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Ausgangspunkt der aktuellen Rentensituation ist der demografische Wandel. Kamen 1962 rund sechs Beitragszahler*innen auf einen Rentner*in, so werden es 2030 voraussichtlich nur noch 1,5 Beitragszahler*innen sein.

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Wie Rainer Schlegel, Gerichtspräsident des Bundessozialgerichts, gegenüber der Tagesschau in einem Interview von Februar 2023 betonte, ist 2030 mit einer besonderen Zuspitzung zu rechnen. In diesem Jahr geht ein Großteil der geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Hinzu kommt die seit den 60ern angestiegene Lebenserwartung. Damit kommen nicht nur weniger Beitragszahler*innen auf eine Rentner*in, sondern diese müssen auch länger finanziert werden. Zu diesem Thema haben wir bereits im Juni 2024 eine kleine Programmempfehlung geschrieben, für jene, die sich einen  Überblick aus satirischer Perspektive verschaffen wollen.

Momentan wird die gesetzliche Rente zu einem Teil aus den Beiträgen und zum zweiten Teil mit über 100 Mrd. Euro aus dem Staatshaushalt finanziert. Gehen wir realistisch davon aus, dass der staatliche Anteil sich kaum nennenswert erhöhen wird, dann bedeutet eine Rentenerhöhung, dass die Beiträge steigen müssen. Hierfür gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Mehr Beitragszahler*innen. Dies ist allerdings das Ausgangsproblem und daher unwahrscheinlich.
  • Ein höherer Beitragssatz. Das bedeutet allerdings, dass alle sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen weniger Netto von ihrem Brutto haben, was insbesondere die mittleren bis niedrigen Einkommen trifft, weil hier das Einkommen zum größeren Teil verkonsumiert wird, während es bei höheren Einkommen eher die Sparrate minimiert. Auch das ist nicht wünschenswert.
  • Als dritte Möglichkeit wäre aber auch ein grundsätzlicher Anstieg der Einkommen denkbar. Wer mehr Einkommen bekommt, zahlt nominal auch mehr in die Rente und hat am Ende sogar noch mehr Geld in der Tasche. Hier liegt das Problem allerdings im Konflikt zwischen Unternehmen und Angestellten.

In den letzten drei Jahrzehnten ist die Wirtschaftsleistung (preisbereinigt) um mehr als 40% gestiegen. Die Reallöhne sind hingegen in Deutschland zwischen 1991 und 2019 nur um 12,3 % gestiegen, so ein Artikel der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb).

Auch der Ökonom Maurice Höfgen verweist in seiner Reaktion auf ein Interview von Finanzminister Christian Lindner gegenüber dem Kanal „Finanzfluss“ auf diesen Zusammenhang. Dabei sind höhere Löhne nicht automatisch eine Verringerung des Unternehmensumsatzes. Höfgen macht deutlich, dass es immer auch um Effizienz geht. Übersetzt heißt das, die aktuelle wie zukünftige Rente hängt auch davon ab, wie gut die (Aus-)Bildung der aktuellen Generation finanziert wird und ob diese danach entsprechende Jobs findet. Beides ist auch eine Frage staatlicher Investitionen, mit denen allerdings bei der momentanen Spardoktrin kaum zu rechnen ist.

Um dem zu begegnen, plant Lindner statt mehr Investitionen in die Wirtschaft ein sogenanntes Generationenkapital. Dabei wird nach Angaben des Finanzministeriums mit „Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund ein Kapitalstock aufgebaut […], dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen sollen.“ Wie allerdings Thomas Kehl von Finanzfluss heraushebt, wird es vermutlich mehrere Jahrzehnte brauchen, bis daraus ein handfester Kapitalstock gewachsen ist. Hinzu kommt, dass das Generationenkapital nicht den Rententopf zusätzlich aufstockt; stattdessen soll es lediglich den Bundeszuschuss schmälern, wie Höfgen ergänzt.

