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Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen zwischen 43 und 65 Jahren andere Personen unterstützt oder gepflegt. Eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys zeigt nun, dass entlastende Angebote nur selten in Anspruch genommen werden.

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Die Pflege und Unterstützung von Angehörigen oder anderen Personen des sozialen Umfelds kann verschiedene Konsequenzen zur Folge haben. Neben der emotionalen Belastung ist es Pflegenden oft nicht mehr wie gewohnt möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was sich langfristig auch auf ihre Alterssicherung auswirkt.

Obwohl verschiedene rechtliche Ansprüche und Maßnahmen (z.B. Pflegezeit oder Familienpflegezeit) dementsprechend wichtig und hilfreich wären, hat eine Analyse von Daten des Deutschen Alterssurveys nun deutlich gemacht, dass nur 4 % der Befragten diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Auf die Frage, weshalb pflegende Angehörige diese Angebote nicht nutzen, wurde unter anderem geantwortet, dass sie diese nicht kennen (21,8 %), keinen Anspruch darauf haben (16,4 %) oder der bürokratische Aufwand zu hoch ist (9,7 %). Interessant ist weiterhin, dass mit 61,6 % ein großer Anteil der Befragten angegeben hat, die Angebote nicht zu benötigen. Unklar bleibt dabei, inwiefern die Angebote tatsächlich nicht benötigt werden oder ob sie nicht zu den Bedürfnissen der Betroffenen passen.

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) leitet aus den Ergebnissen der Analyse ab, dass man die Angebote bekannter machen und die Dauer des Anspruchs an die Pflegerealitäten anpassen muss, um Nachteile für die Erwerbstätigkeit der Betroffenen zu senken. Außerdem brauche es die Einführung einer Entgeltersatzleistung, die den finanziellen Nachteilen entgegenwirken soll.

Weitere Informationen finden Sie im Heft "Doppelbelastung ohne Entlastung?" des DZA.

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Im September hat das Bundeskabinett entschieden, die Akuthilfen für pflegende Angehörige im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis Ende des Jahres zu verlängern. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage zur Pflegeunterstützung frei zu nehmen.

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Eigentlich sollten die sogenannten Corona-Hilfen Ende des vergangenen Monats ausgelaufen sein, bereits Anfang September hatte das Bundeskabinett einige Hilfen allerdings bis zum Jahresende verlängert. Dazu zählen auch die Akuthilfen für Menschen, die Angehörige pflegen. „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt“, wird Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) auf der Internetseite des Ministeriums zitiert.

„Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt“, so die Ministerin weiter.

Zu den im Mai eingesetzten und bis zum 31.Dezember 2020 verlängerten Akuthilfen zählen folgende Maßnahmen, die das Familienministerium aufzählt:

  • „Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall - wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist - wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.“

Nach Angaben des Bundesministeriums würden rund drei Viertel der insgesamt 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt. Man gehe derzeit von 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus, davon seien über die Hälfte erwerbstätig.

Auf seniorenpolitik-aktuell berichten wir öfter über die Situation von Menschen, die Angehörige in der eigenen Häuslichkeit pflegen.

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In einer Pressemitteilung vom 13.03.2020 weist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) darauf hin, dass pflegende Angehörige, die berufstätig sind, einem besonderen Risiko im Rahmen der Ausbreitung des Corona-Virus ausgesetzt sind.

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„Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft möchte für die besondere Problematik der berufstätigen pflegenden Angehörigen sensibilisieren und insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu aufrufen, diese Situation bei ihren Mitarbeitenden zu berücksichtigen“, heißt es in der Mitteilung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Durch die Berufstätigkeit sei das Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren, besonders groß, wenn es am Arbeitsplatz zu vielen Kontakten kommt. Damit steige auch für die besonders schutz- und pflegebedürftigen Personengruppen dann die Gefahr, sich über die Angehörigen anzustecken. „Bisher ist aus unserer Sicht auch noch ungeklärt, wer eigentlich pflegebedürftige Personen versorgen soll, wenn Angehörige erkranken und diese dann unversorgt sind. Hier sollten kommunale Stellen oder Pflegekassen Informationen zur Verfügung stellen“, fordert die DAlzG.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft setzt sich insbesondere für die Belange von Demenzkranken und pflegenden Angehörigen ein. In Deutschland leben derzeit nach Angaben des Vereins rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Demenz, ohne Durchbruch in der Therapie würde die Zahl bis zum Jahr 2050 auf über 3 Millionen ansteigen.

