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Die Mehrheit der Verbraucher*innen in Deutschland hält eine sichere und kostengünstige private Altersvorsorge für das dringlichste Thema. Das geht aus einer forsa-Umfrage unter 1.010 Volljährigen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor.

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Bereits im Verbraucherreport 2021 – vor der Bundestagswahl – sahen fast 90 Prozent der befragten Menschen die Stärkung von Verbraucher*innen im Bereich der privaten Altersvorsorge als wichtiges Thema an. Auch in der diesjährigen vzbv-Sommerumfrage sehen 83 Prozent das Thema als am dringlichsten an. „Die schwelende Sorge, nicht ausreichend für das Alter vorsorgen zu können, treibt viele Menschen um. Die Bundesregierung muss sich nach der Sommerpause endlich ernsthaft für eine verlässliche und kostengünstige private Altersvorsorge einsetzen“, fordert die vzbv-Vorständin Ramona Pop in einer Pressemeldung zu den Umfrageergebnissen. Dafür brauche es einen öffentlich organisierten Fonds, der das Geld langfristig und breit diversifiziert anlege.

Damit dürfte Pop auf die geplante Reform der Bundesregierung anspielen, ein „Generationenkapital“ aufzubauen. Erstmals soll damit der Aktienmarkt eine zentrale Rolle bei der Altersvorsorge spielen. Wie unter anderem die Tagesschau Mitte vergangenen Monats berichtet, soll die Rentenreform in naher Zukunft auf den Weg gebracht werden.

Neben der Altersvorsorge wurden in der Sommerumfrage des vzbv auch weitere Themen abgefragt, darunter Regulierung von Lebensmittelwerbung oder Ärger mit Flugreisen. Knapp zwei Drittel der Befragten sprechen sich beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) für verlässlichere Regeln aus.

Die Umfrage wurde von forsa durchgeführt. Laut forsa sei diese bevölkerungsrepräsentativ. 1.010 Personen ab 18 Jahren wurden dafür zwischen dem 31. Juli und 2. August 2023 telefonisch befragt. Hier gelangen Sie zu allen Ergebnissen im Tabellenformat.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ambulante Pflegedienstleister auf, unfaire Regelungen zu stoppen. Ein eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht Vorschläge für gesetzliche Verbesserungen.

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Verbraucher*innen, die auf ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, seien nicht ausreichend geschützt. Das bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Pressemitteilung im Juni. Es gebe aktuell keine fairen gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdiensten.

„Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und für Pflegende wie Angehörige schwer zu durchschauen. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen solcher Verträge sind häufig nicht besonders verbraucherfreundlich“, erklärt die vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Aus der Beratung in den Verbraucherzentralen wissen wir: Da werden Pflegeleistungen einfach verändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird kurzfristig der Pflegevertrag gekündigt. Das kann und darf so nicht bleiben. Hier geht es schließlich oftmals um eine lebensnotwendige Versorgung.“

Der Verband fordert daher „faire Verbraucherverträge“ mit verständlichen und detaillierten Informationen zu Leistungen und Kosten sowie zu Regelungen für nachträgliche Anpassungen der Verträge. Eine Kündigung durch Anbieter soll zudem nur in Ausnahmefällen (Begründungspflicht) und mit einer Frist von drei Monaten möglich sein. In Streitfällen zwischen Pflegebedürftigen und Pflege- und Betreuungsdienstleistern sollten Anbieter außerdem künftig verpflichtet werden, an einem „Verbraucherschlichtungsverfahren“ teilzunehmen. „Pflegebedürftigkeit, Alter und Behinderungen führen oftmals dazu, dass Betroffene nicht in der Lage sind, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustrengen“, heißt es in der Pressemitteilung. Ein solches außergerichtliches Klärungsverfahren könne ein alternatives und niedrigschwelliges Mittel für die Betroffenen sein, ihre Rechte durchzusetzen.

„Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen schon seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, das bei der ambulanten Pflege nachzuholen“, so Pop weiter. Der vzbv hat zu diesem Thema ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass konkrete Vorschläge macht. Das über 30-seitige Dokument finden Sie hier.