Auch wird mit der sogenannten „Aktienrente“, wie das Generationenkapital auch heißt, nur die Hälfte des Problems angegangen. Neben der Frage, wie der Rententopf zu füllen ist, liegt das viel fundamentalere Problem in der Frage: „Stellen wir mit weniger Erwerbstätigen noch genügend Güter und Dienstleistungen her, dass wir die gesamte Gesellschaft – dann mit mehr Rentnern – versorgen können?“ Ausläufer dieses Problems haben wir bei auf seniorenpolitik-aktuell.de bereits aufgegriffen, z. B. bei dem Thema Pflege. Kurz gefasst: Selbst mit einer höheren Rente muss erstmal jemanden gefunden werden, wenn in einer späten Lebensphase mehr Hilfe benötigt wird.

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Der Seniorenbeirat Stockelsdorf lädt am 18.09.2024 zu einer Podiumsdiskussion ein. Themen werden Altersarmut, die Rente der Zukunft und der (fehlende) Inflationsausgleich für Rentner*innen sein.

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Podiumsdiskussion

  • Wo: Rathaussaal Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7
  • Wann: Mittwoch, den 18.09.2024
  • Uhrzeit: 15.00 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr)

Teilnehmer*innen:

  • Bettina Hagedorn, MdB (SPD)
  • Sebastian Schmidt, Vorsitzender der Kreistagsfraktion OH (CDU)
  • Reiner Heyse, Gewerkschaftler und Herausgeber „RentenZukunft“

Eine Einladung an die FDP Schleswig-Holstein ist erfolgt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages steht eine Zusage noch aus.

Der Seniorenbeirat erwartet in der Diskussion Antworten auf viele Fragen und bittet um rege Beteiligung.

Anmeldungen sind per Mail möglich an seniorenbeirat@stockelsdorf.de oder telefonisch bei Jürgen Fischer, Tel. 0451/494036.

Hintergründe: Fehlender Inflationsausgleich, Demonstrationen, Petition

Zum fehlenden Inflationsausgleich für Rentner*innen fanden in Schleswig-Holstein unter Beteiligung von Seniorenbeiräten verschiedene Aktionen statt. Es wurde demonstriert und Unterschriften wurden gesammelt.

Zu diesen Hintergründen hielt Jürgen Fischer vom Seniorenbeirat Stockelsdorf eine Rede auf der Mitgliederversammlung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V., welche Sie hier gekürzt nachlesen können.

Rede auf der Mitgliederversammlung, Wortlaut Jürgen Fischer

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Delegierte,

ich bedanke mich für die Möglichkeit Ihnen und Euch über die Aktivitäten in Sachen „Senioren-Demo“ zu berichten.

Mein Name ist Jürgen Fischer, Seniorenbeiratsvorsitzender aus Stockelsdorf.

(…)

In unseren Beratungen in Stockelsdorf, an denen auch Peter Schildwächter etliche Male teilnahm, wurde dann über eine Forderung nach Zahlung eines Inflationsausgleiches diskutiert. Das Altenparlament, dass am 29.09.2023 tagte, erhielt vom Seniorenbeirat Plön formuliert, einen Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, den Bund aufzufordern, auch den rund 21 Millionen Rentner*innen einen Inflationsausgleich von 3.000 € zu zahlen.

Gleiches Recht für alle. Die Pensionäre haben den Ausgleich schon erhalten. Nicht nur die Pensionäre, auch unserer Bundespolitiker gönnten sich einen Schluck aus der Pulle. Und das im Übrigen neben zwei Diätenerhöhungen von zusammen rund 9% in diesem Jahr. Wie ungerecht. Etliche Tarifpartner der Wirtschaft hatten inzwischen erkannt, dass die Inflation durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden muss. Doch was ist mit den Rentner*innen?

Für immer mehr bleibt nur noch der Weg zu den örtlichen Tafeln, die einen enormen Zulauf zu beklagen haben. In Kenntnis dieser Ungerechtigkeit hatte sich mittlerweile ein breites Bündnis aus IG Metall Seniorenabteilung, Verdi Senioren, AWO Schleswig-Holstein, AWO Hamburg, SoVD Schleswig-Holstein, SoVD Hamburg, VdK, Seniorenbeiräte aus Mecklenburg-Vorpommern und einigen wenigen Seniorenbeiräten aus Schleswig-Holstein gegründet. Allen war dann klar, wir müssen in die Öffentlichkeit mit unserem Anliegen. So kam es am 05.04.2024 in Stockelsdorf zu einem 1. Spaziergang für Rentner*innen mit rund 1.000 Beteiligten. Teils lautstark und mit Rollatoren. Es folgten ein Beitrag im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR und teils bundesweite Presseberichte.

