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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat im April gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) angesichts eines herausfordernden Jahres in Dauerstress vor einer Massenflucht aus Pflegeberufen gewarnt.

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„Wenn wir nicht schnell das Ruder herumreißen, riskieren wir einen massenhaften Ausstieg aus dem Beruf“, äußerte sich Westerfellhaus nach Angaben des Ärzteblatts gegenüber dem RND.

Demnach gebe es bereits Hinweise darauf, dass schon tausende Pflegekräfte aus Krankenhäusern und Altenpflege während des vergangenen Jahres aufgehört hätten. „Viele haben das Vertrauen in die Politik verloren, dass sich die Situation grundlegend ändert“, wird der Pflegebevollmächtigte weiter zitiert. Westerfellhaus spricht dabei von einem „Gefühl der Ohnmacht“.

Um dem entgegenzuwirken fordere Westerfellhaus unter anderem einen Personalschlüssel, der sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiere und planbare Arbeitszeiten ermöglichen solle. Eine bessere Bezahlung sei zudem ebenfalls nötig. Eine konkrete Zahl habe er nicht genannt, kritisierte aber die Tarifpartner: „Wenn sich Tarifpartner jetzt dafür loben, dass sie eine Lohnerhöhung von 70 Euro vereinbart haben, dann ist das doch wirklich lächerlich.“

In dem Artikel des Ärzteblatts finden Sie weitere Informationen und Zitate des Pflegebevollmächtigten zu dem Thema. Weitere auf seniorenpolitik-aktuell veröffentlichte Beiträge zur Arbeit des derzeitigen Pflegebevollmächtigten Andreas Westerfellhaus finden Sie hier.

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Im Januar dieses Jahres hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, ein dreijähriges Projekt gestartet, das die Arbeitsbedingungen von Pflegepersonal durch Beratung der Pflegeeinrichtungen vor Ort verbessern soll.

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Mindestens 750 ambulante und stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen sollen mit einem neuen Projekt ab Januar 2021 dabei unterstützt werden, bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einzuführen. Das erklärt der Pflegebevollmächtigte in einer entsprechenden Pressemitteilung.

„Schon vor der Pandemie gab es Handlungsbedarf in der Pflege, der aktuell verstärkt sichtbar wird. Wir wissen: menschenwürdige Pflege ohne Hetze braucht gute Arbeitsbedingungen. Und nur mit guten Arbeitsbedingungen können wir genügend Menschen für die Pflege begeistern“, so der Staatssekretär. Daher müssen wir alle Einrichtungen bei der Implementierung guter Arbeitsbedingungen unterstützen.“

Bei dem nun gestarteten dreijährigen Projekt handelt es sich um ein Nachfolgeprojekt. In einem Pilotprojekt im Jahr 2019 habe sich bereits gezeigt, „dass sich die Arbeitsbedingungen durch Beratung vor Ort, Schulungen der Führungskräfte und anschließende Umsetzungsbegleitung durch externe Unternehmensberater verbessern lassen.“ Mit einer Beratung interessierter Einrichtungen wird voraussichtlich ab Sommer zu rechnen sein. Bis dahin solle unter anderem eine Geschäftsstelle aufgebaut werden und genügend Berater*innen qualifiziert werden.

„Ich leiste damit meinen Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege“, fügt Westerfellhaus hinzu. „Gute Arbeitsbedingungen müssen Schule machen, damit sie magnetisch auf den Pflegefachkräftenachwuchs wirken und zufriedenere Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben wollen.“

Die Konzertierte Aktion Pflege wurde 2018 durch die Bundesregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ins Leben gerufen. Maßnahmen und Ziele wurden im Sommer 2019 in einem Abschlussbericht formuliert.

Fraglich bleibt jedoch, inwieweit Schulungen von Führungskräften bzw. Begleitungen durch externe Unternehmensberater*innen reell die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern können. Erst kürzlich ist die Debatte um Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern in Hamburg neu entbrannt, als eine Pflegerin der Asklepios-Klinik St. Georg die Klinikleitung in einem NDR-Beitrag kritisierte. Die Belastung sei zu groß, es gebe zu wenig Personal für zu viele Covid-19-Patient*innen. Daraufhin hatte der Konzern die Kündigung ausgesprochen – der Fall wird derzeit vom Arbeitsgericht verhandelt.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat im Dezember eine Handreichung mit Besuchskonzepten für stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege vorgestellt, um weiterhin Besuche in der Pandemie zu ermöglichen.

