Weiterlesen „Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ ist der Titel der Veranstaltung, zu der der Pflegeschutzbund für den 15. April 2021 einlädt. Der rund 45-minütige Vortrag, der um 17 Uhr beginnen soll, stellt den Beginn der neuen Veranstaltungsreihe dar. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie finden alle Veranstaltungen online über die Videoplattform „Zoom“ statt. Über diesen Link können Sie sich für die erste Veranstaltung anmelden. Erhoben wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 5 Euro für BIVA-Mitglieder bzw. 10 Euro für Nicht-Mitglieder. Weitere Vorträge der neuen Reihe sind „Wie plant man die Versorgung zu Hause?“ am 31. Mai oder „Meine Rechte als Pflegeheimbewohner“ am 5. Juli. Eine Übersicht über die jeweiligen Themen und Daten finden Sie hier. Bei dem BIVA-Pflegeschutzbund handelt es sich um einen Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen einsetzt. Der Verein beschreibt sich auf seiner Internetseite selbst als „die einzige bundesweite Interessenvertretung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und für von Pflege Betroffene“. Der Name BIVA steht als Abkürzung dabei für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“.
Pflegestärkungsgesetz 2
9. Dezember 2016Wir informierten Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig über die Diskussionen und Hintergründe der sogenannten Pflegestärkungsgesetze. Die Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG 2 oder PSG II) gelten ab 01.01.2017. Zu diesem Anlass hat unter anderem der Sozialverband Deutschland (SoVD) die wichtigsten Informationen in einem Flyer zusammen gestellt.
Neben den Informationen finden sich dort auch einige Kritikpunkte bzw. Forderungen, die sich auch in den Diskussionen rund um die Pflegestärkungsgesetze wiederfinden. Der Flyer, den Sie online herunterladen können, wurde gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt erstellt.
Auch die Jedermann Gruppe bietet eine Übersicht zu den neuen Pflegegraden an.
Bundestag beschließt Pflegestärkungsgesetz 2
13. November 2015Der Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz II (PSG 2) beschlossen. Sie können sich die Bundestagsdebatte ansehen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen zum PSG 2 nachlesen.
Sie können sich über Regelungen und Stellungnahmen zum PSG 2 informieren, zuletzt berichteten wir über den Kabinettsbeschluss zum neuen Gesetz.
In der heutigen Sitzung des Bundestages wurde, wie erwartet, der Gesetzesentwurf von den Fraktionen der Union und SPD gelobt. Aus der Opposition kam jedoch auch Kritik:
So fehlt jetzt bereits schon professionelles Pflegepersonal. Fakten dazu liefert der Pflegereport 2015, Erfahrungsberichte aus dem Pflegesystem können Sie hier nachlesen und -hören. Durch die Änderung des Pflegebegriffes können die Pflegekräfte weiter überfordert werden, der belastende Druck im Arbeitsalltag bleibe bestehen. Die Opposition vermisst Maßnahmen zur Erhöhung der Personalschlüssels in Pflegeeinrichtungen und zur Stärkung des Pflegeberufes. Im Vergleich wird eine Schwächung der stationären Pflege befürchtet, da dieser nun bei Neuaufnahme vor allem bei den unteren Pflegegraden weniger Leistungen zustehen. Die auch von Oppositionrednerinnen gelobten Verbesserungen, wie z.B. die Berücksichtigung von Demenz- und psychisch Erkrankten bei den 5stufigen Pflegegraden, lassen jedoch Verbindlichkeit vermissen. Schließlich wird konstatiert, dass eine gute Pflege immer noch vom eigenen Einkommen oder Vermögen abhängen wird.
Sie können sich die gesamte Aussprache zum Gesetz anschauen.