Aufgrund der Aktualität des Themas und der täglich neuen Informationslage rund um das Virus können wir auf diesem Portal einen aktuellen Stand nicht gewährleisten. Für aktuelle, gesicherte Informationen zu der Situation empfehlen wir beispielsweise Infektionsschutz.de, eine Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

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Die Renten von pflegenden Angehörigen könnten bis zu insgesamt 13.000 Euro kleiner ausfallen als bei nicht Pflegenden. Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert daher von der Bundesregierung Verbesserungen.

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Wie aus einer Anfrage von Matthias Birkwald (MdB, Linke) hervorgeht, beziehen Rentner/innen, die in ihrer Berufszeit Familienangehörige gepflegt haben und dadurch ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, im Lebensverlauf bis zu 13.000 Euro weniger Rente. Bei denjenigen, die wegen intensiver Pflege ihren Beruf (zeitweise) sogar ganz niederlassen mussten, könnte der Betrag noch drastischer ausfallen.

Auf der Internetseite von „wir pflegen“ heißt es: „Unter bestimmten Voraussetzungen werden Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in die Rentenkasse eingezahlt. Die Beiträge sind aus Sicht von wir pflegen e. V. jedoch viel zu niedrig, um Altersarmut wirklich verhindern zu können. So steigt die Rente für die Versorgung eines Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 nach einem Jahr um nur 8,34 Euro. Der Betrag sinkt sogar, wenn Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst genutzt werden. Im Vergleich: Die Rentenanwartschaft eines Durchschnittverdieners in Deutschland liegt im Jahr bei rund 31 Euro. Die meist über Jahre andauernde Pflegeverantwortung führt damit häufig zu mickrigen Renten“.

Der Verein „wir pflegen e.V.“ fordert, dass für pflegende Angehörige höhere Beiträge gezahlt werden müssten. Beiträge für die Rentenversicherung in bestimmten Fällen von Angehörigenpflege zahlt die Pflegeversicherung.

„Die Regierung nennt pflegende Angehörige stille Helden, ist aber nicht bereit sie vor Armut während und nach der Pflege zu schützen. Das passt nicht zusammen. Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Sofort-Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut in der häuslichen Pflege ergreift“, sagt Christian Pälmke von „wir pflegen“.

Ausführlicher berichtete im November bereits das Handelsblatt über das Thema, den Artikel dazu finden Sie hier. Dort ist auch die Berechnung des Fallbeispieles, von der die Zahl 13.000 Euro stammt, nachzulesen.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland und der Katholische Deutsche Frauenbund betonen die Wichtigkeit einer „guten Alterssicherung von pflegenden Angehörigen im Rentenalter“. Sie beziehen sich dabei auf die nicht unumstrittene „Flexi-Rente“.

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Frauenverbände begrüßen diese, dass „die Flexi-Rente seit Juli 2017 eine gesetzliche Möglichkeit schafft, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter aufzubauen". Vor allem pflegende Frauen mit wenig Rentenansprüchen durch Kindererziehung profitierten davon. In einer älterwerdenden Gesellschaft finde die Pflege immer häufiger durch Angehörige statt, die selbst das Rentenalter erreicht hätten.

Die Flexi-Rente erhöht die Zuverdienst-Grenzen (von 5.400€ auf 6.300€ im Jahr) und erleichtert das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Diese gesetzlichen Neuerungen bringen Menschen, die körperlich schwer arbeiten, jedoch wenig. Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrenten oder Grundsicherung im Alter haben keine Vorteile von dem Gesetz. Außerdem sparen sich Arbeitgeber/innen bei Beschäftigungen von Rentner/innen Beiträge zur Arbeitslosenversicherungen, was die Lohnnebenkosten senkt. Das kann Konkurrenzsituationen zu jungen Beschäftigten schaffen, bei denen Lohnnebenkosten von der Arbeitgeber/in gezahlt werden müssen.

Generell bleibt also fraglich, ob eine Attraktivitätssteigerung von Beschäftigungen im Alter das Problem niedriger Renten wirklich löst oder es eigentlich - auch im Hinblick auf pflegende Angehörige - strukturellerer Veränderungen im Rentenkonzept bedarf.

