivität der Pflegeberufe.

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein begrüßt die Reformidee grundsätzlich. Dabei soll die Generalisierung nicht zu Lasten von notwendigen Spezialisierungen fallen. Die generalisierte Ausbildung soll auch Möglichkeiten zur Spezialisierung bieten, um die Attraktivität gegenüber BewerberInnen zu erhalten.

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Auf zwei Onlineportalen wird das geplante bundesweite Pflegeberufegesetz thematisiert. Eine Seite hat vor allem Informationen für Auszubildende und Berufstätige in den Pflegeberufen gesammelt und je nach Qualifikation sortiert. Die zweite Homepage ist als Wiki aufgebaut, und soll so nicht nur Information über, sondern auch Diskussionsmöglichkeiten zu dem Stand des Gesetzesentwurfes bieten.

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Die Informationsseite pflegeberufe-gesetz.de wird vom Verein "Für soziales Leben e.V." betrieben. Dieser hat in dem Betrieb von Informationsseiten bereits Erfahrung, so zeigt er sich auch verantwortlich für kinder-armut.de, bundes-freiwilligendienst.de und sozialhilfe24.de.

Die Betreiber des Wiki pflegeausbildung-generalistisch.de greifen auf die Erfahrung bezüglich einer Informationsseite über eine landesweite Gesetzesänderung aus dem Jahr 2003 zurück. Dort wurde im Nachhinein die einseitige Information bemängelt und die Diskussion und Auseinandersetzung mit und über die Handreichungen vermisst.

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Aus aktuellen Anlass widmet sich die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen dem Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes, welches im März zum ersten Mal im Bundestag beraten wurde. Dem Entwurf ging eine jahrelange Diskussion über die Zusammenfassung der Pflegeberufe voraus. Diesmal sind in den Literaturempfehlungen nicht nur wissenschaftliche Texte, sondern auch Stellungnahmen von Verbänden aufgelistet.

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Zunächst zahlreiche Dokumente, die Sie online abrufen können:

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege (Hrsg.): Generalistik jetzt! Unterlagen für die Pressekonferenz vom 25.2.2016.

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Hrsg.): 2016 beginnt nicht gut für die Altenpflege" - bpa zur heutigen Kabinettsentscheidung zum Pflegeberufsgesetz. Pressemitteilung vom 13.1.2016.

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Hrsg.): Ministerin Steffens: Bund setzt pflegerische Versorgung in NRW aufs Spiel. Pressemitteilung vom 19.1.2016.

Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und Kassenärztliche Bundesvereinigung. (Hrsg.): Pflegeberufsgesetz: Opposition und Ärzte fordern Moratorium. Pressemitteilung vom 10.2.2016.

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Ergebnisbericht: Forschungsgutachten zur Finanzierung eines neuen Pflegeberufegesetzes. Stand: Oktober 2013.

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Pflegeberufsgesetz. Stand 2016.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (Hrsg.): Generalistische Ausbildung in der Pflege. Stand: 2014.

Deutscher Bundestag (Hrsg.): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG). Drucksache 18/7823 vom 9.3.2016.

Deutscher Pflegerat (Hrsg.): Reform der Pflegeberufe nicht fahrlässig gefährden. Der Deutsche Pflegerat steht zur generalistischen Pflegeausbildung. Pressemitteilung vom 12.2.2016.

Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen (Hrsg.): Bundesrat mahnt Verschiebung der Generalistik an. Pressemitteilung vom 28.2.2016.

Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen (Hrsg.): Moratorium: Zwischenbilanz der Initiatorin. Stand: 1.3.2016.

Dielmann / Gembus / Pommier / Wehrheim / Verdi (Hrsg.) (2016): Ausbildungsreport Pflegeberufe 2015.

Finanzen.de (Hrsg.): Pflegeberufegesetz: Einmalige Chance oder katastrophale Entwicklung? Nachrichten vom 25.2.2016.

Kapellmann Rechtsanwälte: Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Pflegeberufegesetzes. Stand: 18.2.2016.

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Alter, Pflege: Ministerin Steffens: Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Springer Medizin Verlag (Hrsg.): Ausbildung in der Pflege. Grüne pochen auf mehr Zeit für Reform. Pressemitteilung vom 10.2.2016.

Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk (Hrsg.): Ministerin Steffens: Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Rechtsdepesche (Hrsg.): Geplantes Pflegeberufsgesetz: Deutscher Pflegerat lehnt Moratorium ab. Pressemitteilung 16.2.2016.

Vincentz Network (Hrsg.): Generalistik. Die Kommunalen erneuern Kritik am Pflegeberufegesetz. Pressemitteilung vom 17.12.2015.

Vincentz Network (Hrsg.): Zusammenlegung der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen. Steffens: Pflegeberufegesetz in Teilen verfassungswidrig. Pressemitteilung vom 25.2.2016.

Wallet: Die Pflegenden stehen hinter der Reform. Stuttgarter Nachrichten vom 24.2.2016.


Nun die Monografien und Sammelwerke:

Becker (2006): Empirische Begründung, theoretische Fundierung und praktische Umsetzung der "dualisierten" Ausbildungen für Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.

Becker / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (1995): Integrierte Ausbildung von Altenpflegerinnen und Erzieherinnen. Qualifikationskonzept und Ausbildungsrahmenplan eines Modells.

Becker (2006): Die Materialien zur Ausbildung. Ausbildungsrahmenpläne, Rahmenlehrpläne, Lernsituationen und Erläuterungen zur praktischen Ausbildung der "dualisierten" Ausbildungen für Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege.

Becker / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.) (Hrsg.) (2002): Gesundheits- und Sozialberufe - wissen wir genug, um über berufliche Reformen reden zu können?

Becker / Meifort (2002): Gesundheitsberufe: Alles "Pflege" - oder was? Personenbezogene Dienstleistungsberufe - Qualifikationsentwicklungen, Strukturveränderungen, Paradigmenwechsel.

Görres (2006): Pflegeausbildung von morgen - Zukunftslösungen heute. Das Modellprojekt "Integrierte Pflegeausbildung in Bremen" im Diskurs - wissenschaftliche Beiträge und praktische Erfahrungen.

Kühn-Hempe / Thiel (2013): Die generalistische Pflegeausbildung in Modulen. Berufspädagogische Überlegungen.

Oppenländer (2009): Aspekte der gegenwärtigen Pflegeausbildung.


Folgende Beiträge finden sich in Jacobs (2016): Schwerpunkt: Die Pflegenden im Fokus:

Igl: Rechtsfragen der Kooperation und Koordination der Berufe im Kontext der Langzeitpflege, S. 229-243.

Kälble / Pundt: Pflege und Pflegebildung im Wandel - der Pflegeberuf zwischen generalistischer Ausbildung und Akademisierung, S. 37-50.


Weitere Beiträge in Sammelwerken:

Huber / Stöcker (2002): Situation der Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. In: Stöcker (Hrsg.): Bildung und Pflege: eine berufs- und bildungspolitische Standortbestimmung, S. 95-131.

Schoska / Schwanke (2009): Kompetenzerfassung in der Pflegeausbildung am Beispiel des Berliner Modells - Generalistische Pflegeausbildung an der Wannsee-Schule. In: Walkenhorst, Ursula (Hrsg.): Kompetenzentwicklung im Gesundheits- und Sozialbereich, S. 109-118.


Folgende Beiträge finden sich im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge:

Funk, Eberhard (2014): Der (lange) Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung. Von den Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine integrierte Pflegeausbildung zu einem Pflegeberufegesetz, S. 299-302.

Funk, Eberhard (2015): Neues vom bevorstehenden Pflegeberufsgesetz, S. 501-502.


Diese Beiträge finden sich in der Zeitschrift Dr. med. Mabuse:

Dielmann (2010): Achtung Baustelle. Ausbildungsreformen in den Gesundheitsberufen, S. 24-27.

Hörmann (2010): Lernen im Betrieb. Die gemeinsame Pflegeausbildung braucht den Lernort Praxis, S. 35-37.

Meifort (2001): Eliten brauchen Heloten. Heiteres Berufebasteln in der Krankenpflege, S. 40-44.

Oppel / Zinik / Konrad / Jogerst-Ratzka (2016): Wohin soll es gehen? Pflege - Ausbildung - Generalistik, S. 14-15.