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Die Verbraucherzentrale informiert auf ihrer Internetseite über verschiedene Aspekte der Ernährung. Das Online-Angebot richtet sich insbesondere an Senior*innen.

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In einer Gemeinschaftsaktion haben die Verbraucherzentralen in Deutschland ihre Internetseiten um die Rubrik „Ernährung für Senioren“ ergänzt. Dort werden verschiedene Fragen rund um das Thema Ernährung aufgegriffen und Hinweise gegeben, die bei der richtigen Ernährung oder dem Einkaufen helfen können. Mit einem Klick auf die jeweiligen Themen-Kacheln finden Senior*innen, an die sich das Angebot richtet, einen ausführlicheren Beitrag mit diversen Tipps.

Informiert wird beispielsweise über den Online-Einkauf von Lebensmitteln und worauf bei einer Bestellung über das Internet zu achten ist. So sei es auch Online-Händlern gesetzlich vorgeschrieben, ausreichend über die angebotenen Lebensmittel zu informieren (z.B. Zutatenliste, Alkoholgehalt, Nettofüllmenge etc.). Um die Seriosität von Online-Händlern zu überprüfen, könne man zum Beispiel darauf achten, ob neben ausreichenden Kontaktdaten (nicht nur eine Postfachnummer) auch eine Registrierungsnummer der zuständigen Kontrollbehörde zu finden ist.

Ein weiteres Thema, über das die Verbraucherzentralen im Rahmen des Angebots berät, ist der Zusammenhang zwischen Lebensmitteln und der Einnahme von Medikamenten. Erklärt wird, wie bestimmte Lebensmittel die Wirkung von Tabletten oder Tropfen beeinträchtigen können.

Auch über „Einkaufsfallen im Supermarkt“ berichten die Verbraucherzentralen. Hingewiesen wird dabei zum Beispiel auf die bestimmte Platzierung von Lebensmitteln oder die Ausleuchtung, die Verbraucher*innen dazu animieren soll, mehr zu kaufen als geplant.

Auch vor Kund*innenkarten, die mittlerweile fast jede Supermarkt-Kette anbietet, wird gewarnt: „Kundenkarten versprechen Prämien und Rabatte. Dabei sind die Vergünstigungen oft marginal im Vergleich zum Einkaufswert. Zudem hinterlässt jeder Einkauf nachvollziehbare Datenspuren. Auch neuere Smartphone-Apps, die mit Rabatten locken, bergen Risiken“, heißt es in dem entsprechenden Beitrag.

Hier finden Sie weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge über Angebote, Projekte oder Stellungnahmen der Verbraucherzentralen.

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Aufgrund der Corona-Pandemie fühlten sich laut einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) 48 Prozent im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr unsicher. Der Bundesverband fordert eine langfristige Stärkung des ÖPNV.

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Knapp jede*r zweite Befragte fühle sich nach einer vzbv-Umfrage derzeit im Öffentlichen Person- und Nahverkehr „eher oder sehr unsicher“. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale Ende Januar in einer Pressemitteilung mit. Dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen gering sei, wie Verkehrsunternehmen immer wieder betonen würden, glauben 51 Prozent der Befragten in der Umfrage nicht. Das zeige, dass das Sicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln und das Vertrauen gegenüber den Verkehrsbetrieben gering sei.

„Alle Maßnahmen, die den Gesundheitsschutz im ÖPNV erhöhen, müssen jetzt geplant und schnell umgesetzt werden. Plakate, die an die AHA-Regeln erinnern, reichen schon lange nicht mehr aus“, wird Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv, in der Pressemitteilung zitiert. „Verkehrsunternehmen und Politik müssen jetzt das Vertrauen in die Sicherheit von Bus und Bahn wiederherstellen.“

