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26. Juli 2021

Analyse: Altenparlament in Schleswig-Holstein 2017

Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR). Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. In der Analyse wurden mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus dem Jahr 2017 aufgezeigt. Dabei wurden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.

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Ausgangslage

Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen.

Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können. Diese richten sich meist an das Landesparlament und die Landesregierung Schleswig-Holsteins.

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, sie haben jedoch keine bindende Wirkung. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Vorgehensweise

Für die Analyse der Beschlüssen wird seit dem Altenparlament von 2015 alle Beschlüsse betrachtet, die aus Anträgen des LSR hervorgegangen sind. Dies beinhaltete alle Anträge, die ausschließlich durch den LSR oder dem LSR in Kooperation mit einem weiteren Akteur – z.B. einem Seniorenbeirat – eingereicht wurden.

Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist.

Um eine gewisse Übersichtlichkeit zu bewahren, werden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen und ggf. Sitzungsprotokolle dahingehend kategorisiert, ob sie

  • nicht behandelt wurden bzw. keine Stellungnahme vorliegt;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – die Mehrheit der Forderungen abgelehnt wurden;
  • neutral beurteilt wurden, als nicht folgenhaft gewertet werden können (also z.B. generelle Zustimmung mit dem Hinweis, dass keine Zuständigkeit bestünde) oder – wenn mehrere Forderungen Inhalt eines Beschlusses sind – die Forderungen in etwa gleichen Teilen sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren haben;
  • umfänglich oder – wenn mehrere Forderungen beschlossen wurden – der Mehrheit der Forderungen zugestimmt wurden bzw. ein Hinweis auf eine weitere Behandlung vorliegt.

Die vorgenommenen Einschätzungen können nur Annäherungen sein. Um diesen Vorgang transparent zu halten, werden die aussagekräftigsten Textstellen der Stellungnahmen genannt oder zusammengefasst. Die dargestellten Einschätzungen sind ausdrücklich keine inhaltlichen Befürwortungen oder Ablehnungen der Stellungnahmen bzw. der Vorgänge in Ausschüssen und Parlamenten. Es wird lediglich dargestellt, ob die jeweiligen Äußerungen im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Altenparlaments sind.

Zielsetzung und Verwendung

In der vorliegenden Analyse werden folgende Aussagen miteinander verglichen:

  • Beschlüsse des Altenparlaments
  • Stellungnahmen zu den Beschlüssen, protokollierten Äußerungen in Parlamenten oder Ergebnisprotokolle von Ausschüssen

Das Ergebnis dieses Vergleiches kann also anderen geäußerten Meinungen politischer Akteur*innen widersprechen. Diese Analyse und die grafischen Übersichten in dem Bericht sollten und können nicht als Wahlempfehlung oder ähnliches genutzt werden. Vielmehr lassen sich die Übersichten vor allem zu zwei Zwecken nutzen:

  • Die Reaktionen auf Inhalte von Beschlüssen des Altenparlaments können eingeschätzt werden. Damit kann auch die Rolle des Altenparlaments im politischen Prozess kritisch reflektiert werden.
  • Es liegt ein erster Überblick über die Ergebnisse nach den Beschlüssen des Altenparlaments vor. Interessierte und Engagierte auf Seiten der Seniorenvertretungen können damit…
    • Die Gründe von Ablehnungen näher betrachten und den politischen Akteur*innen auf der Diskursebene begegnen.
    • Bei mehrheitlicher Zustimmung zu Beschlüssen prüfen, ob den positiven Äußerungen politisch wirksame Taten gefolgt sind.

Ergebnisse

33 Beschlüsse des Altenparlaments 2017 wurden untersucht. Auf der Landesebene reichten CDU, SPD, Grüne, FDP, SSW und das jeweils zuständige Ministerium zu allen Beschlüssen Stellungnahmen ein. Die AfD reagierte auf 36% der Beschlüsse. In Ausschüssen wurde ein Beschluss thematisiert. Im Landtag kamen inhaltlich 15% der Beschlüsse zur Sprache.

Auf der Bundesebene reagierten Linke und Grüne auf alle Beschlüsse des Altenparlaments. Die SPD nahm zu 94% der Beschlüsse Stellung, die CDU zu 30%. FDP und AfD nahmen zu 10 und 9% der Beschlüssen Stellung. Im Bundestag wurden thematisch 18% der Beschlüsse behandelt.

Auf der Landesebene sind die Reaktionen von SPD, Grünen und SSW über die Jahre zustimmender geworden sind. Auffallend ist auch, dass die AfD von den sieben Parteien, welche in den Jahren im Landtag saßen, mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlaments reagiert hat. Im Landtag oder Ausschüssen des Landtages ist zwischen 2015 und 2017 konstant selten eine Befassung mit den Beschlüssen des Altenparlaments nachzuweisen.

Auf der Bundesebene haben sich SPD, Linke und Grüne am häufigsten zu den Beschlüssen des Altenparlaments geäußert. Aus der Landesgruppe der CDU sind die Reaktionen seltener und nehmen eine kritischere Haltung ein. FDP und AfD reagieren mit Abstand am seltensten auf die Beschlüsse des Altenparlamentes. Im Bundestag ist eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen: Es wird sich zwischen von 2015 bis 2017 etwas häufiger mit den Themen befasst, die im Altenparlament Schleswig-Holsteins diskutiert wurden.

Gesamtbericht

Der gesamte Bericht kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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