Zeitgleich mit der 1. Rentner-Demo fingen wir an im Bündnis Unterschriften zu sammeln, mit der Forderung nach Zahlung der Inflationsausgleichprämie. Diese Unterschriften wurden durch eine Online-Petition und durch mehrere Filmbeiträge auf YouTube unterstützt. Derzeit rund 130.000 Klicks und rund 260.000 Unterschriften. Unterschriftenlisten konnte man von der Web-Seite des LSR herunterladen. Haben Sie es gewusst?

Ermuntert durch die 1. Demo gingen wir am 31.05.2024 erneut auf die Straße. Diesmal wieder mit Unterstützung des Bündnisses und etlichen Seniorenbeiräten aus der Region Lübeck, aber auch aus Malente, Bad Segeberg und einigen mehr.

Die Unterschriften wurden mittlerweile in zwei Aktionen des Bündnisses am 15. Juni in Kiel und Hamburg an Bundespolitiker bzw. dem Finanzsenator in Hamburg übergeben.

Dann war zunächst Sommerpause.

Am 14.08.2024 traf sich das Bündnis zum insgesamt wohl 14. Mal, diesmal bei unseren Freunden und Mitstreitern Götz Gebert und Bruno Böhm im Lübecker Rathaus, danke nochmals dafür, und hat meine Forderung nach einer Demo in Berlin angenommen. Wir beraten jetzt in den einzelnen Bündnispartnern über eine Aktion in der Bundeshauptstadt. Möglicherweise vor dem Bundeskanzleramt oder bei Herrn Lindner vor der Tür, wenn er dann noch da ist….

Die Lübecker haben übrigens bereits am14.02.2024 eine bemerkenswerte Veranstaltung zum Thema Altersarmut durchgeführt. Haben Sie es gewusst?

Kommen Sie gern alle mit ihren Senioren am 06.11.2024 mit nach Berlin. Ein Busplatz, Abfahrt in Stockelsdorf, kostet ca. 30,00 €. Ich habe für Stockelsdorf bereits 4 Busse reservieren lassen. Ich bitte Sie alle darüber zu beraten, um der Forderung unserer Rentner*innen und Senior*innen nach Gerechtigkeit Nachdruck zu verleihen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Bündnis am 25.09.2024 in seiner nächsten Sitzung. Es geht nunmehr aber nicht mehr allein um die Inflationsausgleichzahlung, sondern um Altersarmut und ganz wichtig um die Rente der Zukunft, die nach meiner und unserer Meinung im Bündnis nicht durch Börsenspekulationen gefährdet werden darf.

Besonders möchte ich Sie und Euch noch auf eine Podiumsdiskussion in Stockelsdorf am 18.09.2024 im Rathaussaal zu Stockelsdorf aufmerksam machen Dazu habe ich die Bundespolitikerin der SPD und Mitglied im Haushaltsausschuss, Frau Bettina Hagedorn, Ihren vermutlichen Gegenkandidaten der CDU, Sebastian Schmidt, wohnhaft in Stockelsdorf, ein Mitglied der FDP-Fraktion des Landes Schleswig-Holstein und Herrn Reiner Heyse, den Herausgeber von RentenZukunft eingeladen und die Zusagen bereits erhalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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„Sind die Renten sicher?“ Diese Frage lässt sich im Laufe der Zeit immer wieder in den Medien finden. Dank der demografischen Entwicklung bleibt das Thema aktuell. Ein satirischer Zugang kann eine Möglichkeit sein, sich diesem Thema kritisch zu nähern.

