Auch in diesem Jahr will Schleswig-Holstein wieder den Altenpflegepreis vergeben. Bewerben können sich Einrichtungen, Organisationen oder Projekte bis zum 30.09.2019.
Seit 2004 vergibt die schleswig-holsteinische Landesregierung einmal im Jahr den Altenpflegepreis, der besondere Leistungen und besonderen Einsatz für die Pflege auszeichnen soll. „Zukunftsweisende Projekte und Initiativen werden ausgezeichnet und sollen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, heißt es zum Ziel der Verleihung in einem Flyer des Sozialministeriums. Sozialminister Heiner Garg (FDP) äußert sich ebenfalls zum Preis: „Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Umso beeindruckender ist, mit welchem Enthusiasmus selbst entwickelte Projekte geplant, durchgeführt und in der Praxis gelebt werden! Mit der Verleihung des Schleswig-Holsteinischen Altenpflegepreises wollen wir gute Beispiele würdigen. Von den vielen guten Anregungen können zudem Einrichtungen, Pflegekräfte, Pflegende profitieren“.
Auf den mit 6.000 Euro dotierten Preis können sich Organisationen, Einrichtungen oder Projekte bewerben, die besondere Leistungen in der Pflege vollbracht haben. Das können zum Beispiel die Entwicklung neuer Versorgungsmodelle sein, Netzwerkarbeit, Gewinnung von Auszubildenden und vieles mehr. Entscheidend für die Beurteilung ist vor allem, dass es dabei einen Mehrwert für die Pflege gibt. Entweder durch große Bedeutung für die Zielgruppe, durch eine besondere Herangehensweise oder durch eine mögliche Übertragbarkeit auf andere Projekte.
Eine Eigenbewerbung der Projekte ist erforderlich. Den Bewerbungsbogen zum ausfüllen finden Sie online, Bewerbungsfrist ist der 30.09.2019. Die Preisverleihung wird im Dezember stattfinden, dann wird sich zeigen, welche Organisation oder welches Projekt durch besondere Arbeit mit dem schleswig-holsteinischen Altenpflegepreis 2019 ausgezeichnet wird.