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Die Mehrheit der Verbraucher*innen in Deutschland hält eine sichere und kostengünstige private Altersvorsorge für das dringlichste Thema. Das geht aus einer forsa-Umfrage unter 1.010 Volljährigen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor.

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Bereits im Verbraucherreport 2021 – vor der Bundestagswahl – sahen fast 90 Prozent der befragten Menschen die Stärkung von Verbraucher*innen im Bereich der privaten Altersvorsorge als wichtiges Thema an. Auch in der diesjährigen vzbv-Sommerumfrage sehen 83 Prozent das Thema als am dringlichsten an. „Die schwelende Sorge, nicht ausreichend für das Alter vorsorgen zu können, treibt viele Menschen um. Die Bundesregierung muss sich nach der Sommerpause endlich ernsthaft für eine verlässliche und kostengünstige private Altersvorsorge einsetzen“, fordert die vzbv-Vorständin Ramona Pop in einer Pressemeldung zu den Umfrageergebnissen. Dafür brauche es einen öffentlich organisierten Fonds, der das Geld langfristig und breit diversifiziert anlege.

Damit dürfte Pop auf die geplante Reform der Bundesregierung anspielen, ein „Generationenkapital“ aufzubauen. Erstmals soll damit der Aktienmarkt eine zentrale Rolle bei der Altersvorsorge spielen. Wie unter anderem die Tagesschau Mitte vergangenen Monats berichtet, soll die Rentenreform in naher Zukunft auf den Weg gebracht werden.

Neben der Altersvorsorge wurden in der Sommerumfrage des vzbv auch weitere Themen abgefragt, darunter Regulierung von Lebensmittelwerbung oder Ärger mit Flugreisen. Knapp zwei Drittel der Befragten sprechen sich beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für verlässlichere Regeln aus.

Die Umfrage wurde von forsa durchgeführt. Laut forsa sei diese bevölkerungsrepräsentativ. 1.010 Personen ab 18 Jahren wurden dafür zwischen dem 31. Juli und 2. August 2023 telefonisch befragt. Hier gelangen Sie zu allen Ergebnissen im Tabellenformat.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ambulante Pflegedienstleister auf, unfaire Regelungen zu stoppen. Ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht Vorschläge für gesetzliche Verbesserungen.

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Verbraucher*innen, die auf ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, seien nicht ausreichend geschützt. Das bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung im Juni. Es gebe aktuell keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdiensten.

„Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich“, erklärt die vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“

Der Verband fordert daher „faire Verbraucherverträge“ mit verständlichen und detaillierten Informationen zu Leistungen und Kosten sowie zu Regelungen für nachträgliche Anpassungen der Verträge. Eine Kündigung durch Anbieter soll zudem nur in Ausnahmefällen (Begründungspflicht) und mit einer Frist von drei Monaten möglich sein. In Streitfällen zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdienstleistern sollten Anbieter außerdem künftig verpflichtet werden, an einem „Verbraucherschlichtungsverfahren“ teilzunehmen. „Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen“, heißt es in der Pressemitteilung. Ein solches außergerichtliches Klärungsverfahren könne ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel für die Betroffenen sein, ihre Rechte durchzusetzen.

„Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop weiter. Der vzbv hat zu diesem Thema ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass konkrete Vorschläge macht. Das über 30-seitige Dokument finden Sie hier.

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Die Verbraucherzentrale informiert auf ihrer Internetseite über verschiedene Aspekte der Ernährung. Das Online-Angebot richtet sich insbesondere an Senior*innen.

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In einer Gemeinschaftsaktion haben die Verbraucherzentralen in Deutschland ihre Internetseiten um die Rubrik „Ernährung für Senioren“ ergänzt. Dort werden verschiedene Fragen rund um das Thema Ernährung aufgegriffen und Hinweise gegeben, die bei der richtigen Ernährung oder dem Einkaufen helfen können. Mit einem Klick auf die jeweiligen Themen-Kacheln finden Senior*innen, an die sich das Angebot richtet, einen ausführlicheren Beitrag mit diversen Tipps.

Informiert wird beispielsweise über den Online-Einkauf von Lebensmitteln und worauf bei einer Bestellung über das Internet zu achten ist. So sei es auch Online-Händlern gesetzlich vorgeschrieben, ausreichend über die angebotenen Lebensmittel zu informieren (z.B. Zutatenliste, Alkoholgehalt, Nettofüllmenge etc.). Um die Seriosität von Online-Händlern zu überprüfen, könne man zum Beispiel darauf achten, ob neben ausreichenden Kontaktdaten (nicht nur eine Postfachnummer) auch eine Registrierungsnummer der zuständigen Kontrollbehörde zu finden ist.