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In ihrer Folge vom 07. Mai 2024 haben sich die Satiriker und Hosts der Fernsehsendung „Die Anstalt“ Max Uthoff und Klaus von Wagner zusammen mit ihren Gästen Maike Kühl, Abdelkarim und Bodo Wartke dem Thema angenommen. Dabei gelingt es ihnen mit einem satirischen Rundumblick, sich dem Thema anzunähern, das aktuelle und zukünftige Rentner*innen betrifft.

Inhaltlich werden folgende Fragen versucht zu beantworten:

  • Was ist mit der rechtlichen Möglichkeit zu arbeiten, wenn man „es noch kann“ und will?
  • Was hat es mit der Aktienrente auf sich?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, die Rententöpfe aufzustocken, wo liegen die politischen Blockaden?
  • Was ist der Unterschied zwischen Rente und Pension? Welche Probleme gehen damit einher?

Auch die Riester-Rente und die Unterschiede zwischen den Geschlechtern werden dabei nicht ausgelassen. Laut Tagesschau vom 23. Juli 2023 betrug „die durchschnittliche Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren nach Angaben der Bundesregierung 1543 Euro monatlich. […] Allerdings kamen Männer auf eine Rente von durchschnittlich 1637 Euro, bei Frauen waren es lediglich 1323 Euro. Und auch der Ost-West-Unterschied ist mit 1605 zu 1403 Euro nach wie vor deutlich.“

Trotz humorvoller Verpackung zeichnet sich gute Satire dadurch aus, dass sie ernste Themen nicht hinter einem Lacher versteckt. Wer nach der Sendung das Bedürfnis hat, sich dem Thema der sogenannten Schuldenbremse ähnlich zu nähern, kann auf die Sendung vom 12. März 2024 zurückgreifen. Entsprechende Links finden Sie im Fazit zu unserem Beitrag zur Effizienz in der Pflege. Die Schuldenbremse könnte man als "Gatekeeper" (englisch für "Torwächter") des Finanzierungszugangs bei der Lösung von Renten- und Pflege-Problemen bezeichnen.

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Trotz Abschlägen wünscht sich eine Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die auch nach dem Verhältnis von Jung und Alt gefragt hat.

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Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) hat deutschlandweit 2.500 Erwerbstätige im Rahmen einer Studie befragt. Über 63 % der Befragten geben an, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu wollen. Die Bereitschaft zum längeren Arbeiten nimmt zwar geringfügig zu, gleichzeitig wäre jede*r dritte Beschäftigte gerne früher in Rente gegangen.

Neben dem Wunschalter für den eigenen Ruhestand wurde auch nach dem Verhältnis zwischen Alt und Jung gefragt. Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei dieses grundsätzlich positiv und konfliktfrei. So gaben über 76 % der Befragten älteren Erwerbstätigen an, einen positiven oder sehr positiven Kontakt zu Jüngeren zu haben. Mit knapp 82 % bewerteten alle Altersgruppen das Bild älterer Kolleg*innen positiv.

„Wir sehen in einzelnen beruflichen Umfeldern Probleme, aber wir sehen eben gerade keinen grundsätzlichen Generationenkonflikt“, fasst ddn-Vorstandsmitglied Niels Reith zusammen. „Stattdessen erleben wir Kooperation, Kollegialität und Solidarität. Sich zu unterstützen, Wissen zu teilen und voneinander Lernen prägt den Alltag.“

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen ‚Alt und Jung‘ doch weitaus positiver ist als allgemein vermutet, denn ‚gegenseitige Unterstützung‘, ‚Teilen von Wissen‘ und ‚Voneinander lernen‘ zählen mit Abstand zu denen am häufigsten genannten Verhaltensweisen, die Berufstätige in ihrem Alltag zwischen jüngeren und älteren Kolleginnen und Kollegen erleben“, bewertet Prof. Dr. Ulrike Fasbender von der Universität Hohenheim die Ergebnisse. Fasbender hatte die Studie zusammen mit Dr. Melanie Ebner von der Bergischen Universität Wuppertal fachlich begleitet.

Hier finden Sie weitere Informationen.

In einem weiteren Beitrag haben wir einen kritischen Blick auf Meinungsumfragen geworfen.

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Ab dem 1. Juli 2023 werden die Renten in Deutschland steigen: Im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Die Erhöhung führt dazu, dass sowohl im Westen als auch im Osten ein gleich hoher Rentenwert erreicht wird. Damit wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen erreicht.

