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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (CDU), appelliert daran, Pflegebedürftige in der Corona-Krise nicht zu vergessen. Maßnahmen wie Besuchsverbote führten für Bewohner*innen stationärer Einrichtungen und Angehörige zu kaum aushaltbaren Situationen.

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Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung der Covid-19-Pandemie müssen gut abgewägt werden. So sei das Infektionsrisiko Pflegebedürftiger zweifellos hoch, gleichzeitig müsse die Gesellschaft lernen, mit dem Risiko umzugehen. „Pauschale Besuchsverbote können dabei in Pflegeeinrichtungen nur in Ausnahmefällen und vor allem nur für begrenzte Zeiträume eine Lösung sein“, bilanziert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einer aktuellen Pressemitteilung. Denn das habe „zu Situationen geführt, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kaum auszuhalten waren.“

Aktuell sieht Westerfellhaus trotz positiver Beispiel noch viele Einrichtungen, die vor allem auf soziale Isolation setzen. Das dürfe nicht mehr sein, für die Pflegebedürftigen handele es sich nicht um Pflegeeinrichtungen, „es ist ihr Zuhause“. Dort sei nicht nur Infektionsschutz gefragt, sondern auch soziale Nähe und Kontakte.

Dabei handele es sich jedoch auch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Wir sind als Gesellschaft gefordert, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um denen, die in der Pandemie besonderen Schutz benötigen, ein Maximum an Lebensqualität zu ermöglichen. Den Belangen und Bedarfen Pflegebedürftiger muss deshalb in der Diskussion besondere Priorität zukommen. Sie dürfen in dieser Pandemie nicht vergessen werden.“

Die vollständige Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Beiträge zum Pflegebevollmächtigten finden Sie hier.

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Der Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fordert in einem aktuellen Positionspapier einen Ausbau der Kurzzeitpflege. Damit soll insgesamt die häusliche Pflege gestärkt werden.

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In einem Positionspapier kritisiert Westerfellhaus, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen weiter steige, sich das Angebot aber nicht entsprechend entwickle. „Zwar wurden eingestreute und flexibel nutzbare Kurzzeitpflege-Plätze in Einrichtungen ausgebaut, die Zahl der zweckgebundenen, ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Plätze ist jedoch zurückgegangen.“ Ausreichend Plätze in der Kurzzeitpflege seien wichtig, um indirekt die häusliche Pflege zu stärken – denn diese wünsche sich die Mehrheit der Menschen im Falle der Bedürftigkeit. Denn gerade die Kurzzeitpflege mache eine überwiegend zu Hause stattfindende Pflege überhaupt möglich. Sie überbrücke Situationen, in denen es schwer ist, jemanden häuslich zu pflegen.  „Es kann nicht sein, dass die Menschen in einer Krisensituation keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Nähe finden – obwohl sie ihn dringend benötigen und einen gesetzlichen Anspruch darauf haben!“, sagt der Pflegebevollmächtigter in der entsprechenden Pressemitteilung.

Westerfellhaus formuliert in seinem Positionspapier fünf Forderungen zur Verbesserung der Kurzzeitpflege. Dazu gehören „eine ausreichende Zahl an wohnortnahen Kurzzeitpflegeplätzen“, eine angemessene Vergütung oder die Erhöhung des Leistungsbetrags.

Andreas Westerfellhaus ist seit April 2018 in der aktuellen Funktion für der Bundesregierung tätig. Weitere Stellungnahmen des Pflegebevollmächtigten, über die wir auf diesem Portal berichteten, können Sie hier nachlesen.

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Der neuer Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege Karl-Josef Laumann kümmert sich um Patienten und Pflege.

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Das Bundeskabinett hat Karl-Josef Laumann am 8. Januar 2014 zum „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege“ berufen. Laumann soll sich für „Qualität, Transparenz und gute Versorgung“ im Gesundheits- und Pflegebereich einsetzen.

