Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior/innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben, haben jedoch keine bindende Wirkung. In der Analyse wurden die Stellungnahmen zu den Beschlüssen – welche aus Anträgen des Landesseniorenrates hervorgingen – genauer betrachtet sowie recherchiert, ob die Beschlüsse im Landtag Schleswig-Holstein, den Ausschüssen des Landtages oder im Bundestag thematisiert wurden.
Die Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments ist Teil der wissenschaftlichen Begleitung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V. (LSR) diesen Jahres. Die Begleitung wird durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) durchgeführt. Es sollen mögliche politische Folgen der Beschlüsse der Altenparlamente aus den Jahren 2015 und 2016 aufgezeigt werden. Dabei werden die Beschlüsse untersucht, welche aus Anträgen des LSR an das Altenparlament hervorgegangen sind.
Das Altenparlament tagt seit 1989 einmal jährlich. Die Delegierten werden durch die Arbeitsgruppe Altenparlament des Landtages Schleswig-Holstein auf verschiedene Akteure der Seniorenpolitik verteilt. Diese können die entsprechende Anzahl an Delegierten in eigener Regie bestimmen. Zu den Akteuren, welche im Altenparlament vertreten sind, gehören die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der LSR, die im Landtag vertretenen Parteien, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Sozialverband Deutschland, der Seniorenverband BRH, der Deutschen Beamtenbund, die Landesarbeitsgemeinschaft Mitwirkung und der Landessportverband. Die vertretenen Akteure reichen zudem Anträge an das Altenparlament ein, die ggf. geändert und – bei entsprechendem Abstimmungsergebnis – als Beschlüsse angenommen werden können.
Der LSR wendet einen beachtlichen Umfang an Zeitressourcen an die Vorbereitungen für das Altenparlament auf. So werden zunächst in verschiedenen Fachgruppen des LSR Antragsvorschläge diskutiert und an den Vorstand des LSR weitergereicht. Dieser ordnet die Vorschläge und gibt sie in die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung (MV) zur Diskussion und schließlich zur Abstimmung. Auf der MV beschlossene Anträge werden schließlich in das Altenparlament eingereicht.
Die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen nehmen Stellung zu den verfassten Beschlüssen. Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior/innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior/innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.
Als politisches Gewicht werden nicht nur die Stellungnahmen der Parteien zu den Beschlüssen betrachtet, sondern auch die weitere Verwendung der Beschlüsse in Plenarsitzungen des Landtages und in Ausschüssen des Landtages. Auf Plenarsitzungen des Bundestages wird nur dann verwiesen, wenn ein klarer Zusammenhang zwischen den Aktivitäten der politischen Akteure des Bundeslandes und den Vorgängen im Bundestag nachweisbar ist. Es wird also neben der Zustimmung oder Ablehnung in den Stellungnahmen der Parteien und des zuständigen Ministeriums untersucht, ob die jeweiligen Beschlüsse in Sitzungen der Parlamente bzw. in Ausschüssen diskutiert wurden und in Gesetzesentwürfe bzw. in weiterführende Anträge eingeflossen sind.
Die gesamte Analyse kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.