Diese Beiträge sind in der Fachzeitschrift Altenpflege veröffentlicht:

Bischoff-Wanner (2002): Zwischen Gewinn und Verlust. Eine gemeinsame Ausbildung für Alten- und Krankenpflege muss für die Altenpflege nicht von Nachteil sein, S. 26-28.

Hoppe (2009): Aller guten Dinge sind drei. Titelthema Ausbildung, S. 24-26.

Swoboda (2015): Aus drei mach eins. Generalistik, S. 19-28.

Westerfellhaus / Gaier (2015): "Eine Aufwertung aller Pflegeberufe". Generalistik; Interview, S. 38-39.


Artikel in der Zeitschrift Pflegewissenschaft, welche bis 2007 unter dem Namen PrInterNet erschien:

Adolphi / Bonse-Rohmann / Rommel (2011): Didaktische und curriculare Konsequenzen der Evaluation des Modellversuchs "PFLEGE - LEBEN: Eine generalistische Pflegeausbildung" für die Schulentwicklung der Freien Krankenpflegeschule an der Filterklinik, S. 162-175.

Holoch (2007): Integrative Pflegeausbildung. Das Stuttgarter Modell, S. 379-386.

Kutschke (2010): Aktuelle Erkenntnisse zur Schulentwicklung von Pflegebildungseinrichtungen, S. 197-211.

Oelke (2007): Gemeinsamkeiten in den pflege- und gesundheitsberuflichen Ausbildungen. Ein Vergleich der Ausbildungsrichtlinien für Kranken- und Kinderkrankenpflege-, Hebammen-, Logopädie- und Physiotherapieschulen in Nordrhein-Westfalen, S. 152-166.

Reibnitz (2006): Integrierte Versorgungsformen stellen neue Anforderungen an die Pflegeausbildung, S. 151-156.

Schmitt / Bomball (2006): Kompetenzerfassung im Rahmen der Evaluation des Berliner Modellversuches "Generalistische Pflegeausbildung", S. 691-696.

Schmitt / Stöver / Görres (2010): Kompetenzmessung zur Sicherung zukunftsfähiger Ausbildungsstrukturen im Rahmen der Integrativen Pflegeausbildung. Das Stuttgarter Modell. Externe Evaluationsergebnisse des zweiten Modellkurses, S. 69-74.

Stöver / Schmitt / Görres (2008): Relevanz und Tragweite der Integrativen Pflegeausbildung: das Stuttgarter Modell. Ergebnisse der externen Evaluation, S. 325-331.

Twenhöfel (2014): Die Vernachlässigung der Langzeitpflege in Vorschlägen zur generalistischen Ausbildungsreform als normatives Defizit. Gesichtspunkte für eine Öffnung der Diskussion vor ihrer Schließung, S. 178-193.

Windfelder / Wittneben (2007): Schulinterne Curriculumentwicklung nach dem Lernfeldkonzept. Implementationsschritte und Evalutationsergebnisse (Teil 2), S. 387-397.


Im Themenheft "Schwerpunkt generalistische Pflegeausbildung" der Zeitschrift Padua (2014):

Ammende: Die Generalistische Pflegeausbildung. Ein notwendiger Schritt zur internationalen Anschlussfähigkeit, S. 27-31.

Quernheim: Praxisanleitung. Zur Situation der praktischen Pflegeausbildung, S. 33-35.

Roes: Auf dem Weg der Generalistischen Pflegeausbildung. Generalistische Pflegeausbildung - Pro und Contra, S. 4-18.

Sahmel: Kritische Debatte zur Generalistischen Pflegeausbildung. Einspruch gegen den Versuch, eine grundlegende und kritische Debatte über die "Generalistische Pflegeausbildung" zu unterbinden, S. 19-26.


Diese Artikel können Sie in der Pflegezeitschrift lesen:

Heyelmann (2016): Pflegeberufereformgesetz - Wer arbeitet zukünftig in der Altenpflege? Was sie werden, oder wo ich sie sehe? S. 207-212.

Sahmel (2015): Getrennte Wege nach einer gemeinsamen Grundausbildung. Die generalistische Pflegeausbildung ist nach wie vor heftig umstritten. Der Hochschullehrer Prof. Karl-Heinz Sahmel plädiert für einen Kompromiss, S. 646-651.