Weitere Informationen: www.bundesgesundheitsministerium.de

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Im Atrium in Berlin lädt die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung im Februar zu einer Podiumsdiskussion ein, in der es um die Rolle der Quartiere bei der Pflege- und Teilhabeplanung gehen soll.

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„Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie jetzt, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf“, heißt es von den Veranstalter*innen. Quartiersnahe Angebote auszubauen, gehöre daher zu den anstehenden Aufgaben, um eine qualitativ hochwertige Pflege und Teilhabe zu ermöglichen. Auf dem Podium sitzen neben Claudia Moll, der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, Katharina Wiegmann von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg sowie Jutta Stratmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Die Veranstaltung findet am 21. Februar um 16 Uhr im  Atrium in Berlin statt. Für diejenigen, die in Präsenz teilnehmen, wird um eine Anmeldung bis spätestens zum 14. Februar gebeten. Alternativ wird auch eine Liveübertragung eingerichtet.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen gelangen Sie hier.

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Noch Ende des vergangenen Jahres hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) als Dachverband und ihre Mitgliedsgesellschaften vor Ort an die politisch Verantwortlichen im Bereich Gesundheit und Pflege gewandt: In als „Brandbriefe“ bezeichneten Schreiben fordern sie umgehende Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.

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Nach Angaben des Dachverbands leben in Deutschland knapp 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenz, die Tendenz ist steigend. Überwiegend werden diese Menschen durch An- und Zugehörige versorgt und betreut. Ohne zielgerichtete Unterstützung gefährde die Pflegearbeit die körperliche und psychische Gesundheit.

Allerdings: „Seit einigen Jahren und deutlich zugespitzt seit Beginn der Corona-Pandemie ist an verschiedenen Stellen eine dramatische Verschlechterung der Situation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zu beobachten“, heißt es von der DAlzG. „So wird es immer schwieriger, einen ambulanten Pflegedienst, einen Platz in der Tages- oder Kurzzeitpflege oder in einem Pflegeheim zu finden, weil Anbieter die Plätze nicht nach Dringlichkeit vergeben, sondern sich für ‚pflegeleichte‘ Kunden entscheiden.“

Auf den zugespitzten Mangel an Unterstützung wiesen die Organisationen im Dezember in Briefen an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, die pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen sowie an die auf Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen hin. In einer Pressemitteilung ergänzt Monika Kaus, die Vorsitzende der DAlzG zudem: „Die Parteien der Bundesregierung haben in ihrem Koalitionsvertrag Verbesserungen fest vereinbart“.

Versprochen worden sei unter anderem die Dynamisierung des Pflegegeldes (die letzte Erhöhung fand 2017 statt), die Einführung eines Entlastungsbudgets (Zusammenführung verschiedener Pflegeversicherungsleistungen zur flexibleren Nutzung) oder die Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes. „Zu keinem dieser Vorhaben liegt bisher auch nur ein Gesetzentwurf vor!“, kritisiert Kaus. Die DAlzG fordert daher die zügige Umsetzung der angekündigten Vorhaben und setzt sich gleichzeitig für bessere Bedingungen in der Pflege ein. Diese würden dazu führen, das Pflegekräfte länger im Beruf bleiben und Angehörigen damit der Rücken freigehalten werden könnte.

Weitere Informationen sowie die Briefe im Wortlaute finden Sie unter diesem Link.

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Beitragsbild
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat im April gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angesichts eines herausfordernden Jahres in Dauerstress vor einer Massenflucht aus Pflegeberufen gewarnt.

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„Wenn wir nicht schnell das Ruder herumreißen, riskieren wir einen massenhaften Ausstieg aus dem Beruf“, äußerte sich Westerfellhaus nach Angaben des Ärzteblatts gegenüber dem RND.

Demnach gebe es bereits Hinweise darauf, dass schon tausende Pflegekräfte aus Krankenhäusern und Altenpflege während des vergangenen Jahres aufgehört hätten. „Viele haben das Vertrauen in die Politik verloren, dass sich die Situation grundlegend ändert“, wird der Pflegebevollmächtigte weiter zitiert. Westerfellhaus spricht dabei von einem „Gefühl der Ohnmacht“.

