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Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer, welche eine Vertretung für Mitarbeiter/innen in der Pflege darstellen soll, verstößt laut dem Verwaltungsgericht Hannover nicht gegen das Grundgesetz.

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Pflegekammern sind - in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz in Verbindung mit einer Pflichtmitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge für die Pflegenden - ab 2017 eingeführt worden. Gegen die Pflichtmitgliedschaft klagte eine Geschäftsführerin eines Pflegeheims.

Sowohl die Pflichtmitgliedschaft als auch der damit in Verbindung stehende Pflichtbeitrag sind laut dem Verwaltungsgericht nicht zu beanstanden. Die Einrichtung der Kammern als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde als Maßnahme zur Verbesserung der Pflegeberufe gewertet und sei damit ein geeignetes Mittel, dem Pflegenotstand zu begegnen.

"In einer Gesellschaft, die durch den demografischen Wandel, die Veränderung der Familienstrukturen, den Fortschritt von Wissenschaft und Technik und durch einen Strukturwandel der Gesundheits- und Pflegeversorgung geprägt ist und die daher nach allgemeiner Einschätzung Maßnahmen der Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen sowie zur Steigerung von Qualität und Attraktivität des Pflegesektors insgesamt dringend bedarf, sei es naheliegend und verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Staat durch Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – wie der beklagten Pflegekammer – einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit standardgerechter Pflege leistet. Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers stehe der Pflichtmitgliedschaft auch nicht entgegen, dass der überwiegende Teil der Pflichtmitglieder abhängig beschäftigt ist."

Das gesamte Urteil kann hier nachgelesen werden.

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In einem früheren Beitrag konnten Sie sich bereits über den Stand der Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern informieren. In Mecklenburg-Vorpommern lag ein Bericht über die Befragung von Pflegekräften einige Zeit zur Prüfung beim Auftraggeber, also dem Landesministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Im Dezember wurde der Bericht veröffentlicht, mit einem deutlichen Ergebnis in Sachen Pflegekammer.

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In der politischen Debatte wurde der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vorgeworfen, die Ergebnisse des Berichtes zurückzuhalten, um weiter die Entwicklungen in anderen Bundesländern beobachten zu können. Denn eine Initialisierung von Pflegekammern wurde bisher immer von der Zustimmung der in ihr zu organisierenden Pflegekräfte abhängig gemacht. Noch Anfang Oktober wurden Fragen nach bereits vorliegenden Ergebnissen ausweichend beantwortet.

Argumente für die Pflegekammer lassen sich im Kontext des Pflegenotstandes nachvollziehen. Pflegekräften sind unzureichend in Gewerkschaften organisiert, ihre Interessen werden also auch nicht angemessen vertreten. Die Wohlfahrtsverbände stehen häufig eher für die Arbeitgeberseite, Betriebsräte fehlen vor allem bei kirchlichen Trägern, im Ergebnis streiken Pflegende selten. Zu verbessern gäbe es einiges im Pflegeberuf: Entlohnung, Arbeitsbedingungen und Ausbildungsbedingungen (inklusive der fehlenden Akademisierung) sind nur drei Beispiele. Pflegekammern sollen als echte Interessenvertreter für Pflegekräfte fungieren. Kritisiert wird, dass die Arbeit der Pflegekammern durch ihre Mitglieder finanziert werden soll, bei einer großen Zahl von Mitgliedern soll dieser Betrag aber klein gehalten werden.

Der am 2. Dezember veröffentlichte Bericht des Zentrums für Sozialforschung aus Halle liefert deutliche Ergebnisse für Mecklenburg-Vorpommern: 73 % der befragten Pflegekräfte befürworten die Einführung von Pflegekammern, nur 15,6 % lehnen diese ab. Der zentrale Kritikpunkt - die Fianzierung durch die Mitglieder - wurde nur von den BefürworterInnen beantwortet. Von diesen sind 61,6 % bereit, Beiträge zu entrichten, nur 10,1 % sind nicht dazu bereit.