Weitere Artikel aus Fachzeitschriften:

Dangel / Korporal (2016): Die novellierte berufsgesetzliche Regelung der Pflege. Struktur und mögliche Wirkungen. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, S. 8-18.

Dibelius (1996): Kooperationsfähigkeit - erlernbar und vermittelbar? Ein integratives Ausbildungskonzept für die Altenpflege. In: Pflegepädagogik, S. 16-18.

Grieshaber (1996): Pflege braucht vor allem Innovation. Generalistischer Studiengang an der Evangelischen Fachhochschule Bochum. In: Forum Sozialstation, S. 14-17.

Hofschulz / Lenninger / Sieger /Baumgärtner (2000): Weg von der Medizin, aber wohin? Expertengespräch. In: Diakonie, S. 28-32.

Richter (2001): Schlüsselfrage Ausbildung. Pflege. In: Gesundheit und Gesellschaft, S. 28-30-33.

Vogler (2013): Gelebter Alltag. Der erfolgreiche Weg zur Generalistik. In: Heilberufe. 65, 6, S. 42-44.

Von Germeten-Ortmann (2015): Die Pflege von Menschen in allen Lebensphasen ist das Ziel. In: Neue Caritas, S. 20-23.

Zopfy (2000): Warum brauchen wir die generalistische Ausbildung für die Pflege? In: Pflege aktuell, S. 276-278.

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Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll die Ausbildung als Pflegefachassistenzkraft ab dem Jahr 2027 nicht nur bundesweit genormt, sondern grundsätzlich reformiert werden. Die gegenwärtige Situation wurde vom Kabinett dagegen als wenig transparent, zu bürokratisch, zu ungleich und ungeeignet angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt – insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf von Pflegepersonal – bewertet.

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Hintergrund

Gegenstand der Reform ist das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegefachassistenzgesetz, durch dessen Inkrafttreten die Ausbildung in jedem Fall 18 Monate dauern und angemessen vergütet werden soll. Damit orientiert sich die Bundesrepublik Deutschland am schwedischen Modell, dessen Einführung spürbare Vorteile für die dortige Pflege mit sich brachte.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründen die Notwendigkeit des Gesetzesentwurfes u. a. mit einer höheren Flexibilisierung, etwa die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung oder einer Ausbildung auch ohne Schulabschluss. Darüber hinaus kann die Ausbildung ggf. verkürzt werden, wenn bereits berufliche Erfahrungen in der Pflege vorliegen. Durch verpflichtende Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen sollen alle Auszubildenden umfassende Einblicke in ihr zukünftiges Berufsfeld erhalten und am Ende der Ausbildung hinsichtlich Qualifikation auf demselben Stand sein.

Die 27 gegenwärtigen Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zur Pflegeassistenz sorgen für verschiedene Wissensstände und Kompetenzen unter den Arbeitnehmer:innen, was auf dem Arbeitsmarkt zu chaotischen Zuständen führen kann. Assistenzkräfte sind unverzichtbar, können dadurch aber nur teilweise in Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Betrieben effektiv eingesetzt werden. Insbesondere ausländisches Personal kann nur äußerst schwer in den Pflegemarkt eingearbeitet werden. Dies scheitert bereits an den sehr unterschiedlichen Anforderungen und der fehlenden Anerkennung. Die betreffenden Menschen können also trotz bestehender Qualifikationen keiner pflegerischen Tätigkeit nachgehen.

Gesetzesentwurf

Der Gesetzentwurf beruht auf drei Prinzipien:

Zum Einen soll die Pflegefachassistenzausbildung durch attraktive Bedingungen besser umworben werden, damit mehr Menschen sich dafür entscheiden und somit die Lücke auf dem Pflegemarkt geschlossen werden kann. Die vielschichtige Bildung des Berufsfeldes reicht dabei bis in den akademischen Bereich hinein und soll auf diese Weise Menschen verschiedener Qualifikationsstufen ansprechen.

Auch sollen die in der Ausbildung vermittelten Kompetenzen die Aufgabenverteilung in der Pflege effizienter gestalten, sodass Pflegefachassistent*innen auch die Tätigkeiten von bisher höher qualifizierten Pflegefachkräften übernehmen können.

