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17. Juli 2020

Alterssicherung von Abgeordneten

Die Alterssicherung für Abgeordnete des schleswig-holsteinischen Landtags wird künftig zu einem Pensionsmodell umgestellt. Das hat der Landtag im Juni durch Änderungen im Abgeordnetengesetz beschlossen.

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Im Juni hat der Landtag in Kiel einem Gesetz nach zweiter Lesung mehrheitlich zugestimmt, nachdem die bislang private Altersvorsorge der Abgeordneten zu einem Pensionsmodell umgestellt werden soll. Das Gesetz soll mit der nächsten Wahlperiode in Kraft treten. Den Entwurf zu dem Gesetz hatten die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abgeordnete des SSW im März eingebracht. „Unbestritten ist, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein finanziell hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben muss. Denn auch eine angemessene Alterssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz folgt den Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission, die im Juni 2018 vom Landtag zur Evaluierung der Alterssicherung von Abgeordneten eingesetzt worden war. Die Kommission hielt das bisherige Modell der privaten Eigenvorsorge nicht mehr für geeignet, eine krisenfeste Alterssicherung zu gewährleisten. „Der Bericht der Sachverständigenkommission ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen und hat konkrete Vorschläge für ein neues Modell für das Altersversorgungssystem für Abgeordnete gemacht. Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Empfehlungen der Kommission vollständig gefolgt wird“, so Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) zum Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung im März.

Vorgesehen ist künftig ein Anspruch auf Alterssicherung für Abgeordnete, die mindestens ein Jahr dem Landtag angehörten. Die Höhe der Bezüge soll auf Grundlage der Diäten berechnet werden. Mit jedem weiteren Jahr als Abgeordnete/r steigt dann die Summe der Bezüge um 1,5 Prozent der Diät. Der Höchstbetrag von einem Anspruch auf Altersvorsorge in Höhe von 60 Prozent der Diäten soll allerdings erst bei 40 Parlamentsjahren gelten. Bislang hatten Abgeordnete monatlich rund 1800 Euro für die eigene, private Alterssicherung zur Verfügung.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Umstellung gerade zum jetzigen Zeitpunkt. „Durch die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise fürchten viele Selbstständige um ihre Existenz, Arbeitnehmer fürchten den Verlust ihres Arbeitsplatzes und Menschen, die für ihr Alter mit Wertpapieren vorgesorgt haben, fürchten durch die fallenden Aktienkurse um ihr Erspartes“, sagte Verbands-Präsident Aloys Altmann laut dpa-Meldung zu dem Gesetzentwurf im März. „Dass sich die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die bislang ebenfalls privat für ihr Alter vorsorgen müssen, ausgerechnet in der jetzigen Situation von diesem Risiko befreien und eine staatlich garantierte Altersversorgung aus Steuergeldern beschließen wollen, ist nicht akzeptabel.“

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