Der Bericht liefert auch zur Situation der Pflegekräfte Informationen und Handlungsempfehlungen, die aus Befragungen von ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen und ExpertInnen resultieren. Den gesamten Bericht können Sie online nachlesen.

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Wir berichteten bereits über die Gesetzgebungsprozesse zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern. Lesen Sie hier nun mehr zu der Lage in den südlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.

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Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik "Pflegenotstand" betrachtet. Daraus folgt auch, dass das geplante Pflegestärkungsgesetz II den Pflegenotstand nicht alleine auflösen kann.

Knapp 30 000 BürgerInnen aus Nordrhein-Westfalen haben sich im Juli in Form einer Petition für eine Pflegekammer ausgesprochen. Die Unterschriftenliste soll nun an das Landesministerium übergeben werden.  Der Pflegerat NRW organisiert am 15.09.15 eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Landtagsmitgliedern.

Auch in Hessen haben sich mehrere Organisationen zu einem Landespflegerat zusammengeschlossen. Diese führte im Juni eine Auftaktveranstaltung durch, es wurde dabei vor allem der langsame Gesetzgebungsprozess in Hessen kritisiert. Durch die Grünen steht die Gründung einer Pflegekammer in dem Koalitionsvertrag, andere Bundesländer sind in dem Prozess jedoch viel weiter.

In Thüringen sind bisher keine konkreten Anzeichen für die Einführung einer Pflegekammer zu erkennen. In dem thüringischen Koalitionsvertrag heißt es, dass eine Pflegekammer eingerichtet wird, "wenn die betreffenden Akteurinnen und Akteure dies einfordern und es zur Stärkung des Berufsfeldes der Pflege beiträgt."

Bereits 2011 sprachen sich in Sachsen eine Mehrheit der befragten Pflegekräfte für die Einführung einer Pflegekammer aus, reagiert hat die Landesregierung in den Folgejahren nicht. Dies berichtet der Vorsitzende des sächsischen Pflegerates.

Im Saarland sind die Beschäftigten in der Pflege, ähnlich wie in Bremen, in der Arbeitskammer Mitglied. In der Arbeitskammer wurde die Stelle eines Pflegereferenten geschaffen, welches der Pflegerat als politische Maßnahme zur Verhinderung einer Pflegekammer sieht. Auch wurde der Zusammenschluss mit der rheinland-pfälzischen Pflegekammer thematisiert.

In Rheinland-Pfalz ist die Pflegekammer bereits beschlossene Sache, das Bundesland gilt damit als Vorreiter in der Republik. In die Arbeit und Rolle der Pflegekammer kann bereits Einblick genommen werden.

In Baden-Württemberg wurde im März 2015 eine Unterschriftenliste zur Einführung einer Pflegekammer an die Pflege-Enquete des Landtages übergeben. Im Juli gab es zu der Thematik der Pflegekammer eine öffentliche Anhörung. Im Januar 2016 wird die Pflege-Enquete dem Landtag abschließend berichten.

In Bayern wurde die Errichtung einer Pflegekammer zwar versprochen, ein Gesetzgebungsverfahren wurde bis jetzt jedoch nicht eingeleitet, trotz Petitionen und Demonstrationen. Ein geplanter Pflegering steht in dem Verdacht, vor allem für Träger und ArbeitgeberInnen zu sprechen.

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Am 15.07.2015 beschloss der Landtag Schleswig-Holsteins die Errichtung einer Pflegekammer. Lesen Sie hier eine aktuelle Übersicht zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.

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Der Sozialausschuss hatte die Errichtung der Pflegekammer bereits 2012 empfohlen, die Landesregierung gab 2014 ihre Zustimmung zum Gesetz. Schleswig-Holstein ist damit weiter als andere Länder. Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik "Pflegenotstand" betrachtet. Das geplante Pflegestärkungsgesetz II wird den Pflegenotstand nicht alleine auflösen können.