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„Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird“, lässt sich Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) in einer Pressemitteilung seines Hauses zitieren.

Grund für die Rentenanpassung ist die Lohnsteigerung, da der Rentenwert an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Dieses Lohnplus, auf dessen Grundlage die Rentensteigerung berechnet wird, beträgt 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Dadurch, dass die Renten im Osten stärker steigen als im Westen, wird die Angleichung der Renten zwischen Ost- und West ein Jahr eher erreicht als gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 1. Juli gilt dann in beiden Landesteilen ein Rentenwert von 37,60 Euro.

Trotz der sozialpolitisch zu begrüßenden Erhöhung der Renten, die zudem die Angleichung zwischen Ost- und Westrenten bedeuten, bleibt festzuhalten, dass die Anpassung hinter der derzeitigen Inflation zurückbleibt. Das gibt auch das von Heil geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu, spricht dabei aber nur von einer „Momentaufnahme“: „Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt“, heißt es aus dem BMAS. Die aktuelle Inflation und die in diesem Zusammenhang teilweise steigenden Löhne würde sich demnach in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden. Ob diese Botschaft insbesondere denen genügt, die derzeit von einer Rente unter 1.000 Euro leben – das sind immerhin knapp 30 Prozent der Rentenbeziehenden –, bleibt fraglich.

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Seit Wochen erreichen uns Bilder hunderttausender Protestierender in Frankreich. Grund dafür ist eine umstrittene Rentenreform. Manchmal lohnt sich ein Blick in unsere Nachbarstaaten, die Debatte um ein späteres Renteneintrittsalter nimmt schließlich auch hierzulande an Fahrt auf.

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Obwohl hunderttausende Menschen – die Gewerkschaft CGT spricht bei den Protesten vom vergangenen Wochenende von über einer Million Teilnehmer*innen im ganzen Land – seit einiger Zeit regelmäßig auf die Straße gehen, hat die umstrittene Reform eine erste große Hürde genommen: Der Senat (das Oberhaus des französischen Zweikammernparlaments) hat den Plänen zur Rentenreform zugestimmt. In den kommenden Tagen könnte das Vorhaben damit endgültig verabschiedet werden.

Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre vor. Im Zuge der Reform soll auch die Mindestbeitragsdauer für eine abschlagsfreie Rente von 41,5 auf 43 Jahre verlängert werden. Denn trotz offiziellem Renteneintrittsalter mit 62 Jahren arbeiten schon jetzt viele Menschen in Frankreich deutlich länger. Die Mindestbeitragsdauer ist entscheidend, erst wenn diese erreicht ist, kann der Ruhestand ohne Abschläge angetreten werden. Erst mit 67 Jahren ist nach geltendem Recht unabhängig von der Einzahldauer ein Renteneintritt ohne Abzüge möglich – das soll beibehalten werden.

Über die Rentenreform ist nicht in erster Lesung in der Nationalversammlung (dem Unterhaus des Zweikammernparlaments) abgestimmt worden, da es ein beschleunigtes Verfahren im Parlament gegeben hat. So wurde der Entwurf direkt an den Senat weitergegeben, der mit 195 zu 112 Senator*innen bei 37 Enthaltungen für das Vorhaben votiert hat. Auch wenn das Gesetz noch durch die Nationalversammlung bestätigt werden muss, gilt die Senatszustimmung als erster Erfolg für die Regierung von Emmanuel Macron im Hinblick auf die Durchsetzung der Rentenpläne. Am Mittwoch soll eine Kommission zusammengesetzt werden, um einen Kompromiss zwischen Senat und Nationalversammlung zu finden. Endgültig verabschiedet werden könnte die Rentenreform dann am Donnerstag.

Gewerkschafter*innen hierzulande fürchten, die Pläne der französischen Regierung könnten auch in Deutschland zum Vorbild werden. „Die Pläne der Regierung von Emmanuel Macron sind bedrohlich für die Menschen in Frankreich und dürfen nicht zu einem weiteren schlechten Beispiel für die Lösung angeblicher Probleme mit den Altersrenten in anderen Ländern, vor allem aber auch in Deutschland werden“, wird der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke im Januar in einer Pressemitteilung der Dienstleistungsgewerkschaft zitiert.