Denkbar wären laut Verbraucherzentrale beispielsweise mehr Verbindungen und Fahrzeuge, damit die Ansteckungsgefahr minimiert werde. Laut der Befragung hielten 89 Prozent entsprechende Maßnahmen für wichtig. Die überwiegende Mehrheit hielte auch die konsequente Aussprache von Geldbußen bei Verstößen wie dem Fehlen einer Mund-Nasen-Bedeckung für wichtig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wies allerdings auch darauf hin, dass Verbraucher*innen auch unabhängig der Corona-Krise viele Probleme sehen. Wie auch in der letzten Befragung von 2018 werden dabei vor allem unübersichtliche Tarifsysteme, Ticketpreise und Unpünktlichkeit genannt. Laut vzbv müsse der ÖPNV daher nachhaltig gestärkt werden: „Wie der öffentliche Verkehr von morgen aussieht, muss heute entschieden werden. Neue Ansätze wie Mindesterreichbarkeitsstandards oder unabhängige Qualitätstests sind notwendig, um einen zukunftsfähigen ÖPNV zu gestalten, der seine Fahrgäste in den Mittelpunkt rückt. Dafür braucht es neben einer ernsten politischen Absichtserklärung auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen“, so Jungbluth abschließend.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des vzbv. Zu den Ergebnissen der Umfrage mit veranschaulichtem Datenmaterial gelangen Sie hier.

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Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen für ambulante, teil- und vollstationäre Pflege und Betreuung. Dies geschieht nur bis zu einer bestimmten Höhe. Steigende Kosten für Pflegeleistungen bedeuten für Verbraucher/innen mehr Eigenleistung: zwischen 1999 und 2013 ist z.B. der durchschnittliche Eigenanteil in der Pflegestufe 2 von 242 auf 596 Euro gestiegen.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat in einem Faktenblatt nicht nur Informationen zur SPV sondern auch daraus resultierende Forderungen zusammengestellt. Das Faktenblatt finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.

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Die eigene Ernährung überprüfen und den Weg zu einer gesünderen Lebensweise beginnen – das können Senioren und Seniorinnen, die die Ernährungskurse der Verbraucherzentralen besuchen. IN FORM unterstützt dieses Angebot durch das Projekt "Fit im Alter", dass die Verbraucherzentralen zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) durchführen.

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In jedem Bundesland bieten die Verbraucherzentralen die Kurse an. Eine Übersicht über die aktuellen Terminen und die Kontaktinformationen finden Sie hier: www.fitimalter.de/de/Kurse

Weiter Information zum Thema IN FORM IM ALTER finden Sie u. a. unter https://www.in-form.de/buergerportal/in-form-sein/im-alter.html

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Am 29. Oktober 2025 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr haben Sie die Gelegenheit, mehr über die EUDI-Wallet zu erfahren, welche es Ihnen ermöglicht, eine Reihe an persönlichen Dokumenten digital in Ihrem Handy zu speichern. Besonders Senior*innen könnten durch die neue Funktion profitieren, da Ausweise und Papiere durch die EUDI-Wallet jederzeit griffbereit sind und einige bürokratische Vorgänge damit vereinfacht werden können.

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EUDI steht für „European Digital Identity“ und kann als virtuelle Brieftasche (engl.: wallet) verstanden werden. Sie soll spätestens im nächsten Jahr in der gesamten Europäischen Union verfügbar sein und allen Bürger*innen der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bieten, sich digital bzw. per App auf dem eigenen Smartphone auszuweisen und zu identifizieren. Für Nutzer*innen fallen dabei keinerlei zusätzliche Kosten an.

Die EUDI-Wallet kann Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Versicherungsdokumente und Führerscheine speichern, lässt sich aber auch nutzen, um orts- und zeitunabhängig Verträge zu unterschreiben, Online-Transaktionen durchzuführen und Steuererklärungen abzugeben. Der Gang zu Behörden ist somit nicht mehr in allen Fällen notwendig. Weitere Informationen zur EUDI-Wallet und ihren Funktionen hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt.

Da das Programm schon in Kürze verfügbar sein wird, hat das durch die BAGSO initiierte Projekt DigitalPakt Alter eine Online-Veranstaltung organisiert, in der die EUDI-Wallet vorgestellt wird. Moderator Daniel Hoffmann wird die Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken der digitalen Brieftasche beleuchten und dabei auch einen Bezug zu der Bedeutung der EUDI-Wallet für ältere Menschen herstellen. Zusätzlich werden zwei Mitglieder der an der Entwicklung und Bereitstellung der neuen Funktion beteiligten Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) der Veranstaltung beiwohnen.