Aber auch andere Landtage haben bereits Pflegekammern beschlossen. Hier erhalten Sie einen Überblick der Situation in weiteren nördlichen Bundesländern. In einem separaten Beitrag können Sie sich über die Lage in den südlichen Bundesländern informieren.

In Hamburg wurden ungefähr tausend PflegerInnen befragt, ob eine Pflegekammer gewünscht wird. Umfassende Information sollte ein Flyer bringen, bei dem jedoch sprachlich viele Pflichten und wenig Vorteile für das Pflegepersonal beschrieben werden. Die Errichtung einer Pflegekammer wurde mit einfacher Mehrheit abgelehnt, Details zu Hintergründen und Ergebnisse der Befragung liefert ein Abschlussbericht.

In Mecklenburg-Vorpommern versuchen z.B. die Grünen die Debatte voranzubringen. Eine Befragung wurde von dem Zentrum für Sozialforschung Halle Februar bis Mai 2014 durchgeführt, die Ergebnisse zu den Pflegekammern wurden aber noch nicht veröffentlicht. Das Landesministerium prüft die Befragung immer noch. Die Landesregierung scheint die Entwicklung in anderen Bundesländern abzuwarten. Möglicherweise ist das Ergebnis der Befragung zu eindeutig, um weiter abwarten zu können.

In Niedersachsen fand im Juli die erste Sitzung der Pflegekammer-Gründungskonferenz statt, die nächste Sitzung ist im September geplant.

In Bremen setzt sich nicht nur, aber vor allem der Pflegerat für die Schaffung einer Pflegekammer ein. Im September 2011 hatte das Thema im Rahmen der Pflegeoffensive noch einen großen Stellenwert. Inzwischen soll die Gründung einer Pflegekammer in Bremen nicht mehr geprüft werden. Allerdings sind angestellte Pflegekräfte in Bremen automatisch Mitglieder in der Arbeitnehmerkammer, welche jedoch durch die vielen vertretenden Berufe nicht als Vertretung von Pflegekräften gesehen werden kann.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat in diesem Monat auf Beschluss des Landtages hin das Für und Wider von Pflegekammern beschrieben. Auffallend ist die eher skeptische Darstellung und die 2 Jahre, die zwischen Beschluss und dessen Realisierung liegen.

In Brandenburg haben im April 2015 die Oppositionsparteien CDU und Grüne einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer gestellt. Der Landtag forderte die Regierung zunächst auf, ein unabhängiges Institut mit der Befragung von Pflegekräften zu beauftragen.

In Berlin wurden ebenfalls ungefähr tausend PflegerInnen befragt, es sprachen sich 58,8% für, nur 17,1% gegen eine Pflegekammer aus. Das Votum der Professionellen ist eindeutig, die Landespolitik zögert jedoch.

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Das vom Land beauftragte Meinungsforschungsinstitut TNS-Infratest-Sozialforschung hat die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zur Errichtung einer Pflegekammer vorgelegt. Demnach begrüßt die absolute Mehrheit der befragten Pflegekräfte die Errichtung einer Pflegekammer: 51 % bewerten die Einrichtung einer Pflegekammer mit „finde ich gut“, 24 % antworteten mit „finde ich nicht gut“. Ein Viertel aller Befragten (25 %) hatten sich noch keine Meinung gebildet. Weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de/MSGFG/

Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat anlässlich der Corona-Pandemie einen aktualisierten 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

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Die Corona-Pandemie mache deutlich, wie systemrelevant die Pflegeberufe sind, argumentiert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einem aktuellen Positionspapier. Daher habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode schon einiges getan, um die Berufe weiter zu stärken. Dazu zählt er neben aktuellen „Corona-Gesetzen“ auch die Konzertierte Aktion Pflege aus dem vergangenen Jahr.

