Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert Korrekturen an dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG), um eine Diskriminierung von Menschen mit Demenz zu verhindern.
Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der DAlzG betont, dass das Gesetz auch für Demenzerkrankte wirkt, da sie auch als Menschen mit Behinderungen gelten. Ihnen wird jedoch laut Frau Schönhof durch das BTHG eine tatsächliche Teilhabe verweigert, in einigen Bereichen würden sie sogar schlechter gestellt als heute. Außerdem stünden Teile des Entwurfs im Widerspruch zur UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen.
„Die vorgesehene Begrenzung der Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65, und damit der Ausschluss des größten Teils von Menschen mit Demenz von den Leistungen auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist nicht akzeptabel“, so Bärbel Schönhof weiter. „Eine solche Altersgrenze ist der UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Durch das neue Gesetz wird zudem der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen erschwert. Betroffene, die gleichzeitig einen Pflegebedarf haben, werden von den Leistungen sogar ausgeschlossen. Das ist nicht hinnehmbar.“
Im Rahmen der „Allianz für Menschen mit Demenz“ haben sich alle Beteiligten, auch die Bundesministerien, öffentlich dafür ausgesprochen, dass Menschen mit Demenz so lange wie möglich die Chance haben sollen, am sozialen Leben teilzuhaben. In der Erklärung der Allianz heißt es: „Menschen mit Behinderungen, darunter auch Menschen mit Demenz, haben ein Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.“ In der Erklärung wird ausdrücklich formuliert, dass ein ganzheitliches und sektorenübergreifendes Unterstützungs- und Versorgungssystem notwendig ist, um Menschen mit Demenz und ihren Familien mit ihren jeweils individuellen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarfen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies ist nur möglich, wenn alle Betroffenen auch einen Zugang zu den individuell benötigten Leistungen haben, ohne dass bürokratische Hürden aufgebaut und bestimmte Leistungen grundsätzlich verwehrt werden.