Um dem entgegenzuwirken fordere Westerfellhaus unter anderem einen Personalschlüssel, der sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiere und planbare Arbeitszeiten ermöglichen solle. Eine bessere Bezahlung sei zudem ebenfalls nötig. Eine konkrete Zahl habe er nicht genannt, kritisierte aber die Tarifpartner: „Wenn sich Tarifpartner jetzt dafür loben, dass sie eine Lohnerhöhung von 70 Euro vereinbart haben, dann ist das doch wirklich lächerlich.“

In dem Artikel des Ärzteblatts finden Sie weitere Informationen und Zitate des Pflegebevollmächtigten zu dem Thema. Weitere auf seniorenpolitik-aktuell veröffentlichte Beiträge zur Arbeit des derzeitigen Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus finden Sie hier.

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Im Januar dieses Jahres hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, ein dreijähriges Projekt gestartet, das die Arbeitsbedingungen von Pflegepersonal durch Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort verbessern soll.

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Mindestens 750 ambulante und stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen sollen mit einem neuen Projekt ab Januar 2021 dabei unterstützt werden, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einzuführen. Das erklärt der Pflegebevollmächtigte in einer entsprechenden Pressemitteilung.

„Schon vor der Pandemie gab es Handlungsbedarf in der Pflege, der aktuell verstärkt sichtbar wird. Wir wissen: menschenwürdige Pflege ohne Hetze braucht gute Arbeitsbedingungen. Und nur mit guten Arbeitsbedingungen können wir genügend Menschen für die Pflege begeistern“, so der Staatssekretär. Daher müssen wir alle Einrichtungen bei der Implementierung guter Arbeitsbedingungen unterstützen.“

Bei dem nun gestarteten dreijährigen Projekt handelt es sich um ein Nachfolgeprojekt. In einem Pilotprojekt im Jahr 2019 habe sich bereits gezeigt, „dass sich die Arbeitsbedingungen durch Beratung vor Ort, Schulungen der Führungskräfte und anschließende Umsetzungsbegleitung durch externe Unternehmensberater verbessern lassen.“ Mit einer Beratung interessierter Einrichtungen wird voraussichtlich ab Sommer zu rechnen sein. Bis dahin solle unter anderem eine Geschäftsstelle aufgebaut werden und genügend Berater*innen qualifiziert werden.

„Ich leiste damit meinen Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege“, fügt Westerfellhaus hinzu. „Gute Arbeitsbedingungen müssen Schule machen, damit sie magnetisch auf den Pflegefachkräftenachwuchs wirken und zufriedenere Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben wollen.“

Die Konzertierte Aktion Pflege wurde 2018 durch die Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ins Leben gerufen. Maßnahmen und Ziele wurden im Sommer 2019 in einem Abschlussbericht formuliert.

Fraglich bleibt jedoch, inwieweit Schulungen von Führungskräften bzw. Begleitungen durch externe Unternehmensberater*innen reell die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern können. Erst kürzlich ist die Debatte um Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern in Hamburg neu entbrannt, als eine Pflegerin der Asklepios-Klinik St. Georg die Klinikleitung in einem NDR-Beitrag kritisierte. Die Belastung sei zu groß, es gebe zu wenig Personal für zu viele Covid-19-Patient*innen. Daraufhin hatte der Konzern die Kündigung ausgesprochen – der Fall wird derzeit vom Arbeitsgericht verhandelt.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat im Dezember eine Handreichung mit Besuchskonzepten für stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege vorgestellt, um weiterhin Besuche in der Pandemie zu ermöglichen.

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Gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Staatssekretär Andreas Westerfellhaus am auf einer Pressekonferenz am 4. Dezember 2020 eine Handreichung vorgestellt. Ziel sei, dass Bewohner*innen von Einrichtungen der Langzeitpflege „auch während einer Pandemie Besuche erhalten können“. Dazu bräuchte es möglichst geringe Einschränkungen für sie und die Besucher*innen, gleichzeitig aber einen wirksamen Infektionsschutz.