„Pflegekräfte brauchen jedoch auch darüber hinaus optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter, um gute Arbeit zu leisten – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche“, so Westerfellhaus weiter. Der Pflegebeauftragte hat daher ein aktualisiertes 5-Punkte-Programm in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege veröffentlicht, mit denen Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden sollen.

Andreas Westerfellhaus stellt in dem Positionspapier unter dem Titel „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ folgende Forderungen auf:

  • „Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.“

Die Zusammenfassung der Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten. Dort steht auch das Positionspapier mit ausführlicheren Beschreibungen der Forderungen und eine dazugehörige Pressemitteilung zum Herunterladen zur Verfügung.

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Der zwanzigste Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit ist am 22.06.2017 zu Ende gegangen, welcher von insgesamt 8.250 Besucher/innen aus allen Bereichen des deutschen Gesundheitswesens genutzt wurde. Der Kongress stand unter dem Motto “Qualität und nachhaltige Finanzierung“, es wurden gegensätzliche Ziele innerhalb der Großen Koalition deutlich:

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Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, kündigte an: „Wir wollen die Weichen stellen, für eine Bürgerversicherung.“ Maria Michalk von der CDU sprach sich für einen Fortbestand der privaten Krankenversicherung (PKV) aus: „Die CDU/CSU-Fraktion ist die einzige, die an der Dualität festhält. Wir brauchen diesen Wettbewerb.“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte der Bürger/innenversicherung bereits zuvor, beim Auftakt des Kongresses, eine Absage erteilt: “Das einzig Gute an der Bürgerversicherung ist der Name”, so Gröhe. Der Minister hob hervor, dass die PKV oft sehr schnell medizinische Innovationen aufgenommen habe und damit auch die Gesetzliche Krankenversicherung “unter Druck gesetzt” habe.

Als dringend notwendig bezeichneten es die gesundheitspolitischen Sprecherinnen aller vier Bundestagsfraktionen, dass sich die Politik in der kommenden Legislaturperiode der Verbesserung sektorübergreifender Versorgung annehme. Wenn man dies erreichen wolle, seien die Akteure des Gesundheitswesens allerdings wie „ein Bollwerk, gegen das man angehen muss”, kritisierte Hilde Mattheis (SPD).

Einigkeit herrschte auf dem Hauptstadtkongress auch darüber, dass nach der Bundestagswahl eine Neujustierung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs geben müsse. Um den Morbi-RSA weniger anfällig für Manipulationen zu gestalten, schlug die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag vor, dass ambulante Diagnosen künftig nicht mehr berücksichtigt werden sollten. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, erhob die Forderung, dass nicht nur die Morbidität der Versicherten Kriterium für die Zuweisung von Geldern aus dem Gesundheitsfonds sein dürfen, sondern vielmehr auch die Ausgeben jeder Krankenkasse für Prävention.

Ein Schwerpunkt des Kongresses war auch die Krankenhauspolitik. Staatssekretär Jens Spahn aus dem Bundesfinanzministerium bezeichnete die ungelösten Probleme des Krankenhaussektors als größtes Problem des deutschen Gesundheitswesens. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bundesländer nach wie vor ihren Verpflichtungen zur Finanzierung von Investitionen nicht ausreichend nachkämen.

Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner erklärte, nach der Krankenhausreform gelte es nun, „die Qualität und Patientengerechtigkeit noch weiter zu verbessern.” Grüttner kündigt an, Hessen werde daher “eigene und erweiterte Kriterien in den Krankenhausplan zur Notfallversorgung aufnehmen.“