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„Neue Wege für pflegende Angehörige!“ werden in einen Onlinebericht zum Thema Digitaler Selbsthilfe angekündigt: Mit der Entwicklung eines Modellprojekts wolle man Angehörige dort erreichen, wo sie pflegen und präsent sind. Durch den Aufruf zur Teilnahme an einem Online-Fragebogen sollten Wünsche von aktiv oder ehemals pflegenden Personen erhoben und interaktiv eine „attraktive, nutzbare und lebendige“ digitale Selbsthilfe-Initiative gestaltet werden.

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Das dreijährige Modellprojekt soll mit der Entwicklung einer bundesweiten digitalen Plattform enden. Es wird in Zusammenarbeit mit der Katholischen Hochschule NRW von „wir pflegen – Selbsthilfe und Interessensvertretung pflegender Angehöriger in Nordrhein-Westfalen e.V.“  ausgeführt und von dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie der Techniker Krankenkasse in NRW finanziert.

Mit der Initiative wolle man nicht nur für bessere Vernetzung sorgen, sondern auch regionalen und bundesweiten Erfahrungsaustausch ermöglichen. Das Angebot regionsbezogener und themenspezifischer Selbsthilfegruppen solle anwachsen, dabei bleibe das Internetportal jedoch kostenlos und sicher über Handy und Internet nutzbar und vor allem angepasst daran, wie die Nutzenden es sich einrichten können. Demzufolge soll der Gebrauch zeit- und ortsunabhängig funktionieren – man könne sich also zuhause wie unterwegs „Informationen rund um die Pflege“ herunterladen.

Die Entwicklung des Fragebogens habe im Dialog mit pflegenden Angehörigen stattgefunden – außerdem appellierten die Forschenden an das Expertenwissen der an dem Fragebogen teilnehmenden, ein Indiz für die interaktive Entwicklung des Programms „von Anfang an“. Wichtig ist dies deswegen, da gerade bei einer solch komplizierten Herausforderung wie der Pflege eigener Familienangehöriger ein flexibles und angepasstes Angebot entstehen muss, um jene Personen bei ihren Aufgaben zu entlasten. Dafür solle es zum Beispiel die Möglichkeit geschützter Gruppenräume mit videogestützter Kommunikation, sowie frei verfügbare Webinars und Expertengespräche geben.

Aktuelle werde das Projekt in Nordrhein-Westfalen über das bundesweite Portal und soziale Medien getestet.

Diese drei Hauptziele des Projekts "Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörige" (OSHI-PA) werden genannt:

  1. Selbsthilfeangebote zum Erfahrungsaustausch pflegender Angehöriger durch den Einsatz digitaler Medien ergänzen: Online Strukturen schaffen und professionell weiterentwickeln
  2. Pflegende Angehörige ermutigen, Selbsthilfeangebote vermehrt in Anspruch zu nehmen: den Zugang zu Selbsthilfeangeboten erleichtern und Online Initiativen mit realer Selbsthilfe verknüpfen
  3. Die Auswirkungen der Nutzung von Online Selbsthilfe untersuchen: auf die Entlastung in der Pflege und die subjektive Lebensqualität der Nutzenden prüfen.

Für mehr Informationen könnnen Sie selbsthilfe@wir-pflegen.net kontaktieren.

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An der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg findet am 22.10. eine Diskussionsveranstaltung statt, die auch kurzentschlossenen Interessierten offen steht. Es sollen verschiedene Entlastungsangebote vorgestellt und diskutiert werden.

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Veranstalter sind die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen Hamburg und der Verein wir pflegen - Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Kooperation mit dem Competence Center Gesundheit.

Wo: Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Versammlungsstätte (im Erdgeschoss), Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg

Wann: 22.10.15, 15:00 - 18:30

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um eine Anmeldung unter kisswandsbek@paritaet-hamburg.de oder 040/399 263 35 wird gebeten, Kurzentschlossene sind jedoch auch herzlich willkommen.

Weitere Informationen liefert das komplette Programm.

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80% der Pflege demenziell erkrankter Menschen wird von Angehörigen in der häuslichen Umgebung erbracht. Doch die Pflegesituation kann schnell zur Belastungsprobe werden. Wichtig ist es deshalb Unterstützung von außen zu bekommen.