Weiterlesen Im November 2020 hatte Gesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem die neue Pflegereform skizziert wurde. Der Vorschlag sah unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile bei stationärer Pflege von 700 Euro monatlich für 36 Monate vor. Im März 2021 überarbeitete Spahn die Pläne. Ein neuer Arbeitsentwurf sah dann nur noch eine Deckelung in einem Stufenmodell vor. Danach wären die Eigenanteile der Pflegebedürftigen im ersten Jahr voll zu zahlen, erst im zweiten Jahr der stationären Pflege würden die Eigenanteile um 25 Prozent reduziert werden. Nach über 24 Monaten dann um die Hälfte. An dieser Veränderung der geplanten Reform gibt es Kritik, wie unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund in einer Fakten- und Kritiksammlung zu dem Vorhaben beschreibt. Demnach kritisiere beispielsweise der Bremer Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang, durch das Stufenmodell statt einer ursprünglich geplanten Deckelung blieben die Eigenanteile für die Betroffenen unkalkulierbar. Viele Pflegebedürftige hätten von so einer ‚relativen Deckelung‘ gar nichts, da 25 Prozent der Bewohner*innen nicht länger als ein Jahr blieben und damit weiterhin die vollen Eigenanteile zu zahlen wären. Auch innerhalb der Regierungskoalitionen gebe es noch keine Einigung. „Wir liegen inhaltlich noch sehr weit auseinander“, wird SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas Mitte April im Ärzteblatt zitiert. Es gehe vor allem um Finanzierungsfragen. Nach Berechnungen des Gesundheitsministers Spahn beliefen sich die Mehrkosten auf 6,3 Milliarden Euro jährlich, von denen die Länder einen Teil übernehmen sollen. Auch bleibt unklar, ob es ein entsprechendes Reformgesetz wie ursprünglich angekündigt noch in der laufenden Legislaturperiode – also bis September – geben wird. „Für ein geregeltes Verfahren im Parlament ist es jetzt fast zu spät“, so Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, im Ärzteblatt.
Neuer Pflege-TÜV
31. Mai 2019Pflege-Einrichtungen werden ab November 2019 mit einem neuen Prüfsystem bewertet. Die bisher üblichen Pflegenoten werden durch den neuen sogenannten Pflege-TÜV ersetzt.
Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurde dem Pflegequalitätsausschuss die Aufgabe übertragen, neue Maßstäbe zur Bewertung von Pflege-Einrichtungen zu entwickeln. Darüber berichteten wir auf diesem Portal bereits. Das neue Bewertungssystem wird nach einer Testphase offiziell im November dieses Jahres starten und das bisherige Benotungssystem abschaffen. Bislang wurden Pflege-Einrichtungen angelehnt an ein Schulnotensystem bewertet. Eine Bestnote (1,0) wurde aber bereits erreicht, wenn alle Mindeststandards gegeben waren, auch wenn eine 1,0 deutlich mehr suggeriert. Unter anderem deshalb geriet das Bewertungssystem immer wieder in die Kritik und wird nun abgelöst. Künftig werden die Pflege-Einrichtungen selbst die Ergebnisqualität ermitteln. Als Grundlage dafür dienen zehn Indikatoren, die eine Vergleichbarkeit gewährleisten. Überprüft werden die Ergebnisse durch Datenauswertungsstelle. Zusätzlich sieht das neue Prüfsystem eine externe Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Veröffentlicht werden sollen die Ergebnisse dann auf Internetseiten der Pflegekassen.
Der BIVA-Pflegeschutzbund erklärt den neuen „Pflege-TÜV“ ausführlich in einem aktuellen Beitrag auf ihrer Internetseite und klärt über die Hintergründe auf.
Qualitätsmaßstäbe für stationäre Pflegeeinrichtungen
3. April 2019Der Verein Qualitätsausschuss Pflege hat Maßstäbe zur Qualitätssicherung in der Pflege verabschiedet. Künftig sollen jährlich Daten zur Qualitätsentwicklung erhoben und ausgewertet werden.
Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde dem Qualitätsausschuss Pflege die Aufgabe übertragen, eine Neuregelung für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Pflege zu erarbeiten. Der Verein hat dazu nun Maßstäbe entwickelt, nach denen künftige Daten ausgewertet werden können. „Diese Daten bilden die Basis für die interne Qualitätsentwicklung der Einrichtungen sowie für die Qualitätsberichterstattung und werden auch bei externen Qualitätsprüfungen genutzt. Deshalb muss die Zusammenführung und Auswertung der Daten durch eine fachlich unabhängige Institution erfolgen“, heißt es in der Pressemitteilung. Diese unabhängige Institution ist das Institut für angewandte Qualitätsförderung (aQua-Institut) in Göttingen, welches den Zuschlag für die Erhebungen erhalten hat. Dort werden künftig Daten der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zusammengeführt und nach den festgelegten Maßstäben ausgewertet. Beginn soll der reguläre Betrieb der Qualitätsberichterstattung am 01.09.2019 nach einer kurzen Testphase.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege, wo Sie auch die beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze herunterladen können.
Eigenanteil an Pflegekosten
1. August 2018Trotz der finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Pflegereform 2016 und 2017 tragen Pflegebedürftige und deren Angehörige noch einen hohen Eigenanteil der Pflegekosten – im ambulanten und stationären Bereich liegt dieser bei fast 50%. Die Reformen scheinen nicht ausgereicht zu haben, die Kaufkraft der Pflegebedürftigen sinke stetig.
ab 01.01.2016
- der Anspruch auf persönliche Beratung
- der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Pflegeanspruch unabhängig von Natur der Erkrankung (physisch/psychisch)
- die Anpassung der Rahmenverträge ihrer Leistungen: unter anderem die Ausstattung des Personals
- eine Neuerung im Bereich Pflegeschlüssel und Personalsätze
ab 01.01.2017
- neues System zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit: (Alte) Pflegestufen I, II und III wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt
Zum Pflegestärkungsgesetz II finden Sie auf diesem Portal mehrere Beiträge. Es sind online auch weitere Übersichten zu finden, wie diese.