Der auf dem Hauptstadtkongress vorgestellte Krankenhaus Rating Report 2017 kommt zu dem Ergebnis, dass sich die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser wieder leicht verschlechtert habe. Lag die Anzahl der Krankenhäuser mit erhöhtem Insolvenzrisiko im Jahr 2014 noch bei 8,6 Prozent, stieg sie in 2015, dem Untersuchungszeitraum des aktuellen Reports, auf 9,1 Prozent. Die Krankenhausstrukturen seien, so Prof. Dr. Boris Augurzky vom RWI Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung, nach wie vor in einigen Regionen ungünstig, es gebe zu viele kleine Einrichtungen, eine zu hohe Krankenhausdichte und zu wenig Spezialisierung. Allerdings habe der von 2016 bis 2018 eingesetzte Strukturfonds bereits eine gewisse Dynamik zur Optimierung entfacht und werde gut angenommen. „Es sollte grundsätzlich darüber nachgedacht werden, den Strukturfonds über das Jahr 2018 hinaus fortzuführen“, empfiehlt Augurzky.

Eine der herausragenden Veranstaltungen des im Rahmen des Hauptstadtkongresses stattfindenden Deutschen Ärzteforums war der Auftritt des Robotik-Pioniers Prof. Dr. Gordon Cheng. Cheng ist einer der weltweit führenden Köpfe in der Entwicklung neurosensitiver Roboter, die unter dem Schlagwort “Brain-to-Robot” für Furore sorgen. Eines seiner Projekte heißt “Walk again Project”: Querschnittsgelähmte lernen dabei zunächst, sich mithilfe eines sogenannten Exoskeletts, einer Art maschinell gesteuerten Overall, fortzubewegen. Das Exoskelett ist innen mit viel Sensorik ausgestattet, um möglichst viele trotz der Lähmung noch verbliebene Bewegungssignale abzufangen und in Bewegung umzusetzen. Das Erstaunliche: Nach ein paar Monaten Training beginnt die querschnittsgelähmte Person in gewissem Maße Bewegungen  wieder wahrzunehmen und sogar zu steuern. „Verantwortlich dafür ist vermutlich die sogenannte neuronale Plastizität. Das beschreibt die Fähigkeit des Gehirns, sich neu zu organisieren”, erklärte Cheng auf dem Hauptstadtkongress.

Der Deutsche Pflegekongress, ebenfalls Teil des Hauptstadtkongresses, stand unter dem Eindruck der intensiven Gesetzgebung, mit der die Bundesregierung dem Pflegenotstand entgegentreten will. Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement und zugleich Pflegedirektor am Universitäts-Herzzentrum Freiburg, warnte vor einer mangelhaften Umsetzung der von der Großen Koalition beschlossenen Personaluntergrenzen, die im kommenden Monat in ein Gesetz gegossen werden sollen: “Aus Personaluntergrenzen können schnell Personalobergrenzen werden, die dann keine Luft mehr für zusätzliches Personal lassen”, so Bechtel.

Der Präsident der rheinland-pfälzischen Pflegekammer, Markus Mai, sprach sich für eine stärkere politische Interessenvertretung für die Pflegeberufe aus. Nachdem es nun bereits in drei Bundesländern Pflegekammern gebe, müsse die Pflege auch auf Bundesebene eine starke Vertretung erhalten. „Das kann nur die Bundespflegekammer sein“, so Mai.

Der Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2018 findet vom 6. bis 8. Juni 2018 statt. Mehr zum kommenden Kongress sowie weitere Rückblicke zu vorigen Kongressen finden Sie online.

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Am 9. und 10.11.2017 wird auf der 4. Berliner Pflegekonferenz unter dem Motto „Die Zukunft der Pflege gestalten“ wieder die pflegerische Zukunft diskutiert. Etwa 600 Teilnehmer/innen – Expert/innen und Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, professionell Pflegende sowie pflegende Angehörige – sollen sich zu aktuellen Fragen der Pflegepraxis austauschen.

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Fragestellungen sollen unter anderem sein:

  • Wie wird gute Pflege trotz Fachkräftemangel gewährleistet?
  • Wie gelangen Innovationen in die Pflegepraxis?
  • Was bringt die Pflegekammer?
  • Wie sehen altersgerechte Lebensräume und Pflegestrukturen in der Kommune aus?