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Gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Staatssekretär Andreas Westerfellhaus am auf einer Pressekonferenz am 4. Dezember 2020 eine Handreichung vorgestellt. Ziel sei, dass Bewohner*innen von Einrichtungen der Langzeitpflege „auch während einer Pandemie Besuche erhalten können“. Dazu bräuchte es möglichst geringe Einschränkungen für sie und die Besucher*innen, gleichzeitig aber einen wirksamen Infektionsschutz.

„Wie das gehen kann, hat der Pflegebevollmächtigte in dieser Handreichung für Pflegeheime skizziert“, erklärt Gesundheitsminister Spahn dazu in einer Pressemitteilung. „Sie baut auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Erfahrung vieler Pflegeheime auf.“

„Natürlich leben in einer stationären Pflegeeinrichtung Menschen, für die eine COVID-19 Erkrankung ein höheres Risiko darstellt, aber Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner dürfen auch in einer Pandemie nicht in Frage gestellt werden“, erklärt auch der Pflegebevollmächtigte in der Presseerklärung. Die elfseitige Handreichung mit den Besuchskonzepten kann kostenlos heruntergeladen werden.

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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus (CDU), appelliert daran, Pflegebedürftige in der Corona-Krise nicht zu vergessen. Maßnahmen wie Besuchsverbote führten für Bewohner*innen stationärer Einrichtungen und Angehörige zu kaum aushaltbaren Situationen.

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Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung der Covid-19-Pandemie müssen gut abgewägt werden. So sei das Infektionsrisiko Pflegebedürftiger zweifellos hoch, gleichzeitig müsse die Gesellschaft lernen, mit dem Risiko umzugehen. „Pauschale Besuchsverbote können dabei in Pflegeeinrichtungen nur in Ausnahmefällen und vor allem nur für begrenzte Zeiträume eine Lösung sein“, bilanziert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einer aktuellen Pressemitteilung. Denn das habe „zu Situationen geführt, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kaum auszuhalten waren.“

Aktuell sieht Westerfellhaus trotz positiver Beispiel noch viele Einrichtungen, die vor allem auf soziale Isolation setzen. Das dürfe nicht mehr sein, für die Pflegebedürftigen handele es sich nicht um Pflegeeinrichtungen, „es ist ihr Zuhause“. Dort sei nicht nur Infektionsschutz gefragt, sondern auch soziale Nähe und Kontakte.

Dabei handele es sich jedoch auch um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Wir sind als Gesellschaft gefordert, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um denen, die in der Pandemie besonderen Schutz benötigen, ein Maximum an Lebensqualität zu ermöglichen. Den Belangen und Bedarfen Pflegebedürftiger muss deshalb in der Diskussion besondere Priorität zukommen. Sie dürfen in dieser Pandemie nicht vergessen werden.“

Die vollständige Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Beiträge zum Pflegebevollmächtigten finden Sie hier.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat anlässlich der Corona-Pandemie einen aktualisierten 5-Punkte-Plan vorgelegt, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.

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Die Corona-Pandemie mache deutlich, wie systemrelevant die Pflegeberufe sind, argumentiert der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus in einem aktuellen Positionspapier. Daher habe die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode schon einiges getan, um die Berufe weiter zu stärken. Dazu zählt er neben aktuellen „Corona-Gesetzen“ auch die Konzertierte Aktion Pflege aus dem vergangenen Jahr.

„Pflegekräfte brauchen jedoch auch darüber hinaus optimale Arbeitsbedingungen und faire Gehälter, um gute Arbeit zu leisten – wie die Beschäftigten in jeder anderen Branche“, so Westerfellhaus weiter. Der Pflegebeauftragte hat daher ein aktualisiertes 5-Punkte-Programm in Anlehnung an die Konzertierte Aktion Pflege veröffentlicht, mit denen Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert werden sollen.

Andreas Westerfellhaus stellt in dem Positionspapier unter dem Titel „Mehr PflegeKRAFT 2.0“ folgende Forderungen auf:

  • „Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.“

Die Zusammenfassung der Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Pflegebevollmächtigten. Dort steht auch das Positionspapier mit ausführlicheren Beschreibungen der Forderungen und eine dazugehörige Pressemitteilung zum Herunterladen zur Verfügung.

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Im Februar hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung ein Konzept für ein Pflege- und ein Entlastungsbudgets vorgelegt. Eine Einführung eines solchen Budgets hatte die Bundesregierung vergangenen Sommer zunächst verschoben.