Tatsächlich werden auch in Deutschland Stimmen lauter, die eine Anhebung des Rentenalters bevorzugen. Meist wird dabei auf dem demografischen Wandel verwiesen – als Lösung blieben entweder Rentenkürzungen oder Beitragserhöhungen. So konnte man in der aktuellen Ausgabe der "ZEIT" (Ausgabe Nr. 11 vom 9. März 2023) in zwei Leitartikeln zum Thema Ruhestand lesen, dass „entweder die Jungen mehr an die Alten abgeben oder die Alten mit weniger auskommen“ müssten. Von einer „Armee der Alten“ ist dort die Rede, die „essen, trinken, verreisen, oder in Theater gehen wollen.“ Es sei Zeit für eine „Reberuflichung der Rente“ und das festgeschriebene Renteneintrittsalter in Deutschland wird unter anderem als „eine gewaltige volkswirtschaftliche Verschwendung“ betrachtet.

In diesen Rentendebatten wird aber kaum noch über Umverteilung oder Steuergerechtigkeit diskutiert. „Wer die Diskussion um die Anpassung der Altersrenten auf rein demografische Fragen verengt, untergräbt das Umlagesystem, stellt die Sicherheit der Renten in Frage und weicht der überfälligen Verteilungsdebatte aus“, so der ver.di-Vorsitzende weiter, der mahnt, „endlich auch die starken Schultern“ einen angemessenen Beitrag leisten zu lassen.

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In den kommenden Jahren geht die größte jemals dagewesene Gruppe Älterer in Rente: Die sogenannte „Babyboomer-Generation“. Welche wohnungspolitischen Herausforderungen gehen damit einher? Wie können Wohnräume altersgerecht umgestaltet werden? Die aktuelle Studie „Ageing in Place – Wohnen in der altersfreundlichen Stadt“ zeigt Strategien auf.

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So lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig in der vertrauten Wohnumgebung älter zu werden ist der Anspruch vieler Menschen. „Ageing in Place“ nennen die Studienautor*innen daher auch ihre Broschüre, die von der Körber-Stiftung und dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung herausgegeben wird. Eine große Herausforderung könnte der „Ageing in Place“-Anspruch jedoch für die Kommunen werden, erreicht doch die größte Kohorte der Nachkriegsgeneration noch bis 2031 das Rentenalter. Einige Probleme zeichnen sich bereits ab: Sterbende Innenstädte, kaum bezahlbare Mieten oder aufgrund von Preisspekulationen unbebaute Flächen mitten in der Stadt. Kommunen können zwar nur begrenzt in den Wohnungsmarkt eingreifen, gleichzeitig liegt aber die die Gestaltung alternsgerechter Städte in kommunaler Verantwortung. „Das schafft Spielraum, um den Babyboomern ‚Ageing in Place‘ zu ermöglichen“, heißt es in der Broschüre.

In der rund 30-seitigen Broschüre werden die wohnungspolitischen Handlungsfelder für Kommunen dargestellt und immer wieder Beispiele innovativer Ideen und Strategien einzelner Kommunen vorgestellt. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

Der Begriff „Babyboomer“ meint die Generation der Geburtsjahrgänge 1955 bis 1970. In dieser Zeit ist ein Geburtenhoch zu verzeichnen, weshalb auch von der „Generation der Vielen“ gesprochen wird. Besonders geburtenstark war das Jahr 1964. Die in dem Jahr Geborenen dürfte 2031 mehrheitlich aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

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Wer bislang über 63 Jahre alt war und Arbeitslosengeld II – besser bekannt als „Hartz IV“ – beantragt hat, konnte unter bestimmten Umständen durch das Jobcenter mit Abschlägen in die Altersrente geschickt werden. Diese Praxis soll sich mit der Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel ändern.