Ein weiteres Thema, über das die Verbraucherzentralen im Rahmen des Angebots berät, ist der Zusammenhang zwischen Lebensmitteln und der Einnahme von Medikamenten. Erklärt wird, wie bestimmte Lebensmittel die Wirkung von Tabletten oder Tropfen beeinträchtigen können.

Auch über „Einkaufsfallen im Supermarkt“ berichten die Verbraucherzentralen. Hingewiesen wird dabei zum Beispiel auf die bestimmte Platzierung von Lebensmitteln oder die Ausleuchtung, die Verbraucher*innen dazu animieren soll, mehr zu kaufen als geplant.

Auch vor Kund*innenkarten, die mittlerweile fast jede Supermarkt-Kette anbietet, wird gewarnt: „Kundenkarten versprechen Prämien und Rabatte. Dabei sind die Vergünstigungen oft marginal im Vergleich zum Einkaufswert. Zudem hinterlässt jeder Einkauf nachvollziehbare Datenspuren. Auch neuere Smartphone-Apps, die mit Rabatten locken, bergen Risiken“, heißt es in dem entsprechenden Beitrag.

Hier finden Sie weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge über Angebote, Projekte oder Stellungnahmen der Verbraucherzentralen.

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Aufgrund der Corona-Pandemie fühlten sich laut einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) 48 Prozent im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr unsicher. Der Bundesverband fordert eine langfristige Stärkung des ÖPNV.

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Knapp jede*r zweite Befragte fühle sich nach einer vzbv-Umfrage derzeit im Öffentlichen Person- und Nahverkehr „eher oder sehr unsicher“. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale Ende Januar in einer Pressemitteilung mit. Dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen gering sei, wie Verkehrsunternehmen immer wieder betonen würden, glauben 51 Prozent der Befragten in der Umfrage nicht. Das zeige, dass das Sicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln und das Vertrauen gegenüber den Verkehrsbetrieben gering sei.

„Alle Maßnahmen, die den Gesundheitsschutz im ÖPNV erhöhen, müssen jetzt geplant und schnell umgesetzt werden. Plakate, die an die AHA-Regeln erinnern, reichen schon lange nicht mehr aus“, wird Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv, in der Pressemitteilung zitiert. „Verkehrsunternehmen und Politik müssen jetzt das Vertrauen in die Sicherheit von Bus und Bahn wiederherstellen.“

Denkbar wären laut Verbraucherzentrale beispielsweise mehr Verbindungen und Fahrzeuge, damit die Ansteckungsgefahr minimiert werde. Laut der Befragung hielten 89 Prozent entsprechende Maßnahmen für wichtig. Die überwiegende Mehrheit hielte auch die konsequente Aussprache von Geldbußen bei Verstößen wie dem Fehlen einer Mund-Nasen-Bedeckung für wichtig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wies allerdings auch darauf hin, dass Verbraucher*innen auch unabhängig der Corona-Krise viele Probleme sehen. Wie auch in der letzten Befragung von 2018 werden dabei vor allem unübersichtliche Tarifsysteme, Ticketpreise und Unpünktlichkeit genannt. Laut vzbv müsse der ÖPNV daher nachhaltig gestärkt werden: „Wie der öffentliche Verkehr von morgen aussieht, muss heute entschieden werden. Neue Ansätze wie Mindesterreichbarkeitsstandards oder unabhängige Qualitätstests sind notwendig, um einen zukunftsfähigen ÖPNV zu gestalten, der seine Fahrgäste in den Mittelpunkt rückt. Dafür braucht es neben einer ernsten politischen Absichtserklärung auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen“, so Jungbluth abschließend.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des vzbv. Zu den Ergebnissen der Umfrage mit veranschaulichtem Datenmaterial gelangen Sie hier.

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Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen für ambulante, teil- und vollstationäre Pflege und Betreuung. Dies geschieht nur bis zu einer bestimmten Höhe. Steigende Kosten für Pflegeleistungen bedeuten für Verbraucher/innen mehr Eigenleistung: zwischen 1999 und 2013 ist z.B. der durchschnittliche Eigenanteil in der Pflegestufe 2 von 242 auf 596 Euro gestiegen.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in einem Faktenblatt nicht nur Informationen zur SPV sondern auch daraus resultierende Forderungen zusammengestellt. Das Faktenblatt finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

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Die eigene Ernährung überprüfen und den Weg zu einer gesünderen Lebensweise beginnen – das können Senioren und Seniorinnen, die die Ernährungskurse der Verbraucherzentralen besuchen. IN FORM unterstützt dieses Angebot durch das Projekt "Fit im Alter", dass die Verbraucherzentralen zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) durchführen.

