Nach einem längeren politischen Prozess wurde im vergangenem Jahr in Neumünster die schleswig-holsteinische Pflegeberufekammer – auch Pflegekammer genannt – eröffnet. Wir berichteten bereits mehrfach über die je nach Bundesland verschiedenen Situationen. Die Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein nimmt ihre Arbeit voraussichtlich Anfang 2018 auf.
Sobald die Kammer ihre Arbeit aufnimmt, können professionell Pflegende in Schleswig-Holstein die Kammer als politische Vertretung nutzen. Die Pflichtbeiträge müssen entrichten werden. Vorher können sich die Kammermitglieder bereits an den anstehenden Wahlen bzw. der Organisation der Kammer selbst beteiligen.
Pflichtmitglied wird – ab voraussichtlich der ersten Jahreshälfte 2018 – jede Pflegefachperson, die in Schleswig-Holstein als solche arbeitet. Darunter fallen Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen.
Weitere Informationen sowie Neuigkeiten finden Sie auf der Homepage der Pflegeberufekammer.