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Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld sollen die sog. Zwangsverrentungen bald der Vergangenheit angehören. Wer das 63. Lebensjahr vollendet hat und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllt und dann zum Jobcenter geht, kann nach geltender Rechtslage vorzeitig in die Altersrente geschickt werden, auch, wenn man das gar nicht möchte. Denn der vorzeitige Renteneintritt ist mit Abschlägen verbunden. 0,3 Prozent sinkt der Rentenanspruch für jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen. Das Jobcenter kann Ihnen dennoch Leistungen mit dem Verweis auf einen Rentenantrag versagen.

Diese Praxis soll es künftig nicht mehr geben. Allerdings zunächst zeitlich begrenzt. So soll § 12a SGB II künftig um folgenden Satz ergänzt werden: „Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“ Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte noch eine unbefristete Abschaffung vorgesehen. „Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht“, heißt es dazu vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Landesverband Schleswig-Holstein. „Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.“

Der schleswig-holsteinische Landesverband des SoVD weist aber auch auf Ausnahmen hin, die auch bis zur Reform Betroffene vor der Zwangsrente durch die Jobcenter schützen. Wer beispielsweise zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch Arbeitslosengeld I bezieht, kann nicht in die vorzeitige Altersrente gezwungen werden. Gleiches gilt auch, wenn die vorgezogene Rente mit Abschlägen so niedrig wäre, dass sie mit Grundsicherungsleistungen aufstocken müssten.

Da die Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, wird auch die Zwangsverrentung planmäßig zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Allerdings wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet, am 13. Oktober ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Von Seiten der Bundesarbeitsagentur wird eine rechtzeitige Umsetzung aufgrund des engen Zeitplans bereits in Frage gestellt und eine Verschiebung gefordert.

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Anfang September hat sich die Bundesregierung auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt, von dem dieses Mal auch Rentner*innen durch eine Einmalzahlung profitieren sollen. Fragen dazu beantwortet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite.

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300 Euro soll die Pauschale betragen, die diejenigen erhalten sollen, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz im Inland hatten. Die Deutsche Rentenversicherung hat zu der Einmalzahlung einen Fragekatalog gestartet, über den Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufige Fragen erhalten können. Darunter beispielsweise:

  • „Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?“,
  • „Wer zahlt die Energiepreispauschale aus?“ oder
  • „Muss die Energiepreispauschale beantragt werden?“.

Zu den beantworteten Fragen gelangen Sie hier. Da das Gesetzgebungsverfahren zu dem bereits beschlossenen Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, wird der Frage-Antwort-Katalog sukzessive erweitert. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeitenden am „Bürgertelefon“ des Bundessozialministeriums zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

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Weil die Menschen immer älter würden und die Arbeitskräfte abnähmen, hat der Arbeitgeberpräsident Gesamtmetall mit seiner Forderung nach längerem Arbeiten nun eine Debatte über die Rente mit 70 entfacht. Doch der Vorschlag bleibt nicht ohne Widerspruch.

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Das Renteneintrittsalter wurde in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Doch das scheint einigen nicht zu reichen. Zum Beispiel Stefan Wolf, dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, der gegenüber der Funke Mediengruppe erklärt: „Stufenweise werden wir auf das Renteneintrittsalter von 70 Jahren hochgehen müssen – auch weil das Lebensalter immer weiter steigt“.

So eine Forderung ist jedoch nichts Neues. Alle paar Jahre kommen Stimmen aus der Wirtschaft, die sich für einen späteren gesetzlich festgelegten Eintritt in den Ruhestand aussprechen. Dabei ist das Renteneintrittsalter in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten schon hoch. Entsprechend stößt der Vorschlag auf Kritik, insbesondere bei Gewerkschaften und Linken.

„Eine Rente erst ab 70 würde defacto eine deutliche Rentenkürzung bedeuten“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag – und wiederholt stattdessen die Forderung der Linken nach einer Rente, in die alle einzahlen, „auch Beamt*innen, Politiker*innen und Selbstständige“.

Doch auch für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sei die Diskussion um eine Rente mit 70 Jahren „mit der Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland nicht zu vereinbaren“, erklärt der SPD-Politiker gegenüber der Funke Mediengruppe. Er stellt klar: „Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erhöhen. Und daran wird sich nichts ändern“.

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