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In jedem Bundesland bieten die Verbraucherzentralen die Kurse an. Eine Übersicht über die aktuellen Terminen und die Kontaktinformationen finden Sie hier: www.fitimalter.de/de/Kurse

Weiter Information zum Thema IN FORM IM ALTER finden Sie u. a. unter https://www.in-form.de/buergerportal/in-form-sein/im-alter.html

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Im Juli veröffentlichte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, ihren Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2023. Während der 35 Jahre des Amts der Bürgerbeauftragten wurden insgesamt 101.217 Petitionen eingereicht.

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Laut Bericht waren dabei die häufigsten Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Bürgergeld) mit 673 Petitionen, Sozialhilfe mit 412 Petitionen und gesetzliche Krankenversicherung mit 397 Petitionen.

Ein zunehmendes Thema ist die Pflege. So lag der Eigenanteil für die stationäre Pflege in Altenheimen im Jahr 2023 bei etwa 2.700 Euro monatlich. Aktuell liegt dieser Anteil für Schleswig-Holstein bei 2.855 Euro. Eine aktuelle Aufschlüsselung des Eigenanteils und der Kosten findet sich unter pflege.de. Zwar stellt der Bericht fest, dass betroffene Partner*innen „einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Form von Übernahme der Heimkosten für den Eigenanteil bei der stationären Pflege“ stellen können. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen.

Demnach besteht ein Vermögensfreibetrag für Ehepaare von 20.000 €. Zudem werden Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), also z.B. Grundsicherung im Alter und die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), nicht angegriffen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) beträgt die Grundrente für 2024 1.129 Euro. Die Grundsicherung liegt noch darunter. Auch Kindergeld – das gerade bei älteren Ehepaaren eher unwahrscheinlich ist – bleibt unberührt. Eine vollständige Liste findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale. Dort heißt es auch, dass zu den abzugsfähigen Beiträgen neben Einkommenssteuern und Beiträgen zur Sozialversicherung auch geförderte Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riesterverträge) bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Werbungskosten abgesetzt werden können. „Das Sozialamt beteiligt sich in diesen Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.“

Mit anderen Worten, Personen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen, machen im Prinzip zwei Steuererklärungen. Hinzu kommt, dass viele der abzugsfähigen Gründe beim Renteneintritt wegfallen oder minimiert werden.

Für Menschen mit wenig Vermögen oder Einkommen bedeutet ein Pflegefall, der nicht mehr zuhause versorgt werden kann, häufig, dass Ehepartner*innen in finanzielle Not geraten. Diese müssen oft große Teile ihres Einkommens aufwenden, was zu Altersarmut führen kann, kritisiert auch El Samadoni. Die logische Forderung wäre eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Form einer Vollkostenversicherung, ähnlich der Krankenversicherung, um eine gerechtere Finanzierung sicherzustellen.

Wie der Bericht mit Bezug auf den Anstieg von Petitionen im Jahr 2023 zeigt, ist das Thema von großem Interesse für die Bürger*innen Schleswig-Holsteins. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung und der Landtag den Bericht zur Kenntnis genommen haben. Gedanken zu Plänen zur Pflegereform oder zur Effizienz in der Pflege entnehmen Sie unseren jeweiligen Beiträgen.

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet vom 6. bis 10. November 2023 im Rahmen der „Woche der Vorsorge“ Online-Vorträge zu verschiedenen Aspekten der Vorsorge an.

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Für Krankheitsfälle oder sonstige Situationen, in der nicht mehr selbstbestimmt entschieden werden kann, kann im Voraus Vorsorge geleistet werden. Eine ausführliche Vorsorge beinhaltet unter anderem die Klärung, wer einen im Krankheitsfall vertreten soll oder welche medizinischen Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsfällen oder -verläufen angewendet werden sollen. Unter dem Motto „Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen“ sollen die folgenden Online-Vorträge der Verbraucherzentralen dabei helfen, diese und weitere Fragen zur Vorsorge zu klären:


Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

In der Patientenverfügung kann jeder in gesunden Tagen vorsorglich schriftlich festhalten, ob und welche medizinischen Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen durchgeführt werden sollen.