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Die Veranstaltungsreihe „Leben ohne Erinnerung“ des Pflegestützpunktes im Kreis Segeberg in Kooperation mit der Alzheimer Gesellschaft Norderstedt-Segeberg e.V. möchte diese Menschen unterstützen indem sie die wichtigsten Themen rund um die Pflege demenziell erkrankter Menschen behandelt und eine Möglichkeit zum Austausch schafft. Die Veranstaltungen finden wöchentlich, jeweils mittwochs von 17-18:30 Uhr im Rathaus Norderstedt statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist jedoch dringend notwendig!

Veranstaltungskalender:
15.10.14 Einführung in den Kurs (Raum K 130/131)
Kennen lernen und Überblick über die einzelnen Termine

22.10.14 Demenz im Alter (Raum K 130/131)
Ursachen und Erscheinungsformen und Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten

29.10.14 Menschen mit Demenz verstehen (Raum K 202)
Erleben der Krankheit, Verhalten der Erkrankten und Auswirkungen auf Familie und Umfeld

05.11.14 Begleitung von Menschen mit Demenz (Raum K 202)
Einstellung, Umgang und Kommunikation

12.11.14 Beschäftigung und Aktivierung von Menschen mit Demenz (Raum K 202)
Wahrnehmung, Beschäftigung und Aktivierung

19.11.14 Pflegepraktische Hilfen (Raum K 202)
Bewegungsabläufe, Körperpflege, Pflegehilfsmittel

26.11.14 Gesetzliche Grundlagen (Raum K 202)
Pflegeversicherung und Schwerbehindertengesetz

03.12.14 Gesetzliche Betreuung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung (Raum K 130/131)
Erläuterungen für die Praxis

10.12.14 „Manchmal wird mir alles zuviel“ (Raum K 202)
Für sich selber sorgen und Unterstützungsangebote

Veranstaltungsort:
Rathaus Norderstedt
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Anmeldung bei:
Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg
Heidbergstraße 28
22846 Norderstedt
Telefon: 040 - 528 83 830
E-Mail: info@pflegestuetzpunkt-se.de

Hier gelangen Sie zum ausführlichen Artikel auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de

 Hier finden Sie weitere geplante Veranstaltungen des Pflegestützpunktes im Kreis Segeberg

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Vom 14.10.2024 bis einschließlich 20.10.2024 finden in mehreren Orten Schleswig-Holsteins Workshops, Gesprächsrunden und Hilfsangebote für Menschen statt, welche ihre eigenen Familienmitglieder zu Hause pflegen und betreuen.

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Das Programm wird durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gefördert sowie durch mehrere Vereine auf Landesebene organisiert.

Die Pflege der eigenen Angehörigen stellt nicht selten eine hohe zusätzliche Belastung neben Beruf und Privatleben dar. In Schleswig-Holstein übernimmt ca. jede 15. Person diese Aufgabe, was die Folgen des demographischen Wandels, insbesondere im Pflegebereich, etwas abfedert. Nichtsdestotrotz sind viele pflegende Angehörige überfordert und fühlen sich mit ihrer Verantwortung häufig alleingelassen.

Genau diese Menschen sollen durch die Woche der pflegenden Angehörigen eine Plattform erhalten, die ihnen Möglichkeiten zur besseren Koordinierung der Heimpflege bietet. So können die Teilnehmer*innen untereinander Erfahrungen und Ratschläge austauschen, aber auch seitens der Veranstalter*innen zusätzliche Kompetenzen erwerben, welche den Pflegealltag für alle Beteiligten erleichtern.

Eigene Veranstaltungen als Beitrag zur Woche der pflegenden Angehörigen sind herzlich willkommen. Dabei muss zunächst ein Online-Formular ausgefüllt werden, welches die für die Veranstaltung relevanten Informationen abfragt. Anschließend wird das Formular automatisch gespeichert und seitens der Redaktion auf Vollständigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Wenn diese die Veranstaltung anerkennt und zulässt, wird diese freigegeben und erhält einen Eintrag im Veranstaltungskalender und der interaktiven Veranstaltungskarte.