Zuletzt wird die Ausbildung unter Berufung auf das Pflegeberufegesetz angemessen finanziert, sodass allen Auszubildenden ein festes Gehalt zusteht, was aktuell noch nicht der Fall ist.

Eine Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums zu den Reformvorschlägen können Sie hier nachlesen.

Kritik

Nichtsdestotrotz gilt der Beschluss des Bundesfamilienministeriums als umstritten.

Während Pflegeverbände als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen (wie etwa ver.di) eine Anhebung der Ausbildungsdauer auf 24 Monate fordern, damit mehr Zeit für die Vermittlung fachlicher Kompetenzen bleibt, plädiert der Arbeitgeberverband bpa für eine bloß einjährige Ausbildung, damit die Auszubildenden schneller in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wo sie dringend gebraucht werden.

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) zeigt sich zudem skeptisch bezüglich des nicht mehr dringend notwendigen Schulabschlusses für einen Einstieg in die Ausbildung, da hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Auszubildenden durch mangelnde Qualifikationen im Vorfeld nicht den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes entsprechen würden.

Darüber hinaus gehen die verbesserten Ausbildungbedingungen aus der Sicht von ver.di nicht weit genug: „Wichtig ist ver.di außerdem, dass Auszubildende Einfluss auf ihre Ausbildungsbedingungen nehmen können. Das geht nur, wenn das Ausbildungsverhältnis arbeitsrechtlich im Betrieb verankert ist und nicht nur schulisch organisiert wird. Am besten würde die Absicherung der Standards im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, gelingen“, heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaft.

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Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) warnt vor möglichen Auswirkungen einer Unterfinanzierung der Pflege. Es fehlten etwa 400 Millionen Euro.

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 „Ohne eine ausreichende Finanzierung der Pflegeschulen wird sich der Fachkräftemangel in diesem Bereich weiter verschärfen“, äußerte sich DRK-Präsidentin und ehemalige CSU-Bundestagsabgeordneten Gerda Hasselfeldt Anfang letzten Monats gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. 2020 wird das Pflegeberufegesetz und damit eine neue Pflegeausbildung in kraft treten. Diese soll Pflegeberufe attraktiver machen. Das Ziel sei allerdings bei unzureichender Finanzierung in Gefahr, warnt Hasselfeldt. Laut der DRK-Präsidentin fehle eine Anschubfinanzierung der Pflegeschulen in Höhe von etwa 400 Millionen Euro, die der Bund 2019 nicht eingeplant habe. Dieser verweise auf die Länder, die allerdings wenig Bereitschaft zeigten. „ Die neue Pflegeausbildung kann kein Erfolg werden, wenn sie bereits unterfinanziert startet“, wird Hasselfeldt in dem Zeitungsartikel abschließend zitiert.

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Wie aus einer kleinen Anfrage hervorgeht, plant die Landesregierung Schleswig-Holsteins die Schaffung eines Studiums der Pflegepädagogik in Kiel sowie eine Aufstockung des Pflegestudiums an der Universität Lübeck.

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Die Landesregierung prüft zurzeit die Einführung eines Masterstudiengangs der Pflegepädagogik an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Das geht aus einer kleinen Anfrage der SPD-Fraktionsvorsitzenden Birte Pauls hervor. Dieses Vorhaben steht insbesondere in Zusammenhang zu den Planungen des Pflegeberufegesetzes, über das wir schon mehrfach berichteten. Mit der möglichen Schaffung eines Masterstudiengangs soll dem Lehrkräftebedarf in der Pflege entgegengewirkt werden.

Außerdem geht aus der Anfrage hervor, dass der Bachelorstudiengang Pflege an der Universität Lübeck auf bis zu 100 Plätze aufgestockt werden soll. Seit der Etablierung des Studiengangs 2014 gab es bislang jährlich nur 40-Bachelor Plätze. Hinzu kommt die Planung eines an den Bachelor Pflege angelehnten Masterstudiengang Gesundheitswissenschaften. Dieser Prozess befinde sich gerade in inneruniversitären Abstimmungen.

Zusätzlich plane die Fachhochschule Kiel eine mögliche Schaffung eines Pflegestudiengangs.

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