Termine: Montag 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag 10.11.2023 15 Uhr und 18 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

In der Vorsorgevollmacht wird die Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten an eine oder mehrere Personen für einen Zeitraum übertragen, in der aus gesundheitlichen Gründen die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht vorhanden ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung kann festgehalten werden, wen das Gericht auswählen soll.

Termine: Montag, 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch digital vorhanden. Die Hinterbliebenen haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Termine: Montag, 06.11.2023, 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 15 und 18 Uhr

Der Weg zum Pflegegrad: Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen

In den Online-Vorträgen erläutern die Verbraucherzentralen den Weg zum Pflegegrad - von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Sie informieren über den Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade. Die Vorträge richten sich an alle Interessierten, insbesondere an Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Termine: Montag, 06.11.2023, 15 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 15 Uhr


Die Anmeldung läuft über die Webseite der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Seit dem 1. Mai 2023 können Menschen mit dem Deutschlandticket – auch 49-Euro-Ticket genannt – auch über die Tarifgrenzen hinaus den gesamten Nahverkehr nutzen. In der Praxis zeigt sich: Gerade für Senior*innen ohne Internetzugang ist es vielerorts gar nicht so einfach, an das Ticket überhaupt zu kommen.

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Es soll vieles einfacher machen, das Deutschlandticket. Zu einem monatlichen Preis von 49 Euro kann man seit diesem Monat mit Verkehrsmitteln des Nahverkehrs quer durch die Bundesrepublik reisen. Tarifgebiete Verkehrsverbunde und Bundesländer sollen damit keine Rolle mehr spielen. Doch wie gelangt man nun an das bereits angebotene Ticket?

Der ursprüngliche Plan von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), das 49-Euro-Ticket nur digital anzubieten, ist schon vor dem Start wieder verworfen worden. Zu groß war die Kritik, Menschen ohne Smartphone könnten von dem innovativen Ticket ausgeschlossen werden. Kund*innen sollen also optional eine Chipkarte ausgestellt bekommen. Allerdings zeigt sich derweil in der Praxis: Längst nicht überall ist das so einfach möglich.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass einige Anbieter die Möglichkeit eines analogen Ticketverkaufs an Schaltern oder Kundencenter explizit ausschließen. Bei anderen fehlten eindeutige Informationen dazu. „Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher:innen zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden“, wird vzbv-Vorständin Ramona Pop dazu in der Pressemitteilung zitiert.

Auch bei Heike Felscher von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gingen viele Anrufe und Zuschriften zum Start des Deutschlandtickets ein. Die Referentin für Grundsatzfragen bei der BAGSO begrüßt gegenüber 24RHEIN zwar die Einführung einer deutschlandweiten Fahrkarte, kritisiert aber, dass nicht überall eine Chipkarten- oder Papierlösung verfügbar sei: „Wir stoßen seit Tagen immer wieder auf Fälle, wo Menschen uns berichten, dass bestimmte Verkehrsverbünde Chipkarten gar nicht anbieten“. Felscher berichtet dabei auch von einem konkreten Beispiel: „Da erreichte mich ein Anruf von jemandem, der aus Lörrach nach Freiburg fahren musste, um das Deutschlandticket als Chipkarte zu bekommen“ – einer Strecke von knapp 70 Kilometern.

„Von unserer Seite wäre es am einfachsten gewesen, wenn die Deutsche Bahn und die Kundenzentren der Verkehrsverbünde einfach Formulare hätten, die man vor Ort ausfüllen und abgeben kann, und dann bekommt man danach seine Chipkarte zugeschickt. Das wäre die einfachste Möglichkeit für die Menschen gewesen, die kein Smartphone und keinen Computer haben“, betont Felscher. Eine solche Lösung sei bislang nicht in Sicht, man habe aber noch einmal das Verkehrsministerium kontaktiert und hoffe auf Verbesserungen.

Die Bundesregierung sieht in dem digitalen Ticket, zu dem sie neben der App-Variante jedoch auch die Chipkarte zählen, indes eine große Chance. „Gerade in der ÖPNV-Branche besteht hier ein großer Nachholbedarf“, heißt es auf ihrer Internetseite. „Ein digitales Deutschlandticket ist ein wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung des Sektors.“ Dort wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass Verkehrsunternehmen bis Ende des Jahres übergangsweise ein Ticket in Papierform (mit QR-Code) ausgeben dürfen.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten solle. Kritik gibt es nicht nur aus der Opposition und von Sozialverbänden, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.

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Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.

Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen.

Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab.

Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige.

Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.

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