Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft kritisierte innerhalb der inzwischen beschlossenen vierten Arzneimittelgesetz (AMG) Novelle die Formulierungen zu gruppennützigen Forschungen an nicht-einwilligungsfähigen Menschen.
Grund für die Kritik der Alzheimer Gesellschaft ist ein Ausnahmetatbestand, der die gruppennützige Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen ermöglicht, wenn diese einer solchen Forschung in einer Verfügung allgemein zugestimmt haben. Patientenverfügungen müssten eine möglicherweise selbst in Gefahr bringende Untersuchung genau umreißen. Dies ist aber bei bisher unbekannten Forschungsvorhaben nicht möglich. Weitere Kritikpunkte finden Sie in der Stellungnahme der Alzheimer Gesellschaft.
Trotz der Kritik wurde die vierte AMG-Novelle durch den Bundestag mit 358 zu 164 Stimmen beschlossen. Die Abstimmung unterlag keinem Fraktionszwang, die Ergebnisse im Überblick:
- CDU/CSU (255 dafür / 21 dagegen)
- SPD (103 / 70)
- Die Linke ( 0 / 28)
- Die Grünen ( 0 / 45)