Bereits vor der Woche der pflegenden Angehörigen sind vereinzelte Veranstaltungen geplant. So lädt u.a. die Landtagsfraktion SPD Schleswig-Holstein am 08.10.2024 zu einem Vortrag mit darauffolgender Diskussionsrunde mit dem Thema „Wie können wir mehr Menschen für den Pflegeberuf gewinnen?“ (mehr Infos) ein. Ebenfalls können Sie am 10. oder 14.10.2024 in Eutin an einem 2,5-stündigen Ausbildungsseminar für ehrenamtliche Betreuer*innen teilnehmen (mehr Infos) oder sich am 12.10.2024 in Büdelsdorf gemeinsam mit Angehörigen demenzkranker Personen über die Tragweite der Erkrankung sowie über eine angemessene häusliche Gestaltung für Betroffene informieren und austauschen (mehr Infos).

Die Veranstaltungen benötigen zum Teil eine Anmeldung.

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Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der SPD zur Entlastung pflegender Angehöriger, sowie den beiden Alternativanträgen der Fraktionen der SSW sowie der Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt.

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Im Bericht und der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 10. November 2023 (Drucksache 20/1604) empfiehlt der Sozialausschuss, dem die Anträge Ende 2022 vom Landtag durch Plenarbeschluss überwiesen wurden, die unveränderte Annahme des Alternativantrages der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Antrag der SPD

Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion „Pflegende Angehörige entlasten – ambulante Versorgung sicherstellen“ (Drucksache 20/480) forderte die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten, pflegerische Versorgung in Schleswig-Holstein. Der Antrag zielt auf eine fachliche Unterstützung von pflegenden Angehörigen ab, die oft unter starker psychischer und körperlicher Belastung leiden würden. Außerdem wird der Ausbau von Entlastungsmöglichkeiten wie Tages-, Nacht und Kurzzeitpflegeplätze sowie die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens von Pflegebedürftigen durch beispielsweise der Etablierung der Vor-Ort-für-dich-Kraft und „Community Health Nurses“ gefordert.

Alternativantrag des SSW

In dem Alternativantrag der Fraktion des SSW „Pflegende Angehörige anerkennen, stärken und vor Armut schützen“ (Drucksache 20/535) wird ein besonderer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Pflegenden Angehörigen gelegt, denn diese müssten oft aufgrund ihrer Pflegetätigkeiten ihre Arbeitszeit reduzieren womit finanzielle Sorgen einhergingen. Neben der stärkeren Einbindung der Interessen pflegender Angehöriger bei pflegepolitischen Entscheidungen fordert die Fraktion des SSW verschiedene Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung dieser Gruppe und einer selbstbestimmten Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und sozialer Teilhabe.

Konkret wird hierzu eine Lohnersatzleistung für 36 Monate nach dem Vorbild von Elternzeit und Elterngeld vorgeschlagen. Als Alternative zum Antrag der SPD-Fraktion, wurde im Antrag der SSW-Fraktion zielgerichteter auf die ökonomischen und psychologischen Bedürfnisse pflegender Angehöriger geschaut und auf verschiedenen Ebenen Unterstützung dieser Gruppe gefordert.

Alternativantrag von CDU und Grünen

Im Alternativantrag der Regierungsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen „Bedingungen in der pflegerischen Versorgung anpassen, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen besser unterstützen“ (Drucksache 20/536) wird gefordert, dass sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung, also Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege vor, eingesetzt wird. Dazu gehören eine verbesserte Vergütung sowie das Schließen von Finanzierungslücken und die Zusammenführung von Leistungen, um Bürokratie zu reduzieren.

Zudem sollen Regelungen zu „Community Health Nurses“ oder ähnliche innovative Angebote erarbeitet werden. Eine weitere Maßnahme zur organisatorischen Erleichterung der pflegerischen Versorgung könne die Entwicklung eines bundesweiten, digitalen Kurzzeitpflege-Portals sein. Mit diesem soll eine einfache tagesaktuelle Übersicht der verfügbaren Plätze ermöglicht werden.

Auch auf Landesebene sollen verschiedene Maßnahmen fortgeführt oder eingeführt werden, darunter fallen unter anderem Gespräche mit den Pflegekassen und den Kommunen zur finanziellen Förderung von Pflegestützpunkten, der Unterstützung der für die Pflegebedarfsplanung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte bei der Erarbeitung eines geeigneten Formates für Pflegekonferenzen sowie der Fortführung des Projektes „Autonome Ambulante Pflegeteams“.

Abstimmung im Landtag

Voraussichtlich wird der Antrag der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im Landtag angenommen werden.

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