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„Zu viele Antragsformulare, zu komplizierte Regelungen und zu schematische Angebote erschweren die Pflege zu Hause unnötig“, kritisiert Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, in einer Pressemitteilung die aktuelle Situation. „Wir müssen die Bürokratie entschlacken und individuellere Leistungen ermöglichen, um hunderttausende pflegende An- und Zugehörige massiv zu unterstützen. Denn viele sind kurz davor, aus der Pflege zu Hause auszusteigen.“ Diese Entschlackung soll über ein Pflege- und ein Entlastungsbudget umgesetzt werden, welche mehrere Leistungen für pflegende Angehörige zu einem Budget zusammenfasst. Das Entlastungsbudget steht als Ziel der großen Koalition bereits im Koalitionsvertrag, eine Entscheidung darüber wurde im vergangenen Jahr jedoch auf 2020 vertagt.

Mit dem nun vorgelegten Konzept des Pflegebevollmächtigten könnten die Pflegeleistungen über zwei Budgets neu strukturiert werden: Ein Pflegebudget und das Entlastungsbudget. Im Pflegebudget, welches den Pflegebedürftigen monatlich zur Verfügung stehen soll, sollen die bisherigen Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, Entlastungsbudget und weitere Leistungen zusammengefasst werden. Die Höhe des Budgets misst sich dann am Pflegegrad. Ebenso am Pflegegrad soll das Entlastungsbudget orientiert sein, welches hingegen Quartalsweise zur Verfügung steht. Es soll flexibel für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden können, um eine Pflege auch zu gewährleisten, wenn pflegende Angehörige einmal abwesend sind. Weitere Informationen dazu können Sie dem ausführlichen Diskussionspapier des Pflegebevollmächtigten entnehmen.

„Mit dem neuen Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, würde sich der Bürokratiedschungel lichten. Die häusliche Pflege könnte so einfacher und flexibler werden“, begrüßt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, die Vorschläge. In Deutschland werden derzeit knapp 1,8 Millionen Menschen häuslich gepflegt.

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Häusliche Pflege kann für alle Beteiligten zur Herkules-Aufgabe werden. Rechtliche Fragen, fehlende Ansprechpartner/innen oder aufgestaute Emotionen treten dabei häufig zusammen auf. Der Pflegebevollmächtigte schlägt dafür nun Pflege Ko-Pilot/innen vor.

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Staatssekretär und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hat Anfang des Monats vorgeschlagen, die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, die sogenannten „Kontrollbesuche“, durch den Einsatz einer Art Pflege-Ko-Pilot/in zu ersetzen. Zu den Gründen des Vorschlags äußert sich Westerfellhaus in einer Pressemitteilung: „Die häusliche Pflege braucht frühzeitige vertrauensvolle Beratung und Unterstützung. Nur so kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und der damit verbundene Paradigmenwechsel konsequent umgesetzt werden: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“

Doch was unterscheidet das Konzept von der bisher gesetzlich geregelten Variante des Kontrollbesuchs? Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Freiwilligkeit, die Westerfellhaus für seinen Vorschlag vorsieht. Die gesetzlich geregelten Kontrollbesuche hingegen sind für alle Bezieher/innen von Pflegegeld verpflichtend. Je nach Pflegestufe muss ein Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft halb- bis vierteljährlich vorbeikommen. Diese Regelung hat weniger Kontrolle und Überwachung zum Ziel als vielmehr Qualitätssicherung in der Pflege. Der Termin mit einem Pflegeanbieter sollte als Möglichkeit genutzt werden können, Fragen zu klären und ggf. Probleme anzusprechen. Auch, um längerfristige Fehler in der häuslichen Pflege verhindern zu können. Bezahlt werden solche Besuche von der Pflegekasse, die bei Nichteinhaltung der Fristen das Pflegegeld in Form von Sachleistungen auszahlen kann. Durch eine freiwillige Unterstützung soll ein größeres Vertrauensverhältnis geschaffen werden, dass wichtig sei, um auch über Gefühle wie Scham oder Wut sprechen zu können. Fraglich bleibt bei einem solchen freiwilligen Angebot jedoch, inwieweit eine Qualitätssicherung dann stattfinden kann, wenn auf das Angebot nicht eingegangen werden sollte.

Zusätzlich sollen die Pflege Ko-Pilot/innen eine „Lots/innenfunktion“ zukommen. So sollen im Sinne einer vernetzenden Arbeit auch mögliche weitere Angebote vorgestellt werden. Grundsätzlich sollen Pflege Ko-Pilot/innen die Pflegepersonen befähigen, „ihre individuellen Bedürfnisse und Belange ins Gleichgewicht zu bringen, die Voraussetzungen für ihre Teilhabe schaffen und nicht zuletzt die gesundheitliche Situation und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen verbessern – ganz im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen Paradigmenwechsels: weg von der Bevormundung der Pflegebedürftigen hin zu individueller Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedürftigkeit.“ Angebunden werden könne das Konzept an Pflegestützpunkte oder Pflegeanbieter/innen, nicht jedoch an die Pflegekassen selber. Das widerspreche der Unabhängigkeit und führe zu einem Gefühl der Kontrolle.