„Wie das gehen kann, hat der Pflegebevollmächtigte in dieser Handreichung für Pflegeheime skizziert“, erklärt Gesundheitsminister Spahn dazu in einer Pressemitteilung. „Sie baut auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Erfahrung vieler Pflegeheime auf.“

„Natürlich leben in einer stationären Pflegeeinrichtung Menschen, für die eine COVID-19 Erkrankung ein höheres Risiko darstellt, aber Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen auch in einer Pandemie nicht in Frage gestellt werden“, erklärt auch der Pflegebevollmächtigte in der Presseerklärung. Die elfseitige Handreichung mit den Besuchskonzepten kann kostenlos heruntergeladen werden.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat anlässlich der Corona-Pandemie einen aktualisierten 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

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Die Corona-Pandemie mache deutlich, wie systemrelevant die Pflegeberufe sind, argumentiert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einem aktuellen Positionspapier. Daher habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode schon einiges getan, um die Berufe weiter zu stärken. Dazu zählt er neben aktuellen „Corona-Gesetzen“ auch die Konzertierte Aktion Pflege aus dem vergangenen Jahr.

„Pflegekräfte brauchen jedoch auch darüber hinaus optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter, um gute Arbeit zu leisten – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche“, so Westerfellhaus weiter. Der Pflegebeauftragte hat daher ein aktualisiertes 5-Punkte-Programm in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege veröffentlicht, mit denen Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden sollen.

Andreas Westerfellhaus stellt in dem Positionspapier unter dem Titel „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ folgende Forderungen auf:

  • „Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.“

Die Zusammenfassung der Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten. Dort steht auch das Positionspapier mit ausführlicheren Beschreibungen der Forderungen und eine dazugehörige Pressemitteilung zum Herunterladen zur Verfügung.

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Im Februar hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein Konzept für ein Pflege- und ein Entlastungsbudgets vorgelegt. Eine Einführung eines solchen Budgets hatte die Bundesregierung vergangenen Sommer zunächst verschoben.

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„Zu viele Antragsformulare, zu komplizierte Regelungen und zu schematische Angebote erschweren die Pflege zu Hause unnötig“, kritisiert Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, in einer Pressemitteilung die aktuelle Situation. „Wir müssen die Bürokratie entschlacken und individuellere Leistungen ermöglichen, um hunderttausende pflegende An- und Zugehörige massiv zu unterstützen. Denn viele sind kurz davor, aus der Pflege zu Hause auszusteigen.“ Diese Entschlackung soll über ein Pflege- und ein Entlastungsbudget umgesetzt werden, welche mehrere Leistungen für pflegende Angehörige zu einem Budget zusammenfasst. Das Entlastungsbudget steht als Ziel der großen Koalition bereits im Koalitionsvertrag, eine Entscheidung darüber wurde im vergangenen Jahr jedoch auf 2020 vertagt.

Mit dem nun vorgelegten Konzept des Pflegebevollmächtigten könnten die Pflegeleistungen über zwei Budgets neu strukturiert werden: Ein Pflegebudget und das Entlastungsbudget. Im Pflegebudget, welches den Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung stehen soll, sollen die bisherigen Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, Entlastungsbudget und weitere Leistungen zusammengefasst werden. Die Höhe des Budgets misst sich dann am Pflegegrad. Ebenso am Pflegegrad soll das Entlastungsbudget orientiert sein, welches hingegen Quartalsweise zur Verfügung steht. Es soll flexibel für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden können, um eine Pflege auch zu gewährleisten, wenn pflegende Angehörige einmal abwesend sind. Weitere Informationen dazu können Sie dem ausführlichen Diskussionspapier des Pflegebevollmächtigten entnehmen.

„Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, würde sich der Bürokratiedschungel lichten. Die häusliche Pflege könnte so einfacher und flexibler werden“, begrüßt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, die Vorschläge. In Deutschland werden derzeit knapp 1,8 Millionen Menschen häuslich gepflegt.

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