Während das Gesetz laut Bundesgesundheitsministerium Bedürftige, Angehörige und Angestellte entlastet hat, ist das Ergebnis für die Interessenverbände der Pflegebedürftigen noch nicht zufriedenstellend. Sie fordern eine jährlich-automatische Anpassung der Pflegeleistungen – eine Dynamisierung – da sich auch die Pflegekosten jedes Jahr änderten beziehungsweise anstiegen. Dies liege vor Allem an der positiven Lohnentwicklung für Pflegekräfte, welche aber im Rückschluss die Kaufkraft Pflegebedürftiger mindere: Diese müssten die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Laut Barmer Pflegereport 2017 können sich diese für stationäre Leistungen zusammen mit Verpflegung und Investitionskosten auf durchschnittlich über 27.000 Euro im Jahr belaufen. „Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden“, sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigen-Verbände. „Deswegen fordern wir, dass Pflege wieder bezahlbar wird“.
Pflegestärkungsgesetz III
25. Februar 2017Das dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (PSG III oder PSG 3) wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat knüpfte seine Zustimmung jedoch an eine Bedingung. Auch in der Entstehungsgeschichte wurde Kritik am PSG III laut.
Der Bundesrat hat seine Zustimmung an eine bis Ende Juni 2020 durchzuführende Evaluation gebunden. Die Kosten für die Sozialhilfe und Vergütung sowie Personalstruktur in Pflegeeinrichtungen sollen untersucht werden. Die Regelungen des PSG III können nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der nach Tarif zahlenden Einrichtungen führen. Zur Zeit beklagen Träger von Einrichtungen einen hohen Verwaltungsaufwand, mangelnde Softwareumstellungen bei Kostenträgern sollen zu zahlreichen falschen Bescheiden führen.
Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung fand in Bundestag und Bundesrat (eingeschränkte) Zustimmung. Auf diesen und frühere Entwürfe beziehen sich folgende Stellungnahmen:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßte grundsätzlich die mit dem PSG III verfolgten Ziele. Sie war aber der Meinung, dass es mit dem Gesetz nicht hinreichend gelingen wird, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die gesamte Stellungnahme können Sie online nachlesen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) empfiehlt, im PSG III das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege neu zu ordnen. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.
Der Paritätische kritisierte in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Beispiel die Vorrangstellung von Pflegeleistungen. In eine ähnlich Richtung äußerte sich der Berufsverband evangelische Behindertenhilfe.
Pflegestärkungsgesetze – Literaturhinweise
1. April 2016Auf diesem Portal konnten Sie bereits mehrere Beiträge zu den sogenannten Pflegestärkungsgesetzen (kurz PSG I und II) lesen. Das PSG II ist seit diesem Januar in Kraft, die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade soll im Januar 2017 erfolgen. Inzwischen sind auch einige Fachbeiträge zu den neuen Gesetzen erschienen.
Die Literaturhinweise stammen von der Bibliothek des Zentrums für Altersfragen. Auf unserem Portal finden Sie Stellungnahmen zu dem Entwurf und dem Kabinettsbeschluss des PSG II. Am 13.11.2015 wurde das PSG II beschlossen, die entsprechende Beratung im Bundestag können Sie sich online anschauen. Hier folgen nun die Literaturempfehlungen.
Kehl (2016): Sozialinvestive Pflegepolitik in Deutschland. Familiäre und zivilgesellschaftliche Potenziale im Abseits wohlfahrtsstaatlichen Handelns. ISBN 978-3-658-12080-1.
Richter (2016): Die neue Soziale Pflegeversicherung – PSG II. Pflegebegriff, Vergütungen, Potenziale. ISBN 978-3-848-72648-6.
Blätter der Wohlfahrtspflege (2016, Nr. 163):
Pfannes: Haushaltsnahe Dienstleistungen gefragt. Die Hilfen bei der eigenständigen Lebensführung sollen ausgebaut werden. S. 19-22.
Schmidt: Zukunft der Pflege. Morbiditätsentwicklung und Familienstrukturen als Anforderungen für die zukünftige Gestaltung der Pflege. S. 3-5.