Die kostenlose Veranstaltung wird über Zoom stattfinden. Nutzen Sie für Ihre Teilnahme das Anmeldeformular oder schreiben Sie eine E-Mail an hoffmann@bagso.de.

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Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, weiß, dass Pausen wichtig sind. Sei es für die eigene Erholung, andere Verpflichtungen oder unerwartete Ereignisse wie Krankheit – eine Vertretung ist dann nötig. Der deutsche Staat bietet dafür die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.

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Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen.

  • Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege wird zu Hause organisiert und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn sie eine Auszeit brauchen oder erkranken. Sie kann stundenweise genutzt werden und muss nicht zwingend von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen:

  • Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht.
  • Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegelds wird ebenfalls von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet. Das halbe Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist, beispielsweise während einer Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Verhinderungspflege konnte bisher erst nach 6 Monaten Pflegetätigkeit genutzt werden – das ist ab Juli direkt mit der Feststellung des Pflegegrades möglich.
  • Die Vergütung für nicht erwerbstätige Verwandte steigt: Sie erhalten nun das 2-fache Pflegegeld, anstatt wie bisher maximal das 1,5-fache.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden.

Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:

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Demenz verändert nicht nur den Alltag der Erkrankten, sondern wird auch von Partner*innen, Verwandten und Freund*innen als große persönliche, körperliche und mentale Herausforderung empfunden. Überforderung und Hilflosigkeit sind oft die Folge, da das nötige Wissen für den angemessenen Umgang mit Demenzpatient*innen fehlt und für gewöhnlich auch zahlreiche Fragen hinsichtlich Pflege aufkommen.

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Viele dieser Fragen versucht der Ratgeber Demenz zu beantworten. Die Autorin Susan Scheibe widmet sich auf 192 Seiten allen zentralen Themen, die bei der Betreuung demenzkranker Personen eine Rolle spielen, um die Leser*innen hierfür bestmöglich aufzuklären. Er richtet sich an alle Menschen, die mit demenzkranken Menschen zu tun haben oder sich freiwillig weiterbilden möchten, und wird über die Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellt.

Scheibe steigt mit einer umfassenden und klar nachvollziehbaren Definition von Demenz ein, stellt verschiedene Formen der Erkrankung vor und nennt Anzeichen und Merkmale von Demenz, um die Entstehung und den Verlauf der Krankheit besser einschätzen zu können. Auch erläutert sie mehrere Möglichkeiten um ärztliche Beratung und Therapie, geht darauf ein, wie der Alltag für Demenzkranke idealerweise gestaltet werden sollte und was im zwischenmenschlichen Umgang mit ihnen zu beachten ist. Darüber hinaus schreibt sie ausführlich über potentielle Betreuungs- und Pflegekonzepte, die sowohl die Versorgung in den eigenen vier Wänden als auch in Pflegeeinrichtungen abdecken. Zuletzt geht sie auf rechtliche Aspkete ein, die u. a. die Vollmacht, das Erbe und die Versicherung umfassen und gibt einen Überblick über staatliche Leistungen sowie Angebote für Patient*innen. Auch ein alphabetisches Stichwortverzeichnis ist vorhanden.

In der Presse wurde der Ratgeber für die verständliche Schreibweise und seine anschauliche Struktur gelobt. Sie können den Ratgeber online bestellen. Für das Buch zahlen Sie 20 Euro, während die Version als E-Book 15,99 Euro kostet. Die ersten paar Seiten des Ratgebers können Sie für einen ersten Eindruck kostenlos einsehen.

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Zum 1. Januar 2025 hat sich die Eigenbeteiligung, also der Betrag, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen selbst zahlen müssen, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erhöht. Im Durchschnitt stieg der Betrag von 2.687 Euro auf nun 2.984 Euro pro Monat für das erste Jahr im Pflegeheim. Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesamtzuzahlung für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts auf durchschnittlich 2.778 Euro pro Monat gestiegen.

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Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor.

„Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird.

Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes.

Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen.

Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“

Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“

Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen.

Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen:

Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird.

Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.

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