Das vollständige Konzept finden Sie auf der Seite der BAGSO.

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Der Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fordert in einem aktuellen Positionspapier einen Ausbau der Kurzzeitpflege. Damit soll insgesamt die häusliche Pflege gestärkt werden.

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In einem Positionspapier kritisiert Westerfellhaus, dass die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen weiter steige, sich das Angebot aber nicht entsprechend entwickle. „Zwar wurden eingestreute und flexibel nutzbare Kurzzeitpflege-Plätze in Einrichtungen ausgebaut, die Zahl der zweckgebundenen, ausschließlich für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Plätze ist jedoch zurückgegangen.“ Ausreichend Plätze in der Kurzzeitpflege seien wichtig, um indirekt die häusliche Pflege zu stärken – denn diese wünsche sich die Mehrheit der Menschen im Falle der Bedürftigkeit. Denn gerade die Kurzzeitpflege mache eine überwiegend zu Hause stattfindende Pflege überhaupt möglich. Sie überbrücke Situationen, in denen es schwer ist, jemanden häuslich zu pflegen.  „Es kann nicht sein, dass die Menschen in einer Krisensituation keinen Kurzzeitpflegeplatz in ihrer Nähe finden – obwohl sie ihn dringend benötigen und einen gesetzlichen Anspruch darauf haben!“, sagt der Pflegebevollmächtigter in der entsprechenden Pressemitteilung.

Westerfellhaus formuliert in seinem Positionspapier fünf Forderungen zur Verbesserung der Kurzzeitpflege. Dazu gehören „eine ausreichende Zahl an wohnortnahen Kurzzeitpflegeplätzen“, eine angemessene Vergütung oder die Erhöhung des Leistungsbetrags.

Andreas Westerfellhaus ist seit April 2018 in der aktuellen Funktion für der Bundesregierung tätig. Weitere Stellungnahmen des Pflegebevollmächtigten, über die wir auf diesem Portal berichteten, können Sie hier nachlesen.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat im Januar das „Projekt zur Umsetzung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege“ gestartet.

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Insbesondere kleine und mittelständische Einrichtungen im Pflegebereich sollen durch das Projekt unterstützt werden, Instrumente guter Arbeitsbedingungen zu nutzen. Gerade diese könnten von der Unterstützung profitieren, da sie häufig nicht die zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Umsetzung aufbringen könnten.

Andreas Westerfellhaus nimmt in der Pressemitteilung Stellung: „Ich freue mich, dass das Projekt nun beginnt! Wir wissen: gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel, um Pflegekräfte im Berufsfeld zu halten, Menschen für den Beruf zu gewinnen und Berufsaussteiger zurückzugewinnen. Deshalb müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, um moderne, familienfreundliche, attraktive Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen.“

In der Pressemitteilung heißt es: „Die Ergebnisse des Projektes werden im November 2019 vorliegen und die Evaluation wird im Februar 2020 abgeschlossen sein. Im Anschluss soll das Konzept zur Einführung guter Arbeitsbedingungen flächendeckend in Deutschland ausgerollt werden.“

Erst kürzlich stellten wir auf diesem Portal die ersten Ergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) der Bundesregierung vor. Das nun gestartete Projekt erfolgt in Absprache zur KAP und soll durch die Umsetzung guter Arbeitsbedingungen ebenfalls einen Beitrag gegen Personalnot leisten.

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Nach vielen Diskussionen und Arbeitskämpfen in den letzten Jahren plant das Bundesgesundheitsministerium nun Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Was für Krankenhäuser gilt, müsse jedoch auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten – fordert nun der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.

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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der deutschen Bundesregierung, fordert in einem Interview mit dem tagesspiegel Personaluntergrenzen auch für sogenannte Pflegeheime. Bisher waren diese in der öffentlichen Debatte nur in Bezug auf Krankenhäuser gefordert. Dort sollen geplante Untergrenzen dafür sorgen, dass Personal durch eine Mindestbesatzung entlastet werden kann.

„Was für Kliniken gilt, muss auch für die stationäre Altenpflege gelten. Dort gibt es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigen. Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen. Wir brauchen auch in den Heimen valide Mindestvorgaben für das vorzuhaltende Fachpersonal.“ sagt Westerfellhaus in dem Interview.

Darüber hinaus kritisiert Westerfellhaus die teils sehr schlechte Bezahlung von Pflegekräften.

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