Zeitschrift Die Schwester, der Pfleger (2015, Nr. 54):
Fleer / Lücke: "Ein wichtiger Meilenstein geschafft". Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. S. 72-75.
Schroth: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: sich jetzt schon wappnen; Rechtsrat. S. 86-88.
Zeitschrift Häusliche Pflege (2015, Nr. 24):
Heiber: Der große Wurf? Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist auf der Zielgeraden. Die Änderungen werden für Leistungserbringer gravierend sein. S. 20-24.
Dzulko: Selbständigkeit im Fokus. S. 26-29.
Zeitschrift Soziale Sicherheit (2015, Nr. 64):
Frank: Endlich - der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt. Bewertung der Pflegereform aus gewerkschaftlicher Sicht. Das Fachkräfteproblem bleibt aber ungelöst. S. 354-357.
Kimmel: Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. S. 357-364.
Nakielski: Die große Pflegereform kommt. Die wichtigsten Änderungen des geplanten Pflegestärkungsgesetzes 2 im Überblick. S. 349-353.
Kreutz (2016, Nr. 65): Die regionalen Pflegebudgets. Wie die Bertelsmann Stiftung und Prognos AG die Pflege billiger machen wollen. S. 22-27.
Brühl / Planer / Bensch (2016): Zur Diskussion: Entwicklungsperspektiven für das neue Begutachtungsassessment. In: Pflege & Gesellschaft. Nr. 21, S. 78-87.
Fix (2016): Demenz ist nun ein Kriterium. In: Caritas. Nr. 117, S. 23-25.
Fleer / Kimmel (2015): Klare Prioritäten. NBA. In: Altenpflege. Nr. 40, S. 32-35.
Huhn (2015). Mobilität bedeutet Selbstständigkeit. Der neue Expertenstandard zur Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege gewinnt durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zusätzlich an Bedeutung. In: Themenheft der Zeitschrift "Altenpflege Dossier" Mobilität. S. 6-12.
Rothgang / Kalwitzki (2015): Pflegestärkungsgesetz II. Eine erstaunlich großzügige Reform. In: Gesundheits- und Sozialpolitik. Nr. 69, S. 46-54.
Schölkopf (2015): Die Berücksichtigung von Demenz in der Pflegereform. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit. Nr. 46, S. 4-12.
Teubner (2016): Perspektivwechsel in der Pflegeversicherung mit dem Pflegestärkungsgesetz. In: Pflegerecht. Nr. 20, S. 3-14.
KV-media: Pflegereform 2016 - 2017. Informationen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz.
Kabinettsbeschluss zum zweiten Pflegestärkungsgesetz
5. September 2015Wir berichteten bereits über das zweite Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II. Nun hat die Bundesregierung zum PSG II einen Kabinettsbeschluss gefasst. Anlässlich dieses Beschlusses weisen wir auf weitere Stellungnahmen von Verbänden hin. Lesen Sie für weitere Hintergründe unseren ausführlichen Artikel zum Entwurf des PSG II.
Nach dem Kabinettsbeschluss wird nun am 07.09.15 eine nicht öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, in der der Gesetzesentwurf thematisiert wird und anschließend zur Diskussion in das Parlament übergeben werden kann. Zu einer Diskussion gehören verschiedene Meinungen, daher weisen wir hier auf weitere Stellungnahmen hin. Beachten Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Pflegenotstand.
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) sieht nur eine schwache Stärkung der Pflege. Bemängelt wird vor allem, dass der Betrag für die vollstationäre Pflege in § 43 SGB XI nicht ausreicht, um die von der jeweiligen Einrichtung mit der Pflegekasse verhandelte Pflegevergütung zu decken. Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige als pflegebedingten Eigenanteil. Auch Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung und je nach Bundesland eine Ausbildungsumlage werden von den Pflegebedürftigten verlangt. Pflege wird laut Devap zu flächendeckender Altersarmut führen, wenn nicht jetzt die Versicherungsleistungen drastisch erhöht werden.
Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert eine stimmberechtigte Beteiligung der Betroffenenverbände. Obwohl die Pflegebedürftigten den Hauptanteil der Pflege tragen, haben ihre Interessenverbände kein Stimmrecht bei den Entscheidungen im Qualitätsausschuss. BewohnerInnen stationärer Einrichtungen trugen 2013 47% der Kosten selbst, 43% übernahm die Pflegeversicherung und 10% deckten die Leistungen der Sozialhilfe.
Die Deutsche Alzheimergesellschaft begrüßt die bessere Berücksichtigung Demenzkranker. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Es wird gewürdigt, dass Pflege nun nicht mehr nur als Körperpflege, Ernährung und Mobilität definiert wird.