Die Berliner Pflegekonferenz wird von spectrumK in Kooperation mit den Dachverbänden der Betriebskrankenkassen und der Innungskrankenkassen sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ausgerichtet.

Pflege ist laut den Veranstalter/innen ein Zukunftsthema, das einen großen Teil der Menschen in Deutschland direkt betrifft: Knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftige gibt es laut Bundesinstitut für Bevölkerungsentwicklung aktuell. Mehr als eine Million Menschen sind derzeit bei ambulanten und stationären Pflegedienstleistern beschäftigt; nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts übernehmen 4 bis 5 Millionen Menschen ganz oder teilweise die Pflege ihrer Angehörigen. Der wachsende Pflegebedarf stellt unsere Gesellschaft vor Herausforderungen, die sich auch auf der politischen Agenda wiederspiegeln: Pflegestärkungsgesetze, Pflegeberufegesetz, Pflegekammer – dies sind nur einige der Themen, die deutliche Veränderungen für Pflegende und Pflegebedürftige bedeuten und großen Diskussionsbedarf mit sich bringen.

Weitere Informationen und das Programm zur Berliner Pflegekonferenz stehen Ihnen auf der Website zur Verfügung.

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Nach einem längeren politischen Prozess wurde im vergangenem Jahr in Neumünster die schleswig-holsteinische Pflegeberufekammer - auch Pflegekammer genannt - eröffnet. Wir berichteten bereits mehrfach über die je nach Bundesland verschiedenen Situationen. Die Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein nimmt ihre Arbeit voraussichtlich Anfang 2018 auf.

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Sobald die Kammer ihre Arbeit aufnimmt, können professionell Pflegende in Schleswig-Holstein die Kammer als politische Vertretung nutzen. Die Pflichtbeiträge müssen entrichten werden. Vorher können sich die Kammermitglieder bereits an den anstehenden Wahlen bzw. der Organisation der Kammer selbst beteiligen.

Pflichtmitglied wird - ab voraussichtlich der ersten Jahreshälfte 2018 - jede Pflegefachperson, die in Schleswig-Holstein als solche arbeitet. Darunter fallen Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen.

Weitere Informationen sowie Neuigkeiten finden Sie auf der Homepage der Pflegeberufekammer.

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Am 17.08.15 wurden in der Sendereihe Kontrovers des Deutschlandfunkes (DLF) die teils katastrophalen Zustände in der Pflege und in der Pflegeversicherung thematisiert. Zu Gast waren der Sozialpädagoge Claus Fussek und zwei Mitglieder des Gesundheitsausschusses: Elisabeth Scharfenberg (Grüne) und Erwin Rüddel (CDU). Viele HörerInnen kamen zu Wort und berichteten in teils deutlichen Worten von der drastischen Realität in Pflegeeinrichtungen, auf welche Herr Rüddel einen ganz anderen Blick hatte.

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Zunächst zum Thema. Zur Zeit wird über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) diskutiert. Lesen Sie mehr zur Diskussion um das PSG II in einen unserer Beiträge. Einige vereinbarte Maßnahmen stoßen auf Zuspruch, in einigen Stellungnahmen herrscht jedoch Skepsis, ob der tatsächliche Bedarf der zu pflegenden Menschen gedeckt werden kann. Mit anderen Worten: Kann der katastrophale Zustand in Pflegeeinrichtungen und in der Pflegeversicherung verbessert werden? Als Folge der Regelungen der Pflegeversicherung ist die Pflege durch Familienangehörige oder Privatleute schlechtergestellt, Familien die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, sind also meistens stark belastet.  Glaubt man den Aussagen des Großteils der HörerInnen, so sind weitereichende Maßnahmen als die des PSG II notwendig. Dabei ist das Thema nicht neu, der Pflegenotstand in der BRD fast so alt wie der Staat selbst.

Eine besondere Spannung des Beitrages macht aus, dass diese Äußerungen aus der Pflegerealität direkt an Akteure der Politik weitergegeben werden. Hierbei handelt es sich um einen Regierungsvertreter im Gesundheitsausschuss, Erwin Rüddel, und eine Oppositionsvertreterin, Elisabeth Scharfenberg. Der Moderator sorgt dafür, dass vor allem der CDU-Vertreter nicht zu leicht mit allgemeinen Floskeln der Debatte entkommt. Der Sozialpädagoge Claus Fussek kann die Berichte der HörerInnen mit Hintergrund- und Fachinformationen konkretisieren. Lesen Sie z.B. ein Interview mit Claus Fussek, in denen er seine Positionen begründet.

Viele HörerInnen berichteten von erlebtem Leid in Pflegeeinrichtungen, von schwierigen Situationen in der Pflege zu Hause oder von der eigenen Rolle und den eigenen Beobachtungen innerhalb des Pflegesystems. Daraus folgend wurden in dem Beitrag des DLF folgende Themen diskutiert:

Aus der geringen Organisation von Pflegekräften in Gewerkschaften folgt eine unzureichende Vertretung der Interessen von Pflegekräften. Wohlfahrtsverbände vertreten durch ihre Fachverbände eher die Arbeitgeberseite, es fehlen häufig echte Betriebsräte, die Pflegenden streiken zu selten. Streiks und Interessenvertretungen sollten nicht nur eine angemessenere Entlohnung zum Ziel haben, sondern vor allem bessere Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Ausbildung. Die häufig kurze Ausbildung, die teilweise von den Auszubildenden selbst bezahlt werden muss, wird als problematisch gesehen. Aufgrund fehlender Akademisierung sind Pflegekräfte nicht auf Augenhöhe mit anderen AkteurInnen im medizinischen Bereich.

Eine Möglichkeit, Pflegende besser zu organisieren, sind die Pflegekammern. Diese können als echte Interessenvertreter für Pflegekräfte fungieren und sich für Qualität in Ausbildung und Arbeit einsetzen, dem Berufsbild damit auch eine lange vermisste Aufwertung bringen. Kritisiert wird, dass die Arbeit der Pflegekammern durch ihre Mitglieder finanziert werden soll, bei einer großen Zahl von Mitgliedern soll dieser Betrag aber klein gehalten werden. Das ist nicht nur bloße Theorie, denn z.B. in Schleswig-Holstein wurde kürzlich die Errichtung einer Pflegekammer vom Landtag beschlossen.

Im Beitrag des DLF werden noch weitere Vorschläge zur Verbesserung der Pflege gebracht. Hier ein Auswahl.

Regelmäßige, unangemeldete Kontrollen in Pflegeeinrichtungen.

Pflegende, Angehörige und ÄrztInnen sollten sich als Verbündete im Kampf um eine bessere Pflege sehen.

Politik sollte aktiv werden, auch wenn Pflegekräfte nicht auf die Straße gehen.

Die Gewerkschaft sollte sich trotz geringem Organisationsgrad mehr um die Belange der Pflegenden kümmern. Zum Beispiel mit Streikgeld auch für Pflegende, die kurz vor dem Streikbeginn in die Gewerkschaft eingetreten sind.

Akademisierte Ausbildung für Pflegekräfte oder für einen Teil der Pflegekräfte, um auf Augenhöhe mit den ÄrztInnen zu kommunizieren.

Höhere Beiträge von VielverdienerInnen und Vermögenden in die Pflegeversicherung.

In dem Beitrag können Sie noch mehr persönliche Erfahrungen, aber auch weitere Verbesserungsvorschläge erfahren. Sie können sich die gesamte Sendung vom 17.08